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Inhaltsverzeichnis Schleppfahrt 11, 12 Schnellbremsbeschleuniger 28, 29, 57 Schnellbremsung 6 Sichern von Fahrzeuge 44 46 Signale für die Bremsprobe 50, 51 Spitzenfahrzeuge mit ausgeschalteten Bremsen 34 38 Starke Gefälle 34 36 Steuerventil 4, 5 Stillhaltebremsgewicht 44 47 Stopex 32 Systembremsung 6 Teilbremsverhältnis 48, 49 Triebfahrzeuge, arbeitend 8, 9 Triebfahrzeuge, geschleppt 10 12, 55 Triebfahrzeuge, Bremsgewichte 9 Überladene und überfüllte Bremse 31, 32 Umstellvorrichtung 8, 9, 11, 30, 39 Undichtheit 32 Ungebremste Schlussgruppe 42, 43 Vereinfachte Bremsprobe 55 Vielfachsteuersystem 12 Vollbremsung 6 Wechsel (G-, RIC/P-, R-Wechsel) 13, 16, 17, 32 Wagenanschriften zur Bremsausrüstung 57 Wagen mit automatischer Lastabbremsung 14 Wagen mit Umstellvorrichtung 13 Wagen ohne Umstellvorrichtung 13 Zwangsbremsung 6 Zweck der Bremsprobe 51 Zugtrennung 41, 42 Zusatzbremsprobe 54 56 Zusatzbremsprobe mittels Schnellbremsung 39 Zusatzwagen am Pendelzug 28 Funktion der Bremsen Brems proben Brems vorschriften Ausgabe April 2016 l lilian.meier@sbb.ch Download: www.kon-text.ch Anleitung für das Basteln eines Heftes: 1. Datei Bremsvorschriften_Print.pdf doppelseitig ausdrucken 2. Blätter halbieren auf A5 3. A5-Blätter in der Mitte falzen auf A6 4. Blätter richtig zusammenstecken gemäss Seitenzahlen 5. gefalztes Heft über eine Kartonschachtelkante legen und mit offenem Bostich in der Mitte heften (alternativ mit Nadel und Faden im Falz zusammennähen) 6. Bostich-Klammern von Hand bzw. mit Zange und Hammer umbiegen 7. evtl. Heft auf allen drei offenen Seiten bündig zuschneiden

Funktionsweise der Bremsen Automatische Bremse Die automatische Bremse ist eine durchgehende Bremse, mit der sämtliche daran angeschlossenen Fahrzeuge eines Zuges oder einer Rangierbewegung von einer Stelle aus bedient werden können. Die automatische Bremse muss jederzeit das Anhalten ermöglichen, bei einer Zugtrennung auf jeden Zugteil automatisch wirken, im Notfall von jedem Fahrzeug aus, auf dem sich Personen befinden, betätigt oder angefordert werden können, unabhängig von einer Energiequelle ausserhalb des Fahrzeugs ausreichend lange wirksam sein. Die mittels Kompressor erzeugte Druckluft dient bei der automatischen Bremse nicht nur der Krafterzeugung, sondern auch der Steuerung des Bremsvorgangs. [R 300.14 (Bremsen Beilage 1) 1] Prinzip der automatischen Druckluftbremse [R 300.14 (Bremsen Beilage 1) 6.1] 1 Kompressor 4 Hauptleitung 7 Hilfsluftbehälter 2 Hauptluftbehälter 5 Ausschalthahn 8 Bremszylinder 3 Führerbremsventil 6 Steuerventil 2 l Funktionsweise der Bremsen Inhaltsverzeichnis Führerbremsventil 10, 37 Funktionsweise der Bremsen 2 ff. G-Bremse 9 G-Bremsgewicht 7, 8, 12 Gefälle 34 36, 45 Geschleppte Triebfahrzeuge 10 12, 55 Gleitschutz, Gleitschutzstörung 40 Güterwagen 14 17 Handbremsen besetzt 42, 43, 49 Handbremsgewicht 46, 57 Hauptbremsprobe 52, 53 Hauptleitung 3 Hemmschuhe 46 Keine Bremsprobe 55 Kompressor, Ausfall 31 Lastabbremsung 14 Lastwechsel 15 Luftfederung 40 Magnetschienenbremse 37, 40, 57 Mangelhafte Zustände und Bereitschaft 31 Manueller Lastwechsel 15 Nachbremse 11, 49, 55 N-Bremsgewicht 11, 49 Notbremsventil 3 Notbremse, Notbremsanforderung, -überbrückung 3, 6, 40, 56 Notsteuerung 37 P-Bremse 6, 57 P-Bremsgewicht 7, 8, 12 Pendelzug 18 29, 54, 56 R-Bremse 9, 28, 40, 57 R-Bremsgewicht 7, 8, 12, 28 9, 11 Rundungsregel 7 Inhaltsverzeichnis l 59

Inhaltsverzeichnis Abschluss der Bremsprobe 52 Automatische Drucklufbremse 2 Automatische Lastabbremsung 14 Automatischer Lastwechsel 15 Anrechenbare Bremsgewichte 7 Arbeitende Triebfahrzeuge 8 Ausfall der elektrischen Bremse 34 36 Auslöseventil 6, 39, 52 Ausgeschalteter Bremsrechner 37 Ausgeschaltete Luftfederung 40 Ausschalten der Luftbremse 12, 37, 38, 39, 55 Ausschalthahn 39 Batteriespannung ungenügend 40 Besondere Bremsausrüstungen 55, 57 Betriebsartschalter 9 Betriebsbremsung 4 6, 55 Bremsausschalthahn 32 Bremsgewicht 7 9 Bremsgewichte Triebfahrzeuge 9 Bremsgewichte Reisezugwagen 18 27 Bremsgewichttabelle 16 Bremsprobe 50 57 Bremsrechner 10, 37 Bremsstörungen 31 33 Bremsventil 32 Bremsverhältnis 7 9, 13, 14, 18 25, 35, 42, 49 Bremswirkung ungenügend 39 E-Bremse, elektrische Bremse 9, 34, 35 EP-Bremse 18 30, 56 Federspeicherbremse 38, 57 Festbremser 32, 33 Feststellbremse 40, 46, 51 Formel zum Berechnen des Bremsverhältnisses 7 58 l Inhaltsverzeichnis Hauptleitung (Hauptluftleitung HLL) Die Hauptleitung verbindet, ausgehend vom Führerbremsventil des bedienten Führerstandes, sämtliche an die automatische Bremse angeschlossenen Fahrzeuge bis zum Zugende. Zum Absperren der Hauptleitung an Fahrzeugen mit Druckluftbremse ist an jedem Stossbalken ein Kupplungshahn vorhanden, bei doppelter Anordnung der Bremskupplungen sind dementsprechend zwei Kupplungshahnen angebracht. Der Kupplungshahn ist offen, wenn sich dessen Griff in waagrechter Stellung befindet und geschlossen, wenn sich der Griff in senkrechter Stellung befindet. [R 300.14 (Bremsen Beilage 1) 5.1.1] Notbremsventil Die Notbremseinrichtung bezweckt, dass im Notfall ein Zug angehalten werden kann. Jedes Reisezugfahrzeug ist in der Regel mit einem Notbremsventil ausgerüstet. Das geöffnete Notbremsventil verbindet die Hauptleitung unmittelbar mit dem Freien und es tritt eine Notbremsung ein, wobei bei vielen Wagen durch das Ausströmen der Luft gleichzeitig eine Signalpfeife aktiviert wird. Der normale Betriebszustand kann in der Regel nur mit einer besonderen Rückstellvorrichtung oder mit Hilfe des Wagenschlüssels hergestellt werden. Notbremsüberbrückung und Notbremsanforderung Die Notbremsüberbrückung bzw. -anforderung soll verhindern, dass ein Zug an ungeeigneter Stelle zum Stillstand kommt. Notbremsüberbrückung: Ein geöffnetes Notbremsventil löst eine Notbremsung aus, gleichzeitig wird im Führerstand die Betätigung der Notbremse angezeigt. Die Wirkung der Notbremsung kann durch den Lokführer im Führerstand überbrückt werden. Ein anderweitig bedingter Luftverlust in der Hauptleitung (z.b. Zugtrennung) kann nicht überbrückt werden. Notbremsanforderung: Eine betätigte Notbremseinrichtung wird im Führerstand angezeigt, löst jedoch keine Notbremsung aus. [R 300.14 (Bremsen Beilage 1) 10] Funktionsweise der Bremsen l 3 Bremsprobe beim Re-460-Pendelzug Bei artreinen IC-2000-Pendelzügen (inkl. IC-2000-Module), auch in Mehrfachtraktion, darf der Lokführer die Hauptbremsprobe mit dem Diagnosebildschirm im Führerstand durchführen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. Präsenzkontrolle aller Fahrzeuge des Zuges. 