Programm Mittelstand.innovativ!
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- Sara Wolf
- vor 6 Jahren
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1 Programm Mittelstand.innovativ! Förderlinie Innovationsgutschein Digitalisierung (Stand: April 2017) Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein- Westfalen (MIWF) hat ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt. Unter dem gemeinsamen Dach Mittelstand.innovativ! umfasst es die Förderlinien Innovationsassistent, Innovationsgutschein und den Innovationsgutschein Digitalisierung. Die fortschreitende Digitalisierung stellt insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen. Neue Geschäftsmodelle bzw. andere Produktions- und Wertschöpfungsprozesse werden erforderlich. Lösungsprobleme im Bereich IT-Sicherheit stellen sich häufig als Investitionshemmnis für KMU heraus. Mit dem Innovationsgutschein Digitalisierung soll daher das Ziel verfolgt werden, KMU in Kooperation mit Forschungseinrichtungen und anderen Kompetenzträgern zu unterstützen, unternehmerische Potentiale durch die Digitalisierung zu erkennen und diese im Unternehmen zu realisieren, respektive ihre IT-Systeme sicher zu gestalten bzw. anzupassen. So sollen KMU insgesamt befähigt werden, den Weg u. a. hin zu "Industrie 4.0" zu beschreiten. Mit dem Innovationsgutschein Digitalisierung hat sich das Land Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen rund um die Themen Digitalisierung und IT-Sicherheit in NRW zu stärken sowohl bei den klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie, wie auch im Handwerk, im Handel und im Dienstleistungsbereich. Der Innovationsgutschein Digitalisierung wird in zwei Förderbausteinen angeboten: Der Innovationsgutschein Digitalisierung A (Analyse und Bewertung) soll für eine Status quo-analyse des Digitalisierungsgrades im Unternehmen ( Digitalisierungscheck ) oder für die Erfassung des Grades der IT-Sicherheit verwendet werden. Fördergegenstand sind die Durchführung von SWOT- und damit verbundenen Potentialanalysen und das Aufzeigen von Verbesserungspotentialen im Unternehmen. Der Innovationsgutschein Digitalisierung B (Befähigung und Umsetzung) soll für Befähigungs- / Umsetzungsaufträge aus bestehenden oder im Rahmen des Analyseauftrages ermittelten Verbesserungspotentialen verwendet werden. Diese sollen dabei helfen, innovative Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen zu implementieren. Eine konsekutive Kombination beider Förderbausteine des Innovationsgutscheins Digi-
2 talisierung ist möglich. Die Förderlinie Innovationsgutschein Digitalisierung führt der Projektträger Jülich der Forschungszentrum Jülich GmbH im Auftrag des MIWF durch. 2
3 1. Was soll mit der Fördermaßnahme erreicht werden? Für welche Zwecke kann der Innovationsgutschein Digitalisierung eingesetzt werden? Wer kann einen Innovationsgutschein Digitalisierung erhalten? Wie hoch ist der Innovationsgutschein Digitalisierung dotiert und muss ein Eigenanteil erbracht werden? Welche Auftragnehmer werden für den Innovationsgutschein Digitalisierung anerkannt? Wie oft können Fördermaßnahmen aus dem Förderprogramm Mittelstand.innovativ! in Anspruch genommen werden? Wo kann der Innovationsgutschein Digitalisierung beantragt werden? Gibt es Antragsfristen? Wann und wo kann der Innovationsgutschein Digitalisierung eingelöst werden? Weitere Förderrahmenbedingungen
