Beihilfeleistungen Baden-Württemberg

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Transkript:

Beihilfeleistungen Baden-Württemberg Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 0% Ehepartner 80% Kinder (Anspruch entfällt nicht taggenau sondern zum Ende des Kalenderjahres, indem das Kind nicht mehr berücksichtigungsfähig ist) Beihilfeanspruch Seit.0.98 kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare; Seit.0.97 kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst (Ausnahme: Bestand) Einkommensgrenze Ehegatten >.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (bezogen auf die beiden Kalenderjahre vor Antragstellung) Eigenbehalt Kostendämpfungspauschale 75 EUR 4 0 EUR je nach Besoldungsgruppe; nicht erhoben wird die Praxisgebühr- Pauschale Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel Hilfsmittel Die Aufwendungen für Arzneimittel werden nicht um einen Eigenanteil gekürzt. Es sind grundsätzlich auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Keine Zuzahlung, aber Eigenbehalte bei best. Hilfsmitteln Auch Sehhilfen sind Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Tagespauschalen GKV Versicherter beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 3 Jahre 30 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 26 EUR pro Tag Stationärer Beihilfeanspruch Regel- und Wahlleistungen im Zweibettzimmer mit Wahlarzt nur bei monatlicher Gehaltsminderung von EUR Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Bei stationärer Rehabilitation stehen 4 EUR pro Tag des Aufenthalts zu, wenn keine Beihilfe zu ärztlichen Leistungen geltend gemacht wird.

Zuzahlung im Krankenhaus Monatlicher Gehaltsabzug 3 EUR für Wahlleistungen Zahnersatz Material- und Laborkosten zu 0%, Edelmetalle und Keramikverblendungen zu 0%; Aufwendungen für 2 Implantate je Kiefer sind beihilfefähig Mehraufwendungen für Keramik- und Verblendkronen bei den Zähnen 6 bis 8, sowie funktionsanalytische und therapeutische Leistungen sind nicht beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Anwärter: Keine Beihilfe für Prothesen, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Dasselbe gilt allgemein für innerhalb der EU entstandene Aufwendungen. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender Sonstiges Unterkunft bei notwendigen auswärtigen ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen bis zum Höchstbetrag von 30 Euro täglich. Für Todesfälle werden pauschal 900 EUR gewährt. Die Säuglings- und Kleinkinderausstattung beträgt pauschal 250 EUR/Kind. 2

Beihilfeleistungen Bayern Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner 80% Kinder Beihilfeanspruch Seit..00 kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare; Seit..0 kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst (Ausnahme: Bestand) Einkommensgrenze Ehegatten > 8.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug vorletztes Kalenderjahr bei Antragstellung) Eigenbehalt Bei Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten erfolgt ein Abzug von 6 EUR je Rechungsbeleg (eine Praxisgebühr fällt dementsprechend nicht an) Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel Abzug von 3 EUR je verordnetem Mittel Es sind grundsätzlich auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Hilfsmittel keine Zuzahlung Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Alle 3 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 26 EUR. Stationärer Beihilfeanspruch Regel- und Wahlleistungen im Zweibettzimmer mit Wahlarzt Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung Zuzahlung im Krankenhaus 7,50 EUR pro Krankenhaus-Tag im Zweibettzimmer (max. 30 Tage p.a.) 25 EUR pro Krankenhaus-Tag für Chefarzt

Zahnersatz Material- und Laborkosten sind zu 40% beihilfefähig Je Kieferhälfte max. 2 Implantate (Zahnersatz auch für Beamtenanwärter beihilfefähig). Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Ausland Krankheitsaufwendungen aufgrund privater Auslandsaufenthalte außerhalb Europas sind nicht Die Beschränkung auf Inlandskosten außerhalb der BRD entfällt für ärztliche und zahnärztliche Leistungen unterhalb 550,- EUR je Krankheitsfall. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender Sonstiges Unterkunft bei notwendigen auswärtigen ambulanten ärztlichen Leistungen bis zum Höchstbetrag von 26 Euro täglich. 2

