Inhaltsverzeichnis. Seite. 1. Grundlagen 2. Einleitung 3. Voraussetzungen 3.1. Medizinische Voraussetzungen 3.2. Allgemeine Voraussetzungen

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Transkript:

1. Grundlagen 2. Einleitung 3. Voraussetzungen 3.1. Medizinische Voraussetzungen 3.2. Allgemeine Voraussetzungen 4. Lehrplan 4.1 Ausbildungsablauf 4.2. Ausbildungsziel 4.3. Methodischer Aufbau 4.4. Ausbildungsstufen 5. Brevetstufen, Alter, Tiefen 6. Brevetstufen, Berechtigungen 6.1. Allgemein 6.2. Speziell 7. Kindertauchlehrer 7.1. Qualifikation 7.2. Verhältnis Tauchlehrer/Schüler 8. Sicherheitsbestimmungen 8.1. Allgemein 8.2. Über Wasser 8.3. Unter Wasser 8.4. Sicherheitsausrüstung Inhaltsverzeichnis 9. Tauchausrüstung 9.1. Tauchausrüstung der Jugendlichen 9.2. Tauchausrüstung des Tauchlehrers 10. Ausbildungsprogramm 11. Bewertung 12. Jugendbrevetstufen 12.1. Jugendbrevet * (Bronze = 1 Delphin ) 12.2. Jugendbrevet ** (Silber = 2 Delphine ) 12.3. Jugendbrevet *** (Gold = 3 Delphine ) 13. Jugendsonderbrevetstufen 13.1. Jugendsonderbrevet Tarieren 13.2. Jugendsonderbrevet Gruppentauchen 13.3. Jugendsonderbrevet Boot 1 13.4. Jugendsonderbrevet Boot 2 Seite 3 4 6 6 8 9 9 9 9 10 12 13 13 14 15 15 15 16 16 17 18 18 19 19 19 20 20 21 21 22 23 24 24 25 26 27 2002 TSVÖ Seite 1

2002 TSVÖ Seite 2

1. Grundlagen Der Begrif Kindertauchen ist von den in unserem Weltverband standardisierten Begriffen Begriffsbestimmung Plongée enfants, bzw. Childrens diving als Übersetzung übernommen worden. Der Begriff Kind ist in Österreich aber nicht mit der gleichen Bedeutung verhaftet, wie in anderen Sprachräumen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich sollte man sich folgender juridischen Sprachregelung bewusst sein: Kinder sind Personen unter sieben Jahren. Bis 14 Jahre ist man unmündiger Minderjähriger. Von 14 bis 18 Jahre ist man mündiger Minderjähriger. Personen über 18 Jahren werden als volljährig bezeichnet. Kind Unmündiger Minderjähriger Auf mehr Details wollen wir in der Folge gar nicht eingehen. Es sei nur eines klar herausgestrichen, wenn hier von Kindertauchen gesprochen wird, dann meinen wir eigentlich das Tauchen mit unmündigen Minderjährigen. Mündige und unmündige Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig, das bedeutet für unsere Tätigkeit wieder, dass der gesetzliche Vertreter für sie grundsätzlich bei den Anmeldungen zu einer Ausbildung unterschreiben muss. Unmündige Minderjährige, das heißt die Teilnehmer an unseren Kindertauchkursen, dürfen auch nicht alleine mit Gleichaltrigen tauchen gehen. Die Regeln für das weitere Tauchen sind in den Bestimmungen für das Kindertauchen genau festgelegt. Definition: Kindertauchen ist das Tauchen mit unmündigen Minderjährigen zum Zwecke des Erwerbs der Jugendbrevets und der Jugendsonderbrevets des Tauchsportverbandes Österreichs und damit der CMAS. Definition: Kindertauchen 2002 TSVÖ Seite 3

2. Einleitung Die Jugendlichen, mit denen wir es zu tun haben, sind keine kleinen Erwachsenen, sie müssen daher auch mit anderen Maßstäben gemessen werden. Kindertauchen kann daher auch nicht mit dem Erwachsenenprogramm verglichen werden. Das Ausbildungsprogramm für Erwachsene beginnt beim Brevet mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. Das bedeutet, alles was altersmäßig darunter liegt, wird ausgehend von der CMAS als Kindertauchen bezeichnet. Kindertauchen ist aber auch nicht das Tauchen von Kindern mit der Ausrüstung der Erwachsenen. Alle Anzugs- und Ausrüstungsteile müssen auf die kindliche Figur abgestimmt sein, um Negativerlebnisse und insbesondere Überlastungen des jugendlichen Stützapparates zu vermeiden. Die untere Grenze für das Tauchen mit Pressluft ist mit dem vollendeten 8. Lebensjahr festgelegt. Das heißt, Kindertauchen bedeutet Tauchen mit 8 bis 13 - jährigen Jugendlichen. Dabei muss bei diesen Jugendlichen besonders darauf geachtet werden, dass Jugendlicher Erwachsener 14 Jahre Kindertauchen CMAS Ausrüstung Mindestalter Eingrenzung Sehr wichtig! sie das Gefühl haben, als Persönlichkeiten respektiert zu werden, sie motiviert sind und freiwillig an der Ausbildung teilnehmen wollen, sie sich in jeder Situation sicher fühlen und überzeugt sind, dass der ausgewählte Tauchplatz ihrem Leistungsvermögen entspricht, sie sich dessen bewusst sind, dass kein Tauchplatz gleich ist, wie der andere, sie verstehen, dass die Tauchzeit von 25 Minuten pro Tag für sie ausreichend ist, sie die einzelnen Lernschritte für richtig halten sowie den Sinn und den Zweck der Übungen verstehen, sie imstande sind, sich selbst zu kontrollieren, sie uneingeschränktes Vertrauen zu ihrem Tauchlehrer haben. Gerade beim Kindertauchen geht es nicht um Ausbildungszahlen, um Profit (damit für viele andere Organisationen auch uninteressant), sondern um liebevoll dem jugendlichen Freizeitpartner zugewendete Aufmerksamkeit. Wird die Ausbildung genau nach den vorgegebenen Lernschritten durchgeführt, können auch nur wenige Teile für eine weitergehende Ausbildung des jugendlichen Tauchers über 14 Jahren angerechnet werden. Das ist aber auf jeden Fall das Schnorchelbrevet A, da ja seine Ausbildungsinhalte voll am Beginn der Tauchausbildung stehen müssen und eventuell der Pooldiver, sollte er als Alternative gewählt worden sein. Unbeschadet der vorliegenden Ausbildungsregelung für das Gerätetauchen, können Jugendliche auch der, für die Erwachsenen vorgesehenen, Schnorchelausbildung zum Schnorchelbrevet A (ab dem 8. Lebensjahr) oder dem Schnorchelbrevet B (ab dem 11. Lebensjahr) zugeführt werden. Aufmerksamkeit Anrechenbarkeit Schnorchelausbildung 2002 TSVÖ Seite 4