2. Keine bzw. eingereiht, keine Zusatzwagen. 3. Alle Bremsen und Bremsrechner eingeschaltet. 4. / Bt nicht auf Notsteuerung eingerichtet. Die Bremsen des EW-IV-Moduls bzw. der Zusatzwagen kontrolliert das Zugpersonal vom Boden aus. Zusatzbremsprobe beim Re-460-Pendelzug Bei Re-460-Pendelzügen auch mit Modul, jedoch ohne Zusatzwagen kontrolliert der Lokführer die Bremsen der ferngesteuerten bzw. Bt vom Führerstand aus. Bedingungen für die Zusatzbremsprobe durch den Lokführer: Das letzte Fahrzeug des Zuges wird auf dem Diagnosebildschirm angezeigt. Bremsrechner eingeschaltet. / Bt nicht auf Notsteuerung eingerichtet. Werden vollständig vorgebremste EW-IV-Module angehängt, kontrolliert der Lokführer die Bremsen der Zugteile mit dem Diagnosebildschirm vom Führerstand aus. Werden Zusatzwagen oder EW-IV-Module, welche länger als zwei Stunden abgestellt waren, ohne vorgängige Hauptbremsprobe angehängt, kontrolliert das Zugpersonal die Bremsen an allen neu beigestellten Wagen vom Boden aus. Wagenauswechslungen bei EW-IV-Pendelzügen Bei Wagenauswechslungen wird durch das Rangierpersonal an den neu eingesetzten Fahrzeugen eine Hauptbremsprobe durchgeführt. Diese wird unmittelbar nach dem Einfügen der neuen Fahrzeuge durchgeführt. 56 l Bremsprobe beim Re-460-Pendelzug Abschlussstellung: Luftzufuhr vom Hilfsluftbehälter zum Bremszylinder wird unterbrochen 2 3 Abschlussstellung Lösen (Druckaufbau auf 5 bar) Stufenweises Lösen Gesteuert werden der Hauptleitungsdruck (blau), der Druck im Steuerbehälter (gelb) und der Druck im Bremszylinder (grün). Der Druck im Hilfsluftbehälter (rot) enthält den Luftvorrat zur Speisung des Bremszylinders. [R 300.14 (Bremsen Beil. 1) 6.2.2] A 11 A Rad 11 Rad Funktionsweise der Bremsen l 5 3 1 1 4 4 2

Betriebsstellung: Bremse ist gelöst 11 3 1 2 Kontrolle der EP-Bremse und der Notbremsanforderung beim Re-460-Pendelzug Der Lokführer kontrolliert während der Bremsprobe in der Stellung «EP IC» den automatischen Test am Bildschirm. Bei den Zusatzwagen an der EP-Leitung muss der NBA-Test manuell durchgeführt werden. [P 20003127 ( Pendelzug) 5.5.4] A Wagenanschriften zur Bremsausrüstung Wagenanschrift Bedeutung 4 Rad Bremsklötze aus Kunststoff oder Sintermetall Füllen und Lösen Schreibenbremsen (Kunststoff-Bremsbeläge) Bremsen (Betriebsbremsung, Druckverminderung um 1 bar) Kombinierte Scheiben- und Klotzbremsen 3 2 Trommelbremsen (Güterwagen) 11 1 RIC-Bremse (= P-Bremse) A Schnellbremsbeschleuniger Rad 4 Magnetschienenbremsen Bremsen 1 Hilfsluftbehälter 4 Bremszylinder 8 Regulierkolben 2 Hauptleitung 5 Rückschlagventil 9 Steuerbehälter 3 Ausschalthahn 6 Rückschlagventil 10 Einlassventil A Luftauslass ins Freie 7 Steuerkolben 11 Steuerventil 4 l Funktionsweise der Bremsen Handbremsgewicht im Verhältnis zum Gesamtgewicht Handbremsgewicht (Federspeicherbremse) Bremsausrüstung l 57 Bremsbedienungsarten der automatischen Bremse 1. Die Betriebsbremsung wird zum Anhalten der Züge und für Geschwindigkeitsreduktionen angewendet. Der Druck in der Hauptleitung wird um höchstens 1 bar reduziert. 2. Eine Vollbremsung liegt vor, wenn der Druck in der Hauptleitung um 1,5 bar vermindert wird. Dadurch wird der grösste mögliche Bremszylinderdruck und somit auch die grösste Bremskraft der automatischen Bremse erreicht. 3. Eine Schnellbremsung liegt vor, wenn die Hauptleitung vollständig entleert wird (0 bar). So wird der kürzeste Bremsweg erreicht. Zudem wirken die Magnetschienenbremsen, die Schnellbremsbeschleunigungsventile und, sofern geschleppt, bei Triebfahrzeugen die Nachbremse. 4. Eine Notbremsung liegt vor, wenn durch das Betätigen einer Notbremseinrichtung die Hauptleitung entleert wird. Die Wirkung ist grundsätzlich dieselbe wie bei einer Schnellbremsung. 5. Eine Zwangsbremsung liegt vor, wenn durch eine Sicherheitseinrichtung die Hauptleitung entleert wird. Die Wirkung ist grundsätzlich dieselbe wie bei einer Schnellbremsung. 6. Eine Systembremsung liegt vor, wenn durch den Fahrzeugrechner eine automatische Betriebs- oder Vollbremsung eingeleitet wird. [R 300.14 (Bremsen) 2.4.1] P-Bremse Die P-Bremse ist eine rasch wirkende Bremse. Sie wird für leichte bis mittelschwere Züge verwendet. Die Bremszylinderfüllzeit beträgt 3 bis 5 Sekunden, die Lösezeit 10 bis 20 Sekunden. Voraussetzung ist, dass alle Fahrzeuge straff gekuppelt sind. Auslöseventil Mit dem Auslöseventil kann durch Entleerung der Bremsapparate die Bremse ohne Erhöhung des Hauptleitungsdrucks gelöst werden. Bei Triebfahrzeugen kann das Auslöseventil an der Pneumatiktafel, bei Wagen in der Regel mit Zugstangen oder -drähten von beiden Seiten aus betätigt werden. [R 300.14 (B1) 6.6.1 & 6.10] 6 l Funktionsweise der Bremsen Bei jedem Führerstandwechsel ohne Änderung der Zugzusammensetzung. Bei Inbetriebnahme des Führerstandes nach dem Abkuppeln von Vorspannlok oder Pendelzugeinheiten. Wenn der Zug bis zu zwei Stunden abgestellt wurde. Wenn der bediente Führerstand vorübergehend bzw. die Lok komplett abgerüstet wurde. [R 300.5 (Druckluftbremse Anlage 1) 1.4] Probe der Nachbremse geschleppter Triebfahrzeuge 1. Bremsen: Nach Ausführung einer Betriebsbremsung mit einer Druckverminderung in der Hauptleitung um 1 bar müssen die Bremsen der Fahrzeuge mit Nachbremse noch gelöst sein (ge- (bremsten Zustand an einem beliebigen Wagen kontrollieren). 2. Anschliessend ist frühestens nach 20 Sekunden der Kupplungshahn der Hauptleitung am Zugschluss zu öffnen, bis die Nachbremse anspricht und die Bremssohlen fest anliegen. 3. Lösen: Nach dem Herstellen des Hauptleitungsnormaldrucks müssen die Bremsen der Fahrzeuge mit Nachbremse gelöst sein. [R 300.5 (Druckluftbremse Anlage 1) 1.5] Keine Bremsprobe Die Bremsprobe ist nicht erforderlich: 1. Wenn am Zugschluss Fahrzeuge abgehängt wurden. 2. Nach dem Betätigen von Umstellvorrichtungen. 3. Nach dem Rückstellen einer gezogenen Notbremse. [R 300.5 (Druckluftbremse Anlage 1) 1.6] Kontrolle bei besonderen Bremsausrüstungen Ferngesteuerte und geschleppte RBe 540, RBDe 565, RBDe 566 II 230 242, BDe 576, Traktoren, Bm 4/4, Am 841, unbekannte Fahrzeuge sowie Gleisbaumaschinen sind an allen Achsen und auf beiden Seiten zu kontrollieren. [P 20000816 (Zuguntersuchung 5.3) 5.4] Bremsprobe l 55

