Referent Ing. Michael Reisel Leiter der Gruppe Eigenheime

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Dämmen und/oder Kesseltauschen? Dr. Horst Steinmüller Dipl.Ing.(FH) Markus Schwarz PMSc. Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz

Transkript:

in Niederösterreich Referent Ing. Michael Reisel Leiter der Gruppe Eigenheime 1 Historischer Überblick - 1908 Kaiser Franz Josef Jubiläumsfonds und staatlicher Wohnfinanzierungsfonds (1910 zur Linderung der Wohnungsnot durch rasche Zunahme der Bevölkerung, besonders in Städten) - 1919 Wiedereinführung des staatlichen Wohnungsfürsorgefonds nach dem 1. Weltkrieg - 1921 Bundes-, Wohn- und Siedlungsfonds (aktiv bis 1967) insgesamt wurden rund 170.000 Wohnungen gefördert - 1948 Wohnhauswiederaufbau Fonds (aktiv bis 1967) aufgrund Kriegszerstörung wurden rund 200.000 Wohnungen gefördert - 1952 Einführung eines Wohnbauförderungsbeitrages (Zweckbindung) 2 1

Historischer Überblick - 1954 Wohnbauförderungsgesetz mit 1.1.55 Vollziehung Landessache - 1968 Wohnbauförderungsgesetz mit 1.1.68 Vollziehung Landessache - 1970 Wohnungsverbesserungsgesetz - 1982 1983 Bundessonderwohnbauprogramme - 1984 Wohnbauförderungsgesetz mit 1.1.85 Wohnhaussanierungsgesetz mit 1.1.85 1988 Verländerung der Wohnbauförderung 3 Historischer Überblick - 1955 Wohnbauförderungsfonds für das Bundesland Niederösterreich mit diversen Statuten - 1989 NÖ Wohnungsförderungsgesetz mit Verordnungen - 2005 NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 mit Richtlinien schlankes Gesetz 20 Paragrafe mit Richtlinienkompetenz http://www.noe.gv.at/bilder/d49/noe_wfg_2005_neu.pdf - 2011 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 http://www.noe.gv.at/bilder/d51/richtlinien2011undbeilagen.pdf 4 2

http://www.noe.gv.at/bilder/d59/broschuere_eh.pdf http://www.noe.gv.at/bilder/d59/broschuere_ehs.pdf?23755 5 http://www.noe.gv.at/bauen-wohnen/bauen- Neubau/Wohnbaufoerderung-Wohnungsbau.html http://www.noe.gv.at/bauen-wohnen/sanieren- Renovieren/Wohnbaufoerderung-Wohnungssanierung.html 6 3

Klimaschutz in der Wohnbauförderung Kyotoziele 2008-2012 EU: EPBD im Baurecht verankert (OIB RL 6) NÖ Klimaprogramm 2004 2020 (bereits 3. Programm) Art. 15a B-VG Vereinbarung 2009 7 Wohnungsbestand in Niederösterreich nach Eigenheimen und Wohnungen: nach Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude Ein- und Zweifamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Wohneinheiten 484.700 220.200 Prozent 69,0 31,0 8 4

Geförderter Wohnbau Maßnahmen Neubau - Eigenheime Einführung eines Energieausweises im Neubau: Jänner 2002 Mindestenergiekennzahl (HWB) von 60 kwh/m².a Stufenweise Absenkung bis 2004 auf 50 kwh/m².a Parallelführung bis 2004 (Altmodell) ab 1.1.2004 Energieausweisverpflichtung 50 kwh/m².a Mindestenergiekennzahl (HWB) 36 kwh/m².a Innovatives klimarelevantes Heizsystem ab 1.1.2010 9 Geförderter Wohnbau Maßnahmen Sanierung - Eigenheime Einführung eines Energieausweises in der Althaussanierung: Jänner 2003 Mehrförderung abhängig von der thermischen Verbesserung der Gebäudehülle Besserförderung für biogene und Alternativenergieheizungsanlagen ab 1.1.2006 Einführung der 100-Punkte-Sanierung ab 1.1.2012 Gesamtpunktesumme förderbar (über 100 % möglich) 10 5

