Information. Umgang mit multiresistenten Infektionserregern. Behinderteneinrichtungen. MRE-Netzwerk Weimar / Weimarer Land.

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Transkript:

Information MRE-Netzwerk Weimar / Weimarer Land 1 Umgang mit multiresistenten Infektionserregern Behinderteneinrichtungen Stand : 10/2013

Inhalt 1. Informationen zu multiresistenten Infektionserregern 3 1.1 Informationen zu MRSA 4 1.2 Weitere multiresistente Erreger 6 2. Spezielle Informationen für Behinderteneinrichtungen 7 3. Umgang mit MRE-Trägern in Behinderteneinrichtungen 8 3.1 Sicherung des Informationsflusses 8 3.2 Transporte von MRE-positiven Personen 9 3.3 Teilnahme am Gemeinschaftsleben 9 3.4 Pflegerische Betreuung von Personen mit MRE 10 3.5 Maßnahmen der Personalhygiene 11 3.6 Maßnahmen der Umgebungshygiene 12 3.7 Weitere Maßnahmen 12 4. Maßnahmen bei MRE-infizierten bzw. besiedelten Verstorbenen 13 5. Hinweise 13 6. Ansprechpartner in Thüringen und regional zum MRE-Netzwerk Weimar/Weimarer Land 13 Anlage: Protokollbogen zur MRSA-Sanierung 14 2

Informationen für Behinderteneinrichtungen 1. Informationen zu multiresistenten Infektionserregern Fakultativ pathogene Bakterien Endogene und exogene Übertragungen Bei multiresistenten Infektionserregern handelt es sich im Regelfall um fakultativ pathogene Bakterien der körpereigenen mikrobiellen Besiedelung (Flora) mit einer ausgeprägten Resistenz gegen Antibiotika. Die Bezeichnung fakultativ pathogen umschreibt den Sachverhalt, dass diese Florabestandteile unter bestimmten Umständen zu Infektionserkrankungen führen können. Dies ergibt sich vor allem im Zusammenhang mit invasiven medizinischen Maßnahmen, wie chirurgische Eingriffe, Infusionstherapie, Beatmungen oder Katheterisierungen. Bakterielle Floraanteile und somit multiresistente Infektionserreger lassen sich endogen oder exogen übertragen: bei endogenen Übertragungen sind es körpereigene Mikroorganismen, die - innerhalb des Körpers verschleppt werden (z.b. infolge einer Katheterisierung) oder - sich (z.b. infolge medikamentöser Einflüsse) innerhalb einer Standortflora übermäßig ausbreiten; bei einer exogenen Übertragung werden fremde Mikroorganismen auf vielfältige Wege übertragen: - direkte Kontakte, d.h. von Haut zu Haut, vor allem über die Hände des Personals; - indirekte Kontakte, d.h. über kontaminierte Gegenstände, wie z.b. gemeinsam benutzte Medizinprodukte, Türklinken, Handläufe etc.; - über in der Luft befindliche Tröpfchen, wie Atemtröpfchen, die beim Sprechen, Niesen, Husten etc. entstehen und von anderen Personen eingeatmet werden können; - alimentär, d.h. über kontaminierte Lebensmittel. 3