Zusatzbremsprobe Die Bremsen des letzten luftgebremsten Fahrzeuges sowie aller neu beigestellten Fahrzeuge sind zu prüfen: 1. Bei jedem Fahrrichtungswechsel, sofern das Triebfahrzeug an der Spitze neu gekuppelt wurde. 2. Wenn der Zug von zwei bis zu 12 Stunden abgestellt wurde. 3. Bei Zügen ohne Bremsrechnung, die nach Zug- und Bremsreihe A 30% verkehren. Die Bremsen an einem beliebigen Fahrzeug, das sich hinter der letzten Trennstelle der Hauptleitung befindet sowie an allen neu beigestellten Fahrzeugen sind zu prüfen: 1. Nachdem ohne Fahrrichtungswechsel Triebfahrzeuge oder Wagen ausgewechselt oder beigestellt wurden. 2. Nachdem Bremskupplungen getrennt und gekuppelt wurden. 3. Wenn die Hauptbremsprobe mit einer ortsfesten Anlage oder mit einem weiteren Triebfahrzeug durchgeführt wurde, nach dem Anhängen des zugführenden Triebfahrzeugs (falls die ortsfeste Anlage zwischen den Fahrzeugen des Zuges angeschlossen war, muss die Zusatzbremsprobe hinter dem Anschlusspunkt der Anlage erfolgen). An Zugteilen, welche innerhalb von zwei Stunden von Anschlusszügen kamen, ist eine Zusatzbremsprobe vorzunehmen. Je Zugteil ist mindestens eine Bremse am entsprechenden Fahrzeug nach vorgängigen Bestimmungen zu prüfen. An Wagen, deren automatische Bremse ohne ersichtlichen Grund ausgeschaltet ist, darf der Ausschalthahn geöffnet werden. Anschliessend ist vor der Weiterfahrt an diesen Wagen eine Bremsprobe vorzunehmen. [R 300.5 (Zugvorbereitung) 4.4.3] Vereinfachte Bremsprobe Der Lokführer führt die Bremsprobe allein durch, indem er das Ansprechen der Bremsen an den Bremszylinder-Manometern im bedienten Führerstand kontrolliert, und zwar: 54 l Bremsprobe Bremsvorschriften Bremsverhältnis Das Bremsverhältnis zur Bestimmung der Bremsreihe wird wie folgt berechnet: Bremsgewicht (t) x 100(%) Bremsverhältnis (%) = Zuggewicht (t) Rundungsregel: Bei der Bremsrechnung sind Bruchteile von Tonnen (t) und Bremsprozenten (%) von 0,5 und grösser aufzurunden, solche von weniger als 0,5 abzurunden. [R 300.5 (Zugvorbereitung) 4.3] Anrechenbare Bremsgewichte Angerechnet werden darf: Das R-Bremsgewicht, wenn das Bremsverhältnis des Zuges mit Einbezug der R-, P- und G-Bremsen mindestens 95% erreicht. Das P-Bremsgewicht, wenn das Bremsverhältnis des Zuges mit Einbezug der R-, P- und G-Bremsen 95% nicht erreicht. Das G-Bremsgewicht nur zu 8/10 wegen der längeren Bremszylinderfüllzeit. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen regeln in ihren Betriebsvorschriften die Anrechung folgender Bremsgewichte: Das höhere der beiden Bremsgewichte in Stellung Das Bremsgewicht der elektromagnetischen Schienenbremse in der Stellung R+Mg. Die EP-Bremse. Das E-Bremsgewicht bei speziell bezeichneten Pendel- und Triebzugeinheiten, die zusätzlich mit Magnetschienenbremsen ausgerüstet sind. [R 300.5 (Zugvorbereitung Anlage 1) 2.2.1] Bremsgewicht: Das Bremsgewicht in Tonnen (t) ist der Wert, um die Bremskraft eines Fahrzeuges auszudrücken. [R 300.1 (Allgemeines) 3.2] Bremsvorschriften l 7 Ablauf der Bremsprobe Die Bremsprobe ist in folgender Reihenfolge an allen Fahrzeugen, bei denen eine Bremsprobe vorzunehmen ist, auszuführen: 1. Eine Betriebsbremsung ausführen (minus max. 1 bar). 2. Prüfen, ob die Bremsen aller zu kontrollierenden Fahrzeuge gebremst sind. 3. Die Bremsen lösen. 4. Prüfen, ob die Bremsen aller Fahrzeuge gelöst sind. Die Kontrolle ist durchzuführen an den Fahrzeugen selbst (Bremsklötze aller Achsen, Meldefenster) bzw. an den Bremszylinder- Manometern der bedienten Triebfahrzeuge und Steuerwagen (z.b. beim Kuppeln einer Schiebelok oder bei der Vereinigung von Pendelzugeinheiten). Müssen zum Lösen während der Bremsprobe Auslöseventile betätigt werden, ist die Bremsprobe an den betreffenden Fahrzeugen zu wiederholen. Wenn während der Bremsprobe Vorgänge beobachtet werden, die auf Unregelmässigkeiten schliessen lassen, ist eine Wiederholung der Bremsprobe zu verlangen. Abschluss der Bremsprobe: Die Meldung über den Abschluss der Bremsprobe darf erst nach abgeschlossener Zugvorbereitung erfolgen. Sie ist durch den Zugvorbereiter dem Lokführer gemäss den Vorschriften «Signale» oder quittungspflichtig mit der Meldung: «Zug... Bremse gut» bekannt zu geben. Mit der Übermittlung der Meldung über den Abschluss der Bremsprobe gilt die Zugvorbereitung für den Lokführer als abgeschlossen. [R 300.5 (Zugvorbereitung) 3.2.2 & 5] Hauptbremsprobe Die Bremsen aller Fahrzeuge im Zug, mit Ausnahme der Triebfahrzeuge an der Spitze, sind zu prüfen: 1. Wenn der Zug neu gebildet wird. 2. Wenn der Zug aus Zugteilen gebildet wird, welche nicht innerhalb von zwei Stunden von Anschlusszügen kamen. 52 l Bremsprobe Bremsgewichte Triebfahrzeuge SBB Serie Zugreihe R-Br P-Br G-Br Geschl Hand-Br Hemm R 105 (76) 76 N57 1 x 28 t 8 Re 420 R 105 (76) 76 R, P 2 x 14 t 8 Re 421 CH R 105 (76) 76 R, P 2 x 14 t 8 Re 430 R 105 (76) 76 R, P 2 x 14 t 8 Re 620 R 150 (108) 108 R, P 2 x 14 t 8 Am 843 A 99 67 99 1 x 40 t 4 [P 20000823 (Fahrzeugdaten Triebfahrzeuge 5.15) 2] Anrechenbare Bremsgewichte der Die anrechenbaren Bremsen sind von der Anhängelast abhängig: 130 t (E-Bremse): IC-2000- oder EW-IV-Pendelzug ohne D ex SNCF, Q-Lok, Zusatz- oder Überfuhrwagen, mindestens aus 20 Achsen Anhängelast bestehend, alle Bremsen eingeschaltet und auf Stellung R+Mg, EP-Bremse bzw. Schnellbremsbeschleuniger eingeschaltet und angerechnet, alle Luftfedern der IC-2000-Wagen eingeschaltet. 113 t (E-Bremse): Zug mit Bremsverhältnis von 135% in der Anhängelast, mind. aus 12 Achsen Anhängelast bestehend. 105 t (R-Bremse): übrige Züge, Betriebsartschalter auf Stellung «N», «EP IC» oder E-Bremse nicht voll funktionsfähig, bzw. zwei oder mehr an der gleichen Stelle im Zug, geschleppte im Zug. [P 20003127 (460) 5.6] 76 t (G-Bremse): Güterzüge mit Betriebsartschalter auf Stellung «L». 75 t: Betriebsartschalter auf Stellung «EP Hupac». [P 20000817 (Bremsvorschriften 5.4a) 2.2.1] Bremsgewichte von arbeitenden Triebfahrzeugen l 9

