Gesundheit ist Sicherheit. Dafür setzen wir uns ein.



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Transkript:

Gesundheit ist Sicherheit. Dafür setzen wir uns ein. Auf den folgenden Seiten präsentieren wir Ihnen unsere Angebote, mit denen Sie Ihre Gesundheit auf intelligente und individuelle Weise versichern können.

Gesundheit ist Glück. Das können wir Ihnen versichern. Der Name Sanitas steht seit 50 Jahren für langfristige Sicherheit. Mit rund 850 000 Kundinnen und Kunden gehört sie zu den grössten Krankenversicherern der Schweiz. Sanitas bietet intelligente Versicherungslösungen für jede Lebensphase in bester Qualität zu attraktiven Preisen.

Einleitung Grundversicherung: Wählbare Basis Schenken Sie Ihr Vertrauen einem Hausarzt, bevorzugen Sie das Angebot einer Gruppenpraxis oder eines Ärztenetzwerks, oder wünschen Sie sich bei gesundheitlichen Problemen eine telefonische Beratung rund um die Uhr? Bei Sanitas können Sie in der Grundversicherung zwischen alternativen Modellen wählen und von grosszügigen Rabatten profitieren. Fällt Ihr Entscheid auf die ordentliche Grundversicherung, lassen sich auch hier dank Wahlfranchise Prämien sparen. Zusatzversicherungen: Flexible Mehrleistungen Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherungen sind gesetzlich festgelegt (KVG) und stellen eine gute Grundversorgung sicher. Dennoch bestehen Lücken, die hohe Eigenkosten verursachen können. Die Zusatzversicherungen von Sanitas schliessen diese Lücken und garantieren die freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Weiter vergüten sie zum Beispiel: Und für etwas höhere Ansprüche bieten die Zusatzversicherungen von Sanitas: Individueller Bedarf Capital Hospital Private Liberty Dental Hospital Private Hospital Comfort Liberty Medical Private Hospital Comfort Grundbedarf Hospital Standard Liberty Jump, Family oder Classic Hospital Standard Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG. Die Alternativen Versicherungsmodelle von Sanitas bieten attraktive Sparmöglichkeiten in der Grundversicherung. Zusatzversicherungen Grundversicherung 3

Gesundheit bedingt Weitsicht. Darauf sind wir spezialisiert. Die ambulanten Zusatzversicherungen von Sanitas passen sich den Bedürfnissen in jeder Lebensphase an und bieten einen echten Zusatznutzen. So decken sie zum Beispiel die Kosten für nicht kassenpflichtige Medikamente, die freie Arztwahl, alternative Heilmethoden oder ambulante Notfallbehandlungen im Ausland.

Zusatzversicherungen ambulant Jump: Viel Bonus für wenig Geld Diese Lösung ist für 19- bis 25-Jährige konzipiert, die mit Jump das Notwendigste zu einem attraktiven Preis versichert haben. Zudem bietet das clevere Modell einen klaren Mehrwert: Jump-Versicherte erhalten jährlich einen Bonus von 50 Franken, wenn sie weder aus der Grundversicherung noch aus Jump Leistungen bezogen haben. Classic: Flexible Lösung Ein umfassender Schutz für Singles und Paare ab 26 Jahren. Der Übertritt aus Jump oder Family in die Zusatzversicherung Classic ist jederzeit ohne Gesundheitsprüfung möglich. Die detaillierten Leistungen entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Übersicht. Family: Leistungskonto und Treueprämien Die ideale Lösung für Eltern und ihre Kinder, denn sie gewährleistet ein Maximum an Flexibilität. Mit Family verfügen Sie über ein Leistungskonto für Leistungen, die für Familien wichtig sind, wie zum Beispiel Alternativmedizin, Zahnspangen oder Rooming-in. Die Höhe dieses Kontos bestimmen Sie für jedes Familienmitglied selbst: 10 000, 25 000 oder 50 000 Franken. Auch die Kundentreue zahlt sich hier direkt aus: Im 7., 14. und 18. Altersjahr erhält jedes Kind eine Treueprämie von 50 Franken pro Versicherungsjahr. Ab dem dritten Kind ist Family zudem gratis. Geringer Aufpreis für viel Leistung Frank Künzle ist als Unternehmensberater ständig unterwegs: Heute Zürich, morgen Singapur und dazwischen kaum Zeit zum Entspannen. Durch die hohe Arbeitsbelastung hat er häufig Kopfschmerzen, Schmerztabletten helfen nur kurzfristig. Auf Empfehlung seines Arztes will Herr Künzle prüfen, ob er seine Verspannungen mit Hilfe klassischer Massage lösen kann. Leider übernimmt die Grundversicherung keine Kosten bei Anwendung von Alternativmedizin, ausser bei ärztlicher Akupunktur. Zum Glück hat Frank Künzle bei Sanitas die Zusatzversicherung Classic abgeschlossen, die pro Jahr 80% der Kosten bis maximal 5000 Franken deckt. 5

