Wohnraumanpassung Wer trägt die Kosten?

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Transkript:

Wohnraumanpassung Wer trägt die Kosten?

Allgemeines Die Ausstattung der meisten Wohnungen wird den Bedürfnissen Pflegebedürftiger nicht gerecht. Mängel und Sicherheitsrisiken in der Wohnung, oftmals mit geringem Aufwand zu beheben, werden häufig zum ausschlaggebenden Faktor für den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim. Die nachstehenden Informationen sollen alles Wissenswerte über die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Pflegebedürftiger vermitteln. Bleiben noch Fragen offen, helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BARMER Pflegekasse gern weiter. Leistungsvoraussetzungen Finanzielle Zuschüsse für die individuelle Anpassung des Wohnraums Pflegebedürftiger können von der Pflegekasse bewilligt werden, wenn dadurch die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht, die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der oder des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson verhindert, oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der oder des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegeperson verringert wird. Leistungsinhalt Bis zu einem Betrag von 4.000,00 je Maßnahme können die Pflegekassen Zuschüsse bewilligen. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bau substanz verbunden sind. Aufwendungen z. B. für das Erstellen eines Gutachtens über mögliche bauliche Veränderungen in Bezug auf die Statik, das Stellen von Bauanträgen oder die Bauüberwachung, werden als Kosten bei der Festsetzung des Zuschusses bis zum Höchstbetrag berücksichtigt. Eventuelle mietrechtliche Fragen, die sich aufgrund der Wohnraumanpassung ergeben, sind eigenverantwortlich zu regeln. Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet wird. Umzugskosten, wenn in eine behindertengerechte Wohnung umgezogen wird (z. B. Umzug aus einer Ober geschoss- in eine Parterrewohnung). Sofern noch Anpassungen in der neuen Wohnung erforderlich sind, können neben den Umzugskosten weitere Aufwendungen für eine Wohnumfeldverbesserung bezuschusst werden. Dabei darf allerdings der Zuschuss für den Umzug und die Wohnumfeldverbesserung insgesamt den Betrag von 4.000,00 nicht überschreiten. Mehrkosten, die im Zusammenhang mit der Herstellung neuen Wohnraums entstehen (z. B. durch den Einbau breiterer als den DIN-Normen entsprechender Türen oder den Einbau einer bodengleichen Dusche anstelle einer Duschwanne) erstrecken sich in der Regel mehrheitlich auf die Materialkosten. Mehrkosten beim Arbeitslohn und sonstigen Dienstleistungen können berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig auf die Wohnumfeldverbesserung zurück zuführen sind. Aufwendungen wie z. B. nachgewiesene Fahrkosten und Verdienstausfall, wenn die Wohnumfeldverbesserung von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten ausgeführt wurde. Ihre Pflegekasse informiert

