British-Car-Trophy: Neue seriennahe Gruppe

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Transkript:

British-Car-Trophy: Neue seriennahe Gruppe 1 British-Car-Trophy: Neue seriennahe Gruppe Division 5 Regelement BCT seriennah (Gruppe 1.neu) Stand: 28.03.2012

Division 5 Regelement BCT seriennah (Gruppe 1) Allgemeines... 3 1. Zugelassene Fahrzeuge... 3 2. Allgemeine Sicherheitsvorschriften... 3 3. Motorblock... 3 4. Zylinderkopf... 4 5. Getriebe... 4 6. Kupplung... 4 7. Kühlung... 4 8. Kraftstoffanlage, Gemischaufbereitung... 4 9. Abgasanlage... 5 10. Zündung... 5 11. Lichtmaschine und Anlasser... 5 12. Elektrische Anlage... 5 13. Karosserie... 5 14. Innenraum... 6 15. Motorraum... 6 16. Bremsanlage... 7 17. Fahrwerk... 7 18. Lenkung... 7 19. Felgen/Reifen... 7 20. Kontrolle und Durchsetzung des Reglements... 7 Abgrenzung... 8 Änderungshistorie VERSION DATUM AUTOR BEMERKUNG 1.0 2009 Erstellung 1.5 2011 Freigabe Sport Hosenrohr 2.0 2012 Sebastian Wallner Freigabe: Käfig, Ventilfedern, Kupplungsautomaten, Spur / Sturzkit Hinterachse Detailüberarbeitung (Blockhöhe, Kolbenmaße ) Tabelle 1: Änderungshistorie

Allgemeines Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Regelement zu ändern, zu ergänzen und Fahrzeuge in die Gruppen einzustufen. Die Gruppe 1 ist eine preiswerte Klasse für Einsteiger und solche, die mit überschaubaren Kosten Motorsport betreiben wollen. Fahrzeuge, die dem Grundgedanken der Gruppe 1 nicht entsprechen, werden in Gruppe 2 gewertet. Bei Unklarheiten und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Organisatoren der BCT. Fahrzeuge, die dem Erscheinungsbild der BCT nicht entsprechen, werden nicht zugelassen. 1. Zugelassene Fahrzeuge Zugelassen sind Rover Mini der Baujahre 1992 bis 1996 mit Zentraleinspritzung und geregeltem Katalysator, sowohl in 39kW- als auch 46kW-Ausführung. Generell darf die 39kW Variante mit Serienteilen auf den Stand der 46kW Variante nachgerüstet werden. Es sind nur Linkslenkermodelle zugelassen. Alle im Folgenden nicht explizit aufgeführten Teile müssen Serienteile sein. Mit Serienteilen sind alle Teile gemeint, die in oben genannten Fahrzeugen serienmäßig vom Hersteller verbaut worden sind. Die Fahrzeuge müssen entweder einen gültigen Wagenpass besitzen, oder eine gültige Straßenzulassung mit aktueller HU/AU vorweisen. Alle hier nicht explizit erlaubten Änderungen sind verboten! 2. Allgemeine Sicherheitsvorschriften Die allgemeinen Sicherheitsvorschriften z.b. für Gurte, Feuerlöscher, Not-Aus, Sitz, Abschlepphaken, Haubenverschlüsse etc. finden sich in der Rahmenausschreibung Kampf der Zwerge für Clubsport- Gleichmäßigkeitsprüfungen. Das Fahrzeug muss sich in guter allgemeiner Verfassung befinden. Varianten mit Faltdach oder Glasbzw. Schiebedach sind nicht zugelassen. Eine fachgerechte Änderung, hin zu einem geschlossenen Dach, ist zulässig. Ausnahme hierzu ist die zu verwendende Käfigkonstruktion: Es dürfen ausschließlich geschraubte FIA Zugelassene, unveränderten Käfig Varianten zur Verwendung kommen. Zusätzlich ist eine zweite Türstrebe auf der Fahrerseite vorgeschrieben. Der Käfig muß mindestens den Sicherheitsbestimmungen der Rahmenausschreibung Kampf der Zwerge entsprechen (Hauptbügel, hintere Strebe etc.) 3. Motorblock Der Motorblock muss den originalen Werksspezifikationen entsprechen. Die Blockhöhe darf 225,5mm nicht unterschreiten. Ein Kolben darf nicht leichter als 359g sein. Pleuel und Kolben zusammen dürfen 667g +/-20g nicht unterschreiten. Der Standard Rover Kolben (TAM2050) darf gegen den Hepolite Kolben (P21253) ersetzt werden. Das maximale Bohrmaß im Zylinder darf nicht größer sein als 71,205mm (+020 ). Der Hub muß 81,332mm betragen. Daraus ergibt sich ein effektiver Hubraum von max. 1293ccm. Pleul und Kurbelwelle müssen dem Standard entsprechen. Pleul dürfen auf gleiches Gewicht gebracht werden. Es darf keine Bearbeitung im Sinne der Erleichterung erfolgen. Kurbelwelle darf gewuchtet, nitriert oder gehärtet werden. Es darf keine Bearbeitung im Sinne einer Erleichterung erfolgen. Das Material der Kurbelwellen- und Nockenwellenlager ist freigestellt.