Beihilfeleistungen Berlin Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 80% Kinder Beihilfeanspruch Beihilfeanspruch besteht auch für Rechtsreferendare Kein Beihilfeanspruch besteht für Angestellte im öffentlichen Dienst (Sonderregelungen Einstellungsdatum vor 0.0.998) Einkommensgrenze Ehegatten > 7.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug vorletztes Kalenderjahr bei Antragstellung) Eigenbehalt Kostendämpfungspauschale 50 EUR 770 EUR p.a. je nach Besoldungsgruppe (abzgl. 35 EUR je berücksichtigungsfähiges Kind), nicht für Vorsorgeuntersuchungen Entsprechend der Praxisgebühr in der GKV Abzug von 0 EUR/ Quartal jeweils bei Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten Belastungsgrenze: 2% des jährlichen Bruttoeinkommens (% bei chronisch Kranken) Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Hilfsmittel Höchstsätze abzüglich 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR Mutter(Vater)-Kind-Kuren Stationärer Beihilfeanspruch Regelleistungen, keine Wahlleistungen (seit.4.98) Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung, 0 EUR Abzugsbetrag pro Tag (max. 28 Tage)

Zuzahlung im Krankenhaus 0 EUR pro Krankenhaus-Tag (max. 28 Tage) Zahnersatz Material- und Laborkosten sind zu 40% beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Anwärter: Keine Beihilfe für Prothesen, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich an den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender 2

Beihilfeleistungen Brandenburg Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner 80% Kinder Beihilfeanspruch Beihilfeanspruch besteht auch für Rechtsreferendare Kein Beihilfeanspruch besteht für Angestellte im öffentlichen Dienst (seit 0.0.2002) Einkommensgrenze Ehegatten > 7.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug vorletztes Kalenderjahr bei Antragstellung) Eigenbehalt Entsprechend der Praxisgebühr in der GKV Abzug von 0 EUR/ Quartal jeweils bei Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten Belastungsgrenze: 2% des jährlichen Bruttoeinkommens (% bei chronisch Kranken) Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Hilfsmittel Höchstsätze abzüglich 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR Mutter(Vater)-Kind-Kuren Stationärer Beihilfeanspruch Regelleistungen, keine Wahlleistungen (seit..99) Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung, 0 EUR Abzugsbetrag pro Tag (max. 28 Tage) Zuzahlung im Krankenhaus 0 EUR pro Krankenhaus-Tag (max. 28 Tage)

Zahnersatz Material- und Laborkosten sind zu 40% beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Anwärter: Keine Beihilfe für Prothesen, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender 2

Beihilfeleistungen Bremen Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 55% Verheiratete Beihilfeberechtigte 60% Verheiratete Beihilfeberechtigte mit Kind 65% Verheiratete Beihilfeberechtigte mit 2 Kindern 70% Verheiratete Beihilfeberechtigte mit mehr als 2 Kindern Bei Gewährung von Beitragszuschüssen von mind. 4 EUR vermindert sich der Bemessungssatz um 0%. Beihilfeanspruch Seit.0.00 kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare; Seit 0.04.99 kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst Einkommensgrenze Ehegatten > 0.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug Vorkalenderjahr der Antragstellung) Eigenbehalt Abhängig vom Bemessungssatz 00 50 EUR p.a. Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Keine Beihilfe für Heilpraktikerbehandlung Arzneimittel Festbeträge abzüglich Zuzahlungen (derzeit 6 EUR je Verband- und Arzneimittel) Hilfsmittel Höchstsätze, max. 00 EUR mtl. Selbstbehalt Sehhilfen für Erwachsene sind nicht beihilfefähig Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Stationärer Beihilfeanspruch Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR Müttergenesungskuren, Mutter(Vater)-Kind-Kuren Regelleistungen, keine Wahlleistungen (seit 997) Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung, 0 EUR Abzugsbetrag pro Tag (max. 28 Tage)

