Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Berufsunfähigkeit klassik/smart. Ein Unternehmen der Generali Deutschland



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Antragsunterlagen Antragsmappe zur Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Berufsunfähigkeit klassik/smart für Erwerbsunfähigkeit ACE-Mitglieder klassik/smart Ein Unternehmen der Generali Deutschland

Inhalt Antragsmappe Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für ACE-Mitglieder Bestell-Nr.: 37960364 1 Antrag 2 Produktinformation 3 Kundeninformation der Generali 4 Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Versicherungsbedingungen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 5 Hinweise zum Schutz Ihrer Daten

Finanzielle Sicherheit zu günstigen Beiträgen mit der ACE-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Sie können die Versicherung spätestens bis zu 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Reise- / Buchungsbestätigung abschließen. Die Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des Tages nach der Beitragszahlung und gilt bis zum Ende der gebuchten Reise. Der Beitrag richtet sich nach dem Reise- oder Mietpreis für alle versicherten Personen. Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement versichert. Die Versicherungssumme muss dem Gesamtwert der Reise / Miete entsprechen. Bei gemeinsamer Buchung und Versicherung besteht bei Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern für alle Personen und bei sonstigen Reisen / Buchungen für bis zu 6 Personen auch dann Versicherungsschutz, wenn diese Personen nicht miteinander verwandt sind (siehe Klausel 4 Personengruppen). Beiträge einschließlich Versicherungsteuer von zzt. 19% (Höchstversicherungssumme 3.000 EUR je Person) Beitrag für Ferienwohnungen und Häuser Gesamtpreis der Miete Beitrag je Mietobjekt bis (Tarif R010B) 500 EUR 10,30 EUR 750 EUR 10,30 EUR 1.000 EUR 12,80 EUR 1.250 EUR 12,80 EUR 1.500 EUR 15,40 EUR 1.750 EUR 18,00 EUR 2.000 EUR 20,50 EUR 2.250 EUR 25,70 EUR 2.500 EUR 30,80 EUR 2.750 EUR 35,90 EUR 3.000 EUR 41,00 EUR Beitrag für alle Pauschalreisen inkl. Schiffsreisen* Reisepreis für alle versicherten Beitrag für alle versicherten Personen bis Personen (Tarif R100B) 500 EUR 11,30 EUR 750 EUR 19,00 EUR 1.000 EUR 26,70 EUR 1.250 EUR 34,40 EUR 1.500 EUR 42,10 EUR 1.750 EUR 49,80 EUR 2.000 EUR 57,50 EUR 2.250 EUR 65,20 EUR 2.500 EUR 72,80 EUR 2.750 EUR 82,60 EUR 3.000 EUR 92,30 EUR * Schiffsreisen im Sinne des Tarifes R100B sind Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Fährpassagen, Segeltörns und Bootscharter. Bitte beachten: bei Anmietung von Booten ist das Skipper-Risiko vom Versicherungsschutz ausgeschlossen! Versicherungsschein zur ACE-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten richten sich nach dem Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ABRV 2008), den Sonderbedingungen für gemietete Ferienwohnungen und der Klausel 4 Personengruppen. Die Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des Tages nach der Beitragszahlung und gilt bis zum Ende der gebuchten Reise. Generali Versicherung AG frz 10 100/01 10.2013

