Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen am Standort Weertzen Gutachten-Nr.

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Transkript:

Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen am Standort Weertzen Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich 04941-9558-0

Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen am Standort Weertzen Gutachten Nr.: 3320-13-L1 Auftraggeber: Windpark Weertzen/Langenfelde GmbH & Co. KG Kurfürstenallee 23a 28211 Bremen Auftragnehmer: IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Telefon: 04941-9558-0 Telefax: 04941-9558-11 email: mail@iel-gmbh.de Bearbeiter: Prüfer: Tanja Nowak (Dipl.-Ing. (FH)) (Sachbearbeiterin Schallimmissionsschutz) Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH)) (Technischer Leiter Schallimmissionsschutz) Textteil: Anhang: 19 Seiten (inkl. Deckblätter) siehe Anhangsverzeichnis Datum: 26. Juli 2013 Messstelle nach 26 BImSchG

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 4 2. Örtliche Beschreibung... 4 3. Kartengrundlage... 5 4. Aufgabenstellung... 6 5. Beurteilungsgrundlagen... 6 5.1 Berechnungs- und Beurteilungsverfahren... 6 5.2 Meteorologie... 7 5.3 Schalltechnische Anforderungen... 7 6. Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen... 8 6.1 Anlagenbeschreibung... 8 6.2 Ton-, Impuls- und Informationshaltigkeit... 10 6.3 Tieffrequente Geräusche... 10 6.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen... 11 6.5 Zusammenfassung der schalltechnischen Kennwerte... 11 7. Vorbelastung... 12 7.1 Gewerbegebiet Weertzen... 12 7.2 Biogasanlagen... 12 8. Ermittlung der maßgeblichen Immissionspunkte... 12 8.1 Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen... 12 8.2 Immissionspunkte... 13 9. Rechenergebnisse und Beurteilung... 15 10. Qualität der Prognose... 17 11. Zusammenfassung... 18 Anhang Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 3 von 19

1. Einleitung Am Standort Weertzen ist die Errichtung und der Betrieb von insgesamt zehn Windenergieanlagen geplant. Es sollen neun WEA vom Typ ENERCON E-92 (WEA 01 - WEA 09) mit 138,4 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von jeweils 2,3 MW und eine WEA vom Typ ENERCON E-70 E4 (WEA 10) mit 64 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 2,3 MW realisiert werden. Um den Standort planungsrechtlich abzusichern, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll sichergestellt werden, dass zukünftig Konflikte zwischen der Nutzung der Windenergieanlagen und der benachbarten Wohnbebauung in Bezug auf den Schallimmissionsschutz ausgeschlossen werden können. Als genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Windenergieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zur Vorsorge Maßnahmen getroffen werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Dieses Gutachten dient dem Lärmschutznachweis im Rahmen der Bauleitplanung. Für die maßgeblichen Immissionspunkte werden die Beurteilungspegel rechnerisch ermittelt und den dort geltenden Orientierungswerten gegenübergestellt. 2. Örtliche Beschreibung Der Standort der geplanten Windenergieanlagen befindet sich im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme), auf dem Gebiet der Samtgemeinde Zeven. Die geplanten Windenergieanlagen (WEA 01 - WEA 10) sollen nordöstlich der Ortsgemeinde Weertzen (siehe Bild 1), nördlich der Bahntrasse errichtet werden. Weitere Windenergieanlagen sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Südwestlich des geplanten Standortes, am westlichen Rand der Ortschaft Weertzen, befindet sich ein Gewerbegebiet welches als schalltechnische Vorbelastung mit in die Berechnungen einfließt. Für das Gewerbegebiet Weertzen liegt der rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 24 vom 23.02.2011 der Gemeinde Heeslingen vor. Neben dem Gewerbegebiet befinden sich zwei Biogasanlagen im Untersuchungsgebiet, die als schalltechnische Vorbelastung ebenfalls zu berücksichtigen sind. Die eine Biogasanlage befindet sich etwa 1 km nordwestlich der geplanten WEA zwischen den Ortschaften Osterheeslingen und Osterboitzen. Die zweite Biogasanlage befindet sich am nördlichen Rand der Ortschaft Hanrade, etwa 1 km südlich der geplanten WEA. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich rund um den geplanten Standort in den Ortschaften Osterboitzen, Weertzen, Hanrade und Langenfelde. Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 4 von 19

Das Untersuchungsgebiet liegt auf Höhen von ca. 28-36 m ü. N.N. Die geringfügigen Höhenunterschiede sind vernachlässigbar, sodass bei den schalltechnischen Berechnungen von ebenem Gelände ausgegangen wird. In der nachfolgenden Karte ist das Untersuchungsgebiet dargestellt. Bild 1: Übersichtskarte 3. Kartengrundlage Die Koordinaten der geplanten Windenergieanlagen wurden vom Auftraggeber im Koordinatensystem Gauß-Krüger (Bessel) zur Verfügung gestellt. Da das aktuelle amtliche Kartenmaterial ausschließlich im Koordinatensystem UTM WGS84 vorliegt, wurden die Koordinaten mittels geeigneter Software ebenfalls in UTM WGS84 transformiert. Die Koordinaten der Immissionspunkte sind den digitalen Karten entnommen. Die verwendeten Karten sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Kartenart Rechtswert Hochwert 1 AK 5 32.524.000 32.530.000 5.905.000 5.909.000 2 Auszüge aus der Topographische Karte TOP 50 Tabelle 1: Kartengrundlage Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 5 von 19

4. Aufgabenstellung Die geplanten Windenergieanlagen sollen zu allen Tag- und Nachtzeiten betrieben werden. Als Beurteilungssituation gilt für den Betrieb der WEA daher i. d. R. die lauteste Stunde der Nacht, da hier die niedrigsten Richtwerte gelten. Die vorliegende Ausarbeitung soll als Grundlage für die schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung herangezogen werden. Die schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung erfolgt gemäß der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau 35.). In dieser Norm sind entsprechende Orientierungswerte aufgeführt, die nicht überschritten werden sollen. Da die Orientierungswerte und die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm zahlenmäßig identisch sind und weiterhin die DIN 18005 35.) zur Beurteilung von Gewerbelärmimmissionen auf die TA-Lärm verweist, wird im Folgenden nicht mehr zwischen den beiden Verfahren unterschieden. Die geplanten Windenergieanlagen (WEA 01 - WEA 10) werden der Zusatzbelastung gemäß TA-Lärm Nr. 2.4, Absatz 2 3.), zugeordnet. Als schalltechnische Vorbelastung wird das Gewerbegebiet Weertzen sowie an einzelnen Immissionspunkten zwei Biogasanlagen berücksichtigt. Gemäß TA-Lärm Nr. 3.2.1, Abs. 6 3.) ist die Bestimmung der Vorbelastung in der Regel nach Nr. A.1.2 des Anhangs zur TA-Lärm durchzuführen. Die Nr. A.1.2 des Anhangs der TA-Lärm legt fest, dass die Vorbelastung nach Nr. A.3 zu ermitteln ist (Immissionsmessung an dem maßgeblichen Immissionsort). Unter bestimmten Bedingungen sind Ersatzmessungen nach Nr. A.3.4 zulässig. Möglichkeiten für Ersatzmessungen sind Rundummessungen und Schallleistungsmessungen mit anschließender Schallausbreitungsrechnung. Zur Ermittlung der Vorbelastung wird bei diesem Projekt auf vorliegende schalltechnische Daten (Festsetzungen im Bebauungsplan, Berechnungsergebnisse Dritter) zurückgegriffen. Ziel dieses Gutachtens ist es, die aus Sicht des Lärmschutzes resultierenden Umwelteinwirkungen aus dem Betrieb der Windenergieanlagen zu berechnen und hinsichtlich immissionsschutzrechtlicher Kriterien zu beurteilen. 5. Beurteilungsgrundlagen 5.1 Berechnungs- und Beurteilungsverfahren Die schalltechnischen Berechnungen werden gemäß der TA-Lärm 3.) durchgeführt. In der TA-Lärm sind grundsätzlich zwei Prognoseverfahren, die überschlägige und die detaillierte Prognose, angegeben. Die überschlägige Prognose vernachlässigt die Luftabsorption, das Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß und weitgehend alle Abschirmungseffekte. Die Berechnungen erfolgen bei der überschlägigen Prognose frequenzunabhängig. Für eine detaillierte Prognose kann neben einer frequenzabhängigen Berechnung auch eine frequenzunabhängige Berechnung mit A-bewerteten Schalldruckpegeln erfolgen. Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 6 von 19

