Wegleitung zur Steuererklärung. steuern.lu.ch. Natürliche Personen Kantons-, Gemeinde-, direkte Bundessteuer. Dienststelle Steuern

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Transkript:

Wegleitung zur Steuererklärung Natürliche Personen Kantons-, Gemeinde-, direkte Bundessteuer Dienststelle Steuern steuern.lu.ch

2 Machen Sie es sich und uns einfacher: Füllen Sie Ihre Steuererklärung direkt an Ihrem PC aus. www.steuern.lu.ch/steuererklaerung

Inhaltsübersicht Stichwortverzeichnis 4 Informationen zur Steuerperiode 5 Adressen und Informationen, die weiterhelfen 6 Wer hat eine Steuererklärung einzureichen? 7 Heirat, Scheidung oder Trennung 7 Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 7 Beginn der Steuerpflicht in der Steuerperiode 8 Tod eines Ehegatten in der Steuerperiode 8 Beschränkte Steuerpflicht im Kanton Luzern 8 Grundsätze der Gegenwartsbemessung 9 So gehen Sie am besten vor 10 Was bei Terminproblemen? 10 Wichtig zu wissen 11 Anmerkungen zur Steuerzahlung 11 Beispiel 13 Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse 20 Kapitalleistungen 20 Einkünfte im In- und Ausland 21 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 21 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 21 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen 22 Wertschriftenertrag 23 Übrige Einkünfte und Gewinne 23 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften 24 Bekämpfung der Schwarzarbeit / Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 26 Abzüge 27 Schuldzinsen 29 Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 29 Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) 30 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien 30 Weitere Abzüge 31 Einkommensberechnung 32 Zusätzliche Abzüge 32 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten 33 Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) 33 Wegleitung zur Steuererklärung Natürliche Personen Kantons-, Gemeinde-, direkte Bundessteuer Dienststelle Steuern steuern.lu.ch Vermögen im In- und Ausland 35 Bewegliches Vermögen 35 Liegenschaften 36 Bewegliches Betriebsvermögen Selbständigerwerbender am Bilanzstichtag 36 Schulden 36 Steuerfreie Beträge 36 Beilagen zur Steuererklärung 37 Wertschriften- und Guthabenverzeichnis mit Verrechnungssteuerantrag 38 Werte mit Verrechnungssteuerabzug (Kolonne A) 40 Werte ohne Verrechnungssteuerabzug (Kolonne B) 41 Selbständigerwerbende 42 Unterschiede Staats- und Gemeindesteuern / direkte Bundessteuer 54 Mietwertansätze 56 Steuertarife 59 Allgemeine Informationen 3

Stichwortverzeichnis A AHV- / IV-Beiträge 31 AHV- / IV-Renten 22 Anlagefonds 40 B Bargeld, Gold, Edelmetalle 35 behinderungsbedingte Kosten 32 Beiträge an Parteien 32 Berufsauslagen 27 Beschränkte Steuerpflicht im Kanton Luzern 8 D Direkte Bundessteuer 54 E Eigenbetreuung der Kinder 33 Einkünfte selbständige Erwerbstätigkeit 21 Einkünfte Sozial- / and. Versicherungen 22 Einkünfte unselbständige Erwerbstätigkeit 21 Erbschaften 23, 35, 39 Erwerbsausfallentschädigung 23 F Fahrkosten 27 Freiwillige Zuwendungen 32 Fremdbetreuungskosten 33 Fristerstreckung 10 G Gratisaktien 41 H Heirat 7 K Kapitalabfindungen 24 Kapitalleistungen 20 Kinderabzug 33, 36, 54 Krankheits- und Unfallkosten 32 L Lebensversicherungen 35 Leibrenten, Verpfründung 22 Liegenschaften 24, 36 Lotteriegewinne 7, 38 M Miet- und Pachtzinsen 24 Mietwert der selbst genutzten Wohnung 24, 56 Motorfahrzeuge 35 N Nachsteuer 11 Nebenerwerb 21, 29 Nutzniessung 38 P Personalien 20 Pflegekosten 32 Q Qualifizierte Beteiligungen 39 R Rentenleistungen 30 Renten und Pensionen 22 Reserven aus Kapitaleinlagen 39 S Säule 3a 20, 30, 33, 35, 38, 54 Scheidung 7 Schenkung 9, 39 Schulden 36 Schuldzinsen 29 Selbständige Erwerbstätigkeit 21, 36, 42 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten 33 Sozialabzüge (steuerfreie Beträge) 33 Steuerbetrug 11 Steuerhinterziehung 11 Steuerrückbehalt USA 41 Stockwerkeigentum 24 T Tarife 20, 59 Tod eines Ehegatten 8 Trennung 7 U übrige Renten 22 Unterhaltsbeiträge/Alimente 23, 29 Unterstützungsabzug 34 V Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 26 Vermögen 35 Vermögensverwaltungskosten 40 Verpflegung (Mehrkosten) 27 Verrechnungssteuer 12, 38 Versicherungsprämien 30 W Wegzug in einen anderen Kanton 7 Wegzug ins Ausland 7, 39 Weiterbildungs- und Umschulungskosten 28 Wertschriften 35 Wochenaufenthalt (Mehrkosten) 28 Wohnrecht 24, 30 Z Zuzug aus dem Ausland 39 Zuzug aus einem anderen Kanton 8 4 Allgemeine Informationen

Informationen zur Steuerperiode Die offizielle Steuer CD-Rom des Kantons Luzern Sehr geehrte Damen und Herren Diese Wegleitung hilft Ihnen, die Steuererklärung richtig auszufüllen. Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung mit dem PC-Programm steuern.lu. auszufüllen. Das Programm kann entweder vom Internet unter www.steuern.lu.ch/steuererklaerung auf Ihren PC geladen oder als CD-ROM bei Ihrem Gemeindesteueramt gratis bezogen werden. Endet Ihre Steuerpflicht bereits während der Steuerperiode, kann die Steuererklärung für unterjährige Steuerpflicht mit einer unterjährigen Version des Steuerprogramms ausgefüllt werden. Steuererklärung Natürliche Personen Kantons-, Gemeinde-, direkte Bundessteuer Download www.steuern.lu.ch/steuererklaerung Falls Sie Fragen haben oder weitere Formulare benötigen, ist Ihnen Ihr Gemeindesteueramt gerne behilflich. Nützliche Informationen finden Sie auch unter www.steuern.lu.ch. Für Ihre wertvolle Mitarbeit und das rechtzeitige Einreichen der Formulare danken wir Ihnen. Freundliche Grüsse Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Steueramt Ihrer Gemeinde Januar Allgemeine Informationen 5

