Fachhochschule Köln Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Der Prüfungsausschuss Merkblatt zur Masterarbeit im Studiengang MA Fachübersetzen auf Basis der Prüfungsordnung vom 23.07.2007 1 Bedeutung und Merkmale der Masterarbeit 1.1 Allgemeines Die Masterarbeit bildet (zusammen mit dem Kolloquium) den Abschluss Ihres Studienganges an der Fachhochschule Köln. Im Unterschied zu einer Klausur ist die Masterarbeit ein selbständiges Werk, in dem Ihre persönlichen Fähigkeiten stärker zum Ausdruck kommen: mit dieser Arbeit zeigen Sie, wie gründlich und diszipliniert Sie arbeiten können, wie Sie wissenschaftlich arbeiten, wie Sie mit Quellen umgehen, wie Sie Ihr Urteilsvermögen anwenden, wie Sie methodisch vorgehen. Nach 25 der Prüfungsordnung für den Studiengang MA Fachübersetzen soll die Masterarbeit zeigen, dass der Prüfling befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisorientierte Aufgabe aus seinem Fachgebiet sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in den fachübergreifenden Zusammenhängen nach den Methoden der fachsprachenbezogenen Übersetzungswissenschaft bzw. der Fachsprachenforschung selbständig zu bearbeiten. Das Thema der Masterarbeit muss so umrissen sein, dass es in der vorgeschriebenen Zeit von 3 Monaten bearbeitet werden kann. Die Masterarbeit kann in deutscher Sprache oder in einer der Fremdsprachen (Englisch, Französisch oder Spanisch) verfasst sein. Gemeinschaftsarbeiten sind unter der Voraussetzung möglich, dass klar zu erkennen ist, welcher Prüfling für welchen Teil zuständig ist. 1.2 Gegenstand der Masterarbeit Die Masterarbeit ist eine schriftliche Hausarbeit. Als Gegenstand der Masterarbeit kommt die Behandlung von Themen und Fragestellungen aus dem Bereich translationswissenschaftlicher, fachsprachlicher und sachfachbezogener Lehrveranstaltungen dieses Masterstudiengangs in Betracht. Folgende Themen sind nach der PO möglich: a) eine fachtextbezogene übersetzungswissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich der Translationswissenschaft (Beispiel: Kohärenz und Kohäsion in der technischen/wirtschaftlichen/juristischen Fachtextübersetzung. Eine corpusbasierte Untersuchung des kohäsiven Merkmals der Referenz ), b) eine Fachtextübersetzung mit übersetzungswissenschaftlicher Textanalyse und übersetzungswissenschaftlichem Kommentar (Beispiel: Übersetzung eines Kaufvertrags aus dem Spanischen ins Deutsche ), 1
c) wie unter b), aber mit Schwerpunkt auf dem Sachkommentar, d) eine fachtextübersetzungsrelevante Arbeit zum Technical Writing, e) eine auf die Fachtextübersetzung bezogene terminologische Arbeit, f) eine paralleltextbasierte, fachtextübersetzungsbezogene Arbeit aus dem Bereich der Fachsprachenforschung (z.b. Eine corpusbasierte Analyse syntaktischer Besonderheiten in englischen und deutschen juristischen Fachtexten ), g) eine Arbeit an der Schnittstelle zwischen Fachtextübersetzung und der Anwendung von Werkzeugen (z.b. eine Arbeit zur Softwarelokalisierung). Über die Zulassung von Themen aus weiteren Bereichen entscheidet der Prüfungsausschuss. 