Die Berechnungen erfolgen frequenzunabhängig als detaillierte Prognose für freie Schallausbreitung. Die Bodendämpfung A gr wird dabei gemäß DIN ISO 9613-2 4.), Nr. 7.3.2 Alternatives Verfahren zur Berechnung A-bewerteter Schalldruckpegel berechnet. Abschirmung und Dämpfung durch Bebauung und Bewuchs bleiben unberücksichtigt. Die Berechnungen werden mit dem Programmsystem IMMI (Version 2012-2 [374]) durchgeführt, welches die Anwendung der erforderlichen Berechnungsmethoden ermöglicht. Für die schalltechnische Beurteilung werden die vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) empfohlenen Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen 10.) berücksichtigt. Mit Datum vom 19.05.2005 wurden alle Genehmigungsbehörden vom Niedersächsischen Umweltministerium angewiesen, diese Hinweise bei der immissionsschutzrechtlichen Bewertung zu berücksichtigen 13.). Weiterhin sind die Veröffentlichungen von Dr. Kötter 14.) und Dr. Vogelsang 15.) (beide ehemals NLÖ / Niedersächsisches Landesamt für Ökologie) zu beachten. 5.2 Meteorologie Für die Berechnungen werden folgende meteorologische Parameter berücksichtigt: Temperatur T = 10 C Luftfeuchte F = 70 % Meteorologie-Faktor C 0 = 2 db 5.3 Schalltechnische Anforderungen Gemäß TA-Lärm sind für die schalltechnische Beurteilung außerhalb von Gebäuden folgende Immissionsrichtwerte heranzuziehen: Nutzung Immissionsrichtwert [db(a)] Tag (06.00-22.00 Uhr) Nacht (22.00-06.00 Uhr) Gewerbegebiete (GE) 65 50 Kern- (MK), Dorf- (MD) und Mischgebiete (MI) 60 45 Allgemeine Wohngebiete (WA) und Kleinsiedlungsgebiete (WS) 55 40 Reine Wohngebiete (WR) 50 35 Tabelle 2: Immissionsrichtwerte Während der Beurteilungszeit Tag ist der Beurteilungspegel auf einen Zeitraum von 16 Stunden zu beziehen, während der Beurteilungszeit Nacht auf eine Stunde. Der Beurteilungspegel L r ist der aus dem Schallimmissionspegel L s des zu beurteilenden Geräusches und gegebenenfalls aus Zuschlägen für Ton- und Informationshaltigkeit und für Impulshaltigkeit gebildete Wert zur Kennzeichnung der mittleren Geräuschbelastung während der Beurteilungszeit. Zusätzlich müssen für Immissionsorte, die bezüglich der Schutzbedürftigkeit als Kleinsiedlungsgebiet (WS) Allgemeines Wohn- Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 7 von 19

gebiet (WA) bzw. Reines Wohngebiet (WR) eingestuft werden, Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Werktage: 06.00-07.00 Uhr und 20.00-22.00 Uhr; Sonn- und Feiertage: 06.00-09.00 Uhr, 13.00-15.00 Uhr und 20.00-22.00 Uhr) vorgenommen werden (TA-Lärm Nr. 6.5). Gemäß TA-Lärm dürfen kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db und in der Nacht um nicht mehr als 20 db überschreiten. Die zulässigen Immissionsrichtwerte für die Wohnbebauung dürfen durch die Gesamtbelastung nicht überschritten werden. Diese setzt sich aus der Vor- und der Zusatzbelastung zusammen. Die Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen von Anlagen für die die TA-Lärm gilt, allerdings ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage. Die Zusatzbelastung ist der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende Anlage hervorgerufen wird. 6. Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen 6.1 Anlagenbeschreibung Der Auftraggeber plant am Standort Weertzen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen des Herstellers ENERCON. ENERCON E-92 (WEA 01 WEA 09) Nachfolgend werden die Hauptabmessungen und schalltechnischen Daten des geplanten Anlagentyps zusammengefasst: Anlagentyp: ENERCON E-92 Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Nennleistung: Regelung: 138,4 m 92 m 2.300 kw pitch Für den Anlagentyp ENERCON E-92 liegen zurzeit noch keine schalltechnischen Messberichte vor. Der Hersteller gibt für den uneingeschränkten Betrieb mit einer Nennleistung von 2.300 kw einen Schallleistungspegel von L wa = 105,0 db(a) an (siehe anliegende Herstellerangabe). Bei Bedarf kann der Anlagentyp schallreduziert betrieben werden. Hierzu liegen ebenfalls Herstellerangaben vor (siehe Anhang). In der Tabelle 3 werden die vom Hersteller prognostizierten Schallleistungspegel mit den entsprechenden Leistungsklassen zusammengefasst: Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 8 von 19

Schallleistungspegel [db(a)] Leistung [kw] 105,0 2.300 104,0 2.000 103,5 1.600 103,0 1.400 102,5 1.200 100,0 1.000 Tabelle 3: Schalltechnische Kennwerte ENERCON E-92 Mit Hilfe der Schallimmissionsprognose soll die Sicherstellung der Nicht-Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte nachgewiesen werden. Hierzu ist auch eine quantitative Beschreibung der Qualität der Emissionsdaten notwendig. Diese erfolgt mit der Vorlage einer ausreichenden Anzahl von Messberichten und den jeweiligen Streuungsparametern. Sofern keine drei Messberichte vorliegen, wird in 10) empfohlen, zur hilfsweisen Berücksichtigung der Streuungsparameter der Emissionsdaten einen Zuschlag von 2 db zu berücksichtigen. In den schalltechnischen Berechnungen wird für die geplanten WEA 01 - WEA 09 vom Typ ENERCON E-92 für den uneingeschränkten Betrieb mit einer Nennleistung von 2.300 kw ein Schallleistungspegel von L wa = 107,0 db(a) (Herstellerangabe zzgl. 2 db Zuschlag) berücksichtigt. ENERCON E-70 E4 (WEA 10) Nachfolgend werden die Hauptabmessungen und schalltechnischen Daten des von Dritten geplanten Anlagentyps zusammengefasst: Anlagentyp: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Nennleistung: Leistungsregelung: ENERCON E-70 E4 64 m 71 m 2.300 kw pitch Für den geplanten Anlagentyp ENERCON E-70 E4 liegen für unterschiedliche Betriebsvarianten schalltechnische Messberichte vor. In der nachfolgenden Tabelle werden die vorliegenden Messberichte und die Herstellerangaben zusammengefasst. Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 9 von 19

