Sonnenstraße Evenius GmbH Hausordnung der Wohngruppe An der Hardt

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Transkript:

Sonnenstraße Evenius GmbH Hausordnung der Wohngruppe An der Hardt Dienste Die Verteilung der Dienste findet wöchentlich im Bewohnerteam oder vor dem Abendessen statt. Das Bewohnerteam trifft sich alle 14 Tage, in dringenden Fällen ist auch ein wöchentliches Treffen möglich. Wenn ein Bewohner seine Dienste noch nicht beherrscht, kann er zu einer weiteren Woche eingeteilt werden, jedoch nicht mehr als zwei Wochen in Folge. Bewohner die aus nachvollziehbarem Grund ihren Dienst nicht ausüben können, müssen selbstständig für eine Vertretung sorgen. Bei Krankheit oder Abwesenheit z.b. wegen Urlaub wird die Vertretung durch Mitarbeiter der Wohngruppe organisiert. Tagesstruktur Montag, Dienstag, Donnerstag Die Bewohner sollen selbstständig aufstehen, bzw. dieses üben und/oder Maßnahmen sowie Regeln mit dem Kontakterzieher festlegen, damit das Aufstehen selbstständig bewältigt wird. 6.45 Uhr Küchendienst 7.00-8.00 Uhr Frühstück 7.00-8.30 Uhr Je nach Arbeits- oder Schulbeginn verlassen die Bewohner die Wohngruppe 8.00-8.30 Uhr Übergabe in der Wohngruppe (Bewohner die Medikamente einnehmen, müssen diese bis 8.00 Uhr im Büro eingenommen haben) Arbeitspädagogischer Bereich 8.30 Uhr Arbeitsbeginn im arbeitspädagogischen Bereich der Einrichtung. Während der Arbeitszeit in der Werkstatt ist Arbeitskleidung vorgeschrieben. 10.00-10.30 Uhr Pause 10.30-12.00 Uhr Arbeitszeit 12.10 Uhr Verlassen der Werkstätten 12.15-13.00 Uhr Mittagspause u. Mittagessen 13.00-14.15 Uhr Arbeitszeit 14.15-14.45 Uhr Pause 15.45 Uhr Arbeitsschluss 15.45 Uhr Freizeit, Erledigung der Dienste und der persönlichen Angelegenheiten Bewohner, die die Schule, Lehrgänge, etc. besuchen Nach Schulschluss Mittagessen Hausaufgabenerledigung Nach Erledigung der Hausaufgaben:

Freizeit, Erledigung der Dienste und der persönlichen Angelegenheiten (auch am Mittwoch und Freitag) 18.45 Uhr Küchen- und Tischdienst 19.00-19.30 Uhr Abendessen (bis 19.30 Uhr blieben alle gemeinsam am Tisch sitzen, ab 19.30 Uhr können die, die mit Abendbrot fertig sind vom Tisch aufstehen) Es besteht die Möglichkeit, sich am Wochenende vom Abendessen abzumelden. 19.30 Uhr Erledigung der Dienste laut Plan Bis 21.30 Uhr Besuche untereinander in den Zimmern sind erlaubt (intern), externe Besucher müssen um 21.00 Uhr das Haus verlassen (siehe Abschnitt Besuche) 21.45 Uhr spätester Zeitpunkt zur Rückkehr ins Haus (gilt auch für Mittwoch und Sonntag) 22.00 Uhr Haus und Bettruhe Dienstag (14-tägig) 17.00-18.00 Uhr Bewohnerteam Gruppe 1 18.00-19.00 Uhr Bewohnerteam Gruppe 2 Es besteht Anwesenheitspflicht, an den Teamsitzungen nehmen die diensthabenden Mitarbeiter und die Wohngruppenleitung teil, die Guppensprecher und Vertreter leiten die Besprechung. 19.00-19.30 Uhr Abendbrot Alles Weitere, wie an den anderen Tagen Mittwoch Arbeitspädagogischer Bereich Am Mittwoch wird in der Werkstatt Unterricht in den Kulturtechniken oder eine freizeitpädagogischen Aktivität durchgeführt. Die Zeitstruktur am Vormittag ist wie an den anderen Wochentagen. Nach dem Mittagessen hingegen ist Freizeit. Bei Bedarf und Notwendigkeit auch am Mittwoch und Freitagmorgen Werkstattarbeit. Bewohner, die die Schule, Lehrgänge, etc. besuchen Tagesstruktur wie an den anderen Wochentagen Freitag An einem Freitag im Monat (kein Heimfahrtwochenende) wird die Küche von der ganzen Wohngruppe grundgereinigt. Der Termin wird im Bewohnerteam festgelegt. Arbeitspädagogischer Bereich 8.30-10.00 Uhr Werkstattreinigung lt. Einteilung 10.00-10.30 Uhr Pause 10.30-11.30 Uhr Werkstattreinigung lt. Plan 11.15-11.45 Uhr Mittagessen Ab 12.00 Uhr Ausgang, Freizeit oder Heim- und Besuchsfahrten

