Workshop - Nutzungsrechte in der Musik
Übersicht Grundlagen und Historie des Urheberrechts Der Verein GEMA Auftrag und Organisation Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Welches Repertoire vertritt die GEMA? Tarifbeispiele Welche Nachlässe gibt es? Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
Übersicht Grundlagen und Historie des Urheberrechts Der Verein GEMA Auftrag und Organisation Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Welches Repertoire vertritt die GEMA? Tarifbeispiele Welche Nachlässe gibt es? Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
Rechtsgrundlagen Urheberrechtsgesetz (UrhG) maßgebliche Gesetzesgrundlage für das deutsche Urheberrecht und die verwandten Leistungsschutzrechte Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) regelt die Wahrnehmung von Nutzungsrechten und Ansprüchen aus dem Urheberrechtsgesetz durch Verwertungsgesellschaften
Rechtsgrundlagen Aus: Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) wird Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) Hintergrund: Die EU-Richtlinie 2014/26 muss binnen zwei Jahren, bis April 2016, in nationales Recht umgesetzt werden.
Geschichtliches Urheberrecht 1791 Frankreich Erste Fassung eines Urheberrechtsgesetzes 1847 Frankreich Zuckerwasserprozess Ernest Bourget
Die Rechte der Urheber Urheberpersönlichkeitsrecht (nicht abtretbar) Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist Recht auf Anerkennung der Urheberschaft Verbot der Entstellung Verwertungs- und Nutzungsrechte (abtretbar) Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten ( ) und in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben. (Der Nutzer ist verpflichtet zu fragen!) Recht auf eine angemessene Vergütung (Der Nutzer ist verpflichtet zu zahlen!) Das Urheberrecht gilt zu Lebzeiten und weitere 70 Jahre nach dem Todesjahr des Urhebers.
Vielfältige Nutzungsrechte Im einzelnen übertragen die Urheber der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag u.a. folgende Nutzungsrechte: das musikalische Aufführungsrecht ( 19 UrhG) Nutzungsbeispiel: Konzert mit Live-Musik
Vielfältige Nutzungsrechte Im einzelnen übertragen die Urheber der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag u.a. folgende Nutzungsrechte: das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen ( 20 UrhG) Nutzungsbeispiele: Sendung durch Radiound Fernsehanstalten, Webradio
Vielfältige Nutzungsrechte Im einzelnen übertragen die Urheber der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag u.a. folgende Nutzungsrechte: das mechanische Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht ( 16, 17 UrhG) (Ton-, Bildton- und Multimediaträger) Nutzungsbeispiel: Produktion einer CD; in den Verkehr/Handel bringen
Vielfältige Nutzungsrechte Im einzelnen übertragen die Urheber der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag u.a. folgende Nutzungsrechte: das Recht der Wiedergabe von Hörfunkund Fernsehsendungen ( 22UrhG) Nutzungsbeispiel: Hintergrundmusik in Einzelhandel, Gastronomie etc.
Vielfältige Nutzungsrechte Im einzelnen übertragen die Urheber der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag u.a. folgende Nutzungsrechte: das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Ton- und Bildtonträger ( 21 UrhG) Nutzungsbeispiele: Hintergrundmusik, Veranstaltungen
Vielfältige Nutzungsrechte Im einzelnen übertragen die Urheber der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag u.a. folgende Nutzungsrechte: das Filmvorführungsrecht ( 19 UrhG) und (eingeschränkt) das Filmherstellungsrecht Nutzungsbeispiele: Kinovorführungen, Open-Air Kinos, Fernsehfilme etc.
Vielfältige Nutzungsrechte Im einzelnen übertragen die Urheber der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag u.a. folgende Nutzungsrechte: das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ( 19a UrhG) Nutzungsbeispiele: Websites, Streaming- und Downloadportale
Formen der Rechtewahrnehmung Individuelle Wahrnehmung der Rechte Kollektive Wahrnehmung der Rechte = durch den Rechteinhaber selbst = durch die GEMA Der Urheber beauftragt im Berechtigungsvertrag die GEMA mit der treuhänderischen Wahrnehmung der Nutzungsrechte an allen seinen Werken.
Geschichtliches Urheberrecht und Entstehung von Verwertungsgesellschaften 1850 Frankreich Gründung der SACEM 1901 Deutschland Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst 1903 Deutschland Gründung der AFMA als Vorläuferin der GEMA (Mitbegründer: Richard Strauss)
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GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte Wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung Der Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte. Der Schutz des geistigen Eigentums besteht bereits aufgrund des Urheberrechtsgesetzes. Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet die GEMA die Nutzungsrechte der Musikschaffenden.