frz 10 100/01 01.2014 Wie schließen Sie die ACE-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ab? Bitte überweisen oder zahlen Sie den Beitrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung mit dem anhängenden Zahlungsvordruck auf das Konto der Generali. Die Versicherungsbestätigung ist die Einzahler-Quittung, bitte gut aufbewahren. Besondere Versicherungsscheine werden nicht ausgestellt. Bitte tragen Sie im Überweisungsauftrag/Zahlschein ein: Gesamtbeitrag für alle zu versichernden Personen Tarif Geburtsmonat und -jahr der zu versichernden Personen (max. 4 Personen) Reisepreis (= Gesamtpreis der Reise/Miete für alle zu ver sichernden Personen) Reisebeginn Name des Kontoinhabers/Einzahlers (= ACE-Mitglied) Konto-Nummer des Einzahlers Wichtig: Bitte tragen Sie in der Einzahler-Quittung (Versicherungsbestätigung) ein; auf der Vorderseite: Konto-Nr. des Einzahlers überwiesener Betrag Name und Anschrift des Auftraggebers/Einzahlers Vornamen, Zunamen und Geburtsdaten der zu versichernden Personen auf der Rückseite: Reisebeginn Gesamtpreis der Reise/Miete für alle zu versichernden Personen (Versicherungssumme) Tarif Ort, Datum und Unterschrift Antrag auf Reise-Rücktrittskosten-Versicherung/Einzahler-Quittung (Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ACE) Bitte gut aufbewahren und im Versicherungsfall der Generali einreichen! Reisebeginn Tag Monat Jahr Gesamtreise-/Mietpreis für Tarif alle Versicherten EUR R B Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ABRV 2008), die Sonderbedingungen für gemietet Ferienwohnungen und die Klausel 4 Personengruppen. Ich erkenne sie an. Mit der Datenverarbeitung durch den Versicherer gemäß der in diesem Prospekt abgedruckten Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetzt bin ich einverstanden. Konto-Nr. des Auftraggebers überwiesener Betrag EUR Name und Anschrift des Einzahlers Vor- und Zunamen der Versicherten Geburtsdaten 1. Ort/Datum Unterschrift 2. 3. 4. Bestätigung des Kreditinstitutes Bitte GROSSBUCHSTABEN, Kästchen beachten! Überweisungsauftrag/ Zahlschein (Name und Sitz des beauftragten Kreditinstitutes) Angaben zum Zahlungsempfänger G e n e r a l i IBAN BIC des Kreditinstituts/Zahlungsdienstleister C O B A D E F F X X X Versicherungsscheinnummer (Bankleitzahl) V e r s i c h e r u n g e n D E 7 1 2 0 0 4 0 0 0 0 0 6 2 3 3 3 9 9 0 0 E U R Euro, Cent Angaben zum Kontoinhaber/Zahler, Name, Vorname, Ort (max. 27 Stellen, keine Straßen- oder Postfachangaben) Tarif Benutzten Sie bitte diesen Vordruck für die Überweisung des Betrages von Ihrem Konto oder zur Bareinzahlung. Den Vordruck bitte nicht beschädigen, knicken, bestempeln oder beschmutzen. Geburtsmonat und -jahr der zu versichernden Personen (max. 4 Personen) 2 2 5 0 5 1 8 7 7 9 * R B 1 2 X Reisepreis Reisebeginn 3 4 * * * X X X IBAN frz 10 100/01 10.2013 Datum Unterschrift

Allgemeine Erläuterungen zu allen Versicherungen Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags sowie zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Zur Förderung der Transparenz der Datenverarbeitungen sind die Generali Versicherungen den sog. Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft beigetreten. Weitere Informationen zu den Verhaltensregeln und zu Listen der Unternehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, finden Sie unter Hinweise zum Schutz Ihrer Daten. Wichtige Hinweise Sollten Sie Fragen zu Ihrem Vertrag haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Generali zur Verfügung. Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind und bemühen uns immer, Ihre Anliegen so schnell und korrekt wie möglich zu erledigen. Sollten Sie jedoch einmal mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, sich direkt an Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81731 München, zu wenden. Diese Stelle kümmert sich dann darum, dass Probleme und Missverständnisse schnell ausgeräumt werden. Hinweise für den Schadenfall Schadenmeldungen richten Sie bitte an: Generali Deutschland Schadenmanagement GmbH Aureliusstraße 2, 52064 Aachen Telefon 0241.4 56-37 50, Telefax 0241.4 56-48 37 frz 9 400/01 11.2013

