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Transkript:

Exportleitfaden Passende Versandlösungen für jedes Ziel GLS deckt über eigene Gesellschaften sowie Partnerunternehmen 41 europäische Staaten ab und ist durch vertraglich gesicherte Allianzen mit der ganzen Welt verbunden.

Exportversand Europaweiter Versand Produkte EuroBusinessParcel Das Basisprodukt für den europaweiten Paketversand. In den österreichischen Nachbarländern und den wichtigen internationalen Märkten kommen die Pakete in der Regel in 24 bis 48 Stunden an. Sendungen in weiter entfernte Länder erreichen in Regellaufzeiten von 72 bis 120 Stunden ihr Ziel. EuroBusinessSmallParcel Der europaweite Versand speziell für kleine und empfindliche Güter. Dazu buchbare Services CashService (DE) AddOnLiabilityService ShopReturnService (DE) Pick&ReturnService Pick&ShipService Empfänger bezahlen Waren in bar, GLS überweist dem Versender den Betrag (max. 2.500 Euro pro Paket) Erweiterte Haftung für den Versand hochwertiger Güter (max. 3.500 Euro pro Paket) Der Retourenservice: Empfänger können Pakete kostenlos über einen GLS PaketShop zurückschicken Pakete abholen und zum Auftraggeber bringen lassen Abholen und Zustellen beides an beliebige Adressen Weltweiter Versand Produkt GlobalBusinessParcel Weltweite* Zustellung von Paketen und Dokumenten. Die wichtigsten weltweiten Geschäftszentren erreichen Sendungen in nur 3 6 Tagen. Über die Laufzeit in weiter entfernte Regionen gibt das nächste GLS Depot gerne Auskunft. Zustellnachweise sind auf Anfrage erhältlich. *Ausnahmen bilden Länder mit sehr hohem politischen Risiko Seite 2

Versand in EU-Staaten Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn Zypern Notwendige Dokumente Beim Warenversand in EU-Staaten sind grundsätzlich keine Zollpapiere nötig. Ausnahmen sind Luftfrachtrela tionen (Griechenland, Zypern, Malta) und Stadtstaaten mit eigener Zollhoheit (z. B. San Marino, Gibraltar, Kanaren etc.). Hier sind spezielle Versandpapiere erforderlich. Intrastat Die Statistik Austria regelt unionsweite Mindeststandards der handelsstatistischen Erfassung. Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge zentral melden, in Österreich an die Statistik Austria. Auf Wunsch führt GLS beim Versand in EU-Staaten die Intrastatanmeldung durch. Haftung Europaweit wird für alle Pakete automatisch bis zum Warenwert, max. 550 Euro pro Paket, gehaftet. Seite 3

Versand in EFTA-Staaten und Drittländer Mitglieder der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA sind Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Island. Lieferkonditionen (Frankatur) Die Frankatur legt fest, welche Transportnebenkosten der Versender und welche der Empfänger trägt. Außerhalb der EU fallen je nach Zielland neben den Versandkosten weitere Gebühren an etwa für die Zollabwicklung oder die Einfuhrumsatzsteuer. Versender können beim Export mit GLS zwischen fünf Optionen wählen: Frankatur 10 (DDP): Frei Haus, verzollt, versteuert der Versender zahlt alle anfallenden Kosten, der Empfänger trägt keine Kosten. Frankatur 20 (DAP): Frei Haus, unverzollt, unversteuert der Versender zahlt Fracht und Ausfuhrverzollung, alle anderen Kosten trägt der Empfänger. Frankatur 30 (DDP, VAT unpaid): Frei Haus, verzollt, unversteuert der Versender zahlt Fracht, Aus- und Einfuhrverzollung und Zölle, der Empfänger zahlt die anfallenden Steuern. Frankatur 40 (DAP, cleared): Frei Haus, ohne Zoll, ohne Steuer der Versender zahlt Fracht, Aus- und Einfuhrverzollung, der Empfänger zahlt Zölle und Steuern. Frankatur 50 (DDP): Frei Haus, verzollt, Freischreibung der Versender zahlt Fracht und Verzollung, der Empfänger hat keine Kosten. Die vereinfachte Zollabfertigung (Freischreibung) führt zu geringeren Kosten und schnellerer Laufzeit in Drittländer und EFTA-Staaten. Für Sendungen mit geringem Warenwert (länderspezifische Wertobergrenzen sind zu berücksichtigen) bzw. Dokumentenversand. Handelsrechnung Für den Versand in EFTA-Staaten und Drittländer wird eine Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung benötigt (Original plus zwei Kopien), für den Versand per GlobalBusinessParcel in vierfacher Ausfertigung (Original plus drei Kopien) auf Englisch. Die Handelsrechnung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Versenders sowie dessen EORI-Nummer Name und Anschrift des Sendungsempfängers mit Telefonnummer Lieferanschrift, wenn diese von der Rechnungs anschrift abweicht Rechnungsdatum, -nummer und -ort Bezeichnung und Anzahl der Waren mit dazugehö rigen Zolltarifnummern und jeweiligen Werten Warenwert (mit Währungsangabe) Lieferkondition / Frankatur GLS-Paketnummer(n) Gewicht (brutto/netto) Ursprungserklärung (weitere Informationen dazu s.u.) Firmenstempel und Unterschrift Diese Angaben sind auch für Muster- oder Geschenksendungen und Lieferungen ohne Berechnung unbedingt erforderlich. Zusätzlich muss eine Wertangabe erfolgen, z. B. mit dem Vermerk Muster- bzw. Geschenksendung Wert nur für Zollzwecke. Der Zoll benötigt zudem eine genaue Aufstellung der enthaltenen Güter. Seite 4