2 Betreuung der Arbeit Das Thema der Masterarbeit kann von jeder Professorin oder jedem Professor, die oder der gemäß 9 Abs. 1 zur Prüferin oder zum Prüfer bestellt werden kann, gestellt und die Masterarbeit von ihr oder ihm betreut werden. Statt von einer Professorin oder einem Professor kann das Thema der Masterarbeit auch von einer Lehrkraft für besondere Aufgaben gestellt und die Masterarbeit von ihr betreut werden, wenn feststeht, dass das vorgesehene Thema der Masterarbeit nicht durch eine fachlich zuständige Professorin oder einen fachlich zuständigen Professor betreut werden kann. Dem Prüfling ist Gelegenheit zu geben, Vorschläge für den Themenbereich der Masterarbeit zu machen. Der Prüfling hat das Recht, Vorschläge für die Person der Betreuerin oder des Betreuers (Erstprüferin oder Erstprüfer) zu machen. Da die Arbeitskapazität einer jeden Betreuerin oder eines jeden Betreuers naturgemäß begrenzt ist, kann es vorkommen, dass die von Ihnen anvisierte Betreuerin oder der von Ihnen anvisierte Betreuer im gewünschten Moment nicht zur Verfügung steht. Sie sollten dann bei anderen Dozentinnen oder Dozenten anfragen, ob sie bereit sind, Ihre Masterarbeit zu betreuen. Sollten Sie wirklich keine Betreuerin oder keinen Betreuer finden können, wird die oder der Prüfungsausschussvorsitzende Ihnen einen solchen zuweisen. Die Betreuerin oder der Betreuer hat nicht nur die Aufgabe, das Thema zu stellen und (zusammen mit der Zweitprüferin bzw. dem Zweitprüfer) Ihre Arbeit zu begutachten, sie bzw. er soll Sie auch während der Entstehung Ihrer Arbeit beraten. Nutzen Sie diese Möglichkeit! 3 Zulassung zur Masterarbeit Zur Masterarbeit im Studiengang Fachübersetzen kann nur zugelassen werden, wer die Zulassungsvoraussetzungen gemäß 17 Abs. 2 und 5 erfüllt und in den nach 24 vorgeschriebenen Prüfungen insgesamt mindestens 60 Leistungspunkte erreicht hat. Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten und beim Prüfungsamt für die Studiengänge am ITMK, Claudiusstr. 1, innerhalb der Sprechzeiten einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern sie nicht bereits früher vorgelegt wurden: 2
Die Nachweise über die oben genannten Zulassungsvoraussetzungen, eine Erklärung über bisherige Versuche zur Bearbeitung einer Masterarbeit oder einer anderen Abschlussprüfung und zur Ablegung der Masterprüfung und eine Erklärung darüber, welche Prüferin oder welcher Prüfer zur Vorbereitung des Themas und zur Betreuung der Masterarbeit bereit ist. Der Antrag auf Zulassung kann schriftlich bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag ohne Anrechnung auf die Zahl der möglichen Prüfungsversuche zurückgenommen werden. Über die Zulassung entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss. Die Zulassung ist zu versagen, wenn die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Unterlagen unvollständig sind und nicht bis zu dem vom Prüfungsausschuss festgesetzten Termin ergänzt werden oder im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine entsprechende Masterarbeit des Prüflings ohne Wiederholungsmöglichkeit als nicht ausreichend bewertet worden ist. Im Übrigen darf die Zulassung nur versagt werden, wenn der Prüfling im Geltungsbereich des Grundgesetzes seinen Prüfungsanspruch im gleichen Studiengang durch Versäumen einer Wiederholungsfrist verloren hat. Die Zulassung zur Masterarbeit wird auf einem Formblatt beantragt, das im Prüfungsamt erhältlich ist. Das Thema der Masterarbeit, ggf. einschließlich der zu bearbeitenden Materialien, wird im Prüfungsamt innerhalb der regulären Öffnungszeiten bekannt gegeben, sobald der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses das von der Betreuerin oder dem Betreuer der Masterarbeit gestellte Thema zugelassen hat. 4 Bearbeitung, Abgabe und Bewertung der Masterarbeit Die Ausgabe des Masterarbeitsthemas erfolgt über die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Als Zeitpunkt der Ausgabe gilt der Tag, an dem