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Transkript:

Danadim Progress Insektizid mit systemischer Wirkung gegen saugende Insekten im Acker-, Gemüse und Zierpflanzenbau Gefahrensymbol: Xn, Gesundheitsschädlich N, Umweltgefährlich Emulsionskonzentrat Zul.Nr. (D): 024190-00 Anmelde-Nr.(Ö): 901225 Wirkstoff und Wirkstoffgehalt: Dimethoat 400 g/l Liefereinheit und Gebindeform: 4 x 5 l Abgabe: Frei Kennzeichnung: R-Sätze: 10, 20/22, 43, 51/53 S-Sätze: 2,13, 23, 24, 35, 36/37, 46, 51, 57 Abstandsauflage: Ziergehölze: Spritzen: 5/1/1/1 5m Regelabstand 1m (Abdriftminderungsklassen 50 %, 75 % und 90 %) Sonstige Kulturen: Spritzen: 1/1/1/1 kein (empfohlen 1 m Regelabstand) Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt Rübenfliege Futterrübe, Zuckerrübe Saugende Insekten Kopfkohl, Rosenkohl Spargelfliege Spargel Schildlausarten, Saugende Insekten Zierpflanzen (Gewächshaus) Zierpflanzen (Freiland) Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Minierende Kleinschmetterlinge Ziergehölze Wirkungsweise Systemisches Insektizid gegen saugende Insekten im Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. Der Wirkstoff wird rasch von den Blättern in alle oberirdischen Organe der Pflanze transportiert, so dass auch versteckt lebende Schädlinge zuverlässig erfasst werden. Anwendung: Gemüsebau: Rosenkohl Gegen saugende Insekten...0,6 l/ha spritzen in 600 l/ha Wasser bis zu einer Pflanzengröße von 50 cm, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, max. 2 Anwendungen im Abstand von mindestens 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. 94 Danadim Progress

Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb in Gemüsekulturen, die zur Blattpfützenbildung neigen, nur bis zum 16-Blatt-Stadium anwenden und am Tag der Anwendung nicht beregnen; diese Einschränkung gilt nicht bei Verwendung von Kultur- oder Vogelschutznetzen (NT6937). Kopfsalat Gegen saugende Insekten...0,6 l/ha spritzen in 200 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb in Gemüsekulturen, die zur Blattpfützenbildung neigen, nur bis zum 16-Blatt-Stadium anwenden und am Tag der Anwendung nicht beregnen; diese Einschränkung gilt nicht bei Verwendung von Kultur- oder Vogelschutznetzen (NT6937). Ackerbau: Zuckerrübe, Futterrübe Gegen Rübenfliege... 0,4 l/ha spritzen in mindestens 200 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf, max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln (VA230). Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Gegen... 0,7 l/ha spritzen in 200-400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: Bis Kulturstadium BBCH 55. Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf. Max. 1 Anwendung. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Gemüsebau: Spargel (Ertragsanlage) Gegen Spargelfliege... 0,6 l/ha spritzen als Bandbehandlung in 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach dem Stechen, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, max. 5 Anwendungen im Abstand von 8-10 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. Spargel (Junganlage) Gegen Spargelfliege... 0,6 l/ha spritzen als Bandbehandlung in 400 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach dem Austrieb oder bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, max. 5 Anwendungen im Abstand von 8-10 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. Zierpflanzenbau: Ziergehölze Gegen minierende Kleinschmetterlingsraupen... 0,6 l/ha spritzen in 600 l Wasser/ha, Einsatzzeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr. Zierpflanzen (Freiland) Gegen (Pflanzengröße bis 50 cm) 0,7 l/ha Danadim Progress 95

spritzen in 700 l Wasser/ha, Einsatzzeitpunkt: bis Kulturstadium BBCH 55 und ab BBCH 73. Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 1 Anwendung. Max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Zierpflanzen (Gewächshaus) Gegen saugende Insekten Pflanzengröße bis 50 cm...1 l/ha in 800 l Wasser/ha Pflanzengröße 50 bis 125 cm... 1 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm...1 l/ha in 1.200 l Wasser/ha spritzen, Einsatzzeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 1 Anwendung, max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Gegen Schildläuse Pflanzengröße bis 50 cm... 1,5 l/ha in 800 l Wasser/ha spritzen, Einsatzzeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Max. 1 Anwendung, max. 2 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr. Anwendung nur an Zierpflanzen mit einer maximalen Wuchshöhe von 50 cm (WW756). Hinweis zur Dosierung: Die allgemeine Anwendungskonzentration beträgt 0,1 %, d.h. 5 ml je 5 l Spritzbrühe oder 10 ml auf 10 l Spritzbrühe (Dosierung ). Pflanzenverträglichkeit Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass Danadim Progress in den empfohlenen Aufwandmengen von folgenden Pflanzen gut vertragen wird. Botanischer Name Deutscher Name Abutilon sp. Schönmalve Acalypha sp. Nesselblatt Aechmea fasciata Lanzenrosette Aglaonema pictum Kolbenfaden Anthurium andreanum-hyb. Flamingoblume Aphelandra goodspeedii (Xantheranthemum igneum) Glanzkölbchen Aralia penocki Aralie Araucaria excelsa Zimmertanne Asparagus densiflorus Zierspargel Begonia lorraine Hyb. Lorrainebegonie B. diadema B. maculata Blattbegonie Billbergia mutans Billbergie Brosimum alicastrum Brotnußbaum Cattleya sp. Cattleya-Orchidee Capsicum annuum Paprika Celosia argenthia Hahnenkamm Chamaedorea elegans Bergpalme Chamerathemum igneum Schönpfote Cineraria sp. Cinerarie Cissus rhombifolia Russ. Wein Codiaeum variegatum Wunderstrauch (Croton) (Kroton) 96 Danadim Progress