Vor allem die weitergehende Ausbildung mit ABC-Ausrüstung bietet sich ideal als Ergänzung für die täglichen Aktivitäten an, da ja nur ein Tauchgang pro Tag mit Presslufttauchgerät möglich ist. Die einzelnen Brevetstufen bei der Ausbildung werden bewusst nicht als Kinderbrevet bezeichnet sondern wir sprechen aus reiner Wertschätzung gegenüber unseren kleinen Partnern vom Weitergehende Ausbildung Kinderbrevet Jugendbrevet! 2002 TSVÖ Seite 5

3. Voraussetzungen 3.1. Medizinische Voraussetzungen Immer öfter liest man in Tauchzeitschriften: Kindertauchen: dafür? - dagegen?. Es scheint, als befinde sich diese Sportart auch bei Jugendlichen unter 14 Jahren auf einem unaufhaltsamen Vormarsch. Jugendliche unter 14 Jahren sind sowohl körperlich als auch geistig noch nicht vollständig ausgereift. Gefahren werden aufgrund mangelnder Erfahrung oft nicht rechtzeitig erkannt. Für Problemstellungen stehen weniger Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung, leicht kann es zu einer Dekompensation des Kindes kommen. Aus diesem Grunde sind Minderjährige noch nicht aleine für sich verantwortlich, sie stehen unter dem Schutz ihrer Eltern. Tauchen birgt, wie viele andere Sportarten auch, gewisse Risiken. Leider kommt es gelegentlich, meist durch eigene Fehler und durch Fehleinschätzung des eigenen Könnens bzw. durch übersteigerte Risikobereitschaft, zu Tauchunfällen mit unter Umständen bleibenden Schäden für die Gesundheit, in seltenen Fällen sogar zum Tod. Als verantwortungsbewusste Tauchlehrer sollten wir deshalb nie vergessen, dass Eltern uns ihre unmündigen Minderjährigen mit gutem Gewissen überlassen, und wir alles tun müssen, um sie gefahrlos auf die Ausübung dieser schönen Sportart vorzubereiten. In der medizinischen Literatur finden sich kaum Arbeiten, die das Thema Kinder & Tauchen behandeln. Wenn man bedenkt, das auch im Erwachsenenorganismus die Ursache für das Auftreten der Dekompressionserkrankung nicht in jedem Fall restlos geklärt werden kann, so wird einem schnell bewusst, dass bei Nichteinhaltung gewisser, unbedingt erforderlicher Richtlinien im wachsenden jugendlichen Organismus vermehrt Probleme in verschiedenen Organen entstehen können. Das Längenwachstum der Knochen endet erst in der Pubertätsphase. So taucht spontan die Frage auf, ob Bläschenbildungen in der sensiblen Wachstumszone des Knochens eine Wachstumshemmung mit sich bringen könnten. Um dieses Problem erst gar nicht entstehen zu lassen, müssen wir zum Schutze der Jugendlichen entsprechend geringe Tauchtiefen und kurze Tauchzeiten bei absolutem Verbot von Wiederholungstauchgängen einhalten. Des weiteren müssen Presslufttauchgeräte mit möglichst wenig Volumen und somit auch weniger Gewicht gewählt werden, um den Stützapparat des Jugendlichen (außerhalb des Wassers) nicht zu stark zu belasten. Eventuell bereits vorhandene Wirbelsäulenerkrankungen müssen bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung besonders berücksichtigt werden. Pro und Contra Verantwortlichkeit Kindertauchlehrer Kindertauchen & Medizin Wachstum & Tauchen Bedingungen Gewichtsbelastung 2002 TSVÖ Seite 6

Außerdem erfordern folgende Punkte ein besonderes Vorgehen bei der Ausbildung von Jugendlichen. Die Lunge ist bei der Geburt noch nicht vollständig ausgebildet. Die Lungenalveolen vermehren sich bis zum 8. Lebensjahr, die elastischen Fasern der Lunge sogar noch bis zum 18. Lebensjahr. Dem Hals-Nasen-Ohren-System gebührt besonders hohe Aufmerksamkeit. Die Kälteempfindung bzw. der Wärmeverlust ist erhöht. Laut einer belgischen Studie an 234 Jugendlichen wurden 12,4 % für tauch-untauglich erklärt. Die häufigsten Ursachen waren Lunge Hals Nase Ohren Wärmeverlust Belgische Studie ein abnormes EEG (Hirnströme), ein abnormes EKG (Herzströme), Lungenasthma. In 28,3 % zeigten sich Nebenbefunde wie Tubenbelüftungsstörung, eingeengter/verschlossener äußerer Gehörgang (Ohrschmalz), Entzündung des äußeren Gehörganges, Pilzinfektion, Mittelohrentzündung, Zahnschmerzen (Karies) und häufiges Nasenbluten. Wir sehen also, dass sich die häufigsten Befunde auf den Hals-Nasen- Ohren-Bereich beschränken. In 8 Jahren wurden 5 Vorfälle bei diesen 234 Jugendlichen beobachtet (1 von 50): Ausfälle 4 Trommelfellrisse (= 1,7 %) und 1 Schwimmbad-Blackout durch Hyperventilation (= 0,4%). Was soll nun bei Tauchtauglichkeitsuntersuchungen im Besonderen beachtet werden? Tauchtauglichkeit Prinzipiell gelten bei Jugendlichen dieselben Voraussetzungen wie bei Erwachsenen, speziell zu beachten wäre die Leistungsfähigkeit des Herzens! Gesteigertes Augenmerk ist auf die Psyche zu legen. Psychische Auffälligkeiten sind für den Taucherarzt in der kurzen Untersuchungszeit oft nicht auffindbar, unter Umständen auch den Eltern nicht als solche bewusst. Ist der Jugendliche besonders ängstlich, besteht vermehrt Müdigkeit oder sogar kurzzeitige Bewusstlosigkeit? Bei geringsten Anzeichen von psychischen oder neurologischen Auffälligkeiten sollte ein EEG durchgeführt werden. Psyche Auffälligkeiten 2002 TSVÖ Seite 7

