25 Jahre Deutsche Einheit

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Transkript:

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach bestehend aus den Mitgliedsorten Großbreitenbach Altenfeld Böhlen Friedersdorf Gillersdorf Wildenspring 26. Jahrgang Freitag, den 11. September 2015 Nr. 9 25 Jahre Deutsche Einheit 25 Jahre Partnerschaft der Gemeinde Altenfeld mit der Gemeinde Eschenburg im Lahn-Dill-Kreis Wie viele andere Thüringer Gemeinden ging die Gemeinde Altenfeld eine Gemeindepartnerschaft mit der Gemeinde Eschenburg aus dem Lahn-Dill-Kreis in Hessen ein. Diese Partnerschaft war von Beginn an auf eine praktische Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden ausgerichtet. Die Beziehung der beiden Orte, die auf freundschaftlicher Basis und ohne unterzeichnete Verträge beruht, wurde durch die damaligen Winfried König und Otto Schlemper begründet. Ohne bürokratische Hürden unterstützte die Gemeinde Eschenburg die Altenfelder mit einem UNIMOG und einem Löschfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr, leistete Hilfe beim Aufbau einer modernen Gemeindeverwaltung und unterstützte die gegründeten Vereine. Es entwickelten sich Freundschaften zu den Vereinen und persönliche Verbindungen zu den Bürgern von Eschenburg, die heute noch Bestand haben. Gegenseitige Besuche, gemeinsame Feierlichkeiten und gute Kontakte vertieften die freundschaftlichen Beziehungen. Das 25-jährige Jubiläum dieser Freundschaft und Partnerschaft wird am 3. Oktober 2015 im Beisein einer Vertretung Eschenburgs in der Altenfelder Mehrzweckhalle gebührend gefeiert. Gemeindewappen von Altenfeld Gemeindewappen von Eschenburg Luftbildaufnahme des OT Eibelshausen der Gemeinde Eschenburg mit Gewerbegebiet Heerfeld Inhalt in Schlagzeilen: - Kurbeitragssatzung für den Staatlich anerkannten Erholungsort Stadt Großbreitenbach - 2. Änderungssatzung zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Großbreitenbach (Feuerwehrgebührensatzung) - Neuer Spielplatz in Großbreitenbach - Straßenbauarbeiten in Wildenspring - Nachlese zum Konzert von Rudy Giovannini in der Gillersdorfer Kirche - Nachlese zum 17. Blaubeerfest in Wildenspring Nächster Redaktionsschluss 01.10.2015 Nächster Erscheinungstag 09.10.2015

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 2 - Nr. 9/2015 Amtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Hinweise Das Thüringer Meldegesetz und das Melderechtsrahmengesetz räumen die Möglichkeit ein, in o.g. Fällen der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen und Einwohner/in der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach sind, beachten Sie bitte folgende Hinweise. Der Widerspruch ist auf diesem Vordruck pro Person durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und persönlich zu unterschreiben. Der ausgefüllte Vordruck kann an die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Einwohnermeldeamt Markt 11 98701 Großbreitenbach gesandt oder persönlich abgegeben werden. Der Vordruck kann vervielfältigt werden. Widersprüche, die bereits geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum Widerruf.

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 3 - Nr. 9/2015 Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass ein Widerspruch zur Datenübermittlung an Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften, Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zweck der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen gleichfalls eine Ehrung durch die Gemeinde, somit eine Erwähnung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft als auch eine Ehrung durch den ausschließt. Ab Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 darf die Meldebehörde nur noch Auskunft zu Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag und Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit erteilen. Ihre Meldebehörde Meldepflicht des Wohnungsgebers ab 01.11.2015 Das neue Bundesmeldegesetz tritt am 01.11.2015 in Kraft und verpflichtet alle Vermieter bei der An- und Abmeldung ihrer Mieter mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht beinhaltet laut 19, dass der Wohnungsgeber schriftlich innerhalb von 2 Wochen nach Ein- oder Auszug des Mieters dies der Meldebehörde bestätigt. Der Vermieter ist berechtigt, sich An- oder Abmeldung seines Mieters von der Meldebehörde bestätigen zu lassen. Der meldepflichtige Mieter hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Ein- oder Auszugs erforderlich sind. Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten: - Name und Anschrift des Wohnungsgebers - Art des meldepflichtigen Vorgangs (An- oder Abmeldung) mit Datum Stadt Großbreitenbach Bekanntmachung - Anschrift der Wohnung - Name der meldepflichtigen Person oder Personen Die Bescheinigung nicht oder nicht richtig auszustellen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann laut Bußgeldvorschrift mit 1.000 EUR geahndet werden. Mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR kann geahndet werden, wenn eine Wohnanschrift angeboten wird, die nicht tatsächlich bezogen wird. Bei meldepflichtigen Personen, die in Eigentum wohnen, entfällt die Nachweispflicht. Das Eigentum muss in diesem Fall nachgewiesen werden. Vordrucke für Vermieter liegen im Einwohnermeldeamt bereit bzw. können unter www.vg-grossbreitenbach.de, Bürgerservice, heruntergeladen werden. Ihre Meldebehörde Änderungen bei den Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft wegen Sanierungsarbeiten im Rathaus I Entsprechend der Information des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft wird dieses Jahr zur Weihnachtszeit das Parkett der Rathausinnentreppe erneuert und nach der Erneuerung darf die Treppe eine gewisse Zeit nicht betreten werden. Da die Treppe somit vom 24.12.2015 bis 03.01.2016 nicht begehbar ist, weisen wir bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass das Rathaus I während dieser Zeit geschlossen bleibt. Bitte beachten Sie dies bezüglich der Erledigung eventuell vorgesehener Anliegen in der Verwaltungsgemeinschaft. Liebermann SGB Haupt- und Personalamt des Beschlusses über den Beginn vorbereitender Untersuchungen für die Erweiterung des Sanierungsgebietes Ortskern Großbreitenbach gem. 141 und Hinweis auf die Auskunftspflicht gem. 138 BauGB Der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach hat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2014 beschlossen, für das im anliegenden Plan schwarz umrandete Gebiet die vorbereitenden Untersuchungen nach 141 BauGB einzuleiten. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 4 - Nr. 9/2015 Das mit Beschluss Nr. 215/40/02 förmlich festgelegte und seit 16.05.2003 rechtskräftige Sanierungsgebiet Ortskern Großbreitenbach wird um die im beiliegenden Plan dargestellten Bereiche erweitert. Für die Erweiterungen sind städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach dem BauGB beabsichtigt. Zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen für die förmliche Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach 142 BauGB sind vorbereitende Untersuchungen einzuleiten. Als vorläufige Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme werden bestimmt: - Beseitigung städtebaulicher Missstände - Umsetzung der Zielstellung des ISEK - Erhalt des Denkmalensembles - Nachnutzung von leerstehenden Objekten - Rückbau desolater Gebäude - Sanierung der Infrastruktur - Attraktivieren des öffentlichen Freiraumes Nach 138 Bau GB sind Eigentümer, Mieter, Pächter und andere Nutzungsberechtigte verpflichtet, der Stadt Großbreitenbach sowie deren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes und zur Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierung erforderlich sind. Für die eingeschränkte Verwertung der Daten durch die Stadt Großbreitenbach und deren Beauftragte wird auf 138 Abs. 2 bis 4 BauGB hingewiesen. Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen hat die Stadt Großbreitenbach die LEG Thüringen mbh, Mainzerhofstr. 12, 99084 Erfurt beauftragt. Beier Annahme von Grünschnitt in Großbreitenbach Wo: Wann: Hans Jürgen Beier Ecke Gillersdorfer Str./Pfullinger Straße (hinter Stallanlagen Agrargenossenschaft) Freitag, den 09.10.2015, 13-17 Uhr Samstag, den 10.10.2015, 9-16 Uhr Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für den Staatlich anerkannten Erholungsort Stadt Großbreitenbach Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83) sowie der 1, 2 und 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBL. S. 82, 83) hat der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach in der Sitzung am 25. Juni 2015 folgende Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) beschlossen: 1 Erhebung eines Kurbeitrages (1) Die Stadt Großbreitenbach ist staatlich anerkannter Erholungsort. (2) Die Stadt Großbreitenbach erhebt für die teilweise Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Kurbeitrag. Dieser ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe. (3) Für die Benutzung von Erholungseinrichtungen und für die Teilnahme an Gästeveranstaltungen, die besondere zusätzliche Aufwendungen erfordern, kann neben dem Kurbeitrag ein besonderes Eintrittsgeld erhoben werden. 2 Erhebungsgebiet Das Erhebungsgebiet ist die Gemarkung der Stadt Großbreitenbach. 3 Erhebungszeitraum Der Kurbeitrag wird in der Zeit vom 01.01. bis einschließlich 31.12. eines jedes Jahres erhoben 4 Beitragspflichtiger Personenkreis (1) Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich zu Erholungszwecken im Gebiet der Stadt aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes zu haben, denen mindestens für eine Nacht eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird. (2) Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden. 5 Entstehung, Fälligkeit und Entrichtung des Kurbeitrages (1) Die Beitragspflicht entsteht für jeden Aufenthaltstag (An- und Abreisetag gelten als ein Tag) mit Beginn des jeweiligen Tages. (2) Die gesamte Beitragsschuld ist mit dem Beginn der Beitragspflicht nach Abs. 1 fällig. (3) Der gesamte Kurbeitrag ist am Tag der Anreise an dem zu dessen Einzug und Abführung Verpflichteten ( 10) oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, an die Touristinformation als Empfangsberechtigter der Stadt Großbreitenbach in der Myliusstraße 6 während der Öffnungszeiten, zu entrichten. 6 Höhe des Kurbeitrages (1) Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Der Betrag beträgt pro Aufenthaltstag für Erwachsene 1,50 EUR bisher 0,50 EUR (+ 0,37 EUR ÖPNV) für Kinder (7-16 Jahre) 0,50 EUR bisher 0,25 EUR (+ 0,37 EUR ÖPNV) Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. (2) Von Beitragspflichtigen, die Eigentümer oder Besitzer oder Dauerpächter einer Wohneinheit im Kurgebiet sind, wird unabhängig von der Dauer oder der Häufigkeit ihrer Aufenthalte eine Pauschale von 35,00 EUR (bisher 14,50 EUR) pro Wohneinheit und Kalenderjahr erhoben. Bei Eigentümerwechsel wird dieser Beitrag anteilig pro angefangenen Kalendermonat erhoben. (3) Der Kurbeitrag ist an die Stadt Großbreitenbach abzuführen (siehe 10, Abs.2). 7 Gästekarte (1) Jeder Beitragspflichtige erhält nach Entrichten des Kurbeitrages vom Wohnungsgeber eine Gästekarte und Informationen sowie ein Bonusheft über Vergünstigungen. Die Gästekarte berechtigt zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV auf den dafür ausgewiesenen Strecken und Linien. Die Gästekarte berechtigt ferner zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Kurveranstaltungen, soweit hierfür besondere Eintrittsgelder nicht erhoben werden. (2) Die Gästekarte enthält die Angaben gemäß Thüringer Meldeverordnung und wird auf den Namen des Beitragspflichtigen ausgestellt. Sie ist nicht übertragbar. (3) Beitragspflichtige, die einen pauschalen Jahresbeitrag entrichten, erhalten eine Gästekarte ohne ÖPNV-Aufdruck oder alternativ das jährliche Bonusheft. 8 Befreiung von der Kurbeitragspflicht Von der Entrichtung des Kurbeitrages sind befreit: (1) Kinder bis zu Vollendung des 6. Lebensjahres (2) Dienstreisende mit Dienstauftrag, Teilnehmer an Tagungen und Lehrgängen

