Applikationsarten und tierschutzkonformes Töten von Tieren

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Transkript:

Applikationsarten und tierschutzkonformes Töten von Tieren

Voraussetzungen sicherer Umgang mit dem Tier eigene Ruhe eigenes Zeitmanagement alle Vorbereitungen abgeschlossen sichere Fixation des Tieres Kenntnisse der anzuwendenden Technik(en) ggf. geeignete Hilfspersonen

Wahl der Applikationsart Versuchsthema Tierart zu applizierende Substanz erforderlicher Wirkungseintritt Anzahl der Applikationen Haltbarkeit der eingesetzten Substanz

Aerogene Applikation Vernebeln (Inhalationskammer) Lokales Aufbringen auf die Nasenschleimhäute mit Pipette am wachen oder narkotisierten bzw. sedierten Tier

Enterale Applikation oral über Futter oder Trinkwasser Substanz muss schmackhaft sein Entmischung vermeiden auf ausreichende Futter- und Wasseraufnahme achten oral über Schlundsonde Knopfsonde neben den Schneidezähnen am oberen Gaumen entlang Richtung Kehlkopf vorführen Kopf des Tieres gerade richten Knopfsonde bis zum Magen vorführen max. Applikationsvolumen: 10 ml / kg KGW rektal

Applikation per os

Enterale Applikation oral über Futter oder Trinkwasser Substanz muss schmackhaft sein Entmischung vermeiden auf ausreichende Futter- und Wasseraufnahme achten oral über Schlundsonde Knopfsonde neben den Schneidezähnen am oberen Gaumen entlang Richtung Kehlkopf vorführen Kopf des Tieres gerade richten Knopfsonde bis zum Magen vorführen max. Applikationsvolumen: 10 ml / kg KGW rektal

Parenterale Applikationen durch Injektion i.c. intracutan s.c. subcutan i.m. intramuskulär i.p. intraperitoneal i.v. intravenös i.a. intraarteriell intraartikulär intracerebral epidural

Applikationsarten 1. in Nackenfalte parallel zur Körperachse subkutan (s.c.) 2. seitliche Bauchwand sehr flach einstechen und die subkutane Position der Nadel überprüfen Applikationsvolumen bis zu 10 ml/kg KGW

intraperitoneal (i.p.) Applikationsarten Tier leicht kopfüber geneigt halten Einstechen im 45 -Winkel paramedian im unteren Bauchdrittel Applikationsvolumen bis zu 10 ml/kg KGW

Applikationsarten intravenös (i.v.) Schwanzvene: Restrainer Schwanz erwärmen (Hyperämisierung) evtl. leichter Stau an der Schwanzwurzel Einstich flach (10 ) seitliche Venen im mittleren Drittel Applikationsvolumen bis zu 5 ml/kg KGW (als Bolus)

Applikationsarten in den retrobulbären Venenplexus: intravenös (i.v.) nur in Narkose!!! langsame Injektion keine reizenden Substanzen keine Tumorzellen max. 1 Injektion / Tag bei wiederholten Injektionen immer alternierend in beide Augen max. 0,15 ml / 30g KGW

Stellungnahme der GV-SOLAS zur retrobulbären Injektion bei Mäusen: Grundsätzlich nicht empfohlen, wegen traumatisch bedingter lokaler Veränderungen, lokalen Reizungen, nicht sicher intravenös.

Applikationsarten in die lange Sitzbeinmuskulatur wegen geringer Muskelmasse ist eine i.m.-injektion bei Mäusen nicht empfohlen max. 0,03 ml / Injektionsstelle intramuskulär (i.m.) bei größeren Tierarten sind größere Injektionsvolumina problemlos möglich

www.gv-solas.de Literatur Tierschutzbeauftragte

Der Wirkungseintritt / die Resorptionsgeschwindigkeit der zu applizierenden Substanzen im Tierkörper ist abhängig vom Applikationsweg! Die Verteilungsgeschwindigkeit nimmt in folgender Reihenfolge ab: i.v. > i.p. > i.m. > s.c > oral

Alzet Pumpen zur kontinuierlichen Applikation verschiedene Größen / Volumina Zweikammersystem: äußere Kammer mit hochosmolarer Substanz gefüllt entzieht dem Körper Wasser Volumenzunahme innere Kammer mit zu applizierender Substanz gefüllt wird durch Volumenzunahme der äußeren Kammer entleert.

Pumpenmodelle

Chirurgischer Eingriff für Implantation nötig Substanz zur Befüllung muss ausreichend lange haltbar sein Verschiedene Applikationswege sind möglich (s.c., i.p., i.v., i.c. etc.)

Tierschutzkonformes Töten von Versuchstieren

4 Tierschutzgesetz Töten von Tieren Wirbeltiere nur nach vorheriger Betäubung oder unter Vermeidung von Schmerzen nur durch Personen, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben Schlachten nur nach vorheriger Betäubung

2 Tierschutzversuchstierverordnung Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern (1) nur von einer Person, die die Anforderungen nach Anlage 1 Abschnitt 2 erfüllt Unter Betäubung oder sonst nur unter größtmöglicher Vermeidung von Schmerzen und Leiden (2) töten nur nach der Maßgabe der Anlage 2; dabei ist das Verfahren anzuwenden, das 1. für das Tier die geringste Belastung bedeutet 2. mit dem Versuchszweck vereinbar ist.

