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Transkript:

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 23. April 2012 (24.04) (OR. en) 8714/1/12 REV 1 LIMITE MIGR 39 FRONT 56 COSI 19 COMIX 237 VERMERK des für Betr.: Vorsitzes den Rat/Gemischten Ausschuss EU-Aktion gegen Migrationsdruck Eine strategische Antwort I. EINLEITUNG Die Mitgliedstaaten haben ihren politischen Willen, die illegale Einwanderung zu bekämpfen, 2011 und in den Jahren davor in Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und des Rates zum Ausdruck gebracht. Auf der Grundlage eines Berichts zur Antwort der EU auf den gestiegenen Migrationsdruck (Dok. 18302/11), den der polnische Vorsitz im Anschluss an die Tagungen des Rates (Justiz und Inneres) vom September und Oktober 2011 ausgearbeitet hatte, ist der Rat (Justiz und Inneres) auf seiner Tagung vom 13./14. Dezember 2011 zu dem Schluss gekommen, der Bericht solle die Grundlage für ein Dokument über Maßnahmen in diesem Bereich bilden, und hat den nachfolgenden dänischen Vorsitz ersucht, ein entsprechendes Dokument auszuarbeiten. 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 1 DG D 1 A

Im Anschluss an die Beratungen des Strategischen Ausschusses für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen (SAEGA) vom 13. Februar, der Gruppe "Integration, Migration und Rückführung" vom 12. März, der Hochrangigen Gruppe "Asyl und Migration" vom 20./21. März und der informellen Sitzung des SAEGA vom 28./29. März 2012 hat der SAEGA die Frage in seiner Sitzung vom 16. April 2012 anhand des Dokuments 8688/12 erörtert. Der AStV hat auf seiner Tagung vom 18. April 2012 den überarbeiteten Text (Dokument 8714/12) geprüft. Das Dokument wurde von den Delegationen positiv aufgenommen, und unter Berücksichtigung der abgegebenen Bemerkungen hat der Vorsitz den in der Anlage wiedergegebenen Text ausgearbeitet, damit dieser vom Rat (Justiz und Inneres) auf seiner Tagung im April 2012 angenommen werden kann. II. WEITERES VORGEHEN Die in der Anlage dargelegte EU-Aktion gegen Migrationsdruck umfasst eine nicht erschöpfende Liste strategischer Prioritätsbereiche, in denen größere Anstrengungen unternommen und nachverfolgt werden müssen, um bestehenden Druck einzudämmen, der durch die illegale Einwanderung und den Missbrauch legaler Migrationsrouten entsteht, bzw. seine Entstehung zu verhindern. Ihre Reihenfolge ist kein Ausdruck einer Rangfolge; daher auch die kreisförmige Abbildung auf der Titelseite. Behandelt werden Fragen wie Initiativen für eine verstärkte Verhütung, Kontrolle und Bekämpfung illegaler Einwanderung an der griechisch-türkischen Grenze, die Verhütung illegaler Einwanderung aus den und durch die westlichen Balkanstaaten sowie verstärkte Anstrengungen bei der Bekämpfung des Missbrauchs der Freizügigkeit durch Drittstaatsangehörige. Ziel der EU-Aktion gegen Migrationsdruck ist es, den Herausforderungen, die sich der EU gegenwärtig stellen, auf konkrete und realistische Weise zu begegnen. Wichtig ist, dass die Aktion als "fortzuschreibendes Dokument" betrachtet wird, das regelmäßig aktualisiert wird, um Antworten auf den Migrationsdruck geben zu können, der sich rasch wandeln kann. Der Vorsitz schlägt vor, dass nach Annahme der EU-Aktion gegen Migrationsdruck durch den Rat folgende Regelungen eingeführt werden, um das erforderliche Follow-up zu gewährleisten: Die künftigen Vorsitze sind dafür zuständig, die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen halbjährlich zu aktualisieren, und berücksichtigen dabei die Entwicklungen in Bezug auf den Migrationsdruck, die bei der Umsetzung der Maßnahmen erzielten Fortschritte sowie etwaige einschlägige Empfehlungen, die im Jahresbericht der Kommission über Asyl und Migration enthalten sind; 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 2 DG D 1 A

Der SAEGA/der Gemischte Ausschuss überwacht die Umsetzung und Aktualisierung der Liste der Maßnahmen. Den Mitgliedstaaten wird nahegelegt, gegebenenfalls freiwillig die Beobachtung bestimmter Herausforderungen zu übernehmen, um auf diese Weise sicherzustellen, dass jeweils von einer Seite im Auge behalten wird, wie sich die Situation im Hinblick auf die beschriebenen Maßnahmen entwickelt. Ziel ist es zu gewährleisten, dass die verschiedenen Strategien und Maßnahmen in die Praxis umgesetzt werden, und künftigen Vorsitzen die Nachverfolgung zu erleichtern. III. FAZIT Der Rat wird ersucht, die in der Anlage enthaltene "EU-Aktion gegen Migrationsdruck Eine strategische Antwort" sowie den vorgeschlagenen Ansatz zur Nachverfolgung (s.o.) zu billigen. 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 3 DG D 1 A

