Das Exzellenzlabel für mehrsprachige, europäische und internationale Kompetenzen Henny Rönneper Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen 1
Label of Excellence for plurilingual, European and international competences Label d excellence d évaluation des compétences linguistiques, européennes et internationales Exzellenzlabel für mehrsprachige, europäische und internationale Kompetenzen 2
- ein gemeinsames Europäisches Projekt Förderung der Mehrsprachigkeit und der interkulturellen Kompetenzen in europäischer Perspektive 3
Bildungsangebote an öffentlichen Schulen Mehrsprachigkeit Bilingualität (CLIL / EMILE) schulische Bildung in europäisch-internationaler Dimension ABER: kein international standardisierter und transparenter Nachweis dieser Angebote Angebote überwiegend von nicht-öffentlichen Bildungseinrichtungen (z.b. IB) Fehlende internationale Anerkennung 4
Grundlagen für Die Europäische Konvention Nr. 15 über die Vergleichbarkeit von Abschlüssen (1953) Die Europäische Konvention Nr. 165 Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabon-Konvention, 1997) Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GeR) Der Gemeinsame Referenzrahmen für Europakompetenzen (ELOS Common Framework for Europe Competences) Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) 5
Europäische Partner Vertreter der Bildungsministerien der deutschen Bundesländer, der Flämischen, Wallonischen und Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, Frankreichs, Finnlands, Großbritanniens, Italiens, Litauens, Luxemburgs, der Niederlande, Norwegens, Österreichs, Portugals, Schwedens, Spaniens Europäische Bildungseinrichtungen (z.b. IQB, Cito) Einladung an weitere Partner! 6
Voraussetzungen für den Erwerb und die Vergabe des Exzellenzlabels 1. Sprachkompetenzen Sprachkompetenzen Beherrschung von mindestens zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) 7
2. Bilinguale Fachkompetenz Bilinguale Fachkompetenz Anwendung mindestens einer Fremdsprache als Arbeitssprache im Sachfach (CLIL /EMILE) in der gymnasialen Oberstufe Sprachkompetenzen 8
3. Europäische und internationale Handlungskompetenz Bilinguale Fachkompetenz Nachweis von europäischen und internationalen Kenntnissen (Stufe 4 des ELOS-Referenzrahmens für Europakompetenzen) Teilnahme an einem europäischinternationalen Kooperationsprojekt Dokumentation dieses Projektes auf dem Niveau der gymnasialen Oberstufe Sprachkompetenzen Europäische und internationale Handlungskompetenz 9
Vorteile des Exzellenzlabels für Schülerinnen und Schüler Motivation zu hohen Leistungen im Bereich der Fremdsprachen und des interkulturellen Lernens International einheitlicher und akzeptierter Nachweis dieser besonderen Leistungen Erleichterter Zugang zu internationalen Hochschulen und Unternehmen 10
Vorteile für Schulen Gesteigerte Attraktivität der Schule durch mehrsprachige und bilinguale Angebote, internationale Projekte, Austausch- und Partnerschulprogramme Ausweitung des Fremdsprachenangebots auf nicht-sprachliche Sachfachkurse Hohes Maß an europäischer und internationaler Ausrichtung Langfristige Anbindung dieser Angebote an das Schulprofil Erleichterung der Integration von Kindern von Mitarbeitern internationaler Unternehmen und ausländischer Familien Berücksichtigung und Ausbau bestehender binationaler und internationaler Qualifikationen (z.b. AbiBac) 11
Vorteile für die Schulentwicklung Förderung von Mehrsprachigkeit, sprachlicher Kompetenz, Bilingualität, europäischer und internationaler Kompetenzen und aktiver Teilhabe am bürgerlichen Leben in Europa in Schulentwicklung und Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung Entwicklung standardisierter Leistungsprofile Unterstützung internationaler Kooperation von Schulen und Schulverwaltungen Verbesserung der Mobilität und Integration von Schülerinnen und Schülern, von Lehrkräften und Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten 12
