Zusatzversicherungen für Kassenpatienten



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Transkript:

Zusatzversicherungen für Kassenpatienten

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker Test der Paketangebote S. 62 Titel GUT FÜR DIE ZÄHNE Private Zahnzusatzversicherung. Patienten wollen Luxus für ihre Zähne. Doch die Krankenkassen zahlen nur begrenzte Zuschüsse. Eine private Zusatz - versicherung lohnt sich vor allem, wenn jemand sich auch teuren Zahnersatz wie Implantate leisten will. FINANZtest zeigt, welche Angebote Biss haben. FOTO: STONE / GETTY IMAGES Das makellose Gebiss ist zum Statussymbol geworden: Wo früher die Goldkrone reichte, muss es für viele jetzt auch beim Backenzahn die Keramik- Vollverblendung sein. Implantathersteller melden Wachstumsraten von 15 bis 40 Prozent. Dabei ist Zahnersatz noch teurer geworden, seit gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse nur noch einen Festzuschuss erhalten. Laut einer Studie des AOK-Bundesverbands zahlten Patienten im Jahr 2005 für Brücken, Prothesen und Implantate 590 Euro pro Behandlungsfall aus eigener Tasche, 255 Euro mehr als 2004. Der Hauptgrund für die höhere Belastung der Patienten ist der Trend zum teuren Zahnersatz. Laut der Studie haben sich die Gesamtkosten bei Brücken, Prothesen und Implantaten von 2004 auf 2005 im Schnitt von 796 Euro auf 1030 Euro erhöht. Zugleich sank der durchschnittliche Kassenzuschuss von 460 auf 439 Euro. Eine private Zusatzversicherung hilft, die für teure Extras zu reduzieren. Kraftvoll zubeißen mit gutem Zahnersatz geht das. Bei sorgfältiger Pflege hält eine Krone bis zu 25 Jahre. Rund 8,7 Millionen gesetzlich Versicherte haben schon eine, meldet der Verband der privaten Krankenversicherung. Viele haben den Vertrag über ihre gesetzliche Krankenkasse bekommen. Denn diese vermitteln auch privaten Zusatzschutz. Jede Kasse arbeitet aber nur mit einem oder wenigen Versicherern zusammen. Deshalb sind Kunden schlecht beraten, wenn sie blind zum Angebot ihrer Kasse greifen. Bei den Kassenangeboten handelt es sich oft um die gleichen Tarife, die auch frei verkauft werden. Das Kassenmitglied erhält den Tarif nur etwas günstiger. Arbeitet die Kasse mit einem Versicherer zusammen, dessen Angebote leistungsschwach oder überteuert sind, macht ein Beitragsrabatt von 5 bis 10 Prozent den Nachteil jedoch nicht wett. Deshalb sollten Kunden umgekehrt vorgehen: Zuerst aus unserem Test möglichst günstige Tarife mit den gewünschten Leistungen auswählen, dann bei der Kasse nachfragen, ob sie eines dieser Angebote zu einem ermäßigten Beitrag vermittelt. Höhere Leistung für weniger Geld FINANZtest hat 36 Zahnzusatzversicherungen untersucht, davon fünf spezielle Angebote für Senioren. Sowohl die Preise als auch die Leistungen klaffen weit auseinander: Die Beiträge für eine 43-jährige Neukundin reichten von 3 Euro Monatsbeitrag für den Tarif dent 50 des Deut- schen Ring bis 33 Euro für das Angebot Dent-Max der Signal. Ebenso unterschiedlich sind die Leistungen. Für ein Implantat, das 1 800 Euro kostet, würde die Kundin von der Signal 827 Euro erstattet bekommen, vom Deutschen Ring gar nichts. Leistungsstärker und günstiger als das Angebot der Signal ist der Tarif ZG der Barmenia. Er kostet für die 43-jährige Modellkundin 24 Euro im Monat, ein gleich alter Mann zahlt 19 Euro. Für das Implantat aus unserem Beispiel bekommen die Versicherten 1 252 Euro erstattet. Zusammen mit dem Zuschuss von der Krankenkasse deckt das 85 Prozent der ab. Verträge schwer durchschaubar Auf einen Blick sieht der Kunde es einer privaten Zusatzversicherung nicht an, wie viel sie leistet. Die Versicherungsbedingungen sind selbst für Experten schwer zu durchschauen. Das liegt auch an dem komplizierten Abrechnungsverfahren für gesetzlich Krankenversicherte. Seit 2005 beteiligt sich die Krankenkasse nämlich nicht mehr prozentual an den für eine Krone oder Brücke, sondern zahlt einen Festzuschuss, der vom medizinischen Befund abhängt. Für einen erhaltungswürdigen Seitenzahn geht die Kasse zum Beispiel von den für eine Metallgusskrone aus. Diese Regelver- Bitte lesen Sie weiter auf Seite 56. 0 4/2007 VERSICHERUNGEN 47

Zusatzversicherungen für Kassenpatienten Fortsetzung von Seite 47. sorgung wird mit 234,62 Euro angesetzt. Der Festzuschuss beträgt 50 Prozent davon, also 117,31 Euro. War jemand in den vergangenen fünf Jahren jährlich zur Vorsorge beim Zahnarzt und hat seine Zähne gut gepflegt, erhöht sich der Kassenzuschuss auf 60 Prozent des Betrags für die Regelversorgung. Sind zehn Jahre Vorsorge im Bonusheft nachgewiesen, steigt er sogar auf 65 Prozent, in unserem Beispiel 152,50 Euro. Lässt sich der Patient einen teureren Zahnersatz anfertigen als die Regelversorgung, beispielsweise ein Implantat anstelle einer Brücke oder ein Inlay anstelle einer Amalgamfüllung, erhöht sich die Kassenleistung nicht. Zu den, an denen sich die Kasse beteiligt, kommen in solchen Fällen aber weitere, die der Zahnarzt nach der teureren privatzahnärztlichen Gebührenordnung in Rechnung stellt. Auch Material- und Laborkosten werden dann nach einem teureren Preisverzeichnis berechnet. SERVICE Analyse für Sie. Günstige Zusatzversicherungen nach Ihren Vorgaben ermitteln wir für Sie mit unserer Computeranalyse (Preis je nach Umfang des Versicherungsschutzes 13 bis 18 Euro). Den Teilnahmekupon finden Sie auf Seite 98. Checkliste. Wenn Sie die Zahnleistungen eines Angebots selbst einschätzen wollen, hilft Ihnen unsere ausführliche Checkliste. Sie erhalten sie unter www.finanztest.de/ zahnzusatz (2 Euro) oder per Faxabruf unter 0 900 1/51 00 10 86 36 (2,80 Euro). Senioren zahlen kaum höhere Beiträge als Neukunden mit 40. Doch Menschen über 70 Jahren haben viel weniger Auswahl. Zusatzpolice zahlt nicht alle Eine private Zusatzversicherung lohnt sich deshalb vor allem für Menschen, die höherwertigen Zahnersatz wünschen. Eine hundertprozentige übernahme für jeden noch so teuren Zahnersatz garantiert jedoch keines der Angebote. 10 bis 15 Prozent der Gesamtrechnung bleiben fast immer am Patienten hängen. Anders sieht es aus, wenn jemand mit der Regelversorgung, zum Beispiel einer Metallkrone, zufrieden ist. Von der Rechnung hierfür trägt die gesetzliche Kasse 50 Prozent, mit Bonus bis zu 65 Prozent. Die verbleibenden Restkosten sind überschaubar, sodass man dafür nicht unbedingt eine Versicherung braucht. Auf den Patienten kommen auch für aufwendige Behandlungsfälle höchstens 300 bis 400 Euro zu. Das kann zwar für Menschen mit sehr geringem Einkommen ein Problem sein aber für sie gibt es eine Härtefallregelung, nach der sie bis zum doppelten Festzuschuss von ihrer Krankenkasse erhalten. Die anderen werden die Rechnung meist aus ihren Ersparnissen zahlen können. Eine Zusatzversicherung hilft jedoch Menschen, die schlechte Erfahrungen mit dem Sparen in Eigenregie haben und sicher sein wollen, dass sie sich die neuen Zähne leisten können auch wenn im selben Monat noch eine andere hohe Rechnung zu bezahlen ist. Keine Top-Leistungen für Ältere Private Versicherer nehmen nicht jeden Kunden. Sie können Interessenten ablehnen, die zu schlechte Zähne haben. Manchmal bieten sie diesen Kunden auch Tarife mit erhöhtem Beitrag an oder schließen Leistungen für bereits schadhafte Zähne aus. Der Versicherungsschutz wird dann oft so teuer oder so lückenhaft, dass er sich nicht mehr lohnt. Neukunden sind oft nur bis zu einem Höchsteintrittsalter willkommen. Die Signal und die R + V verweigern bereits 61-Jährigen den Vertrag, andere ziehen die Grenze bei 66, 71 oder 76 Jahren. Tarife ohne Höchsteintrittsalter bieten lediglich Barmenia, Deutscher Ring, HanseMerkur und LVM an. Ältere haben deshalb viel weniger Auswahl. Auch spezielle Seniorenangebote, die jetzt auf den Markt kommen, ändern daran nicht viel. Unter ihnen gibt es bislang keine Hochleistungstarife. Es lohnt sich also, bereits in jüngeren Jahren eine Zusatzversicherung abzuschließen. Denn bestehende Verträge darf der Versicherer nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr kündigen, egal wie alt der Kunde ist. Schutz erst nach acht Monaten Schnell noch versichern, wenn eine Zahnsanierung ansteht das geht nicht. Ist ein Zahnproblem bei Vertragsschluss bekannt oder eine Behandlung geplant, übernimmt der Versicherer die nicht. Ohnehin erhält der Versicherte die erste Leistung aus seiner Zusatzpolice frühestens acht Monate nach Vertragsschluss. Und in den ersten drei bis fünf Vertragsjahren sind die Leistungen oft eingeschränkt. So erhält der Kunde aus dem Tarif EZ der HanseMerkur im ersten Jahr höchstens 180 Euro, in den ersten zwei Jahren zusammen 360, in den ersten drei Jahren 540 und in den ersten vier Jahren insgesamt nur maximal 720 Euro. Einzelne Anbieter gewähren jedoch schon nach der achtmonatigen Wartezeit die volle Leistung, sofern der Kunde nicht schon bei Vertragsschluss Zahnlücken hatte, zum Beispiel die Barmenia im Tarif ZG. j 56 VERSICHERUNGEN 4/2007