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für Mitglieder des Auto Club Europa e.v. (ACE) Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen ersten Überblick über die gewünschte Reise-Rücktrittskosten-Versicherung geben. Die nachfolgenden Informationen sind daher nicht abschließend. Bitte beachten Sie rechtlich verbindlich bleiben: der Antrag die vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und Klauseln sowie die eventuell getroffenen besonderen Vereinbarungen die gesetzlichen Vorschriften Wir empfehlen Ihnen, die gesamten Vertragsbestimmungen zu lesen. 1. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an? Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ABRV 2008) sowie alle weiteren genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen, die sich aus dem Antrag in Verbindung mit der Produktinformation ergeben. 2. Was versichern wir? Versichert sind bei Nichtantritt einer Reise die vertraglich vereinbarten Stornokosten und bei Abbruch einer Reise die zusätzlich entstandenen Kosten der Rückreise. Der Versicherungsfall wird ausgelöst, wenn eine versicherte Person oder eine Risikoperson von einem der folgenden Ereignisse betroffen ist: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwere Erkrankung; Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist; Impfunverträglichkeit; Schäden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse (Hagel, Sturm usw.) oder vorsätzliche Straftat eines Dritten. Risikopersonen sind Ehe- bzw. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft; Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern und Schwiegerkinder; wenn die Reise für 2 Personen gemeinsam gebucht war, die zweite Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist. Bitte beachten Sie, dass Sie an jedem Schaden mit einem Selbstbehalt beteiligt sind. Dieser beträgt 25 Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% der Stornokosten, mindestens 25 Euro je Person. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistung er - sehen Sie bitte aus den Ziffern 1, 3 und 5 der ABRV 2008). 3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen sie diesen bezahlen? Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Art der Reise und dem Reisepreis. Beitrag für Ferienwohnungen und Häuser Gesamtpreis der Miete Beitrag je Mietobjekt bis (Tarif R010B) 500 EUR 10,30 EUR 750 EUR 10,30 EUR 1.000 EUR 12,80 EUR 1.250 EUR 12,80 EUR 1.500 EUR 15,40 EUR 1.750 EUR 18,00 EUR 2.000 EUR 20,50 EUR 2.250 EUR 25,70 EUR 2.500 EUR 30,80 EUR 2.750 EUR 35,90 EUR 3.000 EUR 41,00 EUR Beitrag für alle Pauschalreisen inkl. Schiffsreisen* Reisepreis für alle Beitrag für alle versicherten versicherten Personen bis Personen (Tarif R100B) 500 EUR 11,30 EUR 750 EUR 19,00 EUR 1.000 EUR 26,70 EUR 1.250 EUR 34,40 EUR 1.500 EUR 42,10 EUR 1.750 EUR 49,80 EUR 2.000 EUR 57,50 EUR 2.250 EUR 65,20 EUR 2.500 EUR 72,80 EUR 2.750 EUR 82,60 EUR 3.000 EUR 92,30 EUR * Schiffsreisen im Sinne des Tarifes R100B sind Kreuzfahrten, Fährpassagen und Segeltörns. Boots charter und Bootsanmietungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Abschluss des Vertrages fällig, jedoch nicht vor dem Beginn des Versicherungsschutzes. Näheres hierzu ersehen Sie bitte aus Ziffer 10 ABRV 2008. frz 10 Pib/01.01.2010

