GEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG 1 Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- u. Hilfeleistungssätze je Einsatzkraft 20,00 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,50 1.3 Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als 4 Stunden, so sind die Kosten für eine den eingesetzten Feuerwehrangehörigen verabreichte einfache Erfrischung und Stärkung zu erstatten. 2,50 2 Fahrzeuggebühr je Stunde Fahrzeuggebühr je km Einsatzleitwagen ELW 1 Einsatzleitwagen ELW 2 Einsatzleitwagen ELW 3 Vorausrüstwagen VRW Mannschaftstransportfahrzeug MTF Gerätewagen-Nachschub GW-N Personenkraftwagen PKW Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF TSF-W Löschgruppenfahrzeuge LF 8 LF 8/6 LF 16 LF 16 TS LF 16/12 LF 24 Tanklöschfahrzeuge TLF 8/18 TLF 16/24 (25) Großtanklöschfahrzeug TLF 24/48 (50) GTLF 6 Trockentanklöschfahrzeug Betrag 28,00 41,00 62,00 2 2 56,00 87,00 102,00 1 1 130,00 220,00 100,00 15 Betrag / km TroTLF 16 1
- 2 - Drehleitern DLK 12-9 DLK 18-12 DLK 23-12 102,00 15 19 Gelenkmastbühne GM 25-3 20 Schlauchwagen SW 1000 SW 2000 Rüstwagen RW 1 RW 2 RW 3 Gerätewagen-Gefahrgut GW-G 1 GW-G 2 Gerätewagen GW-Atemschutz/Strahlenschutz GW-Strahlenschutz/Öl Kranwagen KW 16 KW 20 KW 30 (neu) Flutlichtmastfahrzeug FLMF Wechselladerfahrzeug (WLF) Abrollbehälter Gefahrgut (AB-GI) Abrollbehälter Gefahrgut (AB-GII) Abrollbeh. Pritsche (AB-Pritsche) Abrollbehälter Atemschutz (AB-A) Abrollbehälter Mulde (AB-Mulde) Abrollbehälter Tech.-Hilfe (AB-TH) Abrollbehälter Schaummittel (AB-SM) Abrollbeh. Schlauchmaterial (AB-S) Abrollbehälter Tank (AB-Tank) Rettungsboot Mehrzweckboot 46,00 62,00 102,00 15 180,00 130,00 15 130,00 92,00 20 280,00 360,00 92,00 38,00 103,00 1,53 1,53 2,60
- 3-3 Gebühr für Anhänger und Geräte Betrag 3.1 Anhänger 3.2 Geräte Anhängeleiter Mehrzweckanhänger MZA 1 Mehrzweckanhänger MZA 2 Löschpulveranhänger P 250 Schaummittelanhänger Schlauchanhänger Tragkraftspritzenanhänger TSA Ölsanimat Hydrovac-Anhänger Schaum-Wasserwerfer Ölsperranhänger Rettungsbootanhänger Trailer Mehrzweckboot Leichtschaumgenerator Tragkraftspritze TS 8/8 Tragkraftspritze TS 16/8 Motorkettensäge Stromerzeuger 1,5 KVA Stromerzeuger 5,0 KVA Stromerzeuger 8,0 KVA Elektrohammer Mehrzweckzug Be- und Entlüftungsgerät Öl-Wasser-Sauger Trennschleifer Brennschneidegerät Handscheinwerfer 46,00 87,00 41,00 Grundkosten 20,50 20,50 1 1 jede weitere Std. / 8,70 6,00 2,60 Auffangbehälter bis Auffangbehälter bis Auffangbehälter bis Auffangbehälter über Ölsperre je 10 Meter 100 l 500 l 5.000 l 5.000 l 3,60 8,70 3.3. Pumpen Grobsaug- oder Lenzpumpe bis ca. 200 l/min über 200 l/min 23,00 28,00 11,00 14,00
- 4 - Öl- oder Ölabsaugpumpe einschl. Stromerzeuger bis ca. 200 l/min über 200 l/min 61,00 Mastpumpe Ex-Schutztauchpumpe Ex-TP Elektrotauchpumpe TP 4/1 Ex-Flüssigkeitssauger Wasserstrahlpumpe 3.4 Strahlrohre je Tag Betrag Strahlrohr, allgemein 3.5 Schläuche D-Druckschlauch C-Druckschlauch B-Druckschlauch A-Saugschlauch Hochdruckschlauch 30 m Die Ausleihgebühr für Druck- und Saugschläuche erhöht sich um die jeweilige Gebühr für das Prüfen, Waschen und Trocknen je Schlauch. Prüfen, Waschen und Trocknen Vulkanisieren Ein-/Fortbinden von D-Kupplung C-Kupplung B-Kupplung A-Kupplung 20,00 12,00 6,70 8,00 4 Wasserführende Armaturen je Tag Betrag Standrohr mit Schlüssel Verteiler sonst.wasserf. Armaturen je Stück 4.1 Löschgeräte Feuerlöscher Kübelspritze Löschdecke
