Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung

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Transkript:

Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung RdErl. des MK vom 12. 1. 2006 35 82102 inklusive Änderung vom 26.11.2010 1. Grundsatz Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20. 11. 1998 in der Fassung vom 26. 4. 2002) können Berufsbildende Schulen in Sachsen-Anhalt auf freiwilliger Basis eine Prüfung anbieten, in der sich Schülerinnen und Schüler in beruflichen Bildungsgängen - unabhängig von einer Benotung im Zeugnis ihre Fremdsprachenkenntnisse zertifizieren lassen können. 2. Prüfungsniveaus und Berufsbezug Die Prüfung wird jeweils in einer der drei Stufen I, II oder III durchgeführt. Sie orientieren sich an den Stufen A2 Waystage (Stufe I), B1 Threshold (Stufe II) und B2 Vantage (Stufe III), die vom Europarat im Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen aufgeführt werden (Anlage 1). Je Niveaustufe wird die Prüfung differenziert nach den Erfordernissen der folgenden Berufsbereiche durchgeführt: a) kaufmännisch-verwaltende Berufe, b) gewerblich-technische Berufe, c) gastgewerbliche Berufe, d) sozialpflegerische, sozialpädagogische Berufe. Innerhalb der Berufsbereiche können weitere berufsbezogene Konkretisierungen bis zur Ebene einzelner Berufe vorgenommen werden. Auf dem Zertifikat ist dann der Beruf auszuweisen. 3. Prüfungsausschuss Die Schulleiterin oder der Schulleiter bestellt nach Bedarf zur Abnahme der Prüfung einen Prüfungsausschuss. Er besteht aus zwei fachlich geeigneten und zur Nebentätigkeit bereiten Lehrkräften, von denen eine durch die Schulleiterin oder den Schulleiter mit der Wahrnehmung des Prüfungsausschussvorsitzes, die andere mit der Aufgabe der Schriftführung beauftragt wird. Eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes kann an den Prüfungen als stimmberechtigtes Mitglied teilnehmen. Der Prüfungsausschuss kann auch schulübergreifend eingesetzt werden. Er regelt im Einvernehmen mit der Schulleitung die Überwachung der Prüfung durch Aufsichtspersonen und trifft die Entscheidung über die Nachholung der mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung kann nicht nachgeholt werden. Kann sich der Prüfungsausschuss nicht auf eine Bewertung einigen, so wird diese rechnerisch aus der Bewertung der Prüfenden durch das arithmetische Mittel festgelegt.

4. Prüfungsteile Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Es werden folgende Kompetenzbereiche zu Grunde gelegt: a) Rezeption (Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen zu verstehen), b) Produktion (Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich in der Fremdsprache zu äußern), c) Mediation (Fähigkeit durch Übersetzung oder Umschreibung mündlich oder schriftlich zwischen Kommunikationspartnern zu vermitteln), d) Interaktion (Fähigkeit, Gespräche zu führen und zu korrespondieren). Die Kompetenzbereiche sind für die einzelnen Stufen verbindlich in der Anlage beschrieben. 5. Prüfungsdurchführung und -bewertung Die Prüfungen werden an berufsbildenden Schulen durchgeführt und unter Beachtung der Anforderungen der jeweiligen Stufe auf der Basis des folgenden Punkte-Schlüssels bewertet: a) - schriftliche Prüfung 100 Punkte b) - mündliche Prüfung 30 Punkte. Im Rahmen der schriftlichen Prüfung sollen die Aufgabenanteile für die drei Kompetenzbereiche wie folgt gewichtet werden: a) Rezeption 40 v. H. b) Produktion 30 v. H. c) Mediation 30 v. H. Eine Abweichung von jeweils bis zu 10 v. H. Punkten ist möglich. Die in den Teilen der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung jeweils erreichte und erreichbare Punktzahl ist im Zertifikat anzugeben. Die schriftliche und die mündliche Prüfung sind bestanden, wenn jeweils mindestens die Hälfte der ausgewiesenen Punktzahl erreicht wird. Die Prüfung ist bestanden, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden sind; ein Ausgleich ist nicht möglich. Für Prüfungen in den einzelnen Stufen gelten die folgenden Zeiten: a) Stufe I schriftlich 60 Minuten mündlich 10 Minuten pro Prüfling b) Stufe II schriftlich 90 Minuten mündlich 15 Minuten pro Prüfling c) Stufe III schriftlich 120 Minuten mündlich 20 Minuten pro Prüfling. Für die mündliche Prüfung, die in der Regel als Gruppenprüfung durchzuführen ist, kann eine angemessene Zeit zur Vorbereitung gegeben werden. Über den Verlauf der mündlichen und schriftlichen Prüfung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt.