Für eine möglichst selbstständige Lebensführung der oder des Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Frage: Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen außerhalb der Wohnung Aufzug Briefkasten Orientierungshilfen Treppe Türen, Türanschläge und Schwellen Anpassung an die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers, z. B. ebenerdiger Zugang, Vergrößerung der Türen, Schalterleiste in Greifhöhe, Installation von Haltestangen, Schaffung von Sitzplätzen Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe (z. B. für Rollstuhlfahrer) Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte, z. B. ertastbare Hinweise auf die jeweilige Etage Installation von gut zu umfassenden und ausreichend langen Handläufen auf beiden Seiten, Verhinderung der Stolpergefahr durch farbige Stufenmarkierungen an den Vorderkanten oder Installation von festinstallierten Rampen und Treppenliftern Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Installation von Türen mit pneumatischem Türantrieb oder Ähnlichem Weitergehende Verrichtungen außerhalb des Eingangsbereichs/Treppenhauses, z. B. Schaffung eines behindertengerechten Parkplatzes, Markierung und Pflasterung der Zugangswege oder allgemeine Verkehrssicherungsmaßnahmen werden von der Pflegekasse nicht bezuschusst. Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen innerhalb der Wohnung Bewegungsfläche Heizung Lichtschalter/Steckdosen/Heizungsventile Reorganisation der Wohnung Türen, Türanschläge und Schwellen Fenster Schaffung ausreichender Bewegungsfläche, z. B. durch Installation der Waschmaschine in der Küche anstatt im Bad (Aufwendungen für Verlegung der Wasser- und Stromanschlüsse) Beseitigung von Stolperfallen, Rutsch- und Sturzgefahren Installation von z. B. elektrischen Heizgeräten anstelle von Öl-, Gas-, Kohle- oder Holzöfen (wenn dadurch der Hilfebedarf bei der Beschaffung von Heizmaterial kompensiert wird) Installation der Lichtschalter/Steckdosen/Heizungsventile in Greifhöhe, ertastbare Heizungsventile für Sehbehinderte Anpassung der Wohnungsaufteilung (ggf. geplant für jüngere Bewohner, Ehepaare) auf veränderte Anforderungen (alt, allein, gebrechlich) durch Umnutzung von Räumen. Stockwerktausch (insbesondere in Einfamilienhäusern sind häufig das Bad und das Schlafzimmer in den oberen Etagen eingerichtet) Türvergrößerung, Abbau von Türschwellen, Veränderung der Türanschläge, wenn sich dadurch der Zugang zu einzelnen Wohnungsbereichen erleichtern oder die Bewegungsfläche vergrößern lässt, Absenkung eines Türspions Absenkung der Fenstergriffe

Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen in der Küche Armaturen Kücheneinrichtung Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel oder Schlaufe oder einer Schlauchbrause, Installation von Warmwassergeräten, wenn kein fließend warmes Wasser vorhanden ist und aufgrund der Pflegebedürftigkeit Warmwasserquellen im Haus nicht erreicht oder das warme Wasser nicht wie bisher aufbereitet werden kann Verwendung von rutschhemmendem Belag Veränderung der Höhe z. B. von Herd, Kühlschrank, Arbeitsplatte, Spüle als Sitzarbeitsplätze, Schaffung einer mit dem Rollstuhl unterfahrbaren Kücheneinrichtung, Absenkung von Küchenoberschränken (ggf. maschinelle Absenkvorrichtung), Schaffung von herausfahrbaren Unterschränken (ggf. durch Einhängekörbe) Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen in Bad und WC Einbau eines fehlenden Bades/WC Anpassung eines vorhandenen Bades/WC Badewanne Duschplatz Einrichtungsgegenstände Toilette Waschtisch Umgestaltung der Wohnung und Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC Installation von Armaturen mit verlängertem Hebel oder Schlaufe oder einer Schlauchbrause, Installation von Warmwassergeräten, wenn kein fließend warmes Wasser vorhanden ist und aufgrund der Pflegebedürftigkeit Warmwasserquellen im Haus nicht erreicht oder das warme Wasser nicht wie bisher aufbereitet werden kann Badewanneneinstiegshilfen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind Verwendung von rutschhemmendem, Schaffung rutschhemmender Bodenbeläge in der Dusche Einbau einer Dusche, wenn der Einstieg in eine Badewanne auch mit Hilfsmitteln nicht mehr ohne fremde Hilfe möglich ist, Herstellung eines bodengleichen Zugangs zur Dusche Anpassung der Höhe Anpassung der Sitzhöhe des Klosettbeckens durch Einbau eines Sockels Anpassung der Höhe des Waschtisches (ggf. Einbau eines höhenverstellbaren Wasch tisches) zur Benutzung im Sitzen bzw. im Rollstuhl Ausstattungselemente Mögliche Veränderungen im Schlafzimmer Bettzugang Lichtschalter/ Steckdosen Schaffung eines freien Zugangs zum Bett Verwendung von rutschhemmendem Installation von Lichtschaltern und Steckdosen, die vom Bett aus zu erreichen sind Ihre Pflegekasse informiert

