RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Winterausrüstung in Europa Land Winterreifen Schneeketten Spikes Albanien Schneeketten sind Nicht bekannt. mitzuführen. Belgien Keine generelle Winterreifenpflicht. Verwendung nur auf schneeoder eisbedeckten Straßen Bosgnien- Herzegowina Winterreifen müssen erkennbar sein durch MS, M&S oder M+S. Die Profiltiefe muss mind. 4 mm betragen. Alle Busse sollten einen Spaten und einen Beutel Streusand (20-50 kg) mitführen. Schneeketten müssen vom 01. Nov. bis 15. April mitgeführt Bulgarien Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten sind mitzuführen vom 01. November bis 31. März. Verwendung bei entsprechender Wetterlage bzw. Anordnung durch Verkehrsschild. Einreise kann bei fehlenden Schneeketten verweigert Dänemark Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten können erforderlich sein bei entsprechenden winterlichen Verwendung zwischen 1. November und 31. März für Minibusse, Busse und Reisebusse sowie Fahrzeuge bis 3,5 t zgg und deren Anhänger erlaubt. Spikesreifen sind auf allen Rädern zu montieren. Während der Verwendung ist ein weißer runder Aufkleber mit einer schwarzen "60" am Heck anzubringen. Verwendung zwischen 01. November und 15. April erlaubt. Spikesreifen müssen auf allen Rädern montiert sein. 1
RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Land Winterreifen Schneeketten Spikes Straßen- und Witterungsverhältnissen. Es bestehen keine speziellen Vorschriften bezüglich Geschwindigkeitsbeschränkungen. Deutschland Situative Winterreifenpflicht: Die Bereifung muss den Wetterverhältnissen angepasst sein. Reifen mit Schneeflockensymbol oder auch M+S werden anerkannt. In der Scheibenwischanlage muss Frostschutzmittel eingefüllt Schneeketten sind erlaubt. Schneekettenpflicht nur ausnahmsweise durch Verkehrsschild angeordnet. Es gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Estland Keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Verwendung nur auf Ausnahmen: Innerhalb einer 15 Kilometerzone zur Grenze nach Österreich (nicht auf Autobahnen). Strecke über das kleine deutsche Eck (Verbindung Bad Reichenthal-Lofer). Verwendung vom 01. Oktober bis 01. März erlaubt. Es bestehen keine speziellen Vorschriften bezüglich Geschwindigkeitsbeschränkungen. Entsprechende Verkehrsschilder sind zu beachten. Finnland Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t zgg vom 01. Dezember bis Ende Februar. Winterreifen vom Typ M+S. Min. 1,6 mm Profiltiefe. Schneeketten soweit erforderlich. Bei Benutzung soll die Straßenoberfläche nicht beschädigt Verwendung zwischen 01. November und dem ersten Montag nach Ostern zulässig, sofern auf allen Rädern Spikesreifen montiert sind. Frankreich Keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen können jedoch insbesondere auf Gebirgsstraßen durch Verkehrsschild angeordnet werden ("pneus neige"). Schneeketten sind nicht verpflichtend vorgeschrieben, müssen bei entsprechendem Wetter jedoch auf bestimmten Straßen angelegt Fahrzeuge bis 3,5 t zgg und Fahrzeuge des gewerblichen Personentransports dürfen zwischen dem Samstag vor dem 11. November und dem letzten Sonntag im März 2
Land Winterreifen Schneeketten Spikes Diese sind mit dem Schild B26 "Equipements speciaux obligatoires" gekennzeichnet. Werden die Schneeketten nicht angebracht, droht ein Bußgeld zwischen 135 und 375. Das Fahrzeug kann möglicherweise stillgelegt Griechenland Keine generelle Winterreifenpflicht. Verwendung nur auf RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Spikesreifen verwenden. Es gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 90 km/h. In Frankreich zugelassene Fahrzeuge benötigen einen Aufkleber mit einer schwarzen "90" am Heck. Nicht in Frankreich zugelassene Fahrzeuge müssen den Aufkleber nicht zwingend tragen, sich aber an das Tempolimit halten. Verwendung ist Großbritannien Keine generelle Winterreifenpflicht. Reifen müssen jedoch den Witterungsbedingungen angepasst Verwendung nur auf schneeoder eisbedeckten Straßen Verwendung ist Allerdings nur wenn Fahrbahnoberfläche nicht beschädigt wird. Irland Keine generelle