6. Anmeldung zur Prüfung Die Schülerinnen und Schüler melden sich schriftlich bei ihrer Schule an. Das Anmeldeformular (vgl. Anlage 2) erhalten sie von der Schule. Die Anmeldung muss spätestens bis zum 1. 2. des jeweiligen Jahres erfolgen. Für das Schuljahr 2005/2006 muss die Anmeldung spätestens bis zum 1. 4. 2006 erfolgen. Bei Anmeldung muss der Prüfling die Einzahlung der Prüfungsgebühr gemäß Nummer 11 nachweisen. Die teilnehmenden berufsbildenden Schulen wenden sich an die beim Landesverwaltungsamt eingerichtete Arbeitsgruppe um mitzuteilen, für welche Stufen und gegebenenfalls Berufe Prüfungsaufgaben benötigt werden (vgl. Anlage 3). Die Zusendung der schriftlichen Prüfungsaufgaben mit Lösung wird durch die Arbeitsgruppe organisiert, die Vervielfältigung übernehmen die Schulen. Zur Prüfung können sich alle in einer Ausbildung befindlichen Schülerinnen und Schüler anmelden. Empfohlen wird eine vorherige Beratung durch die zuständigen Fremdsprachenlehrkräfte der Schule. 7. Prüfungsaufgaben und Auswahlkommission Die Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung werden von einer Arbeitsgruppe beim Landesverwaltungsamt ausgewählt. Der Arbeitsgruppe gehören vier Fremdsprachenlehrkräfte an, die jeweils einen Berufsbereich nach Nummer 2 vertreten. Sie nimmt Aufgabenvorschläge entgegen und stellt sicher, dass eine Auswahl getroffen werden kann. Die Aufgabenstellung für die mündliche Prüfung erfolgt durch die Prüferinnen und Prüfer der Schule. 8. Aufwandsentschädigung und Reisekostenvergütung Die Erstellung der Prüfungsaufgaben, die Vorbereitung der Prüfung durch die Arbeitsgruppe, Aufsichtsführungen, die Beurteilung schriftlicher Prüfungsaufgaben, die Abnahme der mündlichen Prüfung durch die beiden fachkundigen Lehrkräfte des Prüfungsausschusses nach Nummer 3 und die verwaltungstechnische Abwicklung der Zertifizierung erfolgen im Rahmen nebenberuflicher Tätigkeit. Dafür erhalten die Lehrkräfte eine finanzielle Aufwandsentschädigung, soweit sie im Hauptamt ausgelastet sind. Sofern auswärtigen Mitgliedern der Arbeitsgruppe Reisekosten entstehen, werden diese auf der Grundlage des Reisekostengesetzes erstattet. 9. Termine der Zertifikatsprüfung Der Termin für die landeszentral durchzuführende schriftliche Prüfung wird jährlich durch das Ministerium vorgegeben. Den Termin für die mündliche Prüfung legt die Schulleiterin oder der Schulleiter fest. 10. Zertifikat Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zertifikat (vgl. Anlage 4). Die Beschreibung der Stufen und Kompetenzbereiche ist Bestandteil des Zertifikats. 11. Prüfungsgebühren Für die Durchführung der Prüfungen werden entsprechend Nummer 7 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. 8. 2004 (GVBl. LSA S. 554), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.3.2010 (GVBl. LSA S. 180), folgende Prüfungsgebühren erhoben: Stufe I (Waystage): 44 Euro Stufe II (Threshold): 47 Euro Stufe III (Vantage): 55 Euro.

