Die Münchner - Buchausgabe 2016/17



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Transkript:

Gültig ab 01.01.2015 Hohe Benutzerfreundlichkeit Stadtplananbindung Jeder Eintrag ist über einen Planquadrat-Hinweis im ausführlichen Stadtplan leicht wiederzufinden. Stadtteilsortierung Der Großteil unserer Branchen werden nach Postleitzahlen vorsortiert und sind damit sehr übersichtlich. Service bei der Abwicklung Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erscheinen des Buches. Teilzahlungen nach Erscheinen des Buches sind möglich. Zahlungsweise: Die Rechnung wird nach Erscheinen des Buches erstellt. Zahlbar rein netto innerhalb von 30 Tagen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungsbeträge können nach Werbeverlauf gezahlt werden, wobei die monatlichen Teilbeträge mindestens 30,00 betragen müssen, d.h. ein Auftragswert von 200,00 kann z.b. auf 5 x 40,00 verteilt werden, maximal sind jedoch 10 Teilzahlungen möglich. Natürlich ohne Zusatzkosten. Die Aufträge für das Buch Die Münchner gelten für ein Jahr. Verlagsangaben und technische Hinweise Verlagsanschrift Dr. Bringmann & Gessler Verlags GmbH Emil-Geis-Str. 5 82031 Grünwald Kontakt Telefon: 089 / 6 41 51 61 Telefax: 089 / 6 49 29 39 email: info@diemuenchner.de Internet: www.diemuenchner.de Erscheinungstermin in 2016 Buchformat Satzspiegel 210 mm breit 300 mm hoch 186 mm breit 280 mm hoch Spaltenbreiten 1spaltig 45 mm 2spaltig 92 mm 3spaltig 139 mm 4spaltig 186 mm

Gültig ab 01.01.2015 Großanzeigen 1/1 Seite (186 mm breit, 280 mm hoch) 4-farbig 13.000,00 2 Zusatzfarben 12.300,00 1 Zusatzfarbe 1 1.900,00 s/w 10.900,00 1/2 Seite (186 mm breit, 140 mm hoch oder 92 mm breit, 280 mm hoch) 4-farbig 8.800,00 2 Zusatzfarben 8.300,00 1 Zusatzfarbe 7.800,00 s/w 7.000,00 1/4 Seite (186 mm breit, 70 mm hoch oder 92 mm breit, 140 mm hoch) 4-farbig 6.900,00 2 Zusatzfarben 6.500,00 1 Zusatzfarbe 5.900,00 s/w 4.900,00 Streifenanzeigen Vorzugsplätze 4-, 3- oder 2spaltig (Mindesthöhe 15mm) Hier gilt der Preis von 25,00 pro mm, zuzüglich Farbzuschläge. Preise für die 2. 3. oder 4. Umschlagsseite, Längsstreifen auf den Stadtteilplänen sowie Preise für die Vorspannseiten, Anzeigen im Branchenregister, für Beilagen und für Beihefter sind auf Anfrage erhältlich. Gestaltete Anzeige pro Milimeter 25,00 Mindesthöhe 15 mm Normanzeige pro Milimeter 24,00 Mindesthöhe 15 mm Farbzuschläge Bei Normanzeigen ist 1 Zusatzfarbe und bei gestalteten Anzeigen sind mehrere Zusatzfarben möglich. Negativ / Grauraster 20% Weißer Hintergrund 20% 1 Zusatzfarbe 30% 2 Zusatzfarben 40% 4farbig 50% Volumenrabatte ab 2.000 5% ab 4.000 10% ab 6.000 15% ab 10.000 20% Rabattstaffel ist nicht gültig bei Seitenteilen, Piktogrammen, QR-Code und Vorzugsplätzen! Farbzuschläge Schriftart Preis pro Zeile (in einer Anzeige) 1. Großzeile 165,00 jede weitere Großzeile 100,00 1. Fett- oder Normzeile 130,00 jede weitere Fett- oder Normzeile 70,00 Sonstiges Für die Anzeigenaufträge gelten die auf Seite 6 abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gerichtsstand ist München.

