NATIXIS SOUVERAINS EURO Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) nach französischem Recht Eingetragener Sitz: 21 quai d'austerlitz 75013 PARIS Anfängliches Grundkapital: 45.735.620 Euro 393 631 593 RCS PARIS TAGESORDNUNG ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG AM 28. JULI 2016 Verlesen der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016; Verlesen des Sonderberichts des Abschlussprüfers zu den in Artikel L 225-38 des Code de Commerce genannten Übereinkünften; Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses, Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder; Ergebnisverwendung; Vollmachten. TEXTENTWÜRFE FÜR DIE BESCHLÜSSE ERSTER BESCHLUSS Nachdem der Bericht des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers verlesen wurde, genehmigt die ordentliche Hauptversammlung das Inventar und den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Außerbilanzpositionen, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang per 31. März 2016 in der vorgelegten Fassung sowie die in diesem Abschluss enthaltenen und in diesen Berichten zusammengefassten Geschäfte. Die ordentliche Hauptversammlung stellt fest, dass sich das Nettovermögen auf 2.064.119.549,13 Euro, unterteilt in: - 1.125.538,8299 Aktienklasse R(C) - 216.214,0148 Aktienklasse R(D) - 8.587,9903 Aktienklasse I(C) am 31. März 2016 auf 1.932.778.012,94 Euro belief, unterteilt in - 954.176,2544 Aktienklasse R(C) - 141.565,0498 Aktienklasse R(D) - 7.735,6926 Aktienklasse I(C) - 31,2836 Aktienklasse N(C) - 27.675,0509 Aktienklasse UNICREDIT(C)* - 87.047,3052 Aktienklasse SN(C)* Folglich erteilt sie den Verwaltungsratsmitgliedern für ihre Verwaltung für das zum 31. März 2016 endende Geschäftsjahr vollständige und vorbehaltlose Entlastung. ZWEITER BESCHLUSS Nach dem Verlesen des Sonderberichts des Abschlussprüfers zu den in Artikel L.225-38 ff. des Code du Commerce genannten Übereinkünften und der Beratung über diesen Bericht billigt die ordentliche Hauptversammlung diesen. DRITTER BESCHLUSS Die ordentliche Hauptversammlung stellt fest, dass sich die für das Ergebnis ausschüttungsfähigen Beträge für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016 auf 48.418.775,33 Euro zuzüglich des Ergebnisvortrags von 562,86 Euro belaufen, womit der zu verwendende Betrag 48.419.338,19 Euro beträgt, und beschließt satzungsgemäß die folgende Aufteilung und Verwendung:
Aktienklasse R (C) Der zuzuweisende Betrag für den auf das Ergebnis entfallenden Anteil beläuft sich auf 12.500.901,31 Euro. Die Hauptversammlung beschließt, diesen Betrag dem Kapitalkonto Es wird daran erinnert, dass der ausschüttungsfähige Betrag während der vergangenen drei Geschäftsjahre in vollem Umfang thesauriert wurde. Aktienklasse R (D): Der zuzuweisende Betrag für den auf das Ergebnis entfallenden Anteil beläuft sich auf 1.238.647,49 Euro. Die Hauptversammlung beschließt, diese Beträge wie folgt o den Aktionären in Form von Dividenden zuzuweisen: 1.237.278,54 Euro o als Ergebnisvortrag 1.368,95 Euro. Die Hauptversammlung beschließt, die Nettodividende auf 8,74 Euro je Aktie der Klasse R(D) festzulegen. Für diese Dividende wird keine Steuergutschrift gewährt. Diese Dividende setzt sich aus den Erträgen französischer Anleihen bis 2,05 Euro und europäischer Anleihen bis 6,69 Euro zusammen. Für diese Erträge besteht unter Umständen ein Wahlrecht auf Abgeltungssteuer auf Erträge natürlicher Personen. Dividendenstichtag ist der 1. August 2016 und die Auszahlung erfolgt am 3. August 2016. Es wird daran erinnert, dass für die vorangegangenen Geschäftsjahre folgende Nettodividenden gezahlt wurden: Geschäftsjahr Nettodividende 2015 9,22 2014 8,46 2013 8,74 Aktienklasse I (C): Der zuzuweisende Betrag für den auf das Ergebnis entfallenden Anteil beläuft sich auf 33.475.166,71 Euro. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt, diese Beträge satzungsgemäß dem Kapitalkonto Es wird daran erinnert, dass der ausschüttungsfähige Betrag während der vorangegangenen drei Geschäftsjahre in vollem Umfang thesauriert wurde. Aktienklasse N (C): Der zuzuweisende Betrag für den auf das Ergebnis entfallenden Anteil beläuft sich auf 749,22 Euro. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt, diese Beträge satzungsgemäß dem Kapitalkonto Aktienklasse UNICREDIT* : Der zuzuweisende Betrag für den auf das Ergebnis entfallenden Anteil beläuft sich auf 399.502,29 Euro. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt, diese Beträge satzungsgemäß dem Kapitalkonto Aktienklasse SN (C)*: Der zuzuweisende Betrag für den auf das Ergebnis entfallenden Anteil beläuft sich auf 804.371,17 Euro.