Die Zulassung zur Prüfung ist nur möglich, wenn bei Prüfungsanmeldung die Einzahlung der Prüfungsgebühr durch Vorlage des Bankbelegs nachgewiesen wird. 12. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Dieser RdErl. tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Kompetenzbereiche der Stufen Anlage 1 Stufe I (Europäischer Referenzrahmen A2, Waystage) Rezeption Produktion Mediation Interaktion Der Prüfling kann sehr geläufige und einfach strukturierte berufstypische Texte auf konkrete klar erkennbare Einzelinformationen hin auswerten. Es stehen ihm dazu Hilfsmittel (wie z. B. Wörterbücher und visuelle Darstellungen) zur Verfügung. Den Informationsgehalt klar und langsam gesprochener kurzer Mitteilungen aus dem beruflichen Alltag kann er nach wiederholtem Hören verstehen. Der Prüfling kann Eintragungen in Formulare des beruflichen Alltags vornehmen und kurze Sätze bilden. Längere Darstellungen gelingen, wenn als Hilfsmittel Wörterbücher und/oder ein Repertoire an Textbausteinen zur Verfügung stehen und die Textproduktion stark gelenkt ist. Der Prüfling verfügt über die nötigen sprachlichen Mittel, um die im Berufsleben geläufigsten Sachinformationen (wenn auch nicht immer sprachlich korrekt) zu übermitteln. Der Prüfling kann einen einfachen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen einfachen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Der Prüfling kann einfache und rein informative berufsrelevante Gesprächssituationen unter Mithilfe des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen. Er ist sich dabei landestypischer Unterschiede bewusst. Er kann auf sehr geläufige schriftliche Standardmitteilungen mit einfachen sprachlichen Mitteln reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch stark von der Muttersprache geprägt sein. Stufe II (Europäischer Referenzrahmen B1, Threshold) Rezeption Produktion Mediation Der Prüfling kann gängige berufstypische Texte unter Einsatz von Hilfsmitteln (wie z. B. Wörterbüchern und visuellen Darstellungen) zügig auf Detailinformationen hin auswerten. Er kann klar und in angemessenem, natürlichem Tempo gesprochene Mitteilungen nach wiederholtem Hören im Wesentlichen verstehen, wenn die Informationen nicht zu dicht aufeinanderfolgen. Der Prüfling kann berufstypische Standardschriftstücke und mündliche Mitteilungen unter Berücksichtigung von Vorgaben und Verwendung von Hilfsmitteln weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen bzw. formulieren. Berufsbezogene Sachinformationen werden bei eingeschränktem Wortschatz verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben. Der Prüfling kann einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt in die Fremdsprache übertragen. Es kommt dabei nicht auf sprachliche und stilistische, sondern auf inhaltliche Übereinstimmung an.

Interaktion Der Prüfling kann gängige berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen und auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Dabei kann er kurz eigene Meinungen und Pläne erklären und begründen. Er ist dabei fähig, wesentliche landestypische Unterschiede zu berücksichtigen. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch von der Muttersprache geprägt sein. Stufe III (Europäischer Referenzrahmen B2, Vantage) Rezeption Produktion Mediation Interaktion Der Prüfling kann komplexere berufstypische Texte gegebenenfalls unter Einsatz von Hilfsmitteln über ihren Informationsgehalt hinaus auswerten. Er kann in natürlichem Tempo gesprochenen Mitteilungen folgen und Hauptgedanken erkennen und festhalten, auch wenn leicht regionale Akzentfärbungen zu hören sind. Der Prüfling kann berufstypische Schriftstücke und mündliche Mitteilungen auch ohne Zuhilfenahme von Textbausteinen insgesamt stil- und formgerecht strukturieren und sprachlich korrekt verfassen bzw. formulieren. Der Prüfling kann einen komplexeren fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt stilistisch angemessen in die Fremdsprache übertragen. Der Prüfling kann berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen. Er kann dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen und auf den Gesprächspartner gezielt eingehen. Er kann auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat reagieren. Er kann schriftlich wie mündlich Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen. Er ist dabei fähig, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berücksichtigen. In Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch ist die Muttersprache gegebenenfalls noch erkennbar. Er verfügt jedoch über ein angemessenes idiomatisches Ausdrucksvermögen.