Samstag 9:00-9.30 Uhr Frühstück Ab 10.00 Uhr Dienste laut Plan, sowie Grundreinigung der Zimmer, d. h aufräumen, staubsaugen, Boden wischen, Waschbecken und Spiegelschrank reinigen. 12:30 Mittagessen 19:00 Abendessen Am Freitag und Samstag muss die Rückkehr ins Haus bis 22.00 Uhr erfolgen. Ausnahmeregelungen sind möglich, müssen vorher mit dem diensthabenden Mitarbeiter besprochen und von diesem erlaubt werden. Sonntag 9:00-10:30 Uhr Frühstück (Teilnahme freiwillig) 12.30-13.00 Uhr Mittagessen 16:00-16.30 Uhr Kaffeezeit 19:00-19.30 Uhr Abendessen 19.00-21.45 Uhr Freizeit und Rückkehr ins Haus 22:00 Uhr Haus- und Bettruhe In begründeten Ausnahmefällen kann die Rückkehr ins Haus auch verlängert werden. Grundsätzlich müssen die Bewohner sich bei Verlassen des Hauses abmelden und ihren Schlüssel abgeben und bei Rückkehr wieder anmelden. Aktivitäten Die Teilnahme an den Gruppenveranstaltungen ist freiwillig. Finden diese außerhalb des Hauses statt, müssen auch die Bewohner, die nicht teilnehmen wollen, das Haus verlassen. Werden Aktivitäten mit höheren Kosten angeboten, werden die Jugendlichen gebeten sich mit einem kleinen Eigenanteil zu beteiligen. Hygiene und Ordnung Alle Bewohner müssen auf Körperhygiene und -pflege achten, hierzu gehört auch die Mundhygiene. Bei Bedarf kann zur Hilfestellung mit dem Bewohner zusammen ein Hygieneplan erarbeitet werden. Zudem hat der Bewohner für eine angemessene Ordnung im Zimmer zu sorgen. 1x wöchentlich muss das Zimmer aufgeräumt und gereinigt werden Bei Bedarf auch öfters. Barbeträge und Kleidergeld Auszahlung und Einteilung der Geldbeträge erfolgen in Absprache mit dem Kontakterzieher und ggf. dem gerichtlich bestellten Betreuer. Die Höhe der Taschengelder richtet sich nach den Vorgaben des Jugendamtes.

Telefon und Internet Nur in begründeten Ausnahmefällen ist es dem Bewohner gestattet vom Telefon im Dienstzimmer zu telefonieren. Möglich ist es jedoch einen kurzen Anruf zu tätigen, um sich dann auf dem Bewohnertelefon zurückrufen zu lassen. Das Bewohnertelefon kann nur in der Zeit von 13.00-21.00 Uhr angerufen werden. Mit diesem Telefon kann nicht nach draußen telefoniert werden und die Bewohner können mit diesem Telefon in ihren Zimmern telefonieren. Die Nutzung des Internets im Mitarbeiterbüro ist nur für organisatorische/schulische/ ausbildungsbedingte Belange gestattet und nur im Beisein eines Mitarbeiters möglich. Fernsehen u. PC Für die Fernseh- und PC-Nutzung auf dem Zimmer muss ein Antrag gestellt werden. Nach einer Genehmigung ist das Fernsehen mit einem vom Haus gestellten Satellitenreceiver möglich und der PC darf in Betrieb genommen werden. Jeder Bewohner hat die Möglichkeit der Internetnutzung im Zimmer. (Fernsehvertrag u. Internetnutzungsvertrag siehe Anlage). Die Fernsehzeiten in den Gemeinschaftsräumen sind: Täglich: 16.00-22.00 Uhr Außer am: Freitag 13.00-22.30 Uhr Samstag 13.00-22.30 Uhr Sonntag 13.00-22.00 Uhr Der diensthabende Mitarbeiter begrenzt und beendet die Dauer des Fernsehens. Auf den Zimmern können die Bewohner bis 23.00 Uhr Fernsehen. Die Internetzeiten in den Bewohnerzimmern sind: Täglich: 16.00-21.30 Uhr Fr./ Sa./ So. 13.00-21.30 Uhr Mobiltelefon Es dürfen nur Handys mit Prepaid-Karten benutzt werden, Vertragshandys sind nicht erlaubt. Die Handys dürfen während der Arbeitszeiten nicht benutzt werden. Auch bei Gruppenveranstaltungen, wie gemeinsamen Mahlzeiten und dem Bewohnerteam, ist die Handynutzung nicht erlaubt. Besuche Besuche sind von 16.00-18.30 Uhr, sowie von 20.00-21.00, am Wochenende von 14.00-18.30, sowie 20.00-21.00 erlaubt. Zum Ende der Besuchszeit (21.00 Uhr) müssen die Besucher das Haus und das Gelände verlassen. Ausnahmen müssen vom Erzieher genehmigt werden. Besuche untereinander auf den Zimmern (intern) sind bis 21.30 Uhr erlaubt. 1 Übernachtung bei anderen Bewohnern im Zimmer ist nur am Wochenende und in den Ferien möglich. Es sind keine Übernachtungen in Folge möglich! Besucher aus den zwei Gruppen im Haus (Gruppe I und Gruppe II) müssen sich vorher bei den diensthabenden Betreuern der jeweiligen Gruppen ab- bzw. anmelden.