Messstelle Bericht-Nr. WIND-consult WICO 314SEA05/01 2.300 kw 104,4 db(a) WIND-consult WICO 141SE707/02 2.300 kw 104,0 db(a) Ing.-büro Busch Nr. 135208gs01 2.300 kw 104,1 db(a) WIND-consult WICO 392SEA03/01 2.000 kw 102,0 db(a) Müller BBM M62 910/1 2.000 kw 101,6 db(a) Kötter Cons. 28277-1.004 2.000 kw 101,9 db(a) Nennleistung Schallleistungspegel Herstellerangaben 104,5 db(a) 103 db(a) Kötter Cons. 28277-1.002 1.400 kw 100,8 db(a) 101,8 db(a) Kötter Cons. 28277-1.001 1.000 kw 96,5 db(a) 97,5 db(a) Tabelle 4: Messberichte und Herstellerangaben / ENERCON E-70 E4 Für den uneingeschränkten Betrieb der ENERCON E-70 E4 liegen drei schalltechnische Vermessungen vor, aus denen sich ein mittlerer Schallleistungspegel von L wa = 104,2 db(a) ergibt. In den schalltechnischen Berechnungen wird für die WEA 10 die höhere Herstellerangabe von L wa = 104,5 db(a) verwendet. Aufgrund der drei vorliegenden Messberichte kann auf einen Sicherheitszuschlag verzichtet werden. 6.2 Ton-, Impuls- und Informationshaltigkeit Nach Empfehlung des Arbeitskreises Geräusche von Windenergieanlagen 10.) können im Nahbereich auftretende Tonhaltigkeiten von K TN 2 db unberücksichtigt bleiben. Gemäß den vorliegenden Vermessungen des Anlagentyps ENERCON E-70 E4 bzw. der Herstellerangabe für den Anlagentyp E-92 treten bei dem Betrieb keine immissionsrelevanten ton- und impulshaltigen Geräusche auf. Zusätzlich wird als sachgerecht vorausgesetzt, dass Windenergieanlagen mit einer immissionsrelevanten Tonhaltigkeit nicht dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen und daher nicht genehmigungsfähig sind. Hierzu gibt es jedoch auch einzelne abweichende Auffassungen. Bei dem Betrieb von WEA treten keine informationshaltigen Geräusche auf, so dass eine besondere Berücksichtigung nicht notwendig ist. 6.3 Tieffrequente Geräusche Allgemein kann gesagt werden, dass WEA keine Geräusche im Infraschallbereich (vergl. DIN 45680) 5.) hervorrufen, die hinsichtlich möglicher schädlicher Umwelteinwirkungen gesondert zu prüfen wären. Die von modernen WEA hervorgerufenen Schallpegel im Infraschallbereich liegen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen. Auch neuere Empfehlungen zur Beurteilung von Infraschalleinwirkungen der Größenordnung, wie sie in der Nachbarschaft von WEA bislang nachgewiesen wurden, gehen davon aus, dass sie ursächlich nicht zu Störungen, erheblichen Belästigungen oder Geräuschbeeinträchtigungen führen 18.) 24.) 25.) 26.) 32.) 34.). Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 10 von 19

6.4 Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von WEA können u. U. durch kurzzeitig auftretende Vorgänge beim Gieren (Betrieb der Windnachführung) oder Bremsen (z. B. wegen Überdrehzahl) auftreten. Sie dürfen gem. TA-Lärm 6.1 in der Nacht die Richtwerte um nicht mehr als 20 db überschreiten. Üblicherweise sind bei WEA keine Spitzenpegel zu erwarten, die zu einer Überschreitung dieser Vorgabe führen. 6.5 Zusammenfassung der schalltechnischen Kennwerte Bezeichnung Die Lage der geplanten Windenergieanlagen ist den Übersichtskarten des Anhangs zu entnehmen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Koordinaten im System Gauß- Krüger (Bessel)) und die transformierten Koordinaten im System UTM WGS84 Zone 32 sowie die schalltechnischen Kennwerte der geplanten Windenergieanlagen zusammengefasst. Nabenhöhe [m] Gauß-Krüger (Bessel) UTM WGS84 Zone 32 L wa [db(a)] RW HW RW HW Tag Nacht WEA 01 E-92 138,4 3.526.666 5.908.740 526.584 5.906.817 107,0* 107,0* WEA 02 E-92 138,4 3.526.594 5.908.959 526.512 5.907.036 107,0* 107,0* WEA 03 E-92 138,4 3.526.720 5.909.213 526.638 5.907.290 107,0* 107,0* WEA 04 E-92 138,4 3.526.875 5.909.442 526.793 5.907.519 107,0* 107,0* WEA 05 E-92 138,4 3.527.107 5.908.984 527.025 5.907.061 107,0* 107,0* WEA 06 E-92 138,4 3.527.842 5.908.822 527.760 5.906.899 107,0* 107,0* WEA 07 E-92 138,4 3.527.821 5.909.045 527.739 5.907.122 107,0* 107,0* WEA 08 E-92 138,4 3.527.765 5.909.255 527.683 5.907.332 107,0* 107,0* WEA 09 E-92 138,4 3.527.690 5.909.499 527.608 5.907.576 107,0* 107,0* WEA 10 E-70 E4 64,0 3.525.933 5.909.103 525.865 5.907.193 104,5 104,5 Tabelle 5: Schalltechnische Kennwerte der geplanten Windenergieanlagen / Zusatzbelastung * inkl. 2 db Sicherheitszuschlag Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 11 von 19

7. Vorbelastung 7.1 Gewerbegebiet Weertzen Südwestlich des Windparks, in der Ortschaft Weertzen, befindet sich ein Gewerbegebiet. Im Rahmen der Bauleitplanung wurden im Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Heeslingen für dieses Gewerbegebiet schalltechnische Festsetzungen getroffen. Die flächenbezogenen Schallleistungspegel für die Tages- und Nachtzeit sind dem anliegenden Datensatz zu entnehmen. Eine Übersichtskarte ist dem Anhang beigefügt. 7.2 Biogasanlagen Die im westlichen Untersuchungsgebiet befindliche Biogasanlage liegt im unbeplanten Außenbereich mit einem Abstand von etwa 450 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung. Nach Aussagen der Genehmigungsbehörde (Gewerbeaufsicht) wurden schalltechnische Vermessungen am nächstgelegenen Wohnhaus Osterboitzen 3 durchgeführt, die zeigten, dass der zulässige Immissionsrichtwert so deutlich unterschritten wird, dass der von der Biogasanlage ausgehende Schallimmissionsbeitrag nach TA-Lärm Nr. 3.2.1 Absatz 2 als nicht-immissionsrelevant einzustufen ist. Daher wird in den vorliegenden Berechnungen auf die Berücksichtigung dieser Biogasanlage als schalltechnische Vorbelastung verzichtet. Südlich der geplanten Windenergieanlagen, am Rand der Ortschaft Hanrade, befindet sich eine weitere Biogasanlage. Da sie sich in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung befindet, wird der Schallimmissionsanteil dieser Biogasanlage für die umliegenden Immissionspunkte IP 04 und IP 05 als Vorbelastung berücksichtigt. Von der Genehmigungsbehörde (Landkreis Rotenburg (Wümme)) wurde uns die Schalltechnische Stellungnahme zum BHKW der geplanten Biogasanlage der Hanrader Biogas GmbH & Co. KG in Heeslingen-Weertzen der AKUS GmbH (GEN- 11 1026 01 vom 08. März 2011) zur Verfügung gestellt. Diese Stellungnahme beinhaltet die Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnung für sechs untersuchte Immissionspunkte während der Nachtzeit. Der dort berechnete Immissionspunkt I2 entspricht dem in diesem Gutachten beurteilten IP 05 und der Immissionspunkt I4 dem hier beurteilten IP 04. Die durch die AKUS GmbH ermittelten Beurteilungspegel für diese beiden Immissionspunkte werden im Folgenden übernommen. 8. Ermittlung der maßgeblichen Immissionspunkte 8.1 Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen Gemäß TA-Lärm Nr. 2.2 sind die Flächen dem Einwirkungsbereich zuzuordnen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 db unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert (IRW) liegt. Das zusätzliche Kriterium der Geräuschspitzen muss im vorliegenden Fall nicht berücksichtigt werden. Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 12 von 19