Adressen und Informationen, die weiterhelfen Mit der Wegleitung versuchen wir, Ihnen klare Anleitungen zum Ausfüllen der Formulare zu geben. Sie würden jedoch zu umfangreich, wenn darin jeder mögliche Tatbestand erläutert würde. Massgebend ist in jedem Fall das Steuergesetz. Bei Unklarheiten steht Ihnen das Gemeindesteueramt gerne zur Verfügung. Selbständigerwerbende wenden sich bitte an die Dienststelle Steuern, Buobenmatt 1, 6002 Luzern, Telefon 041 228 56 72. Gemeindesteueramt www.steuern.lu.ch Luzerner Steuerbuch Wenn Sie die Steuererklärung mit dem PC ausfüllen, ist das vom PC erstellte Datenblatt beizulegen Fehlen Ihnen notwendige Formulare, wenden Sie sich an das Ge mein de steueramt Ihres Wohnortes. Formulare und Drucksachen können Sie auch direkt bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern, Formulare und Drucksachen, Buoben matt 1, 6002 Luzern, Telefon 041 228 56 46, oder unter www.steuern.lu.ch beziehen. Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ist auch im Internet präsent. Sie können zahlreiche Informationen direkt unter www.steuern.lu.ch abrufen. Neben Aktualitäten stehen Ihnen sämtliche Informationen und Grundlagen für das Steuerverfahren zur Verfügung. Sie können dort insbesondere ein Programm zum Ausfüllen der Steuer erklärung und Formulare abrufen. Sie können dort auch die Berechnungen für verschiedene Steuern vornehmen (Steuerkalkulatoren). Das Luzerner Steuer buch (LU StB) gibt einen umfassenden Überblick über die Steuer praxis im Kanton Luzern. Es enthält viele Detailinformationen zum Steuerverfahren und richtet sich in erster Linie an die Steuersachverständigen. Da es auf dem Internet (www.steuern.lu.ch) frei zugänglich ist, kann es aber von jedermann gratis konsultiert werden. Das Luzerner Steuerbuch umfasst 5 Ordner mit Loseblättern. In der gedruckten Fassung kann es beim Lehrmittelverlag/DMZ, Schachenhof 4, 6014 Luzern, oder Fax 041 259 42 09 bestellt werden ( 285.). Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern bietet ein Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung an. Die meisten Formulare für natürliche Personen (also auch für Selbständigerwerbende) können elektronisch erstellt werden. Es sind Plausibilitätsprüfungen eingebaut und Daten aus den Vorperioden können teilweise übernommen werden. Die Daten können mittels dem integrierten Bar-Code-Blatt eingescannt und unmittelbar weiterverarbeitet werden. Die Software steuern.lu. steht seit Februar in einer Version für unterjährige Steuerfälle (Beendigung der Steuerpflicht) und ab Anfang Februar 2016 in der Vollver sion auf dem Internet zur Verfügung mit Versionen für PC-, Mac- und Linux-User. Als Alternative kann bei den Gemeinde steuerämtern bzw. bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern kostenlos eine CD-ROM bezogen werden. Für Ihre installations- und programmtechnischen Fragen wird eine Hotline eingerichtet. Mit dem PC erstellte Steuerformulare auch von privaten Anbietern werden akzeptiert, wenn sie identisch mit den Originalformularen sind, an den dafür vorgesehenen Stellen die Personenidentifikationsnummer (PersID) enthalten, datiert und unterschrieben sind sowie mit dem von der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern definierten Bar-Code eingereicht werden. Reichen Sie in jedem Falle die Ihnen zu gestellten Originale der Steuererklärung und des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses ein, auch wenn diese unausgefüllt sind. Zum besseren Verständnis: Kalenderjahr 2016 Steuererklärung (Bemessung ) provisorische Rechnung 2016 Kanton/Gemeinde provisorische Rechnung Bund Veranlagung mit definitiver Abrechnung Kanton / Gemeinde / Bund (soweit möglich) Kalenderjahr 2017 Steuererklärung 2016 (Bemessung 2016) provisorische Rechnung 2017 Kanton/Gemeinde provisorische Rechnung 2016 Bund Veranlagung mit definitiver Abrechnung 2016 Kanton / Gemeinde / Bund (soweit möglich) 6 Allgemeine Informationen

Wer hat eine Steuererklärung einzureichen? Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember ihren Wohnsitz im Kanton Luzern hatten. Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode volljährig geworden sind (Jahrgang 1997), haben erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen. Lehrlings- und Praktikumslohn gelten als Erwerbseinkommen. Einkünfte, die Schüler/Schülerinnen, Lehrlinge oder Studenten/Studentinnen während der Aus bil dungs zeit aus unselb ständiger Erwerbstätigkeit erzielen, unterliegen der Einkom mens steuer pflicht, selbst wenn die steuerpflichtige Person noch nicht volljährig ist. Wer im Kanton Luzern nur eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb (bzw. Betriebsstätte) besitzt, hat ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Dies gilt auch dann, wenn die Liegenschaft bzw. die Betriebsstätte im Kanton Luzern im Laufe des Jahres weggefallen ist. Hinweise zur beschränkten Steuerpflicht finden Sie auf Seite 8 dieser Wegleitung. Grundsätzlich unterliegen ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche die Niederlassungsbewilligung nicht besitzen, der Quellensteuer auf ihrem Erwerbs- und Ersatzeinkommen und haben dementsprechend keine Steuererklärung einzureichen. In den beiden nachfolgenden Fällen sind aber an der Quelle besteuerte Arbeitnehmer/ Ar beitnehmerinnen mit Wohnsitz im Kanton ausnahmsweise dennoch verpflichtet, eine Steuererklärung einzu reichen und das gesamte Einkommen und Vermögen zu deklarieren: wenn die quellenbesteuerten Einkünfte einer steuerpflichtigen Person mehr als 120 000. betragen wenn eine steuerpflichtige Person neben den quellenbesteuerten Einkünften über wei tere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügt (z.b. Erträge aus Wertschriften und Lie genschaften, Ehegatten- oder Kinderalimente, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Renten der AHV, Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Gewinne usw.) oder Vermögen besitzt. Bitte füllen Sie die Steuererklärung auch vollständig aus, wenn gemäss «Merkblatt Zahlungserleichterungen und Steuererlass bei Bezug von Renten, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe» die Voraussetzungen für einen vollständigen Erlass erfüllt sind. Das Merkblatt erhalten Sie unter www.steuern.lu.ch oder direkt im Programm steuern.lu.. Heirat, Scheidung oder Trennung Bei Heirat in der Steuerperiode werden die Ehegatten für die Steuerperiode gemeinsam besteuert. Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode getrennt besteuert. Sie haben für die Steuerperiode je eine sepa rate Steuererklärung einzureichen. Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode Erfolgt in der Steuerperiode ein Wegzug in einen anderen Kanton, besteht die Steuerpflicht für die ganze Steuerperiode im neuen Kanton. Im Kanton Luzern ist ausser bei Liegenschaftsbesitz oder beim Bestehen einer Betriebsstätte, keine Steuer erklärung einzureichen. Wegzug aus dem Kanton Luzern Erfolgt in der Steuerperiode ein Wegzug ins Ausland, endet die Steuerpflicht mit dem Wegzugsdatum. Es ist die Steuererklärung bis zum Wegzug auszufüllen, d.h. das Einkommen ab Beginn bis zur Beendigung der Steuerpflicht und das Vermögen am Ende der Steuerpflicht. Allgemeine Informationen 7