Zuzahlung im Krankenhaus Entfällt Zahnersatz Material- und Laborkosten sind zu 60% Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Ausland Aufwendungen im EU Ausland sind auf die Inlandskosten zu kürzen. Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender 2

Beihilfeleistungen Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner 80% Kinder Beihilfeanspruch Seit.8.98 kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes und angeschlossene Länder (Ausnahme: Bestand) Einkommensgrenze Ehegatten > 7.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug vorletztes Kalenderjahr bei Antragstellung) Eigenbehalt Abzug von EUR/ jeweils bei Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten Belastungsgrenze: 2% des jährlichen Bruttoeinkommens (% bei chronisch Kranken) Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Hilfsmittel Höchstsätze abzüglich 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) gemäß Aufzählung in den Beihilfevorschriften Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR Mutter(Vater)-Kind-Kuren Stationärer Beihilfeanspruch Regel- und Wahlleistungen im Zweibettzimmer mit Wahlarzt Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung, 0 EUR Abzugsbetrag pro Tag (max. 28 Tage)

Zuzahlung im Krankenhaus Zahnersatz Material- und Laborkosten sind zu 40% beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Anwärter: Keine Beihilfe für Prothesen, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender 2

Beihilfeleistungen Hamburg Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner bekommen beide 70% Beihilfe) 80% Kinder Beihilfeanspruch Seit.8.02 kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare; Kein Beihilfeanspruch Angestellte im öffentlichen Dienst mit Neueinstellung seit 0.04.99 Einkommensgrenze Ehegatten > 8.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug Vorkalenderjahr der Antragstellung) Eigenbehalt Kostendämpfungspauschale je nach Besoldungsgruppe 25 EUR 500 EUR (abzgl. 25 EUR je berücksichtigungsfähiges Kind), nicht für Beamtenanwärter und Waisen Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Hilfsmittel Höchstsätze abzüglich 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR Mutter(Vater)-Kind-Kuren Stationärer Beihilfeanspruch Regelleistungen, keine Wahlleistungen (seit.5.85) Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung, 0 EUR Abzugsbetrag pro Tag (max. 28 Tage) Zuzahlung im Krankenhaus 0 EUR pro Krankenhaus-Tag (max. 28 Tage)

Zahnersatz Material- und Laborkosten, Edelmetalle und Keramik ausgenommen Glaskeramik - sind zu 60% beihilfefähig Kieferorthopädische Behandlungen nur nach Zusage Anwärter: Keine Beihilfe für Prothesen, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen und kieferorthopädische Behandlungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen im EU Ausland sind auf die Inlandskosten zu kürzen. Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender Sonstiges Psychotherapeutische Leistungen richten sich nach den GKV-Richtlinien. Für Todesfälle wird Beihilfe bis zu 665 EUR gewährt, daneben auch Überführungskosten und Haushaltshilfe. Für Säuglings- und Kleinkinderausstattung wird ein Zuschuss von 28 EUR gewährt. 2

Beihilfeleistungen Hessen Bemessungssätze 50% Ledige Beihilfeberechtigte 55% Verheiratete Beihilfeberechtigte 60% Verheiratete Beihilfeberechtigte mit Kind 65% Verheiratete Beihilfeberechtigte mit 2 Kindern 70% Verheiratete Beihilfeberechtigte mit mehr als 2 Kindern stationär +5% Beihilfeanspruch Eigenbehalt Bei einem Beitragszuschuss von mind. 4 EUR/Monat mindert sich der Bemessungssatz um 50%. Seit.9.02 kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare; Seit.5.0 kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst (Ausnahme: Bestand; aber bei AGZ-Berechtigten unter bestimmten Voraussetzungen Kürzung um 50%) Keine Kostendämpfungspauschale Einkommensgrenze Ehegatten Ärztliche Heilbehandlung Heilpraktiker > 8.004 EUR p.a. (steuerlicher Grundfreibetrag) entfällt die Beihilfe (Bezug Vorkalenderjahr der Antragstellung) Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel Hilfsmittel Festbeträge abzüglich Zuzahlungen (derzeit 4,50 EUR für jedes Verbandund Arzneimittel) Es sind grundsätzlich auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Höchstsätze Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Stationärer Beihilfeanspruch Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 23 Kalendertage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR Mutter(Vater)-Kind-Kuren Regel- und Wahlleistungen im Zweibettzimmer Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung, 0 EUR Abzugsbetrag pro Tag (max. 28 Tage) Zuzahlung im Krankenhaus Zahnersatz 6 EUR pro Krankenhaus-Tag im Zweibettzimmer Es besteht für bestimmte zahnärztliche Leistungen (z.b. Kronen, Inlays, Prothetik, Kieferorthopädie) Jahr Wartezeit. 2 Implantate je Kieferhälfte

