Termsheet Rohstoffanleihe 100% Kapitalschutz und Chance auf vorzeitige Rückzahlung

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Transkript:

Produktbeschreibung Die Rohstoffanleihe 1 der Deutsche Bank ("Emittentin") hat eine Laufzeit von 6 Jahren und ist an die Wertentwicklung eines Korbes bestehend aus den 10 Rohstoffen Gold, Silber, Aluminium, Kupfer, Nickel, Brent Öl, Gas, Weizen, Mais und Sojabohnen ("Basiswert") gekoppelt. Notieren alle 10 Rohstoffe des Korbes an allen 12 monatlichen Kupon-Bestimmungstagen während einer auf oder oberhalb der Kuponschwelle von 70% ihres Standes bei Emission der Anleihe ( Anfangsreferenzstand ) erhalten Anleger einen Kupon von 7 Euro. Notieren hingegen einer oder mehrere Rohstoffe des Korbes an mindestens einem der monatlichen Kupon- Bestimmungstagen während einer unter der Kuponschwelle von 70%, gleichzeitig jedoch keiner der im Korb enthaltenen Rohstoffe an einem Kupon-Bestimmungstag unterhalb der Kuponschwelle von 50% seines jeweiligen, erhalten Anleger einen Kupon von 1 Euro. Notieren einer oder mehrere Rohstoffe des Korbes an einem der 12 monatlichen Kupon-Bestimmungstagen während einer unter 50% ihres jeweiligen, erhalten Anleger für diese keine Kuponzahlung. Eine vorzeitige Rückzahlung der Anleihe zum Nennbetrag erfolgt wenn alle Rohstoffe des Korbes an allen 12 monatlichen Kupon-Bestimmungstagen während einer auf oder oberhalb der Kuponschwelle von 70% ihres notieren. Eine vorzeitige Rückzahlung kann jedoch erstmalig zum Kupontermin nach der 3. oder dem Kupontermin nach der 4. oder 5. erfolgen, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Falls keine vorzeitige Tilgung erfolgt, erhalten Anleger bei Fälligkeit nach Laufzeitende ihr eingesetztes Kapital zu 100% zurück. Kapitalschutz bedeutet, dass eine Rückzahlung der Anleihe bei Fälligkeit nach Laufzeitende in Höhe des Nennbetrags versprochen wird, unabhängig davon, wie sich die Kurse der in dem Korb enthaltenen Rohstoffe über die Laufzeit der Anleihe entwickelt haben. Die Rückzahlung wird allein von der Emittentin zugesichert und ist somit von deren Zahlungsfähigkeit abhängig. Die Anleihe wird am 3. Juli 2017 fällig, sofern keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist Die Anleihe könnte für Anleger geeignet sein, die von leicht steigenden, seitwärtstendierenden oder leicht fallenden Kursen der im Korb enthaltenen Rohstoffe ausgehen. Anleger haben dabei die Chance auf einen attraktiven Kupon bei gleichzeitigem 100%igen Kapitalschutz. Angebotsbedingungen Emittentin Emissionsvolumen Basiswert Deutsche Bank AG, Frankfurt (Ratings: Moody s Aa3, Standard & Poor s A+) Bis zu 100.000.000 Anleihen ("Anleihe") Rohstoffkorb bestehend aus 10 Rohstoffen: Rohstoff: Bloomberg-Kürzel (Comdty): Referenzstelle: Gold GOLDLNPM 2 London Bullion Market Association 3 Silber SLVRLN 2 London Bullion Market Association 4 Aluminium LOAHDY 2 London Metal Exchange Kupfer LOCADY 2 London Metal Exchange Nickel LONIDY 2 London Metal Exchange Brent Öl CO1 5 Intercontinental Exchange Gas NG1 5 New York Mercantile Exchange Weizen W 1 5 Chicago Board of Trade Mais C 1 5 Chicago Board of Trade Sojabohnen S 1 5 Chicago Board of Trade Emissionspreis Nennbetrag EUR 100,00 pro Anleihe zuzüglich eines Ausgabeaufschlags EUR 100,00 pro Anleihe 1 Im Verkaufsprospekt wird die Rohstoffanleihe als Barrier Kupon Schuldverschreibung bezeichnet. 2 Kassapreis 3 Nachmittags-Fixing (15 Uhr lokale Zeit London) 4 Mittags-Fixing (12 Uhr lokale Zeit London) 5 Future Kontrakt 1/9