Die ordentliche Hauptversammlung beschließt, diese Beträge satzungsgemäß dem Kapitalkonto VIERTER BESCHLUSS Die ordentliche Hauptversammlung stellt fest, dass sich die zuzuweisenden ausschüttungsfähigen Beträge für den auf die Nettogewinne und -verluste entfallenden Anteil auf 16.078.900,52 Euro belaufen, und beschließt, diese Beträge wie folgt zu verwenden: Aktienklasse R (C): Die zuzuweisenden Beträge für den auf die Nettogewinne und -verluste entfallenden Anteil belaufen sich auf 4.439.890,05 Euro. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt, diese Beträge satzungsgemäß dem Kapitalkonto Es wird daran erinnert, dass der ausschüttungsfähige Betrag während der vorangegangenen zwei Geschäftsjahre in vollem Umfang thesauriert wurde. Aktienklasse R (D): Die zuzuweisenden Beträge für den auf die Nettogewinne und -verluste entfallenden Anteil belaufen sich auf 438.527,36 Euro. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt, diese Beträge satzungsgemäß dem Kapitalkonto Es wird daran erinnert, dass der ausschüttungsfähige Betrag während der vergangenen zwei Geschäftsjahre in vollem Umfang thesauriert wurde. Aktienklasse I (C): Die zuzuweisenden Beträge für den auf die Nettogewinne und -verluste entfallenden Anteil belaufen sich auf 10.844.685,16 Euro. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt, diesen Betrag satzungsgemäß dem Kapitalkonto Es wird daran erinnert, dass der ausschüttungsfähige Betrag während der vergangenen zwei Geschäftsjahre in vollem Umfang thesauriert wurde. Aktienklasse N (C): Die zuzuweisenden Beträge für den auf die Nettogewinne und -verluste entfallenden Anteil belaufen sich auf 329,36 Euro. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt, diesen Betrag satzungsgemäß dem Kapitalkonto Aktienklasse UNICREDIT (C)*: Die zuzuweisenden Beträge für den auf die Nettogewinne und -verluste entfallenden Anteil belaufen sich auf 124.305,05 Euro. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt, diesen Betrag satzungsgemäß dem Kapitalkonto
Aktienklasse SN (C)*: Die zuzuweisenden Beträge für den auf die Nettogewinne und -verluste entfallenden Anteil belaufen sich auf 231.163,54 Euro. Die ordentliche Hauptversammlung beschließt, diesen Betrag satzungsgemäß dem Kapitalkonto FÜNFTER BESCHLUSS Die ordentliche Hauptversammlung bevollmächtigt alle Inhaber eines Exemplars oder eines Auszugs der vorliegenden Beschlüsse, alle Einreichungen und Veröffentlichungen vorzunehmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
NATIXIS SOUVERAINS EURO Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) nach französischem Recht Eingetragener Sitz: 21 quai d'austerlitz 75013 PARIS Anfängliches Grundkapital: 45 735 620 Euro 393 631 593 RCS PARIS EINBERUFUNG Die Aktionäre der Gesellschaft werden in erster Einberufung zu einer ordentlichen Hauptversammlung am 28. Juli 2016 um 9 Uhr am Gesellschaftssitz eingeladen sind, um über die nachfolgende Tagesordnung zu beraten. Verlesen der Berichte des Verwaltungsrats und des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr zum 31. März 2016; Verlesen des Sonderberichts des Abschlussprüfers zu den in Artikel L 225-38 des Code de Commerce genannten Übereinkünften; Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses, Entlastung der Verwaltungsratsmitglieder; Ergebnisverwendung; Vollmachten. Für die ordentliche Hauptversammlung wurden die Bilanz, die Außerbilanziellen Positionen, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Zusammensetzung der Aktiva der SICAV bei der Kanzlei des Handelsgerichts von Paris hinterlegt. Sie stehen jedem Aktionär am Sitz der Gesellschaft zur Verfügung und werden jedem Aktionär