Im Anhang sind die Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen für WR- Gebiete (Reine Wohngebiete), WA-Gebiete (Allgemeine Wohngebiete) und MI/MD- Gebiete (Misch-Dorfgebiete) dargestellt. Bei den Berechnungen werden insgesamt zehn Immissionspunkte berücksichtigt. Die Lage der Immissionspunkte wurde im Rahmen der Standortaufnahme am 05.06.2013 geprüft. Bei der Standortaufnahme wurde festgestellt, dass keine Gebäudeanordnungen gegeben sind, die zu möglichen Schallreflexionen führen. 8.2 Immissionspunkte Die Immissionspunkte befinden sich rund um den Standort der geplanten Windenergieanlagen. Der Immissionspunkt IP 01 befindet sich östlich der geplanten Windenergieanlagen, an der Straße Marschhorst, im Außenbereich. Der Immissionspunkt IP 02 liegt östlich des geplanten Standortes, in der Ortschaft Langenfelde. Der Immissionspunkt IP 3 befindet sich südöstlich der geplanten Windenergieanlagen, im Außenbereich. Die Immissionspunkte IP 04 und IP 05 liegen südlich des geplanten Standortes, in der Ortschaft Hanrade. Der Immissionspunkt IP 06 Am Walde 3 liegt südlich der geplanten WEA, in der Ortschaft Weertzen. Dieser Immissionspunkt befindet sich gemäß Bebauungsplan Nr. 1 Stieglust 1. Änderung in einem Allgemeinen Wohngebiet und somit ist hier ein Immissionsrichtwert von 40 db(a) während der Nachtzeit zu berücksichtigen. Ebenfalls in der Ortschaft Weertzen, westlich des Gewerbegebietes, befindet sich der Immissionspunkt IP 07. Gemäß Bebauungsplan Nr. 20 Östlich Kreuzberg liegt dieser Immissionspunkt in einem Allgemeinen Wohngebiet und ist somit ebenfalls während der Nachtzeit mit einem Immissionsrichtwert von 40 db(a) zu berücksichtigen. Der Immissionspunkt IP 08 liegt am nördlichen Rand der Ortschaft Weertzen, südwestlich der geplanten Windenergieanlagen. Der Immissionspunkt IP 09 Osterboitzen 1 befindet sich westlich der geplanten Windenergieanlagen, im Außenbereich. Der Immissionspunkt IP 10 liegt nordwestlich des geplanten Standortes. Er repräsentiert die zu den WEA nächstgelegene Ecke des Wochenendhausgebietes Am Knüllbach II. Für dieses Gebiet liegt der Bebauungsplan Nr. 5 vor. Es ist hier für die Nachtzeit ein Immissionsrichtwert von 35 db(a) gemäß der Schutzbedürftigkeit von Reinen Wohngebieten einzuhalten. Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 13 von 19

In der schalltechnischen Beurteilung wird für die Immissionspunkte IP 01 - IP 05 und IP 08 - IP 09 für die Nachtzeit ein Immissionsrichtwert von 45 db(a), entsprechend einer Schutzbedürftigkeit eines Misch- bzw. Dorfgebietes, berücksichtigt. Während der Tageszeit gelten für alle Immissionspunkte 15 db höhere Immissionsrichtwerte. Die Bezeichnung der Immissionspunkte, die dazugehörigen Koordinaten (UTM WGS 84 Zone 32) und die Immissionsrichtwerte (IRW) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bezeichnung Rechtswert Hochwert Höhe über Gelände [m] IRW Tag / Nacht [db(a)] IP 01 Marschhorst 7 528.908 5.907.904 5,0 60 / 45 IP 02 Langenfelder Str. 45 528.824 5.907.124 5,0 60 / 45 IP 03 Hanrader Str.1 528.563 5.906.165 5,0 60 / 45 IP 04 Hanrade 4 527.594 5.905.800 5,0 60 / 45 IP 05 Hanrade 3 527.417 5.905.865 5,0 60 / 45 IP 06 Am Wald 3 526.226 5.905.577 5,0 55 / 40 IP 07 Osteaue 10 525.162 5.905.805 5,0 55 / 40 IP 08 Bahnhofstr. 28 525.627 5.906.401 5,0 60 / 45 IP 09 Osterboitzen 1 525.951 5.908.141 5,0 60 / 45 IP 10 Wochenendhausgebiet Am Knüllbach II 525.389 5.908.918 5,0 50 / 35 Tabelle 6: Immissionspunkte Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 14 von 19

9. Rechenergebnisse und Beurteilung Gemäß TA-Lärm muss zur schalltechnischen Beurteilung die Gesamtbelastung an dem jeweiligen Immissionspunkt ermittelt werden (Abschnitt 2.4 der TA-Lärm). Sie setzt sich aus der Vorbelastung (bestehende WEA, Gewerbegebiet und Biogasanlage) und der Zusatzbelastung (geplante WEA) zusammen. In der nachfolgenden Tabelle werden die Beurteilungspegel der Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung für die Nachtzeit aufgelistet und den zulässigen Immissionsrichtwerten gegenübergestellt. Immissionspunkt IRW- Nacht [db(a)] Vorbelastung Gewerbe [db(a)] Vorbelastung Biogas [db(a)] Zusatzbelastung [db(a)] Gesamtbelastung [db(a)] IP 01 Marschhorst 7 45 3,6-37,2 37,2 IP 02 Langenfelder Str. 45 45 5,3-39,6 39,6 IP 03 Hanrader Str.1 45 7,5-38,2 38,2 IP 04 Hanrade 4 45 12,6 42,0 39,2 43,8 IP 05 Hanrade 3 45 13,6 33,0 40,0 40,8 IP 06 Am Wald 3 40 23,2-36,8 36,9 IP 07 Osteaue 10 40 38,6-33,4 39,7 IP 08 Bahnhofstr. 28 45 26,5-40,1 40,3 IP 09 Osterboitzen 1 45 11,5-40,3 40,3 IP 10 Wochenend-hausgebiet Am Knüllbach II 35 8,0-32,3 32,3 Tabelle 7: Berechnungsergebnisse / Nacht In der nachfolgenden Tabelle werden die Beurteilungspegel (gerundet) den Immissionsrichtwerten gegenübergestellt. Immissionspunkt IRW Nacht [db(a)] Beurteilungspegel GB [db(a)] Beurteilungspegel GB gerundet [db(a)] Reserve zum IRW [db] IP 01 Marschhorst 7 45 37,2 37 8 IP 02 Langenfelder Str. 45 45 39,6 40 5 IP 03 Hanrader Str.1 45 38,2 38 7 IP 04 Hanrade 4 45 43,8 44 1 IP 05 Hanrade 3 45 40,8 41 4 IP 06 Am Wald 3 40 36,9 37 3 IP 07 Osteaue 10 40 39,7 40 0 IP 08 Bahnhofstr. 28 45 40,3 40 5 IP 09 Osterboitzen 1 45 40,3 40 5 IP 10 Wochenendhausgebiet Am Knüllbach II 35 32,3 32 3 Tabelle 8: Bildung der Beurteilungspegel (gerundet) Wie den Ergebnissen in Tabelle 8 zu entnehmen ist, wird der Immissionsrichtwert an allen untersuchten Immissionspunkten eingehalten. Am Immissionspunkt IP 07 wird zwar der Immissionsrichtwert von 40 db(a) eingehalten, nicht aber die zusätzlich geforderte Prognosesicherheit von 1 db. Nach TA Lärm Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 15 von 19