EU-Aktion gegen den Migrationsdruck Eine strategische Antwort ANLAGE Verstärkte Steuerung der Migration, einschließlich der Rückführung Ausbau der Zusammenarbeit mit Transit- und Herkunftsdrittländern bei der Migrationssteuerung Gewährleistung der Freizügigkeit durch Verhütung von Missbrauch durch Drittstaatsangehörige EU- Aktion Wirksamere Bekämpfung des Missbrauchs legaler Migrationswege Verstärktes Grenzmanagement an den Außengrenzen Verhütung illegaler Einwanderung über die griechischtürkische Grenze 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 4 DG D 1 A

Inhaltsverzeichnis I. Strategischer Prioritätsbereich: Ausbau der Zusammenarbeit mit Transit- und Herkunftsdrittländern bei der Migrationssteuerung 1. Vorbeugung und Bekämpfung der illegalen Migration durch ordnungsgemäße Rückführung illegaler Migranten S. 6 2. Umsetzung von Rückübernahmeabkommen der EU S. 7 3. Kapazitätsaufbau in Herkunfts- und Transitländern II. Strategischer Prioritätsbereich: Verstärktes Grenzmanagement an den Außengrenzen S. 7 4. Südlicher Mittelmeerraum S. 8 5. Östliche Partnerländer S. 9 6. Westliche Balkanstaaten S. 10 7. Westlicher Mittelmeerraum und westafrikanische Küste S. 11 1. Stärkung der politischen Steuerung und des rechtlichen Rahmens S. 12 2. Strenge und effiziente Kontrollen an den Außengrenzen S. 13 III. Strategischer Prioritätsbereich: Verhütung illegaler Einwanderung über die griechisch-türkische Grenze 1. Die griechisch-türkische Grenze S. 15 IV. Strategischer Prioritätsbereich: Wirksamere Bekämpfung des Missbrauchs legaler Migrationswege 1. Unbegründete Asylanträge bei Visaliberalisierung und "Overstayers" S. 17 2. Bekämpfung der illegalen Einwanderung über die Türkei in die EU S. 15 V. Strategischer Prioritätsbereich: Gewährleistung und Schutz der Freizügigkeit durch Verhinderung des Missbrauchs durch Drittstaatsangehörige 1. Missbrauch der Freizügigkeitsrechte und organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit Migration S. 19 2. Illegale Einwanderung durch Visaliberalisierung S. 17 2. Erschleichung und Missbrauch der Freizügigkeitsrechte S. 20 VI. Strategischer Prioritätsbereich: Verstärkte Steuerung der Migration, einschließlich Zusammenarbeit bei Rückführungen 1. Migrationssteuerungssysteme und fluktuierender Migrationsdruck S. 21 2. Gemeinsamer EU-Ansatz im Bereich der Rückführung S. 21 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 5 DG D 1 A

EU-Aktion gegen Migrationsdruck Eine strategische Antwort Herausforderung Ziel Tätigkeit Zuständigkeit Zieldatum Ergebnisse I. Strategischer Prioritätsbereich: Ausbau der Zusammenarbeit mit Transit- und Herkunftsdrittländern bei der Migrationssteuerung 1. Verhütung und Bekämpfung der illegalen Migration, indem für die reibungslose und ordnungsgemäße Rückführung illegaler Migranten zwischen Staaten gesorgt wird, unter Achtung der nach Völkergewohnheitsrecht für jeden Staat bestehenden Verpflichtung zur Rückübernahme seiner eigenen Staatsangehörigen. Rückübernahmeabkommen der EU als Instrumente für eine wirksame Rückführungspolitik zur Bewältigung der illegalen Einwanderung. Einleitung und Fortsetzung von Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen der EU mit relevanten Drittländern, einschließlich weiterer geeigneter Schritte, wenn die Verhandlungen blockiert sind. A: Praktische Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2011 zur Festlegung der Rückübernahmestrategie der EU (Dok. 11260/11 MIGR 118). i. Einleitung einer inhaltlichen Diskussion auf der Grundlage eine Fragebogens des Vorsitzes, um neue Drittländer zu ermitteln, mit denen die EU in ihrem Interesse ein Rückübernahmeabkommen abschließen sollte, insbesondere mit Herkunftsländern, von denen illegale Migration ausgeht. ii. Erstellung eines umfassenden Überblicks über die Beziehungen und Abkommen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten und den für Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen der EU in Frage kommenden Drittländern. iii. Diskussion und Prüfung des Einsatzes und des Inhalts verhältnismäßiger, maßgeschneiderter Anreize, die jenen Drittländern geboten werden sollen, mit denen die EU Rückübernahmeabkommen aushandeln will, wobei der Grundsatz der Konditionalität in angemessener Weise anzuwenden ist. iv. Verdeutlichung der Kriterien, die der Rat im Hinblick auf Bestimmungen für beschleunigte Verfahren, Transitoperationen und Verpflichtungen zur Rückübernahme von Drittstaatangehörigen und Staatenlosen handhabt, um festzustellen, ob solche Bestimmungen wie diesen Fragen in Rückübernahmeabkommen der EU mit bestimmten Ländern ausgelassen werden können im Einzelfall Rechnung getragen werden sollte. Vorsitz, KOM, AG "Migration" (Rückführung), hochrangige AG/ SAEGA, EAD Vorsitz, KOM Vorsitz, KOM Vorsitz, KOM Vorsitz, KOM i) Synthese des Vorsitzes im Juni 2012 ii) Synthese des Vorsitzes im Juni 2012 iii) Beginn im Juni/Juli 2012 iv) Beginn im Juni/Juli 2012 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 6

