Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode

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Transkript:

Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode 2014-2020 Sehr geehrte Weiterbildungsinteressentin, sehr geehrter Weitebildungsinteressent, wir freuen uns, dass Sie sich für eine berufsbezogene Weiterbildung entschieden haben und sich aus diesem Grund über eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds informieren wollen. Der Förderansatz QualiScheck wurde konzipiert, um rheinland-pfälzische Beschäftigte bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Ziel des lebenslangen Lernens zu leisten. Zu diesem Förderansatz wurden Rahmenbedingungen veröffentlicht, die Sie auf http://esf.rlp.de/esf-foerderung-2014-2020/qualischeck/ abrufen können. Im Vergleich zur bisherigen Praxis weisen wir Sie auf einige wesentliche Veränderungen hin: 1. Die ESF-Förderung des Bundes und der Länder verlaufen parallel. Der Bund fördert individuelle Weiterbildungen mit der Bildungsprämie und das Land Rheinland-Pfalz mit dem QualiScheck. Wichtiges Kriterium dieser Förderungen ist es, eine Doppelförderung zu vermeiden. Aus diesem Grund gibt es eine klare Trennung. 2. Die Abgrenzung zwischen der individuellen Weiterbildungsförderung zwischen Bund und Land erfolgt über zwei Kriterien: a. Einkommensgrenze b. Höhe der Weiterbildungskosten Dieses Merkblatt soll die wichtigsten Fragen zu den Rahmenbedingungen beantworten. 1. Was nützt mir der QualiScheck? 2. Wer kann einen QualiScheck erhalten? 3. Welche Weiterbildungen werden gefördert und welche Weiterbildungen sind von der Förderung ausgeschlossen? 1

4. Welche Weiterbildungskosten werden erstattet? 5. Wie beantrage ich den QualiScheck? 6. Was passiert mit dem QualiScheck, wenn ich an meiner Weiterbildung doch nicht teilnehmen kann? 1. Was nützt mir der QualiScheck? Der QualiScheck unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Mit Ihrem QualiScheck erhalten Sie einmal pro Jahr 50% der Ihnen entstandenen Weiterbildungskosten. Die Kostenerstattung beträgt pro Weiterbildung maximal 500,00. 2. Wer kann einen QualiScheck erhalten? Der QualiScheck richtet sich an folgende Personengruppe: Abhängig Beschäftigte Wie oben bereits erwähnt, gelten Einkommensgrenzen. Gefördert werden in Rheinland-Pfalz: Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000, bzw. 40.000 bei gemeinsam Veranlagten. Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 20.000, bzw. 40.000 bei gemeinsam Veranlagten, wenn die Kosten der Weiterbildung höher sind als 1.000,00 (einschließlich Mehrwertsteuer). Alle Antragstellenden mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis spätestens zwei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen und wenn die Anmeldung zur Weiterbildung noch nicht erfolgt ist. 3. Welche Weiterbildungen werden gefördert und welche Weiterbildungen sind von der Förderung ausgeschlossen? Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, und Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie, nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium), dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dienen. Von der Förderung sind insbesondere ausgeschlossen: Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100,00 betragen. 2

Weiterbildungen, zu denen sich der/die Antragsteller/in bereits angemeldet hat. Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Anpassungsqualifizierungen und Trainings, also Maßnahmen, deren Inhalt nur im Rahmen des gegenwärtigen Arbeitsplatzes der oder des Beschäftigten in dem Unternehmen verwendbar ist und mit denen Qualifikationen vermittelt werden, die nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar sind. Der Erwerb einer Fahrerlaubnis. Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen. Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden. Weiterbildungen, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden. Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme (z.b. einzelne Semester) 4. Welche Weiterbildungskosten werden erstattet? Erstattungsfähig sind 50 % der Kosten der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme je Teilnehmenden, maximal 500,00 pro Teilnehmenden und Kalenderjahr. Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie zum Beispiel Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Erstattungsfähig sind nur Kosten für Weiterbildungen, die Sie tatsächlich abgeschlossen haben. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten. 5. Wie beantrage ich den QualiScheck? Füllen Sie den Antrag auf der Internetseite http://esf.rlp.de/esf-foerderung-2014-2020/qualischeck/ aus (empfohlen) oder drucken Sie das Formular und füllen es von Hand aus. Alternativ können Sie die kostenfreie QualiScheck-Beratungshotline 0800/5888432 anrufen und um die Zusendung eines Antrages bitten. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben Sie diesen und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der gemachten Angaben und stimmen gleichzeitig der Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten zu. 1 1 Die Daten dienen Zwecken der Evaluation und des Monitoring, die Vorgaben richten sich nach den einschlägigen EU- Verordnungen. Die rechtlichen Grundlagen sind auf http://esf.rlp.de/esf-foerderung-2014-2020/qualischeck/abrufbar. 3