Ausgabeaufschlag 2,50% des Emissionspreises 6 Platzierungsprovision 1,50% des Emissionspreises 7 Zeichnungsfrist 11. Mai 2011 9:00 Uhr bis 28. Juni 2011 16:00 Uhr (vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung) Emissionstag / Handelstag 28. Juni 2011 Aufnahme Börsennotierung 29. Juni 2011 Emissionsvaluta 30. Juni 2011 Fälligkeit Anfangsreferenzstand 03. Juli 2017 - sofern keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist (falls dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, der nächstfolgende Bankarbeitstag) 100% des offiziellen Schlusskurses des jeweiligen Rohstoffes vom Emissionstag: Kuponschwellen Kuponzahlung Gold Silber Aluminium Kupfer Nickel Brent Öl Gas Weizen Mais Sojabohnen Für eine und in Bezug auf einen im Korb enthaltenen Rohstoff festgelegter Prozentsatz des dieses Rohstoffs; wie unter Kuponzahlung näher beschrieben. Anleger erhalten eine jährliche Kuponzahlung zu den festgelegten Kuponterminen, wenn alle 10 Rohstoffe des Korbes an allen 12 Kupon-Bestimmungstagen während einer auf oder oberhalb der jeweiligen Kuponschwelle notieren: 6 Den Ausgabeaufschlag zahlt der Kunde an seine Bank (Kundenbank). 7 Die Emittentin zahlt die Platzierungsprovision aus dem Emissionserlös als einmalige, umsatzabhängige Vertriebsvergütung an die Kundenbank oder gewährt dieser einen entsprechenden Abschlag auf den Ausgabepreis (ohne Ausgabeaufschlag). Ist die Deutsche Bank AG beim Vertrieb eigener Zertifikate/Anleihen sowohl Emittentin als auch Kundenbank, wird der Betrag der vertreibenden Stelle der Deutsche Bank AG bankintern gutgeschrieben. 2/9

1. bis 2. Kuponschwelle alle Rohstoffe an allen 12 Kupon- Bestimmungstagen auf oder über 70% ihres jeweiligen an einem Kupon-Bestimmungstag mind. ein Rohstoff unter 70%, jedoch keiner der Rohstoffe unter 50% seines an einem Kupon-Bestimmungstag mind. ein Rohstoff unter 50% seines Kupon für die jeweilige 7 Euro 1 Euro kein Kupon 3. bis 6. Kuponschwelle alle Rohstoffe an allen 12 Kupon- Bestimmungstagen auf oder über 70% ihres jeweiligen an einem Kupon- Bestimmungstag mind. ein Rohstoff unter 70%, jedoch keiner der Rohstoffe unter 50% seines an einem Kupon- Bestimmungstag mind. ein Rohstoff unter 50% seines Kupon für die jeweilige Vorzeitige Rückzahlung zum Kupontermin 7 Euro 100 EUR 1 Euro keine kein Kupon keine Der für eine zu zahlende Kuponbetrag je Anleihe errechnet sich als das Produkt aus dem für die jeweilige festgestellten Kupon und dem Nennbetrag. Zur Klarstellung: Sollte für eine kein Kupon festgestellt werden, erhalten Anleger für eine solche keine Kuponzahlung. n 1. : 28.06.2011-28.06.2012 2. : 29.06.2012-28.06.2013 3. : 29.06.2013-30.06.2014 4. : 01.07.2014-29.06.2015 (sofern keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist) 5. : 30.06.2015-28.06.2016 (sofern keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist) 6. : 29.06.2016-28.06.2017 (sofern keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist) 3/9

Kupon-Bestimmungstag Handelstag Kupontermin (Valuta bei Kuponzahlung) In Bezug auf eine monatlich am 28-ten Kalendertag eines jeden Monats während der jeweiligen beginnend mit dem 28. Juli 2011 und endend mit dem 28. Juni 2017 (sofern keine vorzeitige Rückzahlung erfolgt ist). Sollte ein Kupon-Bestimmungstag für ein Bestandteil oder mehrere Bestandteile des Basiswerts kein Handelstag sein, so findet die Bestimmung am nächstfolgenden Handelstag statt der für alle Bestandteile des Basiswerts ein Handelstag ist. Ist ein Tag, an dem jede Referenzstelle, die eine Börse, ein Handelssystem oder ein Notierungssystem ist, und jede verbundene Börse für jeden dieser Bestandteile des Basiswertes für den Handel zu regulären Handelszeiten geöffnet ist und an dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte in London geöffnet sind. 3 Bankarbeitstage nach dem Ende der jeweiligen oder, falls dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, der nächstfolgende Bankarbeitstag. Vorzeitige Rückzahlung Auszahlungsbetrag bei Fälligkeit oder vorzeitiger Rückzahlung Valuta bei vorzeitiger Rückzahlung