2. Sicherstellen, dass alle A: Weitere Bemühungen der KOM und der MS KOM, MS fortlaufend Rückübernahmeabkommen der gegenüber relevanten Drittländern mit dem Ziel, die EU in vollem Umfang umgesetzt Rückübernahmeabkommen der EU in vollem Umfang werden. umzusetzen, wenn dies noch nicht der Fall ist. Umfassende Umsetzung der Rückübernahmeabkommen der EU sowohl durch Drittländer als auch durch die Mitgliedstaaten gleichermaßen, erleichtert durch praktische Regelungen. Sicherstellung der tatsächlichen Umsetzung des Artikels 13 des Cotonou- Abkommens. B: Umfassender und wirksamer Einsatz von gemeinsamen Rückübernahmeausschüssen, gegebenenfalls einschließlich der aktiven Mitwirkung der Mitgliedstaaten. C: Kohärente Umsetzung der Rückübernahmeabkommen der EU durch die Mitgliedstaaten. Gebührende Aufmerksamkeit sollte auch der Umsetzung bilateraler Rückübernahmeabkommen oder -vereinbarungen gelten, die die Mitgliedstaaten geschlossen haben, wenn sie mit den Rückübernahmeabkommen der EU vereinbar sind. D: Ausübung von Druck über diplomatische Kanäle und andere regelmäßige Kontakte mit relevanten Drittländern. KOM, MS fortlaufend MS fortlaufend EAD, KOM, MS fortlaufend 3. Verbesserung der Kapazität der Herkunfts- und Transitländer bei der Steuerung gemischter Migrationsströme. Ausstattung der Erstasylländer mit den erforderlichen Mitteln, so dass sie Flüchtlingen Schutz gewährleisten können, der internationalen Standards entspricht. Unterstützung der Drittländer bei einer besseren Steuerung gemischter Migrationsströme. E: Weitere Bemühungen der KOM und der MS, um sicherzustellen, dass Partnerländer Artikel 13 des Cotonou-Abkommens umfassend umsetzen, einschließlich durch gezielte Dialoge mit prioritären Ländern. A: Verstärkte Nutzung regionaler Schutzprogramme und ähnlicher nationaler Initiativen, die auf einen langfristigen Kapazitätsaufbau im Bereich des internationalen Schutzes abzielen, um schutzbedürftigen Personen so rasch wie möglich nach ihrer ursprünglichen Vertreibung und in größtmöglicher Nähe zu ihrer Herkunftsregion Schutz zu bieten. Dadurch sollen Asylbewerber in ihrer Herkunftsregion Schutz beantragen können und erhalten. B: Kapazitätsaufbau in Drittländern, so dass sie die mit gemischten Migrationsströmen verbundenen Herausforderungen besser bewältigen können. KOM, MS fortlaufend KOM, MS fortlaufend KOM, MS fortlaufend 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 7

Vermeidung von Sekundärmigration. zu Mitteln der Selbstversorgung in C: Bessere Verfügbarkeit von und leichterer Zugang KOM, MS fortlaufend Erstasyldrittländern, um Sekundärmigration zu verhindern. 4. Verhütung illegaler Migration aus Ländern des südlichen Mittelmeerraums. Einrichtung von Mobilitätspartnerschaften mit relevanten Drittländern. Ausweitung des Dialogs mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums auf Migration, Mobilität und Sicherheit im Hinblick auf die Einrichtung von Mobilitätspartnerschaften. D: Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort in den Herkunftsländern. A: Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Juni 2011 und vom 2./3. März 2012, in denen darauf hingewiesen wird, dass ein strukturierter Dialog über Migration, Mobilität und Sicherheit mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums geführt werden muss. Die Zusammenarbeit sollte auf einem leistungsorientierten Ansatz und angemessenen Bedingungen beruhen. B: Vereinbarung von Mobilitätspartnerschaften mit Marokko und Tunesien. C: Prüfung, ob mit Jordanien und danach, sobald dies möglich ist, mit anderen Ländern des südlichen Mittelmeerraums (vorrangig mit Ägypten und Libyen) ein Dialog über Migration, Mobilität und Sicherheit aufgenommen werden sollte, der in eine Mobilitätspartnerschaft mündet. D: FRONTEX sollte seine operative Zusammenarbeit mit den zuständigen Grenzkontrollbehörden der Länder des südlichen Mittelmeerraums verstärken. KOM, MS fortlaufend KOM, MS hochrangige AG erstes Halbjahr 2012 KOM, MS erstes Halbjahr 2012 KOM, MS, hochrangige AG 2012 FRONTEX ab 2012 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 8