Gültig ab 01.01.2015 Anzeigenbeispiele - 1 spaltige Anzeigen (Breite 45 mm) Gestaltete Anzeigen Textanzeigen mit Signet Mindesthöhe 15 mm,........ pro Millimeter 25,00 Preis Bsp.: 20 mm x 25,00 = 500,00 500,00 = 50,00 / Monat (10x) + Farbzuschlag Normanzeigen Textanzeigen ohne Signet Mindesthöhe 15 mm,........ pro Millimeter 24,00 Preis Bsp.: 15 mm x 24,00 = 360,00 360,00 = 36,00 / Monat (10x) + Farbzuschlag Dieter W. Jag Prakt. Arzt 448 10 52 81667, Orleansstr. 35 C/64 www.arztpraxis-jag.de Zeileneinträge (Grundschrift Helvetica) Großschrift max. 26 Zeichen 1. Zeile einer Anzeige............pro Zeile 165, Helena Wulgari-Popp 982 75 22 siehe auch Anzeige "Übersetzungen" www.translations-hwp.de Fettschrift max. 30 Zeichen 1. Zeile einer Anzeige............pro Zeile 130, ab 2. Zeile einer Anzeige.........pro Zeile 70, Klotz Rainer 65 98 37 81543, Hans-Mielich-Str. 32 D/56 www.svklotz.de Normalschrift max. 32 Zeichen 1. Zeile einer Anzeige............pro Zeile 130, ab 2. Zeile einer Anzeige.........pro Zeile 70, ZÖPF Parkett & Laminat 16 82 07 80993, Seydlitz- 58 G/34 www.bodenbelag-zoepf.de Bei den mit Sternchen gekennzeichneten Branchen handelt es sich um Rubriken, in denen kostenpflichtige Anzeigen veröffentlicht werden. Änderungen behält sich der Verlag vor. Hinweis: Mindeststeigerung bei Norm- und gestalteten Anzeigen 5 mm. Die Preise verstehen sich zuzüglich der bei Erscheinen gültigen Mehrwertsteuer.

Gültig ab 01.01.2015 Anzeigenbeispiele - Großanzeigen

Gültig ab 01.01.2015 Piktogramm (zzgl. mm für Anzeige) Piktogramm über Zeileneintrag oder Anzeige Höhe 30 mm für 1 Spalte kostet das Piktogramm 199,- für jede weitere Spalte dann 99,- Logo über Zeileneintrag (zzgl. Zeileneintrag) Höhe 15 mm für 1 Spalte kostet das Piktogramm 99,- QR-Code (zuzüglich mm für Anzeige) QR-Code Zeileneinträgen Basis 149,- QR-Code Anzeigen Basis 199,- QR-Code Gestaltete Anzeige Premium 249,- mehrspaltige Anzeige einmalig 349,-

Allgemeine Geschäftsbedingungen für kostenpflichtige Einträge im Branchenbuch der Dr. Bringmann & Gessler Verlags GmbH 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. (Verbraucher i.s.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann). Unternehmungen i.s.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber i.s.d. Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 2. Zwischen der Fa. Dr. Bringmann & Gessler Verlag GmbH (im folgendem Verlag genannt) und dem Auftraggeber kommt ein rechtsverbindlicher Insertionsauftrag bereits mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Auftraggeber wirksam zustande. Der Auftrag ist für den Auftraggeber unwiderruflich. Er kann vom Auftraggeber ohne Zustimmung durch den Verlag weder verkleinert, noch im Ganzen rückgängig gemacht werden. Der Verlag selbst behält sich den Rücktritt jedoch für den Fall vor, dass die gewünschte Anzeigenveröffentlichung wegen des Inhaltes oder der Aufmachung gegen die guten Sitten oder gegen Gesetze und Bestimmungen verstößt, oder dadurch Rechte Dritter berührt würden, oder wettbewerbsrechtlich angreifbar wäre. Der Verlag selbst behält sich den Rück tritt vom Vertrag auch für den Fall vor, dass die bestellte Anzeige in der gewünschten Form und dem gewünschten Umfang technisch nicht oder unter unzumutbaren Kosten und Bedingungen machbar ist. Dieses Rücktrittsrecht steht dem Verlag auch dann zu, wenn sich dies erst während der Produktion der Anzeige herausstellt. Ebenso behält sich der Verlag vor, jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Auftraggeber Zahlungsverpflichtungen aus anderweitigen oder früheren Rechtsgeschäften mit dem Verlag, auch nach entsprechender Anmahnung, nicht erfüllt hat oder aber wenn der Verlag Kenntnis davon erlangt, dass der Auftraggeber sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet und mit einer ordnungsgemäßen, insbesondere fristgerechten Bezahlung der vereinbarten Insertionsgebühren nicht mehr gerecht werden kann. Weiter behält sich der Verlag das Recht zum Rücktritt vom Vertrag auch für den Fall vor, dass der Auftrag nicht nach den, vom Verlag für die jeweilige Buchausgabe, herausgegebenen Preislisten und Vertragsbedingungen abgeschlossen wurde. Bei Neukunden behält sich der Verlag vor, Vorkasse zu verlangen. Im Einzelfall ist der Verlag darüber hinaus berechtigt, 50% des Auftragswertes gegen Vorkasse zu verlangen. Im Falle des Widerrufs hat dieser durch den Verlag, gegenüber dem Auftraggeber, schriftlich zu erfolgen. Wird einer Anzeigenstornierung durch den Auftraggeber seitens des Verlages in einer Phase, in der noch nicht alle Leistungen erbracht worden sind, ausnahmsweise zugestimmt, so steht dem Verlag das Recht zu für die bereits erbrachten Aufwendungen, zur Vermeidung von weiterem, unverhältnismäßig hohem Arbeitsund Zeitaufwand, einen pauschalierten Aufwendungsersatz von 40% des Nettoauftragswertes, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Sind jedoch alle Leistungen vom Verlag erbracht (spätestens, wenn die Anzeige gesetzt wurde), sind 100% des Auftragwertes vorab zu zahlen, für den Fall, dass Anzeigen aus der Buchproduktion herausgenommen werden sollen. 