Beginn der Steuerpflicht in der Steuerperiode Zuzug in den Kanton Luzern Erfolgt in der Steuerperiode ein Zuzug von einem anderen Kanton, besteht die Steuerpflicht für die ganze Steuerperiode im Kanton Luzern. Das Einkommen ist für das ganze Kalenderjahr und das Vermögen per 31. Dezember zu deklarieren. Erfolgt in der Steuerperiode ein Zuzug aus dem Ausland, beginnt die Steuerpflicht im Kanton Luzern ab Zuzugsdatum. In der Steuererklärung ist demnach das Einkommen ab Zuzug bis Ende und das steuerbare Vermögen nach dem Stand per 31. Dezember in die Steuererklärung einzutragen. Analoges gilt beim Wechsel von der Quellensteuerpflicht zur ordentlichen Veranlagung. Todesfall in der Steuerperiode Todesfall Der Tod eines Ehegatten bedeutet die Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht. Daher sind bis und mit Todestag die Ehegatten gemeinsam einzuschätzen. In der Steuererklärung ist das gemeinsame Einkommen ab Beginn bis und mit Todestag sowie das gemeinsame Vermögen am Todestag einzutragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Beendigung der Steuerpflicht. Die Erben/Erbinnen haben eine Steuererklärung mit den Einkommen des/der Verstorbenen ab Beginn bis und mit Todestag sowie mit dem Vermögen am Todestag einzureichen. Ab Todestag bis Ende ist der überlebende Ehegatte als Alleinstehender selbständig einzuschätzen. In der Steuererklärung ist sein Einkommen ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis Ende sowie sein Vermögen Ende einzutragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Beginn der Steuerpflicht. Einkommen und Vermögen sind für beide Zeitabschnitte in verschiedenen Steuer erklärungen anzugeben. Beschränkte Steuerpflicht im Kanton Luzern Steuerpflichtige ohne Wohnsitz im Kanton Luzern unterliegen mit ihren Grundstücken oder Betriebsstätten im Kanton Luzern der beschränkten Steuerpflicht. Dabei gelten im inter kantonalen Verhältnis die Besteuerungsgrundsätze des Steuerharmonisierungsge setzes und des Schweizerischen Bundesgerichts, im internationalen Verhältnis zudem die Staats ver träge mit dem Ausland. Die beschränkte Steuerpflicht bewirkt eine Steueraus schei dung. Sie wird von Amtes wegen vorgenommen. Es ist wichtig, dass aus den Unterlagen die Liegenschafts- Erträge und -Unterhaltskosten für die einzelnen Objekte getrennt ersichtlich sind. Beschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz Beschränkt Steuerpflichtige ohne Wohnsitz in der Schweiz Besteuerung zu den Maximalansätzen Beschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der Schweiz haben keine Steuererklärung des Kantons Luzern, sondern eine Kopie der vollständig ausgefüllten Steuererklärung ihres Wohnsitzkantons einzureichen. Das zugestellte luzernische Steuererklärungsformular ist als Einlagemappe zu verwenden. Die Steuererklärung hat alle erforderlichen Unterlagen zu enthalten, insbesondere das Liegenschaftenverzeichnis und das Schuldenverzeichnis. Verfahren und Veranlagung richten sich nach dem Steuerrecht des Kantons Luzern. Steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz im Ausland haben eine voll ständig ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung des Kantons Luzern einzureichen. Dabei ist nicht nur der Grundbesitz und dessen Ertrag im Kanton Luzern zu deklarieren, sondern das gesamte Vermögen und Einkommen im In- und Ausland. Beschränkt Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland haben stattdessen auch die Möglichkeit, sich zu den Maximalansätzen besteuern zu lassen. In diesem Fall sind folgende Angaben zu machen: Es sind der Steuerwert, die Erträge und die Unterhaltskosten der luzernischen Liegenschaften zu deklarieren, und es ist das Formular L Liegenschaftenverzeichnis auszufüllen (vgl. Ziffer 190 dieser Wegleitung). Schulden und Schuldzinsen aus der luzernischen Liegenschaft werden bei diesem Verfahren nicht berücksichtigt. 8 Allgemeine Informationen

Einkommen und Vermögen im Kanton Luzern werden bei der Erfassung zu den Maximalansätzen wie folgt besteuert: Einkommen: massgebender einfacher Steuersatz = 5,7 % (Tarif für Alleinstehende) bzw. 5,6 % (Tarif für Familien). Dieser Satz wird bei einem steuerbaren Gesamteinkommen (In- und Ausland) von 1 984 500. (Alleinstehende) bzw. 1 348 900. (Personen, denen der Familientarif zusteht) erreicht. Vermögen: massgebender einfacher Steuersatz: 0,75. Die Gesamtsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Steuersatzes mit dem steuerbaren Einkommen bzw. Vermögen und mit den von den betreffenden Gemeinden bezogenen Steuereinheiten für den Staat und die Gemeinde(n). Hinzu kommt die direkte Bundessteuer. Für die direkte Bundessteuer beträgt der massgebende einfache Steuersatz 11,5 %. Dieser Satz wird bei einem steuerbaren Gesamteinkommen (In- und Ausland) von 755 300. (Alleinstehende) bzw. 895 900. (Personen, denen der Familientarif zusteht) erreicht. Grundsätze der Gegenwartsbemessung Bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer erfolgt die definitive Einschätzung für die Steuerperiode nach der Gegenwartsbemessung. Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den Einkünften in der Steuerperiode. Das steuerbare Vermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht. In der Steuererklärung ist demnach das Einkommen, das im Kalenderjahr erzielt wurde, und das Vermögen per Ende einzutragen. Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit, bei Wechsel von selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, bei Pensionierung und allen anderen Änderungen der Einkommensver hält nis se ist stets das im Kalenderjahr tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend. Für das Einkommen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist auf das Ergebnis des in der Steuerperiode abgeschlossenen Geschäftsjahres abzustellen. Das steuerbare Geschäftsvermögen bemisst sich nach dem Stand am Ende dieses Geschäftsjahres. Wenn Sie im Jahre Erbschaften, Erbvorbezüge oder Schenkungen erhalten bzw. ausgerichtet haben oder an einer Erbengemeinschaft beteiligt sind, beantworten Sie bitte die Fragen auf der Vorderseite des Wertschriftenverzeichnisses. Bei Anfall einer Schenkung, eines Erbvorbezugs und/oder einer Erbschaft in der Steuerperiode sind in der Steuererklärung die Erträgnisse zu deklarieren, die ab Erhalt bis Ende erzielt werden. Das gilt auch, wenn eine Erbschaft noch nicht geteilt ist. Bei einem Erbanfall wird eine Vermögenssteuer erhoben, die das Vermögen für die Zeit ab Beginn bis Erbgang sowie ab Erbgang bis Ende berücksichtigt. Die zeitliche Abgrenzung der Ver mögenssteuerveranlagung erfolgt durch die Steuer behörden aufgrund Ihrer Angaben auf Seite 1 des Wertschriften- und Guthabenverzeichnisses. Bei Änderungen der interkantonalen oder internationalen Ausscheidungsgrundlagen während der Steuerperiode (z.b. infolge eines Kaufs oder Verkaufs einer ausser kantonalen Liegenschaft) nimmt die Steuerbehörde die erforderliche Steuerausscheidung vor. Beginn und Ende der Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres haben zur Folge, dass die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode besteht. Um die Steuerprogression zu ermitteln (Satzbestimmung), werden die regelmässig fliessenden Einkünfte auf zwölf Monate umgerechnet. Nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden für die Satzbestimmung nicht umgerechnet; gleich werden sinngemäss auch die Abzüge behandelt. Die Umrechnung erfolgt durch die Steuerbehörde. Die Vermögenssteuer wird nach der Dauer der Steuerpflicht erhoben. Für weitere Informationen besteht ein Merkblatt zur unterjährigen Steuerpflicht von natürlichen Personen. Allgemeiner Grundsatz Veränderungen der Einkommensverhältnisse Selbständige Erwerbstätigkeit Schenkung, Erbvorbezug, Erbschaft Änderungen der inter kantonalen oder internationalen Ausscheidungsgrundlagen Beginn und Beendigung der Steuerpflicht Allgemeine Informationen 9