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 5 - Nr. 9/2015 (3) Beruflich tätige Personen, die ihre Berufstätigkeit am Ort nachweisen können. (4) Personen, die als Hausbesuch bei einer im Kurgebiet mit Hauptwohnung im Sinne des Melderechts wohnhaften Familie oder bei Eigentümern bzw. Dauerpächtern von Wohneinheiten unentgeltlich Aufnahme finden. (5) Schwerbehinderte, die mit Ausweis einem Behinderungsgrad von mind. 50 % nachweisen können. 9 Aufzeichnungs- und Meldepflicht (1) Die Wohnungsgeber (gewerblichen Wohnungsvermieter, die Inhaber von Hotels, Pensionen und Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen, Camping- und Caravanstellplätzen, Wohnungsinhaber) die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer zur Verfügung stellen, sind verpflichtet, jeden Übernachtungsgast zur Entrichtung des Kurbeitrages an- und abzumelden. Die Meldungen werden unter Verwendung des elektronischen Meldescheines (siehe Anlage: Muster von Oberhof, da die Ausschreibung zur Einführung über das BRV läuft) vorgenommen. (2) Der Kurbeitragspflichtige ist verpflichtet, die melderechtlich vorgeschriebenen Angaben, sowie den Tag der Ankunft und den vorgesehenen Abreisetag auf dem Meldeschein anzugeben und zu unterschreiben. Sofern er Befreiung beansprucht, sind außerdem die erforderlichen Angaben zu machen. (3) Der Wohnungsgeber hat die nach Thüringer Meldeverordnung vorgeschriebenen Angaben auf vollständig ausgefüllten Meldescheinen innerhalb von 24 Stunden bei der Stadt Großbreitenbach abzugeben. Belegung auf einem Vordruck durch die Unterschrift des Wohnungsgebers oder dessen Vertreters bestätigen zu lassen. 14 Straf- und Bußgeldvorschriften Die 16, 17 und 18 ThürKAG finden entsprechende Anwendung. 15 Inkraftreten Diese Satzung tritt am 13.12.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Kurbeitragssatzung vom 01.01.2002 außer Kraft. Großbreitenbach, den 11. August 2015 ausgefertigt am 11. August 2015 Beier Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschlussfassung vom 25. Juni 2015 hat der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach die Kurbeitragssatzung der Stadt Großbreitenbach beschlossen. Das Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde hat diese Kurbeitragssatzung geprüft. Mit dem Schreiben vom 03. August 2015, Az: 092.6213 25 erfolgte der entsprechende Prüfvermerk. Gründe zu einer Beanstandung liegen nicht vor. 10 Einzug und Abführung des Kurbeitrages, Haftung (1) Die Kurbeitragsabführung ist Bringepflicht des Wohnungsgebers bzw. des Besitzers oder Dauerpächters der Wohneinheit. (2) Der satzungsgemäße Kurbeitrag und die zugehörigen Übernachtungsmeldungen für Vermieter sind unter Vorlage bzw. Abgabe der entsprechenden Belege wie folgt an die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft abzuführen: Gewerbliche Wohnungsgeber (ab 9 Betten) Innerhalb von 24 Stunden entsprechend 9 Abs. 3 Privatvermieter Am 1. Arbeitstag des neuen Monats für den vorangegangenen Monat. Dauerpächter von Wohneinheiten bis 31.01. den pauschalen Jahresbeitrag für das laufende Jahr (3) Der Wohnungsgeber und der Kurbeitragspflichtige haften gegenüber der Stadt Großbreitenbach gesamtschuldnerisch für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung des Kurbeitrages 11 Erstattung des Kurbeitrages Bricht der Beitragspflichtige seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so erhält er auf Antrag gegen Vorlage der Gästekarte und der Abmeldebescheinigung des Wohnungsgebers den entrichteten Kurbeitrag anteilig erstattet. Die Touristinformation vermerkt dies auf der Gästekarte. Der Antrag muss bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Aufenthalt abgebrochen worden ist, bei der Touristinformation der Stadt Großbreitenbach, Myliusstraße 6, eingehen, andernfalls erlischt der Erstattungsanspruch. 12 Aushangpflicht Diese Satzung ist in jedem Betrieb im Sinne des 9 an allgemein zugänglicher Stelle deutlich sichtbar auszuhängen oder auszulegen. Die Stadt Großbreitenbach stellt entsprechende Exemplare kostenlos zur Verfügung. 13 Aufbewahrungsfristen Der Wohnungsgeber hat ein Verzeichnis über die aufgenommenen und gem. 9 Absatz 1 und 3 zu meldenden Gäste zu erstellen und fortlaufend für jedes Kalenderjahr zu führen. Hierzu verwendet er Durchschriften der vorgeschriebenen Meldeformulare. Sie sind vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres aufzubewahren. Die Stadt Großbreitenbach ist berechtigt, die Belegung der Beherbergungsstätte anhand der Eintragungen im Verzeichnis zu prüfen und sich die Übereinstimmung mit der tatsächlichen Großbreitenbach, den 11. August 2015 Beier Bekanntmachungshinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. 2. Änderungssatzung zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Großbreitenbach (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), des 48 Abs. 1 und 5 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159, 160) sowie der 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), hat der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach in seiner Sitzung am 25. Juni 2015 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Das Gebührenverzeichnis zur Satzung über Gebühren für den Einsatz der FFw der Stadt Großbreitenbach wird unter Punkt 2.4.1. wie folgt ergänzt: 2.4.1. Löschfahrzeuge Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 120,00 EUR/Stunde 1,30 EUR/km

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 6 - Nr. 9/2015 Artikel 2 Die 2. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Gemeinde Friedersdorf Bekanntmachung in Kraft. ausgefertigt am: Großbreitenbach, den 10. August 2015 Stadt Großbreitenbach - Siegel - Beier Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschlussfassung vom 25. Juni 2015 hat der Stadtrat der Stadt Großbreitenbach die 2. Änderungssatzung zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Großbreitenbach (Feuerwehrgebührensatzung) beschlossen. Das Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde hat diese 2. Änderungssatzung geprüft. Mit dem Schreiben vom 29. Juli 2015, Az: 092.6221 25 erfolgte der entsprechende Prüfvermerk. Gründe zu einer Beanstandung liegen nicht vor. Großbreitenbach, den 10. August 2015 Beier Bekanntmachungshinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Großbreitenbach schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, 21 Abs. 4 ThürKO. Gemeinde Altenfeld Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Friedersdorf richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baumund Strauchschnitt aus privaten Haushalten - bis zu 1 cbm je Anlieferung - eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Freitag, 09. Oktober 2015 Samstag, 10. Oktober 2015 Freitag, 16. Oktober 2015 Samstag, 