4. Was ist nicht versichert? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Der Beitrag für Ihre Versicherung wäre sonst sehr hoch. Deshalb sind z.b. folgende Gefahren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse; Politische Gewalthandlungen, Aufruhr, Bürgerliche Unruhen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ziffer 4 der beigefügten ABRV 2008. Nicht gedeckt sind auch Heilkosten; Kosten für Begleitpersonen; Überführung eines Verstorbenen. 5. Welche Verpflichtungen haben Sie bei Vertragsschluss zu beachten? Sie haben keine Verpflichtungen bei Vertragsabschluss zu beachten. 6. Welche Verpflichtungen haben Sie während der Laufzeit des Vertrages zu beachten? Sie haben keine besonderen Verpflichtungen während der Laufzeit des Vertrages zu beachten. 7. Welche Verpflichtungen haben Sie zu beachten, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist? Bitte informieren Sie uns unverzüglich, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist und stornieren Sie gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der bereits angetretenen Reise beim Reiseveranstalter. Reichen Sie uns Belege zum Nachweis des Versicherungsfalles, insbesondere ärztliche Atteste über Krankheiten, die Buchungsunterlagen, die Stornokostenabrechnung und den Nachweis über die Entrichtung des Versicherungsbeitrages (Einzahler-Quittung) ein. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder zum Teil verlieren. Nähere Einzelheiten ersehen Sie bitte aus Ziffer 7 der beigefügten ABRV 2008. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Die Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des Tages nach der Beitragszahlung und gilt bis zum Ende der gebuchten Reise. 9. Wie kann Ihr Vertrag vorzeitig beendet werden? Wegen der Befristung des Vertrages besteht darüber hinaus kein Kündigungsrecht. frz 10 Pib/01.01.2010

Kundeninformation der Generali 1. Identität des Versicherers Name: Generali Versicherung AG Anschrift: Adenauerring 7, 81737 München Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz: München Amtsgericht München HRB 177658 2. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers Generali Versicherung AG Adenauerring 7 81731 München vertreten durch den Vorstand: Winfried Spies (Vorsitzender), Onno Denekas, Bernd Felske, Dr. Monika Sebold-Bender, Volker Seidel, Michael Stille. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dietmar Meister 3. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Die Generali Versicherung AG betreibt alle Arten der Schaden- und Unfallversicherung. 4. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung In unserem Produktinformationsblatt haben wir Sie bereits näher über Art und Umfang der jeweiligen Versicherung informiert. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles und Feststellung unserer Leistungspflicht erbringen wir die in dem jeweiligen Versicherungsvertrag für diesen Fall verein barte Leistung. Die Einzelheiten zu Art, Umfang und Fälligkeit sowie Erfüllung unserer Leistungen sind in den maßgeblichen Versicherungsbedingungen und Klauseln geregelt. 5. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlweise der Beiträge Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Abschluss des Vertrages fällig, jedoch nicht vor Beginn des Versicherungsschutzes. Die Zahlung soll durch Überweisung mittels des von der Generali vorbereiteten Überweisungsvordruckes erfolgen. Nährere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ABRV 2008. 6. Ggf. zusätzlich anfallende Kosten Ausser dem Versicherungsbeitrag, der sich aus dem Antrag ergibt, erheben wir von Ihnen keine weiteren Kosten oder Gebühren für den angebotenen Versicherungsschutz 7. Befristung der Gültigkeits dauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Informationen dieser Antragsmappe sind bis zu 3 Monate nach Aushändigung dieser Unterlagen gültig. Der im Antrag genannte Beitrag kann sich jedoch ändern. Hier gilt der bei Vertragsabschluss jeweils gültige Tarif. 8. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt mit der Überweisung des Beitrages zustande, sofern Sie von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen. 9. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Begründung innerhalb von 2 Wochen widerrufen (z.b. Brief, Telefax, E-Mail). Eine ausführliche Belehrung zu Ihrem Widerrufsrecht finden Sie im Antrag. 10. Anwendbares Recht Auf die vorvertraglichen Beziehungen und auf das Vertragsverhältnis selbst findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. frz 9 100/01 11.2013

