Smart Metering kommt. Was die Wohnungswirtschaft jetzt wissen muss und warum Submetering dabei eine wichtige Rolle spielen kann.

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Transkript:

Smart Metering kommt. Was die Wohnungswirtschaft jetzt wissen muss und warum Submetering dabei eine wichtige Rolle spielen kann. Hamburg, 4. Oktober 2016: Der Smart Meter Rollout in Deutschland beginnt. Seit vielen Jahren wird das Thema vornehmlich in der Energiewirtschaft anhand verschiedener Pilotprojekte getestet, in der Wohnungswirtschaft zumeist nur diskutiert. Bisher setzte Deutschland auf eine Umsetzung auf freiwilliger Basis. Hierüber ließ sich allerdings kein flächendeckender Rollout erreichen. Um die EU-Vorgaben umsetzen zu können, hat der Gesetzgeber nun reagiert: Am 2. September ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (Digitalisierungsgesetz), das den Smart Meter Rollout regelt, in Kraft getreten. Obwohl vornehmlich die Energiewirtschaft betroffen ist, ergeben sich auch Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft. Was auf die Branche zukommt und was das mit dem Submetering zu tun hat, wird im Folgenden erläutert. Smart Meter sollen die Transparenz über den eigenen Energieverbrauch erhöhen, Einsparpotenziale aufzeigen und die Verbraucher über zeitvariable Tarife dichter an den Energiemarkt führen. Das ist heutzutage unverzichtbar, da schon die kleinsten Stellschrauben dazu beitragen, die notwendigen Einsparziele zu erreichen. Weiterhin sollen Smart Meter eine wichtige Rolle zur Wahrung der Stabilität des Stromnetzes einnehmen. Smart Meter können in zwei Kategorien eingeteilt werden: moderne Messeinrichtungen, die den Energieverbrauch lediglich elektronisch erfassen und digital anzeigen, sowie intelligente Messsysteme, die zusätzlich einen Smart Meter Gateway für die sichere, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Datenübertragung nutzen. Das Digitalisierungsgesetz enthält unter anderem Richtlinien bezüglich der Einbaupflicht von Smart Metern, technische Vorgaben sowie Regelungen zur Umsetzung, zum Beispiel in Bezug auf die Gewährleistung des Datenschutzes. Die Devise lautet: Vorbereitet sein und Chancen nutzen Auch wenn 2017 nicht von einem flächendeckenden Schnellstart beim Rollout auszugehen ist, sollten Gebäudeeigentümer und Verwalter mit Aktivitäten von Messstellenbetreibern rechnen. An erster Stelle müssen Gebäudeeigentümer die notwendigen Installationen dulden und bei diesen ggf. mitwirken zum Beispiel, indem sie den Zutritt gewähren. Sollten Kosten für den Umbau der Zählerplätze entstehen, hat diese der Gebäudeeigentümer zu tragen. Wie hoch die Kosten sein werden insbesondere, wenn teilweise alte Installationen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen wird sehr individuell ausfallen. Hier hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Sanierungsrückstau gebildet. Fachleute gehen davon aus, dass 10 bis 20 % der Zählerplätze veraltet sind.