So gehen Sie am besten vor Zuerst Unterlagen beschaffen Der nächste Schritt Die Wegleitung gibt Auskunft Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beginnen, brauchen Sie Unterlagen. Es sind dies vor allem: Lohnausweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (für beide erwerbstätigen Ehegatten) AHV/IV-Postabschnitte oder andere Rentenausweise Belege über Erträge aus Wertpapieren oder ein Wertschriftenverzeichnis per 31. Dezember der Depotbanken Bescheinigung der Arbeitslosenkasse über erhaltene Leistungen Bescheinigungen von Versicherungseinrichtungen und Bankstiftungen über Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a) Bankbelege über Schulden und Schuldzinsen Haben Sie die für Sie nötigen Unterlagen beisammen? Dann füllen Sie mit Vorteil zunächst die Hilfsformulare aus, wie zum Beispiel Wertschriften- und Guthabenver zeichnis; Berufsauslagen; Schuldenverzeichnis; Versicherungsbeiträge; Liegen schafts verzeichnis; Krankheits- und Unfallkosten / behinderungsbedingte Kosten; Unterhaltsbeiträge usw. Erst jetzt beginnen Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung. Legen Sie Ihrer Steuererklärung die ausgefüllten Formulare sowie die ausdrücklich verlangten Bescheinigungen (z.b. über Einzahlung in die Säule 3a) oder Belege und die verlangten detaillierten Aufstellungen bei. Eine Checkliste finden Sie auf Seite 37 dieser Wegleitung. Bitte erstellen Sie immer dann eine Aufstellung, wenn sich eine Deklaration aus verschiedenen Positionen zusammensetzt. Die Aufstellungen müssen mindestens Zweck bzw. Art der Leistung, Empfänger/in, Zahlungsdatum und bezahlter Betrag beinhalten. Ein Muster für eine Aufstellung finden Sie auf Seite 63 dieser Wegleitung. Die Einforderung von Belegen bleibt in jedem Fall vorbehalten. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Wegleitung zu Rate zu ziehen. So können Sie alle Rubriken korrekt ausfüllen, ohne die gebotenen Abzugsmöglichkeiten zu vergessen. Das Steuererklärungsformular gehen Sie zum Ausfüllen Ziffer für Ziffer durch. Die Wegleitung gibt Ihnen dazu die nötigen Erläuterungen. Was bei Terminproblemen? Fristerstreckungsgesuch einreichen Die Steuerformulare sind bis zur auf der Steuererklärung aufgedruckten Frist einzureichen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, verlangen Sie beim Gemeindesteueramt vor Ablauf der Frist mit begründetem Gesuch eine entsprechende Fristverlängerung. Neu können auch Unselbständigerwerbende unter www. steuern.lu.ch mittels e-fristerstreckung Fristverlängerungen verlangen. Selbständigerwerbende reichen das Frister streckungs gesuch bei der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern, Abteilung Selbständigerwerbende, oder ebenfalls mit e-fristerstreckungen auf www.steuern. lu.ch ein. Die Frist wird entsprechend den angegebenen Gründen erstreckt. Beachten Sie jedoch, dass über den 30. November 2016 hinausgehenden Gesuchen nur aus zwingenden Gründen entsprochen werden kann. Selbständigerwerbende, Steuerpflichtige mit profes sionellen Steuervertretungen und beschränkt Steuerpflichtige haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuer erklärungen bis am 31. August 2016. Die professionellen Steuervertretungen sind darüber informiert, dass laufend, bis Ende August jedoch mindestens die Hälfte und bis Ende November annähernd 100% der Steuererklärungen einzureichen sind. Ebenso bitten wir Sie, alle Unterlagen, die Sie von den Steuerbehörden erhalten, je weils sogleich genau zu prüfen, seien es Korrespondenzen, Einschätzungsvorschlä ge, Entscheide oder Steuerrechnungen. Meistens sind diese mit Fristen verbunden, die für Sie mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind, wenn sie nicht eingehalten werden. 10 Allgemeine Informationen

Wichtig zu wissen Ihre Angaben über das Einkommen in der Steuererklärung dienen zugleich als Grund lage für die Berechnung der direkten Bundessteuer. Für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehepaare (Verheiratete) gilt das Prinzip der Familienbesteuerung. Einkommen und Vermögen beider Ehegatten werden zusammengerechnet und gesamthaft zum Tarif für Familien besteuert. Dies gilt unabhängig vom Güterstand. Den Ehegatten stehen die Verfahrensrechte und -pflichten gemeinsam zu. Das heisst insbesondere, dass beide Ehegatten die Steuererklärung und Eingaben an die Steuerbehörden unterschreiben müssen. Die Ausführungen in dieser Wegleitung unter dem Titel «Ehegatten» oder «Ehepaare» gelten auch für Partner/innen in eingetragener Partnerschaft. Eine Ermessenseinschätzung muss vorgenommen werden, wenn Steuerpflichtige gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflichten nicht erfüllen oder wenn zuverlässige Unterlagen fehlen, um das Einkommen und Vermögen einwandfrei zu ermitteln. Die Ermessenseinschätzung berücksichtigt Erfahrungswerte, Vermögensentwicklung und Lebensaufwand. Mit der Ermessenseinschätzung muss in der Regel eine Busse ausgesprochen werden. Steuerhinterziehung wird grundsätzlich mit Busse geahndet. Wer keine Steuererklärung einreicht oder in der Steuererklärung unrichtige und unvollständige Angaben macht und damit erreicht, dass er zu niedrig eingeschätzt wird, schuldet neben der Nachsteuer samt Zins eine Busse. Jeder Person steht das Recht zu, einmal im Leben eine straflose Selbstanzeige zu machen, womit eine Busse entfällt. Dazu ist jedoch eine ausdrückliche oder sinngemässe Meldung an die Steuerbehörde erforderlich, dass eine oder mehrere frühere Veranlagung/en nicht korrekt war/en, weil die Steuererklärung/en nicht vollständig und wahrheitsgemäss ausgefüllt wurde/n. Des Weiteren darf die Steuerhinterziehung der Steuerbehörde nicht bereits bekannt sein. Man muss schliesslich die Steuerbehörde vorbehaltlos bei der Festsetzung der Nachsteuer unterstützen und sich ernstlich um die Bezahlung der Nachsteuer bemühen. Detaillierte Informationen finden Sie im Luzerner Steuerbuch Bd. 2a 211 Nr. 2 (www.steuerbuch.lu.ch). Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohnausweisen, Geschäftsbüchern, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhinterziehung wird als Vergehen mit Busse oder Gefängnis bestraft. Bundessteuer Ehepaare Eingetragene Partnerschaft Ermessenseinschätzung Was geschieht bei Steuerhinterziehung? Steuerbetrug Anmerkungen zur Steuerzahlung Der allgemeine Fälligkeitstermin ist der 31. Dezember. Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode erfolgt nach Einschätzung auf Grund der Steuererklärung. Sämtliche Vorauszahlungen, die Sie im Kalenderjahr geleistet haben, werden bis zum 31. Dezember zu Ihren Gunsten verzinst. Ebenfalls verzinst wird ein gegenüber der Schlussrechnung zuviel bezahlter Betrag (positiver Ausgleichszins). Anderseits wird auf einem zu wenig bezahlten Betrag ein negativer Ausgleichszins erhoben. Ebenfalls ein Zins zu Lasten der Steuerpflichtigen muss bei verspäteter Zahlung berechnet werden. Die Akontorechnung 2016 (provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2016) wird in der Regel auf der Basis der vorliegenden Steuererklärung erstellt. Falls sich Ihre Einkommensverhältnisse im Verlauf des Steuerjahres 2016 voraussichtlich dauernd verändern, sollten Sie dies auf Seite 3 der Steuererklärung vermerken. Wenn sich die Einkommensverhältnisse im Kalenderjahr 2016 im Vergleich zum Kalenderjahr erheblich geändert haben, sollten Sie Ihre Steuerzahlungen für die Steuerperiode 2016 diesen neuen Einkommensverhältnissen anpassen und beim Gemeinde- Steuern Steuern 2016 Allgemeine Informationen 11

steueramt die Ausstellung einer den neuen Verhältnissen angepassten Akontorechnung (provisorische Steuerrechnung) beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass auf allen späteren Steuernachforderungen Zinsen erhoben, spätere Steuerrückerstattungen jedoch verzinst werden. Verrechnungssteuer Vorauszahlen Ihr Verrechnungssteuerguthaben der Fälligkeiten wird der provisorischen Steuer rechnung 2016 als Vorauszahlung gutgeschrieben. Die Schlussabrechnung der Verrechnungssteuer erfolgt mit der Schlussrechnung des Steuerjahres 2016. Profitieren Sie von der attraktiven Möglichkeit, Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen werden verzinst. Vergleichen Sie dazu im Weiteren auch die Publi kationen unter www.steuern.lu.ch und setzen Sie sich für die Einzahlungsscheine mit Ihrem Gemeindesteueramt in Verbindung. 12 Allgemeine Informationen