Leistungsübersicht ambulant Leistungen Basic *) Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG Ambulante Behandlungen Inland EU/EFTA (bei Notfällen) Übriges Ausland (bei Notfällen) Alternativmedizin Brillen/Kontaktlinsen Behandlung durch Ärzte, Chiropraktiker sowie ärztlich verordnete Therapien durch andere Medizinalpersonen, am Wohnoder Arbeitsort Behandlung gemäss bilateralen Abkommen (Personenfreizügigkeit) Max. doppelter Betrag der Kosten gemäss Tarif am Wohnoder Arbeitsort Akupunktur, sofern von Ärzten durchgeführt Jump Für 19- bis 25-Jährige Behandlung durch Ärzte, Chiropraktiker sowie ärztlich verordnete Therapien durch andere Medizinalpersonen, ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes 90%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen Family Für Familien Behandlung durch Ärzte, Chiropraktiker sowie ärztlich verordnete Therapien durch andere Medizinalpersonen, ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes 90%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen Classic Für Singles und Paare Behandlung durch Ärzte, Chiropraktiker sowie ärztlich verordnete Therapien durch andere Medizinalpersonen, ausserhalb des Wohn- oder Arbeitsortes 90%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen 90%, max. 180 Tage 90%, max. 180 Tage 90%, max. 180 Tage 80%, CHF 1500., sofern von Ärzten, anerkannten Naturärzten /Naturheilpraktikern oder anderen Therapeuten auf ärztliche Anordnung durchgeführt 80% aus dem Leistungskonto, sofern von Ärzten, anerkannten Naturärzten /Naturheilpraktikern oder anderen Therapeuten auf ärztliche Anordnung durchgeführt Bis 18. Altersjahr CHF 200. CHF 200. 80%, CHF 5000., sofern von Ärzten, anerkannten Naturärzten/Naturheilpraktikern oder anderen Therapeuten auf ärztliche Anordnung durchgeführt Ab 19. Altersjahr CHF 200. /3 Jahre CHF 300. /3 Jahre CHF 300. /3 Jahre Haushalthilfe bei Spitalaufenthalt eines Kindes oder des den Haushalt führenden Elternteils Hilfsmittel CHF 50. /Tag, CHF 2500. Hilfsmittel gemäss Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) Kosmetische Eingriffe 80% bei Brustoperationen, Narbenkorrekturen und Korrekturen von abstehenden Ohren Medikamente Prävention/Prophylaxe Mutterschaft Schwangerschaft Medikamente der Arzneimittelund Spezialitätenliste Vorsorgemassnahmen, z.b. Entwicklungskontrollen beim Kind, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (alle 3 Jahre), bestimmte Impfungen Kontrolluntersuchungen durch Ärzte oder Hebammen, CHF 100. für Geburtsvorbereitungskurs, Stillberatung 80%, CHF 500. 80%, CHF 500. 90% an Nichtpflichtmedikamente 80%, CHF 500. z.b. Impfungen, Check-up, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (Zwischenjahre), Raucherentwöhnung, Fitness (CHF 200. ) 80%, CHF 500., z.b. Schwangerschafts- und Rückbildungsturnen, zusätzlicher Ultraschall 80% aus dem Leistungskonto bei Brustoperationen, Narbenkorrekturen und Korrekturen von abstehenden Ohren 90% an Nichtpflichtmedikamente 80% aus dem Leistungskonto z.b. Impfungen, Check-up, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (Zwischenjahre), Raucherentwöhnung, Fitness (CHF 200. ) 80% aus dem Leistungskonto, z.b. Schwangerschafts- und Rückbildungsturnen, zusätzlicher Ultraschall, Milchersatz Psychotherapie Behandlung durch Ärzte 80%, CHF 1000. an nichtärztliche Psychotherapie Rooming-in 80% aus dem Leistungskonto Aufenthaltskosten von Begleitpersonen bei stationärer Spitalbehandlung des Kleinkindes Transporte/Rettung 80% bei Brustoperationen, Narbenkorrekturen und Korrekturen von abstehenden Ohren 90% an Nichtpflichtmedikamente 80%, CHF 1000. z.b. Impfungen, Check-up, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (Zwischenjahre), Raucherentwöhnung, Fitness (CHF 200. ) 80%, CHF 1000., z.b. Schwangerschafts- und Rückbildungsturnen, zusätzlicher Ultraschall, Milchersatz 80%, CHF 1000. an nichtärztliche Psychotherapie 80%, CHF 2000. Aufenthaltskosten von Begleitpersonen bei stationärer Spitalbehandlung des Kleinkindes Transporte 50%, CHF 500. 100%, CHF 1000. 80% aus dem Leistungskonto 100%, CHF 2000. Rettung 50%, CHF 5000. Reisekosten bei Bestrahlung, Chemotherapie oder Hämodialyse Zahnärztliche Behandlungen Kieferorthopädie (bis 18. Altersjahr) Entfernung von Weisheitszähnen (ausserhalb Pflichtleistung KVG) 100%, CHF 1000. 80% aus dem Leistungskonto 100%, unbegrenzt 80% aus dem Leistungskonto 50% CHF 100. /Zahn 80% aus dem Leistungskonto CHF 100. /Zahn Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten sofern nicht anders vermerkt pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas. *) die Leistungen gelten auch für die Alternativen Versicherungsmodelle der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG

Leistungsübersicht stationär Krankenpflegeversicherung nach KVG Allgemeine Abteilung Leistungen Basic *) Hospital Standard Hospital Standard Liberty Akutbehandlung stationär Inland Geburtshaus Psychiatrische Kliniken EU/EFTA (bei Notfällen) Übriges Ausland (bei Notfällen) Ausland (geplante Behandlungen) Wahlmöglichkeit der Spitalabteilung Krankenpflege und Haushalthilfe Krankenpflege zu Hause Haushalthilfe nach Spitalaufenthalt Haushalthilfe zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts Allgemeine Abteilung in Spitälern des Wohnkantons (gemäss kantonaler Spitalliste) Wochenbettaufenthalt in Geburtshäusern des Wohnkantons (gemäss kantonaler Spitalliste) Allgemeine Abteilung in anerkannten Spitälern des Wohnkantons (gemäss kantonaler Spitalliste) Aufenthalt, Pflege und Behandlung gemäss bilateralen Abkommen (Personenfreizügigkeit) Max. doppelter Betrag der Kosten gemäss Tarif im Wohnkanton Mehrbett-Zimmer in Vertragsspitälern der Schweiz Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz Mehrbett-Zimmer in Vertragsspitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen 100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen Mehrbett-Zimmer in Vertragsspitälern der Schweiz Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz Mehrbett-Zimmer in Vertragsspitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen 100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen 100%, max. 180 Tage 100%, max. 180 Tage Halbprivat: 75%, Selbstbehalt max. CHF 10 000.- Privat: 50%, Selbstbehalt max. CHF 20 000.- Untersuchung, Behandlung und Pflege durch anerkannte Pflegefachpersonen oder -organisationen CHF 20.-/Tag, max. 90 Tage 1) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen CHF 10.-/Tag, max. 90 Tage 1) für die den Haushalt führende Person Maximalleistung für Krankenpflege und Haushalthilfe Kuren Badekuren Inland und Abano/ Montegrotto CHF 1800.- CHF 10.-/Tag, max. 21 Tage in anerkannten Heilbädern der Schweiz CHF 10.-/Tag, max. 21 Tage Erholungskuren Inland CHF 10.-/Tag, max. 21 Tage Pflegeheime Pflegebeiträge an Aufenthalte in Pflegeheimen des Wohnkantons (gemäss kantonaler Pflegeheimliste) Private Auslagen Transporte/Rettung Transporte, Rettung und Reisekosten bei Bestrahlung, Chemotherapie oder Hämodialyse Transporte im Ausland und Repatriierung 50%, CHF 500.- für Transporte; 50%, CHF 5000.- für Rettung Max. doppelter Betrag der Leistung in der Schweiz, für Transporte CHF 20.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 10.-/Tag, ab 181. bis 540. Tag 100%, CHF 20 000.- 100%, CHF 20 000.- 100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert Sanitas Assistance Ja Ja 100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten sofern nicht anders vermerkt pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas. *) die Leistungen gelten auch für die Alternativen Versicherungsmodelle der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG 1) bei Mutterschaft max. 14 Tage innerhalb eines Monates nach Niederkunft.

