Erste Staatsprüfung im modularisierten Lehramt

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Transkript:

Erste Staatsprüfung im modularisierten Lehramt für Studierende L1, L2, L3, L5 Wie geht das eigentlich mit der Prüfung?

Erste Staatsprüfung im modularisierten Lehramt Prüfungsstelle Gießen Hessische Lehrkräfteakademie: Markus Posern Sören Mayer Zentrum für Lehrerbildung (ZfL): Dr. Eva Gros Zentrale Studienberatung (ZSB): Beate Caputa-Wießner Wiebke Blumenthal

Alle Folien der Veranstaltung auch im Netz: www.uni-giessen.de/studium/lehramt/infopool Vor allem wichtig: http://la.hessen.de (> Studium & Referendariat > Erste Staatsprüfung > Prüfungsstelle Gießen) Weitere Infos: www.uni-giessen.de/zfl Seite 3

Themen Bestandteile der 1. Staatsprüfung Studium als Teil der Staatsprüfung Überblick über Prüfungen in den einzelnen Lehrämtern Zeitlicher Ablauf - Überblick Wissenschaftliche Hausarbeit Prüferwünsche Aktuelle Zeitpläne mit Klausuren und Mündlichen Prüfungen Meldung zur Ersten Staatsprüfung Prüfungsfächer in den Grundwissenschaften Notenberechnung der Ersten Staatsprüfung Was tun, wenn s schief geht? Darf s etwas mehr sein? Erweiterungsprüfungen, Zusatzprüfungen Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 4

Bestandteile der Ersten Staatsprüfung 1. Modulprüfungen im Studium Noten aus 12 Modulen (Anlage 3 StuPo) 2. Wissenschaftliche Hausarbeit Prüfungsteil und Zulassungsvoraussetzung 3. Klausuren und Mündliche Prüfungen ggf. weitere Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 5

Studium als Teil der Ersten Staatsprüfung 12 Module aus dem Studium gehen in die Erste Staatsprüfung ein und ergeben 60% der Note der Ersten Staatsprüfung Anlage 3 der StuPo: Verteilung der 12 Module auf Fächer Festlegung der Module im einzelnen Fach (zum Teil mit Wahlmöglichkeiten) www.uni-giessen.de/cms/mug/7/7-80-studien-und-prufungsordnungen-modularisierte-lehramter Seite 6

Anlage 3 Module für die Erste Staatsprüfung L1 Module für die Staatspr. Grundwiss DGS Deutsch Mathe 3. Fach 12 4 2 2 2 2 Seite 7

Anlage 3 StuPo Module für die Erste Staatsprüfung L2 Module für die Staatsprüfung Grundwiss 1. Unterrichtsfach 2. Unterrichtsfach 12 4 4 4 Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 8

Anlage 3 StuPo Module für die Erste Staatsprüfung L3 Module für die Staatsprüfung Grundwiss 1. Unterrichtsfach 2. Unterrichtsfach 12 3 4 bzw. 5 5 bzw. 4 Hier wählen die Studierenden, ob sie aus dem ersten Fach vier und dem zweiten Fach fünf Module einbringen wollen oder umgekehrt. Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 9

Anlage 3 StuPo Module für die Erste Staatsprüfung L5 Module für die Staatsprüfung Grundwiss Unterrichtsfach HSP 12 3 3 6 Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 10

Studium als Teil der Staatsprüfung Wahl der Module für die 1. Staatsprüfung Übersicht aller infrage kommenden Module für jede/n Prüfling (laut Anlage 3 der StuPo) wird erstellt vom Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge im ZfL Spätestens bei der Meldung zur 1. Staatsprüfung (bei Ausgabe der Meldeunterlagen siehe Netzseiten der Prüfungsstelle Hessische Lehrkräfteakademie) werden die Module von den Prüflingen benannt, die in die Staatsprüfungs-Note einfließen sollen!! Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 11

Prüfungsteile in L1 Wissenschaftliche Hausarbeit (Frist 12 Wochen) Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften: 2 Prüfungen (in 2 verschiedenen Grundwissenschaften) eine als Klausur (4-stündig) eine als mündliche Prüfung (30 Minuten) Didaktik der Grundschule und drei Unterrichtsfächer: 4 Prüfungen, je eine pro Fach, eine als Klausur (4-stündig), die übrigen als mündliche Prüfungen (insgesamt 1 Std. = pro Fach 20 Minuten *) * in den Neueren Fremdsprachen zur Hälfte in der Fremdsprache Seite 12