Winterreifenpflicht. Verwendung Verwendung Island Keine Information. Verwendung zulässig - soweit erforderlich. Verwendung zwischen 15. November und 15. April erlaubt. Italien Winterreifenpflicht kann bei entsprechenden Witterungsbedingungen auf bestimmten Strecken kurzfristig vorgeschrieben Im Aosta-Tal müssen zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April Winterreifen verwendet werden oder Schneeketten mitgeführt Keine besonderen Vorschriften. Ist Schneekettenpflicht (z.b. durch gesonderte Beschilderung) angeordnet, darf mit Winterreifen oder Schneeketten gefahren Werden Schneeketten genutzt ist mind. ein Paar Verwendung bei Fahrzeugen bis 3,5 t zgg zwischen 15. November und 15. März Spikesreifen sind auf allen Rädern (auch Anhängern) anzubringen. Ein Spritzschutz ist obligatorisch, für im Ausland zugelassene Fahrzeuge nur empfohlen. 3
Land Winterreifen Schneeketten Spikes vorgeschrieben. RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Kroatien Lettland Liechtenstein Bei winterlichen Bedingungen müssen Fahrzeuge entweder vier Radialreifen (inkl. mitgeführter Schneeketten) oder mit Winterreifen (auf Antriebsachse) mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mmn ausgestattet sein. Busse und LKW müssen eine Schneeschaufel mitführen. Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t zgg zwischen 01. Dezember und 01. März. Mindestprofiltiefe 3 mm. Je nach Wetterlage kann die Winterreifenpflicht auf Oktober bis April ausgedehnt Keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen werden bei winterlicher Witterung empfohlen. Bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt eine Mithaftung in Betracht. Schneeketten sind mit zu führen. Schneekettenpflicht von Anfang November bis Ende April in der Region Lika/Gorski Kotar. Montage an den Antriebsrädern. Die Benutzung kann kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben Es besteht keine Mitführungspflicht. Verwendung nur auf Verwendung kann durch Verkehrsschild angeordnet Schneeketten mitzuführen ist daher im Winter Verwendung zwischen 02. Oktober und 30. April Verwendung bei Fahrzeugen bis 3,5 t zgg zulässig zwischen dem 01. November und dem 30 April. (Verlängerung möglich oder die 4
RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Land Winterreifen Schneeketten Spikes empfehlenswert. Nutzung auf bestimmten Strecken zugelassen werden). Spikesreifen müssen auf allen Rädern montiert Nicht zulässig ist die Benutzung auf Autobahnen oder Schnellstraßen. Für Fahrzeuge mit Spikesreifen gilt ein Tempolimit von max. 80 km/h. Anbringung von einem Aufkleber am Heck. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge gelten hinsichtlich Bereifung und Dauer der Verwendung die Regeln des Heimatstaates. Litauen Winterreifenpflicht zwischen 01. November und 01. April. Mitführungspflicht besteht nicht. Verwendung nur auf Verwendung zwischen 01.November und 01. April Luxemburg Keine generelle Winterreifenpflicht. Die gleichzeitige Verwendung von Sommer- und Winterreifen (Mischbereifung) ist verboten. Es besteht keine Mitführungspflicht. Verwendung zulässig bei Schnee und Eis. Verwendung zulässig für Fahrzeuge bis 3,5 t zgg (ohne Anhänger), Busse, Reisebusse und Spezialfahrzeuge zwischen dem 01. Dezember und dem 31. März (sowie, wenn die Witterungsbedingungen es erfordern). Spikesreifen müssen auf allen Rädern montiert sein (bei Zwillingsreifen ist ein Spikesreifen pro Reifenpaar ausreichend). Tempolimit auf Autobahnen ist 90 km/h, auf andern Straßen 60 km/h. Das Tempolimit 5
RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Land Winterreifen Schneeketten Spikes muss durch einen weißen Aufkleber (21 cm Mindestdurchmesser) mit einer schwarzen "60" am Heck des Fahrzeugs angebracht Malta Keine Regelung. Keine Regelung. Keine Regelung. Mazedonien Keine generelle Winterreifenpflicht. Bei Verwendung gilt Mindestprofiltiefe von 5 mm. In Stadtgebieten ersetzen Winterreifen die erforderlichen Schneeketten. Reisebusse und schwere LKW müssen eine Schneeschaufel mitführen. Für Schneeketten besteht eine Mitführungspflicht vom 15. Oktober bis 15. März. Ist ein Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet, müssen Schneeketten nicht zusätzlich mitgeführt Montenegro Keine generelle Winterreifenpflicht. Verwendung kann auf einigen Straßen notwendig Niederlande Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten müssen nicht mitgeführt Verwendung nur auf Keine Verwendung. Norwegen Winterreifenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 t zgg zwischen 15. November und 31. März. Mindestprofiltiefe 5 mm. Kennzeichnung durch M+S, M-S, M. S, M&S, MS, Matsch und Schnee, 3PMSF, Fahrzeuge über 3,5 t zgg müssen im Winter Schneeketten mitführen. In Norland, Troms und Finnmark Verwendung zulässig zwischen 01. November und dem ersten Sonntag nach Ostern (in Nordland, Troms, Finnmark auch zwischen 15. Oktober 6
RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Land Winterreifen Schneeketten Spikes 3 Peak Mountain Snowflake. ab 16. Oktober bis 30. April. Im und 01. April). Spikesreifen (Anzahl der restlichen Land vom 01. Nägel zwischen 90 und 150) sind auf November bis eine Woche allen Rädern zu montieren. nach Ostermontag. Mindestens drei Ketten sind mitzuführen (eine an der Vorderachse und zwei an der Antriebsachse). Kombinierte Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zgg müssen mindestens fünf (Antriebsachse mit Einzelrädern oder doppelte Schneeketten) oder sieben Ketten (Antriebsachse: Zwillingsräder) mitführen. Die Einreise kann bei fehlenden Schneeketten verweigert Österreich Ab 01. November bis 15. März müssen Omnibusse (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzen) zumindest an den Rädern einer Antriebsachse mit Winterreifen (oder M+S Reifen) ausgestattet sein. Bei der Verwendung von M+S Reifen muss die Aufschrift M+S, M.S. oder M&S klar zu entnehmen sein. Die Profiltiefe von mind. 6 mm (Diagonalreifen) bzw. von mind. 5 mm (Radialreifen) ist vorgeschrieben. Verstöße werden mit bis zu 5.000 geahndet. Für Schneeketten besteht eine Mitführungspflicht vom 01. November bis 15. April. Geeignete Schneeketten (ÖNORM bzw. Zeichen CE ) müssen für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt Schneekettenpflicht besteht grundsätzlich dort, wo man auf ein rundes Schild mit blauem Grund und Schneeketten-Symbol trifft. Verwendung ist zwischen dem 01. Oktober und dem 31. Mai erlaubt. Spikesreifen dürfen nur an Fahrzeugen bis 3,5 t zgg und Anhängern mit max. 1,8 t Achslast in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern angebracht werden (auch bei Anhänger). Es gilt ein Tempolimit von außerorts 80 km/h und auf Autobahnen von 100 km/h. Fahrzeuge sind am Heck mit einem Spike- Aufkleber zu versehen. 7
RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Land Winterreifen Schneeketten Spikes Polen Keine generelle Winterreifenpflicht. Es besteht keine generelle Mitführungspflicht von Schneeketten, außer die Straßen sind mit entsprechenden Schildern versehen. Die Benutzung der Schneeketten ist nur auf erlaubt. Ketten müssen bei Nutzung an mindestens 2 Antriebsrädern getragen Portugal Keine generelle Winterreifenpflicht. Es besteht keine generelle Mitführungspflicht von Schneeketten, außer die Straßen sind mit entsprechenden Schildern versehen. Die Benutzung der Schneeketten ist nur auf erlaubt. Ketten sollten an der Antriebsachse des Fahrzeugs getragen Rumänien Sind in der Winterzeit verpflichtend. Das Profil muss mind. 2 mm betragen. Es besteht keine generelle Mitführungspflicht von Schneeketten, außer bei entsprechenden Wetterverhältnissen (eis- und schneebedeckte Straßen). 8