Nur wenige Nutzer oder Allgemeinstromanschlüsse in Mehrfamilienhäusern haben einen jährlichen Verbrauch über 6.000 kwh, so dass in den meisten Fällen lediglich moderne Messeinrichtungen installiert werden müssen. Jedoch sind Mehrfamilienhäuser prädestiniert für den Einsatz intelligenter Messsysteme für alle Anschlussnutzer, da hier die einfache Möglichkeit besteht, eine Vielzahl von Zählern über ein Smart Meter Gateway abzulesen. Die Entscheidung hierüber trifft der Messstellenbetreiber nach eigener Wirtschaftlichkeit im Zweifel ohne Zustimmung der Gebäudeeigentümer und der Nutzer. Anders ist die Situation in Gebäuden mit gewerblicher (Misch-)Nutzung oder wenn Strom für Heizzwecke über Direktheizungen, Nachtspeicheröfen oder Wärmepumpen eingesetzt wird. Hier werden in jedem Fall intelligente Messsysteme zum Einsatz kommen. Intelligente Messsysteme haben entscheidende Vorteile für die Wohnungswirtschaft: Die Gewährung des Zutritts von Ablesern oder die ungeliebten Selbstablesungen können dank der Zählerfernauslesung entfallen. Erst der Einsatz eines Smart Meter Gateways macht das Messwesen wirklich smart. Nur so können beispielsweise alle Nutzer schnell und einfach über ihr Verbrauchsverhalten aufgeklärt werden denn wer will schon an den Zählerschrank im Keller gehen, wenn er eigentlich seinen Verbrauch online einsehen könnte. Unwahrscheinlich bleibt, dass die Nutzer selbst den Messstellenbetreiber wechseln. Dieses Auswahlrecht gibt es schon seit mehreren Jahren. Haushalte haben es aber bisher sehr selten genutzt. Gebäudeeigentümer und Verwalter brauchen also nicht befürchten, dass die Bewohner jährlich einen anderen Anbieter wählen und ihnen dadurch regelmäßig Aufwände für die Gewährung des Zutritts o. ä. entstehen. Viel größere Möglichkeiten für Prozessvereinfachungen und Transparenzerhöhung ergeben sich, wenn der Gebäudeeigentümer aktiv die Chance zum Wechsel des Messstellenbetreibers nutzt. Im sogenannten wettbewerblichen Messstellenbetrieb ist damit zu rechnen, dass sich hierfür schnell verschiedene Anbieter am Markt platzieren werden. Insbesondere die auch heute schon möglichen Bündelangebote profitieren vom Digitalisierungsgesetz und ermöglichen wirtschaftliche Lösungen für die Wohnungswirtschaft. Was sind Bündelangebote? Ab 2021 können gemäß Digitalisierungsgesetz die Gebäudeeigentümer Bündelangebote, auch spartenübergreifendes Metering genannt, nutzen, um das Messwesen mehrerer Sparten zu konsolidieren. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Stromzähler des Gebäudes sowie mindestens eine weitere Sparte (z. B. Erdgas, Trinkwasser, Fernwärme, Submetering) über den Smart Meter Gateway kommunizieren und für keinen der Anschlussnutzer hierdurch Mehrkosten entstehen.

Bestehende Verträge über den Messstellenbetrieb aller betroffenen Sparten enden entschädigungslos, hierfür müssen jedoch die Hälfte der Vertragslaufzeit und davon mindestens fünf Jahre abgelaufen sein. Dahinterstehende Dienstleistungsverträge sind nicht betroffen. Die Kosten für das gesamte Messwesen sind bei Bündelangeboten im Rahmen der Betriebskosten umlagefähig. Die Rechte der Anschlussnutzer zur Auswahl des Messstellenbetreibers sind im Rahmen der Bündelangebote zwar eingeschränkt, jedoch erhalten sie dafür die Möglichkeit, den Gebäudeeigentümer alle zwei Jahre aufzufordern, Bündelangebote einzuholen. Doch welche Sparten kommen dafür überhaupt in Frage? Das Messwesen für Erdgas ist liberalisiert, Bündelangebote sind also problemlos möglich. Bei Trinkwasser und Fernwärme liegt das Messwesen in der Verantwortung der jeweiligen Versorgungsunternehmen. Bündelangebote können also nur entstehen, wenn sich Stromnetz, Fernwärmeversorgung und/oder Trinkwasserversorgung in einheitlicher (zumeist kommunaler) Hand befinden. Größere Chancen für Bündelangebote ergeben sich im Bereich Submetering also der Erfassung des individuellen Heiz- und Wasserverbrauchs in den einzelnen Nutzeinheiten. Dieser Markt unterliegt dem freien Wettbewerb und umfasst in Deutschland mit Abstand die meisten Messgeräte. Zwar unterscheiden sich Topologie (Verteilung der Messgeräte), eingesetzte Kommunikationstechnologie (wireless M-Bus) und Energieversorgung (Batteriebetrieb) maßgeblich vom Smart Metering Strom, jedoch lässt sich auch hier mit leichten Anpassungen der Smart Meter Gateway für die sichere Übertragung der Messwerte einsetzen. Noch interessanter werden solche Bündelangebote, wenn der Brennstoffverbrauch der Heizungsanlage ebenfalls über moderne Messeinrichtungen erfasst wird und die Kommunikation über denselben Smart Meter Gateway erfolgt. Dies ermöglicht eine erheblich schnellere Ablesung und Erstellung der Brennstoff- sowie der Betriebskostenabrechnung. Durch eine durchgängig elektronische Datenübertragung und geschickte, integrierte Datenvalidierung werden Fehler im gesamten Ablese- und Abrechnungsprozess vermieden. Weiterer Vorteil: Die Wohnungswirtschaft hat nur noch einen Ansprechpartner für das gesamte Messwesen, der für alle Ablesewerte verantwortlich ist. Auch Eigentümer mit regional verteilten Liegenschaften können so das Messwesen vereinheitlichen und hierüber Prozesse verschlanken. Die Bündelung von Smart Metering und Submetering ist auch schon vor 2021 möglich. Das Messwesen für Strom, Erdgas und Submetering ist liberalisiert und unterliegt dem freien Wettbewerb die eingesetzten Technologien sind zwar nicht identisch, können aber grundsätzlich gemeinsam zum Einsatz kommen. Die Stromzähler der einzelnen Nutzer können ebenfalls in das Bündelangebot aufgenommen werden, vor 2021 jedoch nur mit deren Einverständnis.

