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Transkript:

Todesfall eines Angehörigen Was ist zu tun? Einwohnerkontrolle und Gemeindekanzlei Eiken www.eiken.ch info@eiken.ch

1 Inhaltsverzeichnis Was tun bei einem Todesfall zu Hause?... 2 Was tun bei einem Todesfall im Spital?... 2 Wer ist zuständig für eine würdevolle Bestattung?... 3 Wer organisiert die Abdankung oder die Abdankungsrede?... 3 Wer verfasst eine Todesanzeige?... 3 Wer ist über den Tod der/des Verstorbenen zu informieren?... 4 Welche Bestätigung des Todesfalls erhalten die Angehörigen?... 5 Welche Bestattungs- und Beisetzungsmöglichkeiten gibt es in Eiken?... 5 Dürfen Auswärtige auch in Eiken bestattet werden?... 5 Was kostet eine Bestattung oder Beisetzung in Eiken?... 6

2 Was tun bei einem Todesfall zu Hause? Wer einen Angehörigen durch einen Todesfall zu Hause verliert, geht am besten wie folgt vor: - Rufen Sie den Hausarzt der/des Verstorbenen zwecks Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung an - Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen - Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie sich Zeit, um Abschied zu nehmen - Als nächstes wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Zum Beispiel nachstehende Unternehmen, die jeweils Tag und Nacht erreichbar sind: Bestattungsdienst Biaggi AG Tel. 062 865 70 70 Unterdorf 21 5073 Gipf-Oberfrick Ahorn-Bestattungen Tel. 061 851 43 43 Geissgasse 5 079 622 66 00 4310 Rheinfelden Allg. Bestattungsinstitut Harfe GmbH Tel. 056 493 23 13 Dorfstrasse 2 5405 Baden-Dättwil - In Eiken gibt es noch die alte Tradition des Endläutens. Wird dies gewünscht, so müssen die Angehörigen dies selber in Auftrag geben. Wenden Sie sich hierfür an das römischkatholische Pfarramt, Eiken-Münchwilen-Sisseln, Tel. 062 871 14 05. Was tun bei einem Todesfall im Spital? Tritt der Todesfall Ihres Angehörigen im Spital ein, wird die Meldung des Todesfalls an das zuständige Zivilstandsamt direkt durch die Spitalverwaltung vorgenommen. Benachrichtigen Sie die nächsten Angehörigen und nehmen Sie Abschied vom Verstorbenen. Die Spitalverwaltung wird Sie direkt über das weitere Vorgehen informieren.

3 Wer ist zuständig für eine würdevolle Bestattung? Vorweg: Eine würdevolle Bestattung obliegt den Angehörigen eines Verstorbenen. Sind keine Angehörigen vorhanden, sorgt die Wohngemeinde für ein schickliches Begräbnis. Falls kein letzter Bestattungswille durch die/den Verstorbenen schriftlich hinterlegt wurde, sind Sie befugt, dies als Angehörige im Sinne der/des Verstorbenen erklären zu können. Es wird zwischen Urnen- und Erdbestattungen unterschieden. Einer Urnenbestattung geht eine Kremation der/des Verstorbenen voraus, welche durch den beigezogenen Bestatter und der Einwohnerkontrolle Eiken organisiert wird. Ebenfalls ist vor einer Urnenbestattung abzuklären, ob die/der Verstorbene ein Urnengrab (mit Grabstein oder Grabplatte), eine Beisetzung im Gemeinschaftsgrab, eine Beisetzung in der Urnenwand oder eine Beisetzung zu einem bereits vorverstorbenen Angehörigen wünscht. Wer organisiert die Abdankung oder die Abdankungsrede? War die/der Verstorbene Angehöriger einer Landeskirche, sollten Sie das zuständige Pfarramt kontaktieren: - Christ-katholisches Pfarramt, Möhlin Tel. 061 853 16 90 - Römisch-katholisches Pfarramt, Eiken-Münchwilen-Sisseln Tel. 062 871 14 05 - Evangelisch-reformiertes Pfarramt, Frick Tel. 062 871 19 06 War die/der Verstorbene nicht Angehöriger einer Konfession und wünscht sich trotzdem eine Abdankungsrede, können Sie sich bei Ihrem Bestatter über eine konfessionell neutrale Trauerfeier informieren. Wer verfasst eine Todesanzeige? Der beigezogene Bestattungsdienst wird Ihnen beim Verfassen von Todesanzeigen und Drucken von Trauerkarten unterstützend behilflich sein. Falls Sie dies selber vornehmen möchten, steht Ihnen FRICKTALER MEDIEN AG als kompetenten Ansprechpartner zur Seite. FRICKTALER MEDIEN AG Tel. 061 835 00 50 Albrechtsplatz 3 info@fricktalermedien.ch 4310 Rheinfelden www.fricktalermedien.ch Auf Wunsch der Angehörigen kann die Einwohnerkontrolle Eiken die Todesanzeige im Informationskasten der Gemeinde aushängen.

