Richtlinien der Kunstkommission der Stadt Winterthur über Kunstankäufe für die städtische Kunstsammlung

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Transkript:

Richtlinien der Kunstkommission der Stadt Winterthur über Kunstankäufe für die städtische Kunstsammlung Stadt Winterthur - Bereich Kultur

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Städtische Kunstkommission 3 3 Auswahlkriterien 3 4 Auswahlverfahren 4 5 Finanzierung 5 6 Inventar und Beschriftung 6 7 Rechtliche Rahmenbedingungen 6 Stadt Winterthur / Kulturelles und Dienste Seite - 2 -

1 Einleitung Kunstankäufe gehören zu den traditionellen Förderungs- und Unterstützungsinstrumenten der Stadt Winterthur im Bereich der bildenden Kunst. Sie sind seit vielen Jahren Bestandteil der Kulturförderung und der städtischen Kulturpolitik. Bei den Ankäufen geht es nicht nur darum, die Künstler durch den Erwerb eines Kunstwerks zu fördern und dieses in die städtische Sammlung aufzunehmen, sondern auch darum, die erworbenen Werke in städtischen Gebäuden zu platzieren: Den Kunstschaffenden werden dadurch attraktive Präsentationsmöglichkeiten geboten; gleichzeitig kommen die Klientinnen und Klienten sowie die Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung in Kontakt mit Kunst aus Winterthur. Für die Vermittlung des Kunstschaffens aus der direkten Umgebung ist dies sehr wertvoll. Bei der Auswahl der Kunstschaffenden und der Werke sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen: Neben der künstlerischen Qualität ist es beispielsweise auch wichtig, dass eine möglichst breite Palette von Kunstschaffenden von den zur Verfügung stehenden Mitteln profitiert. Das Budget für die Kunstankäufe ist jedoch beschränkt das Interesse der Kunstschaffenden, ihre Werke zuhanden der städtischen Kunstsammlung zu verkaufen, ist gross. Daher soll das Verfahren rund um die Ankäufe der Stadt Winterthur geregelt, transparent und nachvollziehbar sein. Verbunden mit den Ankäufen sind der Unterhalt und die Pflege der städtischen Sammlung. Dazu gehören die Inventarpflege und -kontrolle, die Betreuung des Depots, der Ausleihverkehr, die Betreuung von Platzierungen sowie die Koordination von Unterhaltsarbeiten wie Neurahmungen, Restaurationen usw. Diese Arbeiten sind im vorliegenden Dokument nicht beschrieben, bedürften jedoch ebenfalls eines Regelwerks. Die vorliegenden regeln die Arbeitsabläufe in Bezug auf den Erwerb der Kunstwerke und klären die Verantwortlichkeiten der städtischen Kunstkommission sowie des Departements Kulturelles und Dienste der Stadt Winterthur. 2 Städtische Kunstkommission Die städtische Kunstkommission ist eine Fachkommission mit beratender und antragstellender Funktion zuhanden des Stadtrates. Sie berät den Stadtrat in Fragen der Kunst im öffentlichen Raum, bei Projekten von Kunst am Bau und tätigt Kunstankäufe für die Kunstsammlung der Stadt Winterthur. Die Mitglieder der Kunstkommission werden jeweils für eine Legislaturperiode gewählt. Den Vorsitz der Kunstkommission hat der/die Departementsvorsteher/in des Departements Kulturelles und Dienste. Stellvertreter/in für den Vorsitz ist das zweite in der Kommission vertretene Mitglied des Stadtrates. Zudem sind in der Kommission Fachpersonen aus den Bereichen Kunst und Architektur sowie Kunstschaffende vertreten. Der/die Leiter/in des Bereichs Kultur und der/die Stadtbaumeister/in gehören der Kommission mit beratender Stimme an. Die Geschäftsstelle der Kommission liegt beim Bereich Kultur des Departements Kulturelles und Dienste. Einladungen, Protokolle und Protokollversand zu den Sitzungen der Kunstkommission erfolgen durch die Geschäftsstelle. Die Honorierung der externen Kommissionsmitglieder richtet sich nach dem Reglement über die Entlöhnung an die Behördenmitglieder. 3 Auswahlkriterien 3.1 Künstlerische Qualität Beim Ankauf von Kunstwerken für die städtische Sammlung zählt in erster Linie das Kriterium der künstlerischen Qualität: Diese ist nicht einfach messbar, sondern unterliegt im Fall der Kunstankäufe der Beurteilung durch die Kommission. Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz und Aktualität der Stadt Winterthur / Kulturelles und Dienste Seite - 3 -