Bitte stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, um zu vermeiden, dass Sie den QualiScheck erst erhalten, wenn eine Weiterbildung bereits belegt ist oder schon begonnen hat. Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor dem Beginn der Maßnahme bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst zu einer Weiterbildung anmelden können, nachdem Sie den QualiScheck bekommen haben! Notwendige Unterlagen o Ein Ausdruck bzw. eine Kopie des ausgewählten Weiterbildungsangebotes, aus dem mindestens der Zeitraum, der Inhalt und die Kosten des Angebotes hervorgehen. o Der Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Jahr. Bitte beachten Sie: Wenn Ihnen kein Einkommenssteuerbescheid vorliegt, ist eine Antragstellung wegen der vordefinierten Einkommensgrenzen nicht möglich. o Einen Beschäftigungsnachweis, alternativ hierzu kann die letzte Gehaltsabrechnung vorgelegt werden o Eine Kopie des Personalausweises oder eine Meldebescheinigung. Bitte beachten Sie: Anträge, die nicht unterschrieben sind oder bei denen die notwendigen Unterlagen fehlen, können nicht bearbeitet werden! Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Sollte der von Ihnen gewünschte Weiterbildungsträger ausnahmsweise noch nicht akkreditiert sein, werden wir Sie hierüber informieren und zunächst die Akkreditierung einleiten. In diesem Fall verzögert sich die Bearbeitung Ihres Antrags bis der Bildungsträger die erforderlichen Unterlagen eingereicht hat und die Akkreditierung durchgeführt ist. Sobald Sie Ihren QualiScheck erhalten haben, können Sie sich für die auf dem Quali- Scheck benannte Weiterbildung anmelden. Nachdem Sie die Weiterbildung absolviert und in voller Höhe bezahlt haben, lassen Sie sich bitte auf dem QualiScheck Ihre Teilnahme und den Zahlungseingang durch den Weiterbildungsträger bestätigen. Unterschreiben Sie den Erstattungsantrag, den Sie mit der Bewilligung und dem QualiScheck erhalten haben und senden diesen mit folgenden Unterlagen innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Weiterbildung an die eingedruckte Adresse: QualiScheck mit der Bestätigung des Weiterbildungsträgers über den Zahlungseingang und die erfolgte Teilnahme an der Weiterbildung. Beleg über die tatsächlich erfolgte Zahlung der Weiterbildungskosten (Quittung oder Kontoauszug) Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der 2-Monats-Frist keine Erstattung mehr möglich ist! 4

Nach abschließender Prüfung überweisen wir den auf dem QualiScheck angegeben Betrag auf Ihr Konto. Bitte bewahren Sie den Beleg über die tatsächlich erfolgte Zahlung bis zum 31.12.2028 auf. 6. Was passiert mit dem QualiScheck, wenn ich an meiner Weiterbildung doch nicht teilnehmen kann? Sollte sich herausstellen, dass Sie an der Weiterbildung bei dem gewünschten Weiterbildungsträger nicht teilnehmen können (etwa weil der Kurs zwischenzeitlich voll ist), haben Sie die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen, diesen finden Sie auf http://esf.rlp.de/esf-foerderung-2014-2020/qualischeck/ Der ursprünglich ausgestellte QualiScheck verliert mit der neuen Antragsstellung seine Gültigkeit und kann nicht mehr verwendet werden. Wir wünschen Ihnen bei Ihrer Weiterbildung viel Erfolg! Herausgeber: ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Mainz/Stand: Mai 2015 5