Halbprivate Abteilung Private Abteilung Hospital Comfort Hospital Comfort Liberty Hospital Private Hospital Private Liberty Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz Einbett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz Einbett-Zimmer in allen Spitälern weltweit Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz Zweibett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz Einbett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen Wochenbettaufenthalt in anerkannten Geburtshäusern der Schweiz Einbett-Zimmer in allen Spitälern der Schweiz 100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen 100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen 100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen 100%, unbegrenzt 100%, max. 180 Tage 100%, max. 180 Tage 100%, max. 180 Tage 100%, unbegrenzt CHF 1000.-/Tag, während längstens 180 Tagen innerhalb 540 Tagen Privat: 75% der Aufenthaltsund Pflegekosten; 100% der Behandlungskosten CHF 1500.-/Tag, während längstens 180 Tagen innerhalb 540 Tagen 100%, unbegrenzt CHF 50.-/Tag, max. 90 Tage 1) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen CHF 70.-/Tag, max. 90 Tage 1) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen 100%, max. 90 Tage 1) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen CHF 25.-/Tag, max. 90 Tage 1) für die den Haushalt führende Person CHF 25.-/Tag, max. 30 Tage 1) für die den Haushalt führende Person CHF 35.-/Tag, max. 90 Tage 1) für die den Haushalt führende Person CHF 35.-/Tag, max. 30 Tage 1) für die den Haushalt führende Person CHF 5000.- CHF 7000.- CHF 120.-/Tag, max. 90 Tage 1) für die den Haushalt führende Person CHF 120.-/Tag, max. 90 Tage 1) für die den Haushalt führende Person CHF 40.-/Tag, max. 21 Tage CHF 60.-/Tag, max. 21 Tage CHF 100.-/Tag, max. 21 Tage CHF 40.-/Tag, max. 21 Tage CHF 60.-/Tag, max. 21 Tage CHF 100.-/Tag, max. 21 Tage CHF 100.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 50.-/Tag, ab 181. bis 540. Tag CHF 150.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 80.-/Tag, ab 181. bis 540. Tag CHF 150.-/Tag insgesamt max. 180 Tage an Aufenthalts- und Pflegekosten in allen Pflegeheimen der Schweiz, und CHF 80.-/Tag, ab 181. bis 720. Tag CHF 100.-/Spitalaufenthalt CHF 200.-/Spitalaufenthalt CHF 500.-/Spitalaufenthalt 100%, CHF 30 000.- 100%, CHF 30 000.- 100%, CHF 50 000.- 100%, unbegrenzt 100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert 100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert 100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert 100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert Ja Ja Ja Ja 6

