SBP RECHTSWISSENSCHAFTEN. Studienberechtigungsprüfung

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Transkript:

SBP Studienberechtigungsprüfung RECHTSWISSENSCHAFTEN ZWEITER BILDUNGSWEG Siebenbrunnengasse 37 1050 Wien T 01/54 666-200 F 01/54 666-190 www.polycollege.at

RECHTSWISSENSCHAFTEN 1. Zulassungsvoraussetzungen 2. Prüfungsfächer 3. Prüfungsvorbereitung 4. Prüfung 5. Information und Beratung 6. Stundenplan des polycollege 1. Zulassungsbedingungen Ihr Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist an den Rektor der Universität Wien zu richten. Im Studienberechtigungsgesetz sind folgende Zulassungsvoraussetzungen genannt: 1. österreichische Staatsbürgerschaft (oder bei Ausländer/inne/n studienrechtliche Gleichstellung) 2. Mindestalter: 22 Jahre (Ausnahme: 20 Jahre, wenn Sie eine Lehrabschlussprüfung oder eine Berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben und danach einen weiteren, mindestens einjährigen, abgeschlossenen Bildungsgang (d.h. mindestens 4jährige Ausbildungsdauer) nachweisen können.) 3. Nachweis der a) beruflichen oder b) außerberuflichen uflichen Vorbildung für die Rechtswissenschaften: a) berufliche Vorbildung orbildung: z.b. Polizist/inn/en, Beamte/-innen mit Dienstprüfungen, juristische Sachbearbeiter/innen in Betrieben, auch Betriebsräte/-innen etc. b) außerberufliche ufliche Vorbildung orbildung: Können Sie keine berufliche Vorbildung nachweisen, ist es möglich, sich eine außerberufliche Vorbildung durch den Besuch einer Jus-Lehrveranstaltung als außerordentliche/r Hörer/ in (mit Prüfung!) anzueignen. Verlangt wird folgende Lehrveranstaltung: Übung zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden ; dazu gibt es jedes Semester verschiedene Möglichkeiten an unterschiedlichen Wochentagen und zu verschiedenen Nachmittagsoder Abendterminen. (Immatrikulation und Inskription: ist üblicherweise bei außerordentlichem Studium nötig, ausnahmsweise aber nicht bei der Übung zur Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden. Sollte es diesbezüglich Probleme geben, wenden Sie sich bitte an Prof. Pieler)

Wenn in Ihrem Fall nicht klar sein sollte, ob Sie eine anerkannte Vorbildung für Jus besitzen, wenden Sie sich an den zuständigen Referenten für die SBP an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, der letztendlich Ihre berufliche (oder außerberufliche) Vorbildung begutachtet: Herr Univ.Prof.Dr. Peter Pieler Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte Heßgasse 1, 2. Stock (Juridicum) 1010 Wien Tel.: 42 77/34 405 oder /34 404 (Sekretariat) Sprechstunde: Mo 15-17 Uhr Ist die Frage Ihrer Vorbildung für die Rechtswissenschaften geklärt, können Sie in der Studienabteilung der Uni Wien, 1., Dr. Karl Lueger Ring 1, einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung stellen. Die nötigen Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin für die SBP an der Uni Wien; der Antrag ist ebenfalls bei ihr einzureichen: Universität Wien Studienabteilung, Tür 2 (Referat Studienberechtigungsprüfung) Dr. Karl Lueger Ring 1 1010 Wien Tel.: 4277/12141 Öffnungszeiten: fnungszeiten: Mo-Mi, Fr r 9-12 Uhr,, Do 14-16 Uhr Liste der benötigten Unterlagen: 1. Ansuchen um Zulassung zur SBP (Formular SBP1) 2. Geburtsurkunde (Original und Fotokopie) 3. Staatsbürgerschaftsnachweis (Original und Fotokopie) bzw. Ausländer/innen: gültiger Reisepass (Original und Fotokopie) 4. Wenn Sie unter 22 Jahre alt sind: Nachweis über die 4jährige Ausbildungsdauer (Original und Fotokopie) 5. Lebenslauf, in dem besonders der bisherige Bildungsgang dargestellt ist 6. Nachweise über die besondere Vorbildung für Jus (berufliche oder außerberufliche Vorbildung) (Original und Fotokopie) 7. Zwei Wahlfachvorschläge laut Liste möglicher Wahlfächer 8. Ansuchen um Anerkennung anderer Prüfungen für die SBP, z.b. B-Matura (Formular SBP 4) 9. Passfoto Die Bearbeitung des Ansuchens dauert ca. 6-8 Wochen.