Material- und Laborkosten sind zu 60% beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Sonstiges Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender Für Todesfälle wird Beihilfe bis zu 665 EUR gewährt, daneben auch Überführungskosten und Haushaltshilfe. 2

Beihilfeleistungen Mecklenburg-Vorpommern Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner Beihilfeanspruch Einkommensgrenze Ehegatten Eigenbehalt Ärztliche Heilbehandlung Heilpraktiker Arzneimittel Hilfsmittel Heilmittel 80% Kinder Seit..03 kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare, Seit..02 kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst > 7.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug vorletztes Kalenderjahr bei Antragstellung) Entsprechend der Praxisgebühr in der GKV Abzug von 0 EUR/ Quartal jeweils bei Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten Belastungsgrenze: 2% des jährlichen Bruttoeinkommens (% bei chronisch Kranken) Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Höchstsätze abzüglich 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR Mutter(Vater)-Kind-Kuren Stationärer Beihilfeanspruch Regelleistungen, keine Wahlleistungen (seit 0.09.2003) Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung, 0 EUR Abzugsbetrag pro Tag (max. 28 Tage) Zuzahlung im Krankenhaus Zahnersatz 0 EUR pro Krankenhaus-Tag (max. 28 Tage) Material- und Laborkosten sind zu 40% beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Anwärter: Keine Beihilfe für Prothesen, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Material- und Laborkosten, Edelmetalle und Keramik ausgenommen Glaskeramik - sind zu 40% beihilfefähig Nicht beihilfefähig sind große Brücken, > 2 Verbindungselemente,

Glaskeramik Anwärter: Keine Beihilfe für Zahnersatz, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen und kieferorthopädische Behandlungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender 2

Beihilfeleistungen Niedersachsen Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner 80% Kinder Beihilfeanspruch Seit.2.0 kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare; Seit..99 kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst (Ausnahme: Bestand) Einkommensgrenze Ehegatten > 8.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug Vorkalenderjahr der Antragstellung) Eigenbehalt Entsprechend der Praxisgebühr in der GKV Abzug von 0 EUR/ Quartal jeweils bei Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten Belastungsgrenze: 2% des jährlichen Bruttoeinkommens (% bei chronisch Kranken) Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Hilfsmittel Höchstsätze abzüglich 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR täglich Mutter(Vater)-Kind-Kuren Stationärer Beihilfeanspruch Regelleistungen, keine Wahlleistungen (seit..02) Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung, 0 EUR Abzugsbetrag pro Tag (max. 28 Tage) Zuzahlung im Krankenhaus 0 EUR pro Krankenhaus-Tag (max. 28 Tage)

Zahnersatz Material- und Laborkosten sind zu 40% beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Anwärter: Keine Beihilfe für Prothesen, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender 2