3. Sind vom Verlag technische Vorleistungen zu erbringen, die von dem erteilten Insertionsauftrag nicht umfasst sind, wie z.b. eigene Anzeigengestaltung, so kann der Verlag die ihm entstandenen Kosten separat in Rechnung stellen. Die Kosten, für durch den Auftraggeber vorgenommene Änderungen, trägt dieser. 4. Der Verlag leistet für eine mangelhafte Ausführung der Insertionsaufträge zunächst nach seiner Wahl Gewähr. Sofern eine Beseitigung des Mangels und damit eine Nacherfüllung, wegen unverhältnismäßig hoher Kosten, dem Verlag unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Einen Schadensersatz kann der Auftraggeber im Rahmen der Haftungsbeschränkung, 9, verlangen. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängel, die zu keiner wesentlichen Schmälerung des Werbewertes der Anzeige führen, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Für Farbabweichungen stehen dem Auftraggeber dann Gewährleistungsrechte zu, wenn der Verlag, die Daten bzw. die Druckunterlagen erstellt und die Farbabweichungen eine verfälschte Wirkung hat. Sofern der Verlag die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber weder zum Vertragsrücktritt noch zur Minderung der Insertionsgebühr berechtigt. Garantien für das Erscheinen einer Anzeige an einem bestimmten Platz im Buch oder für eine gewisse Werbewirksamkeit der Anzeige im Rechtssinne werden vom Verlag nicht abgegeben. Der Verlag übernimmt für Inhalt und Richtigkeit des Textes keine Haftung. Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit des Anzeigentextes trägt der Auftraggeber. Reklamationen und damit Gewährleistungsrechte können innerhalb 4 Wochen nach Erscheinen des Verlagswerkes schriftlich geltend gemacht werden, aber spätestens 4 Wochen nach Rechnungsstellung. Fehler bei kostenlosen Grundeinträgen von Kunden, deren Anzeigen ordnungsgemäß erschienen sind, berechtigen nicht zu einem Nachlass. 5. Der Verlag behält sich bei der Ausgabe 2016/17 eine Formatänderung vor. Diese kann Auswirkungen auf die Anzeigengröße, insbesondere bei Seitenteilen haben. Eine Formatänderung führt nicht zu einer Reduzierung des Anzeigenpreises. Die Eingruppierung der Aufträge erfolgt nach Branchen. Platzierungswünsche bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen, gleich welcher Art und von wem, sind nicht gültig. Zusagen hinsichtlich fester Platzierungen sind ungültig, da solche Zusagen aus technischen Gründen bei Auftragserteilung niemals verbindlich abgegeben werden können. Änderungen der Rubrikbezeichnung, sowie umbruchbedingte Änderungen der Platzierung innerhalb der Rubrik behält sich der Verlag vor. Bei sog. Streifenanzeigen, d.h. mehrspaltigen Anzeigen wird aus umbruchtechnischen Gründen jegliche Zusage auf Veröffentlichung der Anzeige innerhalb einer Branche ausgeschlossen. Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich, vor allem bei Großanzeigen vor, die Platzierung innerhalb der Branche festzulegen. Gewährleistungsrechte werden dadurch nicht ausgelöst. Der Auftraggeber ist alleine verantwortlich für die rechtzeitige Bereitstellung der Druckunterlagen. Werden diese Unterlagen vom Auftraggeber, trotz Fristsetzung, nicht binnen der gesetzten Frist dem Verlag zur Verfügung gestellt, ist der Verlag berechtigt, den bestellten Anzeigenraum mit den Auftraggeberangaben zu füllen, die dem Verlag zur Verfügung stehen. Wird auf dem Auftrag vermerkt, dass die Anzeigenunterlagen geliefert werden, müssen diese in digitaler Form inklusive eines Farbausdruckes geliefert werden. Anzeigenaufträge, die durch Werbeagenturen eingereicht werden, müssen in Form einer Datei, erstellt im Vierfarbmodus gemäß Merkblatt Datenübernahme geliefert werden. Für die Wiedergabequalität der gelieferten Daten übernimmt der Verlag keine Gewährleistung. Die verwendete Papierqualität bleibt dem Verlag vorbehalten. Gewährleistungsrechte wegen mangelnder Papier- oder Druckqualität werden seitens des Verlages ausgeschlossen. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner Anzeige. Von Ansprüchen Dritter egal welcher Art, insbesondere von werbe-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Ansprüchen, wird der Verlag durch den Auftraggeber freigestellt. Sofern durch nicht rechtzeitige Stornierung von Anzeigen, diese veröffentlicht werden und dem Auftraggeber oder Dritten dadurch ein Schaden entsteht, haftet für diesen Schaden nicht der Verlag. Sollte der Verlag durch Gerichte zur Zahlung von Schadensersatzleistungen an Dritte verpflichtet werden, so wird der Verlag hiervon durch den Auftraggeber freigestellt. Der Auftraggeber stimmt einer Veröffentlichung seiner mitgeteilten Daten oder der gesamten Anzeige in elektronischer Form, z.b. Internet, etc. ausdrücklich zu. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Übersendung eines Korrekturabzugs ist ausgeschlossen. Korrekturabzüge werden jedoch in der Regel bei Neukunden, Neusatz oder im Vergleich zum Vorjahr erheblich veränderten Texten versandt. Für Anzeigen, die 4 Wochen vor Anzeigenschluss dem Verlag noch nicht vorliegen, besteht kein Anspruch auf Zusendung eines Korrekturabzuges. Wird ein rechtzeitig, dem Auftraggeber übersandter Korrekturabzug binnen der gesetzten Frist, vom Auftraggeber nicht an den Verlag zurückgeschickt, gilt er für den Druck freigegeben. Anzeigenänderungen, insbesondere Anzeigenverkleinerungen oder Farbänderungen können mittels Korrekturabzug nicht vorgenommen werden. Der Korrekturabzug dient einzig und allein der inhaltlichen Überprüfung der Anzeige und deren inhaltlichen Abänderungen im Rahmen des Anzeigenraums. Sofern dem Verlag durch Manuskriptänderungen Mehrkosten entstehen, hat diese der Auftraggeber zu tragen. 6. Die bestellten Anzeigen werden mit Erscheinen der im Auftrag ausgewiesenen Ausgabe zusätzlich in der Onlineversion des Branchenbuches unter www.diemuenchner.de veröffentlicht, sofern der Auftraggeber dieser Veröffentlichung nicht schriftlich widerspricht. Bestellt ein Auftraggeber mehrere Anzeigen unter einer Rubrik, wird die größte Anzeige unter dieser Rubrik auf der Internetseite www.diemuenchner.de veröffentlicht. Aus Optimierungsgründen kann die Bezeichnung der Rubriken zwischen Print- und Onlineversion des Branchenbuches abweichen (jedoch nicht inhaltlich). Die Sortierung innerhalb einer Branche erfolgt online nach dem Gesamtumsatz pro Kunde und Standort. Der vereinbarte Anzeigenpreis wird ausschließlich für die Anzeigen in der Printversion verlangt. Nachlässe wegen Fehler im Internet, die behebbar sind, führen in keinem Fall zu einer Berechtigung von Nachlässen. 7. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Gegenansprüchen dann berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Branchenbuch DIE MÜNCHNER erscheint jährlich. Der Verlag haftet nicht für einen bestimmten Erscheinungstermin. Sofern sich der Erscheinungstermin des Buches verschiebt, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zu einer Kürzung des Insertionspreises. Der Verlag behält sich vor, bei Zahlungsverzug die Anzeigen unter www.diemuenchner.de zu entfernen. 8. Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Die vereinbarte Anzeigengebühr ist ohne Abzug binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Bankeinzug wird 2% Skonto gewährt. Der Verlag ist berechtigt vom Auftraggeber einen Teil oder die gesamte Anzeigengebühr im voraus zu fordern und/oder die Veröffentlichung der in Auftrag gegebenen Anzeige zu verweigern, u. a. falls der Auftraggeber mit der Bezahlung früherer Anzeigenaufträge im Rück stand ist, es sich um einen Neukunden handelt bzw. wenn eine nach Vertragsschluss eingetretene oder bekannt gewordene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Anzeigenkunden eintritt. Eine Bezahlung der Insertionsgebühr mittels Raten ist mit Genehmigung des Verlages möglich. Die Kosten einer Ratenzahlungsregelung hat der Auftraggeber zu tragen. Bei vereinbarten Ratenzahlungen wird sofort die gesamte Restsumme fällig, wenn der Ratenzahler mit einer Rate in Verzug gerät. Die vom Verlag mit der Akquisition beauftragten Werbemittler sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Zahlungen an Werbemittler befreien den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verlag. 9. Ansprüche des Verlages auf Werklohn verjähren in 5 Jahren. 10. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verlages auf den nach Art und Weise des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet der Verlag bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 11. Mündliche oder telefonische Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz des Verlages und die für ihn zuständigen Gerichte. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Reglung soll durch eine Reglung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen möglichst nahe kommt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten, insbesondere Namen, Anschrift, sowie alle für die Auftragsbearbeitung notwendigen Daten in automatisierten Dateien gespeichert werden, 33 BDSG.