Der mittlere Kurbelwellenlagerbock darf mit einem Verstärkungs-Straps verstärkt werden. Die Serien-Nockenwelle (LGC10230 oder LGC10230MS) muß verbaut sein. Steuerkette Simplex oder Duplex, nicht erleichtert. Versatzkeile zum Einstellen der Steuerzeit sind erlaubt. Ölpumpe und Öldruckventil freigestellt, sie müssen sich am originalen Einbauort befinden. Die Ölsteigleitung außen am Block ist freigestellt. 4. Zylinderkopf Der Zylinderkopf muss den originalen Werksspezifikationen entsprechen. Er darf nicht bearbeitet werden, nur Dichtflächen planen. Die Anpassringe zwischen Ansaugkanälen und Ansaugbrücke müssen vorhanden sein. Das Volumen des Brennraums darf nicht kleiner als 21,4ccm sein. Es dürfen nur Original-Kipphebel, -Wellen und Böcke verwendet werden. Einlassventile (TAM1058 Dreikeil-Nut) müssen einen Durchmesser von 33,0mm (+1% Toleranz) haben und dürfen nicht modifiziert werden. Auslassventile (TAM1061 Dreikeil-Nut) müssen einen Durchmesser von 29,4mm (+1% Toleranz) haben und dürfen nicht modifiziert werden. Die Ventilfedern sind freigestellt. 5. Getriebe Das Getriebe muss den originalen Werksspezifikationen entsprechen. Die Endübersetzungen müssen schrägverzahnte Serienteile sein. Sie dürfen nicht kürzer als 3,94 : 1 übersetzt sein. Die Verwendung eines 4-Pin-Differentials oder die Verstärkung des Serien-Differentials durch Verwendung eines Kits (C-BTA176) ist freigestellt. Sperrdifferenziale sind verboten. Zwischenräder müssen schrägverzahnte Serienteile sein. Der Tacho muss funktionieren, der Antrieb darf nicht entfernt werden. Ein langes Ölansaugrohr (C-AHT54) darf verbaut werden und wird empfohlen. 6. Kupplung Es dürfen alle Serienteile verwendet werden Die Mitnehmerscheibe (Kupplungsscheibe, Belag) ist freigestellt, darf aber kein Sintermetall sein. Der Kupplungsautomat ist freigestellt. Das Schwungrad muss der Serie entsprechen. Es darf gewuchtet sein. Es darf keine Bearbeitung im Sinne einer Erleichterung erfolgen. 7. Kühlung Ein Kühler mit größerer Kapazität darf verwendet werden. Es müssen aber die originalen Befestigungspunkte beibehalten werden. Der originale E-Lüfter darf sich manuell zuschalten lassen. Alu-Kühler sind verboten. Das Thermostat ist freigestellt, ein Thermostat-Ersatz darf verbaut werden. Alle Wasserschläuche müssen dem Original entsprechen. Die Wasserpumpe muss dem Serienteil entsprechen. Elektrische Wasserpumpen sind verboten. Es darf max. ein 13 Reihen Ölkühler in das Frontblech, unterhalb der Lichtmaschine hinter den Kühlergrill, verbaut werden. Aus Platzmangel darf dafür das Frontblech minimal modifiziert werden. 8. Kraftstoffanlage, Gemischaufbereitung Die Kraftstoffanlage und Gemischaufbereitung haben dem Serienzustand zu entsprechen.