Besondere Aufmerksamkeit verdient aufgrund der oben erwähnten häufigen Nebenbefunde der Hals-Nasen-Ohren-Bereich. Diese Untersuchung sollte von einem Taucherarzt oder HNO-Arzt durchgeführt werden. Eventuell aufscheinende Nebenbefunde sind vor dem ersten Abtauchen abzuklären. Eine zahnärztliche Untersuchung dient zur Vorbeugung vor unangenehmen Schmerzen, verursacht durch ein Barotrauma eines kariösen Zahnes. Eventuell verbleibende Unklarheiten bzw. Zweifel des Tauchmediziners bei der Ausstellung einer Tauchtauglichkeitsbestätigung sollten im gemeinsamen Gespräch zwischen Taucherarzt, Kindertauchlehrer, Eltern und eventuell medizinischen Fachärzten beseitigt werden. Das vorangige Ziel des Kindertauchens solte sein, das Jugendliche zwischen 8 und 14 Jahren von sich aus mit Freude in geringer Tiefe in kurzen Tauchgängen, begleitet von einem verantwortungsbewussten, erwachsenen Taucher die Schönheiten der Unterwasserwelt kennen lernen. Hierbei muss jeder Ansatz zu Risikobereitschaft bereits im Keim erstickt werden, um den notwendigen Gesundheitsschutz des jugendlichen Organismus zu gewährleisten. Facharzt Zähne Arzt Eltern Kindertauchlehrer Freude geringe Tiefe kurze Tauchgänge Risikobereitschaft 3.2. Allgemeine Voraussetzungen Abgeleitet von den medizinischen Vorgaben, die als unumstößliches Muss an der Spitze jeder Planung stehen, ergeben sich daher folgende Grundsätze für den Kindertauchlehrer: Das Mindestalter für Jugendliche, um mit dem Tauchen zu beginnen, ist das vollendete 8. Lebensjahr (8. Geburtstag). Der Jugendliche muss völlig freiwillig und mit Freude an der Ausbildung teilnehmen wollen (keine Pflichtschule). Für das Schnorcheln reicht die Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten (des gesetzlichen Vertreters) mit dem Zusatz, dass keine medizinischen Ausschließungsgründe (gegen das Schwimmen, Tauchen und Wasserspringen) gegeben sind. Für das Gerätetauchen (Pool und Freiwasser) ist ein medizinisches Attest erforderlich (siehe Medizinische Voraussetzungen). Dieses darf bis zum Abschluss der Ausbildung nicht älter als 6 Monate sein. Für jeden einzelnen Ausbildungsgang (Kurs zur Erreichung eines Jugendbrevets oder Jugendsonderbrevets) ist die schriftliche Zustimmungserklärung des Erziehungsberechtigten (des gesetzlichen Vertreters) erforderlich. Grundsätze 8 Jahre Freiwilligkeit Erziehungsberechtigte Medizinisches Attest Zustimmungserklärung 2002 TSVÖ Seite 8

4. Lehrplan 4.1. Ausbildungsablauf Der bewährte Ablauf bei der Ausbildung: Ablaufplan Schnorcheln, Pool und Freiwasser ist grundsätzlich einzuhalten. Die für die jeweilige Altersstufe vorgeschriebenen besonderen Regeln sind dabei immer zu beachten. 4.2. Ausbildungsziel Ziel der Ausbildung ist es, Jugendliche zwischen 8 und 14 Jahren auf eine Form der Freizeitgestaltung mit freudvollen Erlebnissen in spielerischer Form vorzubereiten. Sie sollen dabei lernen: bei Gewichtslosigkeit das Gleichgewicht zu wahren, die Beine als einzige Antriebskraft für eine Vorwärtsbewegung zu gebrauchen, über einen Schnorchel oder eine künstliche Luftquelle zu atmen, sich einer dreidimensionalen Umgebung anzupassen, die dafür notwendigen Gesetzmäßigkeiten zu verstehen, die durch die neue Umgebung geänderten Gefahren zu erkennen, für andere Verantwortung zu tragen und anderen im Notfall zu vertrauen. Ziel Zielbeschreibung 4.3. Methodischer Aufbau Aufgrund der ohnehin limitierten Tauchzeiten und der abwechslungsreich zu gestaltenden Ausbildung, kann die weitergehende Schnorchelausbildung parallel mit der Geräteausbildung erfolgen. Es liegt in der Beurteilung des Kindertauchlehrers, wie er seinen Unterricht durchführt. Zur sinnvollen Gestaltung sollte folgender methodischer Aufbau jedoch eingehalten werden: Überprüfen der Schwimmkenntnisse, Schwimmen mit Tauchermaske, Beherrschen der Schnorchelatmung, Schwimmen mit ABC-Ausrüstung, Vorbereiten des Tauchgerätes, Gerätetauchen stationär, Gerätetauchen in Bewegung usw. Schnorchelausbildung Methodischer Aufbau 2002 TSVÖ Seite 9

4.4. Ausbildungsstufen Beim Kindertauchen unterscheiden wir drei Jugendbrevetstufen: Jugendbrevet = Bronze Jugendbrevet = Silber Jugendbrevet = Gold Die Ziele der Brevetstufen Jugendbrevet, und sind hintereinander zu erbringen. Die Ausbildung soll in der Regel in einer Woche erfolgen oder einem ähnlichen Aufwand, über einen längeren Zeitraum aufgeteilt. Die Mindestzeit richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten und liegt in der Beurteilung des verantwortlichen Kindertauchlehrers. Das Symbol für die Ausbildung ist der Delfin. Reihenfolge Ausbildungsdauer Mindestzeit Dazu kommen noch vier Jugendsonderbrevets: Jugendsonderbrevet Tarieren Jugendsonderbrevet Gruppentauchen Jugendsonderbrevet Boot 1 Jugendsonderbrevet Boot 2 2002 TSVÖ Seite 10