Multiresistente Infektionserreger Multiresistente Infektionserreger haben die Eigenschaft, sich unter den besonderen Gegebenheiten der medizinischen Einrichtungen schnell ausbreiten zu können. Es kann zu Ausbrüchen mit Infektion und Kolonisation der Betroffenen kommen. Um die Anzahl der mit multiresistenten Erregern besiedelten bzw. infizierten Personen in medizinischen und anderen Einrichtungen gering zu halten, sind in diesen Einrichtungen strenge Isolierungs- und Behandlungsmaßnahmen notwendig, die im ambulanten, privathäuslichen Bereich einer entsprechenden Modifizierung bedürfen. Abgesehen von der Multiresistenz unterscheiden sich die weiteren pathogenen Eigenschaften multiresistenter Bakterienstämme nicht von denen der antibiotikasensiblen Stämme. Hierzu gehört u.a. die uneingeschränkte Anwendbarkeit von Desinfektionsmitteln der VAH (Verbund für Angewandte Hygiene e.v.)- Liste. Die zur Zeit wichtigsten multiresistenten Erreger sind: MRSA = Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (grampositiv); MRGN = unterschiedliche multiresistente gramnegative Bakterien, welche Resistenzen gegen 3 oder 4 Antibiotikagruppen aufweisen; VRE = Vancomycin-resistente Enterokokken und Clostridium difficile. 1.1 Informationen zu MRSA Eigenschaften von Staphylococcus aureus Staphylococcus aureus ist ein Bakterium, welches zur Gruppe der Staphylokokken gehört. Sowohl innerhalb als auch außerhalb der medizinischen Einrichtungen ist Staphylococcus aureus ein sehr häufiger Erreger von bakteriellen Infektionen. Der natürliche Standort ist die Haut und die Schleimhaut von Mensch und Tier. Etwa 30 bis 40 % aller Menschen sind ständig oder vorübergehend mit Staphylococcus aureus besiedelt, vorwiegend im Nasen- und Rachenraum. Diese Besiedlung hat zunächst keinen Krankheitswert, da Staphylococcus aureus nur unter bestimmten Umständen (z. B. im Zusammenhang mit offenen Wunden) Infektionen verursacht. Medizinisches Personal erkrankt trotz der höheren Besiedlungsrate nicht häufiger an Staphylococcus aureus- Infektionen als andere Menschen. In der Regel geht eine Staphylococcus aureus-infektion auf endogenem Wege von der eigenen besiedelten Haut oder Schleimhaut des Betroffenen aus. Insbesondere in medizinischen und Pflegeeinrichtungen werden 10 bis 20 % der Staphylococcus aureus-infektionen von Person zu Person vor allem im Zuge medizinisch-pflegerischer Maßnahmen übertragen. 4

Eigenschaften von MRSA Staphylococcus aureus-infektionen sind in der Regel gut behandelbar, für die antibakterielle Therapie stehen eine ganze Reihe wirksamer Antibiotika zur Verfügung. Seit ca. 1970 haben einige Staphylokokkenstämme Resistenzen gegen Antibiotika entwickelt, die üblicherweise bei Staphylokokkeninfektionen eingesetzt werden, und zwar gegen penicillinasefeste Penicilline wie Oxacillin bzw. Methicillin. Diese Stämme werden Oxacillinbzw. Methicillin-resistente Staphylococcus aureus genannt (ORSA/MRSA). Bei ORSA und MRSA handelt es sich um denselben Erreger, wobei sich inzwischen die Bezeichnung MRSA durchgesetzt hat. Die Resistenz von Staphylococcus aureus gegenüber Methicillin bedeutet gleichzeitig, dass eine Behandlung mit den normalerweise wirksamen Betalactam-Antibiotika (Penicilline, Cephalosporine und Carbapeneme) nicht wirksam ist. Probleme mit MRSA Die krankmachenden Eigenschaften von MRSA unterscheiden sich nicht von denen der Antibiotika-empfindlichen Staphylococcus aureus-stämme. Wenn Infektionen mit MRSA auftreten, können diese jedoch nicht mit Betalactam-Antibiotika behandelt werden. Zudem sind viele MRSA-Stämme mehrfach resistent gegen nahezu alle gegen Staphylokokken wirksamen Antibiotika. So müssen MRSA-Infektionen mit Antibiotika behandelt werden, die zum Teil nur intravenös verabreicht werden können, mehr Nebenwirkungen haben und sehr teuer sind. Einige MRSA-Stämme haben die Eigenschaft, sich unter den besonderen Gegebenheiten der medizinischen Einrichtungen schnell auszubreiten. Dadurch kann es zu Ausbrüchen von MRSA- Infektionen in medizinischen Einrichtungen kommen. Auch eine symptomlose Besiedlung (Kolonisation) von Haut und Schleimhäuten von Patienten und Personal mit MRSA ist möglich. Verlegungsfähigkeit von MRE-positiven Patienten Die Entscheidung über die Verlegungsfähigkeit eines Betroffenen muss durch den behandelnden Arzt getroffen werden. Eine MRE- Besiedelung oder auch eine lokale Infektion allein ist nicht generell ein Grund dafür, dass Patienten im Krankenhaus verbleiben müssen. Die Weiterbehandlung kann bei grundsätzlich verlegungsfähigen Betroffenen auch in häuslichen, ambulanten oder in anderen institutionalisierten Lebensbereichen, wie Altenheime, Pflegeheime, Tageskliniken etc. erfolgen und auch vorteilhaft sein. Häufig sind diese Patienten mit MRSA in unterschiedlichen Körperregionen (Nase, Rachen, Perianalbereich, Hautläsionen, chronische Wunden und Insertionsstellen) besiedelt (kolonisiert) oder lokal begrenzt infiziert. Dies betrifft insbesondere Patienten, die häufig und lange Antibiotika erhalten haben. 5