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker Test der Paketangebote S. 62 Zahnersatz auf Kredit - die Alternative? Bereits im Wartezimmer liegt Werbung für Zahnkredite. Doch nur bei kurzen Laufzeiten und gutem Einkommen sind diese attraktiv. Heftiger als der Zahn schmerzt oft der Eigenanteil, den Patienten bei Zahnersatz oder -behandlungen tragen müssen. Doch wenn der Heil- und plan des Zahnarztes bereits steht, ist es für eine Zusatzversicherung, die sich an den beteiligt, zu spät. Verlockend kann dann eine Finanzierung per Kredit wirken. Z-Easy oder Paydent heißen die Kredite, die direkt im Wartezimmer von Zahnärzten angeboten werden. Vermittelt werden die Darlehen von der Firma Medipay, die mit der Santander Consumer Bank und der readybank zusammenarbeitet. Die Konditionen sind im Vergleich zu herkömmlichen Ratenkrediten günstig. Angebote gibt es ab 250 Euro. Verpflichtet sich der Kunde, den Kredit innerhalb eines halben Jahres zurückzuzahlen, ist das Darlehen zinsfrei und damit auch für Patienten attraktiv, die ihre Zahnarztrechnung auch ohne Kredit bezahlen könnten. Bei einjähriger Laufzeit liegt der effektive Jahreszins bei 2,9 Prozent, bei zweijähriger bei 6,9 Prozent. Damit sind die Medipay-Konditionen meist günstiger als normale Ratenkredite, die oft gar nicht für kleinere Beträge angeboten werden. Die Siegburger Firma Medipay arbeitet zurzeit nach eigenen Angaben mit 3 200 deutschen Zahnärzten zusammen. Gehört der eigene Zahnarzt nicht dazu, muss der Patient aber nicht zwangsläufig zu einem anderen wechseln. Es genügt, dass er für die Behandlung ein Labor wählt, das Kunde von Medipay ist. Ob das geht, hängt vom Zahnarzt ab. Besserer Zahnersatz als nötig Trotz aller Vorteile ist ein Kredit für den Patienten ein Risiko. Denn wer ohnehin knapp bei Kasse ist, für den können die Ratenzahlungen zum Problem werden. Außerdem birgt die scheinbar einfache Finanzierung die Gefahr, dass der Patient sich teureren Zahnersatz leistet, als medizinisch nötig wäre. Denn genau das wollen Zahnärzte erreichen, wenn sie die Kredite im Wartezimmer anbieten. Tipps: j Bevor Sie einen Kredit aufnehmen, holen Sie eine zweite Meinung zu Ihrem Heil- und plan ein, zum Beispiel bei den Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammer oder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (www.bzaek.de). j Stellen Sie sicher, dass Sie die Monatsraten bezahlen können, ohne dadurch in den Dispo zu rutschen. j Bevor die Bank einen Kredit vergibt, holt sie oft eine Schufa-Auskunft ein. Schon die Anfrage kann sich negativ auf den Wert auswirken, mit dem die Schufa Ihre Kreditwürdigkeit misst. Vermerken Sie im Vorantrag, dass die Bank bei der Schufa eine Anfrage Kreditkondition stellt, nicht eine Anfrage Kredit. Dann verschlechtert sich Ihr Wert nicht. j Schließen Sie keine Restschuldversicherung mit dem Darlehensvertrag ab. Das verteuert den Kredit nur unnötig. UNSER RAT FOTO: PHOTONICA / GETTY IMAGES Hochleistung. Der leistungsstärkste Tarif in unserem Test ist der Tarif ZG der Barmenia mit einem Monatsbeitrag von 24 Euro für eine 43-jährige Frau und 19 Euro für einen gleich alten Mann. Er bietet die umfangreichsten Leistungen, auch für Implantate (S. 59). Für 3 bis 7 Euro weniger Beitrag erhalten Sie die immer noch sehr leistungsstarken Tarife Arag Z 70, Gothaer Medi- Dent, Inter GZE2, Württembergische ZG 50. Diese erstatten allerdings etwas weniger. Ähnliche Leistungen zu vergleichbaren Beiträgen bieten zwei der Paketpolicen, die verschiedene Leistungen bündeln (S. 66): Allianz Z65 und Axa EG basis. Doch sie erstatten nur bis zu einem Höchstbetrag pro Jahr oder in vier Jahren. Das ist ungünstig, wenn Sie zum Beispiel mehrere Implantate in einem Jahr benötigen. Günstiger. Auffallend günstig in der Gruppe der Angebote mit umfangreichen Zahnleistungen ist der Tarif EZ der HanseMerkur mit 8 Euro Monatsbeitrag für 43-jährige Frauen und 7 Euro für gleich alte Männer. Sie erhalten hier allerdings deutlich weniger Geld für Implantate. Ähnliche Zahnleistungen für weniger als 10 Euro Monatsbeitrag bieten die Versicherungspakete von DBV-Winterthur 035, Debeka AZplus, KarstadtQuelle GE (siehe S. 66). Standardlösung. Haben Sie nur wenig Geld, lassen Sie sich Zahnersatz nach der Regelversorgung machen. Dann deckt der Kassenzuschuss bereits einen Großteil der. Eine Versicherung brauchen Sie dann nicht unbedingt. Wollen Sie sich dennoch vor einer finanziellen Überforderung durch die verbleibenden schützen, wählen Sie unter Geringere Leistungen (siehe Tabelle S. 60) die Tarife dent 100 des Deutschen Ring oder Dent- Fest der Signal. Beide kosten für 43-Jährige nicht mehr als 10 Euro und übernehmen Ihre Restkosten fast vollständig. Senioren. Sowohl der leistungsstärkste Tarif in unserem Test, Barmenia ZG, als auch der günstigste mit umfangreichen Leistungen, HanseMerkur EZ, steht Senioren ohne Altersgrenze offen, sofern ihre Zähne gesund sind. Die Monatsbeiträge sind nur etwa 3 Euro höher als für die 43-jährigen Modellkunden. Falls Sie den Tarif Ihrer Wahl nicht bekommen und bei anderen am Höchsteintrittsalter scheitern, bleiben Ihnen noch die Seniorenangebote ohne Altersgrenze. Der leistungsstärkste von ihnen ist der Tarif AZ der Barmenia. Haben Sie kaum noch eigene Zähne oder tragen Sie eine Vollprothese (Gebiss), lohnt sich eine Versicherung für Sie nicht. Checkliste. Vergleichen Sie Zahntarife, die Sie nicht in der Tabelle finden, zum Beispiel Angebote Ihrer Krankenkasse, mit denen in unserem Test. Dabei hilft Ihnen die Checkliste auf Seite 61. (Ausführliche Version siehe Service, S. 56.) 0 4/2007 VERSICHERUNGEN 57

Zusatzversicherungen für Kassenpatienten AUSGEWÄHLT j GEPRÜFT j BEWERTET FINANZtest hat Zahnzusatztarife aller privaten Krankenversicherer untersucht, die jedem Kunden offenstehen. Nicht aufgenommen wurden die Tarife der Continentalen und der LKH, da diese Gesellschaften nicht bereit waren, uns die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Wir haben nur Tarife berücksichtigt, die der Kunde einzeln abschließen kann. Kombiangebote, die neben den für Zahnleistungen auch für ambulante oder für Krankenhausbehandlungen übernehmen, haben wir nicht untersucht. Ebenfalls nicht berücksichtigt haben wir Angebote, bei denen keine für Zahnersatz, sondern nur für Zahnbehandlungen erstattet werden. Inlays mindestens in Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten, wenn die gesetzliche Kasse für eine normale Füllung zahlt. Gibt es eine Leistungsobergrenze für jedes Inlay, darf diese nicht unter 80 Euro liegen, gibt es eine Leistungsobergrenze pro Jahr, darf diese nicht unter 240 Euro liegen. j Auch für Implantate werden mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten übernommen. Gibt es eine Leistungsobergrenze für jedes Implantat oder für alle Implantate im Jahr, darf diese nicht unter 250 Euro ohne den Zahnersatz auf dem Implantat und nicht unter 400 Euro mit Zahnersatz liegen. j Gibt es eine Leistungsobergrenze für die gesamte Zahnersatzerstattung im Jahr, darf diese nicht unter 1 000 Euro liegen. Euro Regelversorgung, 110 Euro Verblendung), zahnärztliche Leistungen: 270 Euro (davon 15 Euro Regelversorgung berechnet nach Bema, 255 Euro Mehrleistungen nach privatzahnärztlicher Gebührenordnung GOZ mit 3,5-fachem Gebührensatz). Inlay 320 Euro: Zweiflächiges Keramikinlay. Gesamtkosten: 320 Euro. Kassenzuschuss: 30 Euro ( einer zweiflächigen Amalgamfüllung). Zusammensetzung der : Material- und Laborkosten: 160 Euro, zahnärztliche Leistungen: 160 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,5-fachen Gebührensatz). Zahnzusatzversicherungen für alle S. 59 Angegeben sind die auf volle Euro gerundeten Monatsbeiträge für gesunde Neukunden mit einem Eintrittsalter von 43 Jahren. Jüngere Neukunden zahlen etwas weniger, ältere etwas mehr, da die Tarife in dieser Marktübersicht nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, also eine Alterungsrückstellung bilden. Spezialangebote für Senioren S. 61 Hier nennen wir ebenfalls die gerundeten Monatsbeiträge für gesunde Neukunden. Sie gelten unabhängig vom Eintrittsalter. Die Tarife in dieser Tabelle sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert bilden also keine Alterungsrückstellung. Solche Tarife können im laufenden Vertrag altersabhängige Beitragserhöhungen vorsehen. Wir haben aber nur Tarife berücksichtigt, deren Beitrag für Senioren nicht mehr altersabhängig steigt. Außerdem haben wir nur Tarife ohne Höchsteintrittsalter aufgenommen, die vom Versicherer nur in den ersten drei Vertragsjahren gekündigt werden können. Leistungsumfang Wir haben die Angebote in Tarife mit umfangreichen Leistungen (S) und Tarife mit geringeren Leistungen (U) eingeteilt. Innerhalb dieser Gruppen sind die Tarife nach der Höhe ihrer Leistung für das Implantat aus unserem Modellfall sortiert. Bei gleicher Leistung ist die Reihenfolge alphabetisch. Die Symbole haben die gleiche Bedeutung wie diejenigen für die Zahnleistungen in den Versicherungspaketen ab Seite 66. S = Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen und erfüllt mindestens diese Anforderungen: Der Versicherer erstattet für Zahnersatz mindestens in Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen. Oder: Er erstattet zusammen mit dem Kassenzuschuss mindestens 45 Prozent der Gesamtkosten einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen. Oder: Der Versicherer erstattet mindestens 30 Prozent der Restkosten, die von den Gesamtkosten einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen nach Abzug des bleiben. j Außerdem übernimmt der Versicherer für U = Geringere Leistungen für Zahnersatz und/oder geringere Leistungen für Inlays oder Implantate. Leistungsbeispiele (Modelle) Krone 250 Euro: Vollgusskrone aus edelmetallfreier Legierung (Kassenversorgung). Gesamtkosten: 250 Euro. Kassenzuschuss: 117 Euro (Festzuschuss 2007 ohne Bonus für Befund Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone ). Abrechnung der Leistungen: vollständig nach der kassenzahnärztlichen Abrechnungsweise für Arztleistungen (Bema) und für Laborleistungen (BEL). Krone 500 Euro: Vollverblendete Metall-Keramik- Krone im nicht sichtbaren Bereich (Unterkiefer, Zahn 6). Gesamtkosten: 500 Euro. Kassenzuschuss: 117 Euro (Festzuschuss 2007 ohne Bonus für Befund Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone ). Zusammensetzung der : Material- und Laborkosten: 230 Euro (davon 120 Implantat 1 800 Euro: Implantat mit Metall-Keramik-Krone im nicht sichtbaren Bereich (Unterkiefer, Zahn 6). Gesamtkosten: 1 800 Euro. Kassenzuschuss: 278 Euro (Festzuschuss 2007 ohne Bonus für Befund Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn ). Zusammensetzung der : 1. Implantat: 1 100 Euro, davon: Materialkosten: 500 Euro, implantologische Leistungen: 600 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,5-fachen Gebührensatz). 2. Suprakonstruktion: 700 Euro, davon: Material- und Laborkosten: 350 Euro (davon 110 Euro für Verblendung), zahnärztliche Leistungen: 350 Euro (berechnet nach GOZ mit dem 3,5-fachen Gebührensatz). Berechnung der Leistungshöhe Die Versicherer beziehen sich beim Berechnen der erstattung auf verschiedene Basisbeträge und rechnen den Kassenzuschuss unterschiedlich an. Beispiel: 80 Prozent von Rb/ Anrechnung des auf Leistung bedeutet: Der Versicherer erstattet zusammen mit dem Kassenzuschuss 80 Prozent der Rechnung einschließlich privater Mehrleistungen. Höchsteintrittsalter In der Tabelle ab S. 59 nennen wir das höchstmögliche Eintrittsalter. Als Eintrittsalter gilt das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr. Höchsteintrittsalter 70 Jahre heißt: Ein Kunde, der im Jahr 2007 sein 70. Lebensjahr vollendet, kann noch bis zum 31. Dezember 2007 eintreten. Mindesteintrittsalter In der Spezialtabelle für Senioren auf S. 61 nennen wir das Mindesteintrittsalter. Es wird ebenfalls berechnet als Differenz aus dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr. Mindesteintrittsalter 61 Jahre heißt: Ein Kunde, der im Jahr 2007 sein 61. Lebensjahr vollendet, kann schon ab dem 1. Januar 2007 eintreten. FOTO: P. BOURRIER / MAURITIUS 58 VERSICHERUNGEN 4/2007