4 1. Was soll mit der Fördermaßnahme erreicht werden? Die Maßnahme soll KMU in NRW ansprechen. Gerade diese haben bei der Digitalisierung (Industrie 4.0, CPS, Internet of Things etc.) oftmals Hemmschwellen, wenn es um die Einführung von neuen IT-Technologien oder digitalen Geschäftsmodellen geht. Gründe hierfür sind häufig unzureichende eigene F&E-Kapazitäten auf diesem Gebiet, die Unkenntnis der Chancen und Risiken oder auch der dafür notwendigen Investitionsentscheidungen. Außerdem stellt die Einführung digitaler Technologien und Geschäftsprozesse Unternehmen vor neue Herausforderungen im Hinblick auf die IT-Sicherheit. Mit dem Innovationsgutschein Digitalisierung A sollen KMU befähigt werden, in Zusammenarbeit mit Auftragnehmern (Hochschulen / Forschungseinrichtungen / unternehmerisch tätigen Kompetenzträgern) Vorhaben zur Analyse hinsichtlich der Einführung von digitalen Technologien und Prozessen in ihrem Unternehmen durchzuführen. Mit dem Innovationsgutschein Digitalisierung B sollen Umsetzungsvorhaben zur Implementierung innovativer Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen gefördert werden. Damit wird das Ziel verfolgt, eine verstärkte Auseinandersetzung mit der Digitalisierungsthematik in den Unternehmen zu initiieren, bestehende Hemmschwellen bei der Nutzung digitaler Technologien in KMU zu reduzieren und für Fragen der IT-Sicherheit zu sensibilisieren. Dabei sollen die Vorhaben insbesondere auf die eigene Innovationsleistung und fähigkeit der KMU ausgerichtet sein. Hier setzt das Förderinstrument Innovationsgutschein Digitalisierung an, das darauf abzielt, in KMU finanzielle Ressourcen für die Ideenentwicklung und Realisierung freizusetzen, das Innovationspotenzial von KMU besser zu erschließen und ihre Innovationskraft zu stärken. 2. Für welche Zwecke kann der Innovationsgutschein Digitalisierung eingesetzt werden? Gutscheine können zum einen für Analyse- und Bewertungsaufträge beispielsweise zur Erfassung des Digitalisierungsgrades und / oder des Grades der IT-Sicherheit in einem Unternehmen eingesetzt werden. Zum anderen sollen Befähigungs- / Umsetzungsaufträge aus bestehenden oder im Rahmen des Analyseauftrages aufgezeigten Verbesserungspotentialen dabei helfen, innovative Lösungen zur Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen zu implementieren. Folgende Themenfelder stehen u. a. im Fokus. a. Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen (Cyber Physical Systems (CPS) und damit verbundene neue Geschäftsmodelle), z. B. Betrieb von CPS in vernetzten realen Umgebungen Bereitstellung von geeigneten Werkzeugen und Methoden zur Inbetriebnahme, Anlaufphase, Betriebsphase, zustandsorientierten Instandhaltung, Wartung und Pflege von Arbeitssystemen (einschließlich Simulation von Prozessketten) Geeignete Mensch-Maschine-Schnittstellen zur Unterstützung der Flexibilität und der Rekonfigurierbarkeit (letzteres, wenn Anlagen betrachtet werden sollen) Maßnahmen zur systematischen Erkennung, Analyse, Bewertung und Kon- 4
5 trolle von Risiken/Chancen im Zusammenhang mit der Einführung von CPS Maßnahmen zur Implementierung von neuen Geschäftsmodellen, welche durch die o. a. Punkte für das Unternehmen ermöglicht oder erforderlich werden (Vernetzung, Betrieb, Plattformtechnologien, etc.) Maßnahmen zur Erfassung des Ist-Zustandes im Unternehmen bzgl. der Digitalisierung ( Digitalisierungscheck ) b. IT-Sicherheit, z. B. Cyber Physical Security (Sicherheit und Robustheit vernetzter und verteilter Systeme, Schutz der Privatsphäre) Sichere Identitätsnachweise für Prozesse, Produkte und Dienstleistungen Schutz vor Produktpiraterie Benutzerfreundliche Sicherheitslösungen Maßnahmen zur Erfassung des Ist-Zustandes im Unternehmen bzgl. der IT- Sicherheit 3. Wer kann einen Innovationsgutschein Digitalisierung erhalten? Das Programm wendet sich an KMU aller Branchen, die neue Ideen nutzen wollen, um Innovationen rund um das Thema Digitalisierung und IT-Sicherheit zu generieren. Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Antragsberechtigt sind KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und bis zu 50 Mio. Jahresumsatz oder bis zu 43 Mio. Jahresbilanzsumme. Es gilt die jeweils aktuelle KMU- Definition der EU, zurzeit die Empfehlung der Kommission vom (Nr. 651/2014). Unternehmen mit enger personeller Anbindung an die auftragnehmende Hochschule/Forschungseinrichtung (z.b. Hochschulausgründungen) bzw. an das auftragnehmende Unternehmen können mit dieser Einrichtung keinen Innovationsgutschein Digitalisierung einlösen. 4. Wie hoch ist der Innovationsgutschein Digitalisierung dotiert und muss ein Eigenanteil erbracht werden? Für den Innovationsgutschein Digitalisierung A ist eine maximale Zuwendung in Höhe von und für den Innovationsgutschein Digitalisierung B von vorgesehen. Bis zu diesen Obergrenzen werden entsprechend der Unternehmenskategorie und Art der Auftragsvergabe die geltenden Fördersätze der Ausgaben (s. nachfolgende Tabelle), die dem Unternehmen von der beauftragten Hochschule/ Forschungseinrichtung bzw. dem unternehmerisch tätigen Kompetenzträger in Rechnung gestellt werden, erstattet. 5
6 Gutscheinvarianten Digitalisierung A und B Unternehmensgröße* Max. Förderquote bei Max. Förderquote bei Auftragsvergaben an For- Auftragsvergaben an einen unternehmerisch tätigen Kompetenzträger schungseinrichtungen Kleinst- und kleine Unternehmen 80 % 50 % Mittlere Unternehmen 50 % 30 % *KMU werden definiert als Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR aufweisen. Für die Unterscheidung zwischen Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen gelten folgende Abgrenzungen: Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR, kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR, mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR. 5. Welche Auftragnehmer werden für den Innovationsgutschein Digitalisierung anerkannt? Als Auftragnehmer werden beim Innovationsgutschein Digitalisierung alle Hochschulen, gemeinnützige Forschungseinrichtungen sowie unternehmerisch tätige Kompetenzträger in der Europäischen Union akzeptiert. Bei der Antragstellung muss die Wahl des Auftragnehmers (Hochschule / Forschungseinrichtung / unternehmerisch tätiger Kompetenzträger 1 ) erfolgt sein; Verträge dürfen jedoch erst nach Erhalt des Innovationsgutscheins Digitalisierung (Zuwendungsbescheid) abgeschlossen werden. Im Falle des Förderbausteins Digitalisierung B ist eine Kooperation mit zwei Partnern, d. h. einer Forschungseinrichtung / Hochschule und einem unternehmerisch tätigen Kompetenzträger möglich. 6. Wie oft können Fördermaßnahmen aus dem Förderprogramm Mittelstand.innovativ! in Anspruch genommen werden? Das Förderprogramm Mittelstand.innovativ! umfasst 3 Förderlinien mit insgesamt 5 Förderbausteinen. Neben der Fördermöglichkeit eines Innovationsassistenten sind bei den Gutscheinförderlinien Innovationsgutschein und Innovationsgutschein Digitalisierung je 2 Förderbausteine verankert. In einem Zeitraum von zwei Jahren können von einem Unternehmen jeweils ein Innova- 1 Unternehmerisch tätige Kompetenzträger sind Unternehmen, deren Geschäftsfeld beispielsweise die Realisierung von Digitalisierungsmaßnahmen oder die Bereitstellung von IT-Sicherheits-Lösungen umfasst. Eine Zertifizierung bezüglich der Anerkennung als Auftragnehmer ist nicht notwendig. 6