5. Berücksichtigung der Bekämpfung der illegalen Migration, wenn mit den östlichen Partnerländern (einschließlich der Länder der Östlichen Partnerschaft und der nicht der EU angehörenden Partner des Prager Prozesses) Dialoge eingeleitet werden. Vertiefung der politischen und operativen Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft in den JI- Bereichen. Gewährleistung der Mobilität in einem sicheren und geordneten Umfeld. E: EASO sollte so bald wie möglich voll funktionsfähig sein und zum Kapazitätsaufbau im Asylbereich in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums beitragen. F: Das regionale Netz der Zusammenarbeit im Mittelmeerraum zwischen den MS und Drittländern sollte, aufbauend auf der bestehenden Zusammenarbeit, auch in Zukunft im Rahmen des EUROSUR-Vorschlags fortgesetzt werden. G. Kapazitätsaufbau in den Ländern des südlichen Mittelmeerraums in Bezug auf die Kontrolle und Überwachung ihrer Außengrenzen und die Rückführung illegaler Einwanderer in ihr Herkunftsland unter menschenwürdigen Bedingungen. A: Abschluss von Abkommen über Mobilitätspartnerschaften mit relevanten Drittländern. B: Weitere Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Verhütung und Bekämpfung von illegaler Migration, organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Geldwäsche und Terrorismus. C: Veranstaltung von Tagungen auf Ministerebene, um angemessene politische Steuerung und Koordinierung zu gewährleisten. EASO ab 2012 MS, KOM, FRONTEX fortlaufend MS, KOM fortlaufend KOM, MS fortlaufend KOM, MS fortlaufend MS fortlaufend 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 9

6. Verhütung der illegalen Einwanderung über die westlichen Balkanstaaten. A: FRONTEX sollte sein vor kurzem erweitertes Mandat umfassend nutzen, um Grenzkontrolltätigkeiten an der ungarisch-serbischen Grenze verstärkt zu unterstützen. FRONTEX fortlaufend Verstärkung der Zusammenarbeit, in erster Linie mit Serbien zur Verhütung und Bekämpfung der gestiegenen illegalen Einwanderung an der ungarisch-serbischen Grenze. Verstärkung der politischen Reaktion der EU auf die illegale Einwanderung in dem Gebiet. Weitere Unterstützung der zuständigen Behörden der westlichen Balkanstaaten und insbesondere Serbiens beim Ausbau ihrer Kapazität zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. B: Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans mit Serbien zur Durchführung von gemeinsamen Operationen, von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Strafverfolgung, zur Annäherung der Rechtsvorschriften, zum Kapazitätsaufbau im Bereich Migration und Asyl und zur Einrichtung einer gemeinsamen Kontaktstelle unter umfassender Nutzung der IPA-Projekte. C: Bereitstellung von Unterstützung durch IPA und fortgesetzte Überwachung der weiteren Entwicklung in Bezug auf Grenz-, Migrations-, Asyl- und Visumsregelungen in den westlichen Balkanstaaten. D: Entwicklung der Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten auf allen Ebenen bei der Bekämpfung krimineller Organisationen, die Schleuseraktivitäten und Menschenhandel betreiben. E: Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen, insbesondere zwischen FRONTEX, EUROPOL und EASO gemäß ihrem jeweiligen Mandat, um der mit der illegalen Einwanderung verbundenen grenzüberschreitenden Kriminalität zu begegnen und zum Kapazitätsaufbau im Bereich Asyl in den westlichen Balkanstaaten beizutragen. F: Gegebenenfalls Unterstützung der freiwilligen Rückkehr- und Reintegrationsprogramme der westlichen Balkanstaaten in einer Weise, die keine Sogfaktoren entstehen lässt. MS, Ungarn, KOM fortlaufend KOM, MS fortlaufend MS, KOM fortlaufend FRONTEX, EUROPOL, EASO, KOM fortlaufend MS, KOM, IOM fortlaufend 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 10