Bremsgewichte von arbeitenden Triebfahrzeugen Das Bremsgewicht wird entsprechend der Stellung der GPR- Wechsel ermittelt. Die entsprechenden Bremsgewichte sind der Triebfahrzeugtabelle (P 20000823 5.15) oder der Bremsanschrift am Triebfahrzeug zu entnehmen. Bei arbeitenden und geschleppten Triebwagen ist die Ladung (Personen, Gepäck) für die Berechnung des Zuggewichtes und der Anhängelast nicht zu berücksichtigen. Triebfahrzeuge mit eingeklammerter P-Bremsgewichtanschrift besitzen keine Stellung «P» an der Umstellvorrichtung. Triebfahrzeuge mit elektrischer oder hydrodynamischer Bremse tragen neben der Bremsanschrift ein «E». Dienstgewicht Handbremsgewicht R-Bremsgewicht P-Bremsgewicht G-Bremsgewicht Bei oben stehender Anschrift darf z.b. angerechnet werden: 100 t: bei einem Bremsverhältnis im Zug gleich oder grösser als 95%, Umstellvorrichtung auf Stellung «R». 72 t: bei einem Bremsverhältnis im Zug von weniger als 95%, Umstellvorrichtung auf Stellung «R». 58 t: bei einem Güterzug mit mehr als 600 t Anhängelast, Umstellvorrichtung auf Stellung «G» (0,8 x 72 t). [R 300.5 (Druckluftbremse Anlage 1) 2.2.2] Überführung von Triebfahrzeugen am Zugschluss (Q-Lok) Bei der Überführung von arbeitenden Triebfahrzeugen am Zugschluss sind die Steuerleitungen und die Speiseleitung zwischen Lok und Wagen nicht zu kuppeln, damit NBA-ep und 18- polige Türschliessung funktioneren. [P 20000807 (Kupplungen, Verbindungen 4.A1) 4] 3. Wenn der Zug mehr als 12 Stunden abgestellt wurde. 4. Bei Kompositionen, welche unverändert mehrere Tage im Einsatz stehen, täglich vor der ersten Fahrt. 5. Wenn bei der Bremsprobe auf Wirkung eine unerwartet schlechte Bremswirkung festgestellt wird. 6. Wenn Unklarheit oder Zweifel über die Durchführung der Bremsprobe bestehen. Wenn mehrere Triebfahrzeuge zusammengekuppelt sind, ist die Hauptbremsprobe schon bei der Inbetriebnahme der Triebfahrzeuge auszuführen. Die Hauptbremsprobe darf auch mit ortsfester Anlage oder mit einem weiteren Triebfahrzeug durchgeführt werden. In diesem Fall ist nach dem Anhängen des zugführenden Triebfahrzeugs eine Zusatzbremsprobe durchzuführen. [R 300.5 (Anlage 1) 1] Zugelassene Fahrzeuge für Hauptbremsprobe ab Führerstand (Achtung: teilweise spezielle Bedingungen beachten): Bem 550 [P 20003162 Bem 550 für Genève La Plaine] Domino [P 20005282 RBDe 560 201 Domino] DPZ-Pendelzug [P 20006650 Re 450 Pendelzug DPZ] DTZ [P 20003123 RABe 514 DTZ] Flirt [P 20003126 RABe 521-524, 526, 527 Flirt] HVZ-Pendelzug [P 20023161 HVZ-Doppelstockpendelzug] ICE [P 20000848 ICE 401 und 411] ICN [P 20003125 RABDe 500] Lötschberger [P 20003428 RABe 525, 527 NINA, RABe 535] NPZ-Pendelzug [P 20003283 RBDe 560-562, 566 077-080 NPZ] RABe 511 Triebzug [P 20020942 Triebzug RABe 511] Re-460-Pendel [P 20003127 Pendelzug & ] Seetal RABe 520 [P 20003149 RABe 520 Seetal, Thurbo, SBB] Thurbo RABe 526 [P 20003149 RABe Seetal, 526 Thurbo, SBB] TGV [P 20000850 TGV- POS und 2N2] 8 l Bremsgewichte von arbeitenden Triebfahrzeugen Bremsprobe l 53 Führerbremsventil Mit dem Führerbremsventil kann der Druck in der Hauptleitung reguliert werden. In der Bremsstellung wird der Druck in der Hauptleitung durch Luftauslass ins Freie vermindert. Der Druck in der Hauptleitung kann in dieser Weise stufenweise bis zur vollen Bremswirkung gesenkt werden. In der Schnellbremsstellung strömt die Druckluft unmittelbar und direkt aus der Hauptleitung ins Freie. In der Neutralstellung bzw. Abschlussstellung ist die Verbindung zwischen Hauptluftbehälter und Hauptleitung unterbrochen. [R 300.14 (Bremsen Beilage 1) 6.9] Fahrzeuge mit Bremsrechner Die Steuerung der Bremssysteme ist in die Leittechnik des Triebfahrzeugs oder Steuerwagens integriert. Die Bedienungselemente im Führerraum steuern einen Rechner und dieser die Pneumatikelemente. Eine Schnellbremsung kann in jedem Fall direkt durch Öffnen der Hauptleitung mit einem Nothahn oder einem Notbremsventil unter Umgehung des Rechners ausgeführt werden. [R 300.14 (Bremsen Beilage 1) 16] Bremsgewichte von geschleppten Triebfahrzeugen Das Bremsgewicht geschleppter Triebfahrzeuge ist der Triebfahrzeugtabelle (P 20000823 5.15) zu entnehmen. Bei Triebfahrzeugen mit Nachbremse (N) darf das Bremsgewicht für das Bremsverhältnis im Zug nicht angerechnet werden. Bei oben stehender Anschrift darf also angerechnet werden: 0 t: anrechenbares Bremsgewicht. 57 t: anrechenbares Bremsgewicht für Teilbremsverhältnis. [R 300.5 (Druckluftbremse Anlage 1) 2.2.3] Begriff: Bremse gut Bedeutung: Die Bremsen sind gut Hochhalten der offenen Handfläche gegen den Lf. Das Signal des Personals «Bremse gut» ist durch den Lokführer mit demselben Signal zu quittieren. [R 300.2 (Signale) 4.1] Zweck der Bremsprobe Mit der Bremsprobe wird festgestellt, ob die Luft in beiden Richtungen ungehindert durch die Hauptleitung strömen kann und keine Undichtheiten an den Bremsapparaten wahrnehmbar sind, nach einer Betriebsbremsung vom bedienten Führerstand aus die Bremsen an allen gebremsten Achsen fest anliegen und nach dem Lösen der Bremse von der gleichen Stelle aus ohne Betätigen von Auslöseventilen wieder vollständig gelöst sind. [R 300.14 (Bremsen) 2.3.1] Durchführung der Bremsprobe Vor der Abfahrt eines Zuges im Ausgangsbahnhof sowie bei Veränderung der Zusammensetzung oder nach einem Fahrrichtungswechsel muss eine Bremsprobe durchgeführt werden. Diese ist vom gleichen Führerstand aus vorzunehmen, von dem aus die Bremse während der Fahrt bedient wird. [R 300.5 (Zugvorbereitung)3.2.1] Vor Beginn der Bremsprobe müssen die Bremsapparate betriebsbereit sein, muss die Luftbremse gelöst sein (an einem beliebigen Wagen prüfen), müssen Hand- und Feststellbremsen gelöst sein, müssen die Bremsapparate auf Dichtigkeit geprüft werden. 10 l Bremsgewichte von geschleppten Triebfahrzeugen Bremsprobe l 51

Signale für die Bremsprobe Ortsfeste Signale für Bremsprobe Begriff: Bremsen Bedeutung: Auftrag zum Bremsen Begriff: Lösen Bedeutung: Auftrag zum Lösen Begriff: Bremse gut Bedeutung: Die Bremsen sind gut Signale des Personals für die Bremsprobe Sofern die Befehle und Meldungen für die Bremsprobe dem Lokführer nicht mündlich oder mit ortsfesten Signalen übermittelt werden können, sind sie mit der Mundpfeife zu geben und durch Armbewegungen bzw. nachts, wo nichts anderes erwähnt ist, mit einem weissen Licht zu ergänzen. 50 l Bremsprobe Begriff: Bremsen Bedeutung: Auftrag zum Bremsen Bei Tag: Drei kurze Pfiffe und beide Arme senkrecht heben und die offenen Handflächen über dem Kopf quer zum Gleis zusammenführen. Bei Nacht: Drei kurze Pfiffe und das weisse Licht in einer Halbkreisbewegung langsam heben und anschliessend schnell senkrecht absenken. Begriff: Lösen Bedeutung: Auftrag zum Lösen Zwei kurze Pfiffe und Schwingen des hocherhobenen Arms quer zum Zug. Nachbremse für Triebfahrzeuge Traktoren ohne automatische Bremse oder Triebfahrzeuge, deren automatische Bremse beim Schleppen nicht wirksam ist, sind mit einer Nachbremse ausgerüstet. Bei einer Betriebs- oder Vollbremsung spricht die Nachbremse nicht an. Die Nachbremse bewirkt, dass die Luftbremse des Triebfahrzeugs erst zum Ansprechen kommt, wenn der Hauptleitungsdruck um ca. 2,5 bar abgesenkt wird. Bei der Erhöhung des Hauptleitungsdrucks auf den Wert einer Vollbremsung löst die Nachbremse damit ausgerüsteter Fahrzeuge. [R 300.14 (Bremsen Beilage 1) 13] Geschleppte Es gelten folgende zusätzliche Bedingungen beim Schleppen einer am Schluss von Pendelzügen: