MF / 1 BESTATTUNGEN. Grabarten. auf den städtischen Friedhöfen

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Transkript:

MF / 1 BESTATTUNGEN Grabarten auf den städtischen Friedhöfen

BESTATTUNGEN 2 / 3 Wahlgrabstätten für Särge und Urnen Der Tod ist gar nichts; nur der Gedanke an ihn ist traurig. (Voltaire) In Wahlgrabstätten können pro Grab ein Sarg und vier Urnen und in Urnenwahlgrabstätten vier Urnen beigesetzt werden. Die Lage der Wahlgrabstätten und die Größe können von den Hinterbliebenen ausgesucht werden und das Nutzungsrecht für die Dauer von 20 bis 60 Jahren erworben werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit auf die maximale Dauer von 60 Jahren verlängert werden. Anlässlich einer Beisetzung ist das Nutzungsrecht auf mindestens 20 Jahre zu verlängern, um die vorgeschriebene 20-jährige Ruhefrist des Verstorbenen einhalten zu können. Auf dem Friedhof Mühlenberg besteht zusätzlich die Möglichkeit der Bestattung in einem Tiefengrab, das heißt, dass zwei Särge übereinander bestattet werden können. Wenn Menschen sterben sei es nach langer Krankheit oder ganz plötzlich müssen Angehörige und Freunde nicht nur den persönlichen Schmerz bewältigen, sondern sich auch gleichzeitig um einen würdevollen Abschied kümmern. Vieles gilt es zu bedenken. Wir wollen Ihnen in diesen schweren Stunden die Entscheidung für eine passende Grabstätte erleichtern und erläutern Ihnen in dieser Broschüre die verschiedenen Möglichkeiten. Wenn Sie Rat oder Hilfe benötigen, sind wir selbstverständlich für Sie da. Bitte sprechen Sie uns an. Sargrasenwahlgrabstätten In Sargrasenwahlgrabstätten können pro Grab ein Sarg und vier Urnen beigesetzt werden. Die Lage der Sargrasenwahlgrabstätten und die Größe können von den Hinterbliebenen ausgesucht werden und das Nutzungsrecht für die Dauer von 20 bis 60 Jahren erworben werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit auf die maximale Dauer von 60 Jahren verlängert werden. Anlässlich einer Beisetzung ist das Nutzungsrecht auf mindestens 20 Jahre zu verlängern, um die vorgeschriebene 20-jährige Ruhefrist des Verstorbenen einhalten zu können. Die Gräber liegen unter einer Rasenfläche und können mit einem liegenden oder einem stehenden Grabstein versehen werden. Diese Grabstätten werden durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg gepflegt. Als besonderer Service besteht bei allen Wahlgrabstätten die Möglichkeit, das Nutzungsrecht schon zu Lebzeiten, ohne Gebührenaufschlag zu erwerben (Vorerwerb).

BESTATTUNGEN 4 / 5 Baumwahlgrabstätten für Urnen Baumwahlgrabstätten für Urnen können wie Urnenwahlgrabstätten mit bis zu vier Urnen belegt werden. An einem Baum können mehrere Wahlgrabstätten vergeben werden. Die biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Die Hinterbliebenen können bei der Bestattung dabei sein. Auf diesem Grab kann ein Steinfindling gelegt werden, stehende Steine sind nicht zugelassen. Blumen und Kerzen können an einer Sammelstelle abgelegt werden. Die Lage der Baumwahlgrabstätte kann von den Hinterbliebenen ausgesucht werden und das Nutzungsrecht für die Dauer von 20 bis 60 Jahren erworben werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit auf die maximale Dauer von 60 Jahren verlängert werden, anlässlich einer Beisetzung ist das Nutzungsrecht auf mindestens 20 Jahre zu verlängern, um die vorgeschriebene 20-jährige Ruhefrist des Verstorbenen einhalten zu können. Das naturbelassene Grabfeld wird durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg gepflegt. Reihengrabstätten Diese Gräber werden auf festgelegten Feldern angelegt und der Reihe nach mit einem Sarg, bzw. einer Urne belegt. Es besteht hier keine Wahlmöglichkeit. Nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist werden die Grabstätten eingeebnet, eine Verlängerung ist nicht möglich. Für verstorbene Kinder stehen besondere Reihengrabfelder mit 15-jähriger Ruhefrist zur Verfügung. Sargrasenreihengrabstätten oder Urnenrasenreihengrabstätten Diese Gräber werden auf festgelegten Feldern angelegt und der Reihe nach mit einem Sarg, bzw. einer Urne belegt. Die Gräber liegen unter einer Rasenfläche und können auf Wunsch der Hinterbliebenen mit einem Grabstein versehen werden. Nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist werden die Grabstätten eingeebnet, eine Verlängerung ist nicht möglich. Blumen und Kerzen können an einer Sammelstelle abgelegt werden. Das Grabfeld wird durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg gepflegt.

