Was sie als Erziehungsbeauftragte/r alles beachten sollten:

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Transkript:

Was sie als Erziehungsbeauftragte/r alles beachten sollten: Eine Erziehungsbeauftragung für Personen unter 16 Jahren ist nicht möglich. Eine Erziehungsbeauftragung ist nur für einzelne, klar abgegrenzte Veranstaltungen möglich. Eine pauschale Übertragung für andere/alle Veranstaltungen, an denen der/die Jugendliche jemals teilnimmt, ist nicht möglich. Sie können als Erziehungsbeauftragte Person nur für eine minderjährige Person die Verantwortung übernehmen. Sie müssen sich im Falle einer Kontrolle sofort ausweisen können. (Personalausweis oder Führerschein). Sie müssen während der gesamten Veranstaltung in unmittelbarer Nähe der/des Jugendlichen bleiben. Um Ihrer Aufsichtspflicht angemessen nachzukommen, dürfen Sie nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschgiften stehen. Sie tragen dafür Sorge, dass der/die von Ihnen zu beaufsichtigende Jugendliche keinen Alkohol entgegen den gesetzlichen Bestimmungen konsumiert und nicht raucht. Sie haben dafür zu sorgen, dass die von Ihnen zu beaufsichtigende Person sicher nach Hause kommt und die gegebenenfalls vereinbarte Zeit eingehalten wird. Bei Nicht- oder Schlechterfüllung der übertragenen Aufsichtspflicht haften Sie im Schadensfall zivilrechtlich nach 662 BGB. Sollten Sie die Veranstaltung ohne den/die von Ihnen zu beaufsichtigende/n Jugendliche/n verlassen, stellt dies eine Verletzung der Aufsichtspflicht dar. Die Erziehungsbeauftragung ist ein Dokument und darf nicht gefälscht werden. Im Falle einer Urkundenfälschung droht ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. Seite 1 von 5

AM EINGANG ABZUGEBEN AN DER KASSE ABZUGEBEN Beide Formulare müssen ausgefüllt sein und am Eingang vorgezeigt werden. Erziehungsbeauftragung Gem. 1 und 2 Jugendschutzgesetz (Übertragung der Personenfürsorge eines gesetzlich festgelegten Erziehungsberechtigten) 1. Personalien des Erziehungsberechtigten (i.d.r. die Eltern): überträgt gemäß 2 Abs. Nr.2 Jugendschutzgesetz die Aufgabe der Personenfürsorge für seine minderjährige Tochter/ seinen minderjährigen Sohn 2. Personalien der zu beaufsichtigten Person: für die Dauer des Aufenthaltes bei Meta Goldener Adler einmalig für die Cocktailkohlfahrten am - einschließlich des Hin- &Heimweges 3. Personalien der Begleitperson (Mindestalter 18 Jahre!) : Unterschrift Erziehungsberechtigter Unterschrift Aufsichtspflichtiger Der aufsichtspflichtigen Person ist bewusst, dass Sie die volle Verantwortung für die oben genannte Person übernimmt und bei einem Fehlverhalten seinerseits (z.b. Trunkenheit) die Übertragung ihre Gültigkeit verliert. Während dieser Veranstaltung ist die aufsichtspflichtige Person zur Aufsicht der/des Minderjährigen verpflichtet. Sie sorgt insbesondere für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. (Kein Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken entgegen den gesetzlichen Bestimmungen) Im Falle einer Kontrolle muss sowohl die aufsichtspflichtige Person als auch der/die minderjährige in der Lage sein, sich auszuweisen. Unterschriftenfälschung kann wegen Urkundenfälschung mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Seite 2 von 5