Als Einspritzanlage kommt nur die serienmäßige Singelpoint- Anlage in Frage. Zum Einbau dürfen keine Änderungen an der Spritzwand oder anderen Karosserieteilen vorgenommen werden. Das originale Luftfiltergehäuse muss ohne Modifikationen verwendet werden. Das Regelventil darf stillgelegt werden. Der Luftfilter-Einsatz muss vorhanden sein, ist in seiner Art aber freigestellt. Die ECU bzw. das Motorsteuergerät muss original bleiben, darf nicht geändert werden (Chiptuning). Bei Modellen mit Wegfahrsperre darf diese Funktion durch ein spezielles Modul tot gelegt werden. Der Unfallschutzschalter muss für die Motorsportveranstaltungen stillgelegt werden. Der Benzindruck muss den Standardwerten entsprechen und darf in keinem Fall 1,2Bar übersteigen. Die Benzinpumpe hat dem Serienzustand zu entsprechen. Der Tank muss der jeweiligen Serie entsprechen. Die Benzinleitungen und Benzinschläuche müssen dem Serienzustand entsprechen und sollen sich am originalen Einbauort befinden. 9. Abgasanlage Das originale Hosenrohr (GEX12043) darf gegen ein Sporthosenrohr (C-AEG372), im Zusammenhang mit einem Verbindungsrohr zum Kat (C-AEG375) oder kompl. gegen einen LCB Fächerkrümmer (C-AEG369), getauscht werden. Als Auspuff ab Katalysator ist eine RC40 Eintopf-Anlage mit seitlichem Ausgang vorgeschrieben und muss eine funktionierende Schalldämpfung haben (Ausschreibungen beachten, zwischen 78 und 95db(A)). Der originale Katalysator und seine Funktion muss erhalten bleiben. Eine verschließbare Kontrollbohrung muss angebracht werden. 10. Zündung Der Typ des Zündverteilers muss dem Serienzustand entsprechen. Er muss sich am Originaleinbauort befinden und durch die Nockenwelle angetrieben sein. Die Zündverteilung muss über dessen Verteilerfinger laufen. Am Kennfeld des Zündsystems darf nichts gegenüber der Serie geändert werden. Zündspule, Zündkabel, Zündstecker und Zündkerzen sind freigestellt. 11. Lichtmaschine und Anlasser Lichtmaschine und Anlasser müssen Serienteile sein. 12. Elektrische Anlage Die Batterie ist freigestellt, sie muss jedoch am originalen Einbauort verbleiben. Die Befestigung muss so gestaltet sein, dass die Batterie bei einem Unfall an ihrem Ort verbleibt. Die Batteriepole müssen sicher abgedeckt sein. Das Hauptstromkabel darf durch den Fahrgastraum verlegt werden, muss dort aber sicher befestigt sein. Die Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker, Bremslichter und Nebelschlussleuchte müssen funktionieren. Die Zündung muss über das Zünd/Lenkradschloss geschaltet werden. Das Anlassen des Motors muss, ohne Fremdhilfe, dem angeschnallten Fahrer jederzeit möglich sein. 13. Karosserie Die Karosserie muss in allen Belangen der standard Serienmodell entsprechen. Alle Anbauteile müssen dem Original entsprechen.schwellerleisten, Zusatzscheinwerfer inklusive deren Halter und Antennen dürfen entfernt werden. Es dürfen keinerlei Änderungen im Bereich Frontblech (Ausnahme Ölkühler, siehe Pos. 7),