Die Jugendsonderbrevets Tarieren und Gruppentauchen können ab dem Jugendbrevet (Bronze) erworben werden. Voraussetzungen Die Jugendsonderbrevets Boot 1 und Boot 2 können ab dem Jugendbrevet (Silber) erworben werden. Als Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Jugendsonderbrevet Boot 2 müsen vorher die Jugendsonderbrevets Tarieren und Boot 1 abgelegt werden. Die Ausbildungszeit richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten und liegt in der Beurteilung des verantwortlichen Kindertauchlehrers. Ausbildungszeit Ausbildungsstufen Voraussetzungen Jugendbrevet Schnorchelbrevet A Jugendbrevet Jugendbrevet Jugendsonderbrevet Tarieren Jugendbrevet Jugendbrevet Jugendbrevet Tabelle Voraussetzungen Jugendsonderbrevet Gruppentauchen Jugendbrevet Jugendsonderbrevet Boot 1 Jugendbrevet Jugendsonderbrevet Boot 2 Jugendsonderbrevet Tarieren Jugendsonderbrevet Boot 1 Die Symbole für die Jugendsonderbrevets setzen sich aus Delfin, Robbe, Pinguin und Boot zusammen. 2002 TSVÖ Seite 11

5. Brevetstufen, Alter, Tiefen Das Erreichen einer Jugendbrevetstufe ist nicht von der Tiefe abhängig sondern von der Durchführung der, der jeweiligen Stufe zugeordneten Übungen. Da die einzelnen Jugendbrevetstufen ein immer mehr an Verstehen von Grundregeln und Beherrschen von Grundtechniken bedeuten, sind sie auch altersmäßig abgestuft. Jugendbrevetstufen Mindestalter Jugendbrevet 8 Jahre Jugendbrevet 9 Jahre Jugendbrevet - Alter Jugendbrevet 10 Jahre Ausschlaggebend für die maximale Tiefe, die mit Jugendlichen aufgesucht werden darf, ist ausschließlich das Alter. Alter maximale Tiefe 8-9 Jahre 3 m Alter - maximale Tiefe 10-11 Jahre 6 m 12-13 Jahre 10 m Beim Begriff Alter ist jeweils das vollendete Lebensjahr zu verstehen (Stichtag: Geburtstag!). Berechnung des Alters Beispiel: Jugendlicher geb.: 09.02.94 Dieser ist am 08.02.2003 noch 8 Jahre alt am 09.02.2003 9 Jahre alt (Stichtag!) bis 08.02.2004 9 Jahre alt 2002 TSVÖ Seite 12

6. Brevetstufen, Berechtigungen 6.1. Allgemein Das Erreichen von Brevetstufen und Sonderbrevetstufen berechtigt Jugendliche nicht dazu, nur mit gleich Ausgebildeten zu tauchen. Erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist der Jugendliche bei entsprechender Ausbildung (d.h.: Brevet für Erwachsene) für das Tauchen mit Gleichwertigen vorbereitet. Jugendliche, die tauchen lernen, das heißt ein Jugendbrevet oder die Jugendsonderbrevets erreichen, sollen in letzter Konsequenz aber auch für das Tauchen mit anderen Tauchern, außer dem Kindertauchlehrer, qualifiziert sein. Die Entscheidung liegt primär beim gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigten), wem er sein Kind anvertraut. Zu beachten hat er auf jeden Fall: dass Erfahrung und Ausbildungsstand des Tauchgruppenführers und eventueller Partner den festgelegten Bedingungen entsprechen, das der Tauchgruppenführer die Regeln des Kindertauchens (Tauchausrüstung, Wahl des Tauchplatzes, Tages-, Tiefen- und Zeitgrenzen) kennt, dass das Augenmerk auf den jungen Tauchpartner und auf keinen Fall auf andere Tätigkeiten gerichtet ist, wie z.b.: Üben für Prüfungen, dass sich jeweils nur ein Jugendlicher (unter 14 Jahren) in einer Tauchgruppe befindet. Tauchen mit wem? Verantwortlichkeit Erfahrung Regeln Konzentration 1 Jugendlicher/Gruppe 2002 TSVÖ Seite 13

6.2. Speziell Wenn in der Folge Voraussetzungen angeführt werden, unter denen ein Jugendlicher mit jemandem anderen, als dem Kindertauchlehrer tauchen kann, so schließt das in keinem Fall weitergehende Ausbildung mit ein. Es kann sich also ausschließlich, um das Vertiefen von Bewegungserfahrungen in der Praxis handeln, unter Ausschluss aller Tätigkeiten, die das Kind noch nicht gelernt hat. In der Folge wird festgelegt, ab welchem Stadium der Ausbildung ein Kind mit wem tauchen darf, ohne dass innerhalb der Gruppe ein Sicherheitsrisiko auftritt. Voraussetzungen keine Ausbildung Qualifikation/Kind Qualifikation/Begleitperson(en) Jugendbrevet 1 Tauchlehrer (min. Moniteur ) Jugendbrevet Jugendbrevet 1 Tauchlehrer (min. Moniteur ) 2 Taucher (1 x min. Brevet + 1 x min. Brevet ) Tabelle Qualifikationen Jugendbrevet 2 Taucher (1 x min. Brevet + Jugendsonderbrevet Tarieren + 1 x min. Brevet ) + Jugendsonderbrevet Gruppentauchen Jugendbrevet 1 Taucher (min. Brevet ) + Jugendsonderbrevet Tarieren + Jugendsonderbrevet Gruppentauchen 2002 TSVÖ Seite 14

7. Kindertauchlehrer 7.1. Qualifikation Mindestqualifikation Moniteur. Teilnahme an einem Moniteur-Kurs Kindertauchen mit positivem Abschluss zur Erlangung der Berechtigung zur Ausbildung von Kindern. Teilnahme an den vom TSVÖ verpflichtend vorgeschriebenen Fortbildungseminaren Kindertauchen zur Erhaltung der Ausbildungsberechtigung. Erster Tauchgang: 7.2. Verhältnis Tauchlehrer/Schüler 1 Tauchlehrer 1 Schüler TL S Folgetauchgänge im Pool: 1 Tauchlehrer 2 Schüler 1 Tauchlehrer 3 Schüler (mit Jugendsonderbrevet Gruppentauchen ) Folgetauchgänge im Freiwasser: 1 Tauchlehrer 1 Schüler TL S 1 Tauchlehrer 2 Schüler (mit Jugendsonderbrevet Gruppentauchen ) 2002 TSVÖ Seite 15