die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses das von der Betreuerin oder dem Betreuer der Masterarbeit vorbereitete Thema dem Prüfling bekannt gibt; der Zeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abgabe der Masterarbeit) beträgt drei Monate. Das Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Masterarbeit innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. Im Ausnahmefall kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses aufgrund eines vor Ablauf der Frist gestellten begründeten Antrages die Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen verlängern. Die Betreuerin oder der Betreuer der Masterarbeit soll zu dem Antrag gehört werden. Der Umfang der Masterarbeit soll zwischen 80 und 120 Seiten betragen; je nach Themenstellung sind Abweichungen möglich. Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Im Fall der Wiederholung ist die Rückgabe nur zulässig, wenn der Prüfling bei der Anfertigung seiner ersten Masterarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. 3
Erfolgt die Verlängerung aus Krankheitsgründen oder wegen einer Behinderung, ist ein ärztliches Attest beizufügen; die Betreuerin oder der Betreuer braucht in diesem Fall nicht gehört zu werden. Schwierigkeiten mit der Textverarbeitung, technische Pannen, Computerviren usw. sind keine Verlängerungsgründe. Schwierigkeiten bei der Literaturbeschaffung können nur dann anerkannt werden, wenn Gründe vorliegen, die Sie nicht zu vertreten haben. Die Abgabe der Masterarbeit (in 3 Exemplaren, von denen eines als Original zu kennzeichnen ist) sowie die ggf. von der Betreuerin oder dem Betreuer festgelegten zusätzlichen Materialien erfolgt direkt im Prüfungsamt, Claudiusstr. 1, oder, außerhalb der Dienstzeiten, durch Aufgabe bei der Post, wobei der Poststempel maßgebend ist, oder durch Einwurf in den Fristenbriefkasten vor dem Dienstgebäude Claudiusstr. 1. Die Übermittlung durch Telekommunikationsgeräte ist ausgeschlossen. Der Zeitpunkt der Abgabe ist aktenkundig zu machen; bei Zustellung der Arbeit durch die Post ist der Zeitpunkt der Einlieferung bei der Post maßgebend. Die Masterarbeit wird von zwei Prüfern bewertet. Eine Prüferin oder ein Prüfer soll die Betreuerin oder der Betreuer der Masterarbeit sein. Die zweite Prüferin oder der zweite Prüfer wird vom Prüfungsausschuss bestimmt; wenn die erste Prüferin oder der erste Prüfer eine Lehrkraft für besondere Aufgaben oder eine Honorarprofessorin oder ein Honorarprofessor oder eine Lehrbeauftragte oder ein Lehrbeauftragter ist, muss die zweite Prüferin oder der zweite Prüfer eine Professorin oder ein Professor sein. Bei nicht übereinstimmender Bewertung durch die Prüferinnen oder Prüfer wird die Note der Masterarbeit aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, wenn die Differenz der beiden Noten weniger als 2,0 beträgt. Beträgt die Differenz 2,0 oder mehr, wird vom Prüfungsausschuss eine dritte Prüferin oder ein dritter Prüfer bestimmt. In diesem Fall ergibt sich die Note der Masterarbeit aus dem arithmetischen Mittel der beiden besseren Einzelbewertungen. Die Masterarbeit kann jedoch nur dann als ausreichend oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei der Noten ausreichend oder besser sind. 5 Umgang mit Quellen Die Prüfungsordnung verlangt in 25 Abs. 1 von Masterarbeiten das Merkmal der Selbständigkeit. Dies bedeutet u. a., dass Sie sich nicht von Dritten helfen lassen dürfen und dass alle verwendeten Quellen korrekt und vollständig angegeben werden müssen. Jeder nicht