Präferenzen / Vorzugsbehandlung Die EU hat mit vielen Ländern Abkommen über zollrechtliche Vorzugsbehandlungen für Waren aus bestimmten Ländern und Gebieten geschlossen. Belegt der Exporteur mit einem sogenannten Präferenznachweis die Herkunft der Ware, fallen in einigen Fällen weniger oder sogar gar keine Gebühren an. Welche Form der Präferenznachweis haben muss, hängt insbesondere vom Land und vom Warenwert ab. Nicht-förmlicher Präferenznachweis Förmlicher Präferenznachweis Ursprungserklärung (UE): Bei einem Warenwert bis maximal 6.000 Euro genügt in vielen Fällen eine UE auf der Handelsrechnung. Der verbindliche Text dafür lautet: Der Ausführer (bzw. ermächtigter Ausführer, Bew.nr.) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU- (oder z.b.: deutsche) Ursprungswaren sind. Die UE muss im Original unterschrieben werden (inkl. Klarschrift und Firmenstempel), wenn der Ausführer kein Ermächtigter ist also vom Hauptzollamt eine Bewilligung zur vereinfachten Warenausfuhr erhalten hat. Weitere mögliche nicht-förmliche Präferenznachweise im Überblick: Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED (UE EUR-MED) Warenverkehrsbescheinigung A.TR. mit Vorabstempelung oder Sonderstempel Warenverkehrsbescheinigung EUR.2 (nur bei Einfuhren aus Syrien im Postverkehr) Warenverkehrsbescheinigung EUR.1: Bei Überschreitung von 6.000 Euro Warenwert (etwa bei einer Sendung mit mehreren Paketen) ist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich. Diese muss von dem zuständigen Zollamt abgestempelt werden. Eine Ausnahmeregelung gilt für ermächtigte Ausführer. Hier genügt in vielen Fällen die Ursprungserklärung mit Angabe der Bewilligungsnummer. Weitere mögliche förmliche Präferenznachweise im Überblick: Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED Warenverkehrsbescheinigung A.TR. Ursprungszeugnis Form A Ausfuhrerklärung Seit Juli 2009 müssen Ausfuhrerklärungen bei den Zollbehörden in elektronischer Form eingereicht werden. Diese Regelung gilt für alle Sendungen unabhängig vom Warenwert. Die Ausfuhrerklärung erfolgt über e-zoll. Wenn der Versender selbst eine Ausfuhrerklärung erstellt, muss diese mit der Handelsrechnung an GLS übermittelt werden. Besonderheit: Dokumentenversand Der Dokumentenversand per GlobalBusinessParcel kann mit der Frankatur 40 erfolgen. Für diese Sendungen wird eine Handelsrechnung benötigt. Die Gewichtsgrenze beträgt maximal 5 Kilo (nach Indien nur 500 Gramm) und es darf ausschließlich Papier versendet werden. Haftung Für alle Pakete, die von der GLS Austria als GlobalBusinessParcel ins Ausland befördert werden, wird automatisch gemäß Montrealer Abkommen gehaftet. Seite 5

Ausgeschlossene Güter Vom Versand ausgeschlossen Pakete und Express-Sendungen, deren Wert 3.500, überschreitet, unzureichend bzw. nicht beansprungungsgerecht verpackte Güter, Güter, die einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z. B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer Seite liegend transportiert werden dürfen), verderbliche und temperaturgeführte Güter, sterbliche Überreste, lebende Tiere, wertvolle Güter (z. B. Geld, Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten, Autographen), Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen), Telefonkarten und Pre-Paid-Karten (z. B. für Mobiltelefone), Urkunden und Dokumente (z.b. Reisepass, Führerschein) sowie geldwerte Urkunden und Dokumente (z. B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher, Gutscheine, Eintrittskarten, Bahn-/Bus-/Flugtickets, Voucher), Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des 1ff Waffengesetz sowie Munition, Pakete und Express-Sendungen, deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt, Pakete bzw. Express-Sendungen mit der Frankatur unfrei, Gefahrgut, Pakete mit einem Gewicht von mehr als 31,5 kg (national) bzw. 50 kg (international), Versandstücke von Express-Sendungen mit einem Einzelgweicht von mehr als 50 kg, Pakete oder Versandstücke von Express-Sendungen mit einem Gurtmaß (=Umfang zuzüglich längste Seite) von mehr als 3 m, einer Länge von mehr als 2 m, einer Höhe von mehr als 0,6 m bzw. einer Breite von mehr als 0,8 m, gebündelte Sendungen, Gepäckstücke wie z.b. Koffer und Reisetaschen, Abfälle, Problemstoffe und radioaktive Stoffe aller Art, kennzeichnungspflichtige Pakete bzw. Versandstücke von Express-Sendungen, die nicht oder nicht richtig gekennzeichnet sind. Von der Beförderung ins Ausland zusätzlich ausgeschlossen: - Tabakwaren und Spirituosen, - persönliche Effekten und Carnet-ATA-Waren, - Reifen, soweit das Empfangsland Schweden ist. Von der Beförderung als Termin- und Expresspaket zusätzlich ausgeschlossen: - Arzneimittel. Von der Beförderung als Luftfracht zusätzliche ausgeschlossen: - verbotene Gegenstände nach der VO (EG) Nr. 300/2008 v. 11.03.2008 sowie deren Durchführungsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung. Pakete, die die Maximalmaße überschreiten, sind ebenfalls vom Versand mit GLS ausgeschlossen. Es gelten die Beförderungs-Ausschlüsse gemäß den BGB von GLS Austria. Für verschiedene weltweite Destinationen gelten weitere Einschränkungen etwa für medizinische Produkte, Saatgut oder Pelze. Detaillierte Informationen dazu in der Export-Checkliste. Seite 6