Vergabe des Exzellenzlabels K I S S Keep it small and simple Vergabe des Exzellenzlabels durch anerkannte -Schulen Formale Anerkennung der Schulen durch die nationalen Bildungsbehörden Nachweis der für den Erwerb des Exzellenzlabels Certilingua erforderlichen schulischen Angebote Gemeinsame Zielvereinbarungen bezüglich der Qualität der Bildungsangebote und individuellen Leistungen der -Absolventinnen und Absolventen Qualitätskontrolle und Erneuerung der Anerkennung als - Pilotschule durch Bildungsbehörden 13
Internationale Steuergruppe Internationale Steuergruppe - benennt Internationale Vorsitzenden/Vorsitzende Steuergruppe - benennt Vorsitzenden/Vorsitzende - bereitet benennt Jahrestagungen Vorsitzenden/Vorsitzende vor - bereitet Jahrestagungen vor vor - sammelt bereitet Beschlussvorschläge Jahrestagungen - sammelt Beschlussvorschläge aller sammelt Gremien Beschlussvorschläge und reicht sie in der aller aller Gremien und und reicht sie sie in in der der Jahrestagung aller Gremien ein; und reicht sie in der Jahrestagung ein; ein; - benennt Jahrestagung Arbeitsgruppen ein; - benennt Arbeitsgruppen benennt Arbeitsgruppen Henny Rönneper, Vorsitz, D (NRW) Ruth de Sy, Belgien Prof. Franz Mittendorfer, Österreich Chantal Junot, Frankreich Prof. Hartmut Ebke, D (Baden- Würt.) Dr. Kim Haataja, Finnland Gisella Langé, Italien Katinka van Vuure, Niederlande Das Das internationale internationale -Netzwerk -Netzwerk (Stand: 15.09.2009) (Stand: 15.09.2009) Internationale Jahrestagung Internationale Jahrestagung (berät Internationale und beschließt Vorlagen der intern. Jahrestagung Steuergruppe) (berät und und beschließt Vorlagen der der intern. Steuergruppe) (berät und beschließt Vorlagen der intern. Steuergruppe) Partnerländer mit unterzeichnetem Memorandum (vertreten durch: nationale -Koordinatoren) Vertreter der obersten Schulaufsicht mit Stimmrecht in der internationalen Jahrestagung; setzen Beschlüsse der Jahrestagung in ihrem Land um, sichern Qualität der -Schulen durch geeignete Maßnahmen und Instrumente Mitarbeitende Partnerländer, sonstige Gäste aus Partnerinstitutionen und Mitarbeitende Partnerländer, sonstige Gäste aus Partnerinstitutionen und Förderkreis(nicht stimmberechtigt) Förderkreis(nicht stimmberechtigt) u.a. Bayern, Belgien (wallonische und flämische Gemeinschaft),, Großbritannien, Litauen, Luxemburg, u.a. Norwegen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Belgien (wallonische Schweden, und flämische Portugal, Gemeinschaft),, Spanien; ALTE, Großbritannien, CITO, IQB und Litauen, weitere Luxemburg, Partner, - Norwegen, Sachsen-Anhalt, Schweden, Portugal, Spanien; ALTE, CITO, IQB und weitere Partner, - Förderkreis Förderkreis -Förderkreis -Förderkreis Hochschulen, Unternehmen, -Förderkreis Institutionen Hochschulen, Hochschulen, mit Unternehmen, Unternehmen, internationalem mit Schwerpunkt Institutionen Institutionen sowie mit internationalem mit internationalem Einzelpersonen Der Schwerpunkt Schwerpunkt Förderkreis sowie Einzelpersonen Der sowie Einzelpersonen - unterstützt Der Förderkreis Der Förderkreis und berät Schulen und Gremien; - unterstützt und berät Schulen und und unterstützt und berät Schulen und - steigert Gremien; Gremien; den internationalen den Bekanntheitsgrad - steigert den internationalen Bekanntheits- steigert den internationalen von ; - unterstützt Bekanntheitsgrad grad Bekanntheitsgrad von die Anerkennung von ; von - unterstützt von ; - unterstützt die ; als die Fremdsprachennachweis Anerkennung von Anerkennung von - unterstützt bei Hochschulzugang; als Fremdsprachennachweis bei als die Hochschulzugang; Anerkennung von - unterstützt Fremdsprachennachweis - unterstützt Schulen Schulen als u.a. durch Initiativen u.a. durch bei Fremdsprachennachweis und Projekte und stellt ggf. Praktikumsplätze Initiativen Hochschulzugang, und Projekte und stellt ggf. - unterstützt Praktikumsplätze bei Hochschulzugang, bereit. Schulen bereit. u.a. durch Initiativen - unterstützt und Projekte Schulen und u.a. stellt durch ggf. Praktikumsplätze Initiativen und Projekte bereit. und stellt ggf. Praktikumsplätze