17. Oktober 2015 Uhrzeit: Wo: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Annahmestelle - am alten Schuttplatz (Schlag) Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenfreie Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Gemeinde Gillersdorf Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Gillersdorf richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten - bis zu 1 cbm je Anlieferung - eine zeitweise Annahmestelle ein: Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Altenfeld richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten - bis zu 1 cbm je Anlieferung - eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Freitag, 16. Oktober 2015 Uhrzeit: 14:00 bis 17:00 Uhr Wann: Samstag, 17. Oktober 2015 Uhrzeit: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Wo: Annahmestelle - Parkplatz am Schwimmbad in der Goldbergstraße Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenfreie Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Gemeinde Böhlen Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Annahme von Baum- und Strauchschnitt findet aufgrund der Straßenbaumaßnahme im Bereich des Lagerplatzes in der Wildenspringer Straße im Oktober 2015 nicht statt. Wir bitten um Verständnis. Krannich Wann: Donnerstag, 15. Oktober 2015 Freitag, 16. Oktober 2015 Uhrzeit: Wo: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (oder nach Absprache mit der Gemeinde) Annahmestelle - Landweg (neben Gemeindeparkplatz) Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenfreie Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Gemeinde Wildenspring Annahme von Baum- und Strauchschnitt Die Gemeinde Wildenspring richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baumund Strauchschnitt aus privaten Haushalten - bis zu 1 cbm je Anlieferung - eine zeitweise Annahmestelle ein: Wann: Freitag, 09. Oktober 2015 Uhrzeit: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Wann: Samstag, 10. Oktober 2015 Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Wo: Annahmestelle - Ortseingang - Wiese zum Milchberg

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 7 - Nr. 9/2015 Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten. Die kostenfreie Annahme erfolgt laut Anweisungen des Gemeindepersonals. Korn Ordnungsamt der VwG Information zu Straßenbauarbeiten Voraussichtlich bis 16.10.2015 wird die Kreisstraße von Böhlen kommend bis zur Einmündung unterhalb der Buswendeschleife (Wohnhaus Wiegand) saniert. Während der Bauzeit wird die Zufahrt in Richtung Wildenspring voll gesperrt sein. Die Umleitung für PKW sowie Entsorgungsfahrzeuge ist ausgeschildert (erfolgt über den befestigten Verbindungsweg zwischen Wildenspring und Friedersdorf). Fahrplanänderungen des IOV (Baustellenfahrplan) der Linie 303/308 ab 07.09.2015 sind im Aushang an der Bushaltestelle ersichtlich. Diese sind auch auf der Internetseite des Unternehmens (IOV) unter www.iov-ilmenau.de einzusehen. Korn Ordnungsamt der VwG Gemeinderatssitzung Wildenspring Gefasste Beschlüsse des Gemeinderates Wildenspring in der 7. öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. 08. 2015: - Beschluss-Nr.: 26/7/2015 Der Gemeinderat beschließt, mittels einer Tränkmakadamdecke die Beiersgasse zu sanieren. Die Kosten werden inkl. vorbereitenden Arbeiten auf ca. 5.500,- EUR geschätzt. Für die Makadamdecke ist das Angebot der Fa. Bausion nach erfolgter Ausschreibung der Stadt Großbreitenbach das wirtschaftlichste. Der Angebotspreis steht, wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit Großbreitenbach erledigt werden können. - Beschluss-Nr. 27/7/2015 Der Gemeinderat beschließt eine Teilvermessung Am Milchberg. Karsten Schellenberg Wildenspring - Baustellenplan Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Gesundheitswesen Bereitschaftsdienste im Altkreis Ilmenau NOTDIENST - Notdienstzentrale Ilmenau und Hausbesuchsdienst Um auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten eine ambulante medizinische Versorgung zu gewährleisten, ist für den Kassenärztlichen Notdienst des Altkreises Ilmenau eine Notdienstzentrale mit dem Sitz in den Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh, Standort Ilmenau, Oehrenstöcker Straße 32, 98693 Ilmenau eingerichtet. Bei akuter Erkrankung oder erheblicher Verschlechterung eines bereits bestehenden Krankheitsbildes kann die Notdienstzentrale ohne vorherige telefonische Anmeldung direkt aufgesucht werden. Seit dem 01.04.2015 ist die Telefonnummer der Notdienstzentrale die 116 117. Der Notdienst besteht aus einem Sitzdienst (Sitzbereitschaft des diensthabenden Arztes in der Notdienstzentrale Ilm-Kreis- Kliniken ggmbh <Krankenhaus> Ilmenau) und einem Fahrdienst (Fahrbereitschaft für Hausbesuche für nicht transportfähige Patienten ab Notdienstzentrale Ilm-Kreis-Kliniken ggmbh <Krankenhaus>Ilmenau). Die Notdienstzentrale (Sitzdienst) ist weiterhin zu folgenden Zeiten geöffnet und ärztlich besetzt: Verkehrshinweise Erklärungen S Verkehrt nur an Schultagen K Fahrt erfolgt mit Kleinbus 56a Bus hat ab Friedersdorf Anschluss nach Großbreitenbach und Altenfeld 57a Bus hat ab Friedersdorf Anschluss nach Allersdorf 58a Bus hat ab Friedersdorf Anschluss nach Großbreitenbach 59a Bus hat ab Friedersdorf Anschluss nach Ilmenau 60a Bus hat ab Friedersdorf Anschluss nach Königsee Mittwoch Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, 24.12., 31.12. 16.00 Uhr - 19.00 Uhr 16.00 Uhr - 19.00 Uhr 09.00 Uhr - 13.00 Uhr 15.00 Uhr - 19.00 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag ist kein Sitzdienst in der Notdienstzentrale. Hilfeersuchen von Patienten außerhalb der vorgenannten Sitzdienstzeiten der Notdienstzentrale werden durch den Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) entgegengenommen. Wenn es aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist, die Notdienstzentrale selbst aufzusuchen, kann ein Hausbesuch unter der Tel.-Nr. 116 117 angefordert werden.