8. Sicherheitsbestimmungen 8.1. Allgemein Das Tauchgebiet (das Schwimmbecken) muss geeignet sein, um die planten Übungen problemlos durchführen zu können und muss außerdem dem Ausbildungsstand der Jugendlichen entsprechen (Achtung Beckentiefe!). Im Freiwasser sollte getrachtet werden, dass Plätze aufgesucht werden, die über geeignete Fauna und Flora verfügen. Die Sicht soll mehr als 2 m betragen. Eine günstige, sichere Ein- und Ausstiegsmöglichkeit muss vorhanden sein Die für das jeweilige Alter vorgesehene Tauchtiefe darf auf keinen Fall überschritten werden. Pro Tag darf nur ein Tauchgang mit Presslufttauchgerät gemacht werden. Nachttauchgänge dürfen mit Jugendlichen unter 12 Jahren nicht durchgeführt werden und sind auch bei älteren kein Teil des Ausbildungsprogramms. Die Wassertemperatur darf nicht weniger als 12 C an der Oberfläche betragen. Die Tauchzeit darf 25 min nicht überschreiten. Das körperliche und seelische Wohlbefinden des Jugendlichen hat immer im Vordergrund zu stehen (Anpassung der Tauchzeit an die Wassertemperatur, den örtlichen Gegebenheiten sowie der freiwilligen und freudvollen Teilnahme des Jugendlichen). Übungsstätte Natur Sicht Ein-, Aussteigen Tiefe Anzahl der Tauchgänge Nachttauchen Wassertemperatur Tauchzeit Wohlbefinden 2002 TSVÖ Seite 16

8.2. Über Wasser Die Aufsicht vor Beginn des Tauchganges (vor der Vorbesprechung) und nach Ende des Tauchganges (nach dem Versorgen der Ausrüstung und der Nachbesprechung) hat durch eine verlässliche und mit den Sicherheitsregeln vertraute Person zu erfolgen. Alle mit dem Tauchgang zusammenhängende Tätigkeiten müssen vom eingeteilten Kindertauchlehrer durchgeführt oder überwacht werden. Dies sind: - Vorbesprechung, - Vorbereiten und Überprüfen der Ausrüstung, - Ausrüstungs-Check, - Anziehen und Anlegen der Ausrüstung, - Partner-Check, - Wiederholung der Übungen, praktisches Vorüben im Trockenen, - Luft-Check, - Einsteigen, sowie: - Aussteigen, - Ablegen der Ausrüstung, - Ausziehen, - Versorgen der Ausrüstung, - Nachbesprechung (kann auch parallel mit den vorherigen Tätigkeiten ablaufen), Die Ausbildung zum Jugendbrevet hat grundsätzlich vom Ufer (oder Beckenrand) aus zu erfolgen. Ab dem Jugendbrevet und dem Jugendsonderbrevet Boot 1 kann die Ausbildung auch von einem Steg oder einem Boot durchgeführt werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass eine für Jugendliche geeignete Einstiegsstelle und auch Ausstiegsstelle vorhanden ist. Erfolgt die Ausbildung von einem Boot aus, so soll die Fahrtdauer möglichst kurz gehalten werden. Außerdem müssen die Flaschen entsprechend gesichert und die Ausrüstung gut versorgt werden. Jedem Jugendlichen ist ein Platz zuzuweisen und ihm ist bekannt zu geben, wo sich die Rettungswesten befinden, wenn sie nicht sowieso situationsbedingt bei der Fahrt getragen werden müssen. Während der gesamten Zeit am (Ufer) oder auf dem Wasser (Boot) sind Jugendliche zu beaufsichtigen. Das Mischen von Erwachsenen und Jugendlichen ist zu vermeiden. Dusch- und Umkleidemöglichkeiten sollen getrennt von Erwachsenen und auch geschlechtlich getrennt sein (räumlich oder zeitlich). Die Aufsicht beim Umkleiden und Duschen soll durch Frau Mädchen Mann Buben erfolgen. Aufsicht Aufgaben Ausgangspunkt Ausbildung vom Boot Aufsichtszeit Mischgruppen Duschen, Umkleiden Aufsicht beim Duschen 2002 TSVÖ Seite 17

8.3. Unter Wasser Achten auf maximale Tauchzeit und Tauchtiefe. Die Tauchzeit wird, wie bei den Erwachsenen vom Beginn des Abtauchens bis zum Ende des Auftauchens gerechnet. Die Tauchtiefe für Jugendliche ist nicht die Übungstiefe sondern e- benfalls, wie bei den Erwachsenen, die größte aufgesuchte Tiefe. Eher Zeiten und Tiefen verringern. Der Abstand zu den Jugendlichen darf Griffweite nicht überschreiten. Beim Auftreten von geringsten Schwierigkeiten oder erkennbarem Schwinden der Lust des Jugendlichen ist der Tauchgang abzubrechen. Zeit & Tiefe Abstand Abbruch des TG 8.4. Sicherheitsausrüstung Als Sicherheitsausrüstung mus an der Tauchstele beim Kindertauchen vorhanden sein: Erste - Hilfe Koffer, O 2 Koffer mit Sauerstoffmaske für Kinder (Jugendliche) Handy oder Telefon (Bordfunk) unmittelbar am Übungsplatz Ausreichende Sicherheitsausstattung für Jugendliche unter 14 Jahren auf Booten. Sicherheitsausrüstung 2002 TSVÖ Seite 18