Cordyline fruticosa Keulenlilie Cucurbita spp. Kürbis Cyperus alternifolius Zyperngras Dahlia-Hyb. (D. variabilis) Dahlien Dianthus caryophyllus Nelke Dieffenbachia maculata Dieffenbachie Dizygotheca elegantissima Fingeraralie Dracaena bruantii Drachenbaum D. sanderana Epipremnum aureum Efeutute Euphorbia fulgens Korallenranke Euphorbia pulcherrima Weihnachtsstern Ficus elastica Gummibaum Guzmania ssp. Guzmanie Hedera helix (bunt u. grün) Efeu H. Colchica Gloire de Marengo Hibiscus rosa-sinensis Chin. Roseneibisch Howeia forsteriana Kentia-Palme Hoya carnosa Wachsblume Impatiens walleriana Fleißiges Lieschen Monstera deliciosa Fensterblatt Passiflora quadrangularis Passionsblume Pellaea rotundifolia Nachtfarn Peperomia argyreia Zwergpfeffer P. griseoargentea P. glabella P. incana P. obtusifolia Petunia Hyb. Petunie Philodendron bipennifolium Baumfreund P. bipinnatifidum Philodendron P. elongatum (Ph. hastatum) P. ilsemannii P. scandens Picea abies excelsa Rotfichte P. glauca Zuckerhut-Fichte P. omorica Omorika-Fichte P. orientalis Orientalische Fichte P. pungens Stech-Fichte P. sitchensis Sitka-Fichte Rosa spp. Rosen Sansevieria hyacinthoides Bogenhanf S. trifasciata Laurentii Sedum sp. Fetthenne Spathiphyllum spp. Blattfahne Stephanotis floribunda Kranzschlinge Syngonium spp. Eselkopf Verbena Hyb. Verbene Danadim Progress 97

Nicht bei Chrysanthemen und Zierpfirsichen einsetzen! Da bei der großen Zahl von Arten bzw. einzelnen Sorten unterschiedliche Verträglichkeiten auftreten können, empfiehlt es sich, vor der Spritzung des gesamten Bestandes die Empfindlichkeit an einzelnen Pflanzen zu prüfen. Beobachtungszeitraum: 5-8 Tage Anwendungstechnik: Ansetzen der Spritzbrühe Spritzbehälter halb mit Wasser füllen, Danadim Progress unter Rühren zugeben und die restliche Wassermenge nachfüllen. Empfohlene Wasseraufwandmenge: Ackerbau... 200 l/ha Gemüsebau...... 200-600 l/ha Zierpflanzen 600-1200 l/ha Mischbarkeit: Danadim Progress ist mit den gebräuchlichen Fungiziden mischbar. Spritzbrühe nach dem Ansetzen umgehend ausbringen. Wartezeit: Rosenkohl... 14 Tage Kopfsalat... 21 Tage Zuckerrübe, Futterrübe... 35 Tage Getreide: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Spargel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Ziergehölze, Zierpflanzen: Die Wartezeit ist ohne Bedeutung (N) Umweltverhalten: Bienen: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten (NB6611). Nützlinge: Das Mittel wird als schwachschädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft (NO685). Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft (NN400). Fische: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264). Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Lagerung: Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren. 98 Danadim Progress

Hinweise für sicheren Umgang: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten (SP001). Anwenderschutz: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften (EO005-2). Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen (SF189). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS120). Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS210). Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS220). Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen (SS421). Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS610). Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (ST110). Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen (ST121). Kennzeichnung GefStoffV: R 10 : Entzündlich. R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S 23 : Dampf/Aerosol nicht einatmen. S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden. S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen. S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S 51: Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. - SP001 Verpackung darf nicht wieder verwendet werden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Danadim Progress 99

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen: Schadorganismus/Zweck Rübenfliege Saugende Insekten Spargelfliege Schildlausarten, Saugende Insekten Minierende Kleinschmetterlingsraupen Kulturart/Objekt Futterrübe, Zuckerrübe Kopfsalat, Rosenkohl Spargel Zierpflanzen (Gewächshaus) Zierpflanzen (Freiland) Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale) Ziergehölze Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468). Für die Anwendung in Futter-/Zuckerrübe, Spargel und Ziergehölzen gilt: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Für die Anwendung in Kopfsalat, Rosenkohl, in Getreide und im Zierpflanzenbau gilt: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Für die Anwendung in Ziergehölzen gilt: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. 5 m Zulassungsinhaber und für die Endkennzeichnung verantwortlich: Cheminova Deutschland GmbH & Co KG Stader Elbstraße D-21683 Stade Hersteller: Cheminova A/S P.O. Box 9, DK-7620 Lemvig 100 Danadim Progress