Einzelvertrag über die Anmietung und Nutzung der Alten Scheuer Stand:

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Transkript:

Einzelvertrag über die Anmietung und Nutzung der Alten Scheuer Stand: 21.11.2014 zwischen Förderverein Degerloch e.v. Große Falter Str. 6A 70597 Stuttgart (Degerloch) und Kundenanschrift Vorbemerkung: Anmietung der Alten Scheuer Zwischen dem Förderverein Degerloch e.v., im folgenden Vermieter genannt, und Kundenanschrift, im folgenden Mieter genannt, wird dieser Rahmenvertrag sowie ein auf die Veranstaltung bezogener Einzelvertrag abgeschlossen, die eine Einheit bilden. 1. Tag(e) der Veranstaltung: 2. Tag und Zeitpunkt der Schlüsselübergabe: Tag und Zeitpunkt der Schlüsselrückgabe: 3. Veranstaltungszweck: Nutzungsentgelte/Kaution Mietpreis Energie- und Nebenkostenpauschale Summe zzgl. 19 % MwSt. Endpreis Datum Treffen 00,00 EUR 4. Nutzungsentgelte/Kaution Eine verbindliche Reservierungszusage ist nur möglich, wenn die vereinbarte Kautionszahlung in Höhe von EUR 200,00 auf unserem Konto IBAN DE71600501010001111077 eingegangen ist. Die Rechnungsstellung erfolgt unter Anrechnung der Kaution nach Rückgabe der Scheuer. 5. Reinigung Für die Reinigung nach der Veranstaltung durch ein vom Vermieter benanntes Unternehmen werden derzeit berechnet zzgl. 19 % MwSt. Kosten für Endreinigung 90,00 EUR 17,10 EUR 107,10 EUR Bei erhöhtem Reinigungsbedarf können sich Mehrkosten nach Aufwand ergeben. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt durch das Unternehmen. 6. GEMA-Gebühren Der eventuelle Anfall von GEMA-Gebühren ist vom Mieter zu tragen; von ihm ist auch eine eventuelle Anmeldung vorzunehmen. Seite 1 5

7. Zusätzliche Vereinbarungen, Kaution Die Anmietung der Alten Scheuer ist durch Annahme dieses Vertrages für beide Vertragspartner, auf der Grundlage der obigen Konditionen und unter der Voraus-setzung des rechtzeitigen Eingangs der Kaution in Höhe von EUR 200,00 verbindlich. Diese muss spätestens 2 Wochen nach Eingang des unterzeichneten Vertrages bei dem Vermieter auf dessen Konto IBAN Nr. DE71600501010001111077 eingehen. Erst mit dem Eingang des Geldes wird die Reservierung verbindlich. Im Falle einer späteren Stornierung der Buchung wird die Kaution einbehalten. 8. Mündliche Vereinbarungen Nur mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung Stuttgart, den Datum Mieter.. Vermieter.. Bei nicht rechtsfähigen Mietern: Wir treten für den/die Mieter/in diesem Vertrag bei: Seite 2 5

Rahmenmietvertrag über die Anmietung und Nutzung der Alten Scheuer Stand: 21.11.2014 zwischen Förderverein Degerloch e.v. Große Falter Str. 6A 70597 Stuttgart (Degerloch) und Kundenanschrift Vorbemerkung: Anmietung der Alten Scheuer Zwischen dem Förderverein Degerloch e.v., im folgenden Vermieter genannt, und Kundenanschrift, im folgenden Mieter genannt, wird dieser Rahmenvertrag sowie ein auf die Veranstaltung bezogener Einzelvertrag abgeschlossen, die eine Einheit bilden. 1. Vertragsumfang, Mietgegenstand Mietgegenstand ist das Gebäude Große Falterstr. 6 A, 70567 Stuttgart. Die Mieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß beigefügter Kopie des Lageplans das zugehörige Flurstück im Wesentlichen lediglich das Gebäude selbst umfasst. Weder der Zugang noch die Zufahrt zum Mietobjekt sind Gegenstand des Mietvertrages und damit auch nicht Gegenstand der vorliegenden Nutzungsvereinbarung (vgl. Lageplan Anlage 1). 2. Verantwortlichkeit des Mieters Der Mieter ist für die Einhaltung der Vermietungsbestimmungen, auch durch seine Gäste, verantwortlich und haftbar. 3. Nutzungsbeschränkung Dem Mieter ist bekannt, dass die Anzahl der Benutzer auf 150 Personen beschränkt ist. 4. Auf- und Abbau Der Mieter ist für den Auf- und Abbau von Tischen und Stühlen selbst verantwortlich. Nach der Veranstaltung sind die Tische zu reinigen und der angefallene Müll mitzunehmen. 5. Endreinigung Für die Endreinigung fällt eine pauschale Vergütung an durch ein Unternehmen, das durch den Vermieter bestimmt wird (siehe Preisliste). Seite 3 5