Mindestens 32 Achsen Anhängelast ohne geschleppte. Alle Bremsen auf Stellung R oder R+Mg. Vmax 160 km/h. Anrechenbare Bremsen: in Betrieb > R 105 t / geschleppt > N 0 t / Wagen > R schwarz Nachbremse geprüft. Geschleppte Lok straff gekuppelt. Eine darf bereits ab dem Ausgangsbahnhof am Schluss eines Pendelzuges geschleppt werden. [P 20003127 (460) 5.6] Einrichten für Schleppfahrt Als geschleppt gilt ein Triebfahrzeug, wenn es nicht arbeitet und für Schleppfahrt eingerichtet ist oder auf Steuerwagen oder Zwischenwagen geschaltet ist. Nur instruiertes Personal darf Triebfahrzeuge für Schleppfahrt einrichten. Die Bedingungen für die Schleppfahrt sind auf dem Formular «Überführung des Triebfahrzeuges in Schleppfahrt» einzutragen: Vmax im Schadenfall gemäss P 20000831 [9.11] und anrechenbare Bremsgewichte gemäss P 20000817 [5.4a]. [P 20000808 (Zugbildung, Triebfahrzeuge 5.1a) 5] Bremsgewichte von geschleppten Triebfahrzeugen l 11 Teilbremsverhältnis Das Teilbremsverhältnis garantiert eine minimale Bremswirkung, um bei einer Zugtrennung die einzelnen Zugteile sicher zum Stillstand zu bringen und während einer Zeit von mindestens einer halben Stunde gegen Entlaufen zu sichern. [R 300.1 (Allgmeines) 3.2] Anwendung der Zug- und Bremsreihen Mit kleinerem als mit dem nach Streckentabelle für die betreffende Strecke zulässigen kleinsten Bremsverhältnis darf nur bei aus- Auszug aus der Bremstabelle 90 Bremsverhältnis in [%] in Abhängigkeit von Streckenneigung und Höchstgeschwindigkeit [P 20000817 (5.4a) Bremsvorschriften 3.1] v (km/h) Massgebende Streckenneigung (Promille) 0 5 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 35 40 45 50 10 9 9 10 12 13 15 17 19 21 22 24 26 28 30 36 42 48 55 25 16 17 19 21 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 47 54 62 70 30 19 20 22 24 26 28 29 31 33 35 37 40 42 45 52 59 67 75 35 22 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 45 47 50 57 64 72 80 40 25 26 28 30 32 34 36 38 41 43 46 50 52 55 62 69 77 85 50 31 32 34 36 39 42 44 47 50 53 56 59 62 65 72 79 87 95 60 40 41 43 45 48 51 54 57 60 63 66 69 72 75 82 89 97 105 75 55 56 58 60 63 66 69 72 75 78 81 84 87 90 97 104 112 120 80 60 61 63 65 68 71 74 77 80 83 86 89 92 95 102 109 117 125 100 80 81 83 85 88 91 94 97 100 103 106 109 112 115 122 129 135 135 125 105106108110113116119122125128131134135135135135135135 140 120 121 123 125 128 131 134 135 135 135 135 135 135 135 135 150 130131133135135135135135135135135135135 160 135135135135135135135135135135 Bremsverhältnis (Prozent) Wagen mit und ohne Umstellvorrichtung Triebfahrzeuge sind in der Regel mit einem GP-, GPR- oder GR- Wechsel, Wagen hauptsächlich mit einem GP- bzw. RIC/R-, RIC/ R+Mg- oder RIC/R/R+Mg-Wechsel ausgerüstet. [R 300.14 (1) 6.8] Wagen ohne Umstellvorrichtung Anrechenbar ist das angeschriebene Bremsgewicht oder, wenn diese Angabe fehlt, das Eigengewicht des Wagens. Bei 3-achsigen Wagen mit ungebremster Mittelachse sind 2/3, bei 4-achsigen Wagen mit nur einem gebremsten Drehgestell 1/2 des Eigengewichts anrechenbar. [R 300.5 (Druckl br. Anlage 1) 2.2.4] Eigengewicht Hersteller Wagen mit Umstellvorrichtung Angerechnet werden dürfen bei der unten stehenden Anschrift und Stellung in einem Zug mit einem Bremsverhältnis gleich oder grösser als 95%: 69 t, 74 t oder 84 t kleiner als 95%: nur 51 t [R 300.5 (Druckl br. Anlage 1) 2.2.5] RIC = P-Bremsgewicht Bremsart R-Bremsgewicht R-Bremsgewicht R-Bremsgewicht Schnellbremsbeschleuniger angerechet (rot) Bremsgewicht R + Mg Gesamtgewicht Anzahl Plätze 48 l Teilbremsverhältnis Wagen mit und ohne Umstellvorrichtung l 13

Triebfahrzeuge anderer Verwaltungen verkehren als aussergewöhnliche Sendung (Ausnahme: Triebfahrzeug ist mit der 12- stelligen UIC-Nummer gekennzeichnet und an der 3. und 4. Stelle steht die Zahl 85 oder im UIC-Raster steht der Eintrag CH). Ausschalten der Luftbremse bei geschleppten Triebfahrzeugen Die Luftbremse geschleppter Triebfahrz. ist auszuschalten, wenn sie nicht an die Luftbremse der Spitzenlok angeschlossen sind, das Triebwerk ausgehängt ist, es nach den Bremsvorschriften vorgeschrieben ist. Formular «Überführung des Triebfahrzeugs in Schleppfahrt» Das Formular «Überführung des Triebfahrzeugs in Schleppfahrt» ist durch die Instandhaltung an beiden Längsseiten des Triebfahrzeugs anzubringen. Zur Orientierung des Lokführers muss unter «Bemerkungen» angegeben werden: Der Hinweis «Kunststoff-Bremsklötze» und der Hinweis, dass die Bremse des Triebfahrzeugs nicht brauchbar ist und deshalb nicht eingeschaltet werden darf. [P 20000808 (Zugbildung, Triebfahrzeuge 5.1a) 5] Geschlepptes Triebfahrzeug mit Vielfachsteuersystem Vst IIId Die R-Bremse ist wirksam und darf angerechnet werden, wenn Triebfahrzeugtrennschalter auf Stellung 1/2, Vielfachsteuerleitung verbunden, Haupt- und Speiseleitung gekuppelt, Hauptluftbehälterhahnen offen. Geschlepptes Triebfahrzeug nur an Hauptleitung angeschlossen Wirksame Bremse: G-Bremse bei Re 425. G-, P-, R-Bremse gemäss Umstellvorrichtung bei Re 474/482/484/485, BR 185. G-, P-Bremse gemäss Umstellvorrichtung bei Re 486. P-Bremse bei übrigen Triebfahrzeugen Wirksame Bremse, nur für Teilbremsverhältnis anrechenbar: Nachbremse bei /465, Ee 922, Eem 923 und Traktoren. [P 20000817 (Bremsvorschriften 5.4a) 2.4] 12 l Bremsgewichte von geschleppten Triebfahrzeugen serordentlichen Vorkommnissen gefahren werden, z. B. nach einer Zugtrennung oder im Störungsfall. Das minimal erforderliche Bremsverhältnis muss unter Berücksichtigung der Vorschriften über das Teilbremsverhältnis mindestens für die massgebende Neigung und die gemäss angewendeter Bremstabelle tiefste Geschwindigkeit genügen. [R 300.5 (Zugvorbereitung) 4.6.1] Berechnung des Teilbremsverhältnisses Die Bremsen sind gleichmässig im Zug zu verteilen. Überdies müssen die Bedingungen für das Teilbremsverhältnis erfüllt sein. Das Teilbremsverhältnis muss gerechnet werden: vom Zugschluss her bis zu jeder möglichen Trennstelle im Zug, von der Zugspitze her für jede mögliche Trennstelle bis zum fünften Fahrzeug der Anhängelast. Das kleinste berechnete Teilbremsverhältnis muss mindestens so gross sein wie das Bremsverhältnis nach angewendeter Bremstabelle für die massgebende Neigung und eine Geschwindigkeit von 25 km/h. Zur Bestimmung der Teilbremsverhältnisse werden angerechnet: 1. Das zur Bestimmung der Bremsreihe anrechenbare Bremsgewicht der eingeschalteten Bremsen. 2. Bei geschleppten Triebfahrzeugen mit Nachbremse das in der Triebfahrzeugtabelle angegebene oder am Fahrzeug angeschriebene Bremsgewicht der Nachbremse. 