11 Förderung für Eigenheime, Reihenhäuser und Wohnungen im Geschoßwohnbau http://www.noe.gv.at/bauen-wohnen/bauen- Neubau/Wohnbaufoerderung-Eigenheim.html 12 6

Was wird gefördert? Eigenheime: (Selbsterrichtung) Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen und Reihenhäuser/Wohnungen: (Ersterwerb vom Bauträger) im Geschoßwohnbau mit mindestens 3 Wohnungen, über mehrere Geschoßebenen verteilt, Reihenhäuser und gereihte Eigenheime. 13 Förderungsvoraussetzungen für die Basisförderung Mindeststandard beim Heizwärmebedarf In Abhängigkeit von der Gebäudegeometrie (A/V-Verhältnis) ist die Unterschreitung einer bestimmten Energiekennzahl erforderlich. Einbau eines innovativen klimarelevanten Heizsystems Kurz gesagt: Heizen mit festen biogenen Brennstoffen, Wärmepumpen oder Fernwärme. Einbau einer Solar- oder Photovoltaikanlage Die Heizung ist grundsätzlich mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage zu kombinieren. 14 7

Förderungszusammensetzung Basisförderung (1 Punkt = 300,--) 100-Punkte-Haus/Reihenhaus 100-Punkte-Wohnung Basis: Energieausweis nach NÖ Bauordnung und + Nachhaltigkeitspunkte + Familienförderung + Bonus Lagequalität 15 Wie wird gefördert? Darlehen Laufzeit: 27,5 Jahre Verzinsung: 1 % grundbücherliche Sicherstellung vor Höchstbetragspfandrechten Hauptwohnsitz aller Eigenheim-/Wohnungs-/Reihenhausbenützer (auch Ehepartner/Partner in Lebensgemeinschaften) Auszahlung: in Etappen je nach Baufortschritt Rückzahlung: beginnend nach gänzlicher Auszahlung (zum zweitnächsten Rückzahlungsstichtag) 16 8

Wer kann ansuchen? Natürliche Personen - die, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder - Gleichgestellte und - EigentümerInnen eines Baugrundes oder Bauberechtigte (Baurechtseinlage) sind. 17 Ortskernbelebungsmaßnahmen Bereits bestehende Förderanreize zur Stärkung von Ortskernstrukturen 18 9

Bonus Lagequalität bis zu 15 Punkte gekuppelte Bauweise (5 Punkte): 1.500,-- Gebäude auf zwei Bauplätzen an der gemeinsamen Grundstückgrenze aneinander gebaut oder Doppelhäuser, Reihenhäuser auf einem Bauplatz geschlossene Bebauungsweise (15 Punkte): 4.500,-- Gebäude von seitlicher zu seitlicher Grundstückgrenze gebaut Zentrumszone (15 Punkte): 4.500,-- im Flächenwidmungsplan ausgewiesen Baulandkerngebiet (15 Punkte): 4.500,-- im Flächenwidmungsplan ausgewiesen 19 Bonus Lagequalität bis zu 15 Punkte Nachverdichtung (15 Punkte): 4.500,-- Die Schaffung von bis zu zwei neuen Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden durch Auf-, Zu-, Um- und Einbauten. Die Schaffung von bis zu zwei neuen Wohneinheiten als Ersatz für den Gebäudebestand auf der Bauparzelle; der Abbruch darf max. 2 Jahre zurück liegen (Nachweis erforderlich). 20 10

Gültigkeit: ab 1. Dezember 2016 befristet bis: 31. Dezember 2017 21 Ziel dieser Förderaktion Eine Verbesserung der Wohnsituation beim Gebäudebestand in den historisch gewachsenen Ortskernen aller Gemeinden im Waldviertel. 22 11