Prüfungsteile in L2 und L3 Wissenschaftliche Hausarbeit (Frist 12 Wochen) Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften: 2 Prüfungen (in 2 verschiedenen Grundwissenschaften) - eine als Klausur (4-stündig) - eine als mündliche Prüfung (30 Minuten) die zwei Unterrichtsfächer: 2 Prüfungen, je eine pro Fach - eine als Klausur (4-stündig*) - die andere als mündliche Prüfung (je 1 Std. *) * in den Neueren Fremdsprachen zur Hälfte in der Fremdsprache Seite 13

Prüfungsteile in L5 Wissenschaftliche Hausarbeit (Frist 12 Wochen) Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften: 2 Prüfungen (in 2 verschiedenen Grundwissenschaften) eine als Klausur (4-stündig) eine als mündliche Prüfung (30 Minuten) Unterrichtsfach mündliche Prüfung (1 Std.*) * in den Neueren Fremdsprachen zur Hälfte in der Fremdsprache zwei förderpädagogische Fachrichtungen: je eine mündliche Prüfung (je 30 Minuten) Diagnostik: Diagnostische Hausarbeit (2 Wochen Erhebung, 1 Woche schreiben) Seite 14

Weiterer Prüfungsteil für 1. Staatsprüfung bei L5 bestandene Wahlfachprüfung (Unterrichtsfach L5) Teil A: Wahlfachprüfung > wird in der Regel bereits nach dem 6. Semester bzw. nach vollständigem Studium des Wahlfachs absolviert Anmeldung zur Wahlfachprüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie Art und Umfang: einstündige mündliche Prüfung Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 15

Zeitlicher Ablauf Meldung und Prüfungsteile I Erste Staatsprüfung für die Lehrämter Ausgabe der Meldeunterlagen und Terminvergabe für die Meldung Abgabe der Prüferwünsche i. d. Lehrkräfteakademie Abgabe der Meldeunterlagen i.d. Lehrkräfteakademie (Meldung!) Prüfungstermin im Sommersemester Oktober November i.d.r. im Januar/Februar Prüfungstermin im Wintersemester April Mai i.d.r. im Juni/Juli Seite 16

Zeitlicher Ablauf Meldung und Prüfungsteile II Zulassung zur 1. Staatsprüfung und Einladung zu den Klausuren Klausuren Februar i.d.r. im März August i.d.r. im September mündliche Prüfungen (bei L5 hier auch Diagnostische Hausarbeit) ca. Anfang April bis spätestens 15. Mai (bei L5 hier auch Diagnostische Hausarbeit bis Okt) Anfang Oktober bis spätestens 15. November Zeugnisausgabe 2. Hälfte Juni 2. Hälfte Dez. Seite 17

Die wissenschaftliche Hausarbeit die Bearbeitungsfrist für die wissenschaftliche Hausarbeit beträgt in allen Lehramtsstudiengängen 12 Wochen kann in allen Fächern geschrieben werden. (Ausnahme MERZ in L1) kann nach absolvierter Zwischenprüfung jederzeit angemeldet und dann geschrieben werden. muss bei der Prüfungsstelle Gießen der Hessischen Lehrkräfteakademie angemeldet werden. Es gibt sonst keine verbindlichen Fristen für den Beginn der Hausarbeit. ist Zulassungsvoraussetzung bei der Meldung zur Prüfung (für Klausuren/mündliche Prüfungen der Ersten Staatsprüfung) muss bewertet und bestanden sein (Nachweis) bis spätestens zu den Meldeterminen zur Ersten Staatsprüfung Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 18

Fächer für die wiss. Hausarbeit L2 und L3: die beiden Unterrichtsfächer die Grundwissenschaften L1: die drei Unterrichtsfächer die Grundwissenschaften die Didaktik der Grundschule L5: das Unterrichtsfach die Grundwissenschaften die Fachrichtungen in L5 muss ein Thema mit einem sonderpädagogischen Schwerpunkt bearbeitet werden Grundsätzlich gilt in Kunst und Musik: die Hausarbeit kann einen künstlerisch-praktischen Schwerpunkt haben. Seite 19