9. Tauchausrüstung 9.1. Tauchausrüstung der Jugendlichen Tauchausrüstung für Jugendliche muss sich stets in tadellosem Zustand befinden und muss den kindlichen Bedürfnissen angepasst sein. Die Flossen dürfen nicht zu hart und nicht zu schwer sein. Die Tauchermaske muss der Gesichtsgröße des Jugendlichen entsprechen. Der obligat vorgeschriebene Schnorchel soll ein weiches, der Mundgröße des Jugendlichen entsprechendes, Mundstück haben. Das Presslufttauchgerät soll aus einem Jacket (anfangs ev. ohne Inflatoranschluss) oder einer Rückentrage und einer Pressluftflasche mit minimal 4 l und maximal 8 l Volumen, sowie dem Lungenautomaten bestehen. Das Jacket oder die Rückentrage soll der Körpergröße des Jugendlichen angepasst sein. Die Verwendung des Jackets als Tarierhilfe (Inflator angeschlossen) ist erst ab dem Jugendsonderbrevet Tarieren vorgesehen. Der Lungenautomat soll über ein Finimeter, aber keinen Zweitregler verfügen. Die zweite Stufe soll leicht, das Mundstück weich und der Mundgröße des Jugendlichen angepasst sein. Bei Temperaturen unter 21 C ist die Verwendung eines Nasstauchanzuges verpflichtend vorgeschrieben. Der Nasstauchanzug soll gut anliegen und den ganzen Körper bedecken (Kopfhaube und Füßlinge sind vorgeschrieben). Bei einer Temperatur über 18 C kann mit einer kurzen Hose getaucht werden. Der Bleigürtel muss eine einfach zu bedienende Schnellabwurfschnalle haben und darf keine scharfen Kanten aufweisen. Das Gewicht darf, unter Berücksichtigung des Presslufttauchgerätes, nur das Minimum dessen betragen, was zum Gewichtsausgleich des Anzuges erforderlich ist. Zustand Flossen Tauchermaske Schnorchel PTG Jacket Tarieren Lungenautomat Kälteschutz Nasstauchanzug Bleigürtel 9.2. Tauchausrüstung des Tauchlehrers Der Tauchlehrer muss immer seine, den Vorgaben des TSVÖ entsprechende Tauchausrüstung, mit folgenden Ergänzungen mitführen: Der Zweitregler muss über ein jugendgerechtes Mundstück verfügen. Eine Taucheruhr und ein Tiefenmesser sind verpflichtend vorgeschrieben (Tauchcomputer ist kein Ersatz). Die Verwendung von Handschuhen soll vermieden werden. Als Grundsatz gilt, dass der Tauchlehrer den gleichen Kälteschutz verwenden soll, wie sein jugendlicher Partner. Zweitregler Instrumente Handschuhe Grundsatz 2002 TSVÖ Seite 19

10. Ausbildungsprogramm Ausgehend vom österreichischen Tauchlehrplan stellt sich die Ausbildung von Jugendlichen zwischen 8 und 14 Jahren in ähnlicher Weise dar, wie die der Erwachsenen. Als roter Faden zieht sich bei der Ausbildung unserer Schüler und damit auch unserer jugendlichen Schüler ein erkennbarer Weg im ÖTLP Schnorcheln im Pool (Schwimmbecken) Tauchen im Pool (Schwimmbecken) Tauchen im Freiwasser (See oder Meer) Praxis und Theorie Praxis und Theorie Praxis und Theorie Aufbau durch. Als pädagogischen Hinweis dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass jeder Mensch nur eine begrenzte geistige Aufnahme- und Merkfähigkeit und motorische Eigenschaften besitzt. Es ist sinnlos in einem Ausbildungsgang eine Unzahl von Lernschritten vornehmen zu wollen, zum Beispiel das Flossenschwimmen bei Übungen des Gerätetauchens so nebenbei mit auszubilden. Zu beachten ist also gerade bei unseren Jugendlichen, dass der motorisch oft noch am Anfang stehende junge Mensch, in den lebenslang erforderlichen Grundkenntnissen optimal unterrichtet wird. Ein sorgfältig aufgebauter Lehrplan, der stufenweise Können und Wissen vermittelt, ist von vornherein die Voraussetzung für Erfolg und damit lebenslanger Freude an einer Sportart. Grenzen Methodischer Lehrplan 11. Bewertung Die Bewertung erfolgt nach der TSVÖ-Prüfungsordnung für Kindertauchen. In keiner Situation des Kindertauchens darf der Eindruck des Prüfens entstehen. Der Kindertauchlehrer hat sich nur davon zu überzeugen, dass die ihm anvertrauten kleinen angehenden Delphine, die gewünschten Übungen beherrschen, verstehen, warum sie so durchgeführt werden und dass sie über den, jeweils ihrer Altersstufe und ihrem Ausbildungsniveau entsprechenden Wissensstand verfügen. Das bedeutet in der Praxis als Beispiel: Druckausgleich! Prüfungsordnung Niveau Beispiel Wie mache ich den Druckausgleich? Was passiert beim Druckausgleich? Warum muss ich einen Druckausgleich machen? 2002 TSVÖ Seite 20

12. Jugendbrevetstufen 12.1. Jugendbrevet (Bronze) Praxis Die Ausbildung kann auch nur im Pool durchgeführt werden. Für Jugendliche mit 12 und 13 Jahren kann an die Stelle der Praxisausbildung Jugendbrevet auch die Ausbildung zum Pooldiver treten. Der Schüler muss alle Fertigkeiten, die für das Schnorchelbrevet A gefordert werden, beherrschen, zusätzlich das Maskenausblasen, sich selbst an- und ausziehen können, das Tauchgerät zusammenbauen und auch wieder zerlegen können, das Anlegen der Ausrüstung in der richtigen Reihenfolge durchführen, auf die Zeichen des Tauchlehrers achten und reagieren, auf das Zeichen des Tauchlehrers einsteigen, mit dem Tauchlehrer gemeinsam abtauchen, einen 3 m Check vornehmen, laufende Fini Checks durchführen, fähig sein, den Druckausgleich zu machen: - bei der medizinischen Untersuchung, - mit dem Tauchlehrer über und unter Wasser, seine Maske ausblasen können, fähig sein, das Mundstück herauszunehmen dabei leicht auszuatmen und dann das Mundstück wieder in den Mund zu geben, alles ruhig und nicht hektisch, nach oben schwimmen können, unter Atmung aus dem Lungenautomat auftauchen können, mit der gleichen Geschwindigkeit wie der Lehrer auftauchen können, an der Oberfläche bleiben können und zum Ausgangspunkt zurückkehren können. Variante Bedingungen Praxis Theorie Der Schüler muss über die theoretischen Fragen für das Schnorchelbrevet A Bescheid wissen, seine Ausrüstung kennen und beschreiben können, seinen Tauchgang einfach beschreiben können, einige Tiere und Pflanzen erkennen können, über gefährliche Arten Bescheid wissen, die elementaren Taucherzeichen kennen und wissen, wann sie verwendet werden: - O.K! ( Verstanden!) - Nicht O.K! (Ich habe Probleme!) - Finicheck! - Diese Richtung! - Du und ich! - Ab-, Auftauchen! Bedingungen Theorie 2002 TSVÖ Seite 21