A N M E L D U N G zur Prüfung für das KMK-Fremdsprachen-Zertifikat Anlage 2 Sprache: Berufsbereich und Stufe:* Berufsbereich Berufsbereich und evtueller Beruf z. B. KMK-Stufe I Waystage KMK-Stufe II Threshold KMK-Stufe III Vantage kaufmännischverwaltend: Bankkauffrau *Bitte die zutreffenden Angaben eintragen. Vor- und Nachname: (in Druckbuchstaben) Schule/Klasse: Die Prüfungsgebühren sind auf das folgende Konto eingezahlt worden: Empfänger : Konto-Nr. : BLZ : Bank : Als Verwendungszweck ist angegeben: Kassenzeichen KMK-Fremdsprachen-Zertifikat Ort/Datum (Unterschrift des Prüflings) Die Einzahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von...euro ist durch Vorlage des Bankbelegs nachgewiesen worden. Ort/Datum (Unterschrift der Schule) Formblatt 1 Anmeldung zur Prüfung für das KMK-Fremdsprachenzertifikat, MK, Referat 35, Fassung v. 26.7.2005

Anlage 3 ANMELDUNG DER SCHULEN Schulstempel Landesverwaltungsamt Referat 505 Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle/Saale KMK-Fremdsprachenzertifikat Englisch in der beruflichen Bildung Wir bitten um Zusendung je eines Exemplars der folgenden Prüfungen: Berufsbereiche Kaufmännisch-verwaltende Berufe Niveaustufe I II III Gewerblich-technische Berufe Gastgewerbliche Berufe Sozialpflegerische, sozialpädagogische Berufe Ort/Datum (Unterschrift der Schule) Formblatt 2 Anmeldung der Schulen, MK, Referat 35, Fassung vom 26.7.2005

Anlage 4 (Seite 1) KMK-Fremdsprachen-Zertifikat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zu Fremdsprachen in der beruflichen Bildung Zertifikat auf der Grundlage der Initiative des Europarates: Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen ENGLISCH FÜR (Berufsbereich oder Beruf) (Name und Logo der Schule) Formblatt 3a KMK-Fremdsprachen-Zertifikat Seite 1, MK, Referat 35, Fassung vom 26.7.2005

(Seite 2) KMK-Fremdsprachen-Zertifikat (Frau oder Herr, Vorname, Name) geboren am in (Geburtsort) hat am die Prüfung für auf der Stufe (vergleiche nächste Seite) erfolgreich abgelegt und dabei folgende Ergebnisse erzielt: Schriftliche Prüfung erreichbare erreichte Punkte Punkte 1. Texten und gesprochenen Mitteilungen Informationen entnehmen (Rezeption) 2. Schriftstücke erstellen (Produktion) 3. Vermitteln in zweisprachigen Situationen/Texte wiedergeben (Mediation) Mündliche Prüfung Insgesamt 100 4. Gespräche führen (Interaktion) 30 (Dienstsiegel) Ort, Datum (Unterschrift) Das Zertifikat entspricht den Anforderungen der Rahmenvereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland vom 20.11.1998 in der jeweils gültigen Fassung über die Zertifizierung von Fremdsprachen in der beruflichen Bildung. Formblatt 3b KMK-Fremdsprachen-Zertifikat Seite 2, MK, Referat 35, Fassung vom 26.7.2005