Land Winterreifen Schneeketten Spikes Dann sind Schneeketten für Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zgg verpflichtend. Schneeketten für Bergregionen im Winter empfohlen. RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Russland Im europäischen Teil werden Winterreifen, in Sibirien und den östlichen Regionen Winterreifen mit Spikes empfohlen. Es besteht keine generelle Mitführungspflicht von Schneeketten. Schneeketten werden für den Ural empfohlen. Serbien Bei winterlichen Bedingungen müssen Fahrzeuge entweder vier Radialreifen (inkl. mitgeführter Schneeketten) oder mit Winterreifen (auf Antriebsachse) mit einer Profiltiefe von mind. 4 mm ausgestattet sein. Busse und LKW müssen eine Schneeschaufel mitführen. Schneekette dürfen bei Bedarf verwendet Schweden Schweiz Winterreifenpflicht vom 01. Dezember bis 31. März. Mindestprofiltiefe 3 mm. Bei Reisebussen ab 3,5 t zgg müssen die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 5 mm besitzen. www.transportstyrelsen.se/en/road/vehicles/wintertyres Keine generelle Winterreifenpflicht. Winterreifen werden bei winterlicher Witterung empfohlen, da bei Behinderung anderer eine Geldbuße verhängt wird. Bei Unfällen mit Sommerbereifung kommt eine Mithaftung in Betracht. Keine Mitführungspflicht. Verwendung, wenn Straßen und Witterungsverhältnisse es erfordern. Keine generelle Mitführungspflicht von Schneeketten. Auf bestimmten Straßen besteht bei schlechter Witterung Nutzungspflicht. Angezeigt wird dies durch die Verwendung zulässig zwischen 01. Oktober und 30.April. Je nach Witterung kann die Zeitspanne verlängert Vom 01. November bis 30. April besteht die Möglichkeit zur Nutzung von Spikes. 9
Land Winterreifen Schneeketten Spikes Schilder Chaînes à neige obligatoires". Mindestens zwei Antriebsräder der gleichen Achse müssen dann mit Ketten ausgestattet sein oder im Falle von Zwillingsrädern ein Rad pro Seite. RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Slowakei Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 31. März. Anbringung auf mind. einer Antriebsachse. Keine generelle Mitführungspflicht. Verwendung nur auf Ausschilderung des Warnzeichen (C 31) "Snehove retaze". Die Ketten müssen, bei Nutzung, an mindestens zwei Rädern der Antriebsachse angebracht Slowenien Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. März (M+S- Reifen mit einem Profil von mind. 4 mm). Fahrzeugen ohne Winterausrüstung kann die Weiterfahrt verwehrt Eine Schneeschaufel ist mitzuführen. Vom 15. Nov. bis zum 15. März besteht Mitführungspflicht und bei entsprechenden Wetterbedingungen müssen diese an der Antriebsachse angelegt 10
Land Winterreifen Schneeketten Spikes RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Spanien Keine generelle Winterreifenpflicht. Keine generelle Mitführungspflicht. Verwendung nur auf bzw. Anordnung durch Verkehrsschild. Spikesreifen mit bis zu 2 mm langen Spikes dürfen auf schneebedeckten Straßen verwendet Tschechien Ab 01. November bis 30. April müssen Fahrzeuge über 3,5 t zgg mit Winterreifen auf der Antriebsachse ausgestattet sein. Diese Verpflichtung beschränkt sich auf Straßen, die mit dem Zeichen Zimni vybava (Winterausrüstung: Pkw mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Die Reifen müssen mit der Kennzeichnung M+S, M.S. oder M&S gezeichnet sein. Die Profiltiefe muss mindestens 6 mm betragen. Keine generelle Mitführungspflicht. Bei und dem entsprechenden Winterausrüstungszeichen müssen Schneeketten auf der Antriebsachse genutzt Türkei Keine generelle Winterreifenpflicht. Mitführungspflicht besteht bei Schnee und Eis (1 Paar). Verwendung nur auf Ukraine Keine generelle Winterreifenpflicht. Keine Mitführungspflicht. In kalten Wintern benötigen In kalten Wintern benötigen Fahrzeuge Spikesreifen oder Schneeketten. 11
Land Winterreifen Schneeketten Spikes Fahrzeuge Schneeketten oder Spikesreifen. RDA Internationaler Bustouristik Verband e. V. Ungarn Weißrussland Keine generelle Winterreifenpflicht. Verwendung von Winterreifen kann durch Verkehrsschild angeordnet Bei schlechten Wetterbedingungen sind Winterreifen empfohlen, aber nicht zwingend. Keine generelle Mitführungspflicht. Sobald das Schild "Schneekettenpflicht" am Grenzübergang angebracht ist, muss der Bus Schneeketten für wenigsten eine Antriebsachse mitführen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit angelegten Schneeketten beträgt 50 km/h. Bußgelder werden bei der Benutzung von Schneeketten auf trockenen Straßen verhängt. Verwendung nur auf Ansonsten Verhängung von Bußgeldern. Die Einreise kann bei fehlenden Schneeketten verweigert Stand: November 2013 Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. 12