Aus unserer starken Marktposition heraus können wir Lösungen für das spartenübergreifende Metering und Submetering entwickeln, erläutert Andreas Göppel, Mitglied des Vorstands der KALORIMETA AG & Co. KG (KALO) und URBANA Energietechnik AG & Co. KG (URBANA). Mir liegt auch besonders am Herzen, darauf hinzuweisen, dass das Messwesen ob im Smart Metering oder im Submetering auch Ausgangspunkt und Grundlage für weitere, innovative Ideen ist. So kann der Smart Meter Gateway auch für andere Anwendungen, die einen sicheren Kommunikationsweg in das Haus hinein benötigen, eingesetzt werden, z. B. für die Bereiche Smart Home, Smart Building und intelligente Ladeinfrastruktur für E-Mobility. Die elektronische Ablesung ist der Ausgangspunkt für vielfältige digitale Geschäftsmodelle. Dabei setzen wir auch auf die Innovationskraft von Start-ups, so Göppel weiter. So finden Branchenteilnehmer den richtigen Partner Bündelangebote sind ein interessanter Ansatz für die Energiewirtschaft, da sich nun auch die Wohnungswirtschaft aufgrund der neuen Gesetzeslage verstärkt mit der Thematik Smart Meter Rollout beschäftigen wird. Dadurch eröffnen sich für beide Branchen neue Marktchancen. Für die Verknüpfung von Interessen und Bedürfnissen benötigt die Energiewirtschaft Partner an ihrer Seite, um den Kundenwünschen optimal zu entsprechen. Gebäudeeigentümer sollten stets im Auge behalten, dass das Messwesen nur einen Teil des Gesamtprozesses von der Belieferung bis zur Abrechnung ausmacht. Genauso wichtig sind funktionierende Ausstattungs- und Abrechnungsprozesse, ansonsten sind Prozesskosteneinsparungen und Synergieeffekte schnell aufgebraucht. Experten raten der Wohnungswirtschaft, bereits jetzt nur noch Messgeräte in ihren Gebäuden installieren zu lassen, die zukünftig auch für die Datenübertragung am Smart Meter Gateway geeignet sind. So können zukünftige Abhängigkeiten und spätere, aufwendige und teure Gerätetausche vermieden werden. Die gemeinsame Rolle von KALO und PPC im Smart Meter Rollout KALO ist im Unternehmensverbund mit URBANA einer der führenden Anbieter von klimaintelligenten Lösungen für Gebäude in Deutschland und nimmt bereits heute mit zehn Millionen Messgeräten eine bedeutende Rolle für Immobilieneigentümer, Verwalter und Bewohner bei der Erfassung und Abrechnung von Energie- und Wasserverbräuchen ein. Mit dem Angebot kaloblue verfügt KALO über eine Zählerfernauslesetechnologie, die durch ihre Skalierbarkeit, den Batteriebetrieb und ihre einfache Inbetriebnahme optimal für die Zwecke des Submetering geeignet ist und auch den Smart Meter Gateway für die sichere Kommunikation der Messwerte verwenden kann. URBANA und KALO verfügen bereits heute über fundierte Erfahrungen im wettbewerblichen Messstellenbetrieb Strom und Erdgas sowie den notwendigen energiewirtschaftlichen Prozessen.

