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Transkript:

Kontoeröffnungsunterlagen für Minderjährige (mit Vermögensverwalter) 85716 Unterschleißheim T 00800 00 222 337* F +49 89 5150 2442 service@baaderbank.de www.baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Ausfertigungen für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Eröffnung von Konten/Depots für Minderjährige (40.223) Kundenstammvertrag zur Eröffnung eines Kontos/Depots (20.120) Vollmacht für einen externen Portfolioverwalter (32.300) Informationsbogen über die Einlagensicherung (40.210) Optional Ausfertigungen für die Bank Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (41.563) Selbstauskunft natürlicher Personen zur Feststellung weiterer steuerlicher Ansässigkeiten (300.100) Auftrag zum Konto-/Depotübertrag von einem Fremdkonto/-depot auf ein Konto/Depot bei der Baader Bank AG (38.000) PostIdent-Verfahren zur Identitätsfeststellung (60.100) Ausfertigungen für den Kunden (Kundeninformationen zum Geschäft der Baader Bank einschließlich Bedingungen und Grundsätzen für Ihre Unterlagen) Broschüre: Kundeninformation zum Geschäft der (95.101) Vorvertragliche Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen (93.100) Preis- und Leistungsverzeichnis (45.000) Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für einen externen Vermögensverwalter Anschreiben zur Einlagensicherung (40.210) Basisinformationen über Wertpapiere und weiteren Kapitalanlagen (CD) Zweitschrift dieses Antrags auf Eröffnung eines Konto/Depot P16 Paket Minderjährige ohne Derivate mit VV Stand 06/2016 0192

Kontoeröffnungsunterlagen für Privatkunden (mit Vermögensverwalter) Inhalt Dieses Formularpaket enthält: 1. Kundeninformation zum Geschäft der einschließlich der folgenden Informationen, Bedingungen und Grundsätze: Allgemeine Kundeninformationen nach 31 Abs. 3 Nr. 1-4 WpHG, Umgang mit Interessenkonflikten bei der, Ausführungsgrundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der, Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der, Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank, Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplattform der Baader Bank AG, Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen, Kundeninformationen zum Zahlungsverkehr, 2. Vorvertragliche Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen einschließlich der Widerrufsbelehrung 3. Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen, 4. Preis- und Leistungsverzeichnis, 5. Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für den externen Portfolioverwalter, 6. Zweitschrift dieses Antrags auf Eröffnung eines Wertpapierdepots mit Verrechnungskonten, 7. Vollmacht für den Vermögensverwalter, 8. Anschreiben zur Einlagensicherung, 9. Selbstauskunft natürlicher Personen zur Feststellung weiterer steuerlicher Ansässigkeiten, 10. Informationsbogen über die Einlagensicherung, 11. Freistellungsauftrag, 12. PostIdent, 13. Auftrag zum Konto-/Depotübertrag von einem Fremdkonto/-depot auf ein Konto/Depot bei der Baader Bank AG (38.000). P16 Paket Minderjährige ohne Derivate mit VV Stand 06/2016 0192

Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice 85716 Unterschleißheim 85716 Unterschleißheim T 00800 00 222 337* F +49 89 5150 2442 service@baaderbank.de www.baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Eröffnung von Konten/Depots für Minderjährige Hiermit beantrage(n) ich/wir die Eröffnung von Konten/Depots für nachstehend genannten Minderjährigen zu nachfolgenden Vereinbarungen: Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Angaben Minderjähriger Vorname: Name: Anschrift 1 Straße/Nr.: PLZ: Ort, Land: Beruf: Branche: Staatsangehörigkeit 2 deutsch andere: Familienstand 3 ledig verheiratet eingetragene Lebenspartnerschaft Sonstiges: Geburtsdatum: volljährig am: Geburtsort: Angaben gesetzlicher Vertreter/Vormund Vorname: Name: Anschrift Straße/Nr.: PLZ: Ort, Land: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit 2 deutsch andere: E-Mail 3 : Telefon 3 : Kundenkarte Kundenkarte wurde ausgehändigt Ja Nein Übermittlungsform der Kontoauszüge Kontoauszugsdrucker Sonstiges: Postzusendung an Minderjährigen an gesetzlichen Vertreter evtl. abweichende Postanschrift Straße/Nr.: PLZ: Ort, Land: Nutzung elektronischer Zugangsmedien 4 Debitkarte Online Banking Telefon Banking Sonstiges: 1 Die Angaben sind erforderlich In Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. 2 Eine US-Staatsangehörigkeit Ist Immer (ggf. zusätzlich) anzugeben (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung). 3 Die Angabe ist freiwillig. 4 Die Nutzung der elektronischen Zugangsmedien setzt voraus, dass hierüber zwischen der Bank und dem Konto-/Depotinhaber eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist. 40.223 Stand 05/2016 0145 Seite 1 von 2