11. Sprachen Sämtliche Kommunikation und Korrespondenz findet in deutscher Sprache statt. 12. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechts behelfsverfahren Wir werden uns stets gut und zuvorkommend um Ihre Versicherungsangelegenheiten kümmern. Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.v. oder an die Aufsichtsbehörde wenden. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Versicherungsombudsmann e.v. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen. Die Entscheidungen des Ombudsmannes sind nicht bindend. Postanschrift Versicherungsombudsmann e.v., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel.: 0180.422 44 24; Fax: 0180.422 44 25 (0,20 Euro je Anruf/Fax; abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich) E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Beschwerden können Sie außerdem an die Aufsichtsbehörde richten: Postanschrift Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn; Tel.: 0228.41 08-0; Fax: 0228.41 08-15 50 E-Mail: poststelle@bafin.de frz 9 100/01 11.2013

Allgemeine Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ABRV 2008) Der Versicherungsumfang 1 Wann und in welchem Umfang besteht Versicherungsschutz? 1.1 Die Versicherung muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Reise-/Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. 1.2. Wir leisten Entschädigung 1.2.1 bei Nichtantritt der Reise für die vom Versicherten dem Reiseunternehmen oder einem anderen vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten; 1.2.2 bei Abbruch der Reise für die entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des Versicherten. Voraussetzung ist, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die durch die Reise gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. 1.3 Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen sowie Kosten für die Überführung eines verstorbenen Ver si cherten. 2 Wer ist versichert? Versichert sind die in der Versicherungsbestätigung namentlich genannten Personen. 3 Welche Gründe lösen den Versicherungsfall aus? 3.1 Wir sind im Umfang von Ziffer 1 ABRV 2008 leistungspflichtig, wenn infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit des Versicherten nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihm der An tritt der Reise oder deren planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann und bei Vertragsschluss mit dem Eintritt dieses Ereignisses nicht zu rechnen war: 3.1.1 bei Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwieger kinder oder, wenn die Reise für 2 Personen gemeinsam gebucht wur de, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist; 3.1.2 bei Impfunverträglichkeit des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, seines Ehegatten, der minderjährigen Kinder oder Geschwister des Versicherten oder der Eltern eines minderjährigen Versicherten, sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist; 4 Für welche Fälle besteht kein Versicherungsschutz? 4.1 Wir haften nicht für die Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegs werk zeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben. Ferner haften wir nicht für die Gefahren politischer Gewalthandlungen, Auf ruhr, sonstiger Bürgerlicher Unruhen und Schäden, die sich aus Kernenergie ergeben. 4.2 Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherte den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat. 4.3 Führt der Versicherte den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens des Versicherten zu kürzen. Der Versicherungsfall 5 Wie erfolgt die Entschädigungsberechnung? 5.1 Die Versicherungssumme soll dem vollen ausgeschriebenen Reise preis (Versicherungswert) entsprechen. Kosten für darin nicht enthaltene Leistungen (z.b. für Zusatzprogramme) sind mitversichert, wenn sie bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt wurden. Wir haften bis zur Höhe der Versiche rungssumme abzüglich Selbstbehalt; sollten die nachweislich entstan denen zusätzlichen Rückreisekosten den Versiche rungs wert übersteigen, so ersetzen wir auch den über den Versiche rungswert hinausgehenden Betrag abzüglich Selbstbehalt. 5.2 Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt. Dieser wird soweit nicht anders vereinbart auf 25 Euro je Person festgelegt. Wird der Versicherungsfall jedoch durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungs fähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25 Euro je Person. 6 Wann ist die Entschädigung fällig? 6.1 Ist unsere Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe nach fest gestellt, so hat die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wo chen zu erfolgen. Jedoch kann der Versicherte einen Monat nach Anzeige des Schadens als Abschlagzahlung den Betrag beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. 6.2 Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens mit 1% unter dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen, mindestens jedoch mit 4% und höchstens 6% pro Jahr, soweit nicht aus anderen Gründen ein höherer Zins zu entrichten ist. Die Verzinsung entfällt, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats seit Anzeige des Schadens gezahlt wird. Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist. frz 9 200/01 01.2010 3.1.3 bei Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, des versicherten Ehegatten oder der versicherten Mutter eines minderjährigen Versicherten; 3.1.4 bei Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, eines der in 3.1.2 genannten versicherten Angehörigen des Versicherten infolge von Feuer, Elemen tar ereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schaden feststellung seine Anwesenheit notwendig ist. 6.3 Die Entstehung des Anspruches auf Abschlagzahlung und der Beginn der Verzinsung verschieben sich um den Zeitpunkt, um den die Feststellung unserer Leistungspflicht dem Grunde und der Höhe durch Ihr Verschulden verzögert wurde. 6.4 Wir können die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherten bestehen; gegen den Versicherten aus Anlass des Versicherungsfalles ein behördliches oder strafrechtliches Verfahren läuft.

