Richtlinie für die Anfertigung der Diplomarbeit
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- Cornelius Walter
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1 Technische Universität Dresden Seite 1 von 5 Richtlinie für die Anfertigung der Diplomarbeit Die vorliegende Richtlinie stellt eine Ergänzung zu den Regelungen zum Diplomverfahren gem. Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Maschinenbau an der Technischen Universität Dresden in Bezug auf Form und Inhalt der Diplomarbeit dar. Sie ist als Leitfaden zu verstehen, um eine qualitätsgerechte wissenschaftlich-technische Dokumentation zu erreichen. Allgemeines 1. Diplomarbeiten sind wissenschaftlich-technische Dokumentationen, die allgemeinen Anforderungen bezüglich Struktur und Form entsprechen müssen. Sie sollen sich durch Klarheit im Ausdruck, guten Stil und einwandfreie Orthografie auszeichnen. Formulierungen sind sorgfältig zu wählen. Das betrifft auch die Verwendung fremdsprachiger Begriffe. 2. Die Arbeit ist logisch zu gliedern. 3. Der Diplomand soll einen anspruchsvollen wissenschaftlich-technischen Inhalt verständlich vermitteln. Dazu ist es erforderlich, sich immer wieder in die Position des Lesers zu versetzen und die Darstellung in dieser Hinsicht zu hinterfragen. 4. Das Bild, d. h. Prinzipskizze, Diagramm, Foto, Flussdiagramm, Tabelle etc., ist die Sprache des Ingenieurs und sollte langen Erklärungen vorgezogen werden. 5. Ergebnisse müssen rückverfolgbar sein. Dazu sind die angewendeten Methoden, Annahmen, Randbedingungen, experimentellen Einrichtungen und Programme sowie relevante Zwischenergebnisse zu nennen und in einem angemessenen Umfang zu erläutern. 6. Auch Berechnungen sind so zu dokumentieren, dass der Gutachter ihre Richtigkeit überprüfen kann. 7. Die Darstellung sollte sich auf das Wesentliche konzentrieren und frei von allgemein bekannten Abhandlungen sein, die nur vom Thema ablenken und den roten Faden verlieren lassen. 8. Der Diplomarbeit ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, dass die Arbeit selbständig angefertigt wurde und keine anderen als die angegebenen Unterlagen verwendet wurden.
2 Technische Universität Dresden Seite 2 von 5 Aufbau der Diplomarbeit Deckblatt (siehe Muster im Anhang) Ausgehändigte Aufgabenstellung (1 Exemplar mit der Originalaufgabenstellung) Inhaltsverzeichnis Anlagenverzeichnis Verzeichnis der Formelzeichen und Abkürzungen Textteil - Einleitung - Zielstellung - Lösungsweg - Hauptteil mit Unterabschnitten - Ergebnisse und Bewertung - Zusammenfassung und ggf. Ausblick Literaturverzeichnis Selbständigkeitserklärung Anlagen, Anhänge Form 1. Allgemein orientieren sich Aufbau und Gestaltung der Diplomarbeit an den Normen zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten, siehe DIN 1421, 1422, 1502, Die Diplomarbeit ist auf weißem Papier im Format A4 entsprechend den Richtlinien zur Textverarbeitung (DIN 5008, Duden) zu verfassen und zu binden. 3. Die Diplomarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache und dabei nach den Regeln der neuen deutschen Rechtschreibung anzufertigen. 4. Als Schriftgrad ist mindestens 11 zu wählen. 5. Text- und Anlagenseiten sind getrennt zu nummerieren und mit einer Kopfzeile gemäß dem Muster (siehe Anhang) zu versehen. 6. Formelzeichen und Abkürzungen sind in einem gesonderten Verzeichnis in alphabetischer Reihenfolge bzw. bei nur einmaliger Benutzung im Text zu erläutern. 7. Physikalische Größen sind in Maßeinheiten des internationalen Einheitensystems (SI) anzugeben. 8. Bilder, Tabellen und Formeln sind zu nummerieren und müssen einen Textbezug haben. Bilder werden mit einer Bildunterschrift versehen. 9. Bilder, die in den Text eingefügt werden, sollten sorgfältig ausgewählt werden, um Textfluss und Lesbarkeit zu unterstützen und nicht zu beeinträchtigen. Die wesentlichen Details des Bildes und relevante Beschriftungen müssen in allen abgegebenen Exemplaren gut erkennbar sein.
3 Technische Universität Dresden Seite 3 von Erläuternde Beispiele, große Bilder und ergänzende Daten sowie Beilagen, auf die im Text immer wieder hingewiesen wird, gehören in die Anlage. Längere Dokumente, die der Verständlichkeit der Arbeit dienen, Programmquelltexte, längere Beispiele o. ä. sind als Anhang in gedruckter oder elektronischer Form (CD, DVD) beizufügen. 11. Enthält die Arbeit Zitate, so müssen diese entsprechend ausgewiesen und die Quellen nachgewiesen werden. Es muss klar ersichtlich sein, welche Erkenntnisse vom Autor stammen und welche der Literatur entnommen wurden. Alle benutzten Quellen, auch für sinngemäß wiedergegebene Gedanken, Erfahrungswerte usw. sind im Text mit einer Nummer zu versehen und im Literaturverzeichnis aufzuführen. Wörtliche Zitate sind durch Anführungszeichen zu kennzeichnen. Abweichungen von dieser Form bedürfen der Zustimmung des betreuenden Hochschullehrers. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Diplomarbeit in einem Unternehmen angefertigt wird und dort spezielle Richtlinien existieren, die auch auf die Diplomarbeit angewendet werden sollen. Veröffentlichung 1. Diplomarbeiten sind als wissenschaftliche Arbeiten öffentlich zugänglich. Sollte die Arbeit vertrauliche Informationen enthalten, die nicht veröffentlicht werden können, so ist der Textteil zumindest so zu verfassen, dass wissenschaftlicher Hintergrund, Lösungsweg und grundsätzliche Aussagen vom Leser nachvollziehbar sind. Dies ist z. B. durch normierte Diagramme und Prinzipdarstellungen möglich. Vertrauliche Daten sind in diesem Fall in einem nicht öffentlichen Anlageteil beizufügen, der nur den Gutachtern zur Prüfung der Arbeit zugänglich ist. 2. Zur Verteidigung der Diplomarbeit ist ein Poster abzugeben, dessen Gestaltung sich nach den Vorgaben des betreuenden Hochschullehrers richtet. 3. Ergeben sich aus der Diplomarbeit Erfindungen, für die Schutzrechte beantragt werden können, so ist der betreuende Hochschullehrer darüber zu informieren. Im Übrigen gelten die diesbezüglichen Regelungen der TU Dresden. Dresden, den Institutsdirektor
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