Nr. 3.2.1, Absatz 3 3.) sollte die Genehmigung der geplanten Anlagen wegen einer Überschreitung aufgrund der Vorbelastung nicht verwehrt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass die Überschreitung nicht größer als 1 db ist. Dies ist in der vorliegenden Planung gegeben, sodass auch hier die Reserve von 1 db eingehalten wird. Während der Tageszeit liegen die Beurteilungspegel der Windenergieanlagen (Zusatzbelastung) an allen Immissionspunkten um mindestens 14 db unter dem Immissionsrichtwert (vgl. Zusammenfassung im Anhang). Aus Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen unter den dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den uneingeschränkten Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tages- und Nachtzeit. Hinweis: Die dargestellten Ergebnisse und Beurteilungen gelten nur für die hier betrachtete Konfiguration. Sollten sich Änderungen hinsichtlich der zu berücksichtigenden Vorbelastung bzw. den zu beurteilenden Immissionspunkten ergeben, sind die ermittelten Ergebnisse nicht mehr gültig und es sind neue Berechnungen notwendig. Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 16 von 19

10. Qualität der Prognose Für eine Schallimmissionsprognose fordert die TA-Lärm eine Aussage zur Prognosequalität. Anforderungen an Art und Umfang der Prognosequalität werden nicht näher beschrieben. Dies hat zur Konsequenz, dass die Beurteilung einer Schallimmissionsprognose bei Genehmigungsbehörden unterschiedlich gehandhabt wird. In 13.) wird empfohlen, zur schalltechnischen Beurteilung von WEA in Niedersachsen auf 10.) 14.) 15.) in Verbindung mit und zurückzugreifen. Im Zusammenspiel dieser Veröffentlichungen ergibt sich nach Auffassung des Gutachters folgende Situation: Bei hinreichend genauer Prüfung der Eingangsdaten ist eine WEA genehmigungsfähig, wenn die sich ergebenden Beurteilungspegel rechnerisch um mindestens 1 db unterhalb des zulässigen Immissionsrichtwertes liegen. Es ist dabei ausreichend, wenn die Schallausbreitungsrechnung entsprechend den aktuellen Vorgaben durchgeführt wird. Zusätzliche Sicherheiten für die Schallausbreitungsrechnung müssen nicht berücksichtigt werden. In Abschnitt 5.1 wurde die Berechnungssoftware beschrieben. Eine hinreichend genaue Prüfung der Eingangsdaten ist gewährleistet, wenn für den geplanten Anlagentyp mindestens drei schalltechnische Messberichte vorliegen bzw. ein Zuschlag von 2 db berücksichtigt wird, sofern keine drei Messberichte vorliegen. Für den geplanten Anlagentypen ENERCON E-92 liegt zurzeit noch keine schalltechnische Vermessung vor. Es wurde somit ein Sicherheitszuschlag von 2 db berücksichtigt. Für den Anlagentypen ENERCON E-70 E4 liegen für den uneingeschränkten Betrieb drei schalltechnische Messberichte vor. Somit konnte auf einen Sicherheitszuschlag verzichtet werden. Die geforderte Prognosesicherheit von 1 db wird an allen untersuchten Immissionspunkten eingehalten (siehe Abschnitt 9). Unter den dargestellten Bedingungen ist von einer ausreichenden Prognosesicherheit auszugehen. Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 17 von 19

11. Zusammenfassung Am Standort Weertzen ist die Errichtung und der Betrieb von insgesamt zehn Windenergieanlagen geplant. Es sollen neun WEA vom Typ ENERCON E-92 (WEA 01 - WEA 09) mit 138,4 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von jeweils 2,3 MW und eine WEA vom Typ ENERCON E-70 E4 (WEA 10) mit 64 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 2,3 MW realisiert werden. Als schalltechnische Vorbelastung wurden das Gewerbegebiet Weertzen sowie für die zwei Immissionspunkte IP 04 und IP 05 eine Biogasanlage berücksichtigt. Für den geplanten Anlagentyp ENERCON E-92 liegt zurzeit noch kein schalltechnischer Messbericht vor. Für die geplanten Windenergieanlagen (WEA 01 WEA 09) wurde ein Schallleistungspegel von L wa = 107,0 db(a) (Herstellerangabe für den uneingeschränkten Betrieb zzgl. 2 db Sicherheitszuschlag) verwendet. Für den uneingeschränkten Betrieb der ENERCON E-70 E4 (WEA 10) liegen drei schalltechnische Vermessungen vor, aus denen sich ein mittlerer Schallleistungspegel von L wa = 104,2 db(a) ergibt. In den schalltechnischen Berechnungen wurde für die WEA 10 die höhere Herstellerangabe von L wa = 104,5 db(a) verwendet. Aufgrund der drei vorliegenden Messberichte konnte auf einen Sicherheitszuschlag verzichtet werden. Unter Berücksichtigung der oben genannten Schallleistungspegel wurde für insgesamt zehn Immissionspunkte die durch die geplanten Windenergieanlagen bewirkte Zusatzbelastung prognostiziert. Mit der ebenfalls rechnerisch ermittelten Vorbelastung (weitere WEA und Gewerbegebiet) wurde die Gesamtbelastung bestimmt und den zulässigen Immissionsrichtwerten gegenübergestellt. An den Immissionspunkten IP 04 und IP 05 wurde zusätzlich zum Gewerbegebiet Weertzen noch eine Biogasanlage als schalltechnische Vorbelastung berücksichtigt. Für die Tageszeit liegt der Beurteilungspegel der geplanten Windenergieanlagen unter Berücksichtigung des uneingeschränkten Betriebes an allen Immissionspunkten um mindestens 14 db unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert. Unter Berücksichtigung des uneingeschränkten Betriebs während der Nachtzeit werden der jeweils zulässige Immissionsrichtwert und die zusätzlich geforderte Sicherheitsreserve an allen untersuchten Immissionspunkten eingehalten (vgl. Abschnitt 9). Damit ist der Nachweis geführt, dass unter den dargestellten Bedingungen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen bestehen. Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 18 von 19

Alle Berechnungsergebnisse und Beurteilungen gelten nur für die gewählte Konfiguration. Dieses Gutachten (Textteil und Anhang) darf nur in seiner Gesamtheit verwendet werden. Aurich, den 26. Juli 2013 Bericht verfasst durch Geprüft und freigegeben durch Tanja Nowak (Dipl.-Ing. (FH)) (Sachbearbeiterin Schallimmissionsschutz) Volker Gemmel (Dipl.-Ing. (FH)) (Technischer Leiter Schallimmissionsschutz) Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen Seite 19 von 19

Anhang Übersichtskarten (3 Seiten) Darstellung der Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen WEA, Biogasanlagen, Gewerbegebiet Weertzen und Immissionspunkte Gewerbegebiet Weertzen gemäß B-Plan Nr. 24 Datensatz (3 Seiten) Berechnungsergebnisse Zusammenfassung (1 Seite) Vorbelastung (3 Seiten) Zusatzbelastung (3 Seiten) Schallimmissionsraster / Zusatzbelastung (1 Seite) Gesamtbelastung (5 Seiten) Schallimmissionsraster / Gesamtbelastung (1 Seite) Legende zu den Berechnungsergebnissen (1 Seite) Schalltechnische Daten ENERCON E-92 / 2,3 MW (3 Seiten) Schalltechnische Daten ENERCON E-70 E4 / 2,3 MW Herstellerangabe ENERCON E-70 E4 / 2,3 MW (3 Seiten) Bestimmung der Schallleistungspegel aus mehreren Einzelmessungen (2 Seiten) Literaturverzeichnis (2 Seiten) Gutachten-Nr. 3320-13-L1 Weertzen

Übersichtskarten Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich 04941-9558-0