Anmeldung der wiss. Hausarbeit Anmeldeunterlagen und Erläuterungen unter: http://la.hessen.de ( > Studium & Referendariat > Erste Staatsprüfung > Prüfungsstelle Gießen > wissenschaftliche Hausarbeit) Notwendige Unterlagen: Formblatt zur Beantragung der Wiss. Hausarbeit Erklärung zum ordnungsgemäßen Studium und über die bestandene Zwischenprüfung (Formblatt) Kopie des letzten Stammdatenblattes Themenblatt mit Unterschrift und Stempel des gewählten Gutachters und Eintrag des Themas der Arbeit Seite 20

Zeitliche Planung der wiss. Hausarbeit Für Anfertigung und Begutachtung sollten Sie zusätzliche Wochen kalkulieren!! Faustregel: insgesamt 24 Wochen einplanen Um eine rechtzeitige Zulassung zur 1. Staatsprüfung gewährleisten zu können, rückwärts rechnen, z.b.: 1. Tag des Meldetermins minus 24 Wochen = spätester Termin zum Beginn der Hausarbeit (darf auch früher sein) Zeitliche Absprachen mit Prüfer/inn/en treffen!! Seite 21

Prüferwünsche Ein Anspruch auf Prüferwahl besteht nicht (HLbG und HLbGDV)! Prüferwünsche werden abgefragt Bestätigung durch den Prüfer per Unterschrift ist vorgesehen Potentielle Prüfer rechtzeitig kontaktieren (z.b. Sprechstunde) Einige Fächer machen zentrale Prüferverteilung z.b. Psychologie, Soziologie, Mathe Vorher erkundigen, wer prüfungsberechtigt ist!!! Zum Überblick, nicht sicher aktualisiert: www.uni-giessen.de/zfl/ > Studium > Prüfungsorganisation > Erste Staatsprüfung Seite 22

Aktueller ZeitplanL1-L3 - http://la.hessen.de Prüfungstermine WS 16/17 Seite 23

Aktueller Zeitplan L5 - http://la.hessen.de Prüfungstermine WS 16/17 Seite 24

Aktueller Zeitplan L1-L3 - http://la.hessen.de Prüfungstermine SoSe 2017 Seite 25

Aktueller Zeitplan L5 - http://la.hessen.de Prüfungstermine SoSe 2017 Seite 26

Aktueller Zeitplan - http://la.hessen.de auch für Wahlfachprüfungs-Anmeldung L5 relevant Seite 27

Meldung I Ausgabe der Meldeunterlagen Genaue Termine zur Ausgabe der Meldeunterlagen (Oktober/April) bei der Hessischen Lehrkräfteakademie Prüfungsstelle Gießen einsehen: http://la.hessen.de > Studium & Referendariat > Erste Staatsprüfung > Prüfungsstelle Gießen > Aktuelles und Prüfungshinweise Vordruck aus dem Netz zur Wahl mündl./schriftl. Grundwiss.- Prüfungen mitbringen Bei der Abholung der Meldeunterlagen wird ein individueller Termin für die Meldung zur Prüfung ausgegeben, bei dem alle Unterlagen (richtig!) sortiert mitgebracht werden. Seite 28

Meldung II Studium als Teil der Staatsprüfung Nachweis des Studiums Nachweise zur Meldung für die Erste Staatsprüfung: Erbrachte Studienleistungen (FlexNow-Ausdruck) Übersicht der einzubringenden Module (Bescheinigung der Module in der Ersten Staatsprüfung) Bescheinigung über ein ordnungsgemäß absolviertes Lehramtsstudium Seite 29

Meldung II Studium als Teil der Staatsprüfung Nachweis des Studiums Beim Prüfungsamt Lehrämter ZfL abholen: (Sprechzeiten beachten Di-Do 9.30-12.30 Uhr und Di 14-16 Uhr) sofern sie vollständig sind (bitte kontrollieren Sie dahingehend Ihre FlexNow-Daten) ab Ende Juni (nächster aktueller Termin 1. Juli 2016) bzw. ab Ende Dezember Anhand der Unterlagen und der Anlage 3 im MUG bitte vor Ihrem persönlichen Meldetermin prüfen, welche Module Sie in die Staatsprüfung einbringen möchten. Seite 30