Durch die Beteiligung von KALO an dem Technologieunternehmen Power Plus Communications AG (PPC) verfügt die Unternehmensgruppe über das notwendige Know-how und den Kundenzugang zur Entwicklung und Umsetzung von Lösungen im spartenübergreifenden Metering und Submetering. PPC ist der weltweit führende Anbieter für Breitband-Powerline-Kommunikationssysteme im Bereich Smart Grid (intelligente Stromnetze) und Smart Metering. Breitband-Powerline ist eine Schlüsseltechnologie für die Digitalisierung der Energiewende in Deutschland und für Smart Meter Gateways. Als eines von wenigen Unternehmen, deren Entwicklung und Zertifizierung des Smart Meter Gateways nach BSI-Schutzprofil (hierin definiert das BSI die Mindestanforderungen für entsprechende Sicherheitsmaßnahmen) bereits weit fortgeschritten ist, wird PPC einer der wichtigsten Technologiepartner für den Rollout von intelligenten und sicheren Messsystemen in Deutschland sein. Jan-Christoph Maiwaldt, Vorstandsvorsitzender von KALO und URBANA sowie Aufsichtsrat bei PPC, dazu: Ich sehe uns strategisch hervorragend aufgestellt, die vor uns stehenden Herausforderungen erfolgreich zu lösen. Die Beteiligung von KALO an dem innovativen Technologieunternehmen PPC verbessert unsere digitalen Fähigkeiten, Verbrauchsinformationen elektronisch zu erfassen und für unsere verschiedensten klimaintelligenten Anwendungen in den Gebäuden unserer Kunden zur Verfügung zu stellen. Mit unseren Lösungen werden wir sowohl unser bestehendes Kundensegment der Wohnungswirtschaft bedienen, als auch passgenaue Kooperationen mit der Energiewirtschaft entwickeln." Fazit Auch wenn die Etablierung des Smart Meterings in der Wohnungswirtschaft noch in den Kinderschuhen steckt, lohnt es sich für Branchenteilnehmer, den Blick in diesem Bereich sehr bewusst in die Zukunft zu richten mit dem richtigen Partner an der Seite lassen sich intelligente Lösungen schnell und effizient, vor allem aber ohne spätere aufwendige Folgeinvestitionen, umsetzen.

Hintergründe: Smart Metering Am 23. Juni 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (Digitalisierungsgesetz) verabschiedet. Der Bundesrat hatte zwar in einigen Punkten Bedenken, der Vermittlungsausschuss wurde jedoch nicht angerufen. Somit konnte das Gesetz zum 2. September 2016 in Kraft treten. Mit mehreren Jahren Verspätung wurden somit nun auch in Deutschland die EU-Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktrichtlinien aus dem Jahr 2009 umgesetzt. Eigentlich sollen bereits bis 2020 80 % der Verbraucher mit Smart Metern ausgestattet sein. Durch Smart Meter im Gesetz als moderne Messeinrichtungen bezeichnet soll für Verbraucher die Transparenz erhöht und das Wissen über den eigenen Stromverbrauch verbessert werden. Nur mündige und ausreichend informierte Bürger sind in der Lage, ihr Verbrauchsverhalten anzupassen und somit Strom zu sparen so der Ansatz. Hierzu stellen moderne Messeinrichtungen über ihr Display verschiedenste historisierte Verbrauchswerte dar. Darüber hinaus sollen die Verbraucher näher an den Strommarkt herangeführt werden. Dort herrschen stündlich große Preisunterschiede, an denen die Verbraucher partizipieren können sollen. Hierfür kommen zukünftig intelligente Messsysteme zum Einsatz, dies sind moderne Messeinrichtungen in Kombination mit einer sicheren Kommunikationseinrichtung, dem Smart Meter Gateway. Sie ermöglichen nicht nur die viertelstündliche Erfassung des Stromverbrauchs, sondern auch die zeitnahe Übertragung der Daten an den Messdienstleister und den Energieversorger. Dies ist die notwendige Voraussetzung für zeitvariable Tarife und soll zu einem Verbrauchsausweichen in angebotsstarke, also günstige Zeiten führen und somit zu einer Entlastung der stark beanspruchten Versorgungsinfrastruktur und zur Vermeidung der Abschaltung von erneuerbaren Stromerzeugern. Eine besondere Rolle spielt das Smart Metering in Deutschland für die bessere Integration dezentraler Stromerzeuger in die Versorgungslandschaft. Möglichst viele EEG- und KWK-Anlagen sollen zukünftig mit intelligenten Messsystemen ausgestattet und somit für die Netzbetreiber besser prognostizierbar werden. Spätestens wenn sich in großem Umfang private Stromspeicher und Ladestationen für Elektroautos am Markt durchsetzen, wird dies unverzichtbar für einen sicheren Betrieb der Stromnetze. Weiterhin bedarf es sicherer Kommunikationsanbindungen für die Leistungsregelung dieser Anlagen. Rollout und Preisobergrenzen Verpflichtet zur Installation und zum Betrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sind die grundzuständigen Messstellenbetreiber, also