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 8 - Nr. 9/2015 Der Hausbesuchsdienst (Fahrdienst) steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag, 24.12., 31.12. 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr des Folgetages 13.00 Uhr bis 07.00 Uhr des Folgetages 07.00 Uhr - 07.00 Uhr des Folgetages Außerhalb der Vorhaltezeiten der Notdienstzentrale und des Hausbesuchsdienstes muss sich der Patient an seinen Hausarzt oder dessen Vertretung wenden. RETTUNGSDIENST - Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis Im Falle einer lebensbedrohlichen Notfallsituation ist nach wie vor sofort die Rettungsleitstelle im Ilm-Kreis über den Notruf 112 zu informieren. Diese alarmiert dann das geeignete Rettungsmittel. Öffnungszeiten der Arztpraxen für Allgemeinmedizin im Raum Großbreitenbach Fachärztin für Facharzt für + Facharzt für Allgemeinmedizin Allgemeinmedizin Innere Medizin Dipl.-Med. B. Großherr, Dr. med. M. Ullrich, Dr. med. Ch. Sonnefeld Großbreitenbach Großbreitenbach Tel.: (036781) 40451 Tel.: (036781) 25450 Mo 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 und 16.00-18:00 Uhr Di 08:00-11:00 und 08:00-11:30 und 16:00-19:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Mi 08:00-12:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Do 08:00-12:00 und 08:00-11:30 und 16:00-18:00 Uhr 16:00-18:00 Uhr Fr 08:00-11:00 Uhr 08:00-11:30 Uhr Stadt Großbreitenbach Aufruf zum Freiwilligentag am 19.09.2015 Werte Bürger, ich rufe alle interessierten Bürger auf, sich am 2. thüringenweiten Freiwilligentag - hier in Großbreitenbach - zu beteiligen. Wir sind verpflichtet, als Ausgleichsmaßnahme für das Gewerbegebiet Hohe Tanne, auf 12 Jahre eine mittlerweile durchwachsene Wiesenfläche von ca. 3.800 qm am Margarethenbrunnen per Hand mähen und anschließend zu beräumen. Dazu sind viele Hände notwendig. Es wäre schön, wenn jeder eine Motor- oder Handsense oder auch einen Rechen mitbringt. Wer mitmachen möchte, meldet sich bitte bis zum 15.09.2015 im Sekretariat des s unter 036781/481-25. Getränke, ein kleiner Imbiss, sowie Benzin für die Motorsägen wird gestellt. Treffpunkt ist 8.30 Uhr an der Zufahrt zur Wiese. Ich hoffe auf tatkräftige Unterstützung. Hans Jürgen Beier Infoteil

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 9 - Nr. 9/2015 Denkmaltag am 13. September 2015 Der Denkmaltag am 13. September steht unter dem Thema Handwerk Technik Industrie. Auf dem Boden des Rathauses befindet sich noch ein Lastenrad aus dem 17. Jahrhundert mit einem Durchmesser von 2,60 m, mit dem Lasten gehoben wurden. Zum Denkmaltag ist das Rathaus in der Zeit von 14.00-16.00 Uhr geöffnet. Während dieser Zeit kann das historische Lastenrad besichtigt werden. Für Informationen stehen Mitglieder des Heimatgeschichtsvereins zur Seite. Sonderausstellung Zum Tag des Denkmals, den 13. September 2015, wird um 14.00 Uhr die Sonderausstellung Umsiedler - Vertriebene - Neubürger, 1945-1949 im Thüringer Wald-Kreativ Museum eröffnet. Die musikalische Umrahmung erfolgt durch die russisch-ukrainische Singegruppe Matrjoschka aus Ilmenau. Herr Erwin Tesch aus Gehren, Ltr. des Bundes der Vertriebenen, wird zu dem Thema eine Einführung geben. Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen. Werte Bürger, Die Stadt Großbreitenbach hat in diesem Sommer mit dem Schwimmbadfest und dem Kram- und Kräutermarkt 2 große Feste veranstaltet. Allen Bürgern und Vereinen, die uns bei der Vorbereitung, Ausgestaltung und Durchführung dieser beiden Veranstaltungen unterstützt haben, möchte ich an dieser Stelle meinen herzlichen Dank aussprechen. Hans Jürgen Beier Schuleinführung Zur Schuleinführung am 22. August gratulierte der allen Schulanfängern ganz herzlich und wünschte einen guten Start für den neuen Lebensabschnitt. Dazu überreichte er der Schulleitung einen Korb mit Bastelmaterialien. Neuer Spielplatz Am 4. September wurde der neue Spielplatz an der Feuerwehr mit Kindergartenkindern eingeweiht. Mein Dank gilt dabei ganz besonders den Gewerbetreibenden, die uns finanziell dabei unterstützt haben. Der alte Spielplatz an der Pfullinger Straße gab durch viele Eltern immer wieder Anlass zu Kritik wegen Verunreinigungen oder Beschädigungen, so dass die Entscheidung getroffen wurde, den Spielplatz aus dem Außenbereich zentraler in die Wohngegend zu verlegen. Je nach Witterungslage werden noch einzelne Spielgeräte vom alten Spielplatz umgesetzt. Was wird aus dem alten Gelände? Zukünftig soll der Platz der Jugend vorbehalten werden und 2016 eine Skaterbahn entstehen. Hierbei sind auch die Jugendlichen gefragt, Ihre Ideen und Anregungen oder Unterstützung mit einzubringen. Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Oktober 2015 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Foto: Hartmut Krell Am 02. Oktober Frau Theresia Gaebelein, Mörlenbacher Straße 16 zum 94. Geburtstag, am 02. Oktober Frau Margard Ortloff, Friedensstraße 47 zum 92. Geburtstag, am 03. Oktober Herrn Hartmut Stuhl, Zwiebelmarkt 35 zum 79. Geburtstag, am 08. Oktober Frau Käthe Hartwig, Hüttenweg 24 zum 82. Geburtstag, am 10. Oktober Herrn Edmund Wollmann, Hohe Tanne 8 zum 86. Geburtstag,

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 10 - Nr. 9/2015 am 10. Oktober Frau Ursula Kolb, 24.09. Donnerstag Mörlenbacher Straße 5 zum 76. Geburtstag, 14.00 Uhr Sport-Nachmittag am 11. Oktober Frau Helga Schmidt, 29.09. Dienstag Hauptstraße 109 am 12. Oktober Frau Karin Schaab, zum 77. Geburtstag, 14.00 Uhr Spaziergang durch Großbreitenbach mit Herrn Macholdt Friedensstraße 28 zum 82. Geburtstag, am 12. Oktober Herrn Gerhard Burkhardt, Neuhäuser Straße 16 am 13. Oktober Herrn Herbert Geilfuß, zum 76. Geburtstag, Alle interessierten Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen! Auf Ihren Besuch freut sich: Hauptstraße 18 zum 87. Geburtstag, Telefon: 036781/ 249172 Rainer am 14. Oktober Frau Erika Grundler, Friedensstraße 27 zum 76. Geburtstag, am 14. Oktober Herrn Peter Hößrich, Marienstraße 28 zum 75. Geburtstag, Kirchliche Nachrichten am 15. Oktober Herrn Willy Eisenhut, Markt 2 zum 89. Geburtstag, am 15. Oktober Frau Gisela Riese, Neuhäuser Straße 49 zum 77. Geburtstag, am 16. Oktober Frau Erika Schmidt, Ev.