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker Test der Paketangebote S. 62 Für alle gesetzlich Versicherten: Zahnzusatzversicherungen im Test Auch wer beim Abschluss schon älter ist als unsere 43-jährigen Modellkunden, zahlt nur wenig mehr. Anbieter (Adressen S. 97) Tarif Monatsbeitrag (Euro) Eintrittsalter 43 Jahre Mann Frau Kassenkrone 250 117 ) Leistungsbeispiele (Euro) Berechnung der Leistungshöhe Als Zahnersatz gilt auch Krone 500 117 ) Inlay 320 30 ) Zahnersatz auf Implantat 1 800 (Kassenzu schuss 278 ) Prozent von Basisbetrag (erstattungsfähiger Betrag) Einschränkungen Inlay Zahnersatz auf Implantat Umfangreiche Leistungen (Angebote sortiert nach Spalte Zahnersatz auf Implantat 1800 Euro ) Barmenia ZG 19 24 S 96 308 242 1 252 85 von Rb Anrechnung des auf Leistung 22) j j j Ohne Arag Z 100 22 30 S 133 283 226 1162 80 21) von Rb Anrechnung des auf Leistung Deutscher Ring Nürnberger dent+ 20 25 S 83 283 226 1162 80 von Rb 2) Anrechnung des auf Leistung ZP 80 20 26 S 117 283 226 1 162 80 von Rb Anrechnung des auf Leistung ZG 70 22 25 S 83 283 224 1162 70 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 80 % der Hallesche Biss80 20 23 S 97 247 226 1078 80 21) von Rb Anrechnung des auf Leistung 18) Leistungsumfang Höchsteintrittsalter (Jahre) j j j 65 j j j 65 j j j 70 24) j j j 75 j j j 65 Inter GZE2 14 18 S 86 249 189 989 65 4) von Re - j 11) j j 70 Arag Z 70 13 18 S 58 233 194 982 70 von Rb Anrechnung des auf Leistung Gothaer MediDent 14 17 S 133 233 194 982 70 26) von Rb Anrechnung des auf Leistung j j j 65 j j j 64 24) DKV Optident 22 20 S 86 249 189 924 65 5) von Re - j 6) j 7) j 70 R + V ZE 50 21 23 S 108 250 160 900 50 von Rb Mit Kassenzuschuss j j j 60 Signal Axa ZG 50 16 18 S 83 250 160 900 50 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 80 % der Im- Supraplantakonstruktion Württembergische Württembergische Dent- Max EG Zahn- Plus 25 33 S 96 208 178 827 65 von Rb 33) Anrechnung des auf Leistung 15 18 S 100 200 128 720 40 25) von Rb Mit Kassenzuschuss R + V ZE 40 16 17 S 100 200 128 720 40 von Rb Mit Kassenzuschuss Hanse- Merkur EZ 7 8 S 75 150 96 540 30 von Rb Mit Kassenzuschuss R + V ZE 30 12 13 S 75 150 96 540 30 von Rb Mit Kassenzuschuss Württembergische ZG 30 10 11 S 75 150 96 540 30 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 80 % der Signal GE-Dent 20 26 S 96 108 114 487 45 von Rb 31) Anrechnung des auf Leistung LVM ZG 30 11 14 S 75 117 23) 96 477 23) 30 von Rb 29) Mit Kassenzuschuss LVM ZG 25 8 10 S 63 98 23) 80 398 23) 25 von Rb 29) Mit Kassenzuschuss j j j 75 j j 34) j 60 j j j 70 j j j 60 j 9) j 10) j Ohne j j j 60 j j j 75 j j 32) j 60 j j 28) j Ohne j j 27) j Ohne Fußnoten siehe Seite 60. 0 4/2007 VERSICHERUNGEN 59

Zusatzversicherungen für Kassenpatienten Anbieter (Adressen S. 97) Im- Supraplantakonstruktion Karstadt- Quelle Neckermann Münchener Verein Tarif Monatsbeitrag (Euro) Eintrittsalter 43 Jahre Mann Frau Kassenkrone 250 117 ) Leistungsbeispiele (Euro) Berechnung der Leistungshöhe Als Zahnersatz gilt auch Krone 500 117 ) Inlay 320 30 ) Zahnersatz auf Implantat 1 800 (Kassenzu schuss 278 ) Prozent von Basisbetrag (erstattungsfähiger Betrag) Geringere Leistungen (Angebote sortiert nach Spalte Zahnersatz auf Implantat 1 800 Euro ) ZEG D 10 13 U 88 175-1170 14) 35 12) von Rb Mit Kassenzuschuss ZEG D 10 13 U 88 175-1170 14) 35 12) von Rb Mit Kassenzuschuss 768 12 13 U 100 200-720 40 von Rb 30) Mit Kassenzuschuss Einschränkungen Inlay Zahnersatz auf Implantat Leistungsumfang Höchsteintrittsalter (Jahre) h j 13) j 13) 65 24) h j 13) j 13) 65 24) h j j 70 Axa EG Zahn 7 8 U 63 125-450 25 von Rb - h j j 70 VGH 19) ZE 30 8 10 U 75 150 96 450 17) 30 von Rb 15) Mit Kassenzuschuss j 20) j 16) j 16) 70 Signal Bayer. Beamten- KK/UKV Dent- Fest ZahnOn- Top 35) 9 10 U 117 117-278 100 von Fz Mit Kassenzuschuss 7 8 U 59 59 120 139 50 von Fz Mit Kassenzuschuss Gothaer ZEG 8 9 U 47 47-111 20 8) von Ka Mit Kassenzuschuss für Kassenversorgung Deutscher Ring Deutscher Ring dent 100 10 10 U 125 151 - - 50 von Rb 3) Mit Kassenzuschuss h h j 60 j 1) h j 60 h h j 64 24) h h h Ohne dent 50 3 3 U 59 59 - - 50 von Rk - h h h Ohne S = Umfangreiche Leistungen. U = Geringere Leistungen (Erklärung siehe S. 58). h = Nein. j = Ja. D Angebot im Direktvertrieb. Rb = Gesamter Rechnungsbetrag inklusive privater Mehrkostenvereinbarungen. Fz = Festzuschuss der gesetzlichen Kasse (ohne Bonus 50 % der für die Regelversorgung, mit Bonus bis zu 65 %). Ka = Betrag für Kassenversorgung (Regelversorgung); entspricht dem doppelten Festzuschuss ohne Bonus. Rk = Restbetrag Kassenversorgung: für Regelversorgung (= doppelter Kassenfestzuschuss ohne Bonus) minus den tatsächlichen Kassenfestzuschuss (ohne Bonus 50 % der für die Regelversorgung, mit Bonus bis zu 65 %). Re = Restkosten: Gesamter Rechnungsbetrag inklusive private Mehrkostenvereinbarungen minus den tatsächlichen Festzuschuss der Kasse. 1) 120 Euro je Inlay, zusammen mit Kassenzuschuss Gesamtkosten. 2) Maximaler Rechnungsbetrag im Jahr: 10 800 Euro (maximale Erstattung im Jahr zusammen mit allen Kassenzuschüssen: 80 % von 10 800 Euro = 8 640 Euro). Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich ab Zahn 7 sind nicht mitversichert. 3) Zahnarzthonorar wird nur bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung GOZ erstattet. Keine Verblendungen an Seitenzähnen ab Zahn 6. 4) Bei regelmäßiger Vorsorge zusätzlicher Bonus von bis zu 15 % der Kassenleistung. 5) Für jedes Jahr, in dem die jährliche Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) versäumt wird: 5 Prozentpunkte weniger, bis zum Erstattungsprozentsatz von 35 %; Versicherer bezuschusst die Prophylaxe. 6) Kostet ein Inlay mehr als 400 Euro, werden die Restkosten nur bis 400 Euro ersetzt. 7) Kostet ein Implantat mehr als 1 000 Euro, werden die Restkosten (ohne Suprakonstruktion) nur bis 1 000 Euro ersetzt. 8) Erstattung von 30 %, wenn Kassenzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der Regelversorgung beträgt, 35 % bei Kassenzuschuss von 65 %. 9) Für alle Inlays im Jahr maximal 250 Euro. 10) Maximal 500 Euro Erstattung pro Implantat. 11) Maximal 260 Euro Erstattung je Inlay. 12) 65 % für Implantate und Suprakonstruktionen. 13) Versicherer erstattet für Implantate nur, wenn keine andere zahnmedizinisch ausreichende und zweckmäßige Behandlung möglich ist. 14) Ist die Implantatversorgung zahnmedizinisch nicht notwendig, werden statt 1 170 Euro nur 35 % der einer zahnmedizinisch notwendigen Alternativversorgung (z. B. Brücke) übernommen. 15) Maximal 10 000 Euro im Jahr; maximaler Zuschuss im Jahr: 30 % von 10 000 Euro = 3 000 Euro. 16) Leistung für Implantat mit Suprakonstruktion ist begrenzt auf 30 % der einer alternativen Brücken-/Kronen-/Prothesenversorgung im Jahr auf maximal 30 % von 2 000 Euro = 600 Euro. 17) Maximal 30 % der einer privatzahnärztlich abgerechneten Brücke, zurzeit maximal 30 % von 1 500 Euro = 450 Euro. 18) Angerechnet wird immer der höchstmögliche Kassenzuschuss mit Bonus (65 % der Regelversorgung), auch wenn der Versicherte ihn nicht erhält. 19) Geschäftsgebiet begrenzt auf die Länder Bremen und Niedersachsen. 20) Maximal 30 % von 400 Euro = 120 Euro im Jahr. 21) Versicherer erstattet 100 %, wenn die Rechnung keine private Mehrkostenvereinbarung enthält (nur Regelversorgung). 22) Anrechnung des immer ohne Bonus, Versicherer zahlt aber maximal so viel, dass zusammen mit der Kassenleistung 100 % der gedeckt sind. 23) für Verblendung werden nicht ersetzt, da der Zahn im hinteren Seitenzahnbereich liegt. 24) Es gilt das tatsächliche Alter (vollendetes Lebensjahr) bei Versicherungsbeginn. 25) Wurde nicht in allen drei der Behandlung vorausgehenden Jahren eine Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) durchgeführt, erstattet der Versicherer nur 35 %, maximal 2 500 Euro im Jahr. Versicherer bezuschusst die Prophylaxe. 26) Versicherer erstattet 75 %, wenn Kassenzu schuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der der Regelversorgung beträgt, 80 %, wenn er 65 % beträgt. Fallen ausschließlich für die Regelversorgung an: Erstattungsprozentsatz von 100 %. 27) Maximal 250 Euro Erstattung pro Implantat. 28) Maximal 300 Euro Erstattung pro Implantat. 29) Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahnbereich ab Zahn 6 sind nicht mitversichert. 30) Maximal 5200 Euro Erstattung im Jahr. 31) Versicherer erstattet 55 %, wenn Kassenzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der Regelversorgung beträgt, 60 %, wenn der Kassenzuschuss 65 % beträgt. Fallen ausschließlich für die Regelversorgung an: Erstattungsprozentsatz von 85 % (95 % bei Kassenzuschuss von 60 % oder 100 % bei Kassenzuschuss von 65 %). 32) Maximal 450 Euro pro Implantat (wenn Kassenfestzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der Regelversorgung beträgt: maximal 550 Euro, wenn Kassenzuschuss 65 %: maximal 600 Euro). 33) 75 %, wenn Kassenzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der Regelversorgung beträgt, 80 %, wenn der Kassenzuschuss 65 % beträgt. Fallen ausschließlich für die Regelversorgung an: Erstattungsprozentsatz von 85 % (95 % bei Kassenzuschuss von 60 % oder 100 % bei Kassenzuschuss von 65 %). 34) Maximal 650 Euro pro Implantat (wenn Kassenfestzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der Regelversorgung beträgt: maximal 750 Euro, wenn Kassenzuschuss 65 %: maximal 800 Euro). 35) Gemeinsamer Tarif von Bayerischer Beamten-KK und UKV (gemeinsamer Versichertenbestand). Stand: 1. Februar 2007 60 VERSICHERUNGEN 4/2007