Zusatzversicherungen stationär Wunschgeburt für Wunschkind Standard-Spitalversicherungen: Starke Leistungen Sanitas offeriert Ihnen klassische Versicherungsleistungen in der ganzen Schweiz für folgende Spitalabteilungen: Barbara Seiler freut sich auf ihr erstes Kind. Da Frau Seiler sich für Hospital Comfort Liberty entschieden hat, hat sie freie Spital- und Arztwahl in der ganzen Schweiz. Für die Entbindung kommt für sie nämlich nur die Privatklinik in Frage, in der ihre Gynäkologin tätig ist, denn sie möchte sich von der ihr vertrauten Person bei der Geburt begleiten lassen. Und mit Hospital Comfort Liberty kann sie sich für geringe Mehrkosten ausserdem die Annehmlichkeiten eines Einzelzimmers gönnen. Liberty-Spitalversicherungen: Fliessende Grenzen Für eine geringe Mehrprämie eröffnen Ihnen folgende Versicherungslösungen zusätzliche Wahlfreiheiten: Leistungsfreiheitsrabatt Wenn Sie im Laufe eines Jahres keine Leistungen aus der halbprivaten oder privaten Spitalversicherung beansprucht haben, erhalten Sie im Folgejahr einen Prämienrabatt von bis zu 24 Prozent. Gesundheit ist ist individuell. Und genau Und genau so versi- so versichern wir Sie. Die wir Spitalversicherungen Sie. der Sanitas ergänzen die ambulanten Versicherungslösungen. Die Spitalversicherungen Sie garantieren die von freie Sanitas Spitalwahl in ergänzen der Schweiz die ambulanten und bei Notfällen Versicherungslösungen. Überdies Sie garantieren bestimmen die freie Sie den Spital- Zim- auch im Ausland. merkomfort wahl in der Schweiz und den und Grad bei der Notfällen freien Arztwahl. im Ausland. Überdies bestimmen Sie den auch Zimmerkomfort und den Grad der freien Arztwahl. Die detaillierten Leistungen entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Übersicht. 7

Sparoptionen Günstig gelaufen Reduzierte Prämien bei Alternativen Versicherungsmodellen Mit den Alternativen Versicherungsmodellen von Sanitas sparen Sie in der Grundversicherung bis zu 20% Prämien. Diese attraktiven Rabatte können gewährt werden, weil die optimal vernetzte medizinische Betreuung eine schnellere und damit kostengünstigere Heilung ermöglicht. Reduzierte Prämien mit der Wahlfranchise Dank wählbaren Franchisen erzielen Sie bis 46,5% Prämienreduktion in der Grundversicherung und bis 50% Prämienreduktion in den halbprivaten und privaten Spitalversicherungen von Sanitas. Auf einer Snowboardtour im Berner Oberland stürzt Alex Schärer und muss wegen Bänderriss mit der Rega ins Spital nach Interlaken transportiert werden. Nach ein paar Tagen Spitalaufenthalt kann Herr Schärer wieder nach Hause. Zum Glück folgt dem Pech im Schnee keine böse Überraschung finanzieller Art, denn er hat bei Sanitas die Zusatzversicherungen Jump und Hospital Standard Liberty abgeschlossen. An die Rechnung der Rega über insgesamt 2350 Franken werden aus der Grundversicherung maximal 500 Franken bezahlt. Die restlichen Transportkosten müsste Alex ohne Zusatzversicherungen selbst übernehmen. Als Germanistikstudent ist der 21-Jährige finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet und dem tragen Jump und Hospital Standard Liberty Rechnung: Sie versichern das Nötigste zu attraktiven Prämien und übernehmen im vorliegenden Fall die gesamten Transportkosten. Sparen als Familie Für Kinder bezahlen Sie in der Grundversicherung nur einen geringen Teil der Erwachsenenprämie. Kinder, für die Sie überdies die Zusatzversicherung Family abgeschlossen haben, erhalten für jedes Versicherungsjahr eine Treueprämie von 50 Franken. Und ab dem dritten versicherten Kind sind Family und die allgemeine Spitalversicherung für dieses und jedes weitere Kind gratis. Bei Invalidität oder Tod eines Elternteils befreit Sanitas alle versicherten Kinder bis zum 18. Lebensjahr von den Prämien. Sparen für Junge Die Zusatzversicherung Jump überzeugt nicht nur durch ihre attraktiven Prämien, sondern schenkt ihren Versicherten zusätzlich einen Bonus von 50 Franken für jedes Jahr ohne Leistungsbezug. Sparen in der Zukunft Je höher das Alter, desto höher die Prämien, vor allem bei den Spitalversicherungen. Nicht so bei Sanitas. Dank einem fairen Prämienmodell bleiben die Prämien auch im Alter bezahlbar. 8