auf Anfrage kostenlos zugesandt. Jeder Aktionär kann unabhängig von der Anzahl an Aktien, die er hält, an dieser Versammlung teilnehmen oder sich dort durch seinen Ehepartner, seinen eingetragenen Partner oder einen anderen Aktionär vertreten lassen. Jedoch können nur solche Aktionäre an dieser Versammlung teilnehmen, sich dort vertreten lassen oder per Abstimmung auf dem Postweg teilnehmen, die vorab ihre Eigenschaft nachgewiesen haben: - Inhaber von Namensaktien müssen zwei Tage vor dem Datum der Versammlung in den Registern der Gesellschaft eingeschrieben sein. - Inhaber von Inhaberaktien müssen innerhalb derselben Frist eine Teilnahmebestätigung beim zuständigen Vermittler hinterlegen, die die ordnungsgemäße Eintragung ihrer Aktien belegt. Aktionäre, die an dieser Versammlung teilnehmen möchten, erhalten auf Anfrage eine Einlasskarte. Jeder Aktionär, der nicht persönlich an dieser Versammlung teilnimmt, kann zwischen drei anderen Möglichkeiten wählen: - Erteilung einer Vollmacht an seinen Ehepartner, eingetragenen Partner oder einen beliebigen anderen Aktionär; - Erteilung einer Vollmacht an die Gesellschaft ohne Angabe eines Vollmachtnehmers; - Abstimmung auf dem Postweg.
Ein Formular für die Abstimmung auf dem Postweg oder per Vollmacht wird jedem Aktionär zur Verfügung gestellt, der dies bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung per Einschreiben mit Rückschein bei NATIXIS Asset Management, 21 quai d Austerlitz -75013 PARIS oder bei der Zahl- und Informationsstelle, CACEIS Bank Deutschland GmbH Lilienthalallee 34-36, D- 80939 München beantragt. Solche Formulare werden nur dann berücksichtigt, wenn sie spätestens zwei Tage vor der Versammlung bei NATIXIS Asset Management eingehen. Die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Verkaufsprospekt Ihrer SICAV, in dem alle ihre Merkmale dargelegt sind, sind wie folgt erhältlich - CACEIS Bank Deutschland GmbH, Lilienthalallee 34-36, D-80939 Munich - am Gesellschaftssitz von Natixis Asset Management, Immeuble Grand Seine, Direction Service Clients, 21 quai d Austerlitz, 75634 Paris Cedex 13. Sie werden Ihnen auf schriftliche Anfrage innerhalb einer Woche zugeschickt. - per E-Mail an nam-service-clients@am.natixis.com - oder auf der Website www.nam.natixis.com Der Verwaltungsrat
NATIXIS SOUVERAINS EURO Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) nach französischem Recht Eingetragener Sitz: 21 quai d'austerlitz 75013 PARIS Anfängliches Grundkapital: 45.735.620 Euro 393 631 593 RCS PARIS Sehr geehrte Damen und Herren, NAME Vorname Adresse Paris, 30. Juni 2016 wir möchten Sie darüber informieren, dass die Aktionäre der Gesellschaft zu einer ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 28. Juli 2016 um 9 Uhr am Gesellschaftssitz eingeladen sind, um über die Tagesordnung und die hier beigefügten Entwürfe zu beraten. Für Aktionäre, die natürliche Personen sind: Zur Teilnahme an dieser Versammlung können Sie sich gemäß den Bestimmungen von Artikel L 225-106 des Handelsgesetzbuches durch einen Aktionär, durch Ihren Ehepartner oder durch den Partner vertreten lassen, mit dem Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) eingegangen sind, wobei nur die Beschränkungen gelten, die sich aus gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen zur Festlegung der maximalen Anzahl der Stimmen ergeben, die eine einzelne Person im eigenen Namen und als Bevollmächtigte abgeben kann. Für Aktionäre, die juristische Personen sind: In diesem Zusammenhang erinnern wir Sie daran, dass Aktionäre, die juristische Personen sind, auf Hauptversammlungen von natürlichen Personen vertreten werden, die ihre Bevollmächtigung entweder als gesetzlicher Vertreter des Aktionärs oder als hierzu Bevollmächtigter gemäß dem Gesetz oder der Satzung nachzuweisen haben. Der Vertreter der juristischen Person, deren gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter er ist, darf nicht selbst Aktionär der Gesellschaft auf der Versammlung sein, auf der er an der Abstimmung teilnimmt. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung müssen Sie mindestens 2 Tage vor dem Datum der Versammlung im Gesellschaftsregister eingetragen sein und eine Zutrittskarte beantragt haben. Wenn Sie nicht persönlich an dieser Versammlung teilnehmen, senden Sie uns bitte Ihr beigefügtes Formular für die Abstimmung per Brief oder Vollmacht ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben zurück, das bei NATIXIS ASSET MANAGEMENT, 21 quai d Austerlitz, 75013 Paris oder bei der Zahl- und Informationsstelle, CACEIS Bank Deutschland GmbH Lilienthalallee 34-36, D- 80939 München, spätestens 2 Tage vor der Durchführung der Hauptversammlung eingehen muss. Wir erinnern Sie daran, dass die Stimmabgabe per Stimmrechtsvertreter die Stimmabgabe per Brief ausschließt und umgekehrt. Diesem Dokument sind alle gesetzlich und regulatorisch vorgesehenen Dokumente und Informationen beigefügt. Die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Verkaufsprospekt Ihrer SICAV, in dem alle ihre Merkmale dargelegt sind, sind wie folgt erhältlich - CACEIS Bank Deutschland GmbH, Lilienthalallee 34-36, D-80939 Munich
- am Gesellschaftssitz von Natixis Asset Management, Immeuble Grand Seine, Direction Service Clients, 21 quai d Austerlitz, 75634 Paris Cedex 13. Sie werden Ihnen auf schriftliche Anfrage innerhalb einer Woche zugeschickt. - per E-Mail an nam-service-clients@am.natixis.com - oder auf der Website www.nam.natixis.com Mit freundlichen Grüßen, P.J: 1 Dossier Der Verwaltungsrat
ANFORDERUNG VON DOKUMENTEN UND INFORMATIONEN gemäß Artikel R 225-83 des Handelsgesetzbuches Ich, die/der Unterzeichnende NAME und Vorname :... Adresse :... in meiner Eigenschaft als Aktionär der Investmentgesellschaft mit variablem Kapital NATIXIS SOUVERAINS EURO bestätige, die Dokumente bezüglich der einberufenen Hauptversammlungen gemäß Artikel R 225-81 des Handelsgesetzbuches bereits erhalten zu haben, und zwar: - die Tagesordnungen - die Textentwürfe für die Beschlüsse - ein Antragsformular für die Zusendung von Dokumenten und Informationen - Formulare für die Abstimmung per Brief oder per Vollmacht fordere bei dieser Gesellschaft kostenlos die Dokumente und Informationen gemäß geändertem Artikel R 225-83 des Handelsgesetzbuches zur ordentlichen Hauptversammlung an, die zum 28. Juli 2016 geplant ist. Die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Verkaufsprospekt Ihrer SICAV, in dem alle ihre Merkmale dargelegt sind, sind wie folgt erhältlich - CACEIS Bank Deutschland GmbH, Lilienthalallee 34-36, D-80939 Munich - am Gesellschaftssitz von Natixis Asset Management, Immeuble Grand Seine, Direction Service Clients, 21 quai d Austerlitz, 75634 Paris Cedex 13. Sie werden Ihnen auf schriftliche Anfrage innerhalb einer Woche zugeschickt. - per E-Mail an nam-service-clients@am.natixis.com - oder auf der Website www.nam.natixis.com Ausgefertigt in am