7. Verhütung der illegalen Einwanderung über Länder des Sicherstellen, dass der von der illegalen Einwanderung A: Die Bemühungen zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der gegenwärtigen wirksamen Bewältigung FRONTEX, MS fortlaufend westlichen Mittelmeerraums und ausgehende Druck unter der Situation sollten fortgesetzt werden, um zu die afrikanische Atlantikküste. Kontrolle bleibt und sich nicht negativ entwickelt. gewährleisten, dass die illegale Einwanderung in diesem Bereich unter Kontrolle bleibt und sich nicht negativ entwickelt. 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 11

II. Strategischer Prioritätsbereich: Verstärktes Grenzmanagement an den Außengrenzen Verstärkung der politischen Steuerung der Schengen-Zusammenarbeit. A: Gemischter Ausschuss nimmt auf Ministerebene regelmäßige politische Beratungen über die Steuerung der Schengen-Zusammenarbeit auf. KOM, Rat, EP Erstmals im Juni 2012 1. Stärkung der politischen Steuerung und des rechtlichen Rahmens in Bezug auf die Grenzkontrollen. Abschluss der Verhandlungen über die Kommissionsvorschläge. B: Abschluss der Verhandlungen über die Vorschläge betreffend den Schengener Grenzkodex, das Paket zur Wahrung des Schengen-Systems und den Eurosur-Vorschlag. C: Vorlage von Kommissionsvorschlägen zum Einreise-/Ausreisesystem und zum Registrierungsprogramm für Reisende. GEM. AUSCH., VORSITZ Schengen: wenn möglich erstes Halbjahr 2012 Eurosur: wenn möglich Anfang 2013 KOM Sommer 2012 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 12

2. Verhütung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung durch Gewährleistung strenger und effizienter Kontrollen an den Außengrenzen. Verstärkung der Sicherheit und Kontrolle an den Schengen- Außengrenzen. Anwendung der FRONTEX- A: Vorlage des ersten regelmäßigen Berichts der Kommission an das Europäische Parlament über das Funktionieren der Schengen-Zusammenarbeit und die Anwendung des Schengen-Besitzstands und an den Rat. KOM Mai 2012 Verordnung Bessere Zusammenarbeit zwischen Agenturen untereinander und zwischen Agenturen und Mitgliedstaaten. Umfassende Nutzung der Angaben von beförderten Personen gemäß der Richtlinie 2004/82/EG durch die Mitgliedstaaten. Verstärkte Ermittlung illegaler Einwanderungsrouten im Schengen-Raum B: Koordinierung und Organisation gemeinsamer Maßnahmen durch FRONTEX und Verbesserung ihrer Zusammenarbeit mit anderen Agenturen und den zuständigen Grenzkontrollbehörden sowie Umsetzung der neuen FRONTEX-Verordnung. C: Die Mitgliedstaaten sollten, wenn dies sachdienlich ist, in Einklang mit der Richtlinie 2004/82/EG die Angaben von beförderten Personen zur Verbesserung der Grenzkontrollen und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung nutzen. D: Derzeit findet eine externe Evaluierung der Richtlinie 2004/82/EG (erweitere Fluggastdaten) statt. Die Ergebnisse sind den Mitgliedstaaten mitzuteilen. E: Entwicklung der Zusammenarbeit auf geeigneter Ebene mit den Herkunfts- und Transitländern bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung sowie von kriminellen Organisationen, die für die Schleusung von Migranten und Menschenhandel verantwortlich sind. F: Bessere Zusammenarbeit durch den Austausch von Informationen und bewährter Verfahren zur Ermittlung und Unterbindung illegaler Einwanderungsrouten im Schengen-Raum. FRONTEX fortlaufend MS keine Frist KOM 2012 MS, FRONTEX, EUROPOL fortlaufend MS, KOM fortlaufend 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 13

G: Bessere Zusammenarbeit zwischen den Agenturen, insbesondere zwischen FRONTEX, EASO und EUROPOL. Die Zusammenarbeit zwischen EUROPOL und FRONTEX sollte auch schwere Straftaten an den Außengrenzen betreffen. FRONTEX, EUROPOL, EASO fortlaufend 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 14

