Berater Andreas Ilse -Ostthüringen/Gera- Dorfstraße 28 06647 Finne OT Tauhardt Tel: 036377-83577 Handy:0173-5493123 Fax: 036377-83578 Email: ailse@bafza.bund.de
Meine Aufgaben im BFD Verantwortlicher Mitarbeiter des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für Ostthüringen Beratung und Begleitung von Freiwilligen und Einsatzstellen Mitwirkung bei Beschwerden
Wer kann Freiwilligendienst machen? Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben Junge Menschen nach der Schule Menschen in mittleren Jahren Seniorinnen und Senioren Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle.
Für welchen Zeitraum Kann ich mich engagieren? mindestens 6 Monate die Regeldauer sind 12 Monate bis zu 18 Monate z.z. nicht mgl. maximal 24 Monate (Ausnahme!) Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit tätig werden jedoch mit mehr als 20 Stunden pro Woche
Welche Leistungen erhalte ich im Freiwilligendienst? Anleitung+ Weiterbildungen Taschengeld Freiwillige Leistung SV Beiträge Alle Freiwilligen erhalten kostenlose Seminare Die Höchstgrenze liegt bei 372,00 Euro. Bsp.: 21 Wh=200,- 28 Wh = 250,- 40 Wh = 372,- Berufskleidung, Unterkunft, Verpflegung oder die Kosten Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicher ung
Integration
Umweltschutz
Medizin
Denkmalpflege
Sport
Tierschutz
Generationenarbeit
Bildung
Flüchtlingshilfe
Bundesfreiwilligendienst 1. Vereinbarung zum BFD 2. Sozialversicherung 3. Sozialleistungen 4. Besonderheiten im BFD Haftung Unfallschutz Beendigung des Freiwilligendienstes
Vereinbarung zwischen 1. Freiwilligen 2. Bundesrepublik Deutschland 3. Einsatzstelle
Arbeitsmarktneutralität Anleitung durch Fachkraft Arbeitsschutz Betriebshaftpflicht
Taschengeld z.b. 200,- Zahlungen bei Erkrankung Sozialversicherung 80,- Bildungstage Urlaub 25 Tage 20 Tage
Einsatzbereitschaft Schweigepflicht Seminarteilnahme Meldung der Arbeitsunfähigkeit und ärztl. Bescheinigung Beachtung der Hausordnung
Fehlzeiten 6-wöchige Probezeit
Sozialversicherung
Krankenversicherung Leistungen a) Behandlung und Medikamente wie alle gesetzl. Versicherten (Arzt, Krankenhaus, Zahnbehandlung, Hilfsmittel, ReHa ) b) Krankengeld nach 6 Wochen Erkrankung c) Kinderkrankengeld c) Mutterschutz
Arbeitslosenversicherung ALG I Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben. 12 Monate BFD / 6 Monate ALG I-Anspruch
ALG I nach dem BFD Taschengeld ist kein Erwerbseinkommen, trotzdem Berechnungsgrundlage für das ALG I Meldung bei der Agentur für Arbeit 6 Wochen vor Dienstende sinnvoll
Rentenversicherung Rentenhöhe bei 300,- Taschengeld 12 Monate Dienst ca. 3,- pro Rentenmonat Beitragszeiten 35 oder 45 Beitragsjahre
Pflegeversicherung Leistungen im Pflegefall Pflegestufe I: 450 Euro Pflegestufe II: 1.100 Euro Pflegestufe III: 1.550 Euro in besonderen Härtefällen bis zu 1.918 Euro Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagkompetenz Vergütung pflegerischer Leistungen Hilfsmittel für Pflegebedürftige
Höhe der Sozialversicherungspflichtabgaben (Stand 01/2014) Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil sind durch die Einsatzstelle an die jeweilige Krankenversicherung zu entrichten Krankenversicherung 15,5 % Rentenversicherung 18,9 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % Pflegeversicherung 2,05% + 0,25% ab 23 Jahren, kinderlos --------------------------------------------- 39,45%
Sozialversicherung Beispiel 250,00 Taschengeld 250,00 x 0,3945 = 98,62 SV-Beitrag (wird von der Einsatzstelle an die Krankenversicherung überwiesen)
Sozialleistungen
Arbeitslosengeld II Alg II-Bezieher, der am BFD teilnimmt, ist in dieser Zeit nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen Anrechnung von Taschengeld/Geldersatzleistungen Freibetrag 200,-
Arbeitslosengeld II Beispiel bisherige Leistungen des Jobcenter 600,00 Euro Taschengeld im BFD 250,00 Euro Anrechnungsfrei somit anrechenbar 200,00 Euro (250,- - 200,-) = 50,00 Euro neu errechnete Leistungen des Jobcenters 550,00 Euro (600,- - 50,- = 550,- ) Gesamt: 800,- Euro (550,- + 250,- = 800,- )
Wohngeld Voraussetzungen: a) Eigener Wohnraum b) Eigenes Einkommen Deckt bei Anspruchsberechtigten ca. 20-60 % der Mietkosten ab, es gibt keine Heizkostenzuschüsse
Kindergeld Der Bundesfreiwilligendienst ist Tatbestand, der für sich alleine eine Kindergeldberechtigung auslöst
Freiwilligenausweis -Schülerzeitfahrtkarten -Eintrittsermäßigungen
Besonderheiten
Bildung/pädagogische Begleitung Freiwillige unter 27 Jahren: 25 Seminartage Variante 1 5Einstiegssem. 5Kompetenzsem. 5 Fachseminare 5 Sem.BZ SDH 5 Abschlusssem Variante 2 5 Sem.BZ SDH Freiwillige über 27 Jahren: 12 Seminartage = 72h Bis zu 5 Tagen 12 (10) Tage (2) Tage zusätzlich: freiwillig und durch Einsatzstelle Refexion am kostenfrei pol Bildung (vereinbarungs- BZ Sondershausen gemäß) bei Flüchtlingsbezug
Seminare kostenfrei! Erstattung Fahrtkosten! Teilnehmerorientiert!
Bildungszentrum Sondershausen (pol. Bildung)
Seminarraum in Sondershausen
Seminarangebot des Bildungszentrums Sondershausen -Tagesseminare-
Mehrtagesseminare im Bildungszentrum Sondershausen mit Übernachtung
Tagesseminare im Bildungszentrum Sondershausen
Schadensereignisse Einsatzstelle Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften Freiwillige wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Betriebshaftpflichtversicherung obligatorisch
Unfallschutz Freiwillige In Berufsgenossenschaft (BG) mitversichert Unfallschutz (Personen) bei Wege- und Arbeitsunfällen
Urlaub Der gesetzliche Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt mindestens 24 Werktage.
Bundessprecherwahl Im Herbst jeden Jahres finden die Bundessprecherwahlen für alle Bundesfreiwilligen statt. Sie können als Sprecher direkt kandidieren, Sie können die KandidatInnen wählen: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/die -bundessprecherwahl.html
Bundessprecherwahl
Beendigung des BFD a) Kündigung in der sechswöchigen Probezeit b) Durch Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen c) Durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund d) Durch ordentliche Kündigung zum 15. oder letzten des Monats (4-Wochen-Frist) e) Nach Ablauf der Vertragsdauer
Dienstende Freiwillige erhalten zum Ende des Dienstes eine Dienstzeitbescheinigung und schriftliches Zeugnis von der Einsatzstelle