ÖNORM EN 1972 Ausgabe: 2016-03-01 Tauch-Zubehör Schnorchel Anforderungen und Prüfverfahren Diving equipment Snorkels Requirements and test methods Équipement de plongée Tubas Exigences et méthodes d'essais Medieninhaber und Hersteller Austrian Standards Institute/ Österreichisches Normungsinstitut Heinestraße 38, 1020 Wien Copyright Austrian Standards Institute 2016 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger nur mit Zustimmung gestattet! E-Mail: publishing@austrian-standards.at Internet: www.austrian-standards.at/nutzungsrechte Verkauf von in- und ausländischen Normen und Regelwerken durch Austrian Standards plus GmbH Heinestraße 38, 1020 Wien E-Mail: sales@austrian-standards.at Internet: www.austrian-standards.at Webshop: www.austrian-standards.at/webshop Tel.: +43 1 213 00-300 Fax: +43 1 213 00-818 ICS 97.220.40 Ident (IDT) mit EN 1972:2015-12 Ersatz für ÖNORM EN 1972:1997-10 zuständig Komitee 184 Spiel- und Sportgeräte; Freizeiteinrichtungen
EUROPÄISCHE NORM EN 1972 EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE Dezember 2015 ICS 97.220.40 Ersatz für EN 1972:1997 Deutsche Fassung Tauch-Zubehör - Schnorchel - Anforderungen und Prüfverfahren Diving equipment - Snorkels - Requirements and test methods Équipement de plongée - Tubas - Exigences et méthodes d'essais Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 7. November 2015 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum des CEN- CENELEC oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern. EUROP ÄISCHES KOMITEE F ÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EURO PÉEN DE NORMA LISATION CEN-CENELEC Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel 2015 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Ref. Nr. EN 1972:2015 D Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.
Inhalt Seite Europäisches Vorwort... 3 Einleitung... 4 1 Anwendungsbereich... 5 2 Begriffe... 5 3 Anforderungen... 5 3.1 Allgemeines... 5 3.2 Maße... 5 3.3 Mundstück... 6 3.4 Luftdurchflusswiderstand... 6 3.5 Verbindungsstellen... 6 3.6 Wahlfreie Vorrichtungen... 6 3.6.1 Haltevorrichtung... 6 3.6.2 Schließventile... 6 4 Prüfverfahren... 7 4.1 Sichtprüfung... 7 4.2 Prüfung der Maße... 7 4.3 Verfahren zur Bestimmung des Luftdurchflusswiderstands... 7 4.4 Verfahren zur Bestimmung der Festigkeit der Verbindungsstellen... 7 4.5 Praktische Leistungsprüfung... 7 4.5.1 Allgemeines... 7 4.5.2 Versuchspersonen... 7 4.5.3 Grundlegende Prüfung... 8 4.5.4 Bericht... 8 5 Kennzeichnung... 8 6 Angaben des Herstellers... 8 2
Europäisches Vorwort Dieses Dokument (EN 1972:2015) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 Sport-, Spielplatz- und andere Freizeitanlagen und -geräte erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Juni 2016, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Juni 2016 zurückgezogen werden. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berühren können. CEN [und/oder CENELEC] sind nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren. Dieses Dokument ersetzt EN 1972:1997. Im Vergleich zum Vorgängerdokument EN 1972:1997 wurden die folgenden wichtigen Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der Definitionen von Schnorchel und Mundstück; b) Einteilung in Klassen A und B für die Maße eines Schnorchels; c) Ergänzung von Anforderungen für Schließventile; d) Einführung oder Aktualisierung neuer Prüfverfahren, z. B. Sichtprüfung, Prüfung der Maße, Bestimmung der Luftdurchflusswerte, Festigkeit der Verbindungsstellen und praktische Leistungsprüfung; e) Anforderungen für die Kennzeichnung; f) Anforderungen für Angaben des Herstellers. Entsprechend der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. 3
Einleitung Ein Schnorchel ermöglicht dem Benutzer das Atmen beim Schwimmen in Bauchlage, ohne den Mund aus dem Wasser heben zu müssen. 4
1 Anwendungsbereich Diese Europäische Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen fest, um die Sicherheit bei der Verwendung von Schnorcheln beim Schwimmen und Tauchen zu erhöhen. Die Europäische Norm gilt für Schnorchel, die den Benutzern das Atmen an der Wasseroberfläche mit eingetauchtem Gesicht ermöglichen. Sie umfasst Schnorchel, die von Schwimmern und Tauchern benutzt werden. Die Europäische Norm gilt nicht für kombinierte Gesichtsmasken und Schnorchel, bei denen das Schnorchelrohr in die Gesichtsmaske führt. 2 Begriffe Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. 2.1 Schnorchel Vorrichtung, die aus einem Schlauch und/oder Rohr mit einem Mundstück besteht und dem Benutzer das Atmen beim Schwimmen in Bauchlage ermöglicht; darüber hinaus dürfen wahlfreie Vorrichtungen wie Ventile und Wasserableiter vorhanden sein 2.2 Mundstück Teil des Schnorchels, der in der Regel zwischen den Zähnen gehalten wird, auf den Lippen aufsetzt und durch den Luft ein- und ausgeatmet wird 3 Anforderungen 3.1 Allgemeines Der Schnorchel darf keine überstehenden Teile, Ecken oder Kanten aufweisen, die zu Verletzungen führen können. Prüfung nach 4.1 und 4.5. 3.2 Maße Die Maße des Schnorchels müssen mit Tabelle 1 übereinstimmen. Klasse Anwendung Tabelle 1 Maße Gesamtinnenvolumen a ml max. L b mm max. A Personen mit hoher Lungenkapazität 230 380 B Personen mit geringer Lungenkapazität (z. B. Kinder) 150 350 a Das Gesamt-Innenvolumen, das den Totraum des Schnorchels für die Pendelatmung darstellt. b Entfernung zwischen der Mitte der Mundstücksöffnung und dem untersten Teil der Lufteinlassöffnung. Prüfung nach 4.1 und 4.2. 5