3. Das Handbremsgewicht besetzter Handbremsen und Feststellbremsen. Das Teilbremsverhältnis gilt als erfüllt und muss nicht überprüft werden, wenn alle Fahrzeuge mit einer Bremse gebremst werden. [R 300.5 (Druckluftbremse Anlage 1) 2.4.1] Bremsverhältnis: Das Bremsverhältnis ist ein Quotient aus dem Bremsgewicht eines Fahrzeugs oder eines Zuges und seiner tatsächlichen Masse (Gewicht). [de.wikipedia.org] Teilbremsverhältnis l 49 Wagen mit automatischer Lastabbremsung Wagen, bei denen das Bruttogewicht erheblich grösser ist als das Leergewicht, sind mit einer Lastabbremsung ausgerüstet. Diese ermöglicht das Anpassen des Bremsklotzdrucks an das effektive Wagengewicht. Das Umstellen des Bremsklotzdrucks geschieht durch den manuellen oder automatischen Lastwechsel mit den Stellungen «leer» und «beladen» oder durch die automatische Lastabbremsung kontinuierlich entsprechend der Beladung bis zum höchsten möglichen Gesamtgewicht oder der Beladung nur bis zu einem bestimmten Gesamtgewicht. [R 300.14 (Beil. 1) 3.4] Bei Wagen mit automatischer Lastabbremsung «A» ist das Gesamtgewicht anrechenbar, höchstens jedoch das angegebene maximale Bremsgewicht. Automatische Lastabbremsung (A) Eigengewicht Handbremsgewicht Maximales Bremsgewicht Bei oben stehender Anschrift darf z. B. angerechnet werden (G = 0,8 x P): 16 t P bzw. 13 t G: bei leerem Wagen 26 t P bzw. 21 t G: bei einem Gesamtgewicht von 26 t (Beladung 10 t) 29 t P bzw. 23 t G: bei einem Gesamtgewicht von 40 t (Beladung 24 t) [R 300.5 (A1) 2.2.6] Ist zusätzlich zum Bremsgewicht das Bremsverhältnis angegeben, bezieht sich dieses auf den voll beladenen Wagen. Bremsverhältnis in % 14 l Wagen mit automatischer Lastabbremsung Stillhaltebremsgewicht [R 300.5 (Zugvorber.) Beilage 1] l 47

5/10 (volles Stillhaltebremsgewicht) des für die betreffende Neigung und für die Geschwindigkeit von 10 km/h nötigen Bremsgewichts betragen. Anrechenbare Bremsgewichte für das Stillhaltebremsgewicht Zur Bestimmung des Stillhaltebremsgewichts sind folgende Bremsen anrechenbar: 1. Feststellbremse: Das Gesamtgewicht, aber höchstens das angeschriebene Handbremsgewicht (Güterwagen und Triebfahrzeuge). Bei fehlender Handbremsgewichtanschrift das Gesamtgewicht, höchstens jedoch 20 t. Bei folgender Wagenanschrift ist der angeschriebene Faktor zu berücksichtigen: 46 l Stillhaltebremsgewicht bei leerem Wagen sind 16 t anrechenbar bei einem Gesamtgewicht von 40 t sind 24 t anrechenbar anrechenbar ist 1/4 vom Gesamtgewicht 2. Hemmschuhe Für das Stillhaltebremsgewicht anrechenbar ist für jede unterlegte Achse die anteilige Radsatzlast, höchstens jedoch 10 t, in Neigungen ab 41 und höher höchstens 7 t. Die Hemmschuhe sind unter die Räder von Wagen ohne Handbremse mit möglichst hoher Radsatzlast zu legen. Je Wagen ist nur ein Hemmschuh zu verwenden. [R 300.5 (Zugvorbereitung) 4.7] Wagen mit automatischem Lastwechsel Anrechenbar ist das höhere Bremsgewicht, wenn das Gesamtgewicht gleich ist oder grösser als das Umstellgewicht. Wagen mit manuellem Lastwechsel Anrechenbar ist das der Stellung der Umstellvorrichtung entsprechende Bremsgewicht. Bremsgewichte Umstellgewicht Bei oben stehender Anschrift darf z. B. in Stellung «P» angerechnet werden: 14 t: bei einem Gesamtgewicht von 19 t 18 t: bei einem Gesamtgewicht von 20 t 18 t: bei einem Gesamtgewicht von 21 t [R 300.5 (Anlage 1) 2.2.8 & 2.2.9] Umstellgewicht Bei obiger Anschrift darf in Stellung «P» angerechnet werden: 13 t: bei einem Gesamtgewicht bis zu 22 Tonnen. 26 t: bei einem Gesamtgewicht von 22 Tonnen und mehr. Bremsgewichte Manuelle Umstellvorricht. 2 Bremsausrüstung eines Güterwagens: (1) Bremsstellungswechsel, (2) Bremsabsperrhahn, (3) Lastwechsel, (4) Auslöseventil. [wikipedia.org] Wagen mit Lastwechsel l 15 1 4 3 Stillhaltebremsgewicht Das Stillhaltebremsgewicht ist das notwendige Bremsgewicht zur Sicherung von stillstehenden Fahrzeugen, in Tonnen (t). Es dürfen nur von der Luftbremse unabhängige Bremsmittel angerechnet werden. [R 300.1 (Allgmeines) 3.2] Sichern von Fahrzeugen Die folgenden Mittel dürfen zur Sicherung abgestellter Fahrzeuge verwendet werden: Kuppeln an bereits gesicherte Fahrzeuge, Hemmschuhe und Feststellbremse. Stillhaltebremsgewicht für Praktiker Man berechnet das Stillhaltebremsgewicht, indem man die an den Wagen angeschriebenen Handbremsgewichte zusammenrechnet. Natürlich wird es nur angerechnet, wenn man die entsprechende Handbremse auch anzieht. Welche im Zug das nun genau ist, ist nicht vorgeschrieben, so kann man sich getrost auf gute Handbremsen beschränken und muss weniger Handbremsen anziehen, denn mit wie vielen Handbremsen das Gewicht erreicht wird, ist nicht vorgeschrieben. Hemmschuhe werden nur verwendet, wenn der Wagen keine Handbremse hat. Ein Hemmschuh ist so was wie ein Keil für Eisenbahnfahrzeuge. Funktionsweise Hemmschuh: Rollt ein Wagen gegen den Hemmschuh, steht das Rad zuerst auf der (silbernen) Zunge. Erst jetzt kommt das zweite silberne Teil zum Einsatz. Das immer noch rollende Rad fällt gegen diese Auflage und wird an der weiteren Drehung gehindert. Das Rad blockiert. Der Hemmschuh kann diese Kraft nicht immer auffangen. Das heisst, er kann nun rutschen. Dadurch erhöht sich aber der durch die Reibung erzeugte Widerstand und das Fahrzeug kommt zum stehen. [www.lokifahrer.ch] Bremsgewicht von Güterwagen G/P-Wechsel: Mit dem G/P-Wechsel muss am Güterwagen eingestellt werden, ob die Güterzugbremse oder die Personenzugbremse wirken soll. In Reisezügen und Leermaterialzügen werden die Wagen in der Regel auf P gestellt. Sollte der Zug schwerer als 1200 t sein, muss der Wechsel der ersten 5 Wagen auf G gestellt und für diese Wagen die Güterzugbremse angerechnet werden. Ab 1600 t müssen alle Wagen auf G gestellt werden. [R 300.5 (Druckluftbremse Anlage 1) 2.1.1 / Martin Gysin] Bremsanschriften: Heute haben die Güterwagen meistens eine automatische Lastabbremsung. Diese erkennt man am A und der Bezeichnung Max: xx t. In diesem Beispiel wären das maximal 26 t Bremsgewicht. Wichtig ist, dass bei den«max»-bremsen folgendes beachtet wird: Der Wagen bremst bis zu diesem mit «Max» bezeichneten Bremsgewicht immer das Gesamtgewicht des Wagens, also 100%. Ist der Wagen schwerer als die 26 t, nimmt das Bremsverhältnis entsprechend ab. Nehmen wir also an, der Wagen ist leer und wiegt 14 300 kg abgerundet also 14 t. In diesem Fall darf für den Wagen auch nur 14 t Bremsgewicht angerechnet werden. Wird der Wagen nun noch mit 10 t beladen ist er 24 t schwer und bremst auch 24 t. Wird er aber mit 20 t beladen ist er zwar 34 t schwer, bremst aber nur 26 t, denn mehr als 26 t kann er nicht bremsen. [R 300.5 (Druckluftbremse Anlage 1) 2.2.6 / Martin Gysin] 44 l Stillhaltebremsgewicht Güterwagen l 17