Welche Gemeinden werden gefördert? Die Sonderaktion gilt in den Gemeinden der politischen Bezirke: Bezirk Gmünd Bezirk Horn Bezirk Krems/Land Bezirk Waidhofen a.d. Thaya Bezirk Zwettl und der Stadtgemeinde Krems a.d. Donau SOWIE 23 Welche Gemeinden werden gefördert? in den Gemeinden des Bezirks Melk nördlich der Donau Artstetten-Pöbring Dorfstetten Hofamt Priel Klein-Pöchlarn Leiben Marbach an der Donau Maria Taferl Münichreith-Laimbach Nöchling Persenbeug-Gottsdorf Pöggstall Raxendorf St. Oswald Weiten Yspertal Emmersdorf an der Donau 24 12

Sonderaktion Ortskernbelebung Waldviertel Eigenheimförderung Förderungsvoraussetzung: Das Eigenheim/die Wohneinheit muss im Ortskern des jeweiligen Ortes errichtet werden. Grundlage: Bestätigung durch die NÖ Regional GmbH in Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Förderung zusätzlich 5.000,-- 25 Beispiel: Ausgangssituation Familie mit 2 Kindern lebt seit 3 Jahren in NÖ Vater ist Arbeitnehmer Errichtung eines Eigenheimes im Ortskern (geschlossene Ortsstruktur) Energiekennzahl (HWB) 34 kwh/m².a Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ökologische Baustoffe Gartengestaltung Beratung und Berechnung - Energieausweis 26 13

Beispiel: Ergebnis Gesamtpunkteanzahl: 95 x 300,--/Punkt = 28.500,-- Familienpaket: Jungfamilie + 2 Kinder = 23.000,-- Arbeitnehmerförderung = 2.500,-- Lagequalität geschlossene Ortskernstruktur = 4.500,-- Lagequalität Ortskernbelebung = 5.000,-- Ergebnis der Förderungsberechnung: Darlehen von insgesamt 63.500,-- 27 28 14

Energetische Sanierung Verringerung des Energieverbrauches weniger Treibhausgase werden ausgestoßen Qualitätsverbesserung Ihres Eigenheimes Steigerung des Wohlgefühls und der Gesundheit Somit erreichen Sie eine behagliche, gesunde und leistbare Wohnqualität. 29 Eigenheimsanierung Sanierungsmaßnahmen MIT Energieausweis Dachsanierung Wärmeschutz - oberste Geschoßdecke - Dachschräge (bei ausgebauten Dachgeschoßen) - Kellerdecke - erdanliegender Fußboden und Wände - Außenwände - Fenster und Außentüren Fassadensanierung (nur bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden) Fenstersanierung (nur bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden) Nachverdichtung beim Gebäudebestand - Schaffung von bis zu 2 neuen Wohneinheiten 30 15

Eigenheimsanierung Sanierungsmaßnahmen MIT Energieausweis klimarelevante Heizungssysteme - biogene Heizungsanlagen (Pellets, Hackschnitzel, Stückholz) - biogene Fernwärmeanschlüsse - elektrische Wärmepumpensysteme (Sole, Luft) klimarelevante Warmwassersysteme - Solaranlagen mit und ohne Heizungseinbindung - Warmwasserwärmepumpen (Sole, Luft) Photovoltaikanlagen (mindestens 2 kw peak ) Wohnraumlüftungssysteme Sicherheitseinrichtungen - elektronische Anlagen (Alarmanlagen) - mechanischen Schutz (Sicherheitstüren, Sicherheitsfenster) 31 Eigenheimsanierung Sanierungsmaßnahmen OHNE Energieausweis Hochwasserschutzmaßnahmen - Instandsetzungsarbeiten nach Hochwässern - Präventivmaßnahmen Trockenlegungsarbeiten Maßnahmen für die Barrierefreiheit des Eigenheimes Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse (behindertengerecht) - Auffahrtsrampen - Sanitäranlagen (Bad, WC) - Treppenlift - Aufzüge 32 16