1.2 Weitere multiresistente Erreger (MRE) Neben MRSA können auch weitere Bakterien, wie z.b. Pseudomonas-, Klebsiella- oder Acinetobacter-Spezies infektionserzeugend in Erscheinung treten. Hervorzuheben sind multiresistente gramnegative Bakterien (MRGN) und VRE. MRGN (3-MRGN und 4-MRGN) MRGN sind Bakterien (z. B. E.coli, Klebsiella-, Proteus-, Serratia-, Enterobacter-, Hafnia-, Citrobacter-, und Salmonella-Arten) und verschiedene andere Keime (z.b. Acinetobacter baumannii und Pseudomonas aeruginosa), die üblicherweise im menschlichen Darm oder am Genitale als Normalflora angesiedelt sind und gegen viele Antibiotika widerstandsfähig geworden sind. Bakterien, die gegen drei Antibiotika-Gruppen widerstandsfähig sind, werden 3-MRGN, Bakterien, die gegen 4 Antibiotikagruppen widerstandsfähig geworden sind, werden 4-MRGN genannt. MRGN sind wie andere fakultativ pathogene Bakterien nicht zwingend krankmachend, sondern können auch als Besiedler überwiegend im Darm vorkommen. MRGN können in Stuhl und in bestimmten Fällen im Urin, manchmal auch in offenen Wunden vorhanden sein, Acinetobacter baumannii und Pseudomonas aeruginosa können sich darüber hinaus auch als Besiedler auf der Haut und Schleimhaut befinden. Die Übertragung erfolgt überwiegend über die Hände im Sinne einer Schmier- und Kontaktinfektion. Entsprechend ihrer Herkunft sind Kontaminationen beim Umgang mit Fäkalien oder Urin am wahrscheinlichsten. Als Infektionserreger können sie Harnwegs-, Wund- und Atemweginfektionen verursachen. Auch hier besteht ein großer Zusammenhang mit invasiven Maßnahmen wie Katheterisierungen, Beatmungen oder Operationen und den in Kap. 1 beschriebenen Übertragungswegen. VRE Enterokokken sind Bestandteile der normalen Darmflora und können wie viele andere Florabestandteile im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen infektionserzeugend in Erscheinung treten. Infektionsgefährdet sind insbesondere immunsupprimierte Personen. Bei VRE (=Vancomycin-resistente Entero-kokken) liegt eine Resistenz von Enterokokken gegenüber dem Antibiotikum Vancomycin (Genotyp Van-B) und ggf. zusätzlich gegen Teicoplanin (Genotyp Van-A) vor, wobei schlussfolgernd eine Antibiotika-multiresistenz vorliegt. Bei Genotyp Van-A ist eine Weitergabe der Resistenzeigenschaften auf andere Bakterien möglich. Auch bei VRE sind Kontaminationen beim Umgang mit Fäkalien oder Urin am wahrscheinlichsten. 6