III. Strategischer Prioritätsbereich: Verhütung illegaler Einwanderung über die griechisch-türkische Grenze 1. Es ist sicherzustellen, dass wirksame Grenzkontrollen an der griechisch-türkischen Grenze durchgeführt werden. 2. Bekämpfung der illegalen Einwanderung über die Türkei in die EU. Bekämpfung illegaler Grenzübertritte, indem dafür Sorge getragen wird, dass effiziente Maßnahmen für die Aufspürung, die Abschreckung und den Aufgriff illegaler Einwanderer an der griechisch-türkischen Grenze getroffen werden. Ausbau der Kapazität in Griechenland durch Einführung nachhaltiger Maßnahmen zur Verringerung der illegalen Einwanderung. Effektive Zusage der türkischen Behörden, die illegale Einwanderung über die Türkei zu den EU-Außengrenzen zu unterbinden. A: Rascher Abschluss von Verhandlungen über eine Arbeitsvereinbarung zwischen den zuständigen Grenzkontrollbehörden und FRONTEX. B: Vollständige Umsetzung der Erkenntnisse aus den Schengenbewertungsberichten 2005 und 2010. C: Intensivere Überwachung des Schengen- Aktionsplans für Griechenland. D: Verstärkte Unterstützung für die Operationen Poseidon und Attica durch größere Beiträge der Mitgliedstaaten. E: Rasche Umsetzung des nationalen griechischen Aktionsplans für gelenkte Zuwanderung und Asylreform mit Schwerpunkt auf operativer Kapazität an der Grenze, insbesondere durch optimierte Synergien zwischen den einzelnen Beteiligten, einschließlich der EU-Task Force für Griechenland. A: Weiterhin Unterstützung der türkischen Behörden anhand der IPA und bilateraler finanzieller Mittel der MS zum Ausbau der Kapazität der Türkei zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Mai 2012 Griechenland Erkenntnisse von 2005 sind vor Ende 2012 umzusetzen. Erkenntnisse von 2010 fortlaufend. Rat fortlaufend FRONTEX, MS Juni 2012 November 2012 Griechenland, KOM, MS EASO KOM, MS fortlaufend fortlaufend B: Weiterhin Eintreten für die Reform des Grenz-, Migrations-, Asyl- und Visasystems in der Türkei. KOM fortlaufend 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 15

C: Entwicklung der Zusammenarbeit auf geeigneter MS, FRONTEX, Im Jahresverlauf 2012 Ebene zur Bekämpfung der organisierten EUROPOL Kriminalität, die die Schleusung von Migranten und den Menschenhandel begünstigt. Unterzeichnung und Abschluss des Rückübernahmeabkommens EU-Türkei. Intensivierung der trilateralen Zusammenarbeit zwischen Griechenland, Bulgarien und der Türkei beim gemeinsamen Grenzmanagement und der polizeilichen Zusammenarbeit. D: Fortsetzung und Intensivierung des am 15. März 2012 mit der Türkei aufgenommenen Dialogs im JI- Bereich. E: Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen EUROPOL und der türkischen Polizei. F: FRONTEX sollte ihr jüngst ausgeweitetes Mandat umfassend nutzen und ihre operative Zusammenarbeit mit den zuständigen Grenzkontrollbehörden der Türkei verstärken. G. Einrichtung eines trilateralen gemeinsamen Kontaktzentrums für Polizei-, Grenzschutz- und Zollzusammenarbeit zwischen der Hellenischen Republik und der Republik Türkei in Koordnation mit FRONTEX und EUROPOL im Rahmen ihres jeweiligen Mandats. H: Bessere Zusammenarbeit mit den zuständigen türkischen Behören, um die Umsetzung der Projekte für eine Durchbeförderung mit Begleitung bzw. für eine unterstützte freiwillige Rückkehr durch die Türkei sicherzustellen. COM fortlaufend EUROPOL Frühjahr 2012 FRONTEX 2012 Bulgarien, Griechenland, Türkei 2012 MS, KOM fortlaufend 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 16

IV. Strategischer Prioritätsbereich: Effizientere Bekämpfung des Missbrauchs legaler Migrationswege 1. Verhütung einer Zunahme unbegründeter Asylanträge als direkte Folge der Einführung der Befreiung von der Visumpflicht für einen Drittstaat und Verringerung der Zahl der "Overstayers" im Schengen- Raum. 2. Bekämpfung und Verhütung der auf eine Visaliberalisierung zurückzuführenden illegalen Einwanderung. Verringerung der Zahl der unbegründeten Asylanträge aus Drittstaaten, die von der Visumpflicht befreit sind. Verringerung der Zahl illegaler Arbeitnehmer. A: Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen auf die Migration und die Risiken für die innere Sicherheit der EU vor Aufnahme eines Dialogs über eine Visaliberalisierung mit Drittstaaten. B: Bewertung des Funktionierens bestehender Rückübernahmeabkommen mit potenziellen von der Visumpflicht befreiten Drittstaaten vor Aufnahme eines Dialogs über eine Visaliberalisierung. C: Fortgesetzte Überwachung der Auswirkungen der derzeitigen Befreiung von der Visumpflicht mithilfe von FRONTEX und EASO im Rahmen ihres jeweiligen Mandats und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Drittstaaten. A: Politische Einigung über den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Visa- Verordnung 539/2011, mit der im Fall eines plötzlichen und beträchtlichen Missbrauchs von Asylverfahren ein Mechanismus für eine rasche und zeitweilige Aussetzung der Befreiung von der Visumpflicht für einen Drittstaat eingerichtet werden kann. B: Einsatz beschleunigter Verfahren und rascher Rückführungen unter uneingeschränkter Beachtung der EU- und internationaler Standards betreffend offenkundig unbegründete Anträge bei Missbrauch der Visaliberalisierung. C: Abgestufte Schritte zur Visaliberalisierung mit ausgewählten Drittstaaten unter uneingeschränkter Beteiligung des Rates auf Einzelfallbasis. KOM, fortlaufend FRONTEX, EASO, EUROPOL KOM, MS fortlaufend KOM, MS, FRONTEX, EASO fortlaufend Rat und EP erstes Halbjahr 2012 MS fortlaufend KOM und Rat fortlaufend KOM und Rat fortlaufend 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 17