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker Test der Paketangebote S. 62 Speziell für Senioren: Angebote ohne Höchsteintrittsalter Anbieter (Adressen S. 97) Mann Frau Kassenkrone 250 117 ) Leistungsbeispiele (Euro) Krone 500 117 ) Inlay 320 30 ) Zahnersatz auf Implantat 1 800 (Kassenzu schuss 278 ) Berechnung der Leistungshöhe Prozent von Basisbetrag (erstattungsfähiger Betrag) Umfangreiche Leistungen Barmenia AZ 11 13 S 88 144 208 516 35 2) von Rb Mit Kassenzuschuss Suprakonstruktion Karstadt- Quelle Neckermann DBV-Winterthur Bayer. Beamten- KK/UKV Geringere Leistungen (Angebote sortiert nach Spalte Zahnersatz auf Implantat 1 800 Euro ) ZES D 15 15 U 88 175-1170 8) 35 6) von Rb Mit Kassenzuschuss ZES D 15 15 U 88 175-1170 8) 35 6) von Rb Mit Kassenzuschuss Dent 13 13 U 117 117-278 100 von Fz Mit Kassenzuschuss ZahnOn- Top61 9) 7 9 U 59 59 120 139 50 von Fz Mit Kassenzuschuss S = Umfangreiche Leistungen. U = Geringere Leistungen (Erklärung siehe S. 58). h = Nein. j = Ja. D Angebot im Direktvertrieb. Rb = Gesamter Rechnungsbetrag inklusive privater Mehrkostenvereinbarungen. Fz = Festzuschuss der gesetzlichen Kasse (ohne Bonus 50 %, mit Bonus bis zu 65 % der für die Regelversorgung). 1) Sechs Monate nach Vollendung des 50. Lebensjahres. 2) Für Inlays erstattet der Versicherer 65 % des Rechnungsbetrags. Honorare aus privaten Mehrkostenvereinbarungen werden nur bis zum 2,3-fachen Satz der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) ersetzt. 3) Der Tarif kann auch von jüngeren Kunden abgeschlossen werden (dann zunächst niedrigerer Beitrag). Als Zahnersatz gilt auch Einschränkungen Inlay Zahnersatz auf Implantat Implantat Tarif Monats - Leistungs- beitrag (Euro) alters - um- fang unabhängig Mindesteintrittsalter (Jahre) j j j 51 1)3) h j 7) j 7) 66 5) h j 7) j 7) 66 5) h h j 61 3) j 4) h j 61 4) Versicherer erstattet 120 Euro je Inlay, zusammen mit dem Kassenzuschuss maximal 90 % der Gesamtkosten. 5) Hier gilt das tatsächliche Alter (vollendetes Lebensjahr) bei Versicherungsbeginn. 6) Versicherer erstattet 65 % für Implantate und Suprakonstruktionen. 7) für eine Implantatversorgung werden nur dann erstattet, wenn keine andere zahnmedizinisch ausreichende und zweckmäßige Behandlung möglich ist. 8) Ist die Implantatversorgung zahnmedizinisch nicht notwendig, werden statt 1 170 Euro nur 35 % der einer zahnmedizinisch notwendigen Alternativversorgung (z. B. Brücke) übernommen. 9) Gemeinsamer Tarif von Bayerischer Beamten-KK und UKV (gemeinsamer Versichertenbestand). Stand: 1. Februar 2007 So prüfen Sie weitere Angebote selbst Auch die Krankenkassen vermitteln Zahnzusatzversicherungen. Diese Angebote sind nur für ihre Mitglieder zugänglich und daher in unserem Test nicht aufgeführt. Sie können sich trotzdem ein Bild davon machen, wie umfangreich deren Zahnleistungen sind. Diese Fragen sollten Sie klären: Auf welchen Basisbetrag bezieht sich die Erstattung? Die Versicherung erstattet einen Prozentsatz der für Zahnersatz. Wichtig ist, auf welche Teile des Rechnungsbetrags sich dieser bezieht. Tipp: Prozentzahlen können täuschen. Eine Erstattung von 40 Prozent des Gesamtbetrags ist mehr wert als eine von 50 Prozent des Kassen-Festzuschusses. Wird die Kassenleistung abgezogen? Die meisten Versicherer rechnen den Kassenzuschuss auf ihre Leistung an. Der Kunde erhält dann zum Beispiel 80 Prozent des Rechnungsbetrags von gesetzlicher und privater Versicherung zusammen. Tipp: Wenn die Kassenleistung angerechnet wird, muss die Erstattung höher sein: Ein Tarif, der zusammen mit dem Kassenzuschuss 70 Prozent des Rechnungsbetrags ersetzt, leistet etwa so viel wie einer, der 50 Prozent ohne Anrechnung des ersetzt. Was gilt als Zahnersatz? Je mehr Leistungen der Versicherer bezuschusst, desto besser. Achten Sie besonders auf Inlays (Gussfüllungen aus Metall oder Keramik anstelle von Amalgam) und Implantate. Tipp: Wünschen Sie Leistungen für Implantatversorgung, sollte die Versicherung sowohl für das im Kiefer verankerte Implantat als auch für den darauf befestigten Zahnersatz (Suprakonstruktion) zahlen. Sind Leistungen eingeschränkt? Je weniger Leistungen ein Vertrag ausschließt oder einschränkt, desto besser. Manchmal sind Verblendungen an hinteren Zähnen ausgeschlossen oder es gibt Höchstbeträge für Inlays oder Implantate. Manche Tarife erstatten private Zahnarzthonorare nur bis zum 2,3 -fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Tipp: Wählen Sie einen Tarif, der Zahnarzthonorare bis zum 3,5-fachen GOZ- Satz erstattet. Denn Zahnärzte dürfen für schwierigere Behandlungen höhere Honorare nehmen. 0 4/2007 VERSICHERUNGEN 61

Zusatzversicherungen für Kassenpatienten Für Lücken im gesetzlichen Schutz sind die privaten Ergänzungsversicherungen gedacht. Die Kassen zahlen für Akupunktur oder eine Brille nur selten und bei Zahnimplantaten bleiben hohe am Patienten hängen. EXTRAS RICHTIG AUSWÄHLEN Zähne, Brille, Heilpraktiker die Versicherer schnüren ganze Pakete mit Ergänzungsversicherungen für Kassen - patienten. Unser Test zeigt, welche Angebote sinnvoll sind. Zuerst die neue Krone, jetzt die stärkere Brille und dann rät der Arzt auch noch zu Akupunktur gegen die Migräne. Das können viele Kassenpatienten nicht mal schnell aus ihrem Monatsgehalt bezahlen. Denn immer stärker müssen sie sich an den beteiligen oder sie ganz übernehmen. Das Loch muss dann der Sparstrumpf oder eine private Versicherung füllen. Für diese Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung bieten die privaten Versicherer Leistungspakete an. Am häufigsten geht es um Zähne, Brillen und Heilpraktiker. Aber auch Extras wie Auslandsreise-Krankenversicherungen, Kran - kenhaustagegeld, die Übernahme von Reiseimpfungen oder Praxisgebühren werden dazugepackt. Ideal sind solche Pakete nicht. Denn der Kunde kann sich nicht das zusammenstellen, was er wirklich braucht. Er muss das Paket so nehmen, wie es ist. Einige Extras kann er günstiger einzeln abschließen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung zum Beispiel ist wichtig, weil sie anders als die Kasse Behandlungen außerhalb von Europa erstattet und einen notwendigen Rücktransport nachhause bezahlt. Diese Versicherung gibt es allerdings für ein paar Euro Jahresbeitrag als Einzelvertrag. Versicherer zahlt nicht alles Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht so wichtig wie etwa eine private Haftpflichtversicherung. Trotzdem können sie sinnvoll sein, wenn ein Patient zum Beispiel Wert auf hochwertigen Zahnersatz wie Implantate legt oder auf den Besuch beim Heilpraktiker, den die Kasse gar nicht bezahlt. Allerdings sind die Leistungen der Versicherung meist auf Höchstbeträge begrenzt. Der Patient muss dann einen Teil der immer noch selbst tragen. Wir haben 82 Pakettarife untersucht, die unsere Mindestanforderungen erfüllen (siehe S. 65). Hinzu kamen noch zwölf spezielle Seniorentarife. Die Angebote der Krankenkassen haben wir nicht untersucht, weil sie nur den Mitgliedern zugänglich sind. Wer ein Angebot von seiner Kasse erhält, sollte dieses auf jeden Fall mit den Tarifen, die allen zugänglich sind, vergleichen. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Rabatte für die Mitglieder einer Kasse nur gering sind. Eine teure Versicherung wird dadurch nicht attraktiv. Das gilt für die Versicherungspakete genauso wie für die reinen Zahnzusatzversicherungen. Es ist gut möglich, dass der Kunde die gewünschten Leistungen mit einem Tarif aus unserem Test günstiger bekommt. Besonders genau haben wir uns die Zuschüsse zu Zähnen, Brillen und Kontaktlinsen sowie zu Heilpraktikerbehandlungen angeschaut. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Preise und Leistungen in allen drei Fällen stark unterscheiden. Kunden, denen es vor allem um eine sehr hohe erstattung für Zahnersatz und Implantate geht, sind am besten mit einem reinen Zahnzusatztarif bedient (siehe S. 59 und 60). Wer mit etwas weniger zufrieden ist, findet auch bei den Ergänzungspaketen günstige Angebote. 62 VERSICHERUNGEN 4/2007

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker Test der Paketangebote S. 62 FOTOS: PHOTOTAKE / MAURITIUS; U. GRABOWSKY / PHOTOTHEK.NET; K. OSTER Reine Heilpraktikertarife gibt es nicht. Der mit 8 Euro Monatsbeitrag für einen 43-jährigen Mann besonders günstige Tarif Komfort der Bayerischen Beamten Versicherung (BBV) umfasst neben umfangreichen Heilpraktikerleistungen auch noch Kurtagegeld und Zuschüsse für Sehhilfen und Arzneimittel, die von der Kasse nicht bezahlt werden. Geld für Brillen und Kontaktlinsen gibt es ebenfalls nur im Paket mit anderen Leistungen. Heilpraktiker auf eigene Rechnung Der beste Arzt ist die Natur. Sie heilt drei Viertel aller Krankheiten und spricht nie Böses über einen Kollegen, sagte der griechische Arzt Galen zweihundert Jahre nach Christi Geburt. Auf diese Erkenntnis berufen sich die etwa 20 000 Heilpraktiker in Deutschland. Bei den Patienten finden Naturheilverfahren immer mehr Anklang. Nach einer Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2004 bevorzugten 51 Prozent der Befragten einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren gegenüber einem reinen Schulmediziner. Doch bislang bezahlen die Kassen weder die Behandlung beim Heilpraktiker noch alle Naturheilverfahren, die Ärzte anbieten. Eine Ausnahme ist die Akupunktur. Seit dem Jahr 2006 zahlen die Kassen, wenn es um chronische Knie- und Rückenschmerzen geht. Bei vielen anderen Anwendungsmöglichkeiten der Nadeltechnik wie Migräne muss der Kranke aber noch immer selbst in die Tasche greifen. Nicht jede Therapie versichert Geht ein Patient bevorzugt zum Heilpraktiker, kann sich eine Ergänzungsversicherung lohnen. Allerdings bezahlen auch die privaten Versicherer nicht alles, was Heilpraktiker anbieten. Die meisten Tarife orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder am Hufeland-Verzeichnis. Sie listen gebräuchliche Therapien auf. Zuschüsse gibt es zum Beispiel für Akupunktur und Akupressur, zum Teil auch für Chiropraktik und traditionelle chinesische Medizin. Legt jemand Wert auf bestimmte Naturheilverfahren, sollte er vor Abschluss einer Versicherung abklären, ob UNSER RAT Gezielt versichern. Versichern Sie möglichst nur die Leistungen, die Sie wirklich brauchen. Dreierpaket. Wer für Zähne, Brille und Heilpraktiker umfangreiche Zuschüsse möglichst preiswert bekommen möchte, ist mit dem GKVplus der Debeka und EST der HanseMerkur gut bedient. Heilpraktiker. Policen, die nur Behandlungen beim Heilpraktiker abdecken, gibt es nicht. Günstige Pakete mit umfangreichen Leistungen sind zum Beispiel Komfort der BBV und AM8 der DKV. der Tarif wirklich diese spezielle Behandlung abdeckt. Was für die meisten Tarife gilt, hat auch die BBV für ihren günstigen Komfort -Tarif geregelt: Sie bezahlt die Rechnung des Heilpraktikers nicht komplett. Sie übernimmt 80 Prozent der, jedoch maximal 500 Euro pro Jahr. Das ist nicht allzu viel, denn allein eine Akupunkturbehandlung bei Migräne dauert oft mehrere Sitzungen und kostet um die 750 Euro. Der Patient bekäme also nur zwei Drittel der erstattet. Besser sieht es mit dem Tarif AM8 der DKV aus, der unseren Modellkunden Zähne. Wenn es Ihnen nur auf eine sehr hohe Leistung für Zahnersatz ankommt, bekommen Sie diese in einem reinen Zahnzusatztarif günstiger. Die Angebote finden Sie auf Seite 59. Brille. Eine Versicherung nur wegen der Leistung für Brille oder Kontaktlinsen abzuschließen, lohnt sich meistens nicht. Senioren. Bevor Sie sich mit geringen Leistungen in einem Seniorentarif zufriedengeben, schauen Sie sich die herkömmlichen Tarife mit höheren Leistungen an, die keine Altersbeschränkung haben. 0 4/2007 VERSICHERUNGEN 63