Seite 1: Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse Sie finden nachstehend ein Beispiel, wie die Steuererklärung und die Hilfsblätter auszufüllen sind. Steuererklärung Natürliche Personen Kantons-, Gemeinde-, direkte Bundessteuer Versanddatum Die Steuererklärung mit den Beilagen ist bis am einzusenden an: Neue AHV-Nr. Adresse steuerpflichtige Person 152.77.261.000 756.4567.8910.11 Luzern PersID Gemeinde Adresse bevollmächtigte oder steuerpflichtige Person Beispiel-Muster Markus und Agnes Bachstrasse 100 6000 Luzern Beispiel: Familie Beispiel-Muster verheiratet ein minderjähriges Kind unselbständige Erwerbstätigkeit 2-Familienhaus (1 Wohnung selbstbewohnt, 1 Wohnung vermietet). 1. Bei erstmaliger oder neuer Vertretung muss eine schriftliche Vollmacht beigelegt werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter www.steuern.lu.ch. Diese Vertretungs vollmacht gilt für alle laufenden und künftigen Veranlagungsverfahren bis zum schriftlichen Widerruf. Bei unterjähriger Steuerpflicht Dauer der Steuerpflicht vom T T M M J J bis T T M M J J Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2. Einzelperson / Ehemann / Partn. Ehefrau / Partn. Geburtsdatum 30.5.80 Geburtsdatum 26.11.81 Zivilstand verheiratet Vorname Agnes Konfession reformiert Konfession röm. katholisch Beruf Sachbearbeiter Beruf Buchhändlerin Arbeitgeber/in XX AG Arbeitgeber/in Bücher GmbH seit 1.7.1990 seit 15.10.2005 Arbeitsort Sursee Arbeitsort Olten Sind Sie selbständig erwerbend? ja X nein ja X nein 3. Minderjährige (1998-) oder in Ausbildung stehende Kinder, deren Unterhalt Sie bestreiten: (ohne Kinder, für die Sie unter Ziff. 255 Unterhaltsbeiträge abziehen) Vorname, Name Geburtsjahr Konfession In Ihrem Haushalt? Schule oder Lehrfirma, Studienort voraussichtlich Leistet der andere Eltern- (wenn in Ausbildung) bis teil Unterhaltsbeiträge? * René Beispiel 2011 r.kath. X ja nein Kindergarten 30.6.16 ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein ja nein * wenn Sie le dig oder ge schie den sind oder von Ihrem Ehegatten / Partn. getrennt leben. 4. Erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen (ohne Ehegatten / Partn. und oben aufgeführte Kinder), die Sie mit einem jährlichen Beitrag von mindestens 2'600 unterstützen Vorname, Name Geburtsjahr In Ihrem Haushalt? Adresse Unterstützungsbetrag pro Jahr ja nein 1 ja nein 1 5. Allein stehende Steuerpflichtige 5.1 Leben Sie mit in Ziffer 3 aufgeführten minderjährigen Kindern zusammen, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen? ja nein 5.2 Leben Sie mit in Ziffer 3 aufgeführten mündigen Kindern zusammen? ja nein 5.3 Leben Sie mit in Ziffer 4 aufgeführten Personen zusammen, für deren Unterhalt Sie zur Hauptsache aufkommen? ja nein Kapitalleistungen aus Vorsorge Betrag Auszahlungsdatum: T T M M J J Von wem? Betrag Auszahlungsdatum: T T M M J J Von wem? Tarif: Alleinstehend Familien: Verheiratet / Alleinstehende mit Unterstützungspflichten, wenn Ziff. 5.1, 5.2 oder 5.3 eingetragene Partnerschaft mit ja beantwortet; bei gemeinsamer elterlicher Sorge vgl. Wegleitung. 0101151201121 Form. 930100 () 01.15 X 1 Beispiel 13