Anlage 1 Abschnitt 2 Tierschutzversuchstierverordnung Anforderungen an Personen, die Tiere töten

Anlage 2 Tierschutzversuchstierverordnung

Anlage 2 Tierschutzversuchstierverordnung

Euthanasie kommt aus dem griechischen: eu bedeutet gut thanatos bedeutet Tod ein guter Tod Ein Tod, der unter weitestgehender Vermeidung von Streß, Angst und Schmerzen für das Tier eintritt

Anforderungen an die Euthanasie: Schmerzfreiheit schnelles Eintreten von Bewußlosigkeit und Tod minimale Fixation schonend, ohne Angst und Erregung auszulösen Methode muss dem Alter und der Tierart entsprechen zuverlässig, reproduzierbar, irreversibel einfach anzuwenden (sicher und akzeptabel für den Anwender)

In Versuchstierhaltungen und Laboratorien gibt es mehrere Gründe für das Töten von Tieren: Gewinnung von Blut und/oder Organen für wissenschaftliche Untersuchungen Erreichen bestimmter Abbruchkriterien innerhalb eines Versuchsvorhabens Zuchttiere die nicht mehr in der Zucht einsetzbar sind Nachkommen mit unerwünschten Eigenschaften (Geschlecht, Genotyp etc.) Das Töten von Wirbeltieren darf nur durch Personen erfolgen, die die notwendigen Fachkenntnisse besitzen

Euthanasie Mechanische Tötungsmethoden: Führen bei korrekter Ausführung innerhalb weniger Sekunden zur Bewusstlosigkeit und zum Tod. Die Anwendung erfordert hohes persönliches Engagement, Handfertigkeit, Geschicklichkeit sowie die Überwindung der natürlichen Abneigung gegenüber dem aktiven Tötungsvorgang.

Euthanasie a) Zervikale Dislokation (Genickbruch, Strecken ) empfehlenswerte Methode bei der Maus bei Ratten nur unter 150 g KGW b) Dekapitation - mit Guillotine bei Maus, Ratte, Hamster nach vorheriger Sedierung - bei Neugeborenen / Feten mit der Schere ohne vorherige Sedierung c) Bolzenschuss (zur Betäubung mit anschließendem Entbluten) nur für größere Tierarten, mit den für die Tierart passenden Geräten

Euthanasie Inhalationsmethoden: Diese Methoden führen zu einer Bewusstlosigkeit vor Eintritt des Todes! Töten mit CO2 CO 2 ist nicht geeignet zur Euthanasie von Amphibien, Reptilien und Neonaten

Euthanasie Inhalationsmethoden: Diese Methoden führen zu einer Bewusstlosigkeit vor Eintritt des Todes! Inhalationsnarkotika Bei kleinen Versuchstieren in Narkosekammer oder in geeigneten Behältnissen.

Euthanasie Injektionsmethoden: Barbiturate sind die Mittel erster Wahl (Pentobarbital). Wann immer möglich, i.v.-applikation oder i.p. (bei kleinen Versuchstieren). Sehr gut geeignet auch für die Euthanasie trächtiger Tiere, da sie plazentagängig sind und schnell die Blut-Hirn-Schranke passieren.

Euthanasie Generell gilt: Werden Tiere fachgerecht narkotisiert, können auch Tötungsmethoden angewendet werden, die sonst nicht empfohlen sind. Dabei muss sichergestellt sein, dass der Tod unter Narkose innerhalb kurzer Zeit eintritt ( z. B. Perfusion, Entbluten, intrakardiale oder intrapulmonale Injektion von Narkotika). Schweizer Bundesamt für Veterinärwesen: www.bvet.admin.ch RL Tierschutz 3.01 Richtlinie über das fachgerechte und tierschutzkonforme Töten von Versuchstieren

Euthanasie Folgende Tötungsmethoden dürfen nie angewendet werden: orale oder rektale Verabreichung von Narkosemitteln (zu langsam!!!!) Tod durch Kälte, Tieffrieren in flüssigem Stickstoff (zu langsam!!!) elektrische Tötung (ausser bei Fischen), da Gefahr von Krämpfen und Schmerzen sämtliche Methoden, die auf dem Prinzip der Erstickung beruhen (Ertränken, Inhalation von Stickstoff oder Helium, Verabreichen von Curare, Strichnin, Blausäure), würden extreme Angstzustände hervorrufen und zum Ersticken bei vollem Bewusstsein führen

Euthanasie Tötungszeitpunkte aus Gründen des Tierschutzes: ABBRUCHKRITERIEN Moribunde (=sterbende) Tiere durch regelmäßige tägliche Kontrollen frühzeitig erkennen und entsprechend handeln

Euthanasie Tötungsgründe können zum Beispiel sein: starke Gewichtsabnahme (> 20% des Ausgangsgewichtes; aber Vorsicht: Tumor-, Aszitesmäuse) Apathie auffallende Abwehrreaktionen / Aggressivität beim Anfassen (Schmerzanzeichen) niedrige Körpertemperatur auffällige Atembeschwerden (Dyspnoe, Zyanose) zentralnervöse Störungen oder motorische Auffälligkeiten (Lähmungen, Krämpfe, Zwangsbewegungen) ulzerierende Tumore oder Tumore ab einer best. Größe schwere Verletzungen, nicht heilende Wunden, Selbstverstümmelung Fehlapplikationen (z.b. per os)

Euthanasie Wichtig: Tierkörper erst beseitigen wenn sichergestellt ist, dass die Tiere tot sind!!! Todeszeichen: - Herzstillstand - Atemstillstand - keine Reflexe auslösbar - Absinken der Körpertemperatur auf <25 C - Totenstarre