diejenigen, die innerhalb eines Netzgebiets die meisten Zähler verantworten. De facto sind dies heute die Verteilnetzbetreiber oder deren Tochtergesellschaften. Um den Rollout zu beschleunigen die Eichfrist der zumeist noch eingesetzten Ferrariszähler beträgt immerhin 16 Jahre bzw. 8 Jahre in der Nacheichung gibt es Zeitfenster, innerhalb derer ein Austausch bestehender Zähler erfolgen muss (vgl. Abb. 1). Damit Messstellenbetreiber den Rollout nicht weit in die Zukunft verschieben, müssen sie binnen drei Jahren jeweils 10 % der betroffenen Messstellen mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen ausstatten. Ob eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem installiert werden muss, hängt vom Stromverbrauch bzw. der Erzeugungsleistung ab (s. Abb. 1). Nutzer mit einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kwh erhalten zwingend ein intelligentes Messsystem. Im Rahmen des optionalen Rollouts steht es Messstellenbetreibern, aber auch Nutzern mit geringerem Verbrauch frei, sich mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Der Anschlussnutzer hat hierbei kein Widerspruchsrecht. An dieser Tatsache hatte sich der größte Widerstand der Verbraucherschützer gebildet, da der Messstellenbetreiber auch gegen den Willen des Nutzers ein intelligentes Messsystem einbauen und betreiben darf. Um hohe Kosten für die Verbraucher zu vermeiden, hat der Gesetzgeber Preisobergrenzen definiert, die gegenüber den Kosten der bisherigen Zähler nur solche Mehrkosten aufweisen, die auch durch Verbrauchsanpassungen (Einsparungen und Verschiebungen) kompensiert werden können. Für moderne Messeinrichtungen beträgt die Preisobergrenze 20,- brutto pro Jahr. Für intelligente Messsysteme hängt die Preisobergrenze vom Stromverbrauch bzw. der Erzeugungsleistung ab zwischen 23,- und 200,- brutto pro Jahr (s. Abb. 1). Weiterhin dürfen zukünftig nur noch solche Erdgaszähler installiert werden, die mit einem Smart Meter Gateway verbunden werden können. Eine Anschlusspflicht besteht jedoch nur dann, wenn hierfür keine Mehrkosten für den Verbraucher entstehen.

Abbildung 1: Zeitplan und Preisobergrenzen des Smart Meter Rollouts; rot umrandet die für die Wohnungswirtschaft relevantesten Fälle. Über KALO: Die KALORIMETA AG & CO. KG (KALO) bietet einheitliche vernetzte Infrastruktur für Messdienstleistungen sowie intelligente Analyse- und Abrechnungslösungen in der Immobilienwirtschaft. Im Unternehmensverbund mit der URBANA Energietechnik AG & Co. KG optimiert KALO die Energieversorgung von Gebäuden in Deutschland mit klimaintelligenten Anwendungen. Das innovative Angebot von KALO und URBANA umfasst die Verbrauchsdatenerfassung und -analyse, die integrierte Abrechnung von Heiz- und Betriebskosten sowie die Planung und Installation einer zukunftsweisenden, dezentralen Energieversorgung in der Wohnungswirtschaft und im Gewerbe, die effiziente Anlagenbetriebsführung und die Versorgung mit Mieterstrom. Zu den weiteren Leistungen gehören die Legionellenprüfung des Trinkwassers, der rechtssichere Rauchwarnmelderservice, die Wartung von Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung sowie die Übernahme des gesamten Zahlungsmanagements der Kunden, inklusive Mahnwesen und Inkasso. KALO setzt zur Steigerung der Transparenz, Energieeffizienz und Sicherheit deutschlandweit über 10 Millionen eigene Messgeräte und Rauchwarnmelder ein und erstellt schnelle, rechtskonforme Abrechnungen für 1,5 Millionen Wohnungen. URBANA versorgt mehr als 150.000 Wohnungen sowie 600 kommunale und gewerbliche Objekte aus 1.100 eigenen Heizwerken und Heizzentralen sowie über 50 Blockheizkraftwerken. Die Verfügbarkeit und Qualität werden von 1.700 Mitarbeitern im Innen- und Außendienst täglich sichergestellt.