Anzeigen-Tarif - ONLINE Die Münchner - Online-Produkte Standard Platzierung auf der ersten Seite Business Platzierung auf der ersten Seite Premium Platzierung auf der ersten Seite 19,90 34,90 64,90 Der Auftrag gilt für 1 Jahr. Der Auftrag beginnt ab dem 01.02.2016 und endet automatisch nach 12 Monaten. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Veröffentlichung im Internet zum 01.02.2016. Sämtliche Preise sind Netto-Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt des Erscheines gültigen Mehrwertsteuer. Im Übringen gelten die auf der nächsten Seite abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist München.

Anzeigen-Tarif - ONLINE Die Münchner - Online-Produkte Allgemeine Geschäftsbedingungen für kostenpflichtige Einträge im Online-Branchenbuch der Dr. Bringmann & Gessler Verlags GmbH 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Leistungen, die von der Dr. Bringmann & Gessler Verlags GmbH (im folgenden Verlag genannt), im Zusammenhang mit einem kostenpflichtigen Eintrag in der Onlineversion des Branchenbuches DIE MÜNCHNER unter der Internetadresse www.diemuenchner.de angeboten werden. 2. Zustandekommen des Vertrages 2.1 Zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber kommt ein rechtsverbindlicher Insertionsauftrag bereits mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Auftraggeber wirksam zustande. Der Auftrag ist für den Auftraggeber unwiderruflich. Er kann vom Auftraggeber ohne Zustimmung durch den Verlag weder verkleinert, noch im Ganzen rückgängig gemacht werden. 2.2 Der Verlag selbst behält sich den Rücktritt jedoch für den Fall vor, dass der gewünschte Interneteintrag wegen des Inhaltes oder der Aufmachung gegen die guten Sitten oder gegen Gesetze und Bestimmungen verstoßen, oder dadurch Rechte Dritter berührt würden, oder wettbewerbsrechtlich angreifbar wäre. Der Verlag selbst behält sich den Rücktritt vom Vertrag auch für den Fall vor, dass der bestellte Interneteintrag in der gewünschten Form und dem gewünschten Umfang technisch nicht oder unter unzumutbaren Kosten und Bedingungen machbar ist. Dieses Rücktrittsrecht steht dem Verlag auch dann zu, wenn sich dies erst während der Erstellung des Eintrages herausstellt. 2.3 Ebenso behält sich der Verlag vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber Zahlungsverpflichtungen aus anderweitigen oder früheren Rechtsgeschäften mit dem Verlag, auch nach entsprechender Anmahnung, nicht erfüllt hat oder aber wenn der Verlag Kenntnis davon erlangt, dass der Auftraggeber sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet und mit einer ordnungsgemäßen, insbesondere fristgerechten Bezahlung der vereinbarten Insertionsgebühren nicht mehr gerechnet werden kann. 2.4 Weiterhin behält sich der Verlag das Recht zum Rücktritt vom Vertrag auch für den Fall vor, dass der Auftrag nicht nach der für den Veröffentlichungszeitraum gültigen Preisliste oder Vertragsbedingungen abgeschlossen wurde. 2.5 Bei Neukunden behält sich der Verlag vor, Vorkasse zu verlangen. Im Einzelfall ist der Verlag darüber hinaus berechtigt, 50% des Auftragswertes gegen Vorkasse zu verlangen. 2.6 Im Fall des Widerrufs hat dieser durch den Verlag gegenüber dem Auftraggeber schriftlich zu erfolgen. 2.7 Wird einer Stornierung des Internetauftrages durch den Auftraggeber seitens des Verlages in einer Phase, in der noch nicht alle Leistungen erbracht worden sind, ausnahmsweise zugestimmt, so steht dem Verlag das Recht zu für die bereits erbrachten Aufwendungen, zur Vermeidung von weiterem, unverhältnismäßig hohem Arbeits- und Zeitaufwand, einen pauschalierten Aufwendungssatz von 40% des Nettoauftragswertes für die Mindestlaufzeit von 6 Monaten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Sind jedoch alle Leistungen vom Verlag erbracht (spätestens wenn der Eintrag auf der Internetseite www.diemuenchner.de veröffentlicht wurde), sind 100% des Auftragswertes für die Mindestlaufzeit von 6 Monaten vorab zu zahlen. 3. Leistungen des Verlages 3.1 Der Verlag bietet verschiedene Pakete als Eintragungsmöglichkeiten auf seiner Internetseite www.diemuenchner.de an. Die konkreten Eintragungsmöglichkeiten der einzelnen Pakete sind auf dem Internetauftrags- und auf dem dazugehörigen Auftragszusatz- Formular definiert. 