STATUTEN. des Vereins. Elternverein `Gemeinsam wachsen`, Zürich. 04. Juni 2005 Seite 1 von 5

Ähnliche Dokumente
Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten

prodiesozialfirma Gönnerverein für soziales Engagement in der Schweiz Statuten des Gönnerverein Pro DieSozialfirma Seite 1/8

Der Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs.

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt

O b e r t o g g e n b u r g

Statuten des Elternvereins Holziken (gegründet )

STATUTEN. der INTERESSENGEMEINSCHAFT. und Dauermieterr von Ferienwohnungen in Engelberg

Statuten. Inhalt. Impulsis Statuten erstellt am/von geprüft am/von freigegeben am/von Version 0.0 / / /Vorstand Version 0.

Verein Barmelweid. Statuten

STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN

Statuten des Vereins Umwelt und Bildung

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.

Statuten. Verein Kindertagesstätte Menziken. gültig ab 1. Mai 2012

MODELLEISENBAHN CLUB RIEHEN STATUTEN

Offizieller. Statuten

Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet )

9. November Statuten. Fasanchtsverein Gommiswald - Statuten /6

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona)

Statuten Elternverein Henggart

Statuten Verein Naturschule St. Gallen

Statuten Yacht Club Staad

Statuten Kinderhaus Malters

Statuten. Heilpädagogische Schule Toggenburg Heilpädagogische Schule Toggenburg, Hofjüngerstr. 6, 9630 Wattwil

Förderverein Historische Säge Schwarzwaldalp. besteht im Sinne von Art. 60 ff. ZGB ein Verein mit Sitz in Meiringen.

Art. 3 Mitgliederbeiträge und sonstige Vereinsmittel

Statuten Verein Energiepfad Grabs

Statuten des Vereins Swiss Physics Olympiad (SwissPhO)

Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten

1.2 Sitz Sofern keine Geschäftsstelle eröffnet wird, ist der Sitz des Vereins in der Regel an der Adresse des Präsidenten

STATUTEN Spitex Horw Kantonsstr. 67, 6048 Horw Tel Fax

STATUTEN TRÄGERVEREIN KINDERHORT CHUGLE

Statuten der Vereinigung Cerebral Zentralschweiz

STATUTEN VEREIN SCHWEIZ

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014

KiPlus VEREIN FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG BELP

Statuten. I. Name, Sitz und Zweck. Artikel 1

I. Name und Sitz. II. Zweck

Statuten Verein Schnäggehüsli

Kita Himugüegeli Muristrasse Bern. Statuten für den Verein Kindertagesstätte Himugüegeli, Bern

Statuten des Vereins

Weinbauverein Bussnang

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1

Statuten des Vereins Tagesheim Liestal und Umgebung

Gemeinnütziger Frauenverein Kirchberg STATUTEN

Statuten Verein AVOI avoi

Vereinsstatuten Revidierte Version 7. Oktober 2011

STATUTEN. der SCHWEIZERISCHEN BRAUNVIEH-JUNGZÜCHTER VEREINIGUNG

insieme Unterwalden für Menschen mit Behinderung in Unterwalden

Statuten Pro Spitex Fällanden

Statuten. Der Sitz befindet sich in Küsnacht, die Geschäftsstelle am Wohn- oder Arbeitsort des jeweiligen Finanzchefs. Die Dauer ist unbeschränkt.

Statuten der Spitex Hochdorf und Umgebung

S T A T U T E N. des Vereins. Hundehilfe Motril. I. Name, Sitz, Dauer und Zweck des Vereins. Name, Sitz und Dauer. Mitgliedschaft

Statuten. Collective

Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI»

STATUTEN. KMU Netzwerk Hebelstrasse Basel

Trägerverein Rudolf Steiner-Spielgruppe Die ersten Sonnenstrahlen STATUTEN

Name, Zweck, Allgemeines

Art. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck

Statuten Schweizerische Gesellschaft für Soziale Arbeit (SGSA)

Religionen im Dialog. Statuten des Vereins. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Mittel

Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1

S T A T U T E N. des Fördervereins für Betreute Ferien in Sent, Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung und Erhaltung von Ferienplätzen mit Betreuung

Vereinsstatuten. Juni noi gass

Verein Landart Grindelwald

Statuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck

Statuten des Vereins DEBRA Schweiz

Unter dem Namen «Historische Gesellschaft Wädenswil» besteht ein Verein mit Sitz in Wädenswil.