Kompetenzbereiche der Stufen (Seite 3) Rezeption Produktion Mediation Interaktion Hinweis: Die Formulierungen auf dieser Seite orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren und Beurteilen. KMK-Stufe I (Europäischer Referenzrahmen A2) KMK-Stufe II (Europäischer Referenzrahmen B1) KMK-Stufe III (Europäischer Referenzrahmen B2) Der Prüfling kann sehr geläufige und Der Prüfling kann gängige berufsty- Der Prüfling kann komplexere beeinfach strukturierte berufstypische pische Texte unter Einsatz von rufstypische Texte gegebenenfalls Texte auf konkrete klar erkennbare Hilfsmitteln (wie z. B. Wörterbüchern unter Einsatz von Hilfsmitteln über Einzelinformationen hin auswerten. und visuellen Darstellungen) zügig ihren Informationsgehalt hinaus Es stehen ihm dazu Hilfsmittel (wie auf Datailinformationen hin auswer- auswerten. Er kann in natürlichem z. B: Wörterbücher und visuelle ten. Er kann klar und in angemesse- Tempo gesprochenen Mitteilungen Darstellungen) zur Verfügung. Den nem, natürlichem Tempo gespro- folgen und Hauptgedanken erkennen Informationsgehalt klar und langsam chene Mitteilungen nach wiederhol- und festhalten, auch wenn leicht gesprochener kurzer Mitteilungen tem Hören im Wesentlichen verste- regionale Akzentfärbungen zu hören aus dem beruflichen Alltag kann er hen, wenn die Informationen nicht zu sind. nach wiederholtem Hören verstehen. dicht aufeinander folgen. Der Prüfling kann Eintragungen in Formulare des beruflichen Alltags vornehmen und kurze Sätze bilden. Längere Darstellungen gelingen, wenn als Hilfsmittel Wörterbücher und/oder ein Repertoire an Textbausteinen zur Verfügung stehen und die Textproduktion stark gelenkt ist. Der Prüfling verfügt über die nötigen sprachlichen Mittel, um die im Berufsleben geläufigsten Sachinformationen (wenn auch nicht immer sprachlich korrekt) zu übermitteln. Der Prüfling kann einen einfachen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen einfachen in Deutsch dargestellten Sachverhalt mit eigenen Worten in der Fremdsprache umschreiben. Der Prüfling kann einfache und rein informative berufsrelevante Gesprächssituationen unter Mithilfe des Gesprächspartners in der Fremd- Sprache bewältigen. Er ist sich dabei landestypischer Unterschiede bewusst. Er kann auf sehr geläufige schriftliche Standardmitteilungen mit einfachen sprachlichen Mitteln reagieren. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch stark von der Muttersprache geprägt sein. Der Prüfling kann berufstypische Standardschriftstücke und mündliche Mitteilungen unter Berücksichtigung von Vorgaben und Verwendung von Hilfsmitteln weitgehend korrekt in der Fremdsprache verfassen oder formulieren. Berufsbezogene Sachinformationen werden bei eingeschränktem Wortschatz verständlich in der Fremdsprache wiedergegeben. Der Prüfling kann einen fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen in Deutsch dargestellten Sachverhalt in die Fremdsprache übertragen. Es kommt dabei nicht auf sprachliche und stilistische, sondern nur auf inhaltliche Übereinstimmung an. Der Prüfling kann gängige berufsrelevante Gesprächssituationen unter Einbeziehung des Gesprächspartners in der Fremdsprache bewältigen und auf schriftliche Standardmitteilungen reagieren. Dabei kann er kurz eigene Meinungen und Pläne erklären und begründen. Er ist dabei fähig, wesentliche landestypische Unterschiede zu berücksichtigen. Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch können noch von der Muttersprache geprägt sein. Die drei Niveaustufen des KMK-Fremdsprachenzertifikats lassen sich in die Eurolevels folgendermaßen einordnen: Der Prüfling kann berufstypische Schriftstücke und mündliche Mitteilungen auch ohne Zuhilfenahme von Textbausteinen insgesamt stilund formgerecht strukturieren und sprachlich korrekt verfassen bzw. formulieren. Der Prüfling kann einen komplexeren fremdsprachlich dargestellten Sachverhalt unter Verwendung von Hilfsmitteln auf Deutsch wiedergeben oder einen komplexeren in Deutsch dargestellten Sachverhalt stilistisch angemessen in die Fremdsprache übertragen. Der Prüfling kann berufsrelevante Gesprächssituationen sicher in der Fremdsprache bewältigen. Er kann dabei auch die Gesprächsinitiative ergreifen und auf den Gesprächspartner gezielt eingehen. Er kann auf schriftliche Mitteilungen komplexer Art situationsadäquat reagieren. Er kann schriftlich wie mündlich Sachverhalte ausführlich erläutern und Standpunkte verteidigen. Er ist dabei fähig, landestypische Unterschiede in der jeweiligen Berufs- und Arbeitswelt angemessen zu berücksichtigen. In Aussprache, Wortwahl und Strukturengebrauch ist die Muttersprache gegebenenfalls noch erkennbar. Er verfügt jedoch über ein angemessenes idiomatisches Ausdrucksvermögen. A Elementare Sprachverwendung A 1 A2 Breakthrough Waystage KMK, Stufe I B Selbständige Sprachverwendung B1 B2 Threshold Vantage KMK, Stufe II KMK, Stufe III C Kompetente Sprachverwendung C1 C2 Effective Operational Mastery Proficiency (EOP) Formblatt 3c KMK-Fremdsprachen-Zertifikat Seite 3, MK, Referat 35, Fassung vom 26.7.2005