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach Gottesdienste: Markt 2 zum 79. Geburtstag, 13.09. Großbreitenbach: Tag des offenen Denkmals am 16. Oktober Frau Charlotte Wachsmuth, 10.15 Uhr Familiengottesdienst zum Schulanfang, Kirche Hauptstraße 82 zum 77. Geburtstag, 14.00 Uhr 325. Kirchweihfest der Trinitatiskirche, Kirche am 16. Oktober Herrn Heini Berkes, Bilder mit R. Wlatschiha und Orgelmusik Ilmenauer Straße 14 zum 76. Geburtstag, 20.09. am 17. Oktober Frau Ruth Krannich, 14.00 Uhr Neustadt: Am Glaswerk 24 zum 83. Geburtstag, Regionaler Kirchentag, Michaeliskirche am 18. Oktober Herrn Frithjof Schneider, anschl. Kaffeetrinken im Pfarrhaus Friedensstraße 27 zum 76. Geburtstag, Alle Kirchenälteste und Gemeindeglieder der am 19. Oktober Frau Elli Woth, Region sind herzlich eingeladen. Mörlenbacher Straße 18 zum 85. Geburtstag, Sa. 26.09. am 19. Oktober Herrn Werner Menger, 14.00 Uhr Gillersdorf: Markt 8 zum 77. Geburtstag, Erntedankfest, Kirche am 20. Oktober Frau Hella Krannich, 27.09. Hauptstraße 63 zum 85. Geburtstag, 10.00 Uhr Willmersdorf: am 21. Oktober Frau Brunhilde Pohl, Erntedankfest, Kirche Ilmenauer Straße 12 zum 80. Geburtstag, 14.00 Uhr Böhlen: am 22. Oktober Frau Ursula Treßelt, Erntedankfest, anschl. Kaffeetrinken Mörlenbacher Straße 7 zum 78. Geburtstag, 04.10. am 23. Oktober Frau Inge Schmidt, 10.15 Uhr Großbreitenbach: Mörlenbacher Straße 2 zum 76. Geburtstag, Familiengottesdienst zum Erntedankfest, Kirche am 25. Oktober Herrn Kurt Morgenroth, anschl. gemeinsames Mittagessen Hauptstraße 122 zum 96. Geburtstag, Alle Erntegaben und Spenden sind für die am 25. Oktober Frau Charlotte Müller, Ilmenauer Tafel, Außenstelle Großbreitenbach Bahnhofstraße 22 zum 95. Geburtstag, bestimmt. am 25. Oktober Frau Margarete Schulz, 11.10. Am Glaswerk 35 zum 85. Geburtstag, 09.30 Uhr Böhlen: am 26. Oktober Frau Krimhilde Winkler, Kirmesgottesdienst, Kirche Hauptstraße 109 zum 89. Geburtstag, 18.10. am 30. Oktober Herrn Kurt Rauch, 10.15 Uhr Großbreitenbach: Hauptstraße 89 zum 81. Geburtstag Gottesdienst mit heiligem Abendmahl und 14.00 Uhr Friedersdorf: am 31. Oktober Frau Irmgard Acker, Erntedankfest Friedensstraße 36 zum 85. Geburtstag. 25.10. 09.00 Uhr Gillersdorf: Gottesdienst 10.15 Uhr Großbreitenbach: Gottesdienst Senioren-Kommunikationszentrum Veranstaltungen September 2015 Die Veranstaltungen finden, falls nicht anders angegeben, im Senioren-Kommunikationszentrum der Stadt Großbreitenbach, Markt 13, statt. 10.09. Donnerstag 14.00 Uhr Sport-Nachmittag 15.09. Dienstag 14.00 Uhr Blutdruckmessen mit Heidi 16.09. Mittwoch 14.00 Uhr Spiele-Nachmittag 17.09. Donnerstag 14.00 Uhr Sport-Nachmittag 22.09. Dienstag 14.00 Uhr Urlaubsbilder aus Tirol von Rainer 23.09. Mittwoch 14.00 Uhr Spiele-Nachmittag Gemeindeausfahrt am 31.10.2015 nach Suhl / Zella-Mehlis (Infos im Pfarramt Großbreitenbach) Gottes Segen für Sie und Familien wünscht Ihnen Ihre Kirchgemeinde. Kultur Thüringer Wald - Kreativ Museum Großbreitenbach und Umgebung (mit 1. Deutschem Kloßpressenmuseum) Öffnungszeiten: Thüringer Wald - Kreativ Museum Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag 10.00-16.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 11 - Nr. 9/2015 Touristische Informationsstelle am 14. Oktober Manfred Wenzel, Montag 13.00-16.00 Uhr Lange Gasse 31 zum 68. Geburtstag, Dienstag - Freitag Samstag, Sonntag, Feiertag 10.00-16.00 Uhr 13.00-16.00 Uhr am 17. Oktober Frau Veronika Meyer, Bergstraße 44 zum 65. Geburtstag, am 21. Oktober Frau Anneliese Wenzel, Bergstraße 45 zum 80. Geburtstag, Gemeinde Altenfeld am 23. Oktober Herrn Herbert Höfner, Lange Gasse 47 zum 80. Geburtstag, am 25. Oktober Frau Heidemarie Wenzel, Bergstraße 9 zum 72. Geburtstag, am 27. Oktober Herrn Klaus Stüber, Gemeindemitteilungen Goldbergstraße 6 zum 65. Geburtstag, und am 29. Oktober Herrn Ulrich Löffler, Masserberger Straße 10 zum 67. Geburtstag. Tourist-Information Neue Gästekarte in der Mitte-Rennsteig-Region Die Gemeinden Neustadt, Altenfeld, Großbreitenbach, Schleusegrund und Masserberg bieten ab sofort eine gemeinsame neue Gästekarte für unsere Gäste an. Mit mehr als 70 Leistungsträgern ermöglichen wir nun unseren Gästen eine Vielzahl an attraktiven Angeboten in unserer Region. Alle Gastgeber können diese ab sofort in der Tourist-Information zusammen mit den Meldescheinen erhalten. Öffnungszeiten: Musikautomatenmuseum Eger täglich geöffnet von 9.00-18.00 Uhr Tel.: 036781/42640 Glasmuseum Bürgerhaus Geöffnet Mo - Fr. von 9.00-13.00 Uhr Weitere Öffnungszeiten nach Vereinbarung Tel.: 036781-42318 Kegeln in der Turnhalle von 10.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr Anmeldungen bei Herrn K. Bergmann unter 036781-42223 Veranstaltungen: 2. Oktober 2015 19.00 Uhr Fackelzug - Start an der Feuerwehr 3. Oktober 2015 20.00 Uhr Festakt und Tanzveranstaltung zum Jubiläum 25 Jahre Deutsche Einheit - 25 Jahre Partnerschaft mit Eschenburg 4. Oktober 2015 10.00 Uhr Einweihung des neuen Spielplatzes mit Spiel und Spaß Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats Oktober 2015 gratulieren der und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. Am 02. Oktober Herrn Paul Escher Brunnenstraße 6 zum 79. Geburtstag, am 04. Oktober Frau Erika Schmidt, Bergstraße 9 zum 74. Geburtstag, am 08. Oktober Herrn Walter Schmidt, Neustädter Straße 14 zum 80. Geburtstag, am 11. Oktober Frau Maria Busch, Grundstraße 27 zum 74. Geburtstag, am 12. Oktober Herrn Rolf-Dieter Höfeld, Unterer Dezemhieb 29 zum 73. Geburtstag, am 13. Oktober Frau Ilona Schmidt, Burgstraße 2 zum 75. Geburtstag, am 14. Oktober Frau Liesbeth Huthmann, Gießübler Straße 1 zum 85. Geburtstag, Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Pfarramt Neustadt/Rennsteig Kirchengemeinde Altenfeld Gottesdienste: Sonntag, 20.09.2015 14.00 Uhr Michaeliskirche Neustadt Gottesdienst zum regionalen Kirchenältestentag Sonntag, 27.09.2015 10.00 Uhr Kirche Altenfeld Gottesdienst Sonntag, 11.10.2015 10.00 Uhr Kirche Altenfeld Gottesdienst zum Erntedankfest Der gemeinsame Gottesdienst zur Schuleinführung 2015 für die Kirchengemeinden Altenfeld, Willmersdorf, Gillersdorf, Friedersdorf, Wildenspring, Böhlen und Großbreitenbach findet am 13. September 2015 um 10.15 Uhr in der Kirche Großbreitenbach statt. Alle Schüler sind mit ihren Eltern ganz herzlich eingeladen. Das Pfarramt Das Pfarrbüro ist am Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet: Telefon (036781) 41911, Fax (036781) 41912 oder E-Mail: evangpfarramt.neustadt-r@t-online.de Wollen Sie uns außerhalb dieser Zeiten erreichen, Absprachen für kirchliche Trauungen, Taufen oder Trauerfeiern treffen, stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Pfarramt Unterpörlitz: Frau Pastorin Behrend (Vakanzvertretung) Telefon (03677) 877311, Fax (03677) 877317 Pfarramt Großbreitenbach: Herr Pfarrer Klemm Telefon (036781) 40177, Fax (036781) 29903 Herr Pfarrer Kleefoot: Telefon 0171 5254705

