Hunde-Pensionsvertrag - Seite 1/5 - Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag Zwischen und Herrn Dirk Böhnke (Betreuer) Hundehalter: Im Hammertal 117 58456 Witten Anschrift: Tel. +49 (0173) 2131271 Mail: info@hunde-oase.de Telefon privat: Telefon Mobil: Email: über folgenden Hund/Hunde Name: Rasse / Farbe: Geburtsdatum: Geschlecht/Kastriert: Tierarzt: Hundehaftpflichtversicherer:
Hunde-Pensionsvertrag - Seite 2/5 - Mikrochip- Tätowierungsnummer: oder Letzte Schutzimpfung lt. Impfpass: Verhaltensbesonderheiten: Futtergewohnheiten (Art/Menge) Frühere Erkrankungen / aktuelle Medikamente: Unterbringung vom bis zum Einverständniserklärung: Der Hundehalter erklärt sich einverstanden Mit der Rudelhaltung (Risiken sind bekannt) Mit dem Führen ohne Leine außerhalb des Pensionsgelände Zusätzliche Vereinbarungen: Vertragsbedingungen 1 Gesundheit des Hundes Der Hundehalter versichert durch Vorlage des Impfpasses und Bescheinigung des Tierarztes, dass der zu betreuende Hund / Hunde einen ausreichenden Impfschutz besitzt, sozial verträglich, gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung besteht.
Hunde-Pensionsvertrag - Seite 3/5-2 Artgerechte Hundebetreuung Der Betreuer übernimmt die Fütterung des Hundes / der Hunde sowie die Versorgung und Pflege. Alle Hunde werden artgerecht im Rudel gehalten. Durch diese artgerechte Rudelhaltung ist eine Gewichtsabnahme des Hundes / der Hunde aufgrund der damit verbundenen (ungewohnten) gesteigerten Bewegung möglich. Die Hunde-Oase bietet für die Dauer der Betreuung neben der Fütterung marktüblichen Trocken/Dosenfutters optional die artgerechte Ernährung über Frischfleischfütterung (B.A.R.F.). Die Art der Fütterung sowie die hierdurch entstehenden Kosten werden zwischen dem Hundehalter und dem Betreuer gesondert vereinbart. Das Futter kann wahlweise auch vom Hundehalter gestellt werden. 3 Öffnungszeiten Montag Freitags: 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Samstag: 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Die Abgabe und Abholung des Hundes / der Hunde ist nur innerhalb der Öffnungszeiten möglich. 4 Haftung / Schadensersatz Für die Hundepension und deren Erfüllungsgehilfen besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Betreuer übernimmt keine Haftung für die durch den Hund / die Hunde angerichteten Sach- und Personenschäden. Ebenso haftet der Betreuer nicht für Schäden, die der Hund / die Hunde erleiden könnte (z.b. Spiel- und Raufereiverletzungen). Die Haftung bei Erkrankung oder Todesfall des Hundes / der Hunde ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Betreuers begrenzt. 5 Kosten der Betreuung Der Hundehalter verpflichtet sich für die Betreuung des Hundes / der Hunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Betreuungskosten entsprechen dem vereinbarten Betreuungsumfang und werden durch den Betreuer monatlich, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 7 Werktage.
Hunde-Pensionsvertrag - Seite 4/5 - Tagesbetreuung pro Hund: 18,00 (bei 2 Hunden: 28,00 ) Pensionspreis (mit Übernachtung) pro Hund: 20,00 (für 2 Hunde: 30,00 ) In den Kosten der Betreuung ist eine langsame Eingewöhnung des Hundes / der Hunde in die artgerechte Rudelhaltung (bis zu einer Stunde) inbegriffen. Verbleibt der Hund / die Hunde länger als eine Stunde in der Betreuung, werden die Kosten der Tagesbetreuung in Rechnung gestellt. Im Falle einer tierärztlichen Behandlung des Hundes / der Hunde werden für den Zeitaufwand beim Tierarzt / in der Tierklinik zusätzlich 10,00 pro Stunde in Rechnung gestellt. Die Kosten der Fütterung des Hundes / der Hunde betragen: pro Betreuungstag / Hund. Können die vereinbarten Termine zur Betreuung seitens des Hundehalters nicht eingehalten werden ist er verpflichtet die Hunde-Oase umgehend zu informieren. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Betreuungsbeginn bzw. einer nicht erfolgten Absage werden 50% der Betreuungskosten in Rechnung gestellt. 6 Ärztliche Versorgung des Hundes Hält der Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hundebetreuer das Tier im Auftrage des Hundehalters auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung des Haustierarztes der Hundepension gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter. Der Betreuer unterrichtet den Hundehalter von den getroffenen Maßnahmen. 7 Kündigung des Vertrages Dieser Vertrag ist für jede Betreuung des oben genannten Hundes gültig. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sind dem Betreuer unverzüglich mitzuteilen. Dieser Vertrag gilt bis zur schriftlichen Kündigung durch eine der Parteien. 8 Betreuungszeiten Die unter diesem Vertrag vereinbarten jeweiligen Betreuungszeiten sind, nach bereits erfolgter Eingewöhnung, im Voraus spätestens 4 Woche vor der Unterbringung zu vereinbaren. Bei kurzfristiger Anfrage kann die Betreuung nur
Hunde-Pensionsvertrag - Seite 5/5 - abhängig von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten gewährleistet werden. Wird ein Hund / die Hunde nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht von Hundehalter verlängert trägt der Hundehalter alle hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten. Bis zur Begleichung der in Rechnung gestellten Kosten verbleibt der Hund / die Hunde, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen über das Vermieterpfandrecht, als Pfand in der Hunde-Oase. 9 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Beide Vertragspartner bestätigen, je eine Vertragsausfertigung erhalten zu haben. ------------------------------------ Ort, Datum: -------------------------------------- ----------------------------------- Hundehalter Betreuer