6. Schlüsselübergabe Liegt der Buchungstermin an einem Werktag, kann die Schlüsselübergabe frühestens am Vortag der Anmietung um 09.00 Uhr erfolgen. Die Rückgabe der Schlüssel erfolgt am Tag nach der Scheuernutzung spätestens bis 12.00 Uhr. Bei Wochenendbuchungen wird der Schlüssel grundsätzlich am Freitag um 09.00 Uhr ausgehändigt, die Rückgabe erfolgt am darauffolgenden Montag ebenfalls um 09.00 Uhr. Es ist Sache des Mieters, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Die jeweilige Kontaktperson des Vermieters ist unter der Mobilfunk Nr. 01629888653 erreichbar. 7. Rauchverbot In dem gesamten Gebäude darf nicht geraucht werden. Dem Raucher steht vor dem Gebäude innerhalb der Grundstücksfläche der Alten Scheuer ein Auenascher zur Verfügung. 8. Zufahrt Zum Be - und Entladen kann die Scheuer angefahren werden. Die Scheuer liegt in einem Wohngebiet. Das Anfahren soll daher i.d.r. nicht vor 08.00 Uhr und nach 20.00 Uhr erfolgen. 9. Offenes Feuer und Kerze Offenes Feuer ist nicht erlaubt. Brennende Kerzen sind nur in windgeschützten Behältnissen gestattet. 10. Lärmschutz Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung nachbarstörender Emissionen. Er ist darauf hingewiesen, dass für den Fall von Verstößen hiergegen mit ortspolizeilichen Maßnahmen gerechnet werden kann. 11. Hausrecht Der Vermieter behält sich das Hausrecht vor. Er behält sich ferner vor, nach der sachgerechten Beurteilung durch den Vermieter erfolgten Verstößen gegen Nutzungsbestimmungen die weitere Nutzung des Vertragsgegenstandes zu untersagen bzw. den Mietvertrag fristlos aufzukündigen und/oder weitere Nutzungen abzulehnen. 12. Buchung Im Internet (alte-scheuer.de) kann die Verfügbarkeit eingesehen werden. Die Buchung ist nur per Internet unter Verwendung des Anmeldeformulars möglich. Der Mietinteressent erhält eine Eingangsbestätigung mit Angaben zur Kaution und den weiteren Mietbedingungen. 13. Vertragsabschluss Der Mietvertrag und die endgültige Reservierung der Scheuer kommen innerhalb zwei Wochen durch Bestätigung zustande, wenn die Kaution auf dem Konto des Vermieters, IBAN DE71600501010001111077 eingegangen ist und eine unterschriebene Ausfertigung des Mietvertrages vorliegt. Dabei gilt die Zahlung der Kaution als Annahme aller Vertragsbedingungen gemäß Rahmenund Einzelvertrag. Seite 4 5

14. Mietzinszahlung Alle zu zahlenden Beträge sind auf das Konto der Vermieterin IBAN: DE71600501010001111077 kostenfrei zu überweisen. Der Gesamtbetrag ist unter Anrechnung der Kaution spätestens 4 Wochen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. 15. Zugang zu den Mieträumen Nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter per E-Mail oder mündlich erhält der Mieter, in der Regel am Vortag der Veranstaltung, die Schlüssel für das Gebäude. Die Schlüssel sind am Tag nach der Veranstaltung, bei Anmietung am Wochenende am darauffolgenden Montag bis 12 Uhr zurückzugeben. Werden die Schlüssel aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht fristgerecht zurückgegeben, erhöht sich das Nutzungsentgelt um EUR 200,00 pro Tag. 16. Scheuer-Verwalter Der Verwalter ist per Email unter info@alte-scheuer.de erreichbar. Ansonsten unter der Telefonnummer: 01629888653 17. Informationspflicht Über den Eintritt eventueller Schäden sowie über das Nichtfunktionieren von Einrichtungen hat der Mieter den Verwalter unverzüglich zu unterrichten. 18. Mietpreise und Nutzungsentgelte Es gelten die Mietpreise für die Alte Scheuer, siehe Internet. Reinigungspauschale: Für die Reinigung durch ein vom Vorstand benanntes Unternehmen werden derzeit berechnet, falls keine besondere Verschmutzung vorhanden ist 90,00 EUR zuzgl. 19% MwSt. 17,10 EUR 107,10 EUR Die Abrechnung erfolgt direkt über das von der Reinigungsfirma vermittelte Unternehmen. 19. Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages hat auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen keine Auswirkung. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung soll im Rahmen des gesetzlich Zulässigen das gelten, was die Parteien bei Kenntnis der Ungültigkeit oder Unwirksamkeit als wirtschaftlich der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommend, vereinbart hätten. Stuttgart, den Datum Stuttgart, den. Vermieter.. Mieter Seite 5 5