- 5 - Neufüllung Feuerlöscher bis 6 kg über 6 kg 41,00 4.2 Leitern Bei Neufüllung der Feuerlöscher über 12 kg nach tatsächlich entstandenem Kostenaufwand ist der Füllpreis u. die Prüfungsentsorgung in Rechnung gestellt. Die Löschpulver-Entsorgung wird nach Zeitaufwand und tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Steckleiter Schiebeleiter Klappleiter Hakenleiter 4.3 Sonstige Geräte Die Gebühr richtet sich nach den aufgeführten Stundensätzen einschließl. Wiederbeschaffungskosten. Nicht aufgeführte Geräte werden nach Aufwand und Zeit berechnet. 4.4 Reparaturen Die Gebühren werden nach Arbeitsaufwand und Arbeitszeit berechnet. 4,00 20,00 5 Atemschutz je Stück Betrag Die Gebühren für den Einsatz der Atemschutzgeräte werden nach der Gebührenordnung der feuerwehrtechnischen Werkstätten berechnet. Im Einsatz gebrauchte Gerätschaften werden nach Reinigungs- und Wartungsaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden zum Tagespreis dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt. 5.1 Reinigen und Desinfizieren Atemschutzgeräte Atemschutzmaske 5.2 Füllen/Prüfen v. Flaschen/Geräten Lungenautomat Atemschutzmaske Atemschutzgerät 1/2-Jahresprüfung 6-Jahresprüfung 16,00 20,00
- 6 - Füllen von Atemluftflaschen 200 bar/41 300 bar/61 4,60 6,00 6 Leihgebühr für Austauschgeräte während Reparaturarbeiten Tragkraftspritze TS 8/8 Atemschutzgerät Fahrzeugfunkanlage Handfunksprechgerät je Tag neuer Satz Betrag 6,00 3,60 7 Prüfen je Stück Betrag 7.1 Reinigen und Prüfen der persönlichen Ausrüstung Im Einsatz gebrauchte persönliche Ausstattungsgegenstände werden nach Reinigungs- und Prüfungsaufwand berechnet. Erforderliche Ersatzbeschaffungen werden zum Tagespreis dem Leistungsnehmer in Rechnung gestellt. 7.2 Prüfen von Pumpen 200 l Nennleistung 400 l Nennleistung 800 l Nennleistung 1.600 l Nennleistung 7.3 Prüfung von Leitern lt. Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Anstell-, Steck-, Haken- und Klappleiter, Einreißhaken, Krankentrage 1 2-teilige Schiebeleiter 3-teilige Schiebeleiter 18,50 7.4 Reinigen u. desinfizieren einschl. Prüfen von Vollschutzanzügen 7.5 Prüfen von Funkgeräten Funkgerät im 4-m-Band Funkgerät im 2-m-Band Funkalarmempfänger (ohne Arbeitsstunden aber einschl. Messplatz)
- 7-8 Gebühren für besondere Leistungen Für Einsätze wie z.b. Entfernen von Insekten Öffnen einer Tür Säubern von Verkehrsflächen Entfernen von Eiszapfen Eigentumssicherung werden die Gebühren nach ausgerückten Fahrzeugen und dem tatsächlichen Zeit-, Material- und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. 9 Alarmierung Gebühren für Mißbräuchliche Alarmierung und Fehlalarmierung werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- und Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. 10 Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummittel Der Verbrauch von Ölbinde-, Säurebindemitteln sowie Schaummitteln wird nach den Wiederbeschaffungskosten berechnet. 11 Entsorgung Die Entsorgung von aufgenommenen Öl- und Kraftstoffen, sonstigen Chemikalien sowie von Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln wird nach den tatsächlichen Kosten berechnet. 12 Schadenersatz Sofern Geräte ohne Personal ausgeliehen werden, ist der Ausleiher verpflichtet, die Kosten für die Behebung von Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung entstanden sind, zu ersetzen. 35305 Grünberg, DER MAGISTRAT DER STADT GRÜNBERG Damaschke Bürgermeister zuletzt geändert am 23.08.2001, mit Wirkung vom 01.01.2002