Gesundheit hat ihren Preis. Den Sie bei uns gleich selbst mitbestimmen. Ihre Gesundheit ist Ihr kostbarstes Gut. Deshalb lohnt es sich, darauf Acht zu geben. Wir bieten Ihnen den richtigen Versicherungsschutz zum optimalen Preis, inklusive attraktiver Sparoptionen.

Gesundheit braucht Knowhow. Das stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Die ergänzenden Zusatzversicherungen von Sanitas decken spezielle Bedürfnisse ab und erweitern damit unser Versicherungsangebot um einen wichtigen Mehrwert. Damit sind Sie zum Beispiel bei komplexen Zahnbehandlungen oder bei Erwerbsausfall in Folge von Arbeitsunfähigkeit bestens abgesichert.

Zusatzversicherungen Medical Private: Grenzenlos versichert Damit erweitern Sie Ihre freie Arztwahl und entscheiden selbst, welcher Arzt Sie ambulant behandelt ob Privatarzt in der Schweiz oder jenseits der Grenze. Bei einem Selbstbehalt von 10% (maximal 1000 Franken pro Kalenderjahr) sind Kosten bis maximal 100 000 Franken pro Kalenderjahr gedeckt. Dental: Ruhig Zähne zeigen Diese Zusatzversicherung deckt 80% der Kosten bei ambulanten und stationären Zahnbehandlungen durch Zahnärzte, Ärzte und Zahntechniker in der Schweiz und im Ausland bis maximal je 5000 Franken pro Jahr bei Krankheit und Unfall. Darin eingeschlossen sind: Franchise: Bei Krankheit und Unfall je 350 Franken pro Kalenderjahr Karenzfrist (ausser bei Unfall): 180 Tage ab Versicherungsbeginn Capital: Zuversicht in der Not Bezahlt werden Leistungen bei Invalidität oder Tod durch Krankheit oder Unfall. Bei Invalidität richtet sich die Entschädigung nach dem Invaliditätsgrad. Salary VVG: Taggeld bei Erwerbsausfall Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall vergütet diese Taggeldversicherung bis 500 Franken pro Tag während maximal 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen. Salary VVG bietet sich vor allem selbstständig Erwerbenden oder Arbeitnehmenden an, deren Arbeitgeber nicht über eine entsprechende kollektive Versicherungslösung verfügen. Die Wartefrist bis zum Beginn der Taggeldleistungen kann individuell gewählt werden. Kurzfristiger Versicherungsschutz Travel: Unbeschwert reisen Die Ferien- und Reiseversicherung richtet sich an all jene, die den weltweiten Versicherungsschutz in Notfällen nicht über entsprechende Zusatzversicherungen abgedeckt haben. Dieser Schutz beinhaltet die Heilungskosten sowie umfassende Leistungen für Transport- und Rettungskosten sowie Repatriierung. Guest Care: Ausländische Gäste Für Besucher/-innen aus dem Ausland empfiehlt sich Guest Care von Sanitas, damit bei einer Erkrankung oder einem Unfall keine nicht versicherten Kosten entstehen. Damit erhalten Sie auch die Versicherungsbestätigung für Heilungskosten, die für die Erteilung eines Visums für die Schweiz und den Schengenraum verlangt wird. 11