Standort: Weertzen Übersichtskarte: Darstellung der Einwirkungsbereiche der geplanten Windenergieanlagen Lageplan [ EWB ] -- UTM (Streifenbreite 6 ), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch 5911000 25 db(a) - Isophone Einwirkungsbereich "WR" y/m 30 db(a) - Isophone Einwirkungsbereich "WA" 35 db(a) - Isophone 5909000 Einwirkungsbereich "MI/MD" IP 10 IP 09 IP 01 5908000 WEA 09 WEA 04 WEA 08 WEA 03 WEA 10 5907000 WEA 05 IP 02 WEA 07 WEA 02 WEA 06 WEA 01 IP 08 IP 03 5906000 IP 05 IP 07 IP 04 IP 06 5905000 5904000 0 5903000 523000 IMMI 2012-2 12/2012 M 1:35000 524000 2500 m 525000 526000 527000 528000 529000 x/m 531000 U:\AUFTRÄGE\3320 Weertzen Erweiterung\3320-13-L1\3320-13-L1-UTM.IPR

Standort: Weertzen Übersichtskarte: Windenergieanlagen, Biogasanlagen, Gewerbegebiet Weertzen und Immissionspunkte Lageplan [ Gesamtbelastung ] -- UTM (Streifenbreite 6 ), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch 5909000 IP 10 y/m IP 09 IP 01 5908000 Biogas WEA 09 WEA 04 5907500 WEA 08 IP 02 WEA 03 WEA 05 WEA 10 WEA 07 5907000 WEA 02 WEA 06 WEA 01 IP 08 5906500 IP 03 IP 05 5906000 IP 07 Biogas IP 06 Gewerbe 5905500 0 524500 IMMI 2012-2 12/2012 M 1:17500 525000 IP 04 1000 m 525500 526000 526500 527000 527500 528000 x/m 529000 U:\AUFTRÄGE\3320 Weertzen Erweiterung\3320-13-L1\3320-13-L1-UTM.IPR

Standort: Weertzen Übersichtskarte: Gewerbegebiet Weertzen gemäß B-Plan Nr. 24 Lageplan [ Gesamtbelastung ] -- UTM (Streifenbreite 6 ), nördliche Hemisphäre; WGS84 (Weltweit GPS), geozentrisch 5906100 y/m IP 07 FSP 2 5905900 FSP 1 FSP 3 5905800 FSP 2 5905700 FSP 1 5905600 FSP 1 5905500 5905400 5905300 0 M 1:4000 525000 IMMI 2012-2 12/2012 525100 250 m 525200 525300 525400 x/m 525600 U:\AUFTRÄGE\3320 Weertzen Erweiterung\3320-13-L1\3320-13-L1-UTM.IPR

Datensatz Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich 04941-9558-0

Globale Parameter Letzte direkte Eingabe Voreinstellung von G außerhalb von DBOD-Elementen 0,00 Temperatur / 10 relative Feuchte /% 70 Wohnfläche pro Einw. /m² (=0.8*Brutto) 40,00 Mittlere Stockwerkshöhe in m 2,80 Pauschale Meteorologie (Directive 2002/49/EC): Tag Abend Nacht Pauschale Meteorologie (Directive 2002/49/EC): 2,00 2,00 2,00 Parameter der Bibliothek: ISO 9613 Mit-Wind Wetterlage C0 pauschal verwenden Vereinfachte Formel (Nr. 7.3.2) für Bodendämpfung bei frequenzabhängiger Berechnung frequenzunabhängiger Berechnung nur Abstandsmaß berechnen(veraltet) Hindernisdämpfung - auch negative Bodendämpfung abziehen Berücksichtigt Bewuchs-Elemente Berücksichtigt Bebauungs-Elemente Berücksichtigt Boden-Elemente Letzte direkte Eingabe Nein Ja Nein Ja Nein Ja Ja Ja Ja Beurteilungszeiträume T1 Werktag (6h-22h) T2 Sonntag (6h-22h) T3 Nacht (22h-6h) Immissionspunkt (10) Basislastfall Bezeichnung Gruppe Richtwerte /db(a) Nutzung T1 T2 T3 Geometrie: x /m y /m z(abs) /m z(rel) /m IPkt001 IP 01 Marschhorst 7 Immissionspunkte Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 Geometrie: 528908,00 5907904,00 5,00 5,00 IPkt002 IP 02 Langenf.Str.45 Immissionspunkte Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 Geometrie: 528824,00 5907124,00 5,00 5,00 IPkt003 IP 03 Hanrader Str.1 Immissionspunkte Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 Geometrie: 528563,00 5906165,00 5,00 5,00 IPkt004 IP 04 Hanrade 4 Immissionspunkte Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 Geometrie: 527594,00 5905800,00 5,00 5,00 IPkt005 IP 05 Hanrade 3 Immissionspunkte Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 Geometrie: 527417,00 5905865,00 5,00 5,00 IPkt006 IP 06 Am Wald 3 Immissionspunkte Richtwerte /db(a) Allg. Wohngebiet 55,00 55,00 40,00 Geometrie: 526226,00 5905577,00 5,00 5,00 IPkt007 IP 07 Osteaue 10 Immissionspunkte Richtwerte /db(a) Allg. Wohngebiet 55,00 55,00 40,00 Geometrie: 525162,00 5905805,00 5,00 5,00 IPkt008 IP 08 Bahnhofstr. 28 Immissionspunkte Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 Geometrie: 525627,00 5906401,00 5,00 5,00 IPkt009 IP 09 Osterboitzen 1 Immissionspunkte Richtwerte /db(a) Kern/Dorf/Misch 60,00 60,00 45,00 Geometrie: 525951,00 5908141,00 5,00 5,00 IPkt010 IP 10 WE Am Knüllb. Immissionspunkte Richtwerte /db(a) Reines Wohngebiet 50,00 50,00 35,00 Geometrie: 525389,00 5908918,00 5,00 5,00 Punkt-SQ /ISO 9613 (10) Basislastfall Bezeichnung Gruppe Geometrie: x /m y /m z(abs) /m z(rel) /m EZQi001 Bezeichnung WEA 01 E-92 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe WEA-Planung Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 105,00-2,00 107,00 Fläche /m² --- Nacht 105,00-2,00 107,00 Ruhe 105,00-2,00 107,00 Geometrie: 526584,00 5906817,00 138,40 138,40 Gutachten-Nr. 3320-13-L1 / Weertzen Datensatz Seite 1 von 3

EZQi002 Bezeichnung WEA 02 E-92 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe WEA-Planung Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 105,00-2,00 107,00 Fläche /m² --- Nacht 105,00-2,00 107,00 Ruhe 105,00-2,00 107,00 Geometrie: 526512,00 5907036,00 138,40 138,40 EZQi003 Bezeichnung WEA 03 E-92 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe WEA-Planung Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 105,00-2,00 107,00 Fläche /m² --- Nacht 105,00-2,00 107,00 Ruhe 105,00-2,00 107,00 Geometrie: 526638,00 5907290,00 138,40 138,40 EZQi004 Bezeichnung WEA 04 E-92 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe WEA-Planung Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 105,00-2,00 107,00 Fläche /m² --- Nacht 105,00-2,00 107,00 Ruhe 105,00-2,00 107,00 Geometrie: 526793,00 5907519,00 138,40 138,40 EZQi005 Bezeichnung WEA 05 E-92 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe WEA-Planung Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 105,00-2,00 107,00 Fläche /m² --- Nacht 105,00-2,00 107,00 Ruhe 105,00-2,00 107,00 Geometrie: 527025,00 5907061,00 138,40 138,40 EZQi006 Bezeichnung WEA 06 E-92 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe WEA-Planung Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 105,00-2,00 107,00 Fläche /m² --- Nacht 105,00-2,00 107,00 Ruhe 105,00-2,00 107,00 Geometrie: 527760,00 5906899,00 138,40 138,40 EZQi007 Bezeichnung WEA 07 E-92 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe WEA-Planung Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 105,00-2,00 107,00 Fläche /m² --- Nacht 105,00-2,00 107,00 Ruhe 105,00-2,00 107,00 Geometrie: 527739,00 5907122,00 138,40 138,40 EZQi008 Bezeichnung WEA 08 E-92 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe WEA-Planung Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 105,00-2,00 107,00 Fläche /m² --- Nacht 105,00-2,00 107,00 Ruhe 105,00-2,00 107,00 Geometrie: 527683,00 5907332,00 138,40 138,40 EZQi009 Bezeichnung WEA 09 E-92 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe WEA-Planung Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 105,00-2,00 107,00 Fläche /m² --- Nacht 105,00-2,00 107,00 Ruhe 105,00-2,00 107,00 Geometrie: 527608,00 5907576,00 138,40 138,40 Gutachten-Nr. 3320-13-L1 / Weertzen Datensatz Seite 2 von 3