Stehwand (Ausnahme Bremsleitung, siehe Pos. 15) und Spritzwand vorgenommen werden. Motorhaube, Türen und Heckklappe dürfen nicht verändert werden, es dürfen auch keine Kunststoffteile verwendet werden. Türen müssen ihre originalen Befestigungen und Schlösser behalten. Motorhaube und Kofferraumdeckel müssen von außen zu öffnen sein und mind. 4 Befestigungspunkte aufweisen. Bonnet-Pins oder Haubenfedern sind erlaubt. Die originalen Verriegelungsmechanismen für die Hauben müssen ohne Funktion sein. Die originalen Glasscheiben müssen verwendet werden, die Frontscheibe muss aus Verbundglas sein. Stoßstangen oder Stoßfänger müssen der Serie entsprechen und vorhanden sein. Front und Heckspoiler sind nicht erlaubt. Kotflügelverbreiterungen müssen der Serie entsprechen (AJM1117, schmale Ausführung). Die Räder müssen abgedeckt sein. Freischneiden der Radläufe ist verboten. Das Fahrzeuggesamtgewicht nach dem Training oder Rennen muss inklusive Fahrer mindestens 745Kg betragen (ohne Benzin). Eventuelle Zusatzgewichte sind sicher im Fahrgastraum oder Kofferraum zu befestigen. 14. Innenraum Eine Änderung der hinteren Seitentaschen, zwecks passender Positionierung des Fahrersitzes und zum Einbau des Überrollkäfigs / zusätzlicher Türstreben, ist erlaubt. Das serienmäßige Instrumentenpack über der Lenksäule muss an der originalen Position verbleiben. Die Verkleidungen rechts und links vom Instrumentenpack oder das Armaturenbrett dürfen entfernt werden. Dämm-Material zur Schottwand des Motors darf entfernt werden. Die obere und untere Armaturenverkleidung (Dashboard) muss erhalten bleiben. Die Lüftungsdüse links muss in ihrer Funktion erhalten bleiben. Die Lüftungsdüse rechts darf entfernt werden. Die dadurch entstehende Öffnung muß verschlossen werden. Wird diese Lüftungsdüse nicht entfernt, ist ein Luftzuführschlauch im rechten Kotflügel bis zur Front zu verlegen. Der Lufteintritt zur Heizung darf verschlossen und der Luftschlauch entfernt werden. Wird dieser Lufteintritt nicht verschlossen, ist ein Luftzuführschlauch im rechten Kotflügel bis zur Front zu verlegen. Die Heizung muss verbleiben und am Wasserkreislauf angeschlossen sein. Generell gilt: Alle Öffnungen vom Motorraum und Kofferraum zum Fahrgastraum müssen dicht und feuerfest verschlossen sein! Teppiche, Dämm-Material, Dachhimmel, Hutablage, C-Säulen-Abdeckungen, Seriensitze und deren Halter, hintere Sitzbank, Gurte und Abdeckungen der inneren Radläufe dürfen entfernt werden. Türverkleidungen und die hinteren inneren Seitenteilverkleidungen müssen erhalten bleiben. Ein Lenksäulenversteller ist erlaubt. Das Lenkrad ist frei wählbar, jedoch kein Holzlenkrad. Die Schaltung muss dem Original entsprechen und an der originalen Position verbleiben. Schalthebel ist freigestellt. 15. Motorraum Dämm-Material im Motorraum ist zu entfernen. Der Luftsammler ist zu entfernen. Ein Freischneiden der Innenkotflügel (Stehbleche) im Bereich der Bremsleitungsanschlüsse am Rahmen in der Größe 10cm x 7cm ist erlaubt. Grillschnellverschlüsse sind erlaubt, ebenso das feste fixieren der Grillecken am Grill. Der Spritzschutz (Regenschutz) inklusive seiner Halter kann entfernt werden. Der Kühlerverschlussdeckel darf gegen eine druckhöhere Variante getauscht werden. Die Motorposition im Hilfsrahmen muss beibehalten werden. Zusätzliche Drehmomentstützen (Motorknochen) rechts und links unten vom Getriebe zum Hilfsrahmen sind erlaubt (MSSk1 und MSSK001). Alle Drehmomentstützen müssen gummigelagert ein.