Eröffnung von Konten/Depots für Minderjährige 1 Kontokorrentabrede, Rechnungsperioden Die Konten werden in laufender Rechnung geführt (Kontokorrentkonto), sofern nicht eine abweichende Regelung besteht. Bei einem Kontokorrentkonto erteilt die Bank jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss, sofern nachstehend keine abweichende Rechnungsperiode angegeben ist: Abweichende Rechnungsperiode: Die Rechtswirkungen eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflicht, dessen Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben, sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. 2 Verfügungsberechtigung des/der gesetzlichen Vertreter(s) Bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen soll(en) verfügungsberechtigt sein die gesetzlichen Vertreter gemeinsam jeder der gesetzlichen Vertreter allein bis zu einem jederzeit zulässigen Widerruf durch einen gesetzlichen Vertreter ein gesetzlicher Vertreter allein Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) 3 Verfügungsberechtigung des Minderjährigen Der Minderjährige soll nicht verfügungsberechtigt sein. Neben der in der Nr. 2 geregelten Vertretungsberechtigung darf der Minderjährige selbst - ohne Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s) - über sein Kontoguthaben durch Bar-, Ein- und Auszahlungen sowie durch Überweisungen und Daueraufträge verfügen. Raum für besondere Vereinbarungen Die vorstehend eingeräumten Verfügungsmöglichkeiten des Minderjährigen können jederzeit durch einen gesetzlichen Vertreter widerrufen werden, mit der Folge, dass der Minderjährige nicht mehr verfügungsberechtigt ist. Änderungen oder Erweiterungen der Verfügungsberechti gung des Minderjährigen sind nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich. Über Depotwerte kann der Minderjährige nicht verfügen. 4 Einbeziehung der Geschäftsbedingungen Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ent halten; insbesondere handelt es sich hierbei um die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, für den Sparverkehr und für Wertpapiergeschäfte. Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden. Der Konto /Depotinhaber kann auch später noch die Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen an sich verlangen. Ort, Datum û Unterschrift des Minderjährigen Ort, Datum û Unterschrift gesetzl. Vertreter Ihre IBAN* lautet: Der BIC** lautet: 1: 2: 3: 4: 5: *International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) **Bank ldentifier Code (Bank-ldentifizierungscode) Sie erhalten die Angaben zur IBAN mit separater Post. 40.223 Stand 05/2016 0145 Seite 2 von 2

Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice 85716 Unterschleißheim 85716 Unterschleißheim T 00800 00 222 337* F +49 89 5150 2442 service@baaderbank.de www.baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Eröffnung Wertpapierdepot (Einzel- oder Gemeinschaftsdepot) mit Verrechnungskonto für Kunden mit Vermögensverwalter Bitte eröffnen Sie ein Wertpapierdepot inkl. Verrechnungskonto. Alle zukünftig zu eröffnenden Depots/Konten werden mit den in diesem Antrag festgelegten Daten und getroffenen Vereinbarungen unter einer Kundenstammnummer geführt. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Ich möchte das oben genannte Depot und Konto für mich als Einzeldepot/-konto eröffnen. Wir möchten das oben genannte Depot und Konto für uns als so genanntes Oder-Konto eröffnen (beide Inhaber sind allein vertretungsberechtigt). 1 Persönliche Angaben des/der wirtschaftlich Berechtigten Erster Depot-/Kontoinhaber (bitte Meldeanschrift angeben) Frau Herr Titel: Vorname: Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland: Zweiter Depot-/Kontoinhaber (bitte Meldeanschrift angeben) Frau Herr Titel: Vorname: Name: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Geburtsland: ledig verheiratet eingetragene Lebenspartnerschaft Sonstiges: Straße/Nr.: Adresszusatz: ledig verheiratet eingetragene Lebenspartnerschaft Sonstiges: Straße/Nr.: Adresszusatz: PLZ: Ort, Land: PLZ: Ort, Land: Telefon: Faxnr.: Telefon: Faxnr.: Mobil: Mobil: E-Mail: E-Mail: Bei abweichender Versandanschrift auszufüllen: Straße/Nr.: Adresszusatz: Bei abweichender Versandanschrift auszufüllen: Straße/Nr.: Adresszusatz: PLZ: Ort, Land: PLZ: Ort, Land: Staatsangehörigkeit deutsch andere: Beruf: PEP Eigenschaft 1 selbständig, Branche: Staatsangehörigkeit deutsch andere: Beruf: PEP Eigenschaft 1 selbständig, Branche: 1 Klärung PEP (Politisch exponierte Person) ist bei jeder natürlichen Person erforderlich. Bitte ankreuzen, sofern Sie Parlamentsmitglied/Diplomat/hochrangiger Offizier bei den Streitkräften/Botschafter/Mitglied der Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsgremien staatlicher Unternehmen sind. 20.120 Stand 06/2016 0173 Seite 1 von 6

Eröffnung Wertpapierdepot (Einzel- oder Gemeinschaftsdepot) mit Verrechnungskonto für Kunden mit Vermögensverwalter 2 Selbstauskunft zur Feststellung der steuerlichen Ansässigkeiten Banken sind nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) zur Beschaffung von Daten über die steuerliche Ansässigkeit der Kontoinhaber und Weiterleitung steuerlicher Informationen in Bezug auf bestimmte Kontoinhaber an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet. Sofern die steuerliche Ansässigkeit des Kontoinhabers sich außerhalb s und in einem Land befindet, welches am automatischen Austausch von Steuerinformationen teilnimmt, ist die Bank gesetzlich verpflichtet, Informationen aus diesem Formular sowie andere Finanzinformationen an das BZSt weiterzugeben. Diese werden an die Finanzbehörden der Staaten weitergeleitet, in denen der Kontoinhaber steuerlich ansässig ist. Erster Depot-/Kontoinhaber A) Land der Steuerpflicht 1. Ich bin steuerlich ansässig in Land: Zweiter Depot-/Kontoinhaber A) Land der Steuerpflicht 1. Ich bin steuerlich ansässig in Land: Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) 2.a Ich bestätige ferner, dass die TIN (Taxpayer Identification Number) im Land meiner steuerlichen Ansässigkeit wie folgt lautet TIN: 2.b Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine TIN (bitte ankreuzen, falls zutreffend) B) Bestätigung der einzigen steuerlichen Ansässigkeit Ich bestätige, dass ich in keinem anderen Land steuerlich ansässig bin (bitte ankreuzen, falls zutreffend). Falls eine weitere steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land besteht, bitten wir Sie, das Formular Selbstauskunft für natürliche Personen zur Feststellung weiterer steuerlicher Ansässigkeiten auszufüllen. 2.a Ich bestätige ferner, dass die TIN (Taxpayer Identification Number) im Land meiner steuerlichen Ansässigkeit wie folgt lautet TIN: 2.b Das Land meiner steuerlichen Ansässigkeit vergibt keine TIN (bitte ankreuzen, falls zutreffend) B) Bestätigung der einzigen steuerlichen Ansässigkeit Ich bestätige, dass ich in keinem anderen Land steuerlich ansässig bin (bitte ankreuzen, falls zutreffend). Falls eine weitere steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land besteht, bitten wir Sie, das Formular Selbstauskunft für natürliche Personen zur Feststellung weiterer steuerlicher Ansässigkeiten auszufüllen. Mir/uns ist bewusst, dass die in diesem Formular enthaltenen Daten sowie weitere relevante Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern weitergegeben werden und mit den Steuerbehörden der Staaten ausgetauscht werden, in denen ich/wir steuerlich ansässig bin/sind oder sein könnte(n), sofern diese Staaten (oder Steuerbehörden dieser Staaten) ein Abkommen über den Austausch steuerlicher Informationen abgeschlossen haben oder als Mitgliedsstaat im Sinne der Richtlinie 2014/107/EU des Rates vom 9. Dezember 2014 gelten. Ich/wir erklären (als Verteter des Kontoinhabers), dass die in diesem Formular gemachten Angaben nach meinem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind. Ich/wir verpflichte(n) mich/uns hiermit, die Bank unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen über Änderungen der oben getätigten Angaben zu unterrichten. 3 US-Steuerpflicht Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir nicht der US-Steuerpflicht unterliege/n. Änderungen sind der Bank unverzüglich mitzuteilen. Erläuterungen zur US-Steuerpflicht sind unter http://www.baaderbank.de/fileadmin/user_upload/baaderbank/bwb/baaderuploadfiles/formularcenter/fb-us.pdf zu finden. Die Bank führt keine Konten für US-Steuerpflichtige! 20.120 Stand 06/2016 0173 Seite 2 von 6