001 002 003 004 005 006 007 Das Wertschriftenverzeichnis wird elektronisch bearbeitet; bitte weitere Positionen auf dem Beiblatt erfassen. 001 002 003 004 005 006 007 008 KAUF EMISSIONEN DATUM Tag Monat Jahr VERKAUF SALDIERUNG VERFALL DATUM Tag Monat Jahr am 31. Dezember, bzw. am Ende der Steuerpflicht in % oder pro Stück ohne Rappen 1. Zeile 1. Zeile 1. Zeile 1. Zeile Code* Original- ZINSSATZ GENAUE BEZEICHNUNG DER VERMÖGENSWERTE (bitte Grossbuchstaben verwenden) Währung 2. Zeile 2. Zeile 2. Zeile 2. Zeile 2. Zeile A Code** Art*** NENNWERT/STÜCKZAHL KONTONUMMER oder IBAN-NUMMER VALOREN-NUMMER BRUTTOERTRAG mit ohne Verrechnungssteuerabzusteuerabzug Verrechnungs- ohne Rappen ohne Rappen Der Anspruch wird der Steuerrechnung 2016 gutgeschrieben Folgende Informationen werden zur Ermittlung des AHV-pflichti gen Einkommens Selbständig erwerbender benötigt: Vermögen Erträge 001 002 003 004 005 006 007 A B C D X Lohnausweis Certificat de salaire Certificato di salario Rentenbescheinigung Attestation de rentes Attestazione delle rendite 756.4567.8910.11 AHV-Nr. No AVS N. AVS Neue AHV-Nr. Nouveau No AVS Nuovo N. AVS 1.1. 31.12. E Jahr Année Anno von du dal bis au al F G X Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort Transport gratuit entre le domicile et le lieu de travail Trasporto gratuito dal domicilio al luogo di lavoro Kantinenverpflegung / Lunch-Checks Repas à la cantine / chèques-repas Pasti alla mensa / buoni pasto A B C D X Lohnausweis Certificat de salaire Certificato di salario Rentenbescheinigung Attestation de rentes Attestazione delle rendite 123.4567.8910.11 AHV-Nr. No AVS N. AVS Neue AHV-Nr. Nouveau No AVS Nuovo N. AVS 1.1. 31.12. E Jahr Année Anno von du dal bis au al F G X X Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort Transport gratuit entre le domicile et le lieu de travail Trasporto gratuito dal domicilio al luogo di lavoro Kantinenverpflegung / Lunch-Checks Repas à la cantine / chèques-repas Pasti alla mensa / buoni pasto H Herr Markus Beispiel Bachstrasse 100 6000 Luzern H Frau Agnes Beispiel-Muster Bachstrasse 100 6000 Luzern Nur ganze Frankenbeträge Que des montants entiers 1. Lohn soweit nicht unter Ziffer 27 aufzuführen / Rente Unicamente importi interi Salaire qui ne concerne pas les chiffres 2 à 7 ci-dessous / Rente Salario se non da indicare sotto cifre da 2 a 7 più sotto / Rendita 2. Gehaltsnebenleistungen 2.1 Verpflegung, Unterkunft Pension, logement Vitto, alloggio Prestations salariales accessoires Prestazioni accessorie al salario 2.2 Privatanteil Geschäftswagen Part privée voiture de service Quota privata automobile di servizio 2.3 Andere Autres Altre Art Genre Genere 97 000 2520 3. Unregelmässige Leistungen Prestations non périodiques Prestazioni aperiodiche Art Genre Genere Bitte die Wegleitung beachten Observer s.v.p. la directive Osservare p.f. l istruzioni 1. Lohn soweit nicht unter Ziffer 27 aufzuführen / Rente Salaire qui ne concerne pas les chiffres 2 à 7 ci-dessous / Rente Salario se non da indicare sotto cifre da 2 a 7 più sotto / Rendita 2. Gehaltsnebenleistungen Prestations salariales accessoires Prestazioni accessorie al salario 2.1 Verpflegung, Unterkunft Pension, logement Vitto, alloggio 2.2 Privatanteil Geschäftswagen Part privée voiture de service Quota privata automobile di servizio 2.3 Andere Autres Altre Art Genre Genere 3. Unregelmässige Leistungen Prestations non périodiques Prestazioni aperiodiche Art Genre Genere 4. Kapitalleistungen Prestations en capital Prestazioni in capitale Art Genre Genere 5. Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt Droits de participation selon annexe Diritti di partecipazione secondo allegato 6. Verwaltungsratsentschädigungen Indemnités des membres de l administration Indennità dei membri di consigli d amministrazione 7. Andere Leistungen Autres prestations Altre prestazioni Art Genre Genere 8. Bruttolohn total / Rente Salaire brut total / Rente Salario lordo totale / Rendita = 9. Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV Cotisations AVS/AI/APG/AC/AANP Contributi AVS/AI/IPG/AD/AINP 10. Berufliche Vorsorge 2. Säule Prévoyance professionnelle 2 e pillier Previdenza professionale 2 o pilastro 10.1 Ordentliche Beiträge Cotisations ordinaires Contributi ordinari 10.2 Beiträge für den Einkauf Cotisations pour le rachat Contributi per il riscatto 11. Nettolohn / Rente Salaire net / Rente Salario netto / Rendita = In die Steuererklärung übertragen A reporter sur la déclaration d impôt Da riportare nella dichiarazione d imposta Nur ganze Frankenbeträge Que des montants entiers Unicamente importi interi Bitte die Wegleitung beachten Observer s.v.p. la directive Osservare p.f. l istruzioni 28 000 2 520 30 520 2 506 2 121 25 893 4. Kapitalleistungen Prestations en capital Prestazioni in capitale Art Genre Genere 5. Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt Droits de participation selon annexe Diritti di partecipazione secondo allegato 6. Verwaltungsratsentschädigungen Indemnités des membres de l administration Indennità dei membri di consigli d amministrazione 7. Andere Leistungen Autres prestations Altre prestazioni Art Genre Genere 8. Bruttolohn total / Rente Salaire brut total / Rente Salario lordo totale / Rendita = 9. Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV Cotisations AVS/AI/APG/AC/AANP Contributi AVS/AI/IPG/AD/AINP 10. Berufliche Vorsorge 2. Säule Prévoyance professionnelle 2 e pillier Previdenza professionale 2 o pilastro 10.1 Ordentliche Beiträge Cotisations ordinaires Contributi ordinari 10.2 Beiträge für den Einkauf Cotisations pour le rachat Contributi per il riscatto 11. Nettolohn / Rente Salaire net / Rente Salario netto / Rendita = In die Steuererklärung übertragen A reporter sur la déclaration d impôt Da riportare nella dichiarazione d imposta 12. Quellensteuerabzug Retenue de l impôt à la source Ritenuta d imposta alla fonte 13. Spesenvergütungen Allocations pour frais Indennità per spese Nicht im Bruttolohn (gemäss Ziffer 8) enthalten Non comprises dans le salaire brut (au chiffre 8) Non comprese nel salario lordo (sotto cifra 8) 13.1 Effektive Spesen Frais effectifs Spese effettive 13.2 Pauschalspesen Frais forfaitaires Spese forfettarie 13.1.1 Reise, Verpflegung, Übernachtung Voyage, repas, nuitées Viaggio, vitto, alloggio 13.1.2 Übrige Autres Altre Art Genre Genere 13.2.1 Repräsentation Représentation Rappresentanza 13.2.2 Auto Voiture Automobile 13.2.3 Übrige Autres Altre Art Genre Genere 13.3 Beiträge an die Weiterbildung Contributions au perfectionnement Contributi per il perfezionamento 99 520 7 309 4 801 87 410 12. Quellensteuerabzug Retenue de l impôt à la source Ritenuta d imposta alla fonte 13. Spesenvergütungen Allocations pour frais Indennità per spese Nicht im Bruttolohn (gemäss Ziffer 8) enthalten Non comprises dans le salaire brut (au chiffre 8) Non comprese nel salario lordo (sotto cifra 8) 13.1 Effektive Spesen Frais effectifs Spese effettive 13.2 Pauschalspesen Frais forfaitaires Spese forfettarie 13.1.1 Reise, Verpflegung, Übernachtung Voyage, repas, nuitées Viaggio, vitto, alloggio 13.1.2 Übrige Autres Altre Art Genre Genere 13.2.1 Repräsentation Représentation Rappresentanza 13.2.2 Auto Voiture Automobile 13.2.3 Übrige Autres Altre Art Genre Genere 13.3 Beiträge an die Weiterbildung Contributions au perfectionnement Contributi per il perfezionamento 14. Weitere Gehaltsnebenleistungen Art Autres prestations salariales accessoires Genre Altre prestazioni accessorie al salario Genere 15. Bemerkungen Observations Osservazioni I Ort und Datum Lieu et date Luogo e data Die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt inkl. genauer Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers Olten, 15. Januar 2016 Certifié exact et complet y.c. adresse et numéro de téléphone exacts de l employeur Certificato esatto e completo compresi indirizzo e numero di telefono esatti del datore di lavoro XXX AG Sursee 064 888 88 88 14. Weitere Gehaltsnebenleistungen Art 605.040.18 Form. 11 (25.8.2006) Autres prestations salariales accessoires Genre Altre prestazioni accessorie al salario Genere Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 15. Bemerkungen 1. Zeile 1. Zeile 1. ZeileObservations 1. Zeile KAUF VERKAUF STEUERWERT BRUTTOERTRAG Code* Original- ZINSSATZ Osservazioni GENAUE BEZEICHNUNG DER VERMÖGENSWERTE (bitte Grossbuchstaben verwenden) EMISSIONEN SALDIERUNG am 31. Dezember, mit ohne Währung VERFALL bzw. am Ende der Steuerpflicht Verrechnungssteuerabzug B steuerabzug Verrechnungs- I Ort und Datum Lieu et date Luogo e data Die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt 2. Zeile 2. Zeile 2. Zeile 2. Zeile inkl. genauer Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers Bücher 2. Zeile GmbH DATUM DATUM in % oder A Code** Art*** NENNWERT/STÜCKZAHL KONTONUMMER oder Certifié IBAN-NUMMER exact et complet VALOREN-NUMMER Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr pro Stück ohne Rappen ohne Rappen ohne Rappen Olten, 15. Januar 2016 y.c. adresse et numéro de téléphone exacts de l employeur 4600 Olten Certificato esatto e completo S 2. 25 BLUZER EZE INER CH Hans-Kaspar Zahler compresi N indirizzo UKAN N e G numero di TONA Dtelefono ER esatti del L Vdatore BANK Edi lavoro R M Ö G E N S WER TE 605.040.18 Form. 11 (25.8.2006) 062 999 99 999 001 PM KO 100000 K O N T O - O D E R I B A N - N R. V A L O R.- N R 001 15 T T M0114 M J J T150119 T M M J J 100 100000 225 0 002 003 004 005 006 007 008. LUZER NER KAN TONA L BANK GF AK 200 1169 360 002 2 003 06 275 55 000 200 0 K. LUZER NER KAN TONA L BANK DK CH8911 2000451 0 0 248 945 003 01 0615 65 25 10. LUKB E X P E R T - ERT RAG PF AF 125 277 340 004 28 0513 139 17 487 30 0. 3 M. MUSTER DA 50000 005 100 50 000 1500. LUZERNER KANTONALBANK DV 1234 567 8 9 006 375 630 501 7 6314. LOTTOGEW INN 1 1. 0 8. LG 007 165 0. Das Wertschriftenverzeichnis wird elektronisch bearbeitet; bitte weitere Positionen auf dem Beiblatt erfassen. Hinweise zum Ausfüllen Code * 1. Genaue Bezeichnung der Vermögenswerte in GROSSBUCHSTABEN schreiben S Titel aus Schenkung N Nutzniessungsvermögen 2. Währung angeben E Titel aus Erbschaft (, EUR, USD usw.) K Kindsvermögen 3. Bei Aktien, Obligationen etc. Valorennummer angeben Code ** GM Geschäftsvermögen Einzelperson/Ehemann/Partn. GF Geschäftsvermögen Ehefrau/Partn. PM Privatvermögen Einzelperson/Ehemann/Partn. PF Privatvermögen Ehefrau/Partn. Beispiel Wertschriften- und Guthabenverzeichnis Entscheid: Datum: Sachbearbeiter/in: 1001151202121 Art *** AK Aktien AF Anlagefonds SW Anteile an Stockwerkeigentümerschaften MG Anteile an Miteigentümerschaften AS Anteilscheine DA Darlehen / Schuldbriefe DF Derivative Finanzprodukte FG Festgelder (Callgeld) / Treuhandanlagen KO Kassenobligationen DK Diverse Konti KK Kontokorrente STEUERWERT B. S 2 25 BLUZER EZE INER CH N UKAN NG TONA DER LV BANK ER M Ö G E N S WER TE K O N T O - O D E R I B A N - N R. V A L O R.- N R PM KO 100000 1T 5T M0114 M J J T150119 T M M J J 100 100000 225 0. LUZER NER KAN TONA L BANK GF AK 200 1169 360 2 003 06 275 55 000 200 0. K LUZER NER KAN TONA L BANK DK CH8911 2000451 0 0 248 945 0 1 0615 6 5 25 10. LUKB E X P E R T - ERT RAG PF AF 125 277 340 28 0513 139 17 487 30 0 3. M. MUSTER DA 50000 100 50 000 1500. LUZERNER KANTONALBANK DV 1234 567 8 9 375 630 6314 501 7. L OTTOGEW INN 1 1. 0 8. LG 165 0. zu übertragen in die Steuer erklärung Seite 4, Ziffer 400 9 5 7 7 9464 9 5 7 7 1 814 83 1 7144 WV 604642 3 352 1 7144 zu übertragen in die Steuererklärung Seite 2, Ziffer 150 davon Geschäftsvermögen/-ertrag Einzelperson/Ehemann/Partn. Geschäftsvermögen/-ertrag Ehefrau / Partn. Vermögen und Erträge qualifizierte Beteiligungen im Sinne von 60 Abs. 3 bzw. 25b bzw. 27 Abs. 3 StG LG OB OP PS DV UE QB NG Lottogewinn Obligationen Optionen Partizipationsscheine Steuerauszüge / Depotverzeichnisse Übrige Guthaben Nicht gehandelte Aktien / Stammanteile GmbH mit privilegierter Besteuerung (Beteiligung 10%) Nicht gehandelte Aktien / Stammanteile GmbH ohne privilegierte Besteuerung (Beteiligung < 10%) 008 In diese Kolonne ist der Zinsertrag vor Abzug der Verrechnungssteuer einzutragen. 1 Übertrag von Beiblättern 1 2 Bruttoerträge mit Verrechnungssteuerabzug aus Erbengemeinschaften 3 Übertrag von DA-1/R-US 1 4 Zwischentotal 9 5 7 7 9464 5 Übertrag Bruttoertrag A in Kolonne Bruttoertrag B 95 7 7 6 Abzüglich Vermögensverwaltungskosten 1 814 8 3 7 Abzüglich Lotterieeinsätze Ihr Verrechnungssteueranspruch 8 Abzüglich Bruttoerträge mit Verrechnungssteuerabzug aus Erbengemeinschaften wird der Steuerrechnung 2016 9 Zwischentotal Bruttoerträge A B 10 Abzüglich 50% gutgeschrieben. steuerfreier Anteil Erträge aus qualifizierten Beteiligungen des Privatvermögens 1 7144 11 Total Vermögenswerte / Verrechnungssteueranspruch / Ertrag 1 604642 3 352 1 7144 1001151203121 zu übertragen in die Steuer erklärung Seite 4, Ziffer 400 Ihr Verrechnungssteueranspruch 35% Der Anspruch wird der Steuerrechnung 2016 gutgeschrieben zu übertragen in die Steuererklärung Seite 2, Ziffer 150 Folgende Informationen werden zur Ermittlung des AHV-pflichtigen Einkommens Selbständigerwerbender benötigt: Vermögen Erträge davon Geschäftsvermögen/-ertrag Einzelperson/Ehemann/Partn. Geschäftsvermögen/-ertrag Ehefrau / Partn. Vermögen und Erträge qualifizierte Beteiligungen im Sinne von 60 Abs. 3 bzw. 25b bzw. 27 Abs. 3 StG WV 001 002 003 004 005 006 007 008 14 Beispiel

