Ministerium für Der Minister MinIsterrum für Bauen, Wohnen, StadtentwIcklung und Verkehr des Landes Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40002 Düsseldorf Mal 2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen (bel Antwort bitte angeben) 11 B 3-32 - 26 Telefon 0211 38432252 Sitzung des Ausschusses Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung Verkehr am 22.05.201 Vorlage zu TOP "Wie will die Landesregierung die Rahmenbedin.. gungen das Fernbusnetz Nordrhein.. Westfalen verbessern?" Anlage: - 1 (60fach) - Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 22.05.2014 ist das Thema "Wie will die Landesregierung die Rahmenbedingungen für das Fernbusnetz in Nordrhein Westfalen verbessern?" angemeldet worden. Dasselbe Thema wurde mit gleichen Fragestellungen bereits im Rahmen der Kleinen Anfrage 2174 durch die Landesregierung mit der Landtags-Drucksache 16/5793 vom 07.05.2014 beantwortet. Diese Antwort wird anliegend erneut vorgelegt. Ergänzungen ergeben sich aufgrund der gleichlautenden Anfrage nicht. diesen Vorgang an die Mitglieder des Ausschusses für, Stadtentwicklung und Verkehr weiterzuleiten. Dienstgebäude und Lleferanschrift: Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf Telefon 0211 3843-0 Telefax02113843-9110 poststelle@mbwsv.nrw.de www.mbwsv.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 704, 709, 719 bis Haltestelle Landtag/Knlebrucke
16. Wahlperiode Drucksache 07.05.2014 der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2174 vom 3. April 2014 des Abgeordneten Henning Rehbaum CDU Drucksache 16/5536 Wie will die landesregierung die Rahmenbedingungen für das Fernbusnetz in Nordrhein-Westfalen verbessern? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2174 mit Schreiben vom 6. Mal 2014 namens der Landesregierung Im Einvernehmen mit dem FinanzminIster, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 1. Januar 2013 hatte die damalige Bundesregierung das Im Jahr 1931 zum Schutz der BahnverbIndungen erlassene innerdeutsche Fernbusverbot aufgehoben. Ziel des Gesetzes war, eine kostengünstige und umweltfreundliche Reisemöglichkeit, auch für Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen. Aus einer Studie des Berliner Iges-Instituts geht hervor, dass seitdem 80 Innerdeutsche LInien entstanden Sind, wovon 42 durch Nordrhern-Westfalen führen. Fernbus-Anbleter in Nordrheln-Westfalen Sind u. a. ADAC/Post, "Mein Fernbus", "f;="lixbus" oder "City2City". Eine große Nachfrage gibt es vor allem bel Schülern, Studenten und Auszubildenden. Laut Iges-Institut hat das Fernbusangebot rn Nordrhein-Westfalen bereits ernen überaus hohen Ausbaustand erreicht. Insgesamt sollen Jede Woche ca. 1.000 Fernbusse rn Nordrhein-Westfalen starten und enden. Besonders viele Fernbusverbrndungen gibt es nach Berlin und in die Rhein-Marn-Region. In den Städten gibt es jedoch erhebliche Probleme mit der erforderlichen HaltestellenInfrastruktur. So Sind Terminals oftmals gar nicht vorhanden, zu klein, nicht überdacht, nicht barrierefrel und nicht verkehrssicher Oft fehlen PKW-Parkplätze für Fahrgäste, die nicht mit dem ÖPNV anreisen. So kommt es regelmäßig zu chaotische Zuständen beim Fahrgastwechsel. Außerdem fehlt es an Toiletten für wartende Fahrgäste und an Sozialräumen für Fahrpersonal, das seine gesetzlichen Ruhepausen nehmen muss. Zudem Sind die Fernbushaltestellen nicht immer zentral gelegen. Zum Beispiel fährt der Bus rn Köln nicht vom Hauptbahnhof, sondern von der anderen Rhernseite in Deutz ab. Ländliche Regionen werden kaum angefahren. Datum des Originals: 06.05.2014/Ausgegeben: 12.