Anzeigepflichten und Obliegenheiten Weitere Bestimmungen 7 Welche Obliegenheiten müssen im Versicherungsfall beachtet werden? 7.1 Der Versicherte ist verpflichtet 7.1.1 uns den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der schon angetretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren. 7.1.2 jede gewünschte sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen und uns alle erforderlichen Unterlagen zum Nachweis des Versicherungsfalles zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind ärztliche Atteste über Krankheiten, Unfälle, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft im Sinne von Ziffer 3.1.3 ABRV 2008 sowie ggf. Nachweise über zusätzlich entstandene Rückreisekosten, jeweils unter Beifügung der Buchungs unterlagen, einzureichen. 7.1.3 auf unser Verlangen Ärzte von der Schweigepflicht in Bezug auf den Versicherungsfall zu entbinden, soweit diesem Ver langen rechtswirksam nachgekommen werden kann. 7.1.4 den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden. 7.2 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 7.2.1 Verletzt der Versicherte eine der in Ziffer 7.1.1 bis 7.1.4 genannten Obliegenheiten vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Oblie genheiten sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherten entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherte zu beweisen. 7.2.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit der Versicherte nach weist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. 7.2.3 Verletzt der Versicherte eine nach Eintritt des Versicherungs falles bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir den Versicherten durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Die Versicherungsdauer 9 Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz? Die Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des Tages nach der Beitragszahlung und gilt bis zum Ende der gebuchten Reise. Der Versicherungsbeitrag 10 Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten? 10.1 Beitrag und Versicherungssteuer Der zu zahlende Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten ist. 10.2 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Der einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Abschluss des Vertrages fällig, jedoch nicht vor dem Beginn des Versiche rungsschutzes. 11 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? 11.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. 11.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung als zugegangen. 11.3 Haben Sie die Versicherung unter der Anschrift Ihres Gewerbebetriebes abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Ziffer 11.2 entsprechend Anwendung. 12 Wann verjähren Ansprüche aus dem Vertrag? Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform zugeht. 13 Welches Gericht ist zuständig? 13.1 Klagen gegen uns Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem Sitz unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Sind Sie eine natürliche Person ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren ge - wöhnlichen Aufenthalt haben. 13.2 Klagen gegen Sie Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versiche rungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist eine juristische Person Versicherungsnehmer bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach deren Sitz oder dem Sitz deren Nie derlassung. Das gleiche gilt, wenn eine Offene Han dels ge sellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Ver siche rungsnehmer ist. 13.3 Unbekannter Wohnsitz oder Wohnsitz außerhalb der Euro päischen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz Sind Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz oder dem Sitz unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. 14 Welches Recht findet Anwendung? Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. frz 9 200/01 01.2010

