SunAir das solare Wohnraumlüftungssystem zur Erfüllung der Lüftungsnorm
Kommt die feuchte Luft aus dem Gebäude? In Verbindung mit Dämmmaßnahmen wird die natürliche Infiltration reduziert. Dichtheit durch den Einbau neuer Fenster und einer luftdichten Ebene, z.b. bei Dämmung. Welche zusätzliche Lüftung ist danach notwendig, um nutzerunabhängig einen ausreichenden Luftwechsel zu gewährleisten? Seite 2
Was passiert? Nicht das Dämmen ist das Problem, sondern die damit verbundene notwendige luftdichte Bauweise. Beim Dämmen nicht das Lüften vergessen! Seite 3
Untersuchung des IEMB, Berlin 5.530 Bestandswohnungen untersucht 21,9 % sichtbare Feuchteschäden, 9,3 % sichtbarer Schimmelpilzbefall hohes Schadenrisiko bei: schlechter Fensterlüftung kein Wohneigentum geringeres Schadenrisiko bei: nutzerunabhängiger Abluftanlage Wohneigentum Seite 4
Heutige energetische Sanierungen Dämmung von Dach, Außenwände und Keller Neue Fenster mit Wärmeschutzverglasung Lüftungskonzept ist Pflicht Bei allen neuen Gebäuden Für Bestandsgebäude: 1. Teile der Gebäudehülle werden erneuert oder die Dichtheit wird verändert 2. Im MFH mindestens wenn 1/3 der Fenster ausgetauscht wird Seite 5
Zahlreiche Prozesse um Verantwortlichkeit für das Lüften Wenn in einer Wohnung Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz auftreten, ist der Mieter nicht dazu verpflichtet, dieses Problem durch übermäßiges Heizen oder Lüften oder durch eine außergewöhnliche Möblierung selbst aus der Welt zu schaffen. Mieträume müssen so beschaffen sein, dass Möbel unter Berücksichtigung der sogenannten Scheuerleiste direkt an der Wand aufgestellt werden können (LG Hamburg, Az: 311 S 88/96) Mietzinsminderung um 20% wegen erheblichem Schimmelpilzbefall in Wohn- und Schlafzimmer (LG Osnabrück, Az: 11 S 277/88) Der Mieter einer neu errichteten Wohnung hat Kenntnis von der Neubaufeuchtigkeit. Ihm ist Belüftung und Beheizung im erhöhten Umfang zuzumuten (AG Steinfurt, Az: 4 C 23/96) Ein Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Beseitigung von Schimmelpilz im Duschbereich, wenn sich die Schimmelbildung als Folge des besonderen Nutzungsverhaltens des Mieters darstellt, weil dieser nach dem Duschen die regelmäßig mit Spritzwasser benetzten Fliesen nicht trocken wischt. Die Beseitigung von Spritzwasser ist nicht überobligationsmäßig, sondern jedenfalls in innenliegenden Bädern von jedem Mieter zu erwarten (LG Berlin, Az: 61 S 510/98) Seite 6
EnEV und Lüftungskonzept EnEV 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel (1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. (2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Das Lüftungskonzept der DIN 1946-6 sagt wie der Mindestluftwechsel gewährleistet wird Seite 7
Lüftungskonzept Eine Lüftungskonzept ist die Zusammenstellung der notwendigen Maßnahmen zur ausreichenden Belüftung von Wohnungen Teil 1: Festlegung ob für eine Nutzungseinheit (z.b. Wohnung, EFH) lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind. Teil 2: Auswahl und Festlegung eines geeigneten Lüftungssystems für eine Nutzungseinheit und seine einzelnen Räume. Seite 8
Notwendige Daten für das Lüftungskonzept eingeschossig/mehrgeschossig windschwache/windstarke Region m² Wohnfläche Seite 9
Berechnung des Lüftungskonzepts Seite 10
Die 4 Lüftungsstufen Lüftung zum Feuchteschutz Dient in erster Linie dem Bautenschutz bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers Reduzierte Lüftung Bei reduzierten Feuchtelasten unter zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers Nennlüftung Entspricht dem Luftwechsel bei dauerhafter Anwesenheit des Nutzers Intensivlüftung Dient dem Abbau von Lastspitzen durch öffnen der Fenster durch den Nutzer Seite 11
Lüftungsbereiche 1. Solarer Zuluftbereich 2. Überströmbereich (Gang) 3. Abluftbereich (Bad) 4. Nicht luftdurchströmte Räume 5. Umluftfunktion (Küche) Seite 12
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Komponenten von SunAir einfache Montage an einem Tag Seite 14