Referenzstelle Berechnungsstelle Börsennotierung Market Making In den nach den n 1 und 2 erfolgt keine vorzeitige Rückzahlung. Eine vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag kann erstmalig zum Kupontermin nach der 3. sowie zum Kupontermin nach der 4. oder 5. erfolgen, sofern alle 10 Rohstoffe des Korbes an allen 12 monatlichen Kupon- Bestimmungstagen während der jeweiligen auf oder oberhalb der Kuponschwelle von 70% ihres notieren. Zur Klarstellung: Nach einer vorzeitigen Rückzahlung erhalten Anleger keine weiteren Kuponzahlungen. Die Deutsche Bank Aktiengesellschaft schuldet jedem Inhaber einer Rohstoffanleihe (jeweils pro Anleihe) einen Tilgungsbarbetrag in Höhe des Nennbetrages. 3 Bankarbeitstage nach dem Ende der jeweiligen oder, falls dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, der nächstfolgende Bankarbeitstag. In Bezug auf einen Bestandteil des Basiswerts die in der Tabelle unter Basiswert in der Spalte Referenzstelle angegebene Stelle. Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Einbeziehung in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (SMART Trading) und an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart (EUWAX). Die Deutsche Bank wird für die Anleihe unter normalen Marktumständen fortlaufend indikative An- und Verkaufspreise stellen, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Mindestzeichnung Kleinste handelbare Einheit Settlement Abwicklungswährung WKN ISIN 1 Anleihe 1 Anleihe, Stücknotiz Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main EUR DE0SYD DE000DE0SYD6 4/9

Wirtschaftliche Betrachtung und Auszahlungsprofil Die Rohstoffanleihe hat eine Laufzeit von 6 Jahren ist an die Wertentwicklung eines Rohstoffkorbes bestehend aus den 10 Rohstoffen Gold, Silber, Aluminium, Kupfer, Nickel, Brent Öl, Gas, Weizen, Mais und Sojabohnen gekoppelt. Anleger erhalten während der Laufzeit jährliche Kuponzahlungen, die von der Wertentwicklung der einzelnen im Korb enthaltenen Rohstoffe abhängig sind. Maßgeblich für die Höhe und Zahlung der Kupons für eine ist die Notierung aller 10 Rohstoffe des Korbes an den sich monatlich wiederholenden, regelmäßigen Kupon-Bestimmungstagen während der entsprechenden. In jedem Monat einer gibt es einen Kupon-Bestimmungstag. In Bezug auf eine gilt dementsprechend: Notieren alle 10 Rohstoffe an allen 12 Kupon-Bestimmungstagen während einer auf oder oberhalb der Kuponschwelle von 70% ihres jeweiligen, erhalten Anleger einen Kupon in Höhe von 7 Euro. Notieren einer oder mehrere Rohstoffe an nur einem Kupon-Bestimmungstag während einer unter der Kuponschwelle von 70%, jedoch keiner der Rohstoffe unter der Kuponschwelle von 50% seines, erhalten Anleger einen Kupon in Höhe von 1 Euro. Notiert mindestens ein Rohstoff des Korbes an nur einem Kupon-Bestimmungstag während einer unter der Kuponschwelle von 50% seines, wird für die jeweilige kein Kupon gezahlt. Zusätzlich kommt es zu einer vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe, wenn alle Rohstoffe des Korbes an allen 12 monatlichen Kupon-Bestimmungstagen während der auf oder oberhalb der Kuponschwelle von 70% ihres notieren. Dies kann jedoch erstmalig zum Kupontermin nach der 3. eintreten. Dabei gilt: Notieren alle 10 Rohstoffe an allen 12 monatlichen Kupon-Bestimmungstage der jeweiligen auf oder oberhalb der Kuponschwelle von 70%, wird die Anleihe vorzeitig zurückgezahlt und Anleger erhalten zu dem jeweiligen Kupontermin neben dem Kupon in Höhe von 7 Euro das eingesetzte Kapital (Nennbetrag) zurückgezahlt. Notieren einer oder mehrere Rohstoffe des Korbes an nur einem Kupon-Bestimmungstag während einer unter der Kuponschwelle von 70%, jedoch keiner der Rohstoffe unter der Kuponschwelle von 50% seines, erhalten Anleger einen Kupon in Höhe von 1,00 Euro und die Anleihe läuft weiter (mit Ausnahme der letzten, nach der die Laufzeit der Anleihe beendet ist). Notiert mindestens ein Rohstoff an nur einem Kupon-Bestimmungstag während einer unterhalb der Kuponschwelle von 50% seines, erhalten Anleger keine Kuponzahlung und die Anleihe läuft weiter (mit Ausnahme der letzten, nach der die Laufzeit der Anleihe beendet ist). Sofern keine vorzeitige Rückzahlung erfolgte, erhalten Anleger bei Fälligkeit ihr eingesetztes Kapital (Nennbetrag) zurückgezahlt. Anlegern stehen keine Ansprüche auf die im Korb enthaltenen Rohstoffe zu. 5/9