Clostridium difficile Clostridium difficile ist ein sporen- und toxinbildendes Stäbchenbakterium, das überall in der Umwelt vorkommt und auch den Darm von Menschen und Tieren besiedeln kann. Die Sporen von Clostridium difficile können für lange Zeit in der Umwelt überleben. Clostridien unterscheiden sich von der gewöhnlichen Darmflora durch eine erweiterte Widerstandsfähigkeit (Resistenz) gegenüber gebräuchlichen Antibiotika. Bei einer längeren Antibiotikatherapie wird die natürliche Darmflora aus dem Gleichgewicht gebracht und es kann zur massiven Vermehrung von Clostridien und Freisetzung darmwandschädigender Gifte (Toxine) kommen. Als Folge treten Durchfallerkrankungen mit Bauchschmerzen und Übelkeit auf, schwerwiegendere Verläufe sind möglich. Der Erreger wird durch orale Aufnahme der Sporen über direkten und indirekten Kontakt übertragen. Symptomatische Patienten scheiden große Mengen von Clostridium difficile mit ihrem flüssigen Stuhl aus. Somit können die Sporen direkt z.b. beim Kontakt mit dem infizierten Patienten, den kontaminierten Händen oder indirekt über kontaminierte Oberflächen der Umgebung des Erkrankten auf andere Personen übertragen werden. 2. Spezielle Informationen für Behinderteneinrichtungen Spezifische Sachverhalte in Behinderteneinrichtungen In medizinischen Einrichtungen werden MRE-positive Patienten wegen der dortigen besonderen Bedingungen und der Konzentration von Risikopatienten streng isoliert. In Behinderteneinrichtungen liegen schwerpunktmäßig andere Bedingungen vor. Das Ziel in Behinderteneinrichtungen, den zu Betreuenden ein Leben in angemessener Umgebung und in Gemeinschaft mit anderen zu ermöglichen, steht im Vordergrund der Bemühungen. Restriktive Hygienemaßnahmen sind in diesem Rahmen weder praktikabel noch notwendig, zumal gesunde Kontaktpersonen, also auch Personalmitglieder, nicht als gefährdet gelten, sofern keine ekzematösen Hauterkrankungen oder offene Wunden vorhanden sind. Eine Kontaktübertragung im Zuge pflegerisch-betreuender bzw. medizinischer Maßnahmen durch Pflegende und auch (im begrenzten Maße) durch Kontakte der zu betreuenden Personen untereinander ist dagegen denkbar. Dieses soll durch bestimmte hygienische Vorkehrungen ausgeschlossen werden. Dies bezieht sich auf Punkte wie: Sicherung des Informationsflusses; Transporte; Teilnahme am Gemeinschaftsleben; pflegerische Betreuung; Maßnahmen der Personal- und Umgebungshygiene. 7