Eröffnung Wertpapierdepot (Einzel- oder Gemeinschaftsdepot) mit Verrechnungskonto für Kunden mit Vermögensverwalter 4 Art und Zweck der Geschäftsbeziehung Handel in Wertpapieren (ohne Termingeschäfte). 5 Referenzkonto in Euro Kontoinhaber IBAN Name des Kreditinstituts Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) 6 Angaben zur Geldwäscheprävention (Angabe nach 3 Abs.1 Nr. 3 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten; Geldwäschebekämpfungsgesetz) und Mitwirkungspflicht Der/Die Depot-/Kontoinhaber handelt/n auf eigene Rechnung. Etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben (Adresse, wirtschaftlich Berechtigter, Art und Zweck der Geschäftsbeziehung) sind unverzüglich anzuzeigen. Die Bank eröffnet keine Konten auf fremde Rechnung! 7 Hinweis auf Einbehalt von Kirchensteuer Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird ab dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt. Automatisch bedeutet, dass die Mitglieder dieser Religionsgemeinschaften nichts weiter veranlassen müssen, um ihren kirchensteuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer nachzukommen. Zur Vorbereitung des automatischen Abzugs der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer ist die Bank gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden ihr Kirchensteuerabzugsmerkmal (KISTAM) abzufragen, das Auskunft über die Religionszugehörigkeit und den gültigen Kirchensteuersatz gibt. Die Abfrage wird im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober eines Jahres durchgeführt. Sofern Sie es wünschen, werden wir im Rahmen der Kontoeröffnung eine Abfrage aus Anlass der Begründung der Geschäftsbeziehung vornehmen (Anlassabfrage). Sofern Sie die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres KISTAM widersprechen (Sperrvermerk). Die Sperrvermerkserklärung müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen, der auf www.formulare-bfinv.de bereit steht. Bei Regelabfragen muss die Sperrvermerkserklärung spätestens am 30. Juni beim BZSt eingehen. In diesem Fall sperrt das BZSt bis zu Ihrem Widerruf die Übermittlung Ihres KISTAM für den aktuellen und alle folgenden Abfragezeiträume (jeweils 1. September bis 31. Oktober). Das BZSt ist bei einer Sperre gesetzlich verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über die Tatsache unserer Anfrage und unserer Anschrift zu informieren. Das Finanzamt ist gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre zur Abgabe einer Kirchensteuererklärung aufzufordern. Ich/Wir wünsche/n, dass die Bank mein/unser Kirchensteuermerkmal im Rahmen der Depoteröffnung auf meine/unsere Veranlassung beim Bundeszentralamt für Steuern abruft. Erster Depot-/Kontoinhaber Ja Nein Zweiter Depot-/Kontoinhaber Ja Nein 8 Angabe zur Zugehörigkeit der Kapitalerträge zum Privatvermögen Die Kapitalerträge aus den in diesem Konto verwalteten Vermögensgegenständen gehören zu meinem/unserem Privatvermögen, sofern nichts anderes angegeben wird: 9 Einzelne Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrundsätze der Bank Gebühren Für die von der Bank erhobenen Gebühren gelten das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank sowie die Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für den externen Portfolioverwalter. Kontokorrentabrede, Rechnungsperiode, Konto-/Depotmitteilung, Jahressteuerbescheinigung, Stimmrechtsausübung Gemäß Ziffer 7(1) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Bank jedem Kunden regelmäßig einen Rechnungsabschluss zur Verfügung stellen. Die Bank erstellt keine Einzelsteuerbescheinigungen, sondern lediglich eine Jahressteuerbescheinigung. Die Bank übt keine Stimmrechte für Kunden aus. Zustimmung zur Nutzung elektronischer Medien zur Informationserteilung Ich/Wir erkläre/n mich/uns einverstanden, dass mir/uns alle erforderlichen Informationen sowie die Bankpost, also Konto- und Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse, Abrechnungen, Belege und sonstige Mitteilungen auf anderen dauerhaften Datenträgern als Papier übermittelt werden. Ist durch Gesetz Papier- oder Schriftform zwingend vorgeschrieben, bleibt ein solches Erfordernis unberührt. Insbesondere erkläre/n ich/wir mich/uns einverstanden, dass die Informationen und Unterlagen im Webportal der Bank (https://konto.baaderbank.de) in einem gesonderten Postfach des/der Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Mir/ uns ist bewusst, dass eine zusätzliche Benachrichtigung durch die Bank über neu eingegangene Mitteilungen (z.b. per E-Mail) nicht erfolgt. Ich/wir werde/n das Postfach deshalb regelmäßig, mindestens jedoch im Abstand von einem Monat, auf neu eingegangene Mitteilungen prüfen. Im Übrigen gelten die Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank. 20.120 Stand 06/2016 0173 Seite 3 von 6