FORMULAR FÜR DIE ABSTIMMUNG PER BRIEF ODER PER VOLLMACHT NATIXIS SOUVERAINS EURO Gesellschaftssitz: 21 quai d'austerlitz 75013 PARIS 393 631 593 RCS PARIS R-Aktien C-Aktien: FR0000003196 D-Aktien: FR0000171233 I-Aktien C-Aktien: FR0010655456 N-Aktien C-Aktien: FR00115005098 UNICREDIT-Aktien C-Aktien: FR0012872083* SN-Aktien C-Aktien: FR013029113* ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG VOM 28. JULI 2016 1 ICH BEVOLLMÄCHTIGE DEN VORSITZENDEN zur Stimmabgabe in meinem Namen. Datieren und unterzeichnen, ohne 2 oder 3 auszufüllen WICHTIG: Bevor Sie Ihre Auswahl unter den drei angebotenen Möglichkeiten 1 2 3 treffen, lesen Sie bitte die Anweisungen auf der Rückseite. Konto Anzahl der Aktien Anzahl der Stimmen Namens ES DS Inhaber RESERVIERTES FELD 2 ABSTIMMUNG PER BRIEF Wählen Sie 1 oder 2 oder 3. Wenn Sie 2 oder 3 wählen, müssen Sie das entsprechende Feld auf diese Weise schwarz markieren. 3 VOLLMACHT FÜR EINE BEZEICHNETE PERSON JA-Stimme zu allen vom Verwaltungsrat oder vom Vorstand oder von der Geschäftsführung vorgelegten oder befürworteten Beschlussentwürfe mit AUSNAHME der entsprechenden, von mir auf diese Weise schwarz markierten Felder, für die ich mit NEIN stimme oder mich der Stimmen enthalte, was einer NEIN-Stimme gleichwertig ist. Zu vom Verwaltungsrat oder vom Vorstand oder von der Geschäftsführung nicht befürworteten Beschlussentwürfen, stimme ich ab, indem ich auf diese Weise das meiner Wahl entsprechende Feld schwarz markiere. ORDENTLICHE HV AUSSERORDENTLICHE HV OHV AHV 1 2 3 4 5 Ja Nein Enth. Ja Nein Enth. A A Ich bevollmächtige (siehe Verweis (3)): Herrn/Frau zu meinem Vertreter auf den nachfolgend genannten Versammlungen. B C D E B C D E Name, Vorname, Adresse Siehe Verweis (1) Versammlungen vorgelegte Änderungen oder neue Beschlüsse Ich bevollmächtige den Vorsitzenden zur Abstimmung in meinem Namen. Ich enthalte mich (die Enthaltung ist einer Gegenstimme gleichwertig). Ich bevollmächtige (siehe Verweis (2)) Herrn/Frau zur Abstimmung in meinem Namen. Um berücksichtigt zu werden, müssen alle Formulare spätestens 2 Tage vor der HV an CACEIS BANK FRANCE / Opérations Valeurs mobilières 14 rue Rouget de l Isle 92862 ISSY LES MOULINEAUX zurückgesendet werden. Datum und Unterschrift
Wichtig: Jeder Anteilinhaber, der nicht persönlich an Versammlungen teilnimmt, kann in diesem Formular 1 eine von drei anderen Möglichkeiten wählen: 1 Bevollmächtigung des Vorsitzenden (auf der Rückseite datieren und unterzeichnen, ohne 2 oder 3 auszufüllen) 2 Abstimmung per Brief (das Feld vor der Nr. 2 ankreuzen) 3 den Ehepartner, den PACS-Partner oder einen anderen Aktionär bevollmächtigen (das Feld vor der Nr. 3 ankreuzen) UNABHÄNGIG VON DER GEWÄHLTEN OPTION ist die Unterschrift des Aktionärs erforderlich (1) Der Unterzeichner wird gebeten, im hierzu vorgesehen Feld seinen Namen (in großen Druckbuchstaben), Vornamen und seine Adresse deutlich lesbar anzugeben. Wenn diese Angaben bereits auf dem Formular vorhanden sind, wird der Unterzeichner gebeten, diese zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. In allen Fällen muss er das Feld Datum und Unterschrift ausfüllen und unterzeichnen. Geben Sie bei juristischen Personen den Namen, Vornamen und die Funktion des Unterzeichners an. Wenn der Unterzeichner nicht selbst Aktionär ist (Beispiel: Treuhänder, Vormund, etc.) muss er seinen Namen, Vornamen und die Funktion angeben, in der er das Abstimmungsformular unterzeichnet. Das für eine Versammlung abgegebene ist für alle nachfolgend mit derselben Tagesordnung einberufenen Versammlungen gültig (Art. R225-77 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches). Gemäß Artikel L. 27 des Gesetzes vom 06.01.1978 sind die von Ihnen angeforderten Informationen erforderlich. VOLLMACHT FÜR DEN VORSITZENDEN 1 ODER VOLLMACHT FÜR EINEN ANDEREN AKTIONÄR ODER EINEN EHEPARTNER ODER EINGETRAGENEN LEBENSPARTNER (PACS) 3 (2) Artikel L 225-106 des Handelsgesetzbuches: Ein Aktionär kann sich durch einen anderen Aktionär, durch seinen Ehepartner oder durch