Vorgaben zu MRE in Hygieneplänen Gemäß 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes sind bestimmte Institutionen des Gesundheitswesens, zu denen auch Behinderteneinrichtungen zählen, verpflichtet, Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Zu den Inhalten eines Hygieneplanes gehört es, dass Informationen und Vorgaben zum Thema MRE entsprechend den nachfolgenden Ausführungen dieses Informationsblattes vorhanden und für jeden Mitarbeiter jederzeit zugänglich sind. Die dort aufgeführten Basismaßnahmen sollen von allen im Sinne einer Dienstanweisung eingehalten werden. Im Einzelfall müssen sie vor Ort der Situation angepasst werden. Die Effektivität aller im Zusammenhang mit MRE zu treffenden Maßnahmen ist ganz entscheidend davon abhängig, dass Wissen und Information über die Problematik MRE vorhanden ist und dass von allen die hygienische Disziplin im Umgang mit MRE-positiven Betroffenen eingehalten wird. 3. Umgang mit MRE-Trägern in Behinderteneinrichtungen 3.1 Sicherung des Informationsflusses Information des Personals Das Personal und die behandelnden Ärzte müssen über MRE und über die spezifische Sachlage beim einzelnen Betroffenen informiert sein. Nur eingewiesenes, informiertes Personal soll MRE-Träger betreuen. Information seitens der medizinischen Einrichtungen Patienten mit MRE-Nachweis in medizinischen Einrichtungen sind dem behandelnden Arzt, Therapeut, Pfleger, Rettungs- und Krankentransportern sowie den Mitarbeitern nachfolgender Einrichtungen als solche mitzuteilen. Hierzu wird die Verwendung unseres MRE-Überleitungsbogens empfohlen. Wenn eine Sanierung indiziert ist, sollen von den behandelnden Ärzten die entsprechenden Maßnahmen veranlasst werden. Information des Betroffenen Es ist sicherzustellen, dass vom behandelnden Arzt eine Information des MRE-positiven Betroffenen und seiner Angehörigen erfolgte. Information an medizinische Einrichtungen bei Einweisung Wenn MRE-positive Betroffene in medizinische Einrichtungen des Gesundheitswesens eingewiesen bzw. überwiesen werden, sind die behandelnden Ärzte bzw. ist das betreffende Personal vom einweisenden Arzt bereits bei der Anmeldung telefonisch zu informieren. Details können bei der Aufnahme über einen MRE- Überleitungsbogen mitgeteilt werden. 8

3.2 Transporte von MRE-positiven Personen Information des Transportdienstes vorbereitende Maßnahmen Rettungs- und Krankentransportdiensten ist mitzuteilen, dass bei dem zu transportierenden Personen eine MRE-Besiedelung vorliegt, wobei die Verwendung von Schutzoveralls nicht notwendig und unerwünscht ist. Die betreffende Person sollte für den Transport nach Möglichkeit wie folgt vorbereitet sein: die Person trägt frische Körperwäsche; ggf. vorhandene Hautläsionen und Wunden sind frisch verbunden und abgedeckt; bei einer Infektion der Atemwege trägt die Person einen Mund- Nasenschutz; es ist vorteilhaft, wenn Trachealkanülenträger mit einem HME- Filter ausgestattet sind; hygieni- unmittelbar vor dem Transport führt die Person eine sche Händedesinfektion durch; begleitende Personen sollen während des Transportes Schutzhandschuhe und einen Schutzkittel tragen, sofern abzusehen ist, dass medizinische bzw. pflegerische Maßnahmen erforderlich sind; nähere Hinweise zur Gestaltung eines solchen Transportes enthält unser Informationsblatt für Rettungs- und Transportdienste. 3.3 Teilnahme am Gemeinschaftsleben Eine Teilnahme an den Gruppenaktivitäten ist unter Beachtung der genannten Maßnahmen immer anzustreben und nur in Einzelfällen, z.b. bei Desorientiertheit und mangelnder Compliance einzuschränken. Bei ausschließlicher Besiedlung des Nasen-/Rachenraumes oder der Haut ohne offene Wunden, Katheter, Sonden, Tracheostomata ist eine Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen (Tischgemeinschaften, Werkstattgruppe, Therapiegruppe o.ä.) weitgehend möglich. MRE-positive Personen mit offenen Wunden, Tracheostomata, Katheter bzw. Sonden sind einerseits infektanfällig, andererseits können von ihnen, im Falle einer bakteriellen Besiedelung, im stärkeren Maß Keimübertragungen ausgehen. 9