Zusatzversicherungen für Kassenpatienten 10 Euro im Monat kostet, 2 Euro mehr als der BBV-Tarif. Hier gibt es keine jährliche Obergrenze. Der Kunde erhält immer 80 Prozent der. Wenig Zuschuss zur Brille An Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen für Erwachsene beteiligen sich die Kassen fast gar nicht mehr. Ausnahmen gelten nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung und nach Augenverletzungen. Aber auch die Ergänzungsversicherungen bezahlen nicht die gesamte Optikerrechnung. Manche Versicherer leisten nur nach einer Dioptrienveränderung, und der Höchstbetrag reicht oft nur für eine sehr preiswerte Brille. Einen hohen Betrag bietet zum Beispiel die Barmenia mit 300 Euro im Pakettarif AN, allerdings nur alle zwei Jahre. Eine Frau, die mit 43 Jahren abschließt, bezahlt dafür 18 Euro pro Monat. Nach zwei Jahren hätte sie bereits 432 Euro investiert. Sie hätte das Geld besser selbst angespart. Für Kunden, die nur an Zuschüssen für Sehhilfen interessiert ist, lohnt sich eine Ergänzungsversicherung meist nicht. Bitte lesen Sie weiter auf Seite 68. Privater Zusatzschutz kann die Leistungen der Krankenkasse ergänzen Einen Teil der müssen aber auch Patienten mit privater Ergänzungsversicherung selbst tragen. Leistungsbereich Zahnersatz (wie Kronen, Brücken, Implantate) Inlays Heilpraktikerbehandlungen Naturheilverfahren durch Ärzte Brillen und Kontaktlinsen Versicherungsschutz im Ausland Das zahlt die gesetzliche Krankenversicherung j Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent des Betrags, den die Kasse für die jeweilige Regelversorgung festgelegt hat. Die andere Hälfte und die einer höherwertigen Versorgung trägt der Patient. j Bonus: Der Zuschuss erhöht sich auf 60 Prozent oder 65 Prozent, wenn der Patient seine Zähne gut gepflegt hat und die vergangenen fünf oder zehn Jahre jährlich zur Vorsorge beim Zahnarzt war. j Verblendungen von Kronen an Seitenzähnen und Implantate sind keine Regelversorgung. Der Patient erhält aber den Festzuschuss. j Zuschuss für Inlays nur in Höhe der für eine normale Füllung (zum Beispiel aus Amalgam). j Keine übernahme, da Heilpraktiker keine Kassenzulassung besitzen. j übernahme möglich auch für Verfahren, die von der Schulmedizin abweichen (wie Homöopathie), sofern diese nicht wegen zu geringem Therapienutzen explizit von der Kassenversorgung ausgeschlossen sind (wie Balneofototherapie). j Zuschuss zu Brillengläsern für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bis zu einer festgesetzten Obergrenze (Festbetrag); ab 14 nur bei einer Sehstärkenänderung von mindestens 0,5 Dioptrien. j Zuschuss zu den Brillengläsern für Erwachsene nur, wenn eine schwere Sehbeeinträchtigung vorliegt. j Höherer Zuschuss zu Kontaktlinsen für die obengenannten Patienten nur, wenn die Linsen medizinisch zwingend erforderlich sind. j In der EU und in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erhalten Patienten Heilbehandlungen in dem Umfang, wie ihn die dortige Krankenkasse vorsieht. j Keine übernahme für Rücktransport nach Deutschland. j Keine übernahme für Schutzimpfungen für private Reisen. Das zahlt die private Ergänzungsversicherung j Die meisten Tarife übernehmen 25 bis 70 Prozent der Gesamt - kosten oder zusammen mit dem Kassenzuschuss 45 bis 85 Prozent der Gesamtkosten einschließlich der privat zu tragenden Mehrkosten für höherwertige Versorgungen. j Einige Tarife gewähren nur einen Zuschuss zur Regelversorgung (je nach Tarif 50 bis 100 Prozent der Restkosten). j Manche Tarife erstatten keine für Implantate oder für Verblendungen an Seitenzähnen. j Die meisten Tarife erstatten 25 bis 70 Prozent der oder zusammen mit dem Kassenzuschuss 45 bis 85 Prozent der. j Einige Tarife erstatten jedoch keine für Inlays. j Die meisten Tarife zahlen für Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder aus dem Hufeland-Verzeichnis. j Erstattet werden 50 bis 80 Prozent jeder Rechnung je nach Tarif jedoch maximal 260 Euro bis 1600 Euro im Jahr. j Einige Tarife leisten in begrenztem Umfang auch für Behand - lungen bei einem Arzt für Naturheilkunde, die die Kasse nicht übernimmt (wie Bioresonanztherapie) sowie für die verordneten Medikamente (Leistungen s und g in der Tabelle S. 66). Erstattung für Kinder und Erwachsene für Brille oder Kontaktlinsen j entweder bei einer Sehstärkenänderung von mindestens 0,5 Dioptrien 80 bis 100 Prozent der, je nach Tarif begrenzt auf 100 bis 255 Euro, oder j einmal jährlich 80 Prozent der, je nach Tarif jedoch maximal 100 bis 200 Euro, oder j alle zwei oder drei Jahre 50 bis 100 Prozent der je nach Tarif jedoch maximal 130 bis 300 Euro. j Bei vorübergehendem Aufenthalt (wie im Urlaub) werden Behandlungskosten im europäischen und im außereuropäischen Ausland erstattet (Leistung a in der Tabelle S. 66). j Erstattung für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte. j Einige Tarife bezuschussen auch Reiseimpfungen (Leistung q). 64 VERSICHERUNGEN 4/2007

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker Test der Paketangebote S. 62 AUSGEWÄHLT j GEPRÜFT j BEWERTET FOTOS: SUPERBILD; ALTRENDO / GETTY IMAGES FINANZtest hat Ergänzungstarife aller privaten Krankenversicherer untersucht, die jedem Kunden offenstehen. Nicht aufgenommen haben wir die Tarife der Continentalen und die Tarife der LKH, da diese Gesellschaften nicht bereit waren, uns die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Berücksichtigt wurden Angebote, die keine Selbstbeteiligung vorsehen und die nicht mit weiteren Tarifbausteinen kombiniert werden müssen. Nicht aufgenommen haben wir Optionstarife für junge Versicherte, bei denen nach wenigen Jahren oder mit dem Erreichen eines festgelegten Höchstalters der Versicherungsschutz endet oder der Kunde auf einen anderen Tarif umsteigen muss. Ebenfalls nicht berücksichtigt haben wir j Tarifkombinationen, die neben für Zahnersatz oder ambulante Leistungen auch für die Chefarztbehandlung im Krankenhaus erstatten, j ambulante Zusatz- oder erstattungstarife, die die für privatärztliche Behandlung bei niedergelassenen Ärzten tragen. Beide Tarifarten sind mit den übrigen Angeboten in der Untersuchung nicht vergleichbar. Versicherungspakete für alle, S. 66 In diese Marktübersicht wurden Tarife aufgenommen, die folgende Mindestleistungen bieten: j entweder Leistungen sowohl für Zahnersatz als auch für Heilpraktikerbehandlungen und für Brillen und Kontaktlinsen (egal in welcher Höhe) oder j umfangreiche Leistungen ( S) in wenigstens einem dieser drei Bereiche (siehe Leistungsumfang). Angegeben sind die auf volle Euro gerundeten Monatsbeiträge für gesunde Neukunden mit einem Eintrittsalter von 43 Jahren. Jüngere Neukunden zahlen etwas weniger, ältere etwas mehr, da die Tarife in dieser Marktübersicht nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, also eine Alterungsrückstellung bilden. Spezialangebote für Senioren, S. 69: Die geforderten Mindestleistungen waren hier geringer als bei den Versicherungspaketen für alle. Die Ergänzungstarife für Senioren mussten lediglich Leistungen entweder für Zahnersatz oder für Heilpraktikerbehandlungen oder für Sehhilfen vorsehen also mindestens ein U in einem dieser drei Leistungsbereiche erhalten haben. Wir nennen die gerundeten Monatsbeiträge für gesunde Neukunden. Sie gelten unabhängig vom Eintrittsalter. Die Tarife in dieser Tabelle sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Solche Tarife können im laufenden Vertrag altersabhängige Beitragserhöhungen vorsehen. Wir haben aber nur Tarife aufgenommen, deren Beitrag ab dem Mindesteintrittsalter nicht mehr altersabhängig steigt. Außerdem haben wir nur Tarife ohne Höchsteintrittsalter aufgenommen, die der Versicherer nur in den ersten drei Vertragsjahren kündigen kann. Leistungsumfang Wir haben nur Leistungen in der Tabelle dargestellt, die in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben sind. Für die drei wichtigsten Ergänzungsleistungen haben wir mit Symbolen gekennzeichnet, ob der Tarif umfangreiche (S) oder geringere Leistungen (U) oder keine Leistungen (T) bietet. Zahnleistungen Die Symbole S und U haben die gleiche Bedeutung wie in den Tabellen ab Seite 59. S = Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen und erfüllt mindestens diese Anforderungen: Der Versicherer erstattet für Zahnersatz mindestens in Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen. Oder: Er erstattet zusammen mit dem Kassenzuschuss mindestens 45 Prozent der Gesamtkosten einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen. Oder: Der Versicherer erstattet mindestens 30 Prozent der Restkosten, die von den Gesamtkosten einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen nach Abzug des verbleiben. j Außerdem übernimmt der Versicherer für Inlays mindestens in Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten, wenn die gesetzliche Kasse für eine normale Füllung zahlt. Gibt es eine Leistungs - obergrenze für jedes Inlay, darf diese nicht unter 80 Euro liegen, gibt es eine Leistungsobergrenze pro Jahr, darf diese nicht unter 240 Euro liegen. j Auch für Implantate werden mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten übernommen. Gibt es eine Leistungsobergrenze für jedes Implantat oder für alle Implantate im Jahr, darf diese nicht unter 250 Euro ohne den Zahnersatz auf dem Implantat und nicht unter 400 Euro mit Zahnersatz liegen. j Gibt es eine Leistungsobergrenze für die gesamte Zahnersatzerstattung im Jahr, darf diese nicht unter 1 000 Euro liegen. U = Geringere Leistungen für Zahnersatz und/oder geringere Leistungen für Inlays oder Implantate. T = Keine übernahme für Zahnleistungen. Heilpraktikerleistungen S = Umfangreiche Leistungen. Der Versicherer übernimmt mindestens 70 Prozent jeder Heilpraktikerrechnung bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Euro oder höher. Das heißt, von 750 Euro für eine Akupunkturbehandlung werden mindestens 500 Euro ersetzt. U = Geringere Leistungen. Der Versicherer übernimmt weniger als 70 Prozent der oder er begrenzt die Erstattung auf unter 500 Euro im Jahr. Das heißt, von 750 Euro für eine Akupunkturbehandlung werden weniger als 500 Euro ersetzt. T = Keine übernahme für Heilpraktikerleistungen. Brillen und Kontaktlinsen S = Umfangreiche Leistungen. Bei jeder Veränderung der Sehstärke übernimmt der Versicherer mindestens 50 Prozent der für eine Sehhilfe bis zu einer Obergrenze von 180 Euro oder höher. Das heißt, von einer Brille im Wert von 360 Euro 200 Euro für das Gestell, je 80 Euro für die Gläser werden bei jeder Dioptrienveränderung mindestens 180 Euro ersetzt. Oder: Alle zwei Jahre übernimmt der Versicherer mindestens 50 Prozent der für eine Sehhilfe bis zu einer Obergrenze von 180 Euro oder höher. Das heißt, von einer Brille im Wert von 360 Euro 200 Euro für das Gestell, je 80 Euro für die Gläser werden alle zwei Jahre auch ohne Dioptrienveränderung mindestens 180 Euro ersetzt. Oder: Jedes Jahr übernimmt der Versicherer mindestens 50 Prozent der für eine Sehhilfe bis zu einer Obergrenze von 120 Euro oder höher. Das heißt, von einer Brille im Wert von 360 Euro 200 Euro für das Gestell, je 80 Euro für die Gläser werden jährlich auch ohne Dioptrienveränderung mindestens 120 Euro ersetzt. U = Geringere Leistungen. Der Versicherer übernimmt geringere Beträge oder er gewährt die Leistung seltener als alle zwei Jahre oder nicht bei jeder Dioptrienveränderung. Der Kunde bekommt die Leistungen jedoch auch ohne dass sich die gesetzliche Krankenkasse an den beteiligt. T = Keine übernahme für Brillen und Kontaktlinsen oder übernahme nur, wenn die gesetzliche Krankenkasse auch einen Zuschuss zahlt. Das tut sie bei Erwachsenen nur bei einer schweren Sehbehinderung. Höchsteintrittsalter In der Tabelle ab Seite 66 nennen wir das höchstmögliche Eintrittsalter. Als Eintrittsalter gilt das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr. Höchsteintrittsalter 70 Jahre heißt: Ein Kunde, der im Jahr 2007 sein 70. Lebensjahr vollendet, kann noch bis zum 31. Dezember 2007 eintreten. Mindesteintrittsalter In der Tabelle mit Spezialangeboten für Senioren auf S. 68 nennen wir das Mindesteintrittsalter. Es wird ebenfalls berechnet als Differenz aus dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr. Mindesteintrittsalter 61 Jahre heißt: Ein Kunde, der im Jahr 2007 sein 61. Lebensjahr vollendet, kann schon ab dem 1. Januar 2007 eintreten. 0 4/2007 VERSICHERUNGEN 65