Sonderbedingungen zu den ABRV 2008 für gemietete Ferien woh nungen Sofern die Versicherung bei Abschluss von Mietverträgen für Ferienwohnungen, Ferienhäuser oder Ferienappartements in Hotels genommen wird, erhält Ziffer 1 der Allgemeinen Beding ungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (ABRV 2008) folgende Fassung: Wir leisten Entschädigung a) bei Nichtbenutzung der Ferienwohnung, des Ferienhauses oder Ferienappartements im Hotel aus einem der in Ziffer 3 ABRV 2008 genannten wichtigen Gründe für die vom Versicherten dem Vermieter oder einem anderen vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten; Klausel zur Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Klausel 4 Personengruppen Bei gemeinsamer Buchung und Versicherung gilt bei Ferien wohnungen bzw. Ferienhäusern für alle Personen und bei sonstigen Reisen/Buch ungen für bis zu 6 Personen folgendes vereinbart: Wir sind im Umfang von Ziffer 1.1 ABRV 2008 auch dann leistungs pflichtig, wenn sich die Risiken gemäß Ziffer 3.1.1 3.1.4 ABRV 2008 für die in dem Antrag/der Versicherungsbestätigung namentlich benannten Personen oder den beschriebenen Per sonenkreis verwirklicht haben. b) bei vorzeitiger Aufgabe der Ferienwohnung, des Ferienhauses oder des Ferienappartements im Hotel aus einem der in Ziffer 3 ABRV 2008 genannten wichtigen Gründe für den nicht abgewohnten Teil der Mietkosten, falls eine Weitervermittlung nicht gelungen ist. Die übrigen Bestimmungen der ABRV 2008 gelten sinngemäß. frz 9 200/01 01.2010

Hinweise zum Schutz Ihrer Daten Die Datenschutz-Grundsätze der Generali Versicherungen Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes An - liegen. Wir achten als Ihr Versicherungsunternehmen stets auf einen sorgfältigen und dem Datenschutz entsprechenden Umgang mit Ihren Daten. Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Unsere EDV entspricht dem aktuellen Stand der Tech - nik. Für die Wahrung unserer Datenschutz-Grundsätze sorgt unser Datenschutzbeauftragter. Informationen zur Verwendung Ihrer Daten Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor dem Ab - schluss des Versicherungsvertrags sowie zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Leistungsfall, benötigen wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Erhebung, Verarbei - tung und Nutzung dieser Daten ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich in den Ver - haltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft verpflichtet, nicht nur die datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Ver - sicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundesdatenschutz - gesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze streng einzuhalten, sondern auch darüber hinaus weitere Maß - nahmen zur Förderung des Datenschutzes zu ergreifen. Sie können die Verhaltensregeln auch im Internet unter www.generali.de, Rubrik Datenschutz, abrufen. Ebenfalls im Internet unter der Rubrik Datenschutz finden Sie Listen der Un - ter nehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Daten - verarbeitung teilnehmen sowie Listen der Auftragnehmer und der Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäfts - beziehungen bestehen. Auf Wunsch händigen wir Ihnen auch gern einen Ausdruck dieser Listen oder der Verhaltensregeln aus und übersenden sie per Post. Bitte wenden Sie sich dafür an die Generali Versicherung AG, Kundenservice, Adenauerring 7, 81737 München, Email: service@generali.de, Tel: 089/5121-0. Verantwortliche Stelle Die Erhebung Ihrer personenbezogener Daten erfolgt durch die Generali Versicherung AG bzw. die Generali Lebensversicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München (verantwortliche Stelle). Ihre Rechte Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung Ihrer Daten verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Ansprüche auf Löschung oder Sperrung Ihrer Daten können bestehen, wenn deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sich als unzulässig oder nicht mehr erforderlich erweist. Diese Rechte können Sie geltend machen beim Datenschutzbeauf - tragten der Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, Email: datenschutzbeauftragter@generali.de, Telefonnummer: 089/5121-0. 0200237 1/01.2014 Generali Versicherung AG Adenauerring 7, 81737 München Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dietmar Meister Vorstand: Winfried Spies (Vorsitzender), Onno Denekas, Bernd Felske, Dr. Monika Sebold-Bender, Volker Seidel, Michael Stille Sitz: München, Amtsgericht München HRB 177658 USt-ID-Nr. DE 811 763 800 Versicherungsumsätze sind umsatzsteuerfrei. Ein Unternehmen der Generali Deutschland

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