Technische Geräte Radios oder andere elektrische Geräte, die im Zimmer betrieben werden wollen, müssen angemeldet und durch die Gruppenleitung genehmigt werden, sowie auch vom Hausmeister auf ihre Funktionstüchtigkeit und sicherheit geprüft werden. Alle Geräte dürfen nur in Zimmerlaustärke betrieben werden! Das Abspielen von pornographischen und gewaltverherrlichenden Videos/DVD s, Bildern und Filmen ist verboten und hat den Einzug des Gerätes zur Folge! Strafrechtlich relevante Vergehen werden seitens der Einrichtung zur Anzeige gebracht. Fahrzeuge Zugelassene und verkehrssichere, motorbetriebene Fahrzeuge sind nur nach Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes erlaubt und müssen zusätzlich von der Einrichtungsleitung genehmigt werden. Privates- und Hausmobiliar Für gestohlene oder zerstörte private Gegenstände übernimmt das Haus keine Haftung. Bei Beschädigung von Hausmobiliar muss sich der Verursacher in angemessener Höhe an den Reparaturkosten beteiligen. Die Höhe der Beteiligung wird im Einzelfall festgelegt. Waschtage Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, an einem ihm zugeteilten Tag, seine Wäsche zu waschen. Den Bewohnern wird nahegelegt diesen Waschtag zu nutzen, ansonsten kann die Wäsche erst in der darauffolgenden Woche wieder gewaschen werden. Das betreiben der Waschmaschine ist bis 21.00 Uhr erlaubt. Medikamente Verordnete Medikamente und Kontrolluntersuchungen, sowie Blutuntersuchungen sind nach Anweisungen des Arztes einzunehmen/ durchzuführen. Die Einnahme der Medikamente erfolgt unter Aufsicht im Erzieherbüro. Verweigerung, Unterschlagung oder Missbrauch der Medikamente kann zur Überweisung oder Entlassung in eine Fachklinik führen. Das Rauchen im Haus ist nicht erlaubt. Eine Raucherecke befindet sich im Hof, die von den zuständigen Bewohnern in Ordnung gehalten wird. Es besteht ein Drogen- und Alkoholverbot! Bei begründetem Verdacht, kann ein Drogen-Screening angeordnet werden. Bei einem positiven Ergebnis, muss der Bewohner die Kosten für das Drogen-Screening tragen und wird wegen eines Verstoßes gegen die Hausordnung abgemahnt. Brandverhütung In den Bewohnerzimmern ist offenes Feuer z.b. in Form von Kerzen, Duftlampen, etc. sowie das Abdecken von elektrischen Lampen/ Geräten nicht erlaubt. Auch das Lagern von feuergefährlichen Stoffen (Feuerzeugbenzin) ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Hygieneartikel.

Beurlaubungen Beurlaubungen werden nach Rücksprache mit dem Erzieherteam nur von der Gruppenleitung genehmigt. Ein schriftlicher Antrag muss bis zur Teambesprechung am Mittwoch der laufenden Woche gestellt sein. Streit und Konflikte Körperliche sowie verbale Gewalt, Mobbing und Denunzieren in sozialen Netzwerken werden nicht geduldet. Der Bewohner/ die Bewohnerin verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, die Hausordnung einzuhalten. Biebertal, den Bewohner/in Vertreter der Einrichtung