Eröffnung Wertpapierdepot (Einzel- oder Gemeinschaftsdepot) mit Verrechnungskonto für Kunden mit Vermögensverwalter Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Kooperation mit dem Vermögensverwalter/Weitergabe von Daten an den Vermögensverwalter Die Bank wird dem Vermögensverwalter auf Grundlage der mit Wirkung für die Zukunft widerruflichen Einwilligung des/der Kunden (vgl. das Formular über die Vollmacht für Konten/Depots für einen externen Portfolioverwalter und für die Bank ) Informationen, über die sie im Zusammenhang mit der Ausführung von Wertpapiergeschäften und der Führung der Depots und Kontos des/der Depot-/Kontoinhaber/s verfügt, für die Zwecke der Erfüllung des zwischen dem/den Kunden und dem Vermögensverwalter geschlossenen Vermögensverwaltervertrages zur Verfügung stellen. Soweit der Vermögensverwalter dem/den Depot-/Kontoinhaber/n diese Informationen der Bank zur Einsichtnahme übermittelt, dient diese Übermittlung nur zu Informationszwecken, rechtsverbindliche Wirkung zwischen dem/den Depot-/ Kontoinhaber/n und der Bank entfalten nach Abschluss des Depot-/Kontoführungsvertrags ausschließlich die von der Bank direkt an den/die Depot-/ Kontoinhaber (auf postalischem Weg, per E-Mail oder im Webportal des/der Kunden bei der Bank) übermittelten Informationen. Die Beendigung des Vermögensverwaltervertrages hat auf das Vertragsverhältnis zwischen dem/den Depot-/Kontoinhaber/n und der Bank keine Auswirkungen. Sofern und soweit diese Vereinbarung über den Vertragsgegenstand im Widerspruch zu den sonstigen für das Vertragsverhältnis mit der Bank gültigen Allgemeinen Geschäfts- oder Sonderbedingungen steht, hat diese Vereinbarung Vorrang. Ausschluss der Anlageberatung Die Bank führt im Rahmen dieser Depot-/Kontoverbindung grundsätzlich Aufträge in Wertpapiergeschäften lediglich aus (so genannte Execution-only-Dienstleistung) und erbringt keine Beratung bei der Anlage in Wertpapieren. Eine Prüfung im Sinne von 31 Abs. 5 WpHG, ob die von mir/uns beabsichtigen oder durchgeführten Geschäfte für mich/uns angemessen sind, findet von Seiten der Bank deshalb gemäß 31 Abs. 7 WpHG nicht statt. Gesetzliche Aufklärungspflichten der Bank bleiben unberührt. Sofern die Bank dem Kunden über die Aufklärungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes hinausreichende Informationen (z.b. Marktkommentare, Analysen etc.) zur Verfügung stellt, ist dies keine Anlageberatung. Soweit die Bank Aufträge zur Durchführung von Geschäften in Wertpapieren vom Kunden oder von dessen Vermögensverwalter im Rahmen einer Vermögensverwaltervollmacht erhält, ist dies auch keine Anlageberatung, und der Vermögensverwalter wird in diesem Fall als Erklärungsbote für den Kunden tätig. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten Es wird darauf hingewiesen, dass die Bank und andere zum Baader-Konzern zugehörige Gesellschaften im Rahmen der Eröffnung, Führung und Pflege der Geschäftsbeziehung meine/unsere Daten auch automatisiert erhebt, verarbeitet und nutzt. Mir/Uns ist bekannt, dass die Bank datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist und meine/unsere personenbezogenen Daten auch für Werbung sowie für die Markt- und Meinungsforschung verarbeiten und nutzen wird. Ich kann/wir können jederzeit der Verarbeitung und Nutzung für Werbung sowie für die Markt- und Meinungsforschung widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Den Widerspruch kann ich/können wir an die oben angegebene Postanschrift oder per E-Mail an service@baaderbank.de richten. Aufzeichnung von Telefongesprächen Ich bin/ Wir sind damit einverstanden, dass meine/unsere Telefongespräche mit der Bank zu Dokumentationszwecken sowie zur stetigen Optimierung der Servicequalität von der Bank aufgezeichnet und gespeichert werden. Vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen kann ich/können wir jederzeit der Aufzeichnung meiner/unserer Telefongespräche mit der Bank widersprechen. Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen Der Kunde wünscht, der Bank Aufträge (z.b. Überweisungen, Kontoüberträge, Orders) elektronisch (per Fax oder als Scan-Auftrag per E- Mail) zu übermitteln. Ich/Wir erkläre/n hiermit, dass ich mir/wir uns der Möglichkeit des Missbrauchs bei der Übermittlung von elektronisch erteilten Aufträgen, z.b. Fälschung und Verfälschung durch schattenloses Kopieren, Fälschung von Unterschriften oder Veränderungen am Originalbeleg und Verzögerungen wegen möglicher technischer Probleme, bewusst bin/sind. Ich/Wir habe/n dafür Sorge zu tragen, dass sich keine in meinem/unserem Verantwortungsbereich liegenden Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer bei einem elektronisch übermittelten Auftrag ergeben. Die Bank ist nicht in der Lage, elektronisch übermittelte Aufträge auf ihre Echtheit und die Übereinstimmung mit dem Original hin zu überprüfen. Ungeachtet dessen bitte/n ich/wir die Bank, elektronisch erteilte Aufträge unter Geltung der Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen, der Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank sowie der Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplattform der Baader Bank AG anzunehmen. Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Zuwendungen Dritter an die Bank (Behaltensvereinbarung) Vor Vertragsschluss sind mir/uns als Bestandteil der Kundeninformation zum Geschäft der Informationen zu vereinnahmten und gewährten Zuwendungen zur Verfügung gestellt worden ( Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen und Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten bei der ). Hieraus ergeben sich insbesondere Informationen über die Art und Höhe der gewährten Zuwendungen Dritter an die Bank. Mit Unterschrift unter diesen Auftrag stimme ich/stimmen wir in Abweichung von den 675, 667 BGB zu, dass die Bank die ihr jeweils von Dritter Seite zufließenden Zuwendungen behalten darf. Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsberechtigung (Oder-Konto) Jeder Depot-/Kontoinhaber darf über das Depotkonto ohne Mitwirkung des anderen verfügen und zu Lasten des Depotkontos alle mit der Depotkontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen. Es gelten im Übrigen die Bedingungen für ein Gemeinschaftskonto/-depot. Einstufung als Privatkunden Die Bank stuft natürliche Personen generell als Privatkunden im Sinne des 31a Abs. 3 WpHG ein. Sofern eine abweichende Einstufung gewünscht ist, ist das Formular Einverständniserklärung von Professionellen Kunden beizulegen, das unter http://www.baaderbank.de/kontakt-und-service/kundenservice-formularcenter/ zu finden ist. Orderausführung außerhalb eines regulierten Marktes oder multilateralen Handelssystems / Limitierte Kundenorders Hiermit bestätige/n ich/wir, dass die Bank Orders außerhalb eines regulierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystem auch außerbörslich ausführen darf. In denjenigen Fällen, in denen ich/wir limitierte Orders in Gattungen, die an einem regulierten Markt gehandelt werden können, an die Bank mit der Weisung zur außerbörslichen Ausführung, z.b. über einen Dark Pool weiterleite/n, ist die Bank nicht verpflichtet, diese Orders mit dem zugehörigen Limit zu veröffentlichen, sofern diese aufgrund ihrer Limitierung nicht sofort ausgeführt werden können. Einbeziehung von weiteren Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrundsätzen Maßgeblich für die Geschäftsbeziehungen zwischen Bank und Kunde sind die Allgemeinen Kundeninformationen nach 31 Abs. 3 Nr. 1-4 WpHG der Bank, die Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der, die Ausführungsgrundsätze für die Aus- 20.120 Stand 06/2016 0173 Seite 4 von 6