Seite 2: Einkünfte Nettolohn gemäss Lohnausweis. 110/111 inkl. Liquidationsgewinne bei Veräusserung von Ge schäftsvermögen, Überführung ins Privatvermögen oder Wegzug ins Ausland Rentenbescheinigungen beilegen! Bei weiteren Renten: Aufstellung beilegen! Betreffend steuerbaren Anteil: Siehe Wegleitung! 140/141 Taggelder aus Kranken-, Un fall-, Invaliden-, Mutterschafts- oder Arbeitslosenversicherung usw., soweit nicht im Lohnausweis enthalten 145 Kinder- Familien- und Geburtszulagen Name und Adresse der Wohn recht gebenden Person: Die Details sind im Formular L Liegenschaftenverzeichnis zu deklarieren * Minuszeichen eintragen, wenn negativ 0101151202121 Einkünfte im In- und Ausland der/des Steuerpflichtigen und der minderjährigen Kin der, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder Einkünfte (bei Zuzug / Wegzug / Todesfall vgl. Wegleitung) ohne Rappen Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Lohnausweis 100 87410 Ehefrau / Partn. Lohnausweis 101 25893 Nebenerwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. Lohnausweis 104 Ehefrau / Partn. Lohnausweis 105 Privatanteile/Lohnnebenleistungen Einzelperson / Ehemann / Partn. 106 Ehefrau / Partn. 107 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit Haupterwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. 110 * Ehefrau / Partn. 111 * Nebenerwerb Einzelperson / Ehemann / Partn. /Aufstellung 114 * Ehefrau / Partn. /Aufstellung 115 * Personengesellschaft Einzelperson / Ehemann / Partn. 118 * Ehefrau / Partn. 119 * Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen AHV- / IV-Renten Einzelperson / Ehemann / Partn. 100% 130 Ehefrau / Partn. 100% 131 Renten/Pensionen Einzelpers. / Ehemann / Partn. 1 111 % 132 Ehefrau / Partn. 1 111 % 133 Leibrenten Einzelpers. / Ehemann / Partn. 1 111 % 134 Ehefrau / Partn. 1 111 % 135 übrige Renten Einzelperson / Ehemann / Partn. 100% 136 Ehefrau / Partn. 100% 137 Erwerbsausfallentschädigungen Einzelpers. / Ehemann / Partn. Bescheinigungen 140 Ehefrau / Partn. Bescheinigungen 141 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Zulagen Bescheinigungen 145 Wertschriftenertrag und Ertrag aus Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis 150 * 17144 Übrige Einkünfte und Gewinne Unterhaltsbeiträge für den/die Steuerpflichtige(n) 160 Unterhaltsbeiträge / Alimente für Kinder 161 Ertrag Erbengemeinschaften und einfache Gesellschaften 164 Weitere Einkünfte, z. B. Trinkgelder, nähere Bezeichnung: 166 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für 11 Jahre 170 Wohnrecht 178 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Liegenschaftenverzeichnis 190 * 37391 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 301) 199 167838 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren nach Schwarzarbeitsgesetz Bruttoeinkünfte, die gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) abgerechnet wurden Aufstellung beilegen 2 Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars L Liegenschaftenverzeichnis finden Sie auf Seite 24 dieser Wegleitung Beispiel 15