künstlerischen Arbeit sind Aspekte, die dabei berücksichtigt werden. 3.2 Bedeutung für Kunstszene Winterthur Angekauft werden primär Werke von Künstlerinnen und Künstlern aus der Region Winterthur. Die Sammlung der Stadt Winterthur ist ein Abbild der Winterthurer Kunstszene, auch wenn der Anspruch auf Vollständigkeit nicht eingelöst werden kann. Bei der Auswahl der Kunstschaffenden spielen die Kontinuität und Nachhaltigkeit ihres künstlerischen Schaffens eine zentrale Rolle. Zudem ist es wichtig, dass die Kunstschaffenden in der Szene aktiv und sichtbar sind. Ein Kriterium dafür ist u.a. die Ausstellungstätigkeit. 3.3 Fördergedanke Ankäufe sind ein Förderinstrument: d.h. es sollen neben etablierten Kunstschaffenden auch jüngere und unbekanntere Positionen Berücksichtigung finden. Ebenfalls soll auf die ausgewogene Berücksichtigung beider Geschlechter geachtet werden. Bei Ankäufen in Institutionen sind sofern diese Institutionen eine Kommission erhalten über die Jahre verschiedene Orte zu berücksichtigen. 3.4 Vielfalt Von den Kunstankäufen soll eine möglichst breite Palette von Kunstschaffenden profitieren können. In grossen Kunstszenen ist es übliche Praxis, dass jeweils nach einem Ankauf einen Ankaufsstopp eingelegt wird. D.h. der/die betroffene Kunstschaffende wird für zwei bis fünf Jahre nicht mehr berücksichtigt. Angesichts der überschaubaren Szene in Winterthur wird auf diese Einschränkung verzichtet. 3.5 Abstimmung mit weiteren Fördermassnahmen Ein nachgeordnetes Kriterium ist zudem die Abstimmung mit weiteren Fördermassnahmen wie beispielsweise Auslandateliers, Kunst am Bau-Wettbewerben oder Kultur- und Förderpreisen. Dabei gilt es zu beachten, dass einzelne Kunstschaffende nicht überproportional von städtischer Förderung profitieren sollten. Bewusste Schwerpunktsetzungen in der Förderung sind aber dennoch möglich. 4 Auswahlverfahren Die Kommission entscheidet abschliessend über die Ankäufe. Für die Auswahl von Kunstwerken als Ankäufe für die städtische Sammlung stehen grundsätzlich folgende Auswahlverfahren zur Verfügung: 4.1 Reguläre Ausstellungsbesuche Der Ankauf von Kunstwerken durch die Kunstkommission erfolgt in der Regel im Rahmen von gemeinsamen Ausstellungsbesuchen. Dabei stehen Plattformausstellungen im Zentrum. Der Besuch weiterer Ausstellungen kann im Rahmen von Sitzungen der Kunstkommission beantragt werden. Beim Besuch der Ausstellungen sollte mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder anwesend sein (inkl. beratende Mitglieder). Die Mehrheit der beschlussberechtigten Mitglieder muss einem Ankauf zustimmen. Ist weniger als die Hälfte der Kommissionsmitglieder anwesend, braucht es für einen Ankauf Einstimmigkeit. Stadt Winterthur / Kulturelles und Dienste Seite - 4 -