SOVE Solothurnische Vereinigung für Erwachsenenbildung

STATUTEN. suissetec industrie

Statuten Quartierverein Burg

Statuten Verein Netzwerk Aggressionsmanagement Schweiz NAGS Schweiz

Statuten. des Quartiervereins St. Mangen

STATUTEN. des Vereins C R E S C E N D A. in Basel CRESCENDA. besteht ein Verein im Sinne des Art. 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Statuten Gemeinnütziger Frauenverein Nidau

Statuten des Vereins Sitterbugs

Statuten des Vereins Netzwerk Schweiz - Transkarpatien/Ukraine ( NeSTU )

Verein Amici di Sciaredo

Statuten. Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS. Zuchwilerstrasse Solothurn. Nationale Spitex-Nummer

S T A T U T E N. Luzerner Verein Pro Chiropraktik

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf

ART. 3 Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Anmerkung: Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst die weibliche mit ein!

Statuten. Die Dienste umfassen Krankenpflege und Haushilfe. Weitere Dienste können nach Bedarf angegliedert werden.

S T A T U T E N. Verein Gewerbe Speicher

STATUTEN. Habsburgstrasse Zürich COURAGE YOUR WAY Statuten Seite 1

Statuten Vegane Gesellschaft Schweiz

Insurance Institute of Switzerland

Aargau - Basel Land Statuten

Statuten Verein Frauenpraxis Uri. A. Name und Sitz des Vereins B. Zweck C. Mitgliedschaft D. Organe E. Mitgliederversammlung F. Finanzen G.

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Unter dem Namen "mia Engiadina" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Scuol. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Statuten Verein Kunstkiosk Baar

Statuten. mille piu. tsv fortitudo gossau

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ

STATUTEN DES VEREINS «SMOKE ON THE WATER»

Transkript:

STATUTEN des Vereins Elternverein `Gemeinsam wachsen`, Zürich 04. Juni 2005 Seite 1 von 5

I. NAME UND SITZ Unter dem Namen Elternverein `Gemeinsam wachsen` besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zürich. Der Verein wird, gestützt auf einen Beschluss des Vorstandes gemäss Art. 61 ZGB in das Handelsregister eingetragen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Die Eigenständigkeit der Mitglieder-Organisationen bleibt gewahrt. An dem Domizil an der Affolternstrasse 154, 8050 Zürich unterhält der Verein eigene Büros aufgrund vom Eigentum des Vorstandsmitglieds Sascha Matic. II. ZWECK Gründung der nicht gewinnorientierten Kindertagesstätte, Betreuung von Kindern im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt. Unterstützung der übergeordneten Interessen der erwerbstätigen Eltern im Zusammenhang mit den Fragen des gesunden Wachstums ihrer Kinder. Förderung der sozialen Entwicklung von Kindern in der Gruppe und ihrer Entwicklung nach Grundsätzen der modernen Schweizer Gesellschaft. III. MITGLIEDSCHAFT Als Mitglieder des Vereins kommen in Betracht, falls sie durch Wohnsitz, Nationalität oder Tätigkeit mit der Schweiz in Beziehung stehen, bereit und fähig sind, die Zwecke des Vereins zu fördern: Natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen Ausserordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht Die Gründer sind die ersten Mitglieder des Vereins. Die Aufnahme von weiteren Mitgliedern erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand, durch Ausschluss und durch den Tod natürlicher Personen. Der Austritt wird wirksam nach Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen, jedoch im Rahmen mit dem Gründungsdokument definierter Haftung. 04. Junii 2005 Seite 2 von 5