Berufsauslagen Einzelperson / Ehemann / Partn. (Berufsauslagen Ehefrau / Partn. siehe Rückseite) 756.4567.8910.11 Neue AHV-Nr. Beispiel Name Gemeinde Luzern Vorname Markus Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Abonnementskosten für öffentliche Verkehrsmittel / Park and Ride 202 Die Kosten für das private Fahrrad, Motorfahrrad und Motorrad mit gelbem Kontrollschild (pauschal 700.) Motorfahrzeug können nur ausnahmsweise geltend gemacht Kosten gemäss genehmigten Spesenreglementen gem. beil. Aufstellung und Belegen werden. Für Hin- und Rückfahrt mit privaten Motorfahrzeugen Auto Motorrad (Kontrollschild weiss) geleastes Fahrzeug Privatfahrzeug: (morgens und abends) Distanz Anzahl Anzahl Fahrten Anzahl Wohn-/Arbeitsort angeben. Arbeitsort Arbeitstage km pro Tag km Bei ganzjähriger Erwerbstätigkeit x x = km wird in der Regel von 220 Arbeitstagen ausgegangen. x x = km Für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte während der Mittagspause kön= Total km nen maximal diejeni gen Kosten Versicherungsbeiträge siehe Rückseite Berechnung: abgezogen werden, welche für bis 10'000 km km à.70 = die Verpflegung abzugsberechtigt sind (max. 3200.). für die nächsten 10'000 km km à.60 = Neue AHV-Nr. Dafür entfällt der VerpflegungsGemeinde abzug (Ziffern 212/214) 204 206 111 11 1 111 11 1 Schuldenverzeichnis 756.4567.8910.11 Luzern für die weiteren km km à.50 = Name Beispiel-Muster Vorname Markus und Agnes Begründung für die Benützung Motorrad km à.40 = eines privaten Motorfahrzeuges } 208 212 3200 214 für den Arbeitsweg A. Privatschulden: Name, Vorname und Adresse des Gläubigers / der Gläubigerin Mehrkosten der Verpflegung (siehe Wegleitung) Wenn Sie Schulden haben, füllen Sie dieses Verzeichnis aus. Auswärtige Verpflegung bei täglicher ohne Verbilligung durch die Arbeitgeberfirma Auf Verlangen sind später die Zinsquittungen und sonstige Beweis mittelheimkehr vorzulegen. Zutreffendes ankreuzen: Arbeitsort: Tage x 15. (höchstens 3 200. pro Jahr) Fehlen eines öffentlichen 111 Verkehrsmittels Schuldbetrag am 31.bei 12. Heimkehr Zinssatz Schuldzinsen rma Auswärtige Verpflegung täglicher bei Verbilligung durch die Arbeitgeberfi Zeitersparnis von über 1 Stunde pro Tag bei Benützung des privaten Motorfahrzeuges % 111 650000 3 2 211 2 5 0 1 462 5 1 1 3 211111 Verlangen und gegen Ent1 3,211 schädigung der ArbeitgeberÜbrige für die Ausübung des Berufes erforderlichen Kosten firma (Bestätigung beilegen) 3% des Nettolohnes gemäss Lohnausweis, mindestens jedoch 2 000. und höchstens 1 3,211 Unmöglichkeit / Unzumutbar 4 000.*, bzw. gemäss beiliegender Aufstellung (siehe Wegleitung). keit der Benützung des 1 3 211,die Bei nicht ganzjähriger Erwerbstätigkeit können Pauschalbeträ ge nur anteilsmässig abgezogen werden. öffentlichen Verkehrsmittels zufolge Krankheit oder 1 3keine,211 Während Erwerbstätigkeit ausgeübt und es wurden keine 11 Monaten wurde Gebrechlichkeit (Arztzeugnis Versicherungsbeiträge Erwerbsausfallentschädigungen Ziffer 140 der Steuererklärung ausgerichtet. beilegen) 1gemäss 3,211 Schuldenverzeichnis siehe Rückseite Weiterbildungsund Umschulungskosten Steht ein Geschäftsauto 1 3,211 zur Verfügung? Für mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten (siehe Wegleitung) gemäss beiliegender Aufstellung und Belegen. Total A, Privatschulden und private Schuldzinsen nein ja 650000 14625 Neue AHV-Nr. 756.4567.8910.11 Gemeinde Luzern 1 Arbeitsort: Tage x 7.50 (höchstens 1 600. pro Jahr), Schicht-/Nachtarbeit: Anzahl ausgewiesene Tage: Tage x 15., Es können nicht gleichzeitig Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Schicht- oder Nachtarbeit abgezogen werden Luzerner Kantonalbank Ständige Benützung des Festhypothek 07-00-064209-00 privaten Motorfahrzeuges auf 216 220 2622 224 228 230 236 5822 462 Name B. Beispiel-Muster Geschäftsschulden: Name, Vorname und Adresse des Gläubigers / der Gläubigerin Familien tragen hier die Prämien / Sparzinsen der ganzen Familie ein. Vom Lohn abgezogene Arbeitnehmerbeiträge für betriebliche Krankentaggeldversicherung können wie bis anhin geltend gemacht werden. Die Beiträge sind aber nicht mehr in jedem Fall aus dem Lohnausweis ersichtlich. Marke/Typ Kaufpreis Vorname 252 Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt Unterkunft (siehe Wegleitung) Markus und Agnes Im Lohnausweis unter Ziffer 2.2GM/GF Schuldbetrag am 31. 12. Zinssatz Schuldzinsen aufgeführt bzw. belasteter Verpflegung: (analog pro Arbeitstag 22.50 / im Jahr 4 800.; Ziff. 212/214), bei Verbilligung % Privatanteil ohne Verbilligung pro Arbeitstag 30. / im Jahr 6 400., (vgl. Wegleitung Ziffern 106/107) Auslagen bei Nebenerwerb 11 1 3 211 sämtliche Auslagen (anstelle der3 obigen Ziffern) 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb 11 Für1,211 insgesamt mind. 800. (wenn der Nebenerwerb diesen Betrag erreicht) und Betriebliche Kranken- und Unfallversicherungen (ohne oblig. NBUV) 9 3beiliegender 11 höchstens 1,211 2 400.*4 bzw.2gemäss Aufstellung. *) Wird geltend gemacht, dass die tatsächlichen Auslagen die Private Krankenversicherung 5 1 1 2 3,211 11 Total 1 Pauschalen übersteigen, so Berufsauslagen sind die Auslagen auf einem Private Unfallversicherung 6 3 0 3,211 11 1 Beiblatt detailliert aufzuführen und auf Verlangen in vollem Lebensversicherungen 1 8 5 0 3,211 Umfang nachzuweisen. 11 1 Sparzinsen (Ertrag gem. Wertschriftenverzeichnis Ziff. 11) 1 6 3 7 7 3,211 11 1 11 1 Zwischentotal 2 4 3 9 8 3,211 1051151201121 abzüglich: Total B, Geschäftsschulden und geschäftliche Schuldzinsen 1 Form. 930102 () 01.15 Prämienverbilligungs-Beiträge gemäss Auszahlung Ausgleichskasse Total Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen (A) 24398 C. Total Schulden / Schuldzinsen (Total A Total B) 650000 14625 1 A. Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen a. b. c. d. e. f. 462.g Prämienverbilligungs-Beiträge, die zusammen mit Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden, müssen nicht angerechnet werden. g. h. Diese Informationen werdenfür für obige Versicherungsbeiträge und Sparzinsen B. Maximal möglicher Abzug b. für übrige Steuerpflichtige: Geschäftsschulden/-zinsen Ehefrau / Partn. (GF) 2 500., wenn im Jahr Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurden zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 238 B Zusätzlicher Abzug pro Kind, gemäss Steuererklärung Seite 1, Ziffer 3: 700. 2001151201121 d. Total der Abzüge für Versicherungsbeiträge und Sparzinsen zu übertragen in die Steuererklärung Seite 4, Ziffer 462 zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 252 4900 462.ge 3 200., wenn im Jahr keine Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurden c. 252.g 238 zu übertragen in C, soweit nicht schon unter Ziff. 110-119 der Steuererklärung abgezogen die Ermittlung AHV-pflichtiAbzugsfähig sind nur persön Von obigem Total sinddes höchstens abzugsberechtigt: gen Einkommens Selbständiga. für Verheiratete / Partn.: erwerbender benötigt liche Versicherungsprämien 4 900., wenn im Jahr Beiträge an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurden (z.b. Lebens-, Unfall-, Kranken 6 300., wenn für beide Ehegatten / Partn. im Jahr keine Beiträge Von den Geschäftsschulden / -zinsen sind an 2. Säule oder Säule 3a geleistet wurden Geschäftsschulden/-zinsen Einzelperson / Ehemann / Partn. (GM) versicherung). Tragen beide getrennt besteuerten Eltern, denen die elterliche Sorge für ein Kind gemeinsam zusteht, Versicherungskosten, steht ihnen der Abzug je zur Hälfte zu. Maximum gemäss Wegleitung beachten 1 1 7 00 (B) 5 6 00 252.de S C. Abzug: Der niedrigere Betrag von (A) oder (B) 5600 zu übertragen in die Steuererklärung Seite 3, Ziffer 270 1631151201121 V Form. 930103 () 01.15 16 Beispiel