Eröffnung Wertpapierdepot (Einzel- oder Gemeinschaftsdepot) mit Verrechnungskonto für Kunden mit Vermögensverwalter führung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der, die Allgemeinen Informationen für Kunden über Zuwendungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der, die Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank, die Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplattform der Baader Bank AG, die Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen, die Bedingungen für ein Gemeinschaftskonto/-depot sowie die Kundeninformationen zum Zahlungsverkehr. Sämtliche vorstehend in Bezug genommenen Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrundsätze sind in der Kundeninformation zum Geschäft der enthalten. Daneben finden die Vorvertraglichen Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen, die Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen, das Preis- und Leistungsverzeichnis sowie die Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für den externen Portfolioverwalter Anwendung. 10 Unterschrift Mit meiner/unserer Unterschrift beantrage/n ich/wir hiermit die Eröffnung eines Depots mit Verrechnungskonto. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Ort, Datum û Unterschrift erster Depot-/Kontoinhaber Ort, Datum û Ggfs. Unterschrift zweiter Depot-/Kontoinhaber 20.120 Stand 06/2016 0173 Seite 5 von 6

Eröffnung Wertpapierdepot (Einzel- oder Gemeinschaftsdepot) mit Verrechnungskonto für Kunden mit Vermögensverwalter Empfangsbekenntnis Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Der Depot-/Kontoinhaber bestätigt, folgende Unterlagen auf einem dauerhaften Datenträger (z.b. als PDF-Anhang per E-Mail oder in Form einer CD-ROM) für seine Unterlagen erhalten zu haben: 1. Kundeninformation zum Geschäft der einschließlich der folgenden Informationen, Bedingungen und Grundsätze: Allgemeine Kundeninformationen nach 31 Abs. 3 Nr. 1-4 WpHG, Umgang mit Interessenkonflikten bei der, Ausführungsgrundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten der, Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der, Bedingungen für die Nutzung des Webportals der Bank, Bedingungen zur Nutzung einer elektronischen Handelsplattform der Baader Bank AG, Bedingungen zur Ausführung von Aufträgen, Bedingungen für ein Gemeinschaftskonto/-depot, Kundeninformationen zum Zahlungsverkehr, Ort, Datum û Unterschrift erster Depot-/Kontoinhaber 2. Vorvertragliche Informationen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen einschließlich der Widerrufsbelehrung, 3. Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen, 4. Preis- und Leistungsverzeichnis, 5. Sonderkonditionen zum Preis- und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für den externen Portfolioverwalter, 6. Informationsbogen über die Einlagensicherung (dieses Formular werde ich/werden wir unterschrieben an die auf dem Informationsbogen angegebene Adresse der Bank zurücksenden) sowie 7. Zweitschrift dieses Antrags auf Eröffnung eines Wertpapierdepots mit Verrechnungskonto. Die vorstehend genannten Geschäftsbedingungen und Geschäftsgrundsätze der Bank (mit Ausnahme der Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen sowie der Sonderkonditionen zum Preis-und Leistungsverzeichnis für Kunden mit Vollmacht für den externen Portfolioverwalter ) sind zudem im Internet unter http://www.baaderbank.de/kontaktund-service/kundenservice-formularcenter/ abrufbar und werden auf Verlangen des Kunden auch nachträglich per E-Mail übersendet. Ort, Datum û Ggfs. Unterschrift zweiter Depot-/Kontoinhaber Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation der/des Kontoinhabers geprüft und erfasst. Bearbeitungshinweis PEP-Status Kontoinhaber 1 geprüft nicht geprüft Kontoinhaber 2 geprüft nicht geprüft Datum Unterschrift/ Sachbearbeiter Verwaltermodell 20.120 Stand 06/2016 0173 Seite 6 von 6

Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice 85716 Unterschleißheim 85716 Unterschleißheim T 00800 00 222 337* F +49 89 5150 2442 service@baaderbank.de www.baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Vollmacht für Konten/Depots für einen externen Portfolioverwalter und für die Bank Mit nachstehender Vollmacht (nachfolgend die Vollmacht ) werden die (nachfolgend Bank genannt) sowie der unter Ziffer 3 genannte externe Portfolioverwalter (der externe Portfolioverwalter ) zu den unten stehenden Handlungen bevollmächtigt. Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Bei der Bank werden Konten und Depots eines Kunden zu einem Portfolio zusammengefasst (jeweils ein Portfolio ). Ein oder mehrere Portfolien sind wiederum einer Kundenstammnummer zugeordnet. Die nachfolgenden Bevollmächtigungen können für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem/den Kunden und der Bank (z.b. mehrere Stammnummern), für sämtliche Portfolien unter einer Stammnummer oder für ein einzelnes Portfolio erteilt werden. Ich/Wir erteile(n) die nachstehenden Bevollmächtigungen der Bank sowie dem unter Ziffer 3 genannten externen Portfolioverwalter: Für die gesamte Geschäftsverbindung Für ein einzelnes Portfolio mit der Nummer: Für sämtliche Portfolien unter der Stammnummer: Sofern die Vollmacht für ein einzelnes Portfolio erteilt wird, gilt sie für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/Depots unter oben stehender Portfolionummer. Sofern die Vollmacht für eine Kundenstammnummer erteilt wird, gilt sie für meine/unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/Depots unter oben stehender Kundenstammnummer. Sofern die Vollmacht für die gesamte Geschäftsbeziehung erteilt wird, gilt sie für meine/ unsere sämtlichen bestehenden und künftigen Konten/Depots bei der Bank. Wir bitten Sie, die unterzeichnete Originalvollmacht an die oben stehende Adresse der Bank zurücksenden. 1 Angaben Konto-/Depotinhaber Erster Konto-/Depotinhaber Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort Zweiter Konto-/Depotinhaber Name Vorname Straße/Nr. PLZ Ort 2 Bevollmächtigung der Bank Ich/Wir willige(n) ein und bevollmächtige(n) hiermit die Bank, meine/unsere Konto-/Depotunterlagen bzw. die darin enthaltenen Daten, wie u.a. Konto-/ Depotauszüge und Informationen, die ich/wir der Bank im Rahmen meiner/unserer Konto-/Depotführung gebe(n), an den nachstehend genannten externen Portfolioverwalter, nach dessen Strategie mein/unser Konto/Depot verwaltet wird, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung weiter zu geben. Des Weiteren entbinde(n) ich/wir die Bank gegenüber dem nachstehend genannten externen Portfolioverwalter diesbezüglich von den Pflichten des Bankgeheimnisses. Die Weitergabe der Daten an den nachstehend genannten externen Portfolioverwalter und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den nachstehend genannten externen Portfolioverwalter erfolgt zu dem Zweck, dem externen Portfolioverwalter die Erfüllung des zwischen ihm und mir/uns geschlossenen Vermögensverwaltervertrages zu ermöglichen. Insbesondere betrifft dies die Weitergabe von Information für Abrechnungszwecke sowie für die Abstimmung der Strategie für die Verwaltung meines/unseres Kontos/Depots auf meine/unsere Anlagebedürfnisse und die bestmögliche Umsetzung dieser Strategie. 32.300 Stand 06/2016 0172 Seite 1 von 3