IV. ORGANE DES VEREINS. A. Mitgliederversammlung B. Vorstand C. Arbeitsgruppen D. Kontrollstelle A. Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung (MV) setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen, welche an der Versammlung tatsächlich teilnehmen. Die MV wird durch den Vorstand vorbereitet und einberufen. Die Einladungen sind mindestens einen Monat vor der Versammlung unter Beilage einer Traktandenliste an alle Mitglieder zu versenden. Anträge zuhanden der MV sind dem/der Präsidenten(in) bis spätestens 3 Wochen vor der Versammlung einzureichen. Die Einberufung der ordentlichen MV findet einmal jährlich. Ausserordentliche MVs können von 1/5 der Mitglieder schriftlich verlangt werden. Vereinsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Einzig Statutenänderungen und Ausschluss eines Mitgliedes bedürfen der Zweidrittelmehrheit. Die Verhandlungen werden vom Vorstand geführt. Der MV sind insbesondere folgende Aufgaben übertragen: Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Arbeitsgruppen, sowie des Revisors Beschliesst und bestätigt neue bzw. laufende Geschäfte und Arbeitsgruppen Wahl des Vereinspräsidenten(-in) und des Vorstandes auf 2 Jahre Setzt das jährliche Budget fest Statutenänderung B. Der Vorstand Der Vorstand besteht aus dem/der Präsident(in) und einem bis vier weiteren Mitgliedern. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt und ist wieder wählbar. 04. Junii 2005 Seite 3 von 5

Der Vorstand konstituiert sich selbst. Alle Vorstandsmitglieder sind durch Einzelunterschrift zeichnungsberechtigt. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit aller seiner Mitglieder. Schriftliche Beschlussfassung ist zulässig. Über die Beschlüsse wird ein Protokoll geführt, das vom Vorsitzenden und dem Protokollführer, der nicht Mitglied sein muss, zu unterzeichnen ist. Der Vorstand hat folgende Aufgaben: Er vertritt den Verein gegen Aussen Führt die Arbeitsgruppen Erledigt, die ihm durch die Statuten oder die MV übertragenen Aufgaben Der Vorstand kann Personen, die nicht dem Vorstand angehören, zur Beratung und Unterstützung seiner Arbeit beiziehen. C. Arbeitsgruppen Die Arbeitsgruppen führen die Geschäfte des Vereins. Sie sind dem Vorstand gegenüber verantwortlich. D. Kontrollstelle Die Kontrollstelle besteht aus zwei Mitgliedern, dem Revisor und seinem Stellvertreter Der Kontrollstelle obliegt die Kontrolle der Rechnungsführung des Vereins. Sie erstattet über ihre Tätigkeit der MV Bericht V. VEREINSMITTEL. Die für die Arbeit des Vereins erforderlichen Finanzen werden aufgebracht durch Mitgliederbeiträge, durch Legate, Zuwendungen von Gönnern und der öffentlichen Hand, durch Entschädigung für die Leistungen des Vereins. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur der Verein. Eine persönliche Haftung der Mitglieder höher als die Mitgliederbeiträge ist ausgeschlossen. 04. Junii 2005 Seite 4 von 5

Die Einnahmen und das Vermögen dürfen nur für die Errichtung des Vereinszwecks verwendet werden. VI. MITGLIEDERBEITRÄGE. Der Mitgliederbeitrag beträgt für Einzelpersonen SFr. 100.-, für Institutionen SFr. 1 000.-. Der Gönnerbeitrag beträgt ab SFr. 1 000.- VII. DAS RECHNUNGSJAHR. Das Rechnungjahr ist das Kalenderjahr. VIII. AUFLÖSUNG. Die Auflösung des Vereins erfordert die Zustimmung von mindestens 50 % der zum Zeitpunkt der Auflösung dem Verein zugehörigen Mitglieder. Die Auflösung und Liquidation des Vereins untersteht den gesetzlichen Bestimmungen. Die Mitgliederversammlung entscheidet, wem im Falle der Auflösung das Vereinsvermögen zufällt. Es muss im Sinne des Vereinszweckes verwendet werden. IX. DIE STATUTEN UNTERSTEHEN SCHWEIZERISCHEM RECHT. Die Form dieser Statuten wurde am 03. Juni 2005 in der Gründerversammlung abgefasst und genehmigt. Zürich, 04. Juni 2005 Der Vorstand: Kiril Vckovski, Heimatort: Zürich Sascha Matic, Heimatort: Zürich Dipl. Bauing. SIA Dipl. Wirtschaftsing. STV Birchstrasse 287 Affolternstrasse 154 8052 Zürich 8050 Zürich 04. Junii 2005 Seite 5 von 5