Um bei einer Besiedlung mit MRE an diesen Stellen nicht andere, besonders empfängliche Gruppenmitglieder zu gefährden, müssen Hautläsionen, bzw. offene Wunden verbunden und abgedeckt sein. Ein ggf. vorhandenes Tracheostoma sollte möglichst mit einer Trachealkanüle in Verbindung mit einem HME-Filter versehen sein. Bei Harndrainagen ist die Trennung des Ableitungssystems vom Katheter mit Infektionsübertragungsmöglichkeiten verbunden. Durch Verwendung geschlossener Ableitungssysteme ist dies vermeidbar. Regeln im Zusammenhang mit MRE-positiven Personen Generell sollten folgende Regeln im Zusammenhang mit MREpositiven Personen Anwendung finden: 3.4 Pflegerische Betreuung von Personen mit MRE Snoozleräume und vergleichbare Einrichtungen bieten vielfältige Möglichkeiten einer Keimverbreitung, da sie schlecht desinfizierbar sind. Sie sollten daher von MRE-Trägern nicht benutzt werden. Bei Besiedlung des Nasen-/Rachenraumes mit MRSA darf die Einrichtung beim Vorliegen schwerer akuter Atemwegsinfektionen vorübergehend nicht besucht werden. Enge, direkte körperliche Kontakte zu infektionsanfälligen bzw. gefährdeten Gruppenmitgliedern (z.b. Personen mit einem Tracheostoma) sollten nach Möglichkeit eingeschränkt werden. Die betroffenen Personen sollten angeleitet werden, sich gründlich die Hände zu waschen, insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettengang. Durch tägliches Duschen, Baden oder eine Ganzkörperwaschung kann die Keimlast bei MRE gesenkt werden. Zum Naseputzen / beim Husten sollen nur Einmalpapiertücher verwendet werden. Pflegerische Maßnahmen, bei welchen die Möglichkeit einer Kontaktübertragung besteht, wie z.b. Verbandwechsel, Entleeren des Urinbeutels, Körperwaschung oder Windelwechsel sollten bei MREpositiven Personen nach Möglichkeit räumlich getrennt und nach der Versorgung anderer Gruppenmitglieder erfolgen. Die Durchführung medizinisch-pflegerischer Maßnahmen erfolgt bei MRE-positiven Personen unter besonderer Beachtung der Personalhygiene. Windelwechsel, Urinbeutelentleerung etc. sollten nur in Sanitärräumen (z.b. Toiletten) mit abwischbaren Böden und Wänden erfolgen. 10

3.5 Maßnahmen der Personalhygiene Empfehlenswert ist ein eigener, nur von der MRE-positiven Person benutzter Sanitärraum. Nach der Versorgung muss ein gründliches desinfizierendes Abwischen der Kontakt- bzw. Arbeitsflächen mit gebräuchlichen Flächendesinfektionsmitteln erfolgen. Die von MRE-positiven Personen benutzten Stoffhandtücher, Waschlappen o. ä. sind nach Gebrauch sofort in die Wäsche zu geben. Für Ruhezeiten des MRE-besiedelten Betreuten muss ein eigenes Bett mit eigener Bettwäsche zur Verfügung stehen. Die Bettwäsche ist wie üblich zu wechseln. Andere Personen dürfen das Bett nicht benutzen. MRE-positive Personen sollten jeweils ihren einen eigenen Rollstuhl zur Verfügung haben, den nur sie benutzen. Dies gilt auch für ggf. andere vorhandene Medizinprodukte und Utensilien, wie z.b. Blutdruckmanschetten, Lagerungsmittel etc. Anderenfalls sind dergleichen Gegenstände nach der Anwendung sachgerecht zu desinfizieren. Beschränkungen Händehygiene Mitarbeiter mit chronischen Hautveränderungen (Ekzeme, Psoriasis oder anderen Hautläsionen) sollen keine MRE-positiven Personen betreuen. Sollte sich ein Mitarbeiter als MRSA-Träger erweisen, darf er keine pflegerischen Tätigkeiten bei den zu betreuenden Personen durchführen, bis eine Sanierungsbehandlung mit anschließender mikrobiologischer Kontrolluntersuchung (3 negative Abstriche ehemals positiver Lokalisationen von 3 aufeinander folgenden Tagen) nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgeschlossen ist. Alle Maßnahmen der Basishygiene, insbesondere der Händedesinfektion und das situationsgerechte Tragen von Schutzhandschuhen (keimarme Einmalhandschuhe), sind von allen Mitarbeitern konsequent einzuhalten. Eine hygienische Händedesinfektion mit dem üblicherweise verwendeten (VAH-gelisteten) Händedesinfektionsmittel ist vor und nach jeder Tätigkeit mit engem körperlichen Kontakt bei bekannten MRE-Trägern nach möglicher Kontamination mit Körpersekreten, Ausscheidungen und nach dem Ausziehen von Schutzhandschuhen durchzuführen. persönliche Schutzausrüstung Schutzhandschuhe und Einmalschutzkittel sind bei der Versorgung von Wunden, Tracheostomata und Kathetern bzw. Sonden sowie während der grundpflegerischen Maßnahmen anzulegen. Sie werden danach sofort vor weiteren Tätigkeiten im Zimmer ausgezogen und entsorgt. Anschließend ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. 11

Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist beim endotrachealen Absaugen, bei der pflegerischen Säuberung der Mundhöhle und bei der Tracheostomapflege nötig. Für Angehörige oder Besucher ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung empfehlenswert, besonders beim starken Speichelfluss des MRSA-Trägers. Es ist darauf zu achten, dass sich diese Personen unmittelbar nach Kontakten mit MRE-Trägern die Hände desinfizieren. 3.6 Maßnahmen der Umgebungshygiene Reinigung und Desinfektion Die Reinigung der Einrichtung ist wie gewohnt durchzuführen. Die Reinigungsutensilien sind danach unverzüglich der Aufbereitung zuzuführen; alternativ kann Einmalmaterial ( Wipes ) verwendet werden. Eine gezielte Desinfektion von Flächen bzw. Gegenständen ist immer dann erforderlich, wenn es zu Verunreinigungen durch Atemwegssekrete, mit Erbrochenem, Stuhl, Blut, Urin gekommen ist. Die Verunreinigung wird mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch/Zellstoff entfernt, danach erfolgt eine nochmalige gründliche desinfizierende Reinigung der Fläche. Entsorgung und Aufbereitung Kontaminierte Abfälle (z.b. benutzte Windeln) und Schmutzwäsche werden gemäß der üblichen Vorgehensweise sortiert und gesammelt. Bei der Abfallentsorgung sind kleine Plastiksäcke zweckmäßig, die zugeknotet aus dem Zimmer geschafft und den großen Sammelbehältnissen zugegeben werden. Körper- und Bettwäsche sind möglichst bei Temperaturen von 60 C oder höher maschinell aufzubereiten. Bei temperaturempfindlichen Textilien von MRE-positiven Personen sollte die Aufbereitung mit den gebräuchlichen Programmen separat von anderen Textilien unter Anwendung eines desinfizierenden Waschmittels erfolgen. Bestecke, Geschirr, sonstige Abfälle sind wie üblich zu behandeln. 3.7 Weitere Maßnahmen Sanierung Abstrichkontrollen Grundsätzlich besteht die Möglichkeit MRSA-positive Personen mit Hilfe von antibiotischen bzw. antiseptischen Substanzen von MRSA zu befreien (sanieren). Die Durchführung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die betroffene Person häufige Klinikaufenthalte hat. Routinemäßige Abstrichkontrollen (Screenings) von zu betreuenden Personen oder Personalmitglieder auf MRE sind in Behinderteneinrichtungen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen sinnvoll (z.b. im Rahmen eines Ausbruchsgeschehens) und sollten ggf. in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt vorgenommen werden. 12