seinen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vertreten lassen. Jeder Aktionär kann Vollmachten annehmen, die ihm von anderen Aktionären zur Vertretung auf einer Versammlung übertragen werden, wobei nur die Beschränkungen gelten, die sich aus gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen zur Festlegung der maximalen Anzahl der Stimmen ergeben, die eine einzelne Person im eigenen Namen und als Bevollmächtigte abgeben kann. Vor dem Beginn einer Hauptversammlung der Aktionäre kann der Vorsitzende des Verwaltungsrats bzw. der Vorstand die in Artikel L 225-102 erwähnte Konsultation der Aktionäre organisieren, um ihnen die Bezeichnung eines oder mehrerer Bevollmächtigter für ihre Vertretung auf der Hauptversammlung entsprechend den Bestimmungen dieses Artikels zu ermöglichen. Diese Konsultation ist obligatorisch, wenn bei einer Änderung der Satzung gemäß Artikel L 225-23 oder Artikel L 225-71 die ordentliche Hauptversammlung dem Verwaltungsrat bzw. dem Aufsichtsrat Belegschaftsaktionäre oder Mitglieder des Aufsichtsrats von Investmentfonds (fonds communs de placement) des Unternehmens benennen muss, die Aktien der Gesellschaft halten. Diese Konsultation ist außerdem obligatorisch, wenn die außerordentliche Hauptversammlung über eine Änderung der Satzung unter Anwendung von Artikel L 225-23 oder Artikel L 225.71 entscheiden soll. Klauseln, die gegen die Bestimmungen der vorstehenden Absätze verstoßen, gelten als nichtig. Wenn Vollmachten von Aktionären den Namen des Bevollmächtigten nicht enthalten, stimmt der Vorsitzende der Hauptversammlung für die Annahme der vom Verwaltungsrat bzw. Vorstand vorgelegten oder befürworteten Beschlussentwürfe und gegen die Annahme aller anderen Beschlussentwürfe. Für die Abgabe aller anderen Stimmen muss der Aktionär einen Bevollmächtigten wählen, der die Stimmabgabe entsprechend den Angaben in der Vollmacht akzeptiert. ABSTIMMUNG PER BRIEF 2 (3) Artikel L 225-107 des Handelsgesetzbuches: Aktionäre können per Brief anhand eines Formulars abstimmen, dessen Wortlaut per Verordnung des Conseil d'etat festgelegt ist. Gegen die Satzung verstoßende Bestimmungen gelten als nichtig. Für die Berechnung eines Quorums werden nur Formulare berücksichtigt, die bei der Gesellschaft vor der Beginn der Versammlung eingehen, wobei die Bedingungen für Fristen gelten, die per Verordnung des Conseil d'etat festgelegt sind. Formulare, die keine Anweisungen zum Abstimmungsverhalten oder eine Stimmenthaltung enthalten, werden als Nein-Stimmen betrachtet. II. Soweit in der Satzung vorgesehen, werden Aktionäre, die an der Versammlung per Videokonferenz oder per Telekommunikationsmitteln teilnehmen, die ihre Identifizierung ermöglichen und deren Art und Bedingungen für die Anwendung per Verordnung des Conseil d'etat festgelegt sind, für die Berechnung des Quorums und der Mehrheit berücksichtigt. Wenn Sie per Brief abstimmen wollen, müssen Sie unbedingt das Feld vor der Nr. 2 auf der Rückseite ankreuzen. In diesem Fall müssen Sie: Bei vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen oder befürworteten Beschlussentwürfen: - entweder bei allen Beschlüssen mit ja stimmen und kein Feld schwarz markieren - oder durch schwarze Markierung der entsprechenden Felder mit nein stimmen oder sich der Stimme enthalten, was gemäß den Regelungen bei bestimmten Beschlüssen (bzw. bei allen Beschlüssen) einer Nein - Stimme entspricht. Bei vom Verwaltungsrat nicht befürworteten Beschlussentwürfen: - für jeden Beschluss durch schwarze Markierung des Ihrer Wahl entsprechenden Feldes einzeln abstimmen. 1 Der Text der Beschlüsse befindet sich in der Einberufung, die diesem Abstimmungsformular beigefügt ist.
