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Transkript:

Staatsanwaltschaft Heilbronn http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/pb/menu/1177436/index.html?root=1177429 Medieninformation vom 24.05.2007 Bad Rappenau: Anklage gegen mutmaßlichen Mörder der Susanne Duttiné erhoben Im Fall der am Zweiten Weihnachtsfeiertag des Jahres 2006 in ihrer Bad Rappenauer Wohnung getöteten Geschäftsfrau Susanne Duttiné hat die Staatsanwaltschaft nunmehr bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn Anklage gegen einen 21-jährigen, in Kasachstan geborenen Deutschen erhoben. Dem arbeits- und berufslosen Mann, der seit 1996 in Deutschland und seit 2005 in Bad Rappenau lebt, wird ein Verbrechen des Mordes in Tateinheit mit einem Verbrechen des schweren Raubes mit Todesfolge zur Last gelegt. Er befindet sich deshalb seit 10.01.2007 in Untersuchungshaft. Nach den Ermittlungen soll sich der Angeschuldigte am Nachmittag des Tattages mit dem Ziel, die 81-jährige Geschädigte zu berauben, unter einem Vorwand Zutritt zu deren Wohnung verschafft haben. Hierbei habe er eigens einen Schraubenzieher mitgeführt und weiße Baumwollhandschuhe getragen. Im Besprechungsraum der Wohnung habe der Angeschuldigte sein Opfer sodann tätlich angegriffen und der 81-jährigen, sich nicht wehrenden Frau mit dem mitgebrachten Schraubenzieher in Tötungsabsicht mindestens zweimal in den Hals bzw. Nacken gestochen. Auf diese Weise habe er ihr tödliche Verletzungen beigebracht, um anschließend den in der Wohnung befindlichen Tresor, in dem der Schlüssel gesteckt habe, ungestört öffnen und werthaltige Gegenstände entwenden zu können. Zugleich habe er durch die Tötung seines Opfers seinen Raub verdecken und die einzige Tatzeugin beseitigen wollen. Danach habe der Angeschuldigte plangemäß den Tresor geöffnet und aus diesem eine Geldkassette mit mindestens 1.900,-- EUR Bargeld entnommen, bevor er unentdeckt mit seiner Beute geflüchtet sei. Die Geschädigte wurde schließlich am 28.12.2006 tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Nach ersten gerichtsmedizinischen Untersuchungen wurde aufgrund zweier schussartig verlaufender Wundkanäle zunächst davon ausgegangen, dass Frau Duttiné mittels zweier Schüsse im Bereich des Halsrückens getötet worden sein könnte. Dieser Sachverhalt wurde auch zum Gegenstand verschiedener Medieninformationen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Erst im Rahmen einer zweiten Obduktion des Opfers kamen die Rechtsmediziner zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Verletzungen um Stichverletzungen mit großer Wahrscheinlichkeit zugefügt mit einem Schraubendreher handeln könnte. Noch am selben Tag gingen bei den Ermittlungsbehörden Hinweise aus der Bevölkerung ein, wonach ein Heranwachsender aus Bad Rappenau bei einer Party unter anderem erzählt habe, dass die getötete Frau nicht wie bis dahin in der Presse berichtet erschossen worden sei, und dass er wisse, wer die Tat begangen habe. Der junge Mann ein 19-jähriger Spätaussiedler, der absolutes Täterwissen offenbarte - konnte daraufhin ermittelt und festgenommen werden. Er wird durch die Staatsanwaltschaft Heilbronn gesondert verfolgt und befindet sich derzeit wegen des Verdachts der Begünstigung und der Geldwäsche in Untersuchungshaft. Wenige Stunden nach der Festnahme des 19-Jährigen konnte auch der jetzt Angeschuldigte, ein Bekannter des 19-Jährigen, ermittelt und festgenommen werden. Nach seiner Festnahme hatte der Angeschuldigte angegeben, das Opfer Susanne Duttiné mit einem Schraubenzieher erstochen zu haben. Bei einer ausführlichen Vernehmung hatte er ergänzend eingeräumt, dass er sie habe berauben wollen, und detailliert den Tathergang, seine