EZQi010 Bezeichnung WEA 10 E-70 E4 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe WEA-Planung Emission ist Schallleistungspegel (Lw) Knotenzahl 1 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Länge /m --- db(a) db db db(a) Länge /m (2D) --- Tag 104,50 - - 104,50 Fläche /m² --- Nacht 104,50 - - 104,50 Ruhe 104,50 - - 104,50 Geometrie: 525865,00 5907193,00 64,00 64,00 Flächen-SQ /ISO 9613 (8) Basislastfall Bezeichnung Gruppe Geometrie: x /m y /m z(abs) /m z(rel) /m FLQi001 Bezeichnung FSP 1 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Gewerbe Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Knotenzahl 13 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m 311,66 db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) 311,66 Tag 57,50 - - 94,56 57,50 Fläche /m² 5085,72 Nacht 42,50 - - 79,56 42,50 Ruhe 57,50 - - 94,56 57,50 FLQi002 Bezeichnung FSP 1 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Gewerbe Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Knotenzahl 16 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m 480,15 db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) 480,15 Tag 57,50 - - 98,15 57,50 Fläche /m² 11615,11 Nacht 42,50 - - 83,15 42,50 Ruhe 57,50 - - 98,15 57,50 FLQi003 Bezeichnung FSP 2 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Gewerbe Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Knotenzahl 20 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m 883,60 db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) 883,60 Tag 65,00 - - 109,41 65,00 Fläche /m² 27601,58 Nacht 50,00 - - 94,41 50,00 Ruhe 65,00 - - 109,41 65,00 FLQi004 Bezeichnung FSP 1 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Gewerbe Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Knotenzahl 6 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m 207,72 db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) 207,72 Tag 57,50 - - 91,63 57,50 Fläche /m² 2587,25 Nacht 42,50 - - 76,63 42,50 Ruhe 57,50 - - 91,63 57,50 FLQi005 Bezeichnung FSP 2 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Gewerbe Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Knotenzahl 6 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m 182,61 db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) 182,61 Tag 65,00 - - 97,80 65,00 Fläche /m² 1906,93 Nacht 50,00 - - 82,80 50,00 Ruhe 65,00 - - 97,80 65,00 FLQi006 Bezeichnung FSP 3 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe Gewerbe Emission ist flächenbez. SL-Pegel (Lw/m²) Knotenzahl 14 Emi.-Variante Emission Dämmung Zuschlag Lw Lw" Länge /m 529,49 db(a) db db db(a) db(a) Länge /m (2D) 529,49 Tag 70,00 - - 111,00 70,00 Fläche /m² 12603,74 Nacht 55,00 - - 96,00 55,00 Ruhe 70,00 - - 111,00 70,00 Gutachten-Nr. 3320-13-L1 / Weertzen Datensatz Seite 3 von 3

Berechnungsergebnisse Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich 04941-9558-0

Projekt: Weertzen Kirchdorfer Straße 26... 3320-13-L1-UTM.IPR 26603 Aurich Zusammenfassung Immissionsberechnung [Letzte direkte Eingabe] Beurteilung nach TA Lärm (1998) Werktag (6h-22h) Sonntag (6h-22h) Nacht (22h-6h) Immissionspunkt x y z Variante IRW Ges-Peg. IRW Ges-Peg. IRW Ges-Peg. /m /m /m /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) IP 01 Marschhorst 7 528908,00 5907904,00 5,00 Vorbelastung 60,0 18,6 60,0 18,6 45,0 3,6 IP 02 Langenf.Str.45 528824,00 5907124,00 5,00 Vorbelastung 60,0 20,3 60,0 20,3 45,0 5,3 IP 03 Hanrader Str.1 528563,00 5906165,00 5,00 Vorbelastung 60,0 22,5 60,0 22,5 45,0 7,5 IP 04 Hanrade 4 527594,00 5905800,00 5,00 Vorbelastung 60,0 27,6 60,0 27,6 45,0 12,6 IP 05 Hanrade 3 527417,00 5905865,00 5,00 Vorbelastung 60,0 28,6 60,0 28,6 45,0 13,6 IP 06 Am Wald 3 526226,00 5905577,00 5,00 Vorbelastung 55,0 40,1 55,0 41,8 40,0 23,2 IP 07 Osteaue 10 525162,00 5905805,00 5,00 Vorbelastung 55,0 55,5 55,0 57,2 40,0 38,6 IP 08 Bahnhofstr. 28 525627,00 5906401,00 5,00 Vorbelastung 60,0 41,5 60,0 41,5 45,0 26,5 IP 09 Osterboitzen 1 525951,00 5908141,00 5,00 Vorbelastung 60,0 26,5 60,0 26,5 45,0 11,5 IP 10 WE Am Knüllb. 525389,00 5908918,00 5,00 Vorbelastung 50,0 24,9 50,0 26,6 35,0 8,0 IP 01 Marschhorst 7 528908,00 5907904,00 5,00 Zusatzbelastung 60,0 37,2 60,0 37,2 45,0 37,2 IP 02 Langenf.Str.45 528824,00 5907124,00 5,00 Zusatzbelastung 60,0 39,6 60,0 39,6 45,0 39,6 IP 03 Hanrader Str.1 528563,00 5906165,00 5,00 Zusatzbelastung 60,0 38,2 60,0 38,2 45,0 38,2 IP 04 Hanrade 4 527594,00 5905800,00 5,00 Zusatzbelastung 60,0 39,2 60,0 39,2 45,0 39,2 IP 05 Hanrade 3 527417,00 5905865,00 5,00 Zusatzbelastung 60,0 40,0 60,0 40,0 45,0 40,0 IP 06 Am Wald 3 526226,00 5905577,00 5,00 Zusatzbelastung 55,0 38,7 55,0 40,4 40,0 36,8 IP 07 Osteaue 10 525162,00 5905805,00 5,00 Zusatzbelastung 55,0 35,3 55,0 37,0 40,0 33,4 IP 08 Bahnhofstr. 28 525627,00 5906401,00 5,00 Zusatzbelastung 60,0 40,1 60,0 40,1 45,0 40,1 IP 09 Osterboitzen 1 525951,00 5908141,00 5,00 Zusatzbelastung 60,0 40,3 60,0 40,3 45,0 40,3 IP 10 WE Am Knüllb. 525389,00 5908918,00 5,00 Zusatzbelastung 50,0 34,2 50,0 35,9 35,0 32,3 IP 01 Marschhorst 7 528908,00 5907904,00 5,00 Gesamtbelastung 60,0 37,3 60,0 37,3 45,0 37,2 IP 02 Langenf.Str.45 528824,00 5907124,00 5,00 Gesamtbelastung 60,0 39,7 60,0 39,7 45,0 39,6 IP 03 Hanrader Str.1 528563,00 5906165,00 5,00 Gesamtbelastung 60,0 38,3 60,0 38,3 45,0 38,2 IP 04 Hanrade 4 527594,00 5905800,00 5,00 Gesamtbelastung 60,0 39,5 60,0 39,5 45,0 39,2 IP 05 Hanrade 3 527417,00 5905865,00 5,00 Gesamtbelastung 60,0 40,3 60,0 40,3 45,0 40,0 IP 06 Am Wald 3 526226,00 5905577,00 5,00 Gesamtbelastung 55,0 42,5 55,0 44,2 40,0 36,9 IP 07 Osteaue 10 525162,00 5905805,00 5,00 Gesamtbelastung 55,0 55,5 55,0 57,2 40,0 39,7 IP 08 Bahnhofstr. 28 525627,00 5906401,00 5,00 Gesamtbelastung 60,0 43,8 60,0 43,8 45,0 40,3 IP 09 Osterboitzen 1 525951,00 5908141,00 5,00 Gesamtbelastung 60,0 40,5 60,0 40,5 45,0 40,3 IP 10 WE Am Knüllb. 525389,00 5908918,00 5,00 Gesamtbelastung 50,0 34,7 50,0 36,4 35,0 32,3 IMMI 2012-2

