Gesellschaftshaus Zoo Frankfurt Eine kurze Übersicht: Großer Saal mit rund 900 m² für Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen Einzigartige Location, mitten in der Frankfurter Innenstadt Große Außenterrasse mit Blick auf den Zoo Frankfurt Von Tagungen, über Abendveranstaltungen bis hin zu Konzerten sind nahezu alle Veranstaltungsformate umsetzbar Perfekte Erreichbarkeit mit PKW und U-Bahn (Haltestelle Zoo ) Willkommen in Zoo. Im Herzen der Frankfurter Innenstadt, nur 3 km vom Hauptbahnhof entfernt, präsentiert sich das Zoo Gesellschaftshaus. In dem Gebäude, welches in seinem historischen Ambiente nahezu einzigartig ist, finden Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen statt. Die zentrale Lage mitten in der City könnte nicht besser sein. Die nächste U-Bahn Station ist nur wenige Meter entfernt und für Autofahrer stehen fußläufig ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Großer Saal Facts & Figures: Länge: 31,1 m Breite: 23,1 m Höhe: 10,0 m Gesamtfläche Parkett: 720 m² Gesamtfläche Galerie: 235 m² fest installierte Bühne Boden: Parkett Tageslicht, auf Wunsch verdunkelbar Künstlergarderoben vorhanden max. Reihenbestuhlung: 1.000 Personen max. Bankettbestuhlung: 704 Personen max. unbestuhlt (Parkett): 1.000 Personen WLAN: kann temporär installiert werden
Foyer: Facts & Figures: Eingangsfoyer Gesamtfläche: ca. 212 qm Höhe: 5,50 m Westfoyer Gesamtfläche: ca. 120 qm Höhe: 2,70 m Südfoyer Gesamtfläche: ca. 75 qm Höhe: 2,70 m Boden: Steinplatten WLAN: kann temporär installiert werden
Blauer Salon Facts & Figures: Blauer Salon A Gesamtfläche: ca. 132 qm Höhe: 2,50 m Blauer Salon B Gesamtfläche: ca. 110 qm Höhe: 2,50 m Blauer Salon C Gesamtfläche: ca. 56 qm Höhe: 2,50 m Boden: Teppich Sonstiges: Blauer Salon A & B können miteinander verbunden werden direkter Zugang zum Großen Saal; kann somit auch als Foyerfläche bei Veranstaltungen genutzt werden
Terrasse Facts & Figures: Gesamtfläche: ca. 160 qm Zugang über blauer Salon direkter Blick in den Zoo Frankfurt ideal für Abendempfänge weitere Terrassenflächen mit ca. 800 qm können separat hinzugebucht werden
Lage & Anfahrt: Adresse Gesellschaftshaus Zoo Frankfurt Bernhard-Grzimek-Alle 1 60316 Frankfurt am Main Erreichbarkeit 1 Minute zur U-Bahn-Haltestelle Zoo 1 Minute bis zur Innenstadt Frankfurt 5 Minuten bis zur Autobahn A661 5 Minuten bis zum Hauptbahnhof Frankfurt 15 Minuten bis zum Flughafen Frankfurt
Lageplan Großer Saal
Lageplan Foyer 1. Eingangsfoyer 2. Westfoyer 3. Südfoyer 3 1 2
Lageplan Blauer Salon 1. Blauer Salon A 2. Blauer Salon B 3. Blauer Salon C 1 2 3
Lageplan Blauer Salon 1. Blauer Salon A 2. Blauer Salon B 3. Blauer Salon C 1 2 3
Lageplan Terrasse
Über uns: Die SPACES Management wurde im Jahr 2013 mit der Idee gegründet, besondere Orte im Raum Frankfurt für unterschiedliche Veranstaltungen wie Tagungen, Kongresse, Messen und Abendveranstaltungen zu vermarkten und zu bespielen. Hierbei versteht sich die SPACES Management als zentraler Ansprechpartner aller veranstaltungsrelevanten Leistungen: von der Vermarktung & Akquise der Veranstaltungsorte, über Besichtigungstermine, Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung mit den Kunden, bis hin zur erfolgreichen Durchführung vor Ort und Abrechnung im Anschluss an die Veranstaltungen. Zusammen mit unserem Event Support durch Eisele Communications GmbH, dem Technikpartner satis&fy AG sowie weiteren Preferred Partnern bietet die SPACES Management den Kunden einen umfassenden Service vor Ort, damit sich die Kunden auf ihre relevanten Veranstaltungsinhalte konzentrieren können. Zusätzlich zum Gesellschaftshaus Zoo Frankfurt bietet die SPACES Management eine weitere Top-Location im Rhein- Main-Gebiet: Eventlocation FREDENHAGEN Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.spaces-management.de.