Vorbereitungshandlungen und sein Verhalten nach der Tat beschrieben. Hierbei hatte der Angeschuldigte ebenfalls Täterwissen offenbart. Unter anderem wollte der Angeschuldigte "allein auf die Idee gekommen" sein und alle Tathandlungen alleine begangen haben. Später hat der Verteidiger des Angeschuldigten gegenüber den Ermittlungsbeamten angedeutet, dass die bisherigen Angaben seines Mandanten "so nicht bestehen bleiben könnten". Der Angeschuldigte selbst hat sich seither nicht mehr zur Sache geäußert. In strafrechtlicher Hinsicht ist der Angeschuldigte bislang mehrmals wegen Diebstählen geringwertiger Sachen und wegen eines Straßenverkehrsdelikts aufgefallen, zuletzt im Jahr 2004. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und der polizeidirektion Heilbronn vom 11.01.2007 Bad Rappenau: Dringend Tatverdächtige inhaftiert Nach der Festnahme von zwei 19 und 21 Jahre alten Spätaussiedlern laufen die Ermittlungen und Überprüfungen der Soko Wasserschloss weiter. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand ist der 21-Jährige der alleinige Täter. Gegen den 21-Jährigen wurde inzwischen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Der 19-Jährige hatte nach den Ermittlungen einen Teil der Beute bei sich zu Hause versteckt und für seinen Freund aufbewahrt. Gegen ihn erließ der Haftrichter Haftbefehl wegen Begünstigung und Geldwäsche. Am 28. Dezember wurde die 81-jährige Geschäftsfrau Susanne Duttiné in ihrer Wohnung in Bad Rappenau von einem Angestellten tot aufgefunden. Nach ersten gerichtsmedizinischen Untersuchungen gingen Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst davon aus, dass das Opfer erschossen worden war. Allerdings gestalteten sich die Untersuchungen schwierig, zumal weder Geschosse noch Hülsen gefunden wurden. Bei einer deshalb am 8. Januar durchgeführten zweiten gerichtsmedizinischen Obduktion, zu der ein Schusswaffensachverständiger des Landeskriminalamtes Baden Württemberg hinzugezogen wurde, kamen die Experten zu dem Schluss, die tödlichen Verletzungen hätten auch mittels eines Schraubendrehers verursacht worden sein können. Aus ermittlungstaktischen Gründen wurden die aufgetauchten Zweifel an der Todesursache nicht bekannt gegeben, was sich später als richtig erweisen sollte. Am 31. Dezember wurde im Fünfmühlental bei Bad Rappenau von Spaziergängern eine Geldkassette gefunden, die zweifelsfrei aus der Opferwohnung stammt.da die heiße Spur fehlte, hofften die Staatsanwaltschaft und die 25-köpfige Sonderkommission auf Hinweise aus der Bevölkerung. Am 8. Januar war es soweit. Ein Bürger berichtete, dass der 19-Jährige in einem Lokal Einzelheiten über die Tötung erzählt habe. Unter anderem soll er gesagt haben, dass das Mordopfer entgegen der Berichterstattung- nicht erschossen worden sei. Da dies nur der Täter oder ein Eingeweihter wissen konnte, wurde der 19-Jährige am Spätnachmittag des 9. Januar vor seiner Wohnung von einem Mobilen Einsatzkommando festgenommen.im Laufe der weiteren Ermittlungen geriet der 21-Jährige in dringenden Tatverdacht und wurde in der Nacht zum 10. Januar, kurz nach Mitternacht, ebenfalls von der Spezialeinheit in seiner Wohnung festgenommen. Bei seiner Vernehmung gestand der 21 Jahre alte Spätaussiedler, der in einer Wohnung der Getöteten in Bad Rappenau in Miete wohnte und seiner Vermieterin persönlich bekannt war, dass er sich am Nachmittag des zweiten Weihnachtsfeiertages unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung seines späteren Opfers verschafft hatte. Nachdem er die 81-Jährige mit Stichen eines mitgebrachten Schraubendrehers getötet hätte, habe er aus dem nicht verschlossenen Tresor in der Wohnung die Geldkassette mit zirka 1.900 Euro Bargeld entnommen. Einen Teil der Beute habe er seinem 19-jährigen Freund zur Aufbewahrung gegeben. Die Tatwaffe konnte bislang noch nicht

gefunden werden. Über die genaue Vorgehensweise des 21-Jährigen kann aus ermittlungstaktischen Gründen nicht berichtet werden.beide Festgenommenen sind Spätaussiedler, ohne Beruf und arbeitslos. Sie sind polizeibekannt. Der 19-Jährige lebte vor einigen Jahren ebenfalls in einer Mietwohnung der Getöteten. Die Leiter der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion Heilbronn, Volker Link und Roland Eisele, begrüßen den schnellen Erfolg der Sonderkommission unter der Leitung von Frank Huber. Die eingesetzten Beamten haben zwei Wochen lang rund um die Uhr hoch motiviert zeitweise bis an die Grenze der Belastbarkeit gearbeitet, erklärte der Polizeidirektor. Eisele freute sich, dass wieder einmal die akribische Ermittlungsarbeit und das dazu gehörende Quäntchen Glück zur Aufklärung eines solch schweren Verbrechens führten. Ein wichtiger Baustein des Erfolges sei die Veröffentlichung der Zeugenaufrufe von Polizei und Staatsanwaltschaft in den Medien gewesen. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und der Polizeidirektion Heilbronn vom 28.12.2006 Bad Rappenau: Geschäftsfrau erschossen aufgefunden Eine 81 Jahre alte Geschäftsfrau aus Bad Rappenau wurde vermutlich Opfer eines Tötungsdeliktes. Die Frau wurde am Donnerstag gegen 11.50 Uhr von einem Angestellten in ihrer Wohnung tot aufgefunden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei wurde die Frau erschossen. Ob etwas entwendet wurde, steht bisher noch nicht fest. Auch die genaue Tatzeit konnte noch nicht näher bestimmt werden. Der Todeszeitpunkt der Frau dürfte allerdings mehrere Stunden, vielleicht sogar Tage, zurückliegen. Näheres soll durch eine Obduktion der Leiche geklärt werden. Die Frau lebte allein in ihrer Wohnung in einem Geschäftshaus in Bad Rappenau, Hinter dem Schloss. Außer der Wohnung der Getöteten befinden sich in diesem Gebäude nur die Geschäftsräume verschiedener Firmen. Motiv und weitere Hintergründe dieses Tötungsdeliktes sind bisher nicht bekannt. Die Kriminalpolizei Heilbronn hat inzwischen eine Sonderkommission eingerichtet. Die Ermittler haben zu diesem Fall folgende Fragen: 1. Wer hat im Laufe der letzten beiden Tage oder in der Nacht zum Donnerstag in Bad Rappenau im Bereich der Straße Hinter dem Schloss Beobachtungen gemacht, die im Zusammenhang mit dieser Tat stehen könnten? 2. Wer hat in dieser Zeit verdächtige Geräusche gehört oder verdächtige Personen bzw. Fahrzeuge beobachtet? 3. Wer kann sonstige Angaben zu diesem Fall machen? Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Heilbronn unter der Telefonnummer 07131/104-2077 entgegen.