FORMULAR FÜR DIE ABSTIMMUNG PER BRIEF ODER PER VOLLMACHT NATIXIS SOUVERAINS EURO Gesellschaftssitz: 21 quai d'austerlitz 75013 PARIS 393 631 593 RCS PARIS R-Aktien C-Aktien: FR0000003196 D-Aktien: FR0000171233 I-Aktien C-Aktien: FR0010655456 N-Aktien C-Aktien: FR00115005098 Unicredit-Aktien C-Aktien: FR0012872083* SN-Aktien C-Aktien: FR0013029113* ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG VOM 28. JULI 2016 1 ICH BEVOLLMÄCHTIGE DEN VORSITZENDEN zur Stimmabgabe in meinem Namen. Datieren und unterzeichnen, ohne 2 oder 3 auszufüllen WICHTIG: Bevor Sie Ihre Auswahl unter den drei angebotenen Möglichkeiten 1 2 3 treffen, lesen Sie bitte die Anweisungen auf der Rückseite. Konto Anzahl der Aktien Anzahl der Stimmen Namens ES DS Inhaber RESERVIERTES FELD 2 ABSTIMMUNG PER BRIEF Wählen Sie 1 oder 2 oder 3. Wenn Sie 2 oder 3 wählen, müssen Sie das entsprechende Feld auf diese Weise schwarz markieren. 3 VOLLMACHT FÜR EINE BEZEICHNETE PERSON JA-Stimme zu allen vom Verwaltungsrat oder vom Vorstand oder von der Geschäftsführung vorgelegten oder befürworteten Beschlussentwürfe mit AUSNAHME der entsprechenden, von mir auf diese Weise schwarz markierten Felder, für die ich mit NEIN stimme oder mich der Stimmen enthalte, was einer NEIN-Stimme gleichwertig ist. Zu vom Verwaltungsrat oder vom Vorstand oder von der Geschäftsführung nicht befürworteten Beschlussentwürfen, stimme ich ab, indem ich auf diese Weise das meiner Wahl entsprechende Feld schwarz markiere. ORDENTLICHE HV AUSSERORDENTLICHE HV OHV AHV 1 2 3 4 5 Ja Nein Enth. Ja Nein Enth. A A Ich bevollmächtige (siehe Verweis (3)): Herrn/Frau zu meinem Vertreter auf den nachfolgend genannten Versammlungen. B C D E B C D E Name, Vorname, Adresse Siehe Verweis (1) Versammlungen vorgelegte Änderungen oder neue Beschlüsse Ich bevollmächtige den Vorsitzenden zur Abstimmung in meinem Namen. Ich enthalte mich (die Enthaltung ist einer Gegenstimme gleichwertig). Ich bevollmächtige (siehe Verweis (2)) Herrn/Frau zur Abstimmung in meinem Namen. Um berücksichtigt zu werden, müssen alle Formulare spätestens 2 Tage vor der HV am Gesellschaftssitz bei: NATIXIS ASSET MANAGEMENT Direction Juridique Bureau A354 Datum und Unterschrift 21 quai d Austerlitz 75013 PARIS eingehen.
Wichtig: Jeder Anteilinhaber, der nicht persönlich an Versammlungen teilnimmt, kann in diesem Formular 1 eine von drei anderen Möglichkeiten wählen: 1 Bevollmächtigung des Vorsitzenden (auf der Rückseite datieren und unterzeichnen, ohne 2 oder 3 auszufüllen) 2 Abstimmung per Brief (das Feld vor der Nr. 2 ankreuzen) 3 den Ehepartner, den PACS-Partner oder einen anderen Aktionär bevollmächtigen (das Feld vor der Nr. 3 ankreuzen) UNABHÄNGIG VON DER GEWÄHLTEN OPTION ist die Unterschrift des Aktionärs erforderlich (1) Der Unterzeichner wird gebeten, im hierzu vorgesehen Feld seinen Namen (in großen Druckbuchstaben), Vornamen und seine Adresse deutlich lesbar anzugeben. Wenn diese Angaben bereits auf dem Formular vorhanden sind, wird der Unterzeichner gebeten, diese zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. In allen Fällen muss er das Feld Datum und Unterschrift ausfüllen und unterzeichnen. Geben Sie bei juristischen Personen den Namen, Vornamen und die Funktion des Unterzeichners an. Wenn der Unterzeichner nicht selbst Aktionär ist (Beispiel: Treuhänder, Vormund, etc.) muss er seinen Namen, Vornamen und die Funktion angeben, in der er das Abstimmungsformular unterzeichnet. Das für eine Versammlung abgegebene ist für alle nachfolgend mit derselben Tagesordnung einberufenen Versammlungen gültig (Art. R225-77 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches). Gemäß Artikel L. 27 des Gesetzes vom 06.01.1978 sind die von Ihnen angeforderten Informationen erforderlich. VOLLMACHT FÜR DEN VORSITZENDEN 1 ODER VOLLMACHT FÜR EINEN ANDEREN AKTIONÄR ODER EINEN EHEPARTNER ODER