4.2 Auswahl auf Vorschlag von Mitgliedern der Kunstkommission Die Kunstkommissionsmitglieder können (auch ausserhalb von Sitzungen) zuhanden des Departements Kulturelles und Dienste Ankaufsvorschläge aus Winterthurer Museums- und Galerieausstellungen einbringen. Ein solcher Ankaufsvorschlag wird an der folgenden Kommissionssitzung vorgestellt und muss von mindestens vier beschlussberechtigten Mitgliedern der Kunstkommission unterstützt werden. 4.3 Atelierbesuche Anträge für einen Atelier- oder Ausstellungsbesuch werden in der Kunstkommission traktandiert. Bei Atelierbesuchen muss deren Notwendigkeit durch den/die Antragsteller/in begründet werden. Die Anträge müssen von mindestens vier beschlussberechtigten Mitgliedern der Kunstkommission unterstützt werden. Für Atelierbesuche wird jeweils ein Ausschuss aus der Kommission gebildet. Dieser besucht das Atelier und macht an der folgenden Kommissionssitzung konkrete Vorschläge z.h. der gesamten Kommission. Der Beschluss eines Ankaufs in einem Atelier bedarf der Zustimmung von mindestens vier beschlussberechtigten Mitgliedern. 4.4 Aufnahme in Liste Ankaufskandidaten Damit die Kunstschaffenden auf angemessene und faire Weise berücksichtigt werden, führt die Geschäftsstelle eine Liste mit sogenannten Ankaufskandidaten. In der Folge wird deren Ausstellungstätigkeit verfolgt und/oder ein Ankauf im Rahmen von Plattformausstellungen in Erwägung gezogen. Die Aufnahme in die Liste erfolgt jeweils im Rahmen einer Kunstkommissionssitzung: Die Aufnahme kann durch ein Kunstkommissionsmitglied beantragt werden, indem der Name und ein Dossier vorab der Geschäftsstelle der Kommission zugestellt wird. Anschliessend wird der Künstler an der Sitzung kurz präsentiert. Für eine Aufnahme in die Liste braucht es die Stimmen von mindestens vier beschlussberechtigten Mitgliedern der Kunstkommission. 5 Finanzierung 5.1 Budget Kunstankäufe Kunstankäufe von Werken der bildenden Kunst erfolgen in der Regel aus dem Kredit für Kunstankäufe. Dieser Kredit wird durch das im Bereich Kultur (157000) budgetiert und im Rahmen der jährlichen Budgetgenehmigung durch den Grossen Gemeinderat genehmigt. Die Kreditverantwortung liegt beim Bereich Kultur. 5.2 Beiträge an die Unterstützungskasse für bildende Künstler Von Ankäufen für die städtische Sammlung wird dem/der Kunstschaffenden in der Regel ein Beitrag zu Gunsten der Unterstützungskasse schweizerischer bildender Künstler/innen abgezogen. Dabei gelten folgende Ansätze: 2 % für Werke der Malerei, Grafik usw. auf dem Bruttoverkaufspreis oder 1 % für Werke der Bildhauerei, Wandmalerei, Installationen, Mosaiken, Glasmalereien, Tapisserien usw. auf dem Werkpreis. Die Überweisung dieses Beitrages auf das Konto der Unterstützungskasse in Zürich erfolgt direkt durch den Käufer. Künstler/innen haben sich mit dem Verkaufsvertrag schriftlich mit dieser Abgabe einverstanden zu erklären. Sie können dazu jedoch nicht verpflichtet werden. Stadt Winterthur / Kulturelles und Dienste Seite - 5 -

6 Inventar und Beschriftung 6.1 Inventar Über die Kunstankäufe führt das Departement Kulturelles und Dienste ein Inventar. Das Inventar umfasst sämtliche durch Kauf und Schenkungen erworbenen Kunstwerke und enthält folgende Angaben: a) Name und Vorname der Künstler/innen b) Geburts- und Todesjahr der Künstler/innen c) Titel des Kunstwerkes mit Entstehungsjahr d) Ausführung (Material, Technik) des Kunstwerkes e) Masse des Kunstwerkes f) Ankaufspreis des Kunstwerkes g) Standortbezeichnung h) Datum (Zeitpunkt der Fertigstellung und des Erwerbs) i) Foto (lediglich für Ankäufe ab 2010, Bildmaterial jedoch ausserhalb von Datenbank gespeichert) Für Kunstwerke, welche im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben angekauft oder realisiert wurden, liefert das Departement Bau die Angaben für dieses Inventar und ist dafür besorgt, dass vom Kunstwerk im Rahmen der Baudokumentation Fotos angefertigt werden. 6.2 Beschriftung der Kunstwerke Werke in öffentlich zugänglichen Räumen werden beschriftet. Die Beschriftung umfasst: a) Name und Vorname der Künstler/innen mit Lebensdaten b) Titel (ev. Technik und Material des Kunstwerkes) c) Entstehungsjahr des Kunstwerkes d) Ankaufsjahr Die Beschriftung der Kunstwerke hat in Absprache mit dem Bereich Kultur zu erfolgen. 6.3 Versicherung Die Werke der städtischen Kunstsammlung sind gemeinsam mit den Sammlungen der städtischen Institutionen versichert. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die stationäre Versicherung der Sammlung sowie auf Transporte und vorübergehende Zwischenlagerungen. 7 Rechtliche Rahmenbedingungen Die Beschaffung von Kunstwerken kann grundsätzlich gestützt auf 10 der Submissionsverordnung des Kantons Zürich vom 23. Juli 2003 freihändig erfolgen. Die vorliegenden wurden mit Beschluss SR.15.688-1 vom 19. August 2015 vom Stadtrat genehmigt. Stadt Winterthur / Kulturelles und Dienste Seite - 6 -