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 12 - Nr. 9/2015 Gemeinde Böhlen Gemeinde Friedersdorf Senioren Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats September 2015 gratulieren der und der Gemeinderat recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 01. September Frau Christa Koch, Schwarzmühler Str. 8 zum 81. Geburtstag, am 01. September Frau Brigitte Hirsch, Ortsstraße 64 b zum 77. Geburtstag, am 04. September Herrn Klaus-Dieter Werlich, Großbreitenb. Str. 6 zum 66. Geburtstag, am 06. September Herrn Hans Methfessel, Ortsstraße 38 zum 77. Geburtstag, am 06. September Herrn Georg Girbardt, Ortsstraße 85 zum 74. Geburtstag, am 08. September Frau Evelore Finn, Ortsstraße 92 zum 70. Geburtstag, am 10. September Frau Angelika Römhild, Ortsstraße 46 zum 69. Geburtstag, am 11. September Herrn Hans Schneider, Schwarzmühler Str. 10 zum 80. Geburtstag, am 17. September Herrn Lutz Berger, Großbreitenb. Str. 3 zum 75. Geburtstag, am 20. September Herrn Georg Fischer, Ortsstraße 4 zum 80. Geburtstag, am 21. September Frau Karin Herold, Ortsstraße 50 zum 69. Geburtstag, am 22. September Frau Edith Kiehn, Ortsstraße 32 zum 80. Geburtstag, am 24. September Herrn Hubert Henklein, Ortsstraße 26 zum 72. Geburtstag und am 27. September Frau Linda Ulrich, Ortsstraße 123 a zum 82. Geburtstag. Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Böhlen Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Impressum Amtsblatt der VG Großbreitenbach Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach, Markt 13, 98701 Großbreitenbach Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. (0 36 77) 20 50-0, Fax (0 36 77) 20 50-21 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für die Textannahme: Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Zuständigkeitsbereich der VG Großbreitenbach. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Gemeindemitteilungen Jagdgenossenschaft Friedersdorf/Thüringer Wald Einladung Hiermit lade ich die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Friedersdorf zur Versammlung der Jagdgenossen für Freitag, den 18. September 2015, 19:00 Uhr, in die Gaststätte Zur Einkehr in Friedersdorf herzlich ein. Tagesordnung: TOP 1) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2) Beschlussfassung zur Verwendung der Jagdpacht für dringend notwendige Reparaturarbeiten der Feld- und Waldwege TOP 3) Mitteilungen und Anfragen W. Traute Jagdvorstand Senioren Geburtstagsglückwünsche Monat September/Oktober 2015 Der und der Gemeinderat gratulieren allen Jubilaren, die im Monat September/Oktober - bis zum Erscheinen des nächsten Amtsblattes - ihren Ehrentag begehen, recht herzlich und wünschen alles Gute und beste Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 04. September Herrn Bernhard Sommer, Ortsstraße 26 A zum 83. Geburtstag, am 17. September Frau Brunhilde Tischer, Ortsstraße 10 zum 79. Geburtstag am 17. September Frau Heidemarie Pabst, Ortsstraße 52 zum 67. Geburtstag, am 18. September Frau Rosemarie Pohlemann, Ortsstraße 1 E zum 75. Geburtstag, am 21. September Herr Uto Sommer, Ortsstraße 1 A zum 75. Geburtstag, am 27. September Herrn Karl-Heinz Pabst, Ortsstraße 5 zum 65. Geburtstag und am 12. Oktober Frau Margard Kirchner, Ortsstraße 48 zum 89. Geburtstag. Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Friedersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach!

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 13 - Nr. 9/2015 Gemeinde Gillersdorf Senioren Ortsgeschehen Ein Konzert der Superlative Es grenzte schon an ein Wunder, als am Samstag, dem 15. August 2015, in den frühen Nachmittagsstunden eine größere Menschenmenge geduldig vor der Pforte der Gillersdorfer Kirche auf Einlass wartete. Die Kirche existiert im heutigen Stil bereits seit 1829 und auch schon davor, doch solch ein Bild gab es bisher noch nie. Für diesen recht ungewöhnlichen Sachverhalt ist dessen Ursache schnell gefunden. Der bekannte Sänger Rudy Giovannini konnte für ein Sonderkonzert im Rahmen seiner Europa-Tournee gewonnen werden. Geburtstagsglückwünsche Allen Jubilaren des Monats September 2015 gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Ehrentag und wünschen alles Gute, vor allem aber Gesundheit im neuen Lebensjahr. Am 04. September feiert Herr Manfred Baltaga, Hauptstraße 1 seinen 74. Geburtstag, am 05. September Frau Ellen Harraß, Schwarzburger Str. 50 ihren 77. Geburtstag, am 10. September Frau Johanna Wagner, Schwarzburger Str. 44 ihren 81. Geburtstag, am 24. September Herr Ludwig Rauche, Schwarzburger Str. 57 seinen 79. Geburtstag, am 24. September Herr Rudolf Löhl, Schwarzburger Str. 28 seinen 75. Geburtstag, und ebenfalls am 24. September Herr Bernd Rißland, Am Langen Berg 13 seinen 72. Geburtstag. Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Gillersdorf Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Gemeinde Wildenspring Etwa 300 Gäste aus Gillersdorf und vielen Orten der Umgebung waren gekommen, um seinen bekannten, aber auch einigen schwungvollen Titeln von seiner aktuellen CD zu lauschen. Sein Repertoire reichte von besinnlichen Liedern bis hin zu Stücken aus Oper und Operette. So erklangen solche Evergreens wie La Montanara, O sole mio, oder Santa Lucia aus seiner Heimat Südtirol. Absolute Höhepunkte des Konzertes waren das Wolgalied aus Zarewitsch und das Ave Maria. All seine Titel wurden von dem begeisterten Publikum mit spontanem und langanhaltendem Beifall bedacht. Der Künstler Rudy Giovannini verstand es aber auch mit seinen humorvollen Überleitungen und witzigen Einlagen seine Zuhörer zu begeistern. Unerwartet und sehr emotional war das Duett des Sängers mit einem stark gehbehinderten jungen Mann. Dieser Gesangseinlage spendete das Publikum erwartungsgemäß einen herzlichen Sonderapplaus. Doch solch ein kulturelles Highlight bedarf bereits schon im Vorfeld einiger Vorbereitungen. Die Kirche musste gesäubert und geschmückt werden. Die angrenzenden Rasenflächen wurden noch einmal