4 Wer ist über den Tod der/des Verstorbenen zu informieren? Ein Todesfall muss der Einwohnerkontrolle Eiken gemeldet werden. Damit Sie den Todesfall Ihres Angehörigen melden können, benötigt die Einwohnerkontrolle Eiken folgende Unterlagen der/des Verstorbenen resp. Angaben: - Ärztliche Todesbescheinigung des Hausarztes (im Original) - Familienbuch oder Familienausweise (falls vorhanden) - Letzter Bestattungswille der/des Verstorbenen (falls vorhanden) - Datum der Bestattung sowie die Wahl der Bestattungsart (siehe dazu "Bestattungs- und Beisetzungsmöglichkeiten") Die Einwohnerkontrolle informiert von Gesetzes wegen folgende Amtsstellen: - Steueramt Eiken-Münchwilen - Finanzverwaltung Eiken - AHV-/IV-Zweigstelle Eiken - Pfarramt bei Angehörigen der röm.-kath. Landeskirche - Stimmregister - Gerichtspräsidium (für den Fall, dass Testamente oder Erbverträge hinterlegt worden sind) Diese Mitteilungen erfolgen immer auf schriftlichem Wege und gelten als Amtshandlungen. Folgende Mitteilungen müssen durch die Angehörigen der/des Verstorbenen getätigt werden: - Arbeitgeber - Krankenkasse - Pensionskasse BVG (AHV wird durch Gemeinde benachrichtigt) - Versicherungen (Lebens-, Auto-, Haftpflichtversicherung, etc.) - Banken - Post

5 Welche Bestätigung des Todesfalls erhalten die Angehörigen? Angehörige der/des Verstorbenen können das Familienbuch der/des Verstorbenen zur Nachführung dem zuständigen Zivilstandsamt (für Eiken ist das Regionale Zivilstandsamt Laufenburg zuständig) zustellen. Auf Wunsch kann die Einwohnerkontrolle Eiken die Zustellung für Sie übernehmen. Zu jedem Zeitpunkt kann für eine vorverstorbene Person am Todesort, respektive beim zuständigen Regionalen Zivilstandsamt eine Todesurkunde bestellt werden. Welche Bestattungs- und Beisetzungsmöglichkeiten gibt es in Eiken? Der Friedhof Eiken soll für die Verstorbenen ein Ort der Ruhe und für die Lebenden ein Ort der Besinnung sein. Das Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Eiken sieht folgende Bestattungs-und Beisetzungsmöglichkeiten vor: - Grab für Erdbestattung - Grab für Urnen - Plattengrab für Urnen - Nische in Urnenwand - Gemeinschaftsgrab - Urnenbeisetzung in bestehendem Grab - Grabstätte für Totgeburten vor dem sechsten Schwangerschaftsmonat Genauere Auskunft erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle resp. Gemeindekanzlei Eiken, Tel. 062 865 35 00 oder direkt aus dem Bestattungs- und Friedhofreglement Eiken. Dürfen Auswärtige auch in Eiken bestattet werden? Verstobene, die ihren letzten Wohnsitz nicht in der Gemeinde Eiken hatten, können mit gemeinderätlicher Bewilligung auf dem Friedhof Eiken beigesetzt werden.

6 Was kostet eine Bestattung oder Beisetzung in Eiken? Das Personal der Einwohnerkontrolle sowie des Gemeinde-Werkhofs wird ohne Kostenfolge für Sie als Angehörige folgende Dienstleistungen vornehmen: - Aufbahrung im Friedhofgebäude - Beisetzung der/des Verstorbenen - Herrichten des Grabes - Fundament für die Grabmale bei Erdbestattungen Zu Lasten der Angehörigen gehen: - Sarg und Einsargung resp. Kremationsgebühren - Grabzeichen mit Namen, Geburts- und Todesjahr, Beschriftung der Urnenplatte (Nische Urnenwand) oder die Namensbeschriftung beim Grabmal des Gemeinschaftsgrabes - Überführung der/des Verstorbenen in den Aufbahrungsraum im Friedhofgebäude bzw. auf den Friedhof Auf Wunsch kann die Gemeinde gegen entsprechende Gebühr die Grabpflege für die gesamte Dauer der Grabesruhe übernehmen. - Urnenreihen- oder Urnenplattengrab Fr. 8'000.00 - Erdbestattungsgrab Fr. 9'000.00 Die Grabplatzgebühren für nicht in Eiken wohnhaft gewesene Verstorbene beläuft sich auf folgende Summen: - Grabplatzgebühr Erdbestattungsgrab Fr. 5'000.00 - Grabplatzgebühr Urnenreihen- oder -plattengrab Fr. 3'000.00 - Grabplatzgebühr Gemeinschaftsgrab pro Urne Fr. 1'000.00 Weitere Auskunft erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle resp. Gemeindekanzlei Eiken, Tel. 062 865 35 00.