Antragstellung Es ist ratsam, die Leistung vor Auftragsvergabe bzw. Realisierung etwaiger Baumaßnahmen zu beantragen, da Beweisschwierigkeiten bei nachträglicher Prüfung der Notwendigkeit einer Maßnahme zu Lasten der Versicherten gehen. Der Antrag kann formlos bei der BARMER Pflegekasse gestellt werden. Beispiel Im Wohnumfeld eines auf einen Rollstuhl angewiesenen Pflegebedürftigen, der von seiner Ehefrau gepflegt wird, sind der Einbau von fest installierten Rampen, die Verbreiterung der Türen und die Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen erforderlich. Diese Wohnumfeldverbesserungen sind als eine Maßnahme zu werten und mit maximal 4.000,00 zu bezuschussen. Begriff je Maßnahme Alle Veränderungen des Wohnraumes, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind, gelten als eine Maßnahme. So stellt z. B. beim rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung nicht jede einzelne Verbreiterung einer Tür eine Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift dar, sondern die Türverbreiterungen und die Entfernung von Türschwellen insgesamt. Erst wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Wohnumfeldverbesserungen erforderlich sind, handelt es sich erneut um eine Maßnahme, sodass ein weiterer Zuschuss bis zu 4.000,00 bewilligt werden kann. Rahmenverbreiterung Türen 950,00 Einbau Rampe 4.680,00 Anpassung Einrichtung 760,00 Kosten der Maßnahme 6.390,00 Zuschuss der Pflegekasse 4.000,00 Eigenanteil 2.390,00 Aufgrund der wegen zunehmenden Alters eingeschränkten Hilfestellungen der Ehefrau und weiterer Einschränkungen der Mobilität des Pflegebedürftigen ist zu einem späteren Zeitpunkt die Benutzung der vorhandenen Badewanne nicht mehr möglich. Durch den Einbau einer bodengleichen Dusche kann die Pflege weiterhin im häuslichen Bereich sichergestellt werden. Hier sind durch die veränderte Pflegesituation weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erforderlich geworden, die erneut mit maximal 4.000,00 bezuschusst werden können. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4.000,00 je pflegebedürftiger Person nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.000,00 begrenzt und wird bei mehr als 4 pflegebedürftigen Personen gleichmäßig aufgeteilt. Ihre Pflegekasse informiert

Andere Leistungsträger Die Leistungen der Pflegekassen kommen nur dann in Betracht, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig verpflichtet ist. Im Rahmen der Wiedereingliederungshilfe für behinderte Menschen wird nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung gewährt. Dies gilt auch für die Altenhilfe im Sinne des SGB XII. Beschädigte und Hinterbliebene erhalten im Rahmen der Kriegs opferfürsorge unter den Voraussetzungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) Wohnungshilfe. Gegenüber diesen fürsorgerischen Sozialleistungen sind die Leistungen der Pflegekasse allerdings vorrangig. Reichen die Leistungen der Pflegekasse im Einzelfall nicht aus, bestehen weitergehende Ansprüche nach dem SGB XII oder BVG. Wir unterstützen Sie gern bei Ihrem Antrag und leiten die vor handenen Unterlagen an den zuständigen Leistungsträger weiter. Die für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständigen Rehabilitationsträger (z. B. Unfallversicherung, Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit) übernehmen vorrangig unter den trägerspezifischen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) auch Kosten der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer barrierefreien Wohnung in angemessenem Umfang. Darüber hinaus gewährt die Unfallversicherung nach den Bestimmungen des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) vorrangig Wohnungshilfe, wenn sie z. B. wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls erforderlich wird. Die Integrationsämter können im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben Geldleistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des schwerbehinderten Menschen entspricht, gewähren (SGB IX). Darüber hinaus können sie im Rahmen der nachgehenden Hilfe im Arbeitsleben Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung gewähren (SchwbAV Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung). Diese Leistungen gehen den Leistungen der Pflegeversicherung vor, sodass grundsätzlich bei berufstätigen Pflegebedürftigen, die schwerbehindert im Sinne des SGB IX (Grad der Behinderung von wenigstens 50) sind, Zuschüsse zu Wohn umfeldverbesserungs maßnahmen durch die Pflegekassen nicht in Betracht kommen. Anregungen, Hinweise, Wünsche Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse oder möchten Sie uns über Ihre Erfahrungen berichten? Dann sprechen Sie uns doch einfach an. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 7256P 0117 Ihre BARMER Pflegekasse