Vollmacht für Konten/Depots für einen externen Portfolioverwalter und für die Bank 3 Bevollmächtigung des externen Portfolioverwalters Ich/Wir bevollmächtige(n) hiermit den nachstehend genannten externen Portfolioverwalter Name der Gesellschaft Straße/Nr. PLZ/Ort Telefonnummer mich/uns im Geschäftsverkehr mit der Bank in dem oben angegebenen Umfang zu vertreten. Der externe Portfolioverwalter wird hiermit bevollmächtigt, über das jeweilige Guthaben und die Finanzinstrumente auf dem oben genannten Portfolio bzw. auf allen meinen/unseren Konten/Depots bei der Bank in der Weise zu verfügen, dass er Aufträge und Weisungen (Dispositionen) gegenüber der Bank erteilen kann. Für den Umfang dieser Bevollmächtigung gelten die nachfolgenden Bestimmungen: Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) 4 Umfang der Bevollmächtigung des externen Portfolioverwalters Die Vollmacht des externen Portfolioverwalters umfasst folgende Handlungen: Verwaltung der Vermögenswerte auf oben genanntem Portfolio sowie Verfügungen über die auf diesem Portfolio eingeräumten Guthaben- und Dispositionskredite ohne vorherige Einholung von Weisungen des/der Konto-, Depotinhaber(s) nach freiem Ermessen und Vertretung hierbei Dritten gegenüber, Abschluss von Geschäften in Finanzinstrumenten jeglicher Art einschließlich Termingeschäften, Leisten von Sicherheiten (Marginverpflichtungen) für diese Geschäfte Überprüfung und Anerkennung von Abrechnungen über den Kauf, Verkauf bzw. den Tausch/die Umschichtung von Finanzinstrumenten, Überprüfung und Anerkennung von Konto-/Depotauszügen, Überprüfung und Anerkennung von - Erträgnisaufstellungen und sonstigen Aufstellungen - Depotüberträgen - Ertragsausschüttungen - Bestandsübersichten mit Gesamt- und Einzelbewertung der Positionen - Transaktionslisten - Übersichten über Zwischengewinne und über ordentliche Erträge Eröffnung weiterer Konten/Depots unter dieser oder einer anderen als der oben genannten Kundenstammnummer Die Vollmacht des externen Portfolioverwalters berechtigt NICHT zur: Wahrnehmung von Dispositionen zugunsten Dritter Wahrnehmung von Dispositionen zugunsten des externen Portfolioverwalters. Vornahme von Überweisungen, soweit diese nicht in direktem Zusammenhang mit den von der Vollmacht umfassten Handlungen stehen. Der bevollmächtigte externe Portfolioverwalter darf jedoch solche Überweisungen und Wertpapierüberträge veranlassen, die zugunsten des/der Konto-/Depotinhaber(s) auf eigene Konten und Depots auch bei dritten Geldinstituten erfolgen, die der/die Konto-/Depotinhaber bei der Bank als Referenzkonto/Referenzdepot hinterlegt hat/haben. Kreditaufnahme zum Zwecke des Finanzinstrumentenkaufs Verschaffung von Eigentum oder Besitz an Geldern oder Finanzinstrumenten des/der Konto-/Depotinhaber(s) Änderung des bei der Bank hinterlegten Referenzkontos des/der Konto-/ Depotinhaber(s) Verpfändung des Kontos/Depots Erteilung von Untervollmachten oder Übertragung dieser Vollmacht auf Dritte 5 Sonstige Regelungen Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bei der Bank gegenüber der Bank und dem externen Portfolio in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Ein Widerruf dieser Vollmacht kann nur gegenüber der Bank und dem externen Portfolio zugleich erfolgen. Bei mehreren Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem externen Portfolioverwalter. Der Widerruf hat schriftlich oder per E-Mail an service@baaderbank.de sowie schriftlich oder in Textform gegenüber dem externen Portfolioverwalter zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der externe Portfolioverwalter nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht widerrufen haben. In diesem Fall kann der externe Portfolioverwalter von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. 6 Erklärungen und Anerkenntnisse des/der Konto-/Depotinhaber(s) und des externen Portfolioverwalters: Der/die Konto-/Depotinhaber und der externe Portfolioverwalter erklären und erkennen an: - Mir/Uns ist bekannt, dass der externe Portfolioverwalter kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen diese besitzt. Entsprechend kann ich/können wir als Konto-/Depotinhaber aus der von dem externen Portfolioverwalter für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. - Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Konto-/Depotinhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzkonto/ Referenzdepot) bei dritten Geldinstituten auf den/die Konto-/Depotinhaber lautet; dieses Risiko trägt der Konto-/Depotinhaber/tragen die Konto-/Depotinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Konten und Depots des/der Kunden bei dritten Geldinstituten ausschließlich auf das jeweils von dem/den Kunden bei der Bank hinterlegte Referenzkonto/Referenzdepot ausführen. - Die Bank übernimmt keine Haftung dafür und prüft nicht, dass der externe Portfolioverwalter die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als externer Portfolioverwalter besitzt. Die Kenntnisse und Erfahrungen des externen Portfolioverwalters in Geschäften in Finanzinstrumenten werden dem/den Konto-/Depotinhaber(n) zugerechnet. - Der externe Portfolioverwalter versichert, dass er die aufsichtsrechtliche Zulassung zur Finanzportfolioverwaltung nach 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG oder eine vergleichbare EU-EWR-Finanzdienstleistungslizenz besitzt. - Der externe Portfolioverwalter wird ausschließlich und eigenverantwortlich die Vermögensverwaltung durchführen und im Rahmen dieser Vollmacht, Transaktionen über das Finanzinstrumenteguthaben des/der Konto-/Depotinhaber(s) vornehmen. 32.300 Stand 06/2016 0172 Seite 2 von 3