Szenarioanalyse mit Auszahlungsprofil Annahmen für die Szenarioanalyse: Die Anleihe wird ab der Emission bis zur Fälligkeit bzw. bis zur vorzeitigen Rückzahlung gehalten. Basiswert: Rohstoffkorb bestehend aus 10 Rohstoffen Anfangsreferenzstand: Gold Silber Aluminium Kupfer Nickel Brent Öl Gas Weizen Mais Sojabohnen Der Emissionspreis je Anleihe beträgt 100,00 EUR (ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags) Kuponschwelle 1: 70,00% des des jeweiligen Rohstoffs Kuponschwelle 2: 50,00% des des jeweiligen Rohstoffs Vorzeitige Rückzahlung erstmals zum Ende der 3. möglich Emissionstag: Anfangsreferenzstand aller Rohstoffe des Rohstoffkorbes 1 2 Alle Rohstoffe des Rohstoffkorbes notieren an allen 12 Kupon- Bestimmungstagen der 3 6 Alle Rohstoffe des Rohstoffkorbes notieren an allen 12 Kupon- Bestimmungstagen der >/= Kuponschwelle 1 Nein >/= Kuponschwelle 2 Nein >/= Kuponschwelle 1 Nein >/= Kuponschwelle 2 Nein Ja Ja Ja Ja Kuponzahlung 7 Euro Kuponzahlung 1 Euro keine Kuponzahlung Kuponzahlung 7 Euro Kuponzahlung 1 Euro keine Kuponzahlung + Vorzeitige Rückzahlung zu 100% des eingesetzten Kapitals Fälligkeit Rückzahlung zu 100% des eingesetzten Kapitals 6/9

Chancen: Chance auf Zahlung eines über dem aktuellen Marktzinsniveaus liegenden Kupons in Höhe von 7 Euro zum Kupontermin nach der jeweiligen, wenn alle 10 Rohstoffe des Korbes an allen festgelegten 12 Kupon-Bestimmungstagen während dieser auf oder oberhalb der Kuponschwelle von 70% ihres jeweiligen notieren. Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erstmalig zum Kupontermin am Ende der 3. und danach jährlich. Eine vorzeitige Rückzahlung erfolgt nur dann, wenn alle 10 Rohstoffe des Korbes an allen 12 Kupon-Bestimmungstagen während der n 3, 4 und 5 auf oder oberhalb der Kuponschwelle von 70% ihres jeweiligen notieren. Risiken: Die Anleihe kann während der Laufzeit auch unterhalb des Emissionspreises notieren. Bei einem vorzeitigen Verkauf der Anleihe zu einem solchen Zeitpunkt können dabei für den Anleger Verluste entstehen. Keine Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung des eingesetzten Kapitals vor Ablauf der 3., d.h. die Anleihe hat eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren. Notieren einer oder mehrere Rohstoffe an einem Kupon-Bestimmungstag während einer unterhalb der Kuponschwelle von 70% jedoch keiner der Rohstoffe an einem Kupon-Bestimmungstag dieser unterhalb der Kuponschwelle von 50% seines erhalten der Anleger für diese nur einen Kupon in Höhe von 1 Euro der unter dem aktuellen Marktzinsniveau liegt. Notieren einer oder mehrere Rohstoffe des Korbes an einem Kupon-Bestimmungstag während einer unter der Kuponschwelle von 50% ihres jeweiligen, erhalten Anleger keine Kuponzahlung für diese. Bei stärkerem Absinken eines der im Rohstoffkorb enthaltenen Rohstoffe unter den Anfangsreferenzstand kann die generelle Marktgängigkeit der Anleihe während der Laufzeit eingeschränkt werden, so dass ggf. ausschließlich die Deutsche Bank als Handelspartner zur Verfügung steht. Ein Preisvergleich ist in diesem Fall nur eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich. Die Anleihe ist für Anleger mit dem Insolvenzrisiko (Bonitäts- oder auch Emittentenrisiko) der Deutsche