Zusatzversicherungen für Kassenpatienten Zähne, Brille, Heilpraktiker: Versicherungspakete für alle Wenn Sie sich nur für Extras beim Zahnersatz interessieren, beachten Sie die reinen Zahnzusatztarife auf Seite 59. Anbieter (Adressen S. 97) Tarif Monatsbeitrag Leistungsumfang (Euro) Eintrittsalter 43 Jahre Zuschuss zu für Weitere Leistungen Mann Frau Zahnleistungen Heilprak - tikerleistungen Brillen und Kontaktlinsen (a t) Höchsteintrittsalter (Jahre) Allianz 1) 724 Plus 13 18 S U U a, m 64 6) Allianz 1) Z65 13 16 S T T a 64 6) Allianz 1) Z65+AP 18 24 S U U a, m 64 6) Allianz 1) AB + Z65 35 56 S S S a, h, m, n,s 64 6) Arag 281 6 8 U U U a,i 65 Arag 282+283 17 21 S U U a, i 65 Axa EG basis 12 17 S U U a 70 Barmenia AN 12 18 T S S a, s Ohne Barmenia AN + ZG 31 42 S S S a, s Ohne Bayer. Beamten-KK ZG 8 9 U T S a, e 70 6) Bayer. Beamten-KK ZG plus 14 16 U T S a 70 6) Bayer. Beamten-KK ZG + KombiPrivat 20 23 U S S a, c, i, j, n, q, s 70 Bayer. Beamten-KK/UKV ZahnPlus 5) 16 17 S T U a 60 Bayer. Beamten-KK/UKV ZahnPlus + KombiPrivat 5) 27 32 S S U a, c, i, j, n, q, s 60 Bayer. Beamten-KK/UKV ZahnOnTop + KombiPrivat 5) 18 23 U S T c, i, j, n, q, s 60 BBV Klassik 16 19 S T U a, h, i, t 64 BBV Komfort 8 14 T S U d, j, k, s 64 BBV Klassik + Komfort 25 33 S S S a, d, h, i, j, k, s, t 64 Central GZE1 11 14 S T U a, c, e, m 64 6) Central GZEX 1 25 34 S S U a, c, e, m 64 6) Concordia AZ+AZ Plus 14 16 U S U a, c, e, h, i, m, t 64 DBV-Winterthur 035 9 13 S U U s 65 DBV-Winterthur Premium 28 33 S S U a, h, k, m, n, s, t 65 DBV-Winterthur 030 8 12 U U U a, h, j, k, o, s, t 65 Debeka AZplus 8 8 S T T a Ohne Debeka GKVplus 16 21 S S S a, k, s Ohne Debeka AZplus+GA 21 32 S S U a, h, i, j, k, o, s, t Ohne Deutscher Ring med 100 15 21 T S S a, c, h, i, j, m, n, o, q, s, t 65 Deutscher Ring dent 50+med 100 18 24 U S S a, c, h, i, j, m, n, o, q, s, t 65 Deutscher Ring dent+ + med100 35 46 S S S a, c, h, i, j, m, n, o, q, s, t 65 DEVK ETG Plus 20 21 U4) S U a, s 65 6) DKV AZT 18 25 S2) S U d, h, j, k, s 70 DKV AM7 + AZT 24 33 S2) S S a, d, h, j, k, s 70 DKV AM8 10 14 U2) S U a 70 Gothaer MediTop2 20 26 U S U a, b 64 6) Gothaer MediAmbulant 16 26 T S S h, i, j, o, p, s, t 64 6) Gothaer AE 14 20 U U S a, i 64 6) Gothaer MediAmbulant + ZEG 24 35 U S S h, i, j, o, p, s, t 64 6) Gothaer MediAmbulant + MediDent 30 43 S S S h, i, j, o, p, s, t 64 6) Hallesche AE 3 16 19 S U U a, e, h, t 65 HanseMerkur ES 12 13 U T S a, c, i, m Ohne HanseMerkur EST 18 24 S S S a, c, i, j, m, o, q, s 65 Huk-Coburg AZZ 21 30 U S S a, h, i, j, o, s, t 65 6) Huk-Coburg AZZplus 28 39 S S S a, h, i, j, o, s, t 65 6) Inter GE1+GZE1 12 17 S4) U U a, b, g, l, q 70 Inter GE2 17 20 T S U a, c, h, i, j, l, m, n, p, q, s, t 70 Inter GE2+GZE1 22 26 S4) S U a, c, h, i, j, l, m, n, p, q, s, t 70 KarstadtQuelle GE D 7 9 S T U - 70 LVM EG-Basis 10 12 U U U - 64 6) LVM EG-Komfort 15 18 S S U - 64 6) Mannheimer ZAZ 43 50 S S U h, i, s, t 60 66 VERSICHERUNGEN 4/2007

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker Test der Paketangebote S. 62 Anbieter (Adressen S. 97) Tarif Monatsbeitrag Leistungsumfang (Euro) Eintrittsalter 43 Jahre Zuschuss zu für Weitere Leistungen Mann Frau Zahnleistungen Heilprak - tikerleistungen Brillen und Kontaktlinsen (a t) Höchsteintrittsalter (Jahre) Mannheimer ZA2 50 17 20 T S U f, h, i, p, s, t 60 Mannheimer ZA2 75 31 36 T S S f, h, i, p, s, t 60 Münchener Verein 170 15 19 U T S a 60 Nürnberger EG 15 17 U U S a, b, m 60 6) Nürnberger EG+ 24 26 U U S a, c, j, m, p 60 6) Nürnberger MEG 26 28 U U S a, m, n 60 6) Pax-Familienfürsorge ZEV (8) 22 25 U S T d 65 Pax-Familienfürsorge AZ (8) 17 19 T T S j, p 65 Pax-Familienfürsorge AZplus (8) 21 25 T T S h, i, j, p, s, t 65 R + V EG 3 10 12 T T S a, b, d 60 R + V EG 4 15 19 T U S a, b, d 60 R + V EG3+ZE30 22 25 S T S a, b, d 60 R + V EG4+ZE30 27 32 S U S a, b, d 60 Signal GE+GEplus 16 22 S S U a, d, h, i, t 60 Signal GE+GETop 24 31 S S U a, c, d, g, h, i, j, m, n, q, s, t 60 Süddeutsche WG+ZH40 25 33 S S U a, e, h Ohne universa EZ2 23 32 T S S c, h, i, j, k, n, p, r, s, t 70 universa EZ2+GZ 31 41 U S S a, c, h, i, j, k, n, p, r, s, t 70 universa EZ1+GZ 23 30 U U S a, c, h, i, j, k, n, p, r, s, t 70 universa EZ2 + GZ Plus 41 52 S S S a, c, h, i, j, k, n, p, r, s, t 70 universa EZ1 + GZ Plus 32 41 S U S a, c, h, i, j, k, n, p, r, s, t 70 universa GZ Plus 17 21 S T U a, h, t 70 VGH 3) AZT+AZP 23 32 S S S a, c, e, h, i, j, n, q, r, s, t 60 Victoria GE+GEP 12 16 U4) S U a, i 69 6) Victoria GE + ZEG 13 16 S4) T U a, i 69 6) Victoria GE+GEP+ZEG 19 24 S4) S U a, i 69 6) Württembergische EG+ZG30 17 22 S U U c, i, m 65 Württembergische EGN 12 16 T U S c, h, i, m, r, t 65 Württembergische EGS 46 51 T U S c, h, i, j, k, m, r, t 65 Württembergische EGS+ZG30 56 61 S U S c, h, i, j, k, m, r, t 65 Württembergische EGN+ZG30 22 27 S U S c, h, i, m, r, t 65 S = Umfangreiche Leistungen. U = Geringere Leistungen (Erklärung siehe S. 65). T = Keine Leistungen. D Angebot im Direktvertrieb 1) Eintrittsalter von 44 statt 43 Jahren zugrunde gelegt, da hier das angebrochene Lebensjahr gilt. 2) Für Inlays gilt: nur Gold-Inlays ohne Verblendung. 3) Geschäftsgebiet nur Bremen und Niedersachsen. 4) Erstattung begrenzt auf den 2,3-fachen Satz der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ). 5) Gemeinsamer Tarif von Bayerischer Beamten KK und UKV (ein Versichertenbestand). 6) Für die Bestimmung des höchstmöglichen Eintrittsalters gilt hier das tatsächliche Alter (vollendetes Lebensjahr) bei Versicherungsbeginn. Weitere Leistungen: a: Auslandsreise-Krankenversicherung mit Auslandsrücktransport. b: Krankenhaustagegeld (je nach Tarif 9 Euro bis 15 Euro pro Tag). c: Krankenhausaufenthalte: Vollständige oder begrenzte Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen (10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr). d: Kurtagegeld für ambulante und stationäre Kuren (je nach Tarif 5 Euro bis 20 Euro pro Tag). e: Kurtagegeld für stationäre Kuren (je nach Tarif 5 Euro bis 20 Euro pro Tag). f: Übernahme der Übernachtungskosten bei ambulanten Kuren (je nach Tarif maximal 25 oder 50 Euro am Tag). g: Ambulante Wahlleistungen: Begrenzte übernahme für alle medizinisch notwendigen Leistungen niedergelassener Ärzte, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind (u. a. auch Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen). h: Große Hilfsmittel (zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle): Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und/oder der über die Festbeträge der gesetzlichen Kassen hinausgehenden. i: Heilmittel (z. B. Massagen): Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und der Gebühr von 10 Euro je Verordnung. j: Arzneimittel: Vollständige oder begrenzte Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Medikament. k: Arzneimittel: Begrenzte Übernahme auch von für Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden (z. B. für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel). l: Ambulante Operationen im Krankenhaus: Vollständige oder begrenzte übernahme für Chefarztbehandlung. m: Übernahme der vom gesetzlich Versicherten selbst zu tragenden Mehrkosten, wenn er ein teureres als das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsucht. n: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: Begrenzte übernahme für Untersuchungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur bei einem konkreten Krankheitsverdacht übernimmt. o: Fahrtkosten: Begrenzte übernahme für Krankenfahrten und/oder Krankentransporte zur ambulanten Behandlung. p: Praxisgebühr: Vollständige oder begrenzte Übernahme der Praxisgebühr von je 10 Euro im Quartal für den Besuch eines Arztes/Psychotherapeuten oder Zahnarztes. q: Reiseimpfungen: Vollständige oder begrenzte übernahme für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen. r: Häusliche Krankenpflege: Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und der Gebühr von 10 Euro je Verordnung. s: Naturheilverfahren (durch Ärzte): Begrenzte übernahme für Naturheilverfahren, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt (z. B. Bioresonanztherapie) einschließlich der verordneten Medikamente. t: Kleine Hilfsmittel (z. B. Gummistrümpfe, orthopädische Einlagen): Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und/oder der über die Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden. Stand: 1. Februar 2007 0 4/2007 VERSICHERUNGEN 67