Die Aufgaben der GEMA Lizenzzahlung Musiknutzer GEMA Treuhänderin/ Vermittlerin Tantiemen Komponisten, Textdichter, Verleger Tarifsystem Verteilungsplan
Übersicht Grundlagen und Historie des Urheberrechts Der Verein GEMA Auftrag und Organisation Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Welches Repertoire vertritt die GEMA? Die GEMA Tariflinearisierung / Tarifbeispiele Welche Nachlässe gibt es? Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
Öffentliche Wiedergabe Wann ist der Lizenzerwerb notwendig? 1. Es wird Musik genutzt und 2. die Wiedergabe ist öffentlich. Eine Öffentlichkeit liegt immer dann vor, wenn mehr als 2 Personen anwesend sind und alle Personen bei der Veranstaltung keine echte persönliche Verbindung zueinander haben (z.b. Verwandtschaftsverhältnis, langjährige Freundschaft etc.).
Pflichten der Musiknutzer gem. Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Anmeldung Veranstalter von öffentlichen Musikwiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen ( ) Musikfolge Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter ( ) eine Aufstellung über die ( ) benutzten Werke zu übersenden. (nicht bei Wiedergabe von Tonträgern, Funksendungen )
Musikfolge (Titelliste live)
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Weltrepertoire der Musik und internationaler Urheberschutz* Gegenseitigkeitsverträge GEMA-Vermutung (Beweislastumkehr) * Die GEMA vertritt nahezu das Weltrepertoire urheberrechtlich geschützter Musik
Übersicht Grundlagen und Historie des Urheberrechts Der Verein GEMA Auftrag und Organisation Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Welches Repertoire vertritt die GEMA? Tarifbeispiele Welche Nachlässe gibt es? Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
Vergütungsätze U-V / M-V Veranstaltungen mit Live-Musik / Tonträgerwiedergabe
Übersicht Grundlagen und Historie des Urheberrechts Der Verein GEMA Auftrag und Organisation Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Welches Repertoire vertritt die GEMA? Tarifbeispiele Welche Nachlässe gibt es? Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
Nachlässe - Übersicht GEMA Sozial- und Kulturtarif Spezialtarife und Sondernachlässe für soziale und karitative Einrichtungen bzw. Veranstaltungen Kulturnachlass (Tarif U-K) Veranstaltungen mit religiöser, kultureller oder sozialer Zweckbestimmung ohne wirtschaftliche Ziele Brauchtumspflege (z.b. Tarif U-V) von Karnevalsvereinen, Trachtenvereinen, Schützenvereinen, Sportvereinen, Musikvereinen, sowie Kinder- und Seniorenveranstaltungen Konzerte im Bereich der musikalischen Nachwuchsarbeit (Tarif U-K) Angemessenheitsprüfung / Härtefallnachlassregel für Einzelveranstaltungen Gesamtvertragsnachlässe
Nachlässe - Gesamtverträge Die GEMA hat mit zahlreichen deutschen Verbänden Gesamtverträge geschlossen. Die Gesamtvertragspartner verpflichten sich darin zur Vertragshilfe. Mitglieder dieser Organisationen erhalten im Gegenzug einen Nachlass von i.d.r. 20% auf die Vergütungssätze der GEMA.
Übersicht Grundlagen und Historie des Urheberrechts Der Verein GEMA Auftrag und Organisation Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Welches Repertoire vertritt die GEMA? Die GEMA Tariflinearisierung / Tarifbeispiele Welche Nachlässe gibt es? Was passiert mit dem Geld, das die GEMA einnimmt?
Mitgliedschaft bei der GEMA GEMA-Mitglieder (69.798) Angeschlossene Angeschlossene Mitglieder Mitglieder (60.260) Außerordentliche Außerordentliche Mitglieder Mitglieder (5.254) Ordentliche Ordentliche Mitglieder Mitglieder (4.284) - einfachste Form Berechtigungsvertrag - 5 Veröffentlichungen - 5 Jahre außerordentliches Mitglied - Mindestaufkommen 30 T - 4 aufeinanderfolgende Jahre: mindestens 1.8 T Diese Unterscheidung hat keinerlei Auswirkungen bei der Wahrnehmung der Rechte gegenüber den Musiknutzern oder der Verteilung der Einnahmen. Alle Berechtigten werden gleich behandelt.
Die Tantiemen Ausschüttung anhand von Titellisten (Musikfolgen) Aufführungs- und Senderecht Mechanisches Vervielfältigungsrecht Online-Bereich
Übersicht über den Prozess Organisationsstruktur Werk Anmeldung Werkdokumentation Nutzung Lizenz Inkasso Programm Abrechnung E/U Abr. R/FS/TFS Abrechnung VR = Verteilung
Verteilung für Aufführungen und Sendungen Drei Arten der Verteilung 1. Individuelle Verteilung (Direktverrechnung) Lizenzertrag Tantiemen Berechtigte 2. Kollektive Verteilung Lizenzertrag POOL Tantiemen Berechtigte 3. Verteilung durch Zuschläge
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