3.2 Der Verlag erstellt die Interneteinträge anhand der in den Auftragsformularen definierten Angaben, soweit diese Bestandteil des gebuchten Paketes sind. Änderungen in den Kontaktdaten werden kostenlos umgesetzt. Bei darüberhinausgehenden Änderungen behält sich der Verlag vor, die dafür anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. 3.3 Sind vom Verlag technische Vorleistungen zu erbringen, die von dem erteilten Insertionsauftrag nicht umfasst sind, wie z.b. eigene Logogestaltung, so kann der Verlag die ihm entstandenen Kosten separat in Rechnung stellen. Die Kosten, für durch den Auftraggeber vorgenommenen Änderungen, trägt dieser. 3.4 Der Verlag ist bestrebt den Interneteintrag für die Dauer der Vertragslaufzeit im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten innerhalb der Internetseite www.diemuenchner.de für Dritte im Internet aufrufbar zu halten. 3.5 Die Eingruppierung der Aufträge erfolgt nach Branchen. Änderungen der Rubrikbezeichnung behält sich der Verlag vor. 3.6 Die Sortierung innerhalb der Branchen orientiert sich am Gesamtumsatz des Kunden und dem Standort, die letzte Entscheidung obliegt dem Verlag. Zusagen hinsichtlich fester Platzierungen sind ungültig, da solche Zusagen aus technischen Gründen bei Auftragserteilung niemals verbindlich abgegeben werden können. 3.7 Zusätzlich zu der bestellten Internetseite kann der Verlag auch eine Anzeige in der nächsten Printausgabe des Branchenbuches DIE MÜNCHNER abdrucken, sofern der Auftraggeber dieser Veröffentlichung nicht schriftlich widerspricht. Die in der Anzeige dargestellten Informationen werden aus dem Internetauftrages entnommen und falls erforderlich gekürzt. Die Anzeigengestaltung obliegt dem Verlag. Aus Optimierungsgründen kann die Bezeichnung der Rubriken zwischen Online- und Printversion des Branchenbuches DIE MÜNCHNER abweichen (jedoch nicht inhaltlich). Die Sortierung innerhalb einer Branche erfolgt nach dem in der Anzeige ausgewiesenen Firmen- oder Inhabernachnamen. Die vereinbarte Insertionsgebühr wird ausschließlich für den Eintrag auf der Internetseite www.diemuenchner.de verlangt. Fehler in der Printversion führen in keinem Fall zu einer Berechtigung von Nachlässen. 4. Preise und Abrechnungsmodalitäten 4.1 Es gelten die jeweils gültigen Preislisten für kostenpflichtige Einträge auf der Internetseite www.diemuenchner.de. Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich grundsätzlich um monatliche Nettobeträge, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. 4.2 Die vereinbarte monatliche Insertionsgebühr ist ohne Abzug zum 01. des Monats fällig. Ist der Auftraggeber mit einem Teilbetrag in Verzug, so wird die gesamte Restsumme sofort fällig. Die vom Verlag mit der Akquisition beauftragten Werbemittler sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Zahlungen an Werbemittler befreien den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verlag. 4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung den Interneteintrag auszusetzen. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der monatlichen Insertionsgebühr bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages verpflichtet. 4.4 Der Verlag ist berechtigt vom Auftraggeber einen Teil oder die gesamte Insertionsgebühr im Voraus zu fordern und/oder die Veröffentlichung des in Auftrag gegebenen Interneteintrags zu verweigern, u. a. falls der Auftraggeber mit der Bezahlung früherer Insertionsaufträge im Rückstand ist, es sich um einen Neukunden handelt bzw. wenn eine nach Vertragsschluss eingetretene oder bekannt gewordene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers eintritt. 4.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Gegenansprüchen dann berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5. Pflichten des Auftraggebers 5.1 Der Auftraggeber stimmt einer Veröffentlichung seiner mitgeteilten Daten, Texte, Logos, Bilder und Videos ausdrücklich zu. Er sichert insbesondere zu, dass die Kontaktdaten und die Branchenangabe zutreffend sind. Änderungswünsche teilt er dem Verlag schriftlich mit. Bietet der Verlag dem Auftraggeber die Möglichkeit, seine Daten per Zugangscode selbständig pflegen zu können, obliegt die Verantwortlichkeit der Aktualisierung ausschließlich beim Auftraggeber. 