Beihilfeleistungen Nordrhein-Westfalen (NRW) Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner und eingetragener Lebenspartner 80% Kinder Bei Beitragszuschuss von mind. 80 EUR/Monat Minderung des Bemessungssatzes um 0%. Beihilfeanspruch Seit.7.99 kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare; Seit..99 kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst (Ausnahme: Bestand; wenn die PKV erst nach dem..99 beginnt, ist hier eine Absicherung in Normaltarifen, nicht in Beihilfetarifen, notwendig, da die Beihilfe stark eingeschränkt ist) Einkommensgrenze Ehegatten > 8.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug Vorkalenderjahr der Antragstellung) Eigenbehalt Kostendämpfungspauschale 50 EUR 750 EUR je nach Besoldungsgruppe (abzügl. 60 EUR je berücksichtigungsfähiges Kind) Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel Ohne Kürzung beihilfefähig Hilfsmittel Höchstsätze ohne Eigenbehalte Sehhilfen sind auch für über 8jährige beihilfefähig Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Alle 4 Jahre 23 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 30 EUR pro Tag Mutter(Vater)-Kind-Kuren und Müttergenesungskuren Stationärer Beihilfeanspruch Regel- und Wahlleistungen im Zweibettzimmer mit Wahlarzt Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 23 Tage für Unterkunft und Verpflegung max. 04 EUR pro Tag

Zuzahlung im Krankenhaus 5 EUR pro Krankenhaus-Tag für Zweibettzimmer (max. 30 Tage p.a.) und 0 EUR pro Krankenhaus-Tag im Wahlarzt (max. 30 Tage p.a.) Zahnersatz Material- und Laborkosten sind zu 60% beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Anwärter: Keine Beihilfe für Zahnersatz, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen und kieferorthopädische Behandlungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender Sonstiges Unterkunftskosten anlässlich einer auswärtigen ambulanten ärztlichen Behandlung bis zu 20 EUR Für Säuglings- und Kleinkinderausstattung wird Beihilfe von bis zu 70 EUR gewährt. Überführungsko ten im Todesfall 2

Beihilfeleistungen Rheinland-Pfalz Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner 80% Kinder Bei Beitragszuschuss durch den AG Minderung der Bemessungssätze um 20%. Beihilfeanspruch Seit.5.00 kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare; Seit..99 kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst Einkommensgrenze Ehegatten > 20.450 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug zweites Kalenderjahr vor der Antragstellung) Eigenbehalt Kostendämpfungspauschale 00 EUR 750 EUR je Besoldungsgruppe (abzgl. 40 EUR pro berücksichtigungsfähiges Kind) Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel Keine zusätzlichen Zuzahlungen Hilfsmittel Höchstsätze sowie Eigenbehalt von 00 EUR p.a. Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 23 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR Mutter(Vater)-Kind-Kuren Stationärer Beihilfeanspruch Regelleistungen (Wahlleistungen nur nach schriftlichem Antrag sowie entsprechendem Abzug von EUR der monatlichen Bezüge) Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Unterkunfts- und Verpflegungskosten bis zum niedrigsten Satz für ein Einbettzimmer Zuzahlung im Krankenhaus 2 EUR pro Krankenhaus-Tag für Zweibettzimmer

Zahnersatz Zahnprophylaxe nur bis vollendeten 2. LJ beihilfefähig Material- und Laborkosten seit.9.05 nur noch zu 60%, außerdem Keramik-Inlays im Frontzahnbereich bis Zahn 3 in Höhe Gold-Inlay; ab Zahn 4 Mehrkosten für Edelmetall, Keramik und Keramik-Verblendung bis 5,35 EUR je Zahn beihilfefähig; Große Brücken und Verbindungselemente sind beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind ohne Altersbegrenzung Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender Sonstiges Für Säuglings- und Kleinkinderausstattung wird Beihilfe von bis zu 50 EUR gewährt. In Todesfällen sind Bestattungs- und Überführungskosten bis zu 250 EUR 2

Beihilfeleistungen Saarland Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner 80% Kinder Beihilfeanspruch Seit.8.0 kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare; Seit..99 kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst Einkommensgrenze Ehegatten > 6.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug letztes Kalenderjahr vor der Antragstellung) Eigenbehalt Entsprechend der Praxisgebühr in der GKV Abzug von 0 EUR/ Quartal jeweils bei Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten Belastungsgrenze: 2% des jährlichen Bruttoeinkommens (% bei chronisch Kranken) Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel Zuzahlungen in Höhe von 4 EUR/4,50 EUR/5 EUR abhängig vom Apothekenabgabepreis Hilfsmittel Höchstsätze abzüglich 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge und Eigenanteil von 5% beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 23 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 0 EUR Mutter(Vater)-Kind-Kuren Stationärer Beihilfeanspruch Regelleistungen, keine Wahlleistungen (seit.7.95) Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung bis zum niedrigsten Behandlungssatz (Selbstbehalt 9 EUR täglich) Zuzahlung im Krankenhaus 9 EUR pro Krankenhaus-Tag (max. 4 Tage)