16. Bremsanlage Die Bremsanlage muss der Serie entsprechen. Der Hauptbremszylinder mit Bremskraftverstärker und das Bremskraftverteilungsventil müssen Serienteile sein. Die Bremsleitungen müssen dem Serienzustand entsprechen und sollen sich am originalen Einbauort befinden. Bremsscheiben vorne nur Serie. Gelochte, geschlitzte oder innenbelüftete Bremsscheiben sind nicht erlaubt. Bremsklötze vorne sind freigestellt. Spritzbleche an der Vorderachse können entfernt werden. Bremstrommeln hinten nur Guss-, keine Alutrommeln. Bremsbacken hinten sind freigestellt. Die Verwendung von hinteren Radbremszylindern mit kleinerem Durchmesser als in der Serie, ist erlaubt (bsp: GWC1131) Die serienmäßigen (Gummi-) Bremsleitungen dürfen gegen Stahlflex- Leitungen der Firma Goodridge getauscht werden. 17. Fahrwerk Der vordere und hintere Hilfsrahmen muss an den originalen Befestigungspunkten verbleiben. Es dürfen keine Änderungen, wie verstärken oder erleichtern, vorgenommen werden. Die Festlegung des Vorderachsrahmens durch Metallhalter (C-STR640, C-STR641 und C-STR642, o.ä.) ist erlaubt. Der Hinterachsrahmen darf durch härtere Gummis gelagert werden. Stabilisatoren, zusätzliche Federn und zusätzliche Anschlagelemente sind nicht erlaubt. Stoßdämpfer von SPAX (C-STR304 vorne, C-STR305 hinten) oder GAZ (C-STN236 vorne, C-STN237 hinten) sind vorgeschrieben. Aufnahmepunkte der Stoßdämpfer müssen dem Original entsprechen. Tieferlegungssätze von Minispares (2xHILO+1xHILO01) oder von Minisport (Adjustaride SUSKIT5) sind vorgeschrieben. Die Gummifederelemente müssen der Serie entsprechen. Einstellbare Zugstreben von Minispares (21A1091) oder von Minisport (C-8G4249) sind freigestellt. Eine Anlenkung durch Uniballgelenke ist nicht erlaubt. Die vorderen Querlenker dürfen durch einstellbare Varianten ersetzt werden (Bulletproof oder C- AJJ3360). Eine Anlenkung durch Uniballgelenke ist nicht erlaubt. Querlenkergummis und Zugstrebengummis sind freigestellt, dürfen aber nicht starr gelegt werden. Die vorderen Bump-Stop Gummis dürfen gekürzt werden. Lange Spurstangenköpfe (C-AJJ1572) sind vorgeschrieben. Sturz- und Spurverstellung an der Hinterachse sind erlaubt. Entweder von Minispares (MS69 in Verbindung mit CK17, MS70 oder MS73), von Minisport (MSLM05101) oder von K.A.D.. Spurplatten an der Hinterachse pro Rad bis zu 8mm sind erlaubt. Fahrzeughöhe, gemessen an der Schwellerkante vorne direkt am Auslauf der Kotflügelverbreiterung, muss zwischen 220mm und 250mm betragen. Hinten, gemessen am Auslauf der Kotflügelverbreiterung an der Schwellerkante, 240mm bis 270mm. Dabei muss besonders darauf geachtet werden, dass die Räder nicht im Radkasten schleifen! Die Höhe wird mit dem Fahrer gemessen. 18. Lenkung Die Lenkung muss der Serie entsprechen. Verwendung einer Quickrack ist verboten. 19. Felgen/Reifen Serien-Alufelgen der Dimension 4,5 x 12 ET35 (Minilite, z.b. RRC10369) sind vorgeschrieben. Straßenreifen von Yokohama (A539) in der Größe 165/60/12 sind vorgeschrieben. Ein Mindestmaß von 1,6mm Profiltiefe vor dem Training oder Rennen in der Startaufstellung ist vorgeschrieben. 20. Kontrolle und Durchsetzung des Reglements Das Reglement soll von allen Fahrern und Teams vollständig und selbstständig eingehalten werden!

Dieser Wettbewerb soll in erster Linie allen Teilnehmern Spaß machen. Deswegen soll sich möglichst jeder selbst in die Pflicht nehmen und sein Verhalten fair und sportlich gegenüber den anderen Teilnehmern gestalten. Um trotzdem Verstößen vorzubeugen oder sie auszuschließen, wird die Einhaltung des Reglements regelmäßig an allen Fahrzeugen überprüft! Die technische Abnahme findet i.d.r. vor dem ersten Befahren der Strecke an den Wettkampftagen statt.die Abnahme wird von den technischen Kommissaren der BCT durchgeführt. Den Anweisungen der TK s ist stets folge zu leisten! Sollte das Fahrzeug nicht dem Gruppe 1-Reglement entsprechen, kann die Startgenehmigung für die Gruppe 2 erteilt werden. Fahrzeuge, die keinem klassenspezifischen Reglement (Gruppe 1 oder Gruppe 2) entsprechen, können als Gastfahrer ohne Punktewertung starten. Abgrenzung Bei unklaren Punkten bitte bei der BCT-Organisation anfragen! Dieses Reglement tritt ab 01.04.2012 in Kraft. Alle alten Reglements und Bestimmungen treten somit außer Kraft. Serienkoordinator BCT: Detlev Faxe Wassong +49 (0) 163 6041226 Koordination BCT Gruppe 1: Marco Teuscher +49 (0) 171 5575858 www.british-car-trophy.de mailto:info@british-car-trophy.de