Wagen mit Bremsgewichttabelle Anrechenbar ist das in Abhängigkeit vom Gesamtgewicht angegebene Bremsgewicht. Bei der unten stehenden Anschrift darf z.b. in Stellung «P» angerechnet werden: 9 t: bei einem Gesamtgewicht von 10 bis 13 Tonnen 11 t: bei einem Gesamtgewicht von 14 bis 18 Tonnen 14 t: bei einem Gesamtgewicht von 19 bis 23 Tonnen Bremsgewicht Gesamtgewicht Bremsgewicht von Güterwagen Eigengewicht 9 11 14 16 17 10 14 19 24 29 G/P-Wechsel Max. Handbremsgewicht Bremsgewichtanschrift Abgestellte Fahrzeuge im oder unmittelbar gegen ein Gefälle von mehr als 20 sind in jedem Fall zusätzlich zum erforderlichen Stillhaltebremsgewicht mit einem Hemmschuh zu sichern. Die Luftbremse darf zum Sichern abgestellter Fahrzeuge nur verwendet werden, wenn innerhalb der nächsten 15 Minuten wieder an diese Fahrzeuge angefahren wird und wenn sich die Fahrzeuge nicht im oder unmittelbar vor einem Gefälle von mehr als 2 befinden. [R 300.4 (Rangierbewegungen) 1.7.2] Mit der Feststellbremse (PMS) wird bei -Pendelzügen unabhängig vom Gewicht in Bahnhofgleisen bis 5 Gefälle das volle Stillhaltebremsgewicht erreicht. [P 20003127 (460) 4.2] Stillhaltebremsgewicht bei der Abfahrt Bei der Abfahrt eines Zuges müssen so viele von der Luftbremse unabhängige Bremsmittel vorhanden sein, dass das volle Stillhaltebremsgewicht erstellt werden kann. Das Stillhaltebremsgewicht muss jederzeit für die vorhandene Neigung genügen. Lastgrenzenraster Bremsausschalthahn Sichern mit von der Luft unabhängigen Bremsmitteln Bleibt ein Zug(teil) länger als eine halbe Stunde auf der Strecke stehen, ist dieser mit von der Luftbremse unabhängigen Bremsmitteln so zu sichern, dass das reduzierte und nach spätestens zwei Stunden das volle Stillhaltebremsgewicht vorhanden ist. Reduziertes bzw. volles Stillhaltebremsgewicht Die Summe der von der Luftbremse unabhängigen Bremsmittel muss mindestens 2/10 (reduziertes Stillhaltebremsgewicht) bzw. G/P-Wechsel steht auf P-Bremse Dreisatz zum Berechnen des genauen Stillhaltebremsgew.: Sillhaltebremsgex effektives effektives wicht gemäss Tabelle Zuggewicht Sillhalte- = bremsgewicht Zuggewicht gemäss Tabelle 16 l Wagen mit Bremsgewichttabelle Stillhaltebremsgewicht l 45 Anrechenbare Bremsgewichte Lokbespannter Zug (Komposition): alle Wagen und Triebfahrzeuge schwarzes R-Gewicht 72 t R WRm IV 74 t R 460-er-Pendelzug mit oder ohne Modul: alle Wagen EP-Gewicht bzw. rotes R-Gewicht 81 t EP 460-er-Pendelzug mit D ex SNCF: alle Wagen EP-Gewicht bzw. rotes R-Gewicht Bt WRm IV 83 t EP 18 l Bremsgewichte Reisezüge 74 t R (SB) 81 t EP 68 t R 76 t EP WRm IV 83 t EP 460-er-Pendelzug () mit anstelle von Bt: alle Wagen EP-Gewicht bzw. rotes R-Gewicht 81 t EP Ungebremste Schlussgruppe Eine ungebremste Schlussgruppe ist unabhängig der Art der Fahrzeuge mit folgender Zusammensetzung gestattet: bis zu zwei Fahrzeuge, aber höchstens vier Achsen oder ein sechsachsiger Güterwagen. Geschleppte Triebfahrzeuge mit Nachbremse gelten im Sinne dieser Vorschrift als ungebremste Schlussgruppe. Bei Reisezügen ist eine ungebremste Schlussgruppe nur zugelassen, wenn 1. die Bremse unterwegs ausgeschaltet werden musste, 2. es sich um Traktoren handelt, 3. es sich um Triebfahrzeuge mit Nachbremse handelt, 4. die Fahrzeuge aus folgenden Gründen nicht an anderer Stelle eingereiht werden können: Schlussläufer (bezettelt). Fahrzeuge ohne oder mit schadhafter Hauptleitung. Aussergewöhnliche Sendungen, die auf Weisung des Eisenbahnverkehrsuntern. nur am Zugschluss verkehren dürfen. Bedingungen für das Mitführen einer ungebremsten Schlussgruppe 1. Die Handbremse eines mit Reisenden besetzten und nicht mit der Luftbremse gebremsten Wagens am Zugschluss ist zu besetzen. 2. Die ungebremsten Fahrzeuge sind unter sich und mit den vorlaufenden straff zu kuppeln und die Hauptleitung ist wenn möglich bis zum Zugschluss zu verbinden. 3. Das Teilbremsverhältnis für die ungebremste Schlussgruppe muss unter Einbezug von höchstens zwei unmittelbar vorlaufenden Fahrzeugen erfüllt sein. [R 300.5 (Druckluftbremse Anlage 1) 2.4.2] Ungebremste Schlussgruppe l 43

Es ist zusätzlich eine Bremsprobe durchzuführen. Ist dies nicht möglich, das verbleibende Bremsgewicht jedoch für die tiefste Geschwindigkeit und die massgebende Neigung genügend, darf nach Bremsverhältnis mit höchstens 40 km/h bis zum nächsten geeigneten Bahnhof weitergefahren werden, wo die Bremsprobe nachzuholen ist. Unmittelbar nach der Weiterfahrt ist eine Bremsprobe auf Wirkung durchzuführen. Um die Bedingungen für Teilbremsverhältnis und ungebremste Schlussgruppe zu erfüllen, dürfen auch besetzte Handbremsen angerechnet werden. Ist das restliche Bremsverhältnis ungenügend oder die Bremse ganz unbrauchbar, darf der Zug handgebremst nach Bremsverhältnis mit höchstens 40 km/h weiterfahren. Eine luftgebremste Spitzengruppe beliebiger Grösse ist zulässig. Das Bremsverhältnis ist unter Anrechnung der verbleibenden Bremsen sowie der bedienten Handbremsen zu ermitteln und muss mindestens für die tiefste Geschwindigkeit und die massgebende Neigung genügen. Die Bediener der Handbremsen sind so zu verteilen, dass die Bedingungen für das Teilbremsverhältnis und die ungebremste Schlussgruppe erfüllt sind. Der Lokführer erteilt die Signale «Handbremse anziehen» (3x pfeifen) und «Handbremse Lösen» (2x pfeifen) mit der Lokpfeife. Können die Bedingungen für die ungebremste Schlussgruppe sowie für das Teilbremsverhältnis vom Zugschluss her nicht erfüllt werden und befindet sich das Triebfahrzeug talseitig oder der Zug in der Ebene und genügt das verbleibende Bremsverhältnis unter Einbezug der Bremsen (inklusive bediente Handbremsen) für die tiefste Geschwindigkeit und das massgebende Gefälle, darf nach Bremsverhältnis mit höchstens 40 km/h bis zum nächsten Bahnhof gefahren werden, befindet sich das Triebfahrzeug bergseitig, ist die Weiterfahrt verboten der Zug ist gegen Entlaufen zu sichern. [R 300.9 (Störungen) 12] 42 l Zugtrennung 113 t für, sofern 135% in Anhängelast und mindestens 12 Achsen Anhängelast (sonst 105 t) B 21-73 56 t R 76 t EP 69 t R 74 t R (SB) D ex SNCF 46 t R 113 t für, da D ex SNCF im Pendelzug, Vmax 160 km/h wegen D ex SNCF D ex SNCF 49 t R (SB) Re 420 105 t R 130 t für (mindestens 20 Achsen Anhängelast, aber max. 17 Wagen inkl. Bt), alles eingeschaltet und angerechnet Bt 130 t E 130 t für (Länge der Anhängelast max. 13 Wagen inkl. IC