Ihre Ansprechpartner im Gesellschaftshaus Zoo Frankfurt: SPACES Management UG (haftungsbeschränkt) Hanauer Landstraße 196a 60314 Frankfurt am Main Herr Lukas Kranz Sales Manager Tel.: 069 83 00 30 64 Mail: kranz@spaces-management.de Herr Robin Giacomucci Sales Manager Tel.: 069 83 00 30 65 Mail: giacomucci@spaces-management.de
Exklusiv Technikpartner: satis&fy AG Die satis&fy AG mit Hauptsitz in Karben und weiteren Standorten in Werne (NRW), Berlin, München, Neuss, Hamburg, Hilversum (NL), Portland, New York (USA) und Sao Paulo (BRA) ist einer der führenden europäischen Full-Service- Anbieter für Eventtechnik und Eventarchitektur. Das 1993 gegründete Unternehmen beschäftigt heute mehr als 440 Mitarbeiter und verfügt über einen der größten und modernsten Fuhr- und Materialparks der Branche. satis&fy hat in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Veranstaltungen in den Locations der SPACES Management erfolgreich durchgeführt. Mit ihrem Konzept der ONE-STOP-SOLUTION ist satis&fy auf die ganzheitliche technische Beratung, Planung und Umsetzung professioneller Veranstaltungen und Messen spezialisiert. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.satis-fy.com
Unsere Cateringpartner im Gesellschaftshaus Zoo Frankfurt: Catering s Best by InterContinental Herr Benjamin Wagner Wilhelm Leuschner Straße 43 60329 Frankfurt am Main Tel.: 069 260 524 42 Mail: benjamin.wagner@ihg.com Kofler & Kompanie GmbH Frau Fabienne Faßbender Hanauer Landstraße 181-185 60314 Frankfurt am Main Tel.: 069 94 35 08 62 Mail: ff@koflerkompanie.com Gaul s Catering GmbH & Co. KG Herr Benjamin Schäfer In den Weinbergen 5 55130 Mainz Tel.: 06131 90 688 102 Mail: schaefer@gauls-catering.de FPS CATERING GmbH & Co. KG Frau Barbara Stüber Ferdinand-Porsche-Straße 17-19 60386 Frankfurt am Main Tel.: 069 67 83 057 32 Mail: stueber@fps-catering.de
Großer Saal Live-Impressionen -
Großer Saal Live-Impressionen -
Foyer Live-Impressionen -
Foyer Live-Impressionen -
Außenbereich Live-Impressionen -
Außenbereich Live-Impressionen -
Live-Impressionen
Live-Impressionen
Live-Impressionen
Live-Impressionen
Live-Impressionen
Live-Impressionen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SPACES MANAGEMENT UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) - EVENTLOCATION GESELLSCHAFTSHAUS ZOO FRANKFURT - 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Spaces Management UG - nachfolgend Vermieter genannt - gelten für die Vermietung das Gesellschaftshaus Zoo Frankfurt nachfolgend Gesellschaftshaus genannt - sowie für alle durch den Vermieter erbrachten veranstaltungsrelevanten Dienstleistungen. (2) Eventuell übersandte AGB des Mieters gelten seitens des Vermieters als nicht anerkannt, wenn dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder sonstigen Vereinbarungen vereinbart wurde. Sollten abweichende Vereinbarungen getroffen werden, haben diese grundsätzlich Vorrang zu diesen AGB. 2 Abschluss eines Vertrages zwischen Mieter und Vermieter, Vertragspartner (1) Sämtliche Verträge zwischen dem Vermieter und dem Mieter müssen innerhalb der im jeweiligen Angebot angegebenen Frist schriftlich abgeschlossen werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Unterzeichnung seitens des Mieters, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertragsangebot zurückzutreten. Die Schriftform ist darüber hinaus für sämtliche Änderungen der Verträge und Nebenabreden notwendig. (2) Verträge werden grundsätzlich zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen. Somit haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter bei sämtlichen im Vertrag vereinbarten Pflichten vollumfänglich. 3 Vertragsgegenstand (1) Der Vermieter überlässt dem Mieter für einen im Angebot genannten Zeitraum das Gesellschaftshaus zur Durchführung eines vom Mieter vorher kommunizierten Mietzweck. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass das Gesellschaftshaus basierend auf genehmigten Bestuhlungs- & Grundplänen inkl. geeigneter Rettungswege vom Mieter in diesem Zeitraum genutzt werden kann. (2) Das Veranstaltungskonzept sowie etwaig abweichende Bestuhlungspläne sind vorab dem Vermieter vorzulegen und bedürfen vor Zustandekommen eines Vertrages der Genehmigung durch den Vermieter. Jede anschließende Abweichung vom Veranstaltungskonzept oder den genehmigten Bestuhlungsplänen ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist alleine dafür verantwortlich, dass niemals die in den Bestuhlungsplänen vermerkten Personenkapazitäten überschritten werden. 4 Veranstaltungsrelevante Dienstleistungen (1) Der Vermieter arbeitet im Gesellschaftshaus im Bereich Catering und Mobiliar mit preferred Partnern zusammen, die bereits über mehrjährige Erfahrung im Gesellschaftshaus verfügen. Bei Bedarf wird der Vermieter entsprechende Angebote für den Mieter bei diesen Partnern anfordern. Ist der Mieter aufgrund von Rahmenverträgen an andere Dienstleister gebunden, ist dies dem Vermieter anzuzeigen. Anschließend entscheidet der Vermieter darüber, ob diese Partner im Einzelfall für die geplante Veranstaltung zugelassen werden können. Im Bereich Catering ist es in jedem Fall erforderlich, dass ein externer Dienstleister eine Cateringprovision in Höhe von 10% des Catering-Gesamtumsatzes (netto) an den Vermieter abführt. (2) Der Bereich Veranstaltungstechnik und Messebau ist exklusiv an den Partner satis&fy AG vergeben. 5 Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst Der Vermieter informiert im Vorfeld der Veranstaltung Polizei, Feuerwehr sowie Sanitätsdienst über die geplanten Veranstaltungsinhalte sowie die erwartete Personenzahl. Basierend auf diesen Informationen entscheiden diese Dienste eigenständig über einen möglichen Einsatz sowie die notwendige Personenstärke. Die daraus resultierenden Kosten für den Personaleinsatz trägt der Mieter. 6 GEMA Sollte im Rahmen der Veranstaltung GEMA-pflichtige Inhalte genutzt und abgespielt werden, so hat der Mieter dies rechtzeitig und unaufgefordert im Vorfeld der Veranstaltung anzumelden. Der Vermieter ist dazu berechtigt, einen entsprechenden Nachweis (Anmeldung und/oder Rechnung) vom Mieter zu verlangen. Erfolgt keine Anmeldung seitens des Mieters, ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Anmeldung der Veranstaltung vorzunehmen und diese Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. 7 Hausrecht (1) Während des im Mietvertrag festgehaltenen Zeitraums erhält der Mieter das Hausrecht im Gesellschaftshaus, um eine sicheren und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können. Der Mieter ist somit während des vereinbarten Zeitraums dazu verpflichtet, bei Verletzungen und Verstößen gegen das Hausrecht dieses entsprechend durchzusetzen. (2) Darüber hinaus steht auch dem Vermieter sowie den vom Vermieter im Rahmen der Veranstaltung beauftragten Personen die uneingeschränkte Ausübung des Hausrechtes zu. (3) Der Mieter ist verpflichtet, Mitarbeitern vom Vermieter und durch vom Vermieter beauftragten Personen jederzeit Zugang zu sämtlichen Veranstaltungsflächen zu gewähren. 8 Veranstaltungsabbruch Der Vermieter kann vom Mieter den Abbruch der Veranstaltung fordern, sollte im Rahmen der Veranstaltung gegen sicherheitsrelevante Vorschriften verstoßen werden oder Besucher/Teilnehmer gefährdet sein. Wird dies vom Mieter nicht umgehend umgesetzt, wird der Vermieter eigenständig für einen Abbruch sowie der damit verbundenen Räumung des Gesellschaftshauses sorgen. Das Risiko und die mit dem Abbruch und der Räumung verbundenen Kosten trägt der Mieter. 9 Schlussbestimmungen (1) Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. (2) Soweit einzelne Bestimmungen der AGB oder anderer Verträge vom Vermieter nicht rechtswirksam sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Stattdessen werden sich beide Parteien verpflichten, die rechtsunwirksamen Bestimmungen durch neue, gültige Vereinbarungen zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Nutzen entsprechen. 10 Gerichtsstand Als Gerichtsstand ist für beide Parteien Frankfurt am Main vereinbart.