D. Sicherstellen, dass Visaliberalisierungs-Prozesse sich auf Fortschritte in den betroffenen Drittstaaten stützen, der Rat daran beteiligt wird und dass sie nicht automatisch sind. 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 18

V. Strategischer Prioritätsbereich: Gewährleistung und Schutz der Freizügigkeit durch Verhinderung des Missbrauchs durch Drittstaatsangehörige 1. Besseres Verständnis des Missbrauchs der Freizügigkeitsrechte durch Drittstaatsangehörige sowie der organisierten Kriminalität mit dem Ziel einer Begünstigung der illegalen Einwanderung". Erhebung, Analyse und Austausch von Daten über den Betrug und den Missbrauch auf EU-Ebene. Einigung über eine gemeinsame Methode für die Datenerhebung bei der Konsultation der EMN- Studie über "Missbrauch des Rechts auf Familienzusammenführung: Scheinehen und falsche Elternschaftserklärungen" ("Misuse of the Right to Family Reunification: Marriages of Convenience and False Declarations of Parenthood"). Bessere Verbreitung von Informationen, Erkenntnissen und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten zur Abschreckung vor und zur Untersuchung des Missbrauchs von Freizügigkeitsrechten. A: Verbesserung des Verständnisses des möglichen Missbrauchs des Rechts auf Familienzusammenführung, mit dem die Mitgliedstaaten angesichts der Ergebnisse der EMN- Studie "Missbrauch des Rechts auf Familienzusammenführung: Scheinehen und falsche Elternschaftserklärungen" ("Misuse of the Right to Family Reunification: marriages of convenience and false declarations of parenthood" konfrontiert sind.). B: Prüfung der Frage, ob und inwieweit EUROPOL im Einklang mit seinem Mandat Daten über die Begünstigung von Scheinehen durch organisierte kriminelle Gruppierungen und Fälschung von EU- Dokumenten innerhalb des Bereichs der EU- Prioritäten zur Bekämpfung der Kriminalität erheben könnte. C: Prüfung der Frage, wie Daten über Fälschung von EU-Dokumenten und Schlepper, die an den Außengrenzen der EU aufgespürt werden, besser erhoben und analysiert werden können. D: Ermittlung wünschenswerter EU-Aktionen zur Bekämpfung von Missbräuchen und auch weiterhin Unterstützung zur Bekämpfung von Menschenhandel und organisierter Kriminalität mit dem Ziel einer Begünstigung der illegalen Einwanderung. E: Effektiver Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen zur Aufdeckung von Scheinehen und Fälschung von EU-Dokumenten. F: Weiterentwicklung der derzeitigen Arbeit der nationalen Kontaktstellen, die im Rahmen der FREEMO-Expertengruppe eingerichtet wurden, und Ausarbeitung eines Handbuchs über Scheinehen, einschließlich Richtkriterien als Hilfestellung bei der Ermittlung von Scheinehen. KOM, MS Mai 2012 Vorsitz, KOM, EUROPOL MS, KOM, FRONTEX 2012 2012 KOM, MS fortlaufend Vorsitz, KOM fortlaufend MS, KOM fortlaufend 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 19

G: Erwägung der Inanspruchnahme der Europol- Expertenplattform als Forum für den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen. MS fortlaufend Verbesserung des Informationsaustauschs innerhalb der Mitgliedstaaten (zwischen Behörden mit Zuständigkeit für die Eintragung von Ehen, den sozialen und rechtlichen Schutz von Kindern, Entscheidungen über Anträge auf Niederlassung, die Gewährung von Sozialleistungen und Arbeitsämter). H: Umfassende Nutzung der nationalen Kontaktstellen, die im Rahmen der FREEMO-Expertengruppe in den Mitgliedstaaten für Anfragen in Einzelfällen errichtet wurden. MS fortlaufend 2. Vorbeugung der Erschleichung und Ausübung der Freizügigkeitsrechte durch Drittstaatsangehörige Ermittlung und Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch. Sicherstellung, dass in der EU A: Umsetzung verstärkter Sicherheitsstandards für verwendete Reisedokumente, einschließlich Ausstellung und (Aufenthaltsdokumente usw.), zusammen mit EU-Dokumente für den legalen Aufenthalt Validierung, Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen, verbesserter Ausgangsdokumente (Aufenthaltsdoku- sicheren Ausstellungsverfahren auf der Grundlage mit besonderem Schwerpunkt auf mente usw.), einschließlich der Fähigkeit zur Personalausweisen und Aufenthaltsdokumentestaatsangehörigen und Hinarbeiten auf gemeinsame Erfassung biometrischer Merkmale bei Dritt- Validierungsstandards für die Grenz- und Inlandskontrollen. B: Verbesserung der Sicherheit von Anwendungsund Ausstellungsverfahren für Identitäts-/EU- Dokumente. MS, KOM, Ausschuss "Artikel 6" Vorsitz, KOM, MS 2012 2012 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 20