gemäht. Kuchen für die Kaffeetafel musste gebacken werden. Und so weiter und sofort. All diese Arbeiten erledigten bereitwillig ehrenamtliche Bürger sowohl aus Gillersdorf als auch aus Friedersdorf. Für die Versorgung der Konzertbesucher mit Getränken und Leckerem vom Grill in der Pause und auch nach der Veranstaltung sorgte ein kompetentes Team aus dem Ort. Dafür allen ein herzliches Dankeschön. Ein ganz besonderer Dank gilt den beiden Hauptinitiatorinnen dieses Konzertnachmittages, Ramona Papst und Doreen Tischer. Ein Dankeschön gilt auch dem Pfarrer a.d. K. D. Hofmann, der das Konzert mit seinen ganz persönlichen Worten einleitete und ebenso beendete. Am Schluss dieses erlebnisreichen Nachmittages trug so mancher Gast das Lied So ein Tag, so wunderschön wie heute... auf seinen Lippen. Senioren Geburtstagsglückwünsche Monat September 2015 Der der Gemeinde Wildenspring gratuliert allen Jubilaren, die im Monat September ihren Ehrentag feiern, recht herzlich und wünscht alles Gute, vor allem aber weiterhin beste Gesundheit. Am 02. September Frau Ingrid Harwath, Ortsstraße 3 A zum 75. Geburtstag, am 07. September Herrn Karl Rocktäschel, Ortsstraße 2 zum 89. Geburtstag, am 08. September Herrn Harri Wiegand, Ortsstraße 12 zum 77. Geburtstag, am 12. September Frau Ilona Fritz, Ortsstraße 22 zum 78. Geburtstag, am 17. September Herrn Wolfgang Werlich, Ortsstraße 8 zum 79. Geburtstag, am 18. September Frau Hildegard Traute, Ortsstraße 60 zum 96. Geburtstag, am 19. September Herrn Gerhart Schirmer, Ortsstraße 5 zum 67. Geburtstag, am 23. September Herrn Roland Sänger, Ortsstraße 46 zum 66. Geburtstag und am 28. September Frau Gisela Dörnfeld, Ortsstraße 54 zum 79. Geburtstag. Von dem dankbaren Gast Lothar Buff

Amtsblatt der VG Großbreitenbach - 14 - Nr. 9/2015 Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Kirchgemeinde Wildenspring Siehe Kirchliche Nachrichten der Evang.-Luth. Kirchgemeinde Großbreitenbach! Vereine und Verbände Heimatverein Wildenspring e. V. 17. Blaubeerkönigin Nadine mit ihrer Prinzessin Daisy Foto: Siegfried Beyer Was mir rund um`s 17. Blaubeerfest des Heimatvereins Wildenspring so auffiel... Um es gleich vorweg zu nehmen, lieber Leser, das diesjährige Schaukelwetter verhagelte uns regelrecht die blauen Beeren zum Backen von noch mehr Blaubeerkuchen. Aber am Blaubeerfesttag wurden unsere Anstrengungen mit herrlichem Freiluftfeierwetter belohnt. Die Sonne strahlte von früh bis abends und versetzte den Edelhofgarten in fantastisches Licht. Ich denke, auch das macht den Reiz unseres Blaubeerfestes aus. Dieses in der Umgebung einmalige Ensemble aus gepflegtem Garten mit Schatten spendenden Bäumen, Edelhofgebäude sowie schönem Saal (Originalton einer Festbesucherin). Trotz Großbreitenbacher Schwimmbad- und Vesserschem Schwarzbeerfest kamen wieder viel mehr Blaubeerfreunde als unser Ort Einwohner zählt. Sie lauschten den Klängen der Cursdorfer Blasmusikanten, die unter dem weißen Pavillon erstklassig musizierten und viel Beifall erhielten. So mancher Besucher probierte sich beim Wettmelken, Blaubeerkuchen um die Wette essen und beim Galgenkegeln aus. Auch Tombola und Fußballhüpfburg für die Kinder wurden gut angenommen. Solche Aktivitäten machten Appetit und es bildeten sich lange Schlangen vor dem Eichhornschem Rost, dem Getränkewagen und dem früheren Konsum, wie ich sie nicht einmal aus bananenarmen Zeiten kannte. Hausgemachter Kuchen und Mehlklöße mit Blaubeerbrühe gingen weg wie die sprichwörtlich warmen Semmeln. Spätere Besucher gingen leider leer aus. Mein Tipp: Nächstes Jahr gleich nach Wildenspring kommen und später nach Barigau oder anderswohin! Zur 17. Blaubeerkönigin wurde Nadine Beetz und zur 3. Blaubeerprinzessin ihre Schwester Daisy gekürt. Die Ämter dieser Majestäten liegen nun fest in der Hand der Familie Roy Dörnfeld. Das gab es noch nie bei einem Blaubeerfest. Auch nicht die Verteilung von leckerem Blaubeerkuchen an die Festbesucher durch die 17. Blaubeerkönigin Nadine, den sie selbst gebacken hatte. Sie arbeitete auch im Vorfeld des Festes eng mit dem Heimatverein zusammen und machte Wildenspring bei verschiedenen Veranstaltungen in Thüringen bekannt. Noch ein Novum auf unserem Blaubeerfest: Bier floss aus dem Euter der betagten Wilden Heidi vom Beerberg für Böhlener Jugendliche. Herzlichen Dank für das Zusammenlegen der Hüpfburg. Ein herzliches Dankeschön natürlich auch unseren Sponsoren, des weiteren Susann Hertwig, Jan und Danny Dörnfeld, Sascha Schier und einigen Festbesuchern, die gegen Ende der Veranstaltung ihre Biertischgarnituren gleich selbst zusammenklappten und wegstellten. Besonderer Dank an Jörg Wiegand, der uns sein Wiesengrundstück am Ortseingang bereitstellte, das wir als Parkplatz nutzen konnten. Auch Angelika und Rudi Schier, die bei der Festorganisation viel Zeit, Kraft und Nerven gelassen haben, gilt meine Anerkennung und Hochachtung. Rita Hornschuh Vereinsmitglied Folgende Sponsoren unterstützen uns mit Geld- und Sachspenden: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau, Thür. Energie AG, Agrargesellschaft Großbreitenbach, Frisörsalon Patricia Reise, Frisörsalon Jaqueline Wendt, Fa. Peter Grimm, Jagdpächter Freddy Doll, Zahnarzt Dr. Lutz Ziegenhorn, Apotheker Lutz Kobe, Ersatzteilhandel Mike Bergmann, Bestattungen Gerlof, Bäckerei Rosenberger, Bäcker Eberhardt - Möhrenbach, Blumengeschäft Karin Hienzsch, Eva Reise, Elsa Haucke, Christel Burchardt, Ingrid Harwath, Siglinde Werlich, Ruth Werlich, Waltraud Werlich, Elke Ullrich, Margit Haucke, Ingrid Pabst, Heinz Römhild, Nadine Beetz und Manuela und Roy Dörnfeld Veranstaltungen Veranstaltungskalender der www-region Großbreitenbach September 2015 Stand: 02.09.2015 Datum Veranstaltung Beginn Kommune Veranstaltungsort 02.10. Fackelumzug 19.00 Uhr Altenfeld Treffpunkt FW-Gerätehaus 03.10. 25 Jahre Partnerschaft Gehren - Nidderau Gehren in Nidderau in Nidderau Es sind noch Plätze im Bus frei! 03.10. Brückenfest Gräfinau-Angstedt 03.10. 7. Oktoberfest Großbreitenbach Schützenhofgarten 03.10. Festtagsfrühstück, Wanderung 09.00 Uhr Jesuborn und Wildessen zum Tag der Einheit 03.10. Erntedankfest Langewiesen Rund um die Liebfrauenkirche 03.10. Nachkirmes Möhrenbach 19.00 Uhr Möhrenbach Ratskellersaal Theateraufführung und Kirmesbegräbnis