Bank AG behaftet. Hierunter versteht man allgemein die Gefahr der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, d. h. eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung von Zins- und/ oder Tilgungsverpflichtungen. Die Anleihe unterliegt als Inhaberschuldverschreibung weder der gesetzlichen noch der freiwilligen Einlagensicherung. Preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Während der Laufzeit hängt der Preis der Anleihe vom Kurs der im Korb enthaltenen Rohstoffe und anderen Einflussfaktoren ab. Die Preisentwicklung der Anleihe kann während der Laufzeit von den Kursbewegungen der im Korb enthaltenen Rohstoffe abweichen. Insbesondere eine starke positive Wertentwicklung der im Korb enthaltenen Rohstoffe ausgehend von ihrem Anfangsreferenzstand wird voraussichtlich nur einen geringen Einfluss auf die Wertentwicklung der Anleihe haben. Insbesondere folgende Faktoren können bei isolierter Betrachtung wertsteigernd auf die Rohstoffanleihe wirken: die Kurse der im Korb enthaltenen Rohstoffe steigen Kursschwankungen der im Korb enthaltenen Rohstoffe (Volatilität) sinken Zinssätze sinken die Korrelation zwischen den im Korb enthaltenen Rohstoffen nimmt zu Umgekehrt wirken diese Faktoren wertmindernd auf den Preis der Anleihe. Die Auswirkungen eines Faktors hängen von den Werten der übrigen Faktoren ab, da einzelne Faktoren kumulieren oder sich gegenseitig aufheben können. 7/9

Allgemeine Hinweise zum Ausgabepreis und zur Preisstellung im Sekundärmarkt bei strukturierten Wertpapieren 1. Bestimmungsfaktoren des Ausgabepreises: - rechnerisch fairer Wert: Der theoretische mathematische ( rechnerisch faire ) Wert hängt im Wesentlichen vom Wert des Bezugsobjekts und dem Wert etwaiger derivativer Komponenten des Wertpapiers ab (vgl. Produktbedingungen). - Marge: Im Ausgabepreis ist ein Aufschlag auf den rechnerisch fairen Wert enthalten ( Marge ), welcher von der Deutschen Bank nach ihrem freien Ermessen festgesetzt wird und insbesondere Kosten für den Vertrieb des strukturierten Wertpapiers (Vertriebsvergütungen) und dessen Strukturierung abdeckt. - ggf. festgesetzte und ausgewiesene Verwaltungsgebühren oder sonstige Entgelte Schließlich kann die Deutsche Bank auf den so bestimmten Ausgabepreis zusätzlich einen Ausgabeaufschlag in Rechnung stellen. Angaben zum Ausgabepreis, einem etwaigen Ausgabeaufschlag sowie zu Vertriebsvergütungen enthält das vorliegende Dokument im Rahmen der Darstellung der Produktkonditionen. 2. Einflussfaktoren auf die Preisstellung im Sekundärmarkt: Zu den Umständen, auf deren Grundlage der Market-Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geld- und Briefkurse selbst festsetzt, gehören insbesondere: - der rechnerisch faire Wert - die Geld-Briefspanne: Die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market- Maker abhängig von Angebot und Nachfrage für die Wertpapiere und unter Ertragsgesichtspunkten fest. - ein ursprünglich erhobener Ausgabeaufschlag - Entgelte/Kosten: u.a. Verwaltungs-, Transaktions- oder vergleichbare Gebühren nach Maßgabe der Produktbedingungen, die am Ausübungstag der Wertpapiere vom Auszahlungsbetrag abzuziehen sind - eine im Ausgabepreis ggf. enthaltene Marge (s. oben Ziff. 1) - Erträge: gezahlte oder erwartete Dividenden oder sonstige Erträge des Basiswerts oder dessen Bestandteile, wenn diese nach der Ausgestaltung der Wertpapiere wirtschaftlich der Emittentin zustehen. Folgende Kosten werden bei der Preisstellung im Sekundärmarkt vielfach nicht gleichmäßig verteilt über die Laufzeit der Wertpapiere (pro rata temporis) preismindernd in Abzug gebracht, sondern bereits bis zu einem - im freien Ermessen des Market-Maker stehenden - früheren Zeitpunkt vollständig vom rechnerisch fairen Wert der Wertpapiere abgezogen: - nach Maßgabe der