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker Test der Paketangebote S. 62 Fortsetzung von Seite 64. Schwache Seniorentarife Viele der Zusatzpakete schließen Senioren von vornherein durch ein Höchsteintrittsalter zwischen 60 und 70 Jahren aus. Auf eine Altersbegrenzung verzichten nur die Barmenia, die Debeka, die HanseMerkur im Tarif ES und die Süddeutsche. Einige Versicherer bieten hingegen spezielle Seniorentarife an. Im Unterschied zu den herkömmlichen Tarifen müssen Senioren, die beim Abschluss der Versicherung schon älter sind, hier nicht mehr bezahlen als jüngere. Einen besonderen Vorteil bieten die zehn der zwölf Seniorenpakete, die eine Auslandsreise-Krankenversicherung enthalten. Die Versicherer können diese Pakete nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr kündigen. Kunden mit einem Einzelver- trag über eine Reisekrankenversicherung kann das passieren. Allerdings lassen die übrigen Leistungen der Seniorenpakete zu wünschen übrig. Nur die LVM schließt umfangreiche Heilpraktikerleistungen ein. Auch beim Zahnersatz oder der Brille sind die Angebote nur mäßig. Deshalb ist es ratsam, es zuerst bei den herkömmlichen Versicherungen ohne Altersbegrenzung zu versuchen. j Spezielle Versicherungspakete für Senioren Einige Tarife ohne Altersbeschränkung finden Sie auch auf den Seiten 66 und 67, teilweise sogar mit höheren Leistungen. Anbieter (Adressen S. 97) Tarif Monatsbeitrag Leistungsumfang (Euro) altersunabhängig Zuschuss zu für Weitere Leistungen Mann Frau Zahnleistungen Heilprak - tikerleistungen Brillen und Kontaktlinsen (a t) Mindesteintrittsalter (Jahre) Bayer. Beamten-KK/UKV 1) ZahnPlus61 20 20 S T U a 61 Central BestAktiv 16 16 S T U a 50 3) Debeka GKV55plus 14 15 S T S a, k 55 3) DEVK ETG 65 13 13 U2) T U a 65 3) DEVK ETGZ65 + ITG 21 21 S T U a, i 65 3) LVM EG-Basis 65 16 17 U U U - 65 3) LVM EG-Komfort 65 23 24 S S U - 65 3) Signal GE-Aktiv-Plus 29 29 S T U a, c, d, h, i, j, m, t 61 Signal GE-Aktiv 15 15 U T U a, d, i 61 Süddeutsche WGZ2 10 11 U T U a 55 Süddeutsche WGZ3 17 17 U T U a, e 55 Süddeutsche WGZ4 31 38 S U U a, e 55 1) Gemeinsamer Tarif von Bayerischer Beamten KK und UKV (ein Versichertenbestand). 2) Erstattung begrenzt auf den 2,3-fachen Satz der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ). 3) Für die Bestimmung des Mindesteintrittsalters gilt hier das tatsächliche Alter (vollendetes Lebensjahr) bei Versicherungsbeginn. Weitere Leistungen: a: Auslandsreise-Krankenversicherung mit Auslandsrücktransport. b: Krankenhaustagegeld (je nach Tarif 9 Euro bis 15 Euro pro Tag). c: Krankenhausaufenthalte: Vollständige oder begrenzte Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen (10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr). d: Kurtagegeld für ambulante und stationäre Kuren (je nach Tarif 5 Euro bis 20 Euro pro Tag). e: Kurtagegeld für stationäre Kuren (je nach Tarif 5 Euro bis 20 Euro pro Tag). f: Übernahme der Übernachtungskosten bei ambulanten Kuren (je nach Tarif maximal 25 oder 50 Euro am Tag). g: Ambulante Wahlleistungen: Begrenzte übernahme für alle medizinisch notwendigen Leistungen niedergelassener Ärzte, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind (u. a. auch Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen). h: Große Hilfsmittel (zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle): Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und/oder der über die Festbeträge der gesetzlichen Kassen hinausgehenden. i: Heilmittel (z. B. Massagen): Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und der Gebühr von 10 Euro je Verordnung. j: Arzneimittel: Vollständige oder begrenzte Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Medikament. k: Arzneimittel: Begrenzte Übernahme auch von für Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden (z. B. für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel). l: Ambulante Operationen im Krankenhaus: Vollständige oder begrenzte übernahme für Chefarztbehandlung. m: Übernahme der vom gesetzlich Versicherten selbst zu tragenden Mehrkosten, wenn er ein teureres als das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsucht. n: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: Begrenzte übernahme für Untersuchungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur bei einem konkreten Krankheitsverdacht übernimmt. o: Fahrtkosten: Begrenzte übernahme für Krankenfahrten und/oder Krankentransporte zur ambulanten Behandlung. p: Praxisgebühr: Vollständige oder begrenzte Übernahme der Praxisgebühr von je 10 Euro im Quartal für den Besuch eines Arztes/Psychotherapeuten oder Zahnarztes. q: Reiseimpfungen: Vollständige oder begrenzte übernahme für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen. r: Häusliche Krankenpflege: Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und der Gebühr von 10 Euro je Verordnung. s: Naturheilverfahren (durch Ärzte): Begrenzte übernahme für Naturheilverfahren, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt (z. B. Bioresonanztherapie) einschließlich der verordneten Medikamente. t: Kleine Hilfsmittel (z. B. Gummistrümpfe, orthopädische Einlagen und Schuhe): Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und/ oder der über die Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden. Stand: 1. Februar 2007 68 VERSICHERUNGEN 4/2007