ORIGINAL BEI SICH TRAGEN ORIGINAL BEI SICH TRAGEN Beide Formulare müssen ausgefüllt sein und am Eingang vorgezeigt werden. Erziehungsbeauftragung Gem. 1 und 2 Jugendschutzgesetz (Übertragung der Personenfürsorge eines gesetzlich festgelegten Erziehungsberechtigten) 1. Personalien des Erziehungsberechtigten (i.d.r. die Eltern): überträgt gemäß 2 Abs. Nr.2 Jugendschutzgesetz die Aufgabe der Personenfürsorge für seine minderjährige Tochter/ seinen minderjährigen Sohn 2. Personalien der zu beaufsichtigten Person: für die Dauer des Aufenthaltes bei Meta Goldener Adler einmalig für die Cocktailkohlfahrten am - einschließlich des Hin- &Heimweges 3. Personalien der Begleitperson (Mindestalter 18 Jahre!) : Unterschrift Erziehungsberechtigter Unterschrift Aufsichtspflichtiger Der aufsichtspflichtigen Person ist bewusst, dass Sie die volle Verantwortung für die oben genannte Person übernimmt und bei einem Fehlverhalten seinerseits (z.b. Trunkenheit) die Übertragung ihre Gültigkeit verliert. Während dieser Veranstaltung ist die aufsichtspflichtige Person zur Aufsicht der/des Minderjährigen verpflichtet. Sie sorgt insbesondere für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. (Kein Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken entgegen den gesetzlichen Bestimmungen) Im Falle einer Kontrolle muss sowohl die aufsichtspflichtige Person als auch der/die minderjährige in der Lage sein, sich auszuweisen. Unterschriftenfälschung kann wegen Urkundenfälschung mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Seite 3 von 5

Merkblatt zum Besuch von Discotheken und Gaststätten Informationen für Eltern und Erziehungsbeauftragte: Das Jugendschutzgesetz besagt, dass Jugendliche unter 16 Jahren sich gar nicht und Jugendliche ab 16 Jahren sich ohne Begleitung nur bis 24.00Uhr in einer Gaststätte, Discothek oder bei einer anderen Tanzveranstaltung aufhalten dürfen. Wird dies trotzdem erlaubt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und dem verantwortlichen Erwachsenen (Veranstalter, Eltern) droht ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000. Da auch dem Gesetzgeber klar ist, dass Jugendliche mit zunehmendem Alter immer selbstständiger und unabhängiger werden und sich das Ausgehverhalten im Vergleich zu früher verändert hat, wurde mit dem neuen Jugendschutzgesetz 2003 eine Neuerung eingeführt: Es besteht nun die Möglichkeit, dass sich Jugendliche in Begleitung einer durch die Eltern eingesetzten erziehungsbeauftragten Person (Erziehungsbeauftragte/r) in einer Gaststätte, Discothek oder bei einer sonstige n Tanzveranstaltung aufhalten. Als Eltern sollten Sie beachten: Die/Der Erziehungsbeauftrage muss mindestens 18Jahre alt und Ihnen persönlich bekannt sein. Eine Erziehungsbeauftragung für Personen unter 16 Jahren ist nicht möglich. Eine Erziehungsbeauftragung ist nur für einzelne, klar abgegrenzte Veranstaltungen möglich. Eine pauschale Übertragung für andere/alle Veranstaltungen, an denen der/die Jugendliche jemals teilnimmt, ist nicht möglich. Sie können als Erziehungsbeauftragte Person nur für eine minderjährige Person die Verantwortung übernehmen. Sie sollten die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr vertrauen (können). Die/Der Erziehungsbeauftragte muss die nötige Reife besitzen, um Ihr Kind während des Beauftragungszeitraums verantwortungsbewusst zu beaufsichtigen, angemessene Unterstützung zu geben und Ihrem Kind Grenzen zu setzen (z.b. in Bezug auf Alkoholkonsum). Der/Die Erziehungsbeauftragte ist über die Gefahren des Alkohol- und Drogengenusses zu informieren und auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bezüglich der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an Jugendliche hinzuweisen ( 9 und 10 Jugendschutzgesetz). Die/Der Erziehungsbeauftragte muss sich während des Aufenthaltes in einer Diskothek oder Gaststätte in unmittelbarer NäheIhres Kindes aufhalten. Nur so ist eine Aufsicht gewährleistet. Seite 4 von 5

Treffen Sie klare Vereinbarungen, wann und wie Ihr Sohn/Ihre Tochter nach Hause kommt. Prüfen Sie, ob der rechtmäßig Beauftragte auch tatsächlich die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt. Einer Weiterdelegation an Dritte ist nicht möglich. Prinzipiell gilt: Sie tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlichen Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragte/n benennen. Der/Die Erziehungsbeauftragte haftet bei Nicht- oder Schlechterfüllung seines Auftrages zivilrechtlich nach 662 BGB. Blanko-Unterschriften von Ihnen als Eltern mit nachträglicher Eintragung Volljähriger als Erziehungsbeauftragte sind keine rechtmäßigen Erziehungsvereinbarungen. Die Erziehungsbeauftragung ist ein Dokument und darf nicht gefälscht werde. Im Falle einer Urkundenfälschung droht ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. Seite 5 von 5