Nachreichen von Unterlagen Ein Nachreichen von Studiennachweisen nach der Meldung wird schwierig und ist aller-aller-spätestens denkbar bis einen Tag vor der ersten Klausur Es erfolgt keine Zulassung ohne vollständige Unterlagen Kandidaten können unterschreiben, dass sie auf die ordnungsgemäße Ladefrist verzichten (Zulassung muss eine Woche vor Prüfungsbeginn erfolgen), dann können sie nachreichen bis einen Tag vor dem ersten Prüfungsteil der Ersten Staatsprüfungen (sie erhalten also ihre Zulassung im ungünstigsten Fall einen Tag vorher.) Seite 31

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für die Zulassung sind nachzuweisen: ein ordnungsgemäßes Studium für das angestrebte Lehramt, das Bestehen der Zwischenprüfung bei Bewerberinnen und Bewerbern für das Lehramt an Förderschulen das Bestehen der Wahlfachprüfung der Abschluss der Pflichtmodule mit jeweils mindestens fünf Punkten und des Betriebspraktikums die Ableistung der schulpraktischen Studien die Bewertung der wissenschaftlichen Hausarbeit mit mindestens fünf Punkten. Seite 32

Termine Klausuren und Mündliche Prüfungen Aktuelle Termine finden Sie auf den Netzseiten der Hessischen Lehrkräfteakademie Prüfungsstelle Gießen http://la.hessen.de Studium & Referendariat > Erste Staatsprüfung > Prüfungsstelle Gießen > Aktuelles und Prüfungshinweise Zeitleiste der Prüfungstermine wird in kommenden Jahren ähnlich sein in Bezug auf Reihenfolge der Fächer > kann zur Orientierung dienen Seite 33

Prüfungsfächer in den Grundwissenschaften Die Prüfungsfächer in den Grundwissenschaften sind durch die grundwissenschaftlichen Aufbaumodule bestimmt Die studierten Aufbaumodule sind prüfungsentscheidend Aufbaumodule definieren grundwissenschaftliche Prüfungsbereiche bzw. -fächer und nicht Prüfer und Inhalte Studierende werden auf alle grundwissenschaftlichen Aufbaumodule gleichmäßig verteilt Flex Now-Anmeldung erforderlich begrenzte Zahl von Plätzen! Ermöglicht frühzeitige Prüfungsvorbereitung Seite 34

Notenberechnung Erste Staatsprüfung http://la.hessen.de Studium & Referendariat > Erste Staatsprüfung> Gießen > Informationen modularisiert je Lehramt Übersicht zu den Prüfungen Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 35

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Was tun, wenn s schiefgeht? www.uni-giessen.de/cms/mug/7/7-80-studien-und-prufungsordnungen-modularisiertelehramter: HLbG und HLbGDV 25 Rücktritt, Verhinderung, Versäumnis 28 Nachholprüfung 30 Wiederholungsprüfung Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 39

Fristen für den Vorbereitungsdienst in Hessen Bewerbungsschluss für Vorbereitungsdienst Hessen Einstellungstermin für Vorbereitungsdienst in Hessen 1. Juli 1.November 1.Januar 1. Mai Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 40

Darf es etwas mehr sein? Erweiterungs- und Zusatzprüfungen Erweiterungsprüfung erweitert den Fächerkanon im eigenen Lehramt weitere Fächer (oder bei L5 Fachrichtungen) im selben Lehramt Ablegen der Erweiterungsprüfung frühestens nach 1. Staatsprüfung Zusatzprüfung zusätzliche Lehrbefähigung für zusätzliche Schulform L1 -> Zusatzprüfung zu L2 und L5 denkbar L2 -> Zusatzprüfung zu L1 und L5 denkbar L3 -> Zusatzprüfung zu L1, L2 und L5 denkbar L5 -> Zusatzprüfung zu L1 und L2 denkbar Es gibt keine Zusatzprüfung zu L3! Zusatzprüfung kann frühestens nach 2. Staatsprüfung abgelegt werden Zentrale Studienberatung April 2016 Seite 41