BESTATTUNGEN 6 / 7 Anonyme Urnenreihengrabstätten In diesen Grabstätten werden Urnen anonym beigesetzt, ohne dass Angehörige dabei sind. Diese Grabstätten befinden sich in einer Rasenfläche und es besteht auf einer angelegten Ablagefläche die Möglichkeit kleineren Grabschmuck oder Kerzen abzulegen. Das Grabfeld wird durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg gepflegt. Den Hinterbliebenen werden weder der Friedhof noch das Grabfeld genannt, auf dem die Urne beigesetzt wurde, daher sollte die Entscheidung für eine anonyme Urnengrabstätte sehr gut überlegt werden, da die persönliche Trauerbewältigung an einer anonymen Grabstätte kaum möglich ist. Aschestreufeld Auf diesem Streufeld wird die Asche des Verstorbenen unter einer Rasenfläche verstreut. Angehörige können bei dieser Aschenbeisetzung anwesend sein. Eine Gestaltung mit einem Stein, bzw. eine Bepflanzung sind ausgeschlossen. Das Grabfeld befindet sich auf dem Friedhof Mühlenberg und wird durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg gepflegt. Wichtig: Bei dieser Beisetzungsart muss eine zu Lebzeiten eigenhändig verfasste schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen. Grabstätte für Muslime Auf dem Friedhof Mühlenberg, dem Fiskusfriedhof und dem Waldfriedhof werden Grabstätten für muslimische Glaubensangehörige angeboten. Die dort zur Verfügung gestellten Grabfelder sind gen Mekka ausgerichtet. Die Reihengräber werden für 20 Jahre zur Verfügung gestellt, an den Wahlgrabstätten kann das Nutzungsrecht von 20 bis 60 Jahren erworben werden, mit der Möglichkeit der weiteren Verlängerung des Nutzungsrechtes. Selbstverständlich haben alle Muslime auch die Möglichkeit jede andere Grabart auf einem Friedhof ihrer Wahl zu nutzen. Grabstätte für Tot- und Fehlgeburten In Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern und dem Förderverein Duisburger Bestattungskultur e.v. haben die Wirtschaftsbetriebe Duisburg auf dem Friedhof Sternbuschweg zwei Grabstätten zur Verfügung gestellt, um Müttern und Vätern die Möglichkeit zu geben, dort ihr tot- oder fehlgeborenes Kind kostenlos beisetzen zu lassen. Durch Duisburger Steinmetzbetriebe wurden dafür die auf diesen Grabstätten stehenden Engelsstatuen restauriert. Die Eltern haben die Möglichkeit, dort kleinere Blumengestecke und Kerzen abzulegen.

BESTATTUNGEN 8 / 9 Kolumbarium Das Kolumbarium ist eine Grabart, in der oberirdisch in einer Grabkammer bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können. Die Lage der Kammer kann von den Hinterbliebenen ausgesucht werden. Die Grabkammer wird mit einer Steinplatte verschlossen, auf der die Daten des Verstorbenen durch einen Steinmetz eingeschlagen werden können. Das Nutzungsrecht kann für die Dauer von 20 bis 60 Jahren erworben und jederzeit auf die maximale Dauer von 60 Jahren verlängert werden. Anlässlich einer Beisetzung ist das Nutzungsrecht auf mindestens 20 Jahre zu verlängern, um die vorgeschriebene 20-jährige Ruhefrist des Verstorbenen einhalten zu können. An der Namensplatte können keine Bilder, Vasen oder Kerzen angebracht werden, dafür stehen separate Ablageflächen zur Verfügung. Adressen Friedhofsverwaltung Düsseldorfer Straße 601 47055 Duisburg Tel. (0203) 7 38 75-200 Fax (0203) 7 38 75-209 Die nördlichen Friedhöfe Friedhof Alt-Walsum Königstraße 92 47178 Duisburg Friedhof Aldenrade Dittfeldstraße 141 47179 Duisburg Friedhof Fiskusstraße Fiskusstraße 147 47167 Duisburg Friedhof Bügelstraße Im Heidekamp 24 47138 Duisburg Nordfriedhof Blütenstraße 55 47166 Duisburg Friedhof Ostacker Papiermühlenstraße 44 47166 Duisburg

BESTATTUNGEN 10 / 11 Die südlichen Friedhöfe Die westlichen Friedhöfe Friedhof Sternbuschweg Sternbuschweg 295 47057 Duisburg Tel. (0203) 35 32 92 Friedhof Buchholz Zimmerstraße 47249 Duisburg Tel. (0203) 79 99 33 Parkfriedhof Prinzenstraße 84 47198 Duisburg Tel. (02066) 9 95 82 Friedhof Mühlenberg Am Zentralfriedhof 2 47229 Duisburg Tel. (02065) 9 41 25 Friedhof Ehingen Im Haselbusch 59 47259 Duisburg Tel. (0203) 79 99 33 Waldfriedhof/Krematorium Düsseldorfer Straße 601 47055 Duisburg Tel. (0203) 7 38 75-200 Friedhof Essenberg Bruchstraße 160 47198 Duisburg Tel. (02066) 9 95 82 Friedhof Trompet Trompeter Straße 56 47228 Duisburg Tel. (02065) 8 35 08 Friedhof Eisenbahnstr. Eisenbahnstraße 47119 Duisburg Tel. (02066) 9 95 82 Friedhof Friemersheim Ackerstraße 18 47229 Duisburg Tel. (02065) 9 41 25 Friedhof Rumeln-Kaldenhausen Friedhofallee 47239 Duisburg Tel. (02065) 8 35 08

BESTATTUNGEN 07/2013 Wichtige Telefonnummern Infotelefon (0203) 283-3000 Fax (0203) 283-5010 Friedhofsverwaltung Düsseldorfer Straße 601 47055 Duisburg Tel. (0203) 7 38 75-200 Fax (0203) 7 38 75-209 www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Schifferstraße 190 47059 Duisburg E-Mail: info@wb-duisburg.de