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags NordrheIn-Westfalen Sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim ArchiV des Landtags Nordrheln-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ISt auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrheln-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN -16. Wahlperiode Drucksache 16/5793 Aus der täglichen PraxIs wird benchtet, dass Fernbusse immer wieder Fahrgäste an mcht genehmigten Haltestellen aussteigen lassen. Damit unterlaufen diese Fernbusse die vom Gesetzgeber zum Schutz des ÖPNV bewusst getroffene Regel, dass Haltestellen einen Mindestabstandvon 50 km haben müssen. 1. Welches Verfahren gilt bei Beantragung und Zuteilung von Haltestellen von Fernbushaltestellen, die in räumlicher Konkurrenz zu Nahverkehrslinienhaltestellen stehen? Für die Genehmigung des Fernbuslinienverkehrs emschließlich der von dem Unternehmen beantragten Haltestellen Ist gemäß 11 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die von der Landesregierung bestimmte Behörde zuständig, in deren Bezirk die Lmie ihren Ausgangspunkt hat. Dies sind m Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, vgl. 2 Absatz 1a der Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz. Die Entscheidung wird dabei Im Einvernehmen mit den an der Limenführung beteiligten Genehmigungsbehörden getroffen. Als betroffen gelten die Behörden, in deren Bezirk das Unternehmen eine Haltestelle anfahren möchte. Im Rahmen der Anhörung werden auch die betroffenen Kommunen und die Haltestellenbetreiber beteiligt. Diese prüfen die Kapazität und Verkehrssicherheit der Jeweiligen Haltestelle. 2. Welche Unterstützung bietet das Land den betroffenen Kommunen bei der Bewältigung der alltäglichen Probleme, die an und um die Haltestellen herum durch den Fahrgastwechsel entstehen? Konkrete Unterstützung wurde bislang nicht von den Kommunen nachgefragt. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass gegenwärtig keine bedeutenden Probleme an und um die Haltestellen durch Fahrgastwechsel entstehen, bel denen die Landesregierung unterstützend tätig werden könnte. 3. Welche finanziellen Unterstützungen bietet das Land den Kommunen bei Errichtung und Betrieb von Fernbushaltestellen inklusive Toiletten, Sozialräumen und Parkplätzen? Derzeit findet keine gezielte Förderung der Kommunen für Fernbusbahnhöfe oder Fernbushaltestellen statt. Der Fernbuslinienverkehr wird eigenwirtschaftlich betrieben. Es liegt m der Verantwortung der Unternehmen, die Fernbuslinienverkehr betreiben, für ordnungsgemäße Fernbushaltestellen zu sorgen. Die Unternehmen stehen hierzu m engem Kontakt mit den Kommunen, die wiederum ein großes Interesse an kundenfreundlichen Fernbusbahnhöfen haben. 4. Welche Auswirkungen haben die Fernbusangebote in Nordrhein-Westfalen auf Schienennah- und Schienenfernverkehrsverbindungen? Der Landesregierung liegen noch keme Erkenntmsse über etwaige Auswirkungen des Fernbusangebotes auf den Schienenverkehr In Nordrhein-Westfalen vor. 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFAlEN -16; Wahlperiode Drucksache 16/5793 5. Wer ist bei Regierungsbezirk überschreitenden Fernbuslinien für die Überwachung der Genehmigungsbedingungen, d.h. vor allem der Einhaltung von Fahrplan, Linienweg und Haltestellen zuständig? Die Behörde, die eine LInie genehmigt hat, übt gemäß 54 Absatz 1 PBefG auch die Auf Sicht über das Unternehmen aus. Mithin ISt die Behörde zuständig, In deren Bezirk die Linie ihren Ausgangspunkt hat (vgl. hierzu Antwort zu Frage 1). Sie kontrolliert dabei u.a. die Einhaltung der Vorschriften des PBefG und damit auch die Einhaltung der Fahrpläne, des LlnIenweges und der Haltestellen, vgl. 40 PBefG. 3