2. Prüfungsfächer Die SBP besteht aus 5 Teilprüfungen, und zwar dem Aufsatz über ein allgemeines Thema, 2 Pflicht- und 2 Wahlfächern. Der Prüfungsstoff für den Aufsatz und die Pflichtfachprüfungen ist durch Verordnung des bm:bwk festgelegt (Verordnungstext im folgenden in Kursivschrift): AUFSATZ ÜBER EIN ALLGEMEINES THEMA - schriftliche Prüfung: Mit dem Aufsatz über ein allgemeines Thema hat der Kandidat nachzuweisen, dass er sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich zu äußern vermag. Es sind drei Themen zur Wahl zu stellen; dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, seine Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt nachzuweisen. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden. GESCHICHTE - mündliche Prüfung: Grundzüge der allgemeinen Geschichte; wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte. LATEIN - mündliche Prüfung: Kenntnis des im Studium des römischen Rechtes und in der heutigen rechtswissenschaftlichen Fachsprache erforderlichen Wortschatzes (nicht zu verwechseln mit einer üblichen Latein-Sprachprüfung!). WAHLFÄCHER: Es sind 13 Wahlfächer für die Jus-SBP vorgegeben, aus denen Sie zwei auswählen sollen (von Prof. Pieler empfohlen: fett gedruckte): 1) Grundzüge des Römischen Rechts 2) Grundzüge des öffentlichen Rechts 3) Grundzüge der Rechtsphilosophie 4) Grundzüge der Europäischen Privatrechtsentwicklung 5) Grundzüge der österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte 6) Grundzüge des Privatrechts 7) Grundzüge des Arbeitsrechts 8) Grundzüge des Handelsrechts 9) Grundzüge des Prozessrechts 10) Grundzüge des Finanzrechts 11) Grundzüge des Strafrechts 12) Grundzüge des Kirchenrechts 13) Grundzüge des Völkerrechts Vorber orbereitung eitung für Wahlfächer ahlfächer: Vorbereitungslehrgänge werden nur für die meistgewählten Wahlfächer Römisches Recht und Öffentliches Recht angeboten!

3. Prüfungsvorbereitung Wie Sie sich auf die einzelnen Fachprüfungen vorbereiten, ob durch den Besuch von Vorbereitungslehrgängen am polycollege mit oder ohne anerkannte Abschlussprüfung, durch Hochschullehrgänge oder durch Selbststudium mit Prüfung an der Universität, ist Ihnen frei-gestellt. Für viele Fächer ist der Besuch von Vorbereitungslehrgängen sicher empfehlenswert. Erfolgreich absolvierte Lehrgänge am polycollege, die gemäß 5(1) des Studienberechtigungsgesetzes prüfungsrechtlich Hochschullehrgängen gleichgestellt sind, werden als erfolgreiche Ablegung der entsprechenden Fachprüfung anerkannt. Das bedeutet für Sie, dass Ihr Zeugnis über die erfolgreich absolvierte Abschlussprüfung eines anerkannten Lehrganges am polycollege von der Universität als abgelegte Prüfung anerkannt wird. Die Kursangebote sind den unterschiedlichen zeitlichen Bedürfnissen der Teilnehmer/innen angepasst. Angeboten werden wöchentliche Vormittags- lehrgänge (9-12.15 Uhr), wöchentliche Abendlehrgänge (meist 18-21.15 Uhr) und Wochenendblock-Lehrgänge mit höherem Selbststudienanteil 4. Die Prüfungen Nach erfolgter Zulassung zur SBP können die einzelnen Pflicht- und Wahlfachprüfungen abgelegt werden. Für die Reihenfolge der einzelnen Fachprüfungen sowie für die zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Fachprüfungen (und somit für die Gesamtdauer der SBP) gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Jede Prüfung darf zweimal wiederholt werden. Anrechnung von Prüfungen: Unter der Voraussetzung, dass eine bereits von Ihnen abgelegte Prüfung dem Stoffumfang und Niveau der für die SBP vorgeschriebenen Prüfung entspricht, wird Ihnen dieser Gegenstand erlassen. Haben Sie z.b. eine B-Matura abgelegt, ersparen Sie sich die Prüfung in Aufsatz. Die Prüfungsbedingungen und -modalitäten sind zum Teil unterschiedlich, je nachdem Sie sich in einem prüfungsrechtlich einem Hochschullehrgang gleichgestellten Vorbereitungslehrgang am polycollege, einem Vorbereitungskurs mit Prüfung an der Universität oder im Selbststudium vorbereiten. a) Vorber orbereitungslehrgänge eitungslehrgänge am polycollege,, die prüfungsrechtlich einem Hochschullehrgang gleichgestellt sind: Die Abschlussprüfungen der Lehrgänge finden 3x jährlich (Ende Jänner, Juni und Sept. am polycollege statt. b) Vorber orbereitungskurse eitungskurse ohne interne ne Prüfung oder Selbststudium: Wenn Sie sich auf ihre Prüfungsfächer in einem Vorbereitungskurs (ohne Prüfungsberechtigung der Institution) oder im Selbststudium vorbereiten, legen Sie die einzelnen Prüfungen an der Universität Wien bei dafür nominierten Prüfer/inne/n ab.

Für die Wahlfächer sind die Prüfungstermine direkt mit den Prüfern zu vereinbaren. Prüfungstermine und -anmeldung: Die Prüfungstermine sind in der Studienabteilung der Universität ab ca. 1 Monat vor der Prüfung angeschlagen. Bitte melden Sie sich dort (Referat Studienberechtigungsprüfung) für jede einzelne Prüfung spätestens 14 Tage vor dem Termin an. 5. Information und Beratung Die ExpertInnen des polycollege stehen Ihnen für Beratungen über sämtliche Angebote des 2. Bildungswegs zur Verfügung: Jeden Donnerstag um 18.00 und jeden Freitag um 9.00 Uhr. In: Siebenbrunnengasse 37 1050 Wien links im Hof 1. Stock Zimmer 13 T 01/54 666 200 beratung@polycollege.ac.at Wir empfehlen Ihnen sich für die Beratung anzumelden: So können sich unsere BeraterInnen gezielt auf Ihren Weiterbildungswunsch vorbereiten. 6. Stundenplan des polycollege Siehe nächstes Blatt!