EINGETRAGENEN LEBENSPARTNER (PACS) 3 (2) Artikel L 225-106 des Handelsgesetzbuches: Ein Aktionär kann sich durch einen anderen Aktionär, durch seinen Ehepartner oder durch seinen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vertreten lassen. Jeder Aktionär kann Vollmachten annehmen, die ihm von anderen Aktionären zur Vertretung auf einer Versammlung übertragen werden, wobei nur die Beschränkungen gelten, die sich aus gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen zur Festlegung der maximalen Anzahl der Stimmen ergeben, die eine einzelne Person im eigenen Namen und als Bevollmächtigte abgeben kann. Vor dem Beginn einer Hauptversammlung der Aktionäre kann der Vorsitzende des Verwaltungsrats bzw. der Vorstand die in Artikel L 225-102 erwähnte Konsultation der Aktionäre organisieren, um ihnen die Bezeichnung eines oder mehrerer Bevollmächtigter für ihre Vertretung auf der Hauptversammlung entsprechend den Bestimmungen dieses Artikels zu ermöglichen. Diese Konsultation ist obligatorisch, wenn bei einer Änderung der Satzung gemäß Artikel L 225-23 oder Artikel L 225-71 die ordentliche Hauptversammlung dem Verwaltungsrat bzw. dem Aufsichtsrat Belegschaftsaktionäre oder Mitglieder des Aufsichtsrats von Investmentfonds (fonds communs de placement) des Unternehmens benennen muss, die Aktien der Gesellschaft halten. Diese Konsultation ist außerdem obligatorisch, wenn die außerordentliche Hauptversammlung über eine Änderung der Satzung unter Anwendung von Artikel L 225-23 oder Artikel L 225.71 entscheiden soll. Klauseln, die gegen die Bestimmungen der vorstehenden Absätze verstoßen, gelten als nichtig. Wenn Vollmachten von Aktionären den Namen des Bevollmächtigten nicht enthalten, stimmt der Vorsitzende der Hauptversammlung für die Annahme der vom Verwaltungsrat bzw. Vorstand vorgelegten oder befürworteten Beschlussentwürfe und gegen die Annahme aller anderen Beschlussentwürfe. Für die Abgabe aller anderen Stimmen muss der Aktionär einen Bevollmächtigten wählen, der die Stimmabgabe entsprechend den Angaben in der Vollmacht akzeptiert. ABSTIMMUNG PER BRIEF 2 (3) Artikel L 225-107 des Handelsgesetzbuches: Aktionäre können per Brief anhand eines Formulars abstimmen, dessen Wortlaut per Verordnung des Conseil d'etat festgelegt ist. Gegen die Satzung verstoßende Bestimmungen gelten als nichtig. Für die Berechnung eines Quorums werden nur Formulare berücksichtigt, die bei der Gesellschaft vor der Beginn der Versammlung eingehen, wobei die Bedingungen für Fristen gelten, die per Verordnung des Conseil d'etat festgelegt sind. Formulare, die keine Anweisungen zum Abstimmungsverhalten oder eine Stimmenthaltung enthalten, werden als Nein-Stimmen betrachtet. II. Soweit in der Satzung vorgesehen, werden Aktionäre, die an der Versammlung per Videokonferenz oder per Telekommunikationsmitteln teilnehmen, die ihre Identifizierung ermöglichen und deren Art und Bedingungen für die Anwendung per Verordnung des Conseil d'etat festgelegt sind, für die Berechnung des Quorums und der Mehrheit berücksichtigt. Wenn Sie per Brief abstimmen wollen, müssen Sie unbedingt das Feld vor der Nr. 2 auf der Rückseite ankreuzen. In diesem Fall müssen Sie: Bei vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen oder befürworteten Beschlussentwürfen: - entweder bei allen Beschlüssen mit ja stimmen und kein Feld schwarz markieren - oder durch schwarze Markierung der entsprechenden Felder mit nein stimmen oder sich der Stimme enthalten, was gemäß den Regelungen bei bestimmten Beschlüssen (bzw. bei allen Beschlüssen) einer Nein - Stimme entspricht. Bei vom Verwaltungsrat nicht befürworteten Beschlussentwürfen: - für jeden Beschluss durch schwarze Markierung des Ihrer Wahl entsprechenden Feldes einzeln abstimmen. 1 Der Text der Beschlüsse befindet sich in der Einberufung, die diesem Abstimmungsformular beigefügt ist.