5.2 Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seines Interneteintrages. Von Ansprüchen Dritter egal welcher Art, insbesondere von werbe-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Ansprüchen wird der Verlag durch den Auftraggeber freigestellt. Sofern durch nicht rechtzeitige Stornierung von Einträgen, diese veröffentlicht werden und dem Auftraggeber oder Dritten dadurch ein Schaden entsteht, haftet für diesen Schaden nicht der Verlag. Sollte der Verlag durch Gerichte zur Zahlung von Schadenersatzleistungen an Dritte verpflichtet werden, so wird der Verlag hiervon durch den Auftraggeber freigestellt. 5.3 Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der Daten (z.b. Logo, Firmenbeschreibung, Bilder, Video) in digitaler Form innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung allein verantwortlich. Werden diese Unterlagen trotz Fristsetzung nicht binnen der gesetzten Frist geliefert, veröffentlicht der Verlag den Interneteintrag ohne die fehlenden Unterlagen, was zu keiner Minderung der vereinbarten monatlichen Insertionsgebühr führt. 5.4 Der Auftraggeber willigt ein, dass die an den Verlag zu übermittelnden Daten frei von Computerviren o. Ä. sind. Der Verlag behält sich Ansprüche wegen Schäden aufgrund von Computerviren o. Ä. ausdrücklich vor. 5.5 Der Auftraggeber wird unmittelbar nach Abrufbarkeit seines Interneteintrages prüfen, ob dieser auftragsgemäß erschienen ist. Etwaige Änderungs- oder Ergänzungswünsche teilt der Auftraggeber dem Verlag binnen einer Woche nach Abrufbarkeit mit. Die Abrufbarkeit ist spätestens mit Rechnungsstellung gegeben. Fehler, die innerhalb von 2 Wochen behebbar sind, führen nicht zu einer Minderung der monatlichen Insertionsgebühr. 6. Verantwortlichkeit des Verlages 6.1 Der Verlag prüft den Interneteintrag weder auf deren rechtliche Zulässigkeit noch auf Verstöße gegen Rechte Dritter. Für den Inhalt ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Jegliche Haftung des Verlages ist ausgeschlossen. Der Verlag stellt lediglich die technischen Voraussetzungen zur Veröffentlichung und Pflege der Einträge im Internet zur Verfügung. 6.2 Für die Wiedergabequalität der gelieferten Daten (z.b. Logo, Bilder, Video) übernimmt der Verlag keine Gewähr. 6.3 Der Verlag ist berechtigt, die Interneteinträge ganz oder teilweise zu löschen, falls er Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder Rechtsverletzungen erhält oder der dringende Verdacht solcher Fälle vorliegt. Die Unterbrechung der Schaltung ist aufzuheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist. 6.4 Fehler bei kostenlosen Grundeinträgen von Kunden, deren Interneteinträge ordnungsgemäß erschienen sind, berechtigen nicht zu einem Nachlass. 7. Haftung Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verlages auf den nach Art und Weise des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet der Verlag bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 8. Laufzeit des Vertrages Der Vertrag gilt für die Dauer von 6 Monaten ab dem ersten Monat, der nach der Veröffentlichung des Eintrages im Internet folgt und endet automatisch nach 12 Monaten. Eine Kündigung zum Monatsende zwischen dem 6. und 11. Monat der Vertragslaufzeit muss schriftlich erfolgen. 9. Verjährung Ansprüche des Verlages auf Werklohn verjähren in 5 Jahren. 10. Schlussbestimmungen Mündliche oder telefonische Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Geschäftssitz des Verlages und die für ihn zuständigen Gerichte. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der Wohnsitz oder Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen möglichst nahe kommt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten, insbesondere Namen, Anschrift, sowie alle für die Auftragsbearbeitung notwendigen Daten in automatisierten Dateien gespeichert werden, 33 BDSG.