Altbaubereich (EWärmeG) Bei Wohngebäuden, die vor dem 1. April 2008 errichtet oder für die ein Bauantrag gestellt wurde, müssen ab dem 1. Januar 2010 mindestens 10 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, wenn ein Austausch der Heizungsanlage erfolgt. In diesem Falle besteht die primäre Pflicht, eine Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmegewinnung zu nutzen. Ersatzweise sind je nach Baujahr des Gebäudes abgestufte Dämmmaßnahmen möglich. Die Pflicht des EWärmeG gilt nach 4 Abs.3 Nr.1 EWärmeG als erfüllt, wenn eine solarthermische Anlage mit einer Größe von 0,04 qm Kollektorfläche pro qm Wohnfläche genutzt wird. Ein in die Handwerksrolle eingetragener Stuckateurbetrieb ist Sachkundiger im Sinne der 6 und 7 EWärmeG. Er kann also selbst gegenüber der Baurechtsbehörde bestätigen, dass der Bauherr mit der Installation einer ausreichenden Kollektorgröße seinen Pflichten aus dem EWärmeG nachgekommen ist. Seite 15
Neubaubereich (EEWärmeG) Bei der Nutzung von solarer Strahlungsenergie muss nach 5 EEWärmeG der Wärmebedarf zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt werden. Zur Vereinfachung des Nachweises dieser Anforderung sieht Anlage I Nr.1 a des EEWärmeG als gesetzliche Fiktion vor, dass der 15 Prozent-Anteil dann als erfüllt gilt, wenn die solarthermische Anlage eine Fläche von mindestens 0,04 qm (bzw. 0,03 qm bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen) Kollektorfläche (Aperturfläche) je Quadratmeter Nutzfläche umfasst. Zur Nachweisführung der Pflichten des Gesetzes nach 10 EEWärmeG genügt die Angabe der Gebäudenutzfläche/Nettogrundfläche und die Angabe der Kollektorfläche (Aperturfläche) mit Unterschrift des Gebäudeeigentümers auf ausliegendem Formblatt. Seite 16
Zusatzkosten für EEWärmeG und EWärmeG Aktuelle Brutto-Preise (inkl. MwSt.) für eine 100m² sind folgend: Ölheizung ohne Solaranlage 10.000 Euro Zusatzkosten für E/EWärmeG zu Öl Standard- Heizung: Ölheizung mit Solaranlage, kein Zuschuss möglich: 16.000 Euro 6.000 Euro Pellets-Heizung, abzüglich Zuschuss von 2.000 Euro: 18.000 Euro 8.000 Euro Wärmepumpe für Fußbodenheizung: 25.000 Euro 15.000 Euro Bioöl: Lagerstabilität /Störfälle Biogas: zukünftigen Preise unsicher Seite 17
Daten zur Lüftung: Aktuelle Studie der Energieagentur NRW Kosten,brutto zzgl. Installation Kosten, Solarthermie (4m²) zur Erfüllung EEWärmeG/ EWärmeG Gesamtkosten Vorteile/ Nachteile Anlagentyp 1) Dezentrale Einzellüfter mit Wärmerückgewinnung (WRG) 4 Anlagen pro Wohneinheit (100m² Wohnung) 4.000 6.000 10.000 Ca. 3-4 Kernbohrungen notwendig, teilweise Geräusche 2) Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) 1 Anlage pro Wohneinheit (100m² Wohnung, gemittelt zentral/dezentral) 9.300 6.000 15.300 Teuer, Umbau für Leitungsbau im Wohnraum notwendig Neu: Solare Lüftung SunAir von EnerSearch Solar Basis Paket 4m² (100m² Wohneinheit) 4.600 4.600 Warme frische Luft, keine Leitungen im Wohnraum Seite 18
Entwicklung für Dämmung und Techn. Anlagen (z.b. Lüftung) in Mrd.Eur/Jahr Quelle: Roland Berger Studie Energie- und Ressourceneffizienz im Immobilienmanagement 2011 Seite 19
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Montageanleitung Steuerung Seite 21
Montageanleitung Ventilator Seite 22
Montageanleitung Kollektor Seite 23
Referenzen Seite 24
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Referenzen: Architekten für SunAir Systeme 1. Architekt Dipl.Ing.Walter Winkelmann Kreuzhofstraße 10 81476 München Tel: 089-755 47 43 Fax: 089-745 00 860 architekt.winkelmann@gmx.de BV: 6 Fam. Haus in Herzog Max Str. 21A in 86551 Aichach-Unterwittelsbach mit 750m² Wfl. 2. Jürgen Gündert, Dipl.Ing. Freier Architekt Weissdornweg 11. 71287 Weissach-Flacht Tel: 07044-33837 Fax: 07044-33935 ab-guendert@t-online.de BV: EFH in Rolf-Scheuermann-Str. 75446 Wiernsheim mit 166 m² Wfl. Seite 26
BV: Herzog Max Str. 21a in Aichach Unterwittelsbach Seite 27
Wohnung 4 im OG (Westseite) Seite 28
Wohnflächenaufstellung Wohnung 4 Bad (DIN 18017): 6,22 m² Wohnzimmer: 35,02 m² Küche: 8,13 m² Flur: 8,98 m² Zimmer 1: 15,47 m² Zimmer 2: 11,93 m² Zu Belüften nach DIN 1946-6: 79,53 m² Seite 29
Lüftungseinstellungen Wohnung 4 Seite 30
Vielen Dank Seite 31