Projekt: Weertzen Kirchdorfer Straße 26... 3320-13-L1-UTM.IPR 26603 Aurich Vorbelastung Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 01 Marschhorst 7 Emissionsvariante: Nacht X = 528908,00 Y = 5907904,00 Z = 5,00 Variante: Vorbelastung Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613) FLQi001 FSP 1 79,6 3,0 83,7 8,3 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-16,3 FLQi002 FSP 1 83,2 3,0 83,7 8,3 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-12,6 FLQi003 FSP 2 94,4 3,0 83,4 8,1 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-0,9 FLQi004 FSP 1 76,6 3,0 83,3 7,9 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-18,4 FLQi005 FSP 2 82,8 3,0 83,2 7,9 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-12,1 FLQi006 FSP 3 96,0 3,0 83,2 7,9 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0 1,2 3,6 Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 02 Langenf.Str.45 Emissionsvariante: Nacht X = 528824,00 Y = 5907124,00 Z = 5,00 Variante: Vorbelastung Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613) FLQi001 FSP 1 79,6 3,0 82,8 7,5 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-14,5 FLQi002 FSP 1 83,2 3,0 82,8 7,5 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-10,8 FLQi003 FSP 2 94,4 3,0 82,5 7,3 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0 0,9 FLQi004 FSP 1 76,6 3,0 82,4 7,2 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-16,7 FLQi005 FSP 2 82,8 3,0 82,4 7,1 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-10,4 FLQi006 FSP 3 96,0 3,0 82,3 7,1 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0 2,9 5,3 Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 03 Hanrader Str.1 Emissionsvariante: Nacht X = 528563,00 Y = 5906165,00 Z = 5,00 Variante: Vorbelastung Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613) FLQi001 FSP 1 79,6 3,0 81,5 6,5 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-12,2 FLQi002 FSP 1 83,2 3,0 81,5 6,5 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-8,6 FLQi003 FSP 2 94,4 3,0 81,3 6,3 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0 3,1 FLQi004 FSP 1 76,6 3,0 81,3 6,3 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-14,7 FLQi005 FSP 2 82,8 3,0 81,3 6,3 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-8,4 FLQi006 FSP 3 96,0 3,0 81,1 6,2 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0 5,0 7,5 Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 04 Hanrade 4 Emissionsvariante: Nacht X = 527594,00 Y = 5905800,00 Z = 5,00 Variante: Vorbelastung Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613) FLQi001 FSP 1 79,6 3,0 78,4 4,5 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-7,1 FLQi002 FSP 1 83,2 3,0 78,4 4,5 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-3,5 FLQi003 FSP 2 94,4 3,0 78,1 4,4 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0 8,2 FLQi004 FSP 1 76,6 3,0 78,2 4,4 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-9,7 FLQi005 FSP 2 82,8 3,0 78,2 4,4 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-3,5 FLQi006 FSP 3 96,0 3,0 77,9 4,3 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0 10,1 12,6 IMMI 2012-2

Projekt: Weertzen Kirchdorfer Straße 26... 3320-13-L1-UTM.IPR 26603 Aurich Vorbelastung Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 05 Hanrade 3 Emissionsvariante: Nacht X = 527417,00 Y = 5905865,00 Z = 5,00 Variante: Vorbelastung Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613) FLQi001 FSP 1 79,6 3,0 77,8 4,2 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-6,1 FLQi002 FSP 1 83,2 3,0 77,8 4,2 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-2,5 FLQi003 FSP 2 94,4 3,0 77,4 4,0 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0 9,3 FLQi004 FSP 1 76,6 3,0 77,5 4,1 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-8,6 FLQi005 FSP 2 82,8 3,0 77,5 4,1 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0-2,4 FLQi006 FSP 3 96,0 3,0 77,2 3,9 4,8 0,0 0,0 0,0 2,0 11,2 13,6 Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 06 Am Wald 3 Emissionsvariante: Nacht X = 526226,00 Y = 5905577,00 Z = 5,00 Variante: Vorbelastung Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613) FLQi001 FSP 1 79,6 3,0 70,8 1,9 4,7 0,0 0,0 0,0 1,9 3,3 FLQi002 FSP 1 83,2 3,0 70,8 1,9 4,7 0,0 0,0 0,0 1,9 6,8 FLQi003 FSP 2 94,4 3,0 70,2 1,7 4,7 0,0 0,0 0,0 1,9 18,9 FLQi004 FSP 1 76,6 3,0 70,7 1,9 4,7 0,0 0,0 0,0 1,9 0,4 FLQi005 FSP 2 82,8 3,0 70,8 1,9 4,7 0,0 0,0 0,0 1,9 6,5 FLQi006 FSP 3 96,0 3,0 70,0 1,7 4,7 0,0 0,0 0,0 1,9 20,8 23,2 Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 07 Osteaue 10 Emissionsvariante: Nacht X = 525162,00 Y = 5905805,00 Z = 5,00 Variante: Vorbelastung Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613) FLQi001 FSP 1 79,6 3,0 58,9 0,5 4,4 0,0 0,0 0,0 1,6 17,2 FLQi002 FSP 1 83,2 3,0 56,6 0,4 4,3 0,0 0,0 0,0 1,5 23,4 FLQi003 FSP 2 94,4 3,0 55,8 0,3 4,2 0,0 0,0 0,0 1,4 35,6 FLQi004 FSP 1 76,6 3,0 55,3 0,3 4,2 0,0 0,0 0,0 1,4 18,4 FLQi005 FSP 2 82,8 3,0 57,2 0,4 4,3 0,0 0,0 0,0 1,5 22,4 FLQi006 FSP 3 96,0 3,0 57,8 0,4 4,4 0,0 0,0 0,0 1,5 34,9 38,6 Einzelpunktberechnung Immissionsort: IP 08 Bahnhofstr. 28 Emissionsvariante: Nacht X = 525627,00 Y = 5906401,00 Z = 5,00 Variante: Vorbelastung Elementtyp: Flächenschallquelle (ISO 9613) FLQi001 FSP 1 79,6 3,0 70,1 1,7 4,7 0,0 0,0 0,0 1,9 4,1 FLQi002 FSP 1 83,2 3,0 69,6 1,6 4,7 0,0 0,0 0,0 1,9 8,3 FLQi003 FSP 2 94,4 3,0 68,4 1,4 4,7 0,0 0,0 0,0 1,9 21,0 FLQi004 FSP 1 76,6 3,0 66,6 1,2 4,7 0,0 0,0 0,0 1,8 5,3 FLQi005 FSP 2 82,8 3,0 65,9 1,1 4,6 0,0 0,0 0,0 1,8 12,4 FLQi006 FSP 3 96,0 3,0 66,8 1,2 4,7 0,0 0,0 0,0 1,8 24,6 26,5 IMMI 2012-2