eigene Gedanke muss durch Hinweis auf die Quelle belegt werden, und zwar jedes Mal. Dabei gelten die Regeln, die in wissenschaftlichem Schrifttum üblich sind. Hierzu gibt es Anleitungen, die man in Buchhandlungen erwerben oder in Bibliotheken einsehen kann (siehe Literaturhinweise ). Die wichtigsten Regeln für die Anlage des Literaturverzeichnisses seien hier kurz angeführt: Bei Monographien sind Autor (Name, Vorname), Erscheinungsjahr, Titel, Erscheinungsort und Verlag anzugeben. Bei Zeitschriftenaufsätzen sind Autor (Name, Vorname), Erscheinungsjahr, Titel des Aufsatzes, Titel der Zeitschrift, Nr. des Jahrgangs und Seite anzugeben. Bei Aufsätzen aus Sammelbänden sind Autor (Name, Vorname), Erscheinungsjahr, Titel des Aufsatzes, Herausgeber des Sammelbandes (Name, Vorname, In:...(Hrsg.) ), Erscheinungsort und Seiten anzugeben. Bei Wörterbüchern und anderen Nachschlagewerken sind Verfasser bzw. Verlag, Titel, Sprachen, Erscheinungsjahr und Ort anzugeben. 4
Bei Informationen aus dem Internet sind URL und Zugriffsdatum anzugeben. Es genügt nicht, am Ende der Masterarbeit ein Literaturverzeichnis beizuheften, sondern es muss jeweils an Ort und Stelle die Quelle eines jeden Gedankens oder Zitates angegeben werden, und zwar mit Namen, Erscheinungsjahr und gegebenenfalls Seite bzw. bei Internetquellen URL und Datum des Zugriffs. Auch die Quellen von Karten, Statistiken, Grafiken, Fotos, CD-ROMs usw. müssen angegeben werden. Weitere anzugebende Hilfsmittel sind fachspezifische Datenverarbeitungsprogramme. Nicht belegt zu werden brauchen Fakten, die allgemein bekannt sind, sowie persönliche Ansichten. Arbeiten ohne hinreichende Quellenangaben können als Plagiate betrachtet werden. Zitate, Abbildungen, Statistiken u. ä. dürfen nur in angemessenem Umfang verwendet werden. Für die Form der bibliographischen Angaben siehe Literaturhinweise. Am Ende der Masterarbeit hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit selbständig angefertigt und keine anderen als die angegebenen und bei Zitaten kenntlich gemachten Quellen und Hilfsmitteln benutzt hat. Die Erklärung ist mit Ort und Datum zu unterschreiben. Für die Arbeit sind Sie allein verantwortlich. 6 Die formale Gestaltung der Masterarbeit Die Masterarbeit ist in 3 Exemplaren abzugeben, von denen eines als Original zu kennzeichnen ist. Die Masterarbeit muss in Maschinenschrift auf Blättern im Format DIN A4 (Papiergewicht mindestens 70 g/m²) vorgelegt werden. Es ist eine einwandfrei lesbare Schrift zu benutzen. Die Blätter sind zu paginieren. Zwischen der Seitenzahl und dem Text soll ein Abstand von 2 Zeilen beachtet werden. Es ist auf genügend Zeilenabstand zu achten (1,5). Im Übrigen gelten die Regeln für Maschinenschreiben gemäß DIN 5008. Für fremdsprachliche Texte sind die entsprechenden nationalen Normen zu beachten. Doppelseitige Beschriftung ist zulässig. Der Rand sollte oben, links, rechts und unten mindestens ca. 2,5 cm betragen. Wegen des Bindens ist es wünschenswert, wenn der innere Rand (Bundsteg) 1 cm breiter ist. Die Formatierungsregeln der Schriftstückgestaltung sind bei der Textverarbeitung zu beachten. Flattersatz ist zulässig. Auf Blocksatz sollte verzichtet werden, wenn dies zu übergroßen Lücken oder falschen Trennungen führt. Bei Übersetzungsarbeiten sollen Ausgangs- und Zieltext seitengleich und auf gegenüberliegenden Seiten gedruckt und mit Zeilennummerierung (Intervalle von je 5 Zeilen) versehen werden. Das Titelblatt enthält als erstes das Thema der Masterarbeit, und zwar in dem von der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden festgelegten Wortlaut. Danach erscheinen folgende Angaben: Masterarbeit / im Studiengang < > / angefertigt an der Fachhochschule Köln Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation / Betreuer: <Titel, Vorname, Name des Betreuers> / vorgelegt von: <Vorname, Name> / aus <Geburtsort und ggf. Land> / Datum der Abgabe: <Datum der tatsächlichen Abgabe>. (Muster s. Anlage) 5