Produktbedingungen erhobene Verwaltungsentgelte - eine im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Marge - im Ausgabepreis für die Wertpapiere ggf. enthaltene Dividenden und sonstige Erträge des Basiswerts oder dessen Bestandteile, die nach der Ausgestaltung des Wertpapiers wirtschaftlich der Emittentin zustehen. Letztere werden oft nicht erst dann preismindernd in Abzug gebracht, wenn der jeweilige Basiswert oder dessen Bestandteile "ex Dividende" gehandelt werden, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Laufzeit, und zwar auf der Grundlage der für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitabschnitt erwarteten Dividenden. Die Geschwindigkeit dieses Abzugs hängt dabei unter anderem von der Höhe etwaiger Netto-Rückflüsse der Wertpapiere an den Market-Maker ab. Die von dem Market-Maker im Sekundärmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem rechnerisch fairen bzw. dem auf Grund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market-Maker die Methodik, nach der er die gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z. B. die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern oder verringern. 8/9

Steuerinformationen Eine Zusammenfassung der allgemeinen steuerlichen Behandlung bei einem in Deutschland steuerpflichtigen Anleger finden Sie bei den Informationen zu dem jeweiligen Wertpapier unter www.x-markets.db.com. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Interessierten Anlegern wird empfohlen, diese allgemeinen Informationen sorgfältig zu lesen und sich zusätzlich von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe über die steuerlichen Folgen des Erwerbs, Haltens und der Veräußerung oder Ausübung bzw. Rückzahlung der Wertpapiere unter besonderer Beachtung ihrer persönlichen Verhältnisse individuell beraten zu lassen. Nähere steuerliche Informationen enthält der Verkaufsprospekt. Wichtige Hinweise Deutsche Bank AG 2011. Der Stand des Dokuments ist der Tag der erstmaligen Ausgabe der Wertpapiere (Emissionstag). Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar, sondern geben lediglich eine Darstellung der wesentlichen Merkmale des Wertpapiers. Die vollständigen Angaben zu den Wertpapieren, insbesondere zu den Bedingungen, sowie Angaben zur Emittentin sind dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen; dieser ist nebst Nachträgen bei der Deutschen Bank AG, CIB GME X-markets, Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main, Telefon: 069 / 910 38808, Telefax: 069 / 910 38673 kostenfrei erhältlich oder kann unter www.x-markets.db.com herunter geladen werden. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung der Deutsche Bank AG wieder, die ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann. Soweit die in diesem Dokument enthaltenen Angaben von Dritten stammen, übernimmt die Deutsche Bank AG für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Angaben keine Gewähr, auch wenn sie nur solche Quellen verwendet, die sie als zuverlässig erachtet. Alle Kurse und Preise werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse / Preise. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Wie im Verkaufsprospekt beschrieben, ist der Vertrieb der Wertpapiere in verschiedenen Rechtsordnungen eingeschränkt. Insbesondere dürfen die Wertpapiere weder innerhalb der Vereinigten Staaten noch an bzw. zugunsten von US-Personen zum Kauf oder Verkauf angeboten werden. Dieses Dokument und die in ihm enthaltenen Informationen dürfen nur in solchen Staaten verbreitet oder veröffentlichet werden, in denen dies nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der direkte oder indirekte Vertrieb dieses Dokuments in den Vereinigten Staaten, Großbritannien, Kanada oder Japan, sowie seine Übermittlung an US-Personen ist untersagt. 9/9