Areas of Competence (Seite 4) Reception Production Mediation Interaction Note: The following descriptions are based on the Council of Europe s A Common European Framework of Reference for Languages: Learning, Teaching, Assessment Level I Level II (European Framework of (European Framework of Reference A2) Reference B1) The candidate can understand clearly defined, individual items of information in simply structured texts that are in very frequent use in his/her field of work, using aids such as dictionaries and illustrations. He/she can understand the content of short messages relating to everyday working life when these are spoken cleary and slowly and there is an opportunity to listen to them more than once. The candidate can fill in forms used in everyday working life and form short sentences. Acting on clear instructions, he/she can successfully undertake more extensive text production with the aid of dictionaries and/or repertoire of text modules. The candidate has sufficient knowedge of the language at his/her disposal to convey the most commonly used, job-related factual information (even if the language employed is not always completely correct). The candidate can render in German simple facts expressed in the foreign language or, in the foreign language, express in his/her own words simple facts given in German, using works of reference. The candidate can cope with simple conversational situations in the foreign language dealing purely with the exchange of information in his/her field of work, making use of the help provided by the person to whom he/she is talking. He/she is aware of intercultural differences existing between the speakers of the two languages. He/she is able to react to very frequently used, standard written messages using the simple language at his/her disposal. Pronunciation, choice of vocabulary and use of structures may still be strongly influenced by his/her mother tongue. The candidate can speedily understand the details contained in texts that are in frequent use in his/her field of work, using aids such as dictionaries and illustrations. He/she can understand virtually all the content of messages spoken clearly and at an appropriate, natural speed when the items of information are not too close together and there is an opportunity to listen to the message more than once. The candidate can produce standard written and oral messages in the foreign language to a relatively high degree of language accuracy, acting on instructions and with the aid of works of reference. He/she can express factual information concerning his/her field of work comprehensibly in the foreign language despite a limited range of vocabulary. The candidate can render in German expressed in the foreign language or reproduce in the foreign language facts given in German, using works of reference. Of primary concern is the appropriacy of the content, not the accuracy of the language and the suitability of the style. The candidate can cope with conversational situations in the foreign language that arise frequently in his/her field of work, on occasion making use of the help provided by the person to whom he/she is talking and react to standard written messages. He/she can also express and explain his/her own opinions and plans in the process, he/she is able to take into consideration the most important intercultural differences existing between speakers of the two languages. Pronunciation, choice of vocabulary and use of structures may still be influenced by the mother tongue. Level III (European Framework of Reference B2) The candidate can analyse and understand the implications of fairly complex texts in his/her field of work, using works of reference if necessary. He/she can follow messages spoken at a natural speed and recognize and record the main ideas even when these are spoken with a slight regional accent. The candidate can compose texts and convey messages that are typical of his/her field of work to an, in general, high degree of language and stylistic accuracy and appropriacy of form, without necessarily having to resort to the use of works of reference. The candidate can render in German fairly complex information expressed in the foreign language or, in the foreign language, convey in his/her own words and while paying attention to stylistic appropriacy, fairly complex information given in German, using works of reference. The candidate can cope confidently with conversational situations in the foreign language that relate to his/her field of work in the process, he/she can also take the initiative and adapt to the needs and wishes of the other person. He/she can react to fairly compact written pieces of text as the situation demands. He/she can explain facts in detail and defend standpoints both in writing an orally. In this context, he/she is able to pay appropriate attention to the intercultural differences existing in the occupational environment of the speakers of the two languages. Although the influence of the mother tongue may still be recognizable with regard to pronunciation, choice of vocabulary and use of structures, he/she has an appropriately idiomatic mode of expession at his/her disposal. The three levels of the Foreign Language Certificate issued by The Standing Conference of Ministers for Education and Culture of the Länder (KMK) can be categorised according to the Euro-Levels as follows: A Basic User B Independent User C Proficient User A 1 A2 B1 B2 C1 C2 Breakthrough Waystage Threshold Vantage Effective Operational Mastery KMK, Level I KMK, Level II KMK, Level III Proficiency (EOP) Formblatt 3d KMK-Fremdsprachen-Zertifikat Seite 1, MK, Referat 35, Fassung vom 26.7.2005