Bt), Hauptbremsprobe vom Boden aus, da keine Präsenzkontrolle 130 t E Bremsgewichte Reisezüge l 19 Ungenügende Batteriespannung Bei ungenügender Batteriespannung sind folgende Einrichtungen der Reisezugwagen unwirksam: Elektronischer GIeitschutz, Türschliessung, Meldefenster der Feststellbremse rot / grün, Magnetschienenbremse, Notbremsanforderung, Notbremsüberbrückung, geschwindigkeitsabhängige R-Bremssteuerung. Wird mit Fahrzeugen mit ungenügender Batteriespannung eine Strecke befahren, auf der eine NBA oder NBÜ vorgeschrieben ist, dürfen sich keine Reisenden in diesen Fahrzeugen aufhalten. [P 20000831 (Störungen an Fahrzeugen 9.11) 2.12] Gleitschutz Gleitschutzvorrichtungen können ein Gleiten des Rades und ein Blockieren der Achsen verhindern. Die Gleitschutzvorrichtung vergleicht die Drehzahl der Fahrzeugachsen. Sobald die Drehzahldifferenz einen bestimmten Wert erreicht, wird der Bremszylinder entlüftet. Sobald die Achse wieder die normale Drehzahl erreicht hat, wird die Entlüftung des Bremszylinders unterbrochen und die normale Bremsung setzt wieder ein. [R 300.14 (Bremsen Beilage 1) 15] Störung am Gleitschutz: Umstellvorrichtung des betreffenden Wagens beim nächsten Haltebahnhof auf RIC / P stellen. Falls diese Stellung fehlt, ist die Bremse auszuschalten. Bei schlechten Adhäsionsverhältnissen sind starke Bremsungen so weit als möglich zu vermeiden. [P 20000831 (Störungen 9.11) 2.13] IC-2000-Bremsgewicht bei ausgeschaltete Luftfederung Mit dem Ausschalten der Luftfederung wird auch die automatische Lastabbremsung ausgeschaltet. Es wird nur noch das Eigengewicht mit 135% gebremst. Für einen Wagen mit ausgeschalteter Luftfeder darf bei der R-Bremse 60 t (P-Bremse 48 t) Bremsgewicht angerechnet werden. [P 20003127 (460) 9.1.1] 40 l Eingeschränkte Wirksamkeit von Bremsen 113 t für, sofern 135 Bremsprozente in Anhängelast und mindestens 12 Achsen Anhängelast (sonst 105 t) Bt 113 t für, sofern 135 Bremsprozente in Anhängelast (sonst 105 t), Vmax 160 km/h wegen ausgesch. Luftfedern 113 t für, sofern 135 Bremsprozente in Anhängelast und mindestens 12 Achsen Anhängelast (sonst 105 t) 113 t für (wegen Wagen hinter Pendel), Vmax 160 km/h (da keine Bremsansteuerung via EP im hintersten Drittel) 77 t R (SB) 74 t R (SB) 73 t R (SB) Bremsgewichte Reisezüge l 21

Anrechenbare Bremsgewichte 460-er-Pendelzug mit Zusatzwagen: Pendelzug EP- bzw. rotes R-Gewicht, Zusatzwagen schwarzes R-Gewicht 72 t R 20 l Bremsgewichte Reisezüge WRm IV 74 t R 68 t R 460-er-Pendel mit Überfuhrwagen (mit Abdeckplane): Luftfedern ausgeschaltet, abgesenkt, Zusatzw. 135% v. Eigengew. auf Stellung RIC/P: 48 t auf Stellung R oder R+Mg: 60 t Bt Re 460-er-Pendel mit besetzten Verstärkungswagen (mit Abdeckplatte): Zusatzwagen schwarzes R- Gewicht Bt 460-er-Pendelzug mit Zusatzwagen > NBA-Test war nicht erfolgreich: EP darf nicht angerechnet werden 72 t R WRm IV 74 t R Re 68 t R Zugtrennung Nach einer Zugtrennung darf der Kupplungshahn der Luftbremse am letzten Fahrzeug des mit der Spitzenlok verbundenen Zugteils erst nach Absprache mit dem Lokführer geschlossen werden (analog betätigter Notbremse). Für das Zusammenfahren nach einer Zugtrennung gelten die Vorschriften für Rangierbewegungen. Das Fahrpersonal hat die zurückgelassenen Zugteile gegen Entlaufen zu sichern. Der Fahrdienstleiter hat den betreffenden Abschnitt zu sichern. Weiterfahrt nach Zugtrennung oder Bremsstörung Kann nach einer Bremsstörung die Ursache nicht einwandfrei festgestellt werden, ist eine Hauptbremsprobe (vom Boden aus) durchzuführen. Das nachstehende Vorgehen gilt nach einer Bremsstörung, nach einer Zugtrennung (sofern die Kupplungen nach der Zugtrennung wieder verbunden werden können) oder für das Abholen zurückgelassener Zugteile: 1. Ist die Störung behoben und müssen keine Bremsen weiterer Fahrzeuge ausgeschaltet werden und kann eine Bremsprobe durchgeführt werden, ist nach dem vorhandenen Bremsverhältnis weiterzufahren. keine Bremsprobe durchgeführt werden, ist nach dem vorhandenen Bremsverhältnis mit höchstens 40 km/h weiterzufahren. Unmittelbar nach der Weiterfahrt ist eine Bremsprobe auf Wirkung durchzuführen. Im nächsten geeigneten Bahnhof ist die Bremsprobe nachzuholen. 2. Lässt sich eine Störung nur beheben, indem eine oder mehrere Bremsen ausgeschaltet werden, darf unter folgenden Bedingungen weitergefahren werden: Bremsverhältnis überprüfen. Bedingungen für Teilbremsverhältnis müssen erfüllt sein. Die Bedingungen für eine ungebremste Schlussgruppe sind einzuhalten. Zugtrennung l 41 Anrechenbare Bremsgewichte Zwei vereinigte Pendelzüge: alle Wagen EP-Gewicht bzw. rotes R-Gewicht, maximal 4 Führerstände im Zug 130 t E Zwei vereinigte Pendelzüge mit Loks nebeneinander: alle Wagen EP-Gewicht bzw. rotes R-Gewicht 81 t EP 460-er-Pendelzug mit ausgeschalteter Bremse an einem Wagen: Pendelzug EP-bzw. rotes R-Gewicht Bt 22 l Bremsgewichte Reisezüge 0 t 460-er-Pendelzug mit einer Bremse auf Stellung RIC/P: Pendelzug EP-bzw. rotes R-Gewicht Bt 76 t EP 74 t R (SB) 74 t R (SB) 76 t EP 65 t P 81 t EP 105 t R Bremsen ausschalten und entleeren Wenn Fahrzeuge nicht an die Hauptleitung des Triebfahrzeugs angeschlossenen werden können, sind die Luftbremsen zu entleeren. [R 300.14 (Bremsen) 3.3.1] Schäden an Fahrwerk und Bremsen Die Luftbremse muss insbesondere bei defekten oder stark abgenutzten Bremssohlen losen Radreifen unterklotzten Tragfedern Triebfahrzeugen mit demontierten Trieb- oder Kuppelstangen ausgeschaltet werden. Ist ein Ausschalten nicht möglich, müssen solche Fahrzeuge ausgesetzt werden. Die Handbremse darf in diesen Fällen nur zum Sichern gegen Entlaufen oder bei Gefahr verwendet werden. [R 300.14 (Bremsen) 3.4.2] Sofortmassnahmen Wird die Bremse unterwegs unbrauchbar oder stellt der Lokführer während der Fahrt eine ungenügende Bremswirkung fest, ist der Zug so rasch wie möglich anzuhalten. [R 300.9 (Stör.) 12.1.1] Automatische Druckluftbremse ausschalten Ist an einem Wagen die Luftbremse unbrauchbar, ist sie wie folgt auszuschalten: 1. Ausschalthahn schliessen. 2. Auslöseventil betätigen. 3. Gelösten Zustand der Luftbremse mit einer Zusatzbremsprobe mittels Schnellbremsung am betreffenden Wagen prüfen. Müssen Luftbremsen aus betrieblichen Gründen ausgeschaltet werden, z.b. Fahrzeuge, an welchen die vorgeschriebene Stellung von Umstellvorricht. nicht vorhanden ist, genügt es, den gelösten Zustand der Luftbremse zu prüfen. [R 300.14 (Bremsen) 3] Fahrzeuge, deren automatische Bremse ausgeschaltet ist, sind zu kennzeichnen. [R 300.5 (Zugvorbereitung) 4] Bremsen ausschalten l 39