Referentin Sarah Sauter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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Transkript:

Referentin Sarah Sauter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg Baden-Württemberg war im Frühjahr 2008 das erste Bundesland, das im Rahmen eines Modellvorhabens Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen ausgegeben hat. 2012: Ergänzung des bisherigen Ansatzes durch ein weiteres Förderelement für Start-ups: Innovationsgutschein B Hightech Der erfolgreiche Förderansatz Innovationsgutscheine wird als Förderprogramm fortgeführt.

Eckpunkte der Förderung Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg weniger als 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Vorjahresumsatz bzw. Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. (einschließlich aller verbundenen Unternehmen) Auch Existenzgründerinnen und gründer können einen Antrag stellen (Unternehmensgründung muss bis zur Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein).

Anzahl der Beschäftigten der bisherigen Antragsteller

Eckpunkte der Förderung Gegenstand, Art und Höhe der Förderung Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte und Dienstleistungen unterstützen. Es werden auch Prozessinnovationen im Rahmen der Produkt- oder Dienstleistungserstellung gefördert.

Eckpunkte der Förderung Gegenstand, Art und Höhe der Förderung Innovationsgutscheine gibt es zu 2.500 (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, z.b. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik. Max. Fördersatz 80% Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens 3.125 an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.

Beauftragte Tätigkeiten mit Gutschein A

Eckpunkte der Förderung Gegenstand, Art und Höhe der Förderung 5.000 (Innovationsgutschein B) für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten z.b. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung. Max. Fördersatz 50% Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens 10.000 an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden. Beide Innovationsgutscheine sind kombinierbar!

Beauftragte Tätigkeiten mit Gutschein B

Eckpunkte der Förderung Zuschussfähige Ausgaben : Leistungen externer, vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg akzeptierter Forschungsund Entwicklungseinrichtungen. Die F&E-Einrichtung(en) muss bei Antragstellung bekannt sein.

Art der Forschungs- und Entwicklungseinrichtung 6% 6% Private Einrichtungen 13% 20% 55% Hochschulen Steinbeis Fraunhofer-Institute Sonstige Institute

Regionale Verteilung der F&E-Einrichtungen Die meisten beauftragten F&E- Einrichtungen kommen aus Baden-Württemberg. 78% Baden-Württemberg 19% andere deutsche Bundesländer 3% Ausland

Eckpunkte der Förderung Nicht gefördert werden: - Klassische Unternehmensberatungen (z.b. Strategieberatung, Organisationsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung), Unternehmercoachings - F&E-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige oder Familienmitglieder sowie unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen - Branchenübliche Konstruktions- und Programmieraufgaben - Outsourcing von F&E-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden - Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten - Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software - Diplom-, Promotions- und Habilitationsstudien - Betriebsinterner Aufwand, z.b. interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Sachkosten bei Gutschein B Hightech) - Mehrwertsteuer

Eckpunkte der Förderung Kumulierbarkeit im Rahmen von Unternehmenskooperationen Unternehmen, die sich zu einem größeren F&E-Vorhaben zusammenschließen, können ihre Innovationsgutscheine kumulieren Bis zu 4 Unternehmen können ihre Innovationsgutscheine kumulieren Wird nur in 3-4% der Vorhaben genutzt

Eckpunkte der Förderung Ein Innovationsausschuss gibt Empfehlungen hinsichtlich der Vergabe der Gutscheine ab und berät in Grenzfällen über Akzeptanz und Ausschluss von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen Mitglieder 2 Wissenschaftler 2 Innovationsberater 2 Unternehmer 1 Vertreter MFW Prof. Dr. Peter Henning Prof. Dr. Peter Kern Norbert Durst Dr. Stefan Senitz

Eckpunkte der Förderung Bezug der Innovationsgutscheine Antragstellung auf schriftlichem Wege beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (Ref. 83) laufend. Online-Antragstellung unter www.innovationsgutscheine.de Antragsunterlagen: - Antragsformular - De-minimis-Erklärung - Gewerbeanmeldung, Handelsregisiterauszug, FA-Bescheinigung zeitnahe Entscheidung über Förderwürdigkeit, Bewilligung (=Zustellung des Gutscheins) i.d.r innerhalb von 4 Wochen. Bewilligung stellt den Start des F&E-Vorhabens dar! Förderung (A und B oder A und B Hightech) einmal pro Jahr pro Unternehmen möglich.

Abrechnung der Innovationsgutscheine Nach Projektabschluss werden die Innovationsgutscheine beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft eingelöst Einreichung des Verwendungsnachweises mit folgenden Unterlagen: - Rechnung der F&E-Einrichtung (en) - Sachbericht über die Durchführung und das Ergebnis der Maßnahme - Einreichung bis 10 Monate nach Bewilligung Nach Prüfung zeitnahe Auszahlung des Zuschusses

Zwischenergebnisse 2.680 Anträge auf Innovationsgutscheine Davon über 2.000 bewilligt Bewilligungsquote unter den formal einwandfreien Anträgen: 85 % 76% der Antrag stellenden Unternehmen hatten zuvor keine Förderung erhalten 70% der Antrag stellenden Unternehmen hatten keine vorherige Kooperation mit F&E-Einrichtungen

Branchenverteilung

Erfolgsbeispiel: Servietten-Faltmaschine Nagelgreifer ermöglicht vollautomatischen Faltprozess Gutschein A: - Erarbeitung eines Konzepts für innovative Greifertechnologien Gutschein B: - Prototypenbau - Versuche

Erfolgsbeispiel: Tante Berta- der 30 sec Klapp-Anhänger Gutschein B: - Entwicklung und Prototypenfertigung

Gutschein B Hightech seit Januar 2012 Antragsberechtigte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis maximal 5 Jahre nach Gründung (endgültige Gründungsrechtsform), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gelten folgende Merkmale: Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt, Eintrag in die Handwerksrolle

Gutschein B Hightech Gegenstand, Art und Höhe der Förderung 20.000 für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Marktbzw. Fertigungsreife auszugestalten sowie für Sachkosten im Rahmen des Prototypenbaus Max. Fördersatz 50% Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens 40.000 an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden. Mit Innovationsgutschein A kombinierbar.

Gutschein B Hightech Gegenstand, Art und Höhe der Förderung Innovative Vorhaben in den folgenden Schwerpunktfeldern: 1) Nachhaltige Mobilität 2) Umwelttechnologie, Erneuerbare Energie und Ressourceneffizienz 3) Gesundheitswirtschaft, Lebenswissenschaften 4) Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Green IT und intelligente Produkte Antragstellung unter www.innovationsgutscheine.de Kurzpräsentation vor der Jury

Innovationsgutschein C (Kreativgutschein) Antragsberechtigte: Kleinstunternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft Gegenstand der Förderung: Unterstützung bei der Erstvermarktung von neuen Produkten und Dienstleistungen u.a. durch - Messeauftritte - Produktbezogener Internetvertrieb - Erstellung von Werbeflyern, Bedienungsanleitungen - Gebühren für Geschmacksmuster Art und Höhe der Förderung: Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000 Euro; Förderquote max. 50%

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Frau Sarah Sauter Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Ref. 83 Existenzgründung und Unternehmensnachfolge ifex Telefon: 0711/123-2615 Mail: sarah.sauter@mfw.bwl.de www.innovationsgutscheine.de www.gruendung-bw.de