Zahnersatz Material- und Laborkosten bei zahntechnischen Leistungen sind zu zwei Dritteln, bei Edelmetalle und Keramik zu 50% beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind ohne Altersbegrenzung Anwärter: Keine Beihilfe für Prothesen, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender Sonstiges Unterkunftskosten anlässlich einer auswärtigen ambulanten ärztlichen Behandlung bis zu 25,60 EUR Für Säuglings- und Kleinkinderausstattung wird Beihilfe von pauschal 28 EUR/Kind gewährt. Die Aufwendungen im Todesfall sind bis 525 EUR 2

Beihilfeleistungen Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner 80% Kinder Beihilfeanspruch Seit.8.98 kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes und angeschlossene Länder (Ausnahme: Bestand) Einkommensgrenze Ehegatten > 7.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug vorletztes Kalenderjahr bei Antragstellung) Eigenbehalt Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Hilfsmittel Höchstsätze abzüglich 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) gemäß Aufzählung in den Beihilfevorschriften Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR Mutter(Vater)-Kind-Kuren Stationärer Beihilfeanspruch Regel- und Wahlleistungen im Zweibettzimmer mit Wahlarzt Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung, 0 EUR Abzugsbetrag pro Tag (max. 28 Tage)

Zuzahlung im Krankenhaus Zahnersatz Material- und Laborkosten sind zu 40% beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Anwärter: Keine Beihilfe für Prothesen, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender 2

Beihilfeleistungen Schleswig-Holstein Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 80% Kinder Beihilfeanspruch Kein Beihilfeanspruch für Rechtsreferendare; Kein Beihilfeanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst (Ausnahmen: Eintritt in öffentlichen Dienst vor 30.9.70 oder am..04 war 40. LJ bereits vollendet und es bestand beihilfekonforme Versicherung sowie Verzicht auf AGZ) Einkommensgrenze Ehegatten > 8.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug vorletztes Kalenderjahr bei Antragstellung) Eigenbehalt Kostendämpfungspauschale 50 EUR 500 EUR je nach Besoldungsgruppe (abzgl. 25 EUR je berücksichtigungsfähiges Kind) Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel Festbeträge (auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind beihilfefähig) ohne Zuzahlungen Hilfsmittel Höchstsätze (Sehhilfen sind abweichend zur Bundesbeihilfe eingeschränkt beihilfefähig) Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR Auch Mutter(Vater)-Kind-Kuren Stationärer Beihilfeanspruch Regelleistungen, keine Wahlleistungen (seit.3.98) Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung, 0 EUR Abzugsbetrag pro Tag (max. 28 Tage) Zuzahlung im Krankenhaus 0 EUR pro Krankenhaus-Tag (max. 28 Tage)

Zahnersatz Material- und Laborkosten, Edelmetalle und Keramik ausgenommen Glaskeramik - sind zu 60% Je Implantat sind bis zu 480 EUR und daneben die Material- und Laborkosten zu 500 EUR beihilfefähig (max. 2 je Kieferhälfte). Kieferorthopädische Leistungen sind ohne Altersbegrenzung Anwärter: Keine Beihilfe für Prothesen, Zahnersatz, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die anlässlich privater Reisen außerhalb der EU entstanden sind, müssen von der Beihilfestelle anerkannt sein. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender Sonstiges Künstliche Befruchtung nach SGB V voll beihilfefähig 2