7 tionsgutschein Digitalisierung A und B in Anspruch genommen werden. Maßgeblich für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des letzten Mittelabrufes. Den Antragstellern wird empfohlen, vor Einreichung des Antrages eine Beratung durch den Projektträger Jülich in Anspruch zu nehmen, um eine Themenzuordnung zu den Gutscheinförderlinien Innovationsgutschein bzw. Innovationsgutschein Digitalisierung und den entsprechenden Förderbausteinen vornehmen zu können. 7. Wo kann der Innovationsgutschein Digitalisierung beantragt werden? Das Antragsformular kann online unter oder schriftlich beim Projektträger Jülich angefordert werden. Auch für die Beratung im gesamten Antragsverfahren ist der Projektträger Jülich zuständig. Der Antrag ist in ausgedruckter, unterschriebener Form und in digitaler Form beim Projektträger Jülich einzureichen. Dem Antrag ist die de-minimis-erklärung, eine Kopie der Gewerbeanmeldung / des Handelsregisterauszuges, eine Bescheinigung des Finanzamtes (bei einem Freiberufler) und das Angebot der Hochschule / Forschungseinrichtung bzw. des unternehmerisch tätigen Kompetenzträgers beizufügen. Es erfolgt eine formale und fachliche Prüfung. Bei positiver Bewertung des Vorhabens erhält das antragstellende Unternehmen einen Zuwendungsbescheid in Form des beantragten Innovationsgutscheins Digitalisierung von der bewilligenden Stelle (ebenfalls Projektträger Jülich). Die Bearbeitungszeit vom Antrag bis zur Bewilligung soll in der Regel sechs Wochen betragen. Sofern bei positivem Ergebnis der Prüfung mehr Anträge eingehen als Fördermittel vorhanden sind, entscheidet das Datum des Antragseingangs. 8. Gibt es Antragsfristen? Anträge können jederzeit gestellt werden. 9. Wann und wo kann der Innovationsgutschein Digitalisierung eingelöst werden? Der Gutschein ist so einzusetzen, dass das Projekt in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr ab Zustellung des Zuwendungsbescheides (Innovationsgutschein Digitalisierung) abgeschlossen werden kann. Nach Abschluss des Analyse- (Förderbaustein Digitalisierung A) oder des Befähigungsprojektes (Förderbaustein Digitalisierung B) werden die Innovationsgutscheine Digitalisierung innerhalb von sechs Monaten beim Projektträger Jülich durch Anforderung der Zuwendungsmittel eingelöst. Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren, d. h. das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung. Eine Kopie der Rechnung der Hochschule / Forschungseinrichtung / des unternehmerisch tätigen Kompetenzträgers inkl. Angabe des Durchführungszeitraums (wie im Antrag genannt) einschließlich der Zahlungsnachweise / Buchungsbelege (Kopie Kontoauszug) werden als Ausgabennachweis anerkannt. Die Auszahlung der Mittel durch den Projektträger Jülich erfolgt dann zeitnah. Zusammen mit der Anforderung der Zuwendungsmittel ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, der einen kurzen Sachbericht über die Durchführung und das Ergebnis 7
8 der Maßnahme mit Angabe des Durchführungszeitraums enthält. 10. Weitere Förderrahmenbedingungen Die Förderung erfolgt nach den 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 der Europäischen Kommission vom über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf de-minimis-beihilfen unter Beachtung der jeweils einschlägigen Förderrichtlinie (aktuell FEI). Nach dieser Richtlinie sind finanzielle Vergünstigungen des Staates an einzelne Unternehmen ohne weitere Genehmigung der EU zulässig, wenn sie in der Summe innerhalb von drei Kalenderjahren den Wert von nicht überschreiten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für die beantragte Maßnahme darf keine weitere öffentliche Förderung aus Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden (Ausschluss der Doppelförderung). Das geförderte Unternehmen muss sich damit einverstanden erklären, für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle über die Wirksamkeit des Programms Informationen über Durchführung und Resultat der Maßnahme zur Verfügung zu stellen. 8
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