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Tarif 2015 - Online-Marketing-Verträge - Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Marketing-Laufzeit Online-Marketing-Vertrag (Laufzeitverträge): 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den umseitigen Vertrag und die Geschäftsbeziehung zwischen Dr. Bringmann & Gessler Verlags GmbH (im Folgendem Agentur ) und dem Auftraggeber. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden Vertragsbestandteil soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 2. Zwischen der Agentur und dem Auftraggeber kommt ein rechtsverbindlicher Auftrag bereits mit Unterzeichnung des Bestellscheins durch den Auftraggeber wirksam zustande. Falls nicht anders geregelt hat der Kunde aber ein 7-tägiges Rücktrittsrecht. Der Auftrag ist für den Auftraggeber soweit nicht gesetzlich abweichend geregelt unwiderruflich. 3. Die gemäß des umseitigen Vertrags geschuldeten Entgelte sind monatlich im Voraus fällig. Im ersten Monat der Vertragslaufzeit sind die Entgelte am Tag des Starts der Online Werbung, spätestens jedoch 30 Tage nach Datum des Vertragsabschlusses und jeweils am selben Tag des folgenden Monats im Voraus fällig. Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Zahlungen in Raten sind nach Vereinbarung möglich. Die Kosten einer Ratenzahlungsregelung hat der Auftraggeber zu tragen. Bei vereinbarten Ratenzahlungen wird sofort die gesamte Restsumme fällig, wenn der Ratenzahler mit einer Rate in Verzug gerät. Etwaige von der Agentur mit der Akquisition beauftragten Werbemittler sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Zahlungen an Werbemittler befreien den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Agentur. Vergütungsansprüche der Agentur verjähren in fünf Jahren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Entgelte für die Leistungen von Dr. Bringmann & Gessler Verlags GmbH durch Teilnahme am Abbuchungsverfahren zu leisten. Dafür willigt der Auftraggeber ein, bei dem umseitigen Kreditinstitut eingehende Lastschriften im Abbuchungsverfahren zu Lasten des umseitigen Kontos abzubuchen. Kommt kein wirksamer Abbuchungsauftrag zustande, gilt eine Einzugsermächtigung bzw. soweit technisch durchführbar ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat hilfsweise eine SEPA-Lastschrift als erteilt. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat dient dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen Lastschriftmandate nicht einzulösen. Im Falle der SEPA-Lastschrift kann der Auftraggeber innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsdatum, bei seinem Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarter Bedingungen. Sofern das umseitige Konto im Zeitpunkt der Abbuchung nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. Die Dr. Bringmann & Gessler Verlags GmbH ist berechtigt, im Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren sowie im Fall von Rücklastschrift ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt zu erheben. Sollte keine SEPA-Verpflichtung vorliegen, muss der in Rechnung gestellte Betrag vom Auftraggeber überwiesen werden. Dafür wird pro Rechnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 Euro netto fällig. 4. Vertragslaufzeit / Kündigung (1) Die Laufzeit des Vertrages beträgt soweit nicht gesondert geregelt 24 Monate zum Ablauf des Folgemonats in dem der Vertragsschluss erfolgt. Werden mehrere Dienstleistungen mit unterschiedlichen Mindestlaufzeiten vereinbart, können diese einzeln, zu den dafür vereinbarten Fristen unter Fortbestand des Vertrages im Übrigen gekündigt werden. Das Recht gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorlage eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. (2) Nach der Mindestvertragslaufzeit kann der Kunde jederzeit zum Ende des Folgemonats kündigen. Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich per Fax, Brief oder Email zu erklären. 5. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Agentur beschränkt sich die Haftung der Agentur auf den nach Art und Weise des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter der Agentur oder seiner Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet die Agentur bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 6. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten, insbesondere Namen, Anschrift, sowie alle für die Auftragsbearbeitung notwendigen Daten in automatisierten Dateien gespeichert werden. Der Auftraggeber hat die zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen (wie Website, Unterseiten, Keywords) auf Anforderung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Werden die Information trotz Mahnung nicht oder erheblich verspätet zur Verfügung gestellt, entfällt die Pflicht der Agentur zur Erbringung der Leistung der Kunde bleibt zur Zahlung des Entgelts gleichwohl verpflichtet. 7. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden. 8. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit dies gesetzlich vereinbart werden kann ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz der Agentur. 9. Haftung (1) Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Garantie und / oder Gewährleistung dafür, dass durch die seinerseits aufgrund dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen ein bestimmtes Ranking einer Webseite des Auftraggebers oder ein andersartiger Erfolg eintritt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen nach den anerkannten Grundsätzen der Optimierung von Webseiten zu erbringen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Bereich der Webseiten-Optimierung überwiegend keine exakten Vorgaben existieren, sondern lediglich Empfehlungen, Hinweise oder Richtlinien ausgesprochen werden. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Basis dieser allgemeinen Vorgaben. (2) Der Auftraggeber haftet gegenüber Dritten für sämtliche Rechtsverletzungen- egal welcher Art- die von den Webseiten des Auftraggebers bzw. deren Inhalten, den über die Webseiten vertriebenen Waren und/oder Leistungen sowie von sämtlichen im Zusammenhang mit den Webseiten getätigten Handlungen ausgehen. Dritte können gegenüber dem Auftragnehmer keinerlei Ansprüche, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Betrieb und/ oder der Optimierung der Webseiten des Auftraggebers, im Zusammenhang mit über diese veräußerte Waren und/ oder Leistungen oder im Zusammenhang mit etwaigen anderen die Webseiten betreffenden Handlungen stehen, geltend machen. (3) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden, haftet der Auftragnehmer lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. (4) Der Auftraggeber stellt die Dr. Bringmann & Gessler Verlags GmbH von etwaigen Schadenersatzansprüchen die aus oder im Zusammenhang mit umseitig geschlossenem Vertrag getroffenen Vereinbarungen gegenüber Dritten frei. 10. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Regelungen soll durch eine Reglung ersetzt