Service Falls das Angebot auf Personengruppen oder Regionen beschränkt ist, siehe Hinweis in (...) ZUSATZVER - SICHERUNGEN FÜR KASSEN - PATIENTEN Seite 46-68 Allianz Private Krankenversicherungs- Fritz-Schäffer-Str. 9, 81737 München, Tel. 0 180 1/11 22 88, www.gesundheit. allianz.de Alte Oldenburger Krankenversicherung VV Moorgärten 12 14, 49377 Vechta, Tel. 0 44 41/90 50, www.alteoldenburger.de Arag Krankenvers.- Prinzregentenplatz 9, 81675 München, Tel. 0 89/41 24 02, www.arag.de Axa Krankenvers. Colonia-Allee 10 20, 51067 Köln, Tel. 0 180 3/55 66 22, www.axa.de Barmenia Krankenversicherung Kronprinzenallee 12 18, 42094 Wuppertal, Tel. 02 02/4 38 00, www.barmenia.de Bayerische Beamtenkrankenkasse Maximilianstr. 53, 81537 München, Tel. 0 89/21 60 88 88, www.vkb.de BBV Krankenvers. Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel. 0 89/6 78 70, www.bbv.de Central Krankenvers. Hansaring 40 50, 50670 Köln, Tel. 02 21/1 63 60, www.central.de Concordia Krankenversicherungs- Karl-Wiechert-Allee 55, 30625 Hannover, Tel. 05 11/5 70 10, www.concordia.de Continentale Krankenversicherung Ruhrallee 94, 44139 Dortmund, Tel. 02 31/9 19 24 40, www.continentale.de DBV-Winterthur Krankenversicherung Frankfurter Str. 50, 65172 Wiesbaden, Tel. 0 180 3/20 21 50, www.dbv-winterthur.de Debeka Krankenversicherungsverein 56058 Koblenz, Tel. 02 61/4 98 13 99, www.debeka.de Deutscher Ring Krankenvers.verein Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg, Tel. 0 40/35 99 77 33, www.deutscherring.de DEVK Krankenvers.- Riehler Str. 190, 50735 Köln, Tel. 0 180 2/75 77 57, www.devk.de DKV Deutsche Krankenversicherung 50594 Köln, Tel. 0 180 1/35 81 00, www.dkv.com Gothaer Krankenversicherung Arnoldiplatz 1, 50969 Köln, Tel. 02 21/3 08 00, www.gothaer.de Hallesche Krankenversicherung Reinsburgstr. 10, 70178 Stuttgart, Tel. 07 11/66 03 99, www.hallesche.de HanseMerkur Krankenversicherung Siegfried-Wedells- Platz 1, 20352 Hamburg, Tel. 0 40/4 11 90, www.hansemerkur.de Huk-Coburg Krankenversicherung Willi-Hussong-Str. 2, 96447 Coburg, Tel. 0 95 61/96 31 23, www.huk.de Inter Krankenvers. Erzbergerstr. 9 15, 68165 Mannheim, Tel. 06 21/42 74 27, www.inter.de KarstadtQuelle Krankenversicherung Karl-Martell-Str. 60, 90431 Nürnberg, Tel. 0 800/5 55 40 00, www.kqv.de LKH Landeskrankenhilfe VV Uelzener Str. 120, 21335 Lüneburg, Tel. 0 41 31/72 50, www.lkh.de LVM Krankenvers.- Kolde-Ring 21, 48126 Münster, Tel. 02 51/7 02 29 32, www.lvm.de Mannheimer Krankenversicherung Augustaanlage 66, 68165 Mannheim, Tel. 0 180 2/20 24, www.mannheimer.de Mecklenburgische, Krankenvers.- Berckhusenstr. 146, 30625 Hannover, Tel. 05 11/5 35 10, www. mecklenburgische.de Münchener Verein Versicherungsgruppe, 80283 München, Tel. 0 89/51 52 10 00, www.muenchenerverein.de Neckermann Vers. Karl-Martell-Str. 60, 90344 Nürnberg, Tel. 0 800/7 77 50 00, www.neckermannversicherungen.de Nürnberger Krankenversicherung Ostendstr. 100, 90334 Nürnberg, Tel. 09 11/53 15, www.nuernberger.de Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen, Benrather Schloßallee 33, 40597 Düsseldorf, Tel. 02 11/9 96 3 0, www. familienfuersorge.de R + V Krankenvers. Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden, Tel. 06 11/53 30, www.ruv.de Signal Iduna Gruppe, Joseph-Scherer-Str. 3, 44139 Dortmund, Tel. 02 31/13 50, www.signal-iduna.de Süddeutsche Krankenversicherung Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach, Tel. 07 11/5 77 8 6 98, www.sdk.de UKV Union Krankenversicherung Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Tel. 06 81/8 44 77 77, www.ukv.de universa Krankenversicherung Sulzbacher Str. 1 7, 90489 Nürnberg, Tel. 09 11/5 30 70, www.universa.de VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Tel. 05 11/36 20, www.vgh.de Victoria Krankenversicherung Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf, Tel. 02 11/4 77 43 59, www.victoria.de Württembergische Krankenvers. Gutenbergstr. 30, 70176 Stuttgart, Tel. 07 11/66 20, www. wuerttembergische.de RISIKOLEBENS- VERSICHERUNG Seite 69-76 AachenMünchener Lebensversicherung Robert-Schuman- Str. 51, 52066 Aachen, Tel. 02 41/45 60, Fax 02 41/4 56 45 10, service@amv.de, www.amv.de Allianz Lebensvers.- Reinsburgstr. 19, 70178 Stuttgart, Tel. 07 11/66 30, Fax 07 11/6 63 15 35, info@allianz.de, www.allianz.de Arag Lebensvers.- Prinzregentenplatz 9, 81675 München, Tel. 0 89/41 24 01, Fax 0 89/41 24 25 25, service@arag.de, www.arag.de Asstel Lebensvers. Wiener Platz 4, 51175 Köln, Tel. 02 21/9 67 76 77, Fax 02 21/9 67 71 00, info@asstel.de, www.asstel.de Axa Lebensvers. Colonia-Allee 10 20, 51067 Köln, Tel. 0 180 3/55 66 22, Fax 0 180 3/99 88 22, service@axa.de, www.axa.de Barmenia Lebensversicherung Kronprinzenallee 12 18, 42094 Wuppertal, Tel. 02 02/4 38 00, Fax 02 02/4 38 28 46, info@barmenia.de, www.barmenia.de Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft, Basler Str. 4, 61352 Bad Homburg v. d. H., Tel. 0 61 72/1 30, Fax 0 61 72/1 32 00, direktion-d@basec.de, www.baslersecuritas.de Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG (Bayern,ehem. Reg.bez. Pfalz d. Landes Rheinland-Pfalz), Maximilianstr. 53, 81535 München, Tel. 0 89/2 16 00, Fax 0 89/21 60 19 90, service@vkb.de, www.vkb.de BBV Bayerische Beamten Lebensversicherung Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel. 0 89/6 78 70, Fax 0 89/67 87 91 50, info@bbv.de, www.bbv.de CiV Lebensvers. ProActiv-Platz 1, 40721 Hilden, Tel. 0 21 03/34 71 00, Fax 0 21 03/34 71 09, info@civversicherung.de, www.civversicherung.de Condor Lebensvers.- Admiralitätstr. 67, 20459 Hamburg, Tel. 0 40/3 61 39 0, Fax 0 40/3 61 39 91, condor-kundenservice @condorversicherungsgruppe.de, www.condorversicherungen.de CosmosDirekt Lebensversicherungs- Halbergstr. 50 60, 66121 Saarbrücken, Tel. 06 81/9 66 66 66, Fax 06 81/9 66 66 33, info@cosmosdirekt.de, www.cosmosdirekt.de DBV-Winterthur Lebensversicherung Frankfurter Str. 50, 65178 Wiesbaden, Tel. 06 11/36 30, Fax 06 11/3 63 65 65, info@dbv-winterthur.de, www.dbv-winterthur.de Debeka Lebensversicherungsverein 56058 Koblenz, Tel. 02 61/4 98 13 99, Fax 02 61/4 98 11 99, info@debeka.de, www.debeka.de Deutsche Ärzteversicherung AG (Heilberufe), Colonia Allee 10 20, 51067 Köln, Tel. 02 21/14 82 27 00, Fax 02 21/14 82 14 42, marketing@ aerzteversicherung.de, www. aerzteversicherung.de Deutsche Lebensversicherungs-AG (DLVAG), An den Treptowers 3, 12435 Berlin, Tel. 0 30/5 38 30, Fax 0 30/53 83 40 00, info.dlvag@allianz.de, www.allianz.de Deutscher Ring Lebensversicherungs- Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg, Tel. 0 40/35 99 77 11, Fax 0 40/35 99 36 36, service@ deutscherring.de, www.deutscherring.de Dialog Lebensvers.- Halderstr. 29, 86150 Augsburg, Tel. 08 21/31 90, Fax 08 21/3 19 15 33, info@dialog-leben.de, www.dialog-leben.de Europa Lebensvers. Piusstr. 137, 50931 Köln, Tel. 02 21/5 73 72 00, Fax 02 21/5 73 72 33, info@europa.de, www.europa.de Familienfürsorge Lebensversicherung AG im Raum der Kirchen, Doktorweg 2 4, 32756 Detmold, Tel. 0 52 31/97 50, Fax 0 52 31/97 53 00, info@ familienfuersorge.de, www.familienfuersorge.de Gothaer Lebensvers. Gothaer Platz 2 8, 37083 Göttingen, Tel. 05 51/70 10, Fax 05 51/70 17 01, info@gothaer.de, www.gothaer.de Gutingia Lebensversicherung Herzberger Landstr. 25, 37085 Göttingen, Tel. 05 51/9 97 60, Fax 05 51/9 97 67 35, contact@gutingia.de, www.gutingia.de Hamburg-Mannheimer Versicherungs- 22287 Hamburg, Tel. 0 40/6 37 60, Fax 0 40/63 76 33 02, ksc@hamburgmannheimer.de, www.hamburgmannheimer.de Hannoversche Lebensversicherung Karl-Wiechert-Allee 10, 30622 Hannover, Tel. 05 11/9 56 58 15, Fax 05 11/9 56 56 66, service@hannoverscheleben.de, www.hannoverscheleben.de HanseMerkur Lebensversicherung Siegfried-Wedells- Platz 1, 20352 Hamburg, Tel. 0 40/4 11 90, Fax 0 40/41 19 32 57, info@hansemerkur.de, www.hansemerkur.de Huk24 Die Online- Versicherung, 96442 Coburg, www.huk24.de Huk-Coburg Lebensversicherung Willi-Hussong-Str. 2, 96446 Coburg, Tel. 0 180 2/15 31 53, Fax 0 180 2/15 34 86, info@huk-coburg.de, www.huk.de Interrisk Lebensversicherung Karl-Bosch-Str. 5, 65203 Wiesbaden, Tel. 06 11/2 78 70, Fax 06 11/2 78 72 22, info@interrisk.de, www.interrisk.de Itzehoer Lebensversicherungs- Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe, Tel. 0 48 21/77 30, Fax 0 48 21/7 73 88 88, info@itzehoer.de, www.itzehoer.de Karlsruher Lebensversicherung Friedrich-Scholl-Platz, 76112 Karlsruhe, Tel. 07 21/35 30, Fax 07 21/3 53 26 99, service@karlsruher.de, www.karlsruher.de KarstadtQuelle Lebensversicherung Karl-Martell-Str. 60, 90431 Nürnberg, Tel. 0 800/5 55 40 00, Fax 09 11/1 48 13 00, info@kqv.de, www.kqv.de Legal & General Service-GmbH, Richmodstr. 6, 50667 Köln, Tel. 0 180 3/72 44 76, Fax 02 21/92 04 23 01, info@ LegalundGeneral.de, www. LegalundGeneral.de LVM Lebensvers.- Kolde-Ring 21, 48126 Münster, Tel. 02 51/7 02 58 21, Fax 02 51/7 02 16 05, info@lvm.de, www.lvm.de mamax Lebensvers. Augustaanlage 66, 68165 Mannheim, Tel. 0 800/62 62 92 66, Fax 06 21/4 57 45 05, service@mamax.com, www.mamax.com Münchener Verein Versicherungsgruppe, 80283 München, Tel. 0 89/51 52 10 00, Fax 0 89/51 52 15 01, info@muenchenerverein.de, www.muenchenerverein.de Neckermann Lebensversicherung Karl-Martell-Str. 60, 90344 Nürnberg, Tel. 0 800/7 77 50 00, Fax 09 11/3 22 13 00, info@neckermannversicherungen.de, www.neckermannversicherungen.de Neue Bayerische Beamten Lebensvers. Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel. 0 89/6 78 70, Fax 0 89/67 87 91 50, info@bbv.de, www.bbv.de Öffentliche Versicherung Braunschweig (ehem. Land Braunschweig), Theodor-Heuss-Str. 10, 38122 Braunschweig, Tel. 05 31/20 20, Fax 05 31/2 02 15 00, service@oeffentliche.de, www.oeffentliche.de Ontos Lebensvers. Rheinlandplatz, 41460 Neuss, Tel. 0 180 3/33 31 00, Fax 0 180 3/33 31 01, info@ontos.de, www.ontos.de ÖSA Öffentliche Lebensvers. Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt), Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Tel. 03 91/7 36 70, Fax 03 91/7 36 74 90, service.magdeburg@ oesa.de, www.oesa.de PB Lebensvers. ProActiv-Platz 1, 40721 Hilden, Tel. 0 21 03/34 51 00, Fax 0 21 03/34 51 09, info@pbversicherung.de, www.pbversicherung.de Provinzial NordWest Lebensversicherung AG (Gebiet Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Schleswig-Holstein), Sophienblatt 33, 24114 Kiel, Tel. 04 31/6 03 47 00, Fax 04 31/6 03 28 01, leben@provinzial.de, www.provinzial.de Provinzial Rheinland Versicherungen (ehem. Reg.bez. Köln, Düsseldorf, Koblenz, Trier), 40195 Düsseldorf, Tel. 02 11/97 80, Fax 02 11/9 78 17 00, service@provinzial.com, www.provinzial.com R + V Lebensvers. Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden, Tel. 06 11/53 30, Fax 06 11/5 33 45 00, ruv@ruv.de, www.ruv.de R + V Lebensvers. ag siehe R + V Lebensvers. AG Signal Iduna Gruppe, Neue Rabenstr. 15 19, 20351 Hamburg, Tel. 0 40/4 12 40, Fax 0 40/41 24 40 26, info@signal-iduna.de, www.signal-iduna.de Süddeutsche Lebensversicherung Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach, Tel. 07 11/5 77 88 98, Fax 07 11/5 77 88 88, info@sueddeutscheleben.de, www.sueddeutscheleben.de SV Sparkassenversicherung (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen), Löwentorstr. 65, 70376 Stuttgart, Tel. 07 11/89 80, Fax 07 11/8 98 18 70, service@sparkassen versicherung.de, www.sparkassen versicherung.de Swiss Life, Berliner Str. 85, 80805 München, Tel. 0 180 3/18 00 00, Fax 0 180 3/17 00 00, info@swisslife.de, www.swisslife.de universa Lebensversicherung Sulzbacher Str. 1 7, 90489 Nürnberg, Tel. 09 11/5 30 70, Fax 09 11/53 07 16 76, info@universa.de, www.universa.de VGH Versicherungen (Bremen, Niedersachsen ohne ehem. Reg.bez. Braunschweig, Oldenburg), Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Tel. 05 11/36 20, Fax 05 11/3 62 29 60, service@vgh.de, www.vgh.de VHV Lebensvers. Constantinstr. 40, 30177 Hannover, Tel. 0 180 2/00 90 00, info@vhv.de, www.vhv.de Victoria Lebensvers.- Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf, Tel. 02 11/47 70, Fax 02 11/47 7 22 22, service@victoria.de, www.victoria.de Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung An der Alster 57 63, 20099 Hamburg, Tel. 0 40/2 86 50, Fax 0 40/28 65 33 69, service@ volksfuersorge.de, www.volksfuersorge.de Volkswohl Bund Lebensversicherung Südwall 37 41, 44139 Dortmund, Tel. 02 31/5 43 30, Fax 02 31/5 43 34 00, info@volkswohlbund.de, www.volkswohlbund.de VPV Lebensvers.- Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart, Tel. 07 11/13 91 01, Fax 07 11/13 91 31 31, info@vpv.de, www.vpv.de WGV-Schwäbische Lebensversicherung Tübinger Str. 43, 70178 Stuttgart, Tel. 07 11/16 95 17 00, Fax 07 11/16 95 55 81, lv@wgv-online.de, www.wgv-online.de Württembergische Lebensversicherung Gutenbergstr. 30, 70176 Stuttgart, Tel. 07 11/66 20, Fax 07 11/6 62 25 20, info@ wuerttembergische.de, www. wuerttembergische.de WWK Lebensvers. Marsstr. 37, 80335 München, Tel. 0 89/5 11 40, Fax 0 89/51 14 23 37, info@wwk.de, www.wwk.de Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Poppelsdorfer Allee 25 33, 53115 Bonn, Tel. 02 28/2 68 01, Fax 02 28/26 83 52, www.herold.de 4/2007 SERVICE 97