4. Maßnahmen bei MRE-infizierten bzw. -besiedelten Verstorbenen Umgang mit MRE-infizierten bzw. - besiedelten Verstorbenen Da der Verstorbene die MRE-Keime nicht mehr aktiv über Kontakte streuen kann und bei Rachenbesiedlung keine Tröpfcheninfektion mehr möglich ist, ist eine MRE-Übertragung nach dem Tod des Betroffenen unwahrscheinlicher als zuvor. Angehörige, die von dem Verstorbenen Abschied nehmen möchten, können dies in seinem Zimmer tun. Vorher sollte das Pflege- bzw. Betreuungspersonal alle Handkontaktflächen im Zimmer des Verstorbenen wischdesinfizieren. Die Angehörigen müssen keine Schutzkleidung (Kittel, Handschuhe, Mundschutz) tragen. Schutzkleidung sollte aber zur Verfügung gestellt werden, wenn Angehörige dies wünschen. Wichtig ist, dass die Angehörigen bei Verlassen des Zimmers eine hygienische Händedesinfektion durchführen. Transport eines MRE-infizierten bzw. -besiedelten Verstorbenen Aufgrund der auch nach dem Tod zunächst weiter bestehenden Besiedlung der Haut sollte bei Transporten des Leichnams genauso verfahren werden, wie bei anderen Transporten von MRE-Patienten innerhalb der Einrichtung. Das Personal trägt beim Abholen des Verstorbenen Schutzhandschuhe und Einmalkittel, weil beim Umlagern mit engem Kontakt zu rechnen ist. Einmalkittel und Schutzhandschuhe werden nach Umlagerung des Verstorbenen in das Transportfahrzeug entsorgt, sofort danach wird eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt. 5. Hinweise Für den angemessenen Umgang mit MRE-positiven Personen stellt das Netzwerk Weimar / Weimarer Land neben dieser vorliegenden Information auch Informationsblätter für Betroffene und Angehörige, Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, niedergelassenen Ärzte sowie Rettungs- und Krankentransportdienste zur Verfügung. Diese Informationsblätter sind über das Internet auf der Homepage der Stadt Weimar und des Landratsamtes Weimarer Land in der Rubrik Soziales / Gesundheit unter dem Suchbegriff MRE-Netzwerk zur Unterstützung Ihrer Aufgaben abrufbar. 6. Ansprechpartner in Thüringen und zum MRE-Netzwerk Weimar/Weimarer Land Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Dezernat Infektionshygiene Tel.: 0361/37 743 317 sowie Gesundheitsamt Weimarer Land und Gesundheitsamt der Stadt Weimar Tel.: 03644/540 580 Tel.: 03643/762 751 13

Protokollbogen zur MRSA-Sanierung Name Patient: behandelnder Arzt: 1. Ausgangsbefunde vom: entnommen von (HZ): Nase Mund / Rachen Wunden Haut Perineum Urin neg. pos. neg. pos. neg. pos. pos. neg. pos. neg. pos. neg. pos. neg. 2. Sanierungsmittel Nasensalbe 3 x tägl. Dekontamination Körper Konz.: EWZ: 1 x tägl. Dekontamination Haare Konz.: EWZ: 1 x tägl. Dekontamination Mund Konz.: EWZ: 2 x tägl. Desinfektion Utensilien Konz.: EWZ: nach Gebr. 3. Sanierungsmaßnahmen Angeordnete Maßnahmen bitte ankreuzen Nasensalbe vormittags Nasensalbe mittags Nasensalbe nachmittags Dekontamination Körper & Haare Dekontamination Mund & Rachen vormittags Dekontamination Mund & Rachen nachmittags Umgebungsbezogene Maßnahmen Tag Datum Durchgeführt (HZ) 1 2 3 4 5 6 Pause 7 Pause 4. Kontrollabstriche und Ergebnisse Angeordnete Maßnahmen bitte ankreuzen Nase Mund-Rachen Wunden Haut Perineum Urin Tag Datum Durchgeführt (HZ) Befunde 8 alle vorh. (pos. Abstriche einkreisen) 9 alle vorh. (pos. Abstriche einkreisen) 10 alle vorh. (pos. Abstriche einkreisen) Vorläufiges Ergebnis: MRSA-frei weiterhin MRSA-Träger / Folgesanierung geplant ja nein 1 alle vorh. (pos. Abstriche einkreisen) Mon. 6 alle vorh. (pos. Abstriche einkreisen) Mon. 12 alle vorh. (pos. Abstriche einkreisen) Mon. Endergebnis: MRSA-frei weiterhin MRSA-Träger / Folgesanierung geplant ja nein 14