12.2. Jugendbrevet (Silber) Praxis Teile der Ausbildung können zwar im Pool vorgeübt werden, der Kindertauchlehrer muss sich aber auch unbedingt persönlich davon überzeugen, dass die angeführten Fertigkeiten im Freiwasser beherrscht werden. Der Schüler muss sich im Freiwasser auskennen, verschiedene Örtlichkeiten erkennen (Schlammboden, Sandboden, Geröllhalden, Überhänge, Felsen, Bewuchs), den Sonnenstand und die Richtung zur Sonne erkennen, fußwärts (absinken lassen) und kopfwärts (abkippen) abtauchen können, bemerken, ob er stabil ist oder ob er absinkt oder aufsteigt, seine Lage in Beziehung zur Oberfläche einschätzen können (nahe oder weit entfernt anhand der Wellen), seine Lage in Beziehung zu anderen Tauchern einschätzen können, unter Wasser seine Maske abnehmen und wieder aufsetzen können, ohne Maske: - atmen, - durch die Nase ausatmen, - die Augen öffnen, - zur Oberfläche auftauchen können, die Oberfläche auch unter außerordentlichen Umständen erreichen können, wissen, wie er um Luft bitten muss, unter Verwendung des Zweitreglers des Lehrers an die Oberfläche zurückkehren können, die Oberfläche prüfen, bevor er auftaucht. Bedingungen Praxis Theorie Der Schüler muss den Ablauf des Tauchgangs beschreiben können, schon mehrere im Wasser lebende Tier- und Pflanzenarten kennen, zusätzlich folgende Zeichen beherrschen: - Ich bin auf Reserve (50 bar)! - Ich habe keine Luft! - Näher zu mir! - Halt! Bedingungen Theorie UW - Zeichen 2002 TSVÖ Seite 22

12.3. Jugendbrevet (Gold) Praxis Teile der Ausbildung können zwar im Pool vorgeübt werden, der Kindertauchlehrer muss sich aber auch unbedingt persönlich davon überzeugen, dass die angeführten Fertigkeiten im Freiwasser beherrscht werden. Der Schüler muss mit seiner Ausrüstung vertraut sein, die Ausrüstung vor dem Tauchgang überprüfen, die Ausrüstung nach dem Tauchgang pflegen und mit Süßwasser spülen (Lungenautomat, Anzug, etc.), den Regler vor Beschädigung und Schmutz schützen, seine Ausrüstung im Schatten trocknen lassen, Rücksicht auf die Ausrüstung der Tauchkollegen nehmen, die Sicherung innerhalb der Gruppe verstehen, während des Abtauchens, beim Tauchgang und beim Auftauchen auf der Höhe des Tauchlehrers bleiben, bei seinem Partner einen 3 m Check vornehmen können, den Tauchlehrer über die Zeichen anderer Taucher informieren, den Tauchlehrer informieren, wenn sich ein eventueller Partner abnormal verhält, mit seinem Tauchlehrer in 3 m einen Sicherheits Stop einhalten können, an der Oberfläche mit voller Ausrüstung unter Verwendung eines Schnorchels schwimmen können. Bedingungen Praxis Theorie Der Schüler muss die physikalischen Grundlagen des Auftriebs und seine Auswirkungen beim Tauchen (Blei, Anzug) verstehen, mit den Veränderungen des Volumens (Ballon) vertraut sein und Beispiele nennen können, wissen, wie man ein Barotrauma vermeidet, insbesondere: Barotrauma der Lunge, Brillenhämatom, Trommelfellriss, mit einigen Begriffen aus der Anatomie vertraut sein, wie: äußerer Gehörgang, Trommelfell, Mittelohr, Ohrtube (Eustach sche Röhre). die Sicherheitsregeln in der Gruppe kennen und respektieren, die Standorte und das Verhalten von Tieren kennen, Taucherflaggen kennen. Bedingungen Theorie 2002 TSVÖ Seite 23

13. Jugendsonderbrevetstufen 13.1. Jugendsonderbrevet Tarieren Vorausetzung für das Jugendsonderbrevet Tarieren ist die abgeschlossene Ausbildung des Jugendbrevets. Das Ausbildungsziel ist die gekonnte Handhabung des Jackets (der Tarierweste) und die Kenntnis, der damit im Zusammenhang stehenden Grundregeln, insbesondere die ständige Herstellung des hydrostatischen Gleichgewichtes. Die Ausbildung kann auch nur im Pool durchgeführt werden. Voraussetzungen Ausbildungsziel Möglichkeit Praxis Der Schüler muss folgende Tätigkeiten selbständig erledigen können: das Presslufttauchgerät am Jacket befestigen, den Inflatorschlauch anschließen und die Funktion überprüfen, das Jacket nach dem Tauchgang eventuell reinigen, Wasser entleeren und trocknen. Tätigkeiten Der Schüler muss folgende Tarierübungen beherrschen: Jacket an der Oberfläche mittels Inflator füllen und die Luft wieder auslassen, währenddessen durch Flossenkraft Lage stabilisieren, während des Abtauchens den richtigen Gewichtsausgleich herbeiführen, die Auftauchgeschwindigkeit kontrollieren, langsam auftauchen und den Aufstieg unter der Oberfläche abbrechen Bedingungen Praxis Theorie Der Schüler muss Bescheid über den Lungenriss, seine Ursachen, seine Folgen und die Vermeidung desselben Bedingungen Theorie wissen. 2002 TSVÖ Seite 24