Vollmacht für Konten/Depots für einen externen Portfolioverwalter und für die Bank Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) - Es wird darauf hingewiesen, dass der externe Portfolioverwalter die Beratung und Risikoaufklärung vornimmt und die Bank ausschließlich die vom externen Portfolioverwalter getätigten Geschäfte ausführt und keine Beratungsleistungen erbringt (bei Aufträgen in Wertpapieren execution only, bei Aufträgen in Derivaten beratungsfreies Geschäft). Die Bank haftet nicht für die Verletzung von eventuell bestehenden Informationspflichten des externen Portfolioverwalters im Rahmen der Aufklärung über die beabsichtigten Geschäfte, z. B. über die Gefahr von erheblichen Verlusten. - Der Konto-/Depotinhaber hat/die Konto-/Depotinhaber haben dem externen Portfolioverwalter seine/ihre Anlageziele unter Berücksichtigung seiner/ihrer finanziellen Verhältnisse mitgeteilt. - Der Konto-/Depotinhaber weiß/die Konto-/Depotinhaber wissen, dass die Bank keinerlei Kontrolltätigkeiten insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Informations- und Aufklärungspflichten wahrnimmt. Bei Ordererteilung des externen Portfolioverwalters werden diese nur auf die Übereinstimmung mit dieser Vollmacht, nicht aber die Einhaltung etwaiger Anlagerichtlinien oder -strategien des/der Konto-/Depotinhaber(s) überprüft. Ort, Datum Unterschrift Erster Konto-/Depotinhaber / Firmenstempel Ort, Datum - Der externe Portfolioverwalter wurde von dem/den Konto-/ Depotinhaber(n) beauftragt. Er wurde nicht von der Bank vermittelt. Der Konto-/Depotinhaber weiß/die Konto-/Depotinhaber wissen, dass die Bank keinerlei Haftung dafür übernehmen kann, dass der externe Portfolioverwalter seinen Pflichten zur sachgemäßen Beratung und Betreuung gegenüber dem/den Konto-/Depotinhaber(n) nachkommt. - Der externe Portfolioverwalter erkennt an, dass er nicht Vertreter der Bank ist und auch keine Vollmacht zur Abgabe oder Entgegennahme irgendwelcher Erklärungen für oder gegen die Bank besitzt. - Die Nutzung elektronischer Zugangsmedien (z. B. Telefonbanking, Online-Banking) durch den externen Portfolioverwalter setzt voraus, dass zwischen der Bank und dem/den Kontoinhaber/n hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen worden ist. Ort, Datum Unterschrift Zweiter Konto-/Depotinhaber / Firmenstempel Unterschrift externer Portfolioverwalter / Firmenstempel Der externe Portfolioverwalter bestätigt, dem/den Konto-/Depotinhaber(n) sämtliche gemäß Wertpapierhandelsgesetz erforderlichen Informationen und Aufklärungen erteilt zu haben. Ort, Datum Unterschrift externer Portfolioverwalter / Firmenstempel Bearbeitungsvermerk der Bank Legitimation des externen Portfolioverwalters Durch Vorlage eines gültigen Ausweises Ausweisnr. Ausgestellt am/von Gültig bis Staatsangehörigkeit Die Übereinstimmung der Unterschrift des externen Portfolioverwalters mit dem Ausweisdokument bestätigt Unterschrift Sachbearbeiter Legitimationsprüfung des externen Portfolioverwalters liegt bereits vor. Datum Unterschrift/ Sachbearbeiter Bearbeitungshinweis Verwaltermodell 32.300 Stand 06/2016 0172 Seite 3 von 3

Baader Bank AG Postfach 1102 85701 Unterschleißheim 85716 Unterschleißheim T 00800 00 222 337* F +49 89 5150 2442 service@baaderbank.de www.baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz Sehr geehrte Damen und Herren, Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) am 3. Juli 2015 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (kurz DGSD-Umsetzungsgesetz) in Kraft getreten und mit ihm die Änderung des 23a KWG, durch den Kreditinstitute zu erhöhten Informationspflichten über den bestehenden Einlagensicherungsschutz gegenüber ihren Kunden verpflichtet werden. Anbei übersenden wir Ihnen daher eine Kurzinformation der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zum bestehenden Einlagensicherungsschutz, an welche die angeschlossen ist, sowie den Informationsbogen zum Einlagensicherungsschutz. Bitte beachten Sie, dass die zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung auch noch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) angehört. Durch die gesetzliche Einlagensicherung der EdB sind Ihre Einlagen bei der Baader Bank AG bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt. Zudem sind Ihre Einlagen aufgrund der Zugehörigkeit der Baader Bank AG zum BdB über die Sicherungsgrenze von 100.000 Euro hinaus wie folgt geschützt: Bis zum 31. Dezember 2019 beträgt die Sicherungsgrenze je Kunde 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab dem 1. Januar 2025 8,75% des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.b. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Nähere Informationen zur jeweiligen Sicherungsgrenze können Sie im Internet unter www.bankenverband.de/einlagensicherung abfragen. Wir bitten Sie, die Informationen sorgfältig zu lesen, den Erhalt des Informationsbogens in dem dafür vorgesehen Feld zu bestätigen an folgende Adresse zurückzusenden: Kundenservice 85716 Unterschleißheim Mit freundlichen Grüßen Baader Bank AG Kundenservice 40.210 Stand 06/2016 0148 Seite 1 von 3

Bearbeitungsvermerk der Bank Kundenstammnr.: Konto-/Depotnr.: Bitte unterschrieben zurücksenden an: Kundenservice 85716 Unterschleißheim 85716 Unterschleißheim T 00800 00 222 337* F +49 89 5150 2442 service@baaderbank.de www.baaderbank.de * Kostenfreie Telefonnummer aus dem (inter-) nationalen Festnetz. Für Anrufe aus anderen Netzen können Gebühren anfallen. Informationsbogen für den Einleger Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit dem Informationsbogen für den Einleger unterrichten wir Sie gemäß 23a Abs. 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes über die gesetzliche Einlagensicherung. Außerdem sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet und folgender Adresse: www.bankenverband.de/einlagensicherung. Informationsbogen für den Einleger Einlagen bei der sind geschützt durch: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH 1 Sicherungsobergrenze: 100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut. 2 Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden "aufaddiert" und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000 Euro. Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: Währung der Erstattung: Kontaktdaten 4 : Die Obergrenze von 100.000 Euro gilt für jeden einzelnen Einleger. 3 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 Euro Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße 28 10178 Berlin Postanschrift: Postfach 11 04 48 10834 Berlin Weitere Informationen: Empfangsbestätigung durch den/die Einleger (Unterschrift): Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 E-Mail: info@edb-banken.de www.edb-banken.de û Bitte beachten Sie die Fußnoten-Erläuterungen auf der folgenden Seite. 40.210 Stand 06/2016 0148 Seite 2 von 3

Informationsbogen für den Einleger 1 Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000 EUR erstattet. 2 Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000 EUR auf einem Sparkonto und 20.000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000 EUR erstattet. 3 Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000 Euro hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de. 4 Erstattung Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Ausfertigung für die Bank (diese müssen der Bank unterschrieben im Original vorliegen) Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH Burgstraße 28 10178 Berlin Postanschrift Postfach 11 04 48 10834 Berlin Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 E-Mail: info@edb-banken.de Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000 EUR) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de. Weitere wichtige Informationen Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. 40.210 Stand 06/2016 0148 Seite 3 von 3