Beihilfeleistungen Bemessungssätze 50% Beihilfeberechtigte 70% Beihilfeberechtigte mit mind. 2 Kindern 70% Ehepartner 80% Kinder Beihilfeanspruch Beihilfeanspruch auch für Rechtsreferendare Thüringen Einkommensgrenze Ehegatten > 7.000 EUR p.a. entfällt die Beihilfe (Bezug vorletztes Kalenderjahr bei Antragstellung) Eigenbehalt Abzug von EUR/ jeweils bei Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten Belastungsgrenze: 2% des jährlichen Bruttoeinkommens (% bei chronisch Kranken) Ärztliche Heilbehandlung Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind auf die Höchstsätze der GOÄ/GOZ beschränkt. Heilpraktiker Mindestsatz GebüH, max. Regelhöchstsatz GOÄ Arzneimittel 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) Hilfsmittel Höchstsätze abzüglich 0% Zuzahlung (mind. 5 EUR, max. 0 EUR) gemäß Aufzählung in den Beihilfevorschriften Heilmittel Heilmittel (physikalische Therapie, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Logopädie, Ergotherapie und podologische Therapie) sind auf Höchstbeträge beschränkt. Ambulante Kur (bisher Heilkur) Nur aktiver Bediensteter; alle 4 Jahre 2 Tage Unterkunft und Verpflegung bis 6 EUR Mutter(Vater)-Kind-Kuren Stationärer Beihilfeanspruch Regel- und Wahlleistungen im Zweibettzimmer mit Wahlarzt Stationäre Rehabilitation (bisher Sanatorium) Alle 4 Jahre 2 Tage für Unterkunft und Verpflegung, 0 EUR Abzugsbetrag pro Tag (max. 28 Tage)

Zuzahlung im Krankenhaus Zahnersatz Material- und Laborkosten sind zu 40% beihilfefähig Kieferorthopädische Leistungen sind nur bei Personen unter 8 Jahren oder bei schwerer Kieferanomalie Anwärter: Keine Beihilfe für Prothesen, Inlays und Zahnkronen, Implantate, funktionsanalytische und therapeutische Leistungen, ausgenommen Unfallfolgen und mind. 3-jährige Beschäftigung im öffentlichen Dienst Ausland Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die außerhalb der EU entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von 000,- EUR ohne Einschränkung beihilfefähig, darüber hinaus auf Inlandskosten beschränkt. Vorsorge Vorsorgeleistungen orientieren sich and den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse. Impfungen sind nach dem STIKO Impfkalender 2

Beihilfesatz Hinweis Zu unterscheiden sind die. Personenbezogenen Bemessungssätze des Bundes und der Länder NRW, Baden-Württemberg, Saarland, Hamburg, Rheinland-Pfalz und der 5 neuen Bundesländer individuell für jeden Beihilfeberechtigten: 50% Beihilfeberechtigter 70% Beihilfeberechtigter mit mind. 2 Kindern 70% Ehegatte des Beihilfeberechtigten 80% Kinder des Beihilfeberechtigten Zu beachten sind jedoch länderspezifische Regelungen z.b. über Einkünfte des Ehegatten, beihilfefähige Aufwendungen usw. Bei zwei selbst beihilfeberechtigten Ehegatten und zwei berücksichtigungsfähigen Kindern erhält ein Ehegatte 50% und der andere 70% Beihilfe. 2. Familienstandsbezogene Bemessungssätze der Länder Hessen und Bremen für alle Beihilfeberechtigten einheitlich: 50% Ledige Beihilfeberechtigte 55% Verheiratete Beihilfeberechtigte 60% Verheiratete Beihilfeberechtigte mit Kind 65% Verheiratete Beihilfeberechtigte mit 2 Kindern 70% Verheiratete Beihilfeberechtigte mit mehr als 2 Kindern Für die stationäre Behandlung im Krankenhaus erhöht sich dieser Satz um 5%. Zu beachten sind jedoch länderspezifische Regelungen z.b. über Einkünfte des Ehegatten, beihilfefähige Aufwendungen usw. Keine Erhöhung des Beihilfesatzes bewirken Ehegatten, die selbst beihilfeberechtigt sind.