bereit. Schulen Schulen -werden für 3 Jahre von ihren nationalen obersten Bildungsbehörden akkreditiert Schulen -werden für für 3 Jahre von von ihren nationalen obersten Bildungsbehörden akkreditiert -erhalten -werden das für Recht Jahre das von Exzellenzlabel ihren nationalen obersten zum Bildungsbehörden Abitur / Baccalaureate akkreditiert an die Absolventinnen und Absolventen zu vergeben, die die Voraussetzungen (s.u.) erfüllen das das zum an die und zu die die -arbeiten -erhalten -erhalten im das das nationalen Recht das Recht das und Exzellenzlabel Exzellenzlabel internationalen Netzwerk der zum zum -Schulen Abitur / Baccalaureate Abitur Baccalaureate mit an die Absolventinnen und Absolventen zu vergeben, die die Voraussetzungen (s.u.) erfüllen an die Absolventinnen und Absolventen zu vergeben, die die Voraussetzungen (s.u.) erfüllen -arbeiten im im nationalen und und internationalen Netzwerk der der -Schulen mit mit -haben -arbeiten in ihrem im nationalen Schulprogramm und internationalen Bildungsangebote Netzwerk verankert, der -Schulen die für das Exzellenzlabel mit vorausgesetzt werden -haben in in ihrem Schulprogramm Bildungsangebote verankert, die die für für das das Exzellenzlabel vorausgessetzt vorausgesetzt werden -weisen -haben Zielvereinbarungen in ihrem Schulprogramm bezüglich Bildungsangebote der Qualität dieser verankert, Angebote die für bzw. das der Exzellenzlabel zu erbringenden vorausgessetzt Schülerleistungen werdenach: -weisen Zielvereinbarungen bezüglich der der Qualität dieser Angebote bzw. bzw. der der zu zu erbrinenden erbringenden Schülerleistungen nach: nach: -weisen Zielvereinbarungen bezüglich der Qualität dieser Angebote bzw. der zu erbrinenden Schülerleistungen nach: Fremdsprachliche Kompetenzen: Nachweis von mindestens 2 Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens Bilinguale Kompetenzen: Bilinguale Kompetenzen: Nachweis von mindestens 90 Unterrichtsstunden in Nachweis von mindestens 90 Unterrichtsstunden in einem bilingual unterrichten Sachfach in der einem bilingual unterrichten Sachfach in der Sekundarstufe II Sekundarstufe II Europäische und internationale Kompetenzen: Europäische und internationale Kompetenzen: Nachweis in den Bereichen Wissen, Reflexion und Nachweis in den Bereichen Wissen, Reflexion und Handlungskompetenz ; Dokumentation eines Handlungskompetenz Dokumentation eines europäischen / internationalen Begegnungsprojektes europäischen internationalen Begegnungsprojektes 14
Das internationale Netzwerk offizielle Partner: Belgien Deutschsprachige Gemeinschaft Deutschland Berlin Brandenburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen Thüringen Finnland Frankreich Italien Region Lombardei Niederlande Österreich Offizielle -Partnerländer mit unterschriebenem Memorandum mitarbeitende Partnerländer sonstige Partnerländer: Belgien (Wallonie, Flandern) Großbritannien Litauen Norwegen Portugal Schweden Spanien 15
Das Netzwerk Schulen: Zusammenarbeit bei internationalen Bildungsangeboten und Projekten Schulverwaltungen: Kooperation bei Evaluation und Weiterentwicklung des Exzellenzlabels Unternehmen, Hochschulen und weitere Institutionen: Zusammenschluss in einem Förderkreis zur Förderung der Akzeptanz des Labels und zur Unterstützung, z.b. durch Bereitstellung von Praktikumsplätzen 16
Der - Förderkreis Universitäten & Hochschulen 17
Der - Förderkreis Unternehmen 18
Der - Förderkreis Verbände & Institutionen 19
Zertifizierung 2008 / 2009 und neue Strukturen für die Qualitätsentwicklung - Kriterien in NRW - Entscheidung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung (nach Prüfung durch Fachdezernentinnen und dezernenten) 20
Qualitätssicherung in Nordrhein-Westfalen ab 2010 Standardsicherung durch Transparenz und Vergleichbarkeit in der Umsetzung der Qualität Verantwortungsdelegation nach unten: Stärkung der Eigenverantwortung der Netzwerke bei Einbeziehung der Fachaufsicht 21
Herr LRSD Hamburger Frau LRSD Pannek Frau LRSD Dulisch Herr LRSD Dr. Pulm Herr LRSD Dr. Hillebrand 22