13.2. Jugendsonderbrevet Gruppentauchen Vorausetzung für das Jugendsonderbrevet Gruppentauchen ist die abgeschlossene Ausbildung des Jugendbrevets. Das Ausbildungsziel ist das Verständnis für das Tauchen mit mehreren Tauchpartnern Voraussetzungen Ausbildungsziel im Pool: 1 Tauchlehrer + 3 Tauchschüler, im Freiwasser 1 Tauchlehrer + 2 Tauchschüler zu haben. Der Tauchschüler muss bewusst zur Kenntnis nehmen, dass er nicht mehr alleine mit seinem Lehrer unterwegs ist, sondern dass in der Gruppe zusätzliche Regeln beachtet werden müssen. Die Ausbildung kann auch nur im Pool durchgeführt werden. Der Schüler muss nachstehende Maßnahmen zur Sicherheit in der Gruppe kennen und auch befolgen. Möglichkeit An der Oberfläche seine Ausrüstung beisammenhalten und darauf achten, dass sie nicht mit der anderer Schüler vermischt wird (vor allem nach dem Tauchgang), seine Partner beim An- und Ablegen der Ausrüstung unterstützen, bei seinen Partnern einen Partner-Check vornehmen, wissen, dass er erst nach dem Tauchlehrer auf dessen Aufforderung ins Wasser gehen darf, wissen, dass er nicht an der Einstiegsstelle bleiben darf, mit seiner Gruppe an der Wasseroberfläche bleiben bis zum Zeichen Abtauchen des Tauchlehrers. Bedingungen über Wasser Während des Tauchganges bei dem Tauchlehrer und der Gruppe, immer auf gleicher Höhe bleiben, nahe bei seinen Partnern bleiben, laufend Fini Checks mit seinen Partnern austauschen, auch auf Zeichen anderer Gruppenteilnehmer achten, den Tauchlehrer informieren, wenn ein Partner sich abnormal benimmt (Abstand!), wissen, dass er mit kontrollierter Geschwindigkeit aufzutauchen und an der Oberfläche zu warten hat, sollte er unerwarteterweise alleine sein. Bedingungen beim Tauchgang Beim Aussteigen warten, bis die Ausstiegsstelle frei ist, der Gruppe rasch folgen und nicht zurückbleiben, auf die nächsten Anweisungen des Tauchlehrers für die Gruppe achten. Bedingungen beim Aussteigen 2002 TSVÖ Seite 25

13.3. Jugendsonderbrevet Boot 1 Vorausetzung für das Jugendsonderbrevet Boot 1 ist die abgeschlossene Ausbildung des Jugendbrevets. Ausbildungsziel ist es, dem Schüler das Tauchen von einem Steg, einem Schlauchboot oder einem kleinen Boot zu ermöglichen. Dabei ist es klar, dass sich die Situation gegenüber der bisherigen Ausbildung, dem Wegtauchen vom festen Grund (Ufer), geändert hat. Der Schüler soll sich nicht nur unter manchmal begrenzter Bewegungsfreiheit anziehen sowie seine Ausrüstung anlegen, er soll auch möglichst sicher einsteigen (einspringen), sich an der Oberfläche im schwimmtiefen Wasser richtig verhalten und auch sicher aussteigen können. Der Schüler muss folgende Einstiegsarten beherrschen: Voraussetzungen Ausbildungsziel Einstiegsarten Rolle rückwärts (dabei kommt es besonders auf das Einnehmen der Schutzhaltung an), Einsteigen über eine Leiter. Er muss nach dem Einsteigen sofort an die Wasseroberfläche kommen, seinem Tauchlehrer das O.K. - Zeichen geben, die Einstiegsstelle verlassen, auf das Zeichen seines Tauchlehrers mit ihm abtauchen. Er soll unter Wasser fußwärts (absinken lassen) und kopfwärts (abkippen) abtauchen können, beim Abtauchen neben dem Tauchlehrer bleiben, entlang einer Leine (Ankerleine) abtauchen können. Bedingungen nach dem Einsteigen Bedingungen Unter Wasser Er soll nach dem Auftauchen an der Wasseroberfläche von der Atmung aus dem Presslufttauchgerät auf Schnorchelatmung übergehen, sein Tauchgerät ablegen können, mithelfen sein Tauchgerät hinaufzureichen, über eine Leiter aufsteigen oder über die Bordkante in das Boot einsteigen können, sich sofort um seine Ausrüstung kümmern und diese versorgen. Bedingungen nach dem Auftauchen 2002 TSVÖ Seite 26

13.4. Jugendsonderbrevet Boot 2 Vorausetzung für das Jugendsonderbrevet Boot 2 ist die abgeschlossene Ausbildung des Jugendbrevets, des Jugendsonderbrevets Tarieren und des Jugendsonderbrevets Boot 1. Die Jugendlichen müssen ein passendes Jacket (Tarierweste) verwenden. Ausbildungsziel ist es, dem Schüler das Tauchen von einem großen Boot, einem Tauchboot, zu ermöglichen. Die Übungen sind mit Masse ident mit denen beim Jugendsonderbrevet Boot 1, nur mus dem Verhalten auf einem größeren Boot mit allen seinen Eigenheiten Rechnung getragen werden, vor allem dem Einsteigen aus größerer Höhe. Voraussetzungen Tarierweste Ausbildungsziel Der Schüler muss die Sicherheitsregeln an Bord kennen und auch beachten, wissen, dass der Skipper das Sagen hat, sich von allen dem Betrieb des Bootes dienenden Einrichtungen (Motor, Anker, Verankerungen, Seilen etc.) fernhalten, während der Fahrt auf dem ihm zugewiesenen Sitzplatz sitzen bleiben und darf sich nicht über Bord lehnen, seine Ausrüstung möglichst verpackt beisammenhalten, folgende Einstiegsarten beherrschen: - Einsteigen aus dem Sitz ohne Presslufttauchgerät, - Einsteigen mit Schrittsprung vorwärts und halber Drehung mit und ohne Presslufttauchgerät (mit aufgeblasenem Jacket), - Einsteigen mit Schrittsprung rückwärts mit und ohne Presslufttauchgerät (mit aufgeblasenem Jacket), die Einstiegsstelle (Sturzzone) sofort nach dem Auftauchen verlassen, sein Tauchgerät im Wasser an- und ablegen können, sich beim Tauchgang korrekt nach den Regeln der Jugendsonderbrevets Tarieren und Boot 1 verhalten, vor dem Aussteigen die Sturzzone beachten und so lange freihalten, bis er an der Reihe ist, an der Wasseroberfläche seine Flossen ausziehen können, nach Entscheidung des Tauchlehrers mit voller Ausrüstung ohne Flossen aussteigen können, folgende Knoten beherrschen: - Webeleinstek, - Palstek, - Achterknoten, bei einfachen Aufgaben der Seemannschaft mithelfen können. Verhalten an Bord Bedingungen Praxis Knoten Seemannschaft 2002 TSVÖ Seite 27