VI. Strategischer Prioritätsbereich: Verstärkte Steuerung der Migration, einschließlich Zusammenarbeit bei den Rückführungspraktiken 1. Sicherstellung, dass alle Mitgliedstaaten über effiziente Migrationssteuerungssysteme verfügen, damit sie für fluktuierenden Migrationsdruck gerüstet sind. 2. Maximierung des Potenzials eines gemeinsamen Ansatzes der EU im Bereich der freiwilligen Rückkehr und der Zwangsrückkehr, im Einklang mit dem geltenden EU- Besitzstand. Einrichtung eines nachhaltigen und glaubwürdigen politischen Ansatzes der EU für die Migrationssteuerung und Sicherstellung, dass Notfallmaßnahmen für unerwartete Migrationsströme bereitstehen. Entwicklung eines Frühwarnsystems auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhaltnen Daten. Anhebung der Zahl der Rückführungen illegaler Migranten und Entwicklung einer raschen, nachhaltigen und wirksamen Rückführung auf der Grundlage eines gemeinsamen Ansatzes der EU, einschließlich wirksamerer gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen. A: Sicherstellung, dass die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Asyl und Migration umfassend angewandt werden, einschließlich der Rückführungsrichtlinie und der Richtlinie über Sanktionen gegen Arbeitgeber. Dies wird auch den effizienten und wirksamen Betrieb der Einwanderungssysteme erleichtern, einschließlich Behandlung und Rückführung illegaler Migranten. B: Sicherstellung, dass statistische Daten und Analysen verfügbar sind. C: Das EASO wird ein Frühwarnsystem auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten erhaltenen Daten entwickeln, das maßgeschneiderte Hilfen für die Asylsysteme der Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Kapazitätenaufbau enthält. D: Aufmerksame Überwachung der Entwicklungen hinsichtlich Migrationsbewegungen aus Syrien. A: Sicherstellung, dass die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Migration und Asyl umfassend umgesetzt werden und eine effiziente und wirksame Rückführung erleichtern. B: Sicherstellung, dass die Mitgliedstaaten bewährte Verfahren zur freiwilligen Rückkehr und Zwangsrückkehr austauschen, und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren dieses Bereichs. C: Verbesserung der operativen Zusammenarbeit bei gemeinsamen Rückführungsmaßnahmen. MS fortlaufend KOM, MS, EASO, FRONTEX MS, EUROSTAT, KOM fortlaufend Ende 2012 EASO erstes Halbjahr 2012 KOM, MS 2012-2013 MS, FRONTEX, IOM Synthese des Vorsitzes im Juni 2012 AG Migration (Rückführung) MS, FRONTEX fortlaufend Vorsitz fortlaufend 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 21

D: Fragenkatalog des Vorsitzes und Synthese über einen möglichen gemeinsamen Ansatz der EU und bewährte Verfahren. E: Unterstützung durch FRONTEX bei FRONTEX fortlaufend Kapazitätenaufbau, Koordinierung und Organisation gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen. F: Die Mitgliedstaaten unterrichten FRONTEX MS, FRONTEX fortlaufend regelmäßig über ihren Bedarf an Unterstützung oder Koordinierung durch die Agentur. FRONTEX sollte einen fortlaufenden Einsatzplan entwickeln, um den Mitgliedstaaten die erforderliche operative Unterstützung zu bieten. G: FRONTEX sollte einen Verhaltenskodex für FRONTEX 2012 Rückführungen erstellen. H: FRONTEX sollte die Zusammenarbeit mit den FRONTEX fortlaufend Behörden von Drittstaaten zu bewährten Verfahren für den Erwerb von Reisedokumenten und für die Rückführung verstärken und dem Rat und dem FRONTEX-Verwaltungsrat regelmäßig über die erzielten Ergebnisse Bericht erstatten. I: Unterstützung von Programmen zur freiwilligen Rückkehr, Verbesserung der operativen Zusammenarbeit bei Programmen zur unterstützten freiwilligen Rückkehr. MS, KOM fortlaufend 8714/1/12 REV 1 lh/gha/ib 22