Ihre Ihre Vorteile Vorteile bei Sanitas bei Sanitas Individuelle Lösungen Diverse Sparmöglichkeiten in allen Lebensphasen Kundenfreundliche Dienstleistungen Von ihren Qualitäten überzeugt Sie Sanitas gerne. Bestellen Sie eine Offerte über www.sanitas.com oder via Beratungstelefon 0844 150 150 (max. 7 Rp./Min.). Professionelle Begleitung bei Krankheit oder Unfall Nach einem schweren Unfall muss sich die 75- jährige Erika Gerber mehreren schweren Operationen unterziehen. Die Behandlung ist langwierig und kompliziert, in der Kommunikation mit den Ärzten fühlt sich Frau Gerber manchmal hilflos. Gerne nimmt sie deshalb das Unterstützungsangebot von Sanitas an. Im Einverständnis mit Frau Gerber klärt die Sanitas Mitarbeiterin mit den Ärzten die weiteren Behandlungsschritte und sorgt dafür, dass die Patientin schon bald an eine Reha-Klinik überwiesen wird. Dort macht sie schnelle Fortschritte. Heute ist sie wieder zu Hause und meistert ihren Alltag problemlos. 12

Gesundheit ist Qualität. Nehmen Sie uns beim Wort.

Gesundheit versichern lassen, heisst Bescheid wissen. Hier ein ein paar wichtige Begriffe in in Kürze.

Glossar Glossar Franchise Bei der Franchise handelt es sich um den Jahresbetrag, mit dem sich die versicherte Person an den Kosten von medizinischen Leistungen zu beteiligen hat. Bis zur Höhe des gewählten Betrages müssen allfällige Kosten von der versicherten Person getragen werden. Karenzfrist Wartezeit, während der eine Versicherung bereits besteht, aber noch keine Leistungen gewährt werden. KVG Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Obligatorische Krankenpflegeversicherung Die Krankenpflegeversicherung (oder Grundversicherung) ist mit wenigen Ausnahmen für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch. Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind im KVG und den dazugehörenden Verordnungen abschliessend aufgeführt und beinhalten die Risiken Krankheit, Mutterschaft und Unfall. Das Unfallrisiko kann ausgeschlossen werden, sofern eine Volldeckung der obligatorischen Unfallversicherung besteht. Selbstbehalt Prozentualer Anteil an den eine allfällige Franchise übersteigenden Kosten für medizinische Leistungen, der von der versicherten Person getragen werden muss. Dieser ist in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG betraglich begrenzt. VVG Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag. Zusatzversicherung Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind die Versicherer in der Definition des Leistungsumfangs der Zusatzversicherungen frei. Diese unterstehen dem VVG. Bei Neuabschluss einer Versicherung oder Erhöhung des bestehenden Versicherungsschutzes ist der Versicherer berechtigt, eine Gesundheitsprüfung durchzuführen. Er kann einen Versicherungsantrag ohne Begründung ablehnen. 15

8001 02.12 de Gesundheit ist ist persönlich. Wir freuen uns auf auf Sie. Hauptsitz Sanitas Jägergasse 3 8021 Zürich Telefon 044 298 63 00 Telefax 044 298 62 50 www.sanitas.com Service Center Sanitas Laurenzenvorstadt 11 Postfach 4236 5001 Aarau 0844 150 150 Sanitas Länggassstrasse 7 Postfach 8749 3001 Bern 0844 150 150 Sanitas Place Saint-François 1 Case postale 1350 1001 Lausanne 0844 150 150 Sanitas Viale Stefano Franscini 40 Casella postale 6004 6901 Lugano 0844 150 150 Sanitas Konradstrasse 14 Postfach 299 8401 Winterthur 0844 150 150