Am Ende der Arbeit steht die (unter 5. erwähnte) Hilfsmittelerklärung. Die Masterarbeit muss kartonstarke Deckblätter haben und ordentlich gebunden sein, so dass sie einwandfrei aufzuschlagen ist. Spiralbindung ist nicht zulässig. Auch für die formale Gestaltung der Masterarbeit sind Sie allein verantwortlich. 6
7 Literaturhinweise Die formalen Gestaltungskonventionen finden Sie in folgenden Veröffentlichungen: Becker, Howard S. (1994) Die Kunst des professionellen Schreibens. Ein Leitfaden für die Geistes- und Sozialwissenschaften. Frankfurt/New York: Campus. Burchard, Michael ( 2 1996) Leichter studieren. Wegweiser für effektives wissenschaftliches Arbeiten. Berlin: Berlin Verlag. DIN 1505 2 (1984) Titelangaben von Dokumenten; Zitierregeln. Berlin u. a.: Beuth. Duden ( 2 1988) Wie verfaßt man wissenschaftliche Arbeiten? Ein Leitfaden vom ersten Studiensemester bis zur Promotion. Mannheim u. a.: Dudenverlag (= Duden-Taschenbücher 21). Eco, Umberto (1988) Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt. Doktor-, Diplom- und Magisterarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Übers. v. Walter Schick. Heidelberg: C. F. Müller (= UTB für Wissenschaft 1512). Jele, Harald (1999) Wissenschaftliches Arbeiten in Bibliotheken. Einführung für StudentInnen. München/Wien: Oldenbourg. Krämer, Walter (1999) Wie schreibe ich eine Seminar- oder Examensarbeit? Frankfurt/New York: Campus (= campus concret 47). Krämer, Walter ( 4 1995) Wie schreibe ich eine Seminar-, Examens- und Diplomarbeit. Stuttgart/Jena: Fischer. Rückriem, Georg/Stary, Joachim/Franck, Norbert ( 10 1997) Die Technik wissenschaftlichen Arbeitens. Paderborn u. a.: Schöningh (= UTB für Wissenschaft 724). Standop, Ewald/Meyer, Matthias L. G. ( 15 1998) Die Form der wissenschaftlichen Arbeit. Wiesbaden: Quelle & Meyer (= UTB für Wissenschaft 272). Stary, Joachim/Kretschmer, Horst (1994) Umgang mit wissenschaftlicher Literatur. Eine Arbeitshilfe für das sozial- und geisteswissenschaftliche Studium. Berlin: Cornelsen. Theisen, Manuel R. ( 9 1998) Wissenschaftliches Arbeiten. Technik Methoden Form. München: Vahlen (= WiST-Taschenbücher). Weitere Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie in den Empfehlungen zur Gestaltung von Proseminar-, Seminar- oder Diplomarbeiten. Zitieren und Bibliographie der Universität Graz unter folgendem Link: http://www-gewi.uni-graz.at/uedo/research/zitbiblempf.pdf. 7
Anlage: Muster eines Titelblattes (MA Fachübersetzen) Übersetzung eines technischen Fachtextes aus dem Englischen ins Deutsche mit übersetzungswissenschaftlicher Textanalyse und übersetzungswissenschaftlichem Kommentar Development of a Throttleless Natural Gas Engine SAE-SP, Band 1634 (2001), pp. 125-136 Masterarbeit im Studiengang MA Fachübersetzen angefertigt an der Fachhochschule Köln, Institut für Translation und Mehrsprachige Kommunikation Betreuerin/Betreuer: [Name und Titel der Betreuerin/des Betreuers] vorgelegt von: [Name und Titel der/des Studierenden] aus [Angabe des Geburtsorts und ggf. des Landes] Datum der Abgabe: [Angabe des Datums] 8