Wie funktioniert die Eigenheimsanierung? nur für natürliche Personen Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einer Ausleihung (Darlehen/Kredit) in Höhe von 3 % über die Dauer von 10 Jahren 33 förderbare Gebäude Wohngebäude bis 500 m² Nutzfläche (Bestand) Wohnungen in Mischgebäuden (Geschäfte + Wohnungen) Reihenhäuser im Wohnungseigentum 34 17

Ortskernbelebungsmaßnahmen Bereits bestehende Förderanreize zur Stärkung von Ortskernstrukturen 35 Ortskernbelebungsmaßnahmen zusätzliche Wohnungen zu einem Gebäudebestand 15 Förderpunkte: Ein-, Zu- oder Aufbauten zu bestehenden Wohngebäuden Ein-, Zu- oder Aufbauten zu bestehenden Nichtwohngebäuden Neuschaffung von max. 2 Wohnungen durch Generalsanierung bei allen Gebäudetypen möglich, ausgenommen Kleinstgebäude (z.b. Gerätehütten, Kleingaragen ) 36 18

Höchstausmaß der Förderung Wie hoch kann gefördert werden? 500,--/m² Nutzfläche = anerkennbare Sanierungskosten Höchstförderbare Nutzfläche 130 m² pro Wohnungseinheit (aliquote Endabrechnung) Förderung gilt für 10 Jahre! 37 Ankaufsförderung Was? Erwerb von Eigenheimen in Verbindung mit einer thermischen Gesamtsanierung Wie? 3 % Zuschuss zu einer Ausleihung von höchstens 20.000,-- 3 % Zuschuss zu einer Ausleihung von höchstens 25.000,-- Wann? bei Jungfamilie (neu seit 1. Juli 2016) Ankauf des Objektes, maximal 3 Jahre vor Antragstellung 38 19

Gültigkeit: ab 1. Dezember 2016 befristet bis: 31. Dezember 2017 39 Ziel dieser Förderaktion Eine Verbesserung der Wohnsituation des Gebäudebestandes in den historisch gewachsenen Ortskernen aller Gemeinden im Waldviertel. 40 20

Welche Gemeinden werden gefördert? Die Sonderaktion gilt in den Gemeinden der politischen Bezirke: Bezirk Gmünd Bezirk Horn Bezirk Krems/Land Bezirk Waidhofen a.d. Thaya Bezirk Zwettl und der Stadtgemeinde Krems a.d. Donau SOWIE 41 Welche Gemeinden werden gefördert? in den Gemeinden des Bezirks Melk nördlich der Donau Artstetten-Pöbring Dorfstetten Hofamt Priel Klein-Pöchlarn Leiben Marbach an der Donau Maria Taferl Münichreith-Laimbach Nöchling Persenbeug-Gottsdorf Pöggstall Raxendorf St. Oswald Weiten Yspertal Emmersdorf an der Donau 42 21

Sonderaktion Ortskernbelebung Waldviertel Eigenheimsanierungsförderung Förderungsvoraussetzung: Das Gebäude muss angekauft werden, sich im Ortskern des jeweiligen Ortes befinden und saniert werden. Grundlage: Bestätigung durch die NÖ Regional GmbH in Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Förderangebot: die bestehende Ankaufsförderung erhöht sich um 5.000,-- 43 Beispiel Annahme - Ankauf eines Wohnhauses im Ortskern (max. 25.000,-- anstatt 20.000,--) - Wohnnutzfläche 160 m² - Dämmung der Gebäudehülle - Verbesserung der Energiekennzahl um 75 % - Einbau einer Wärmepumpe - Investitionssumme: 60.000,-- Basis Energieausweis am tatsächlichen Standort bei Erreichen einer Verbesserung von Punkte 60 % 70 + Nachhaltigkeit Punkte Wärmepumpe 20 Beratung, Berechnung (insbesondere Energieausweis) 1 SUMME 91 44 22

Beispiel - Ergebnis förderbares Nominale 60.000,-- / 160 m² x 130 m² = 48.750,-- zu bezuschussendes Darlehen 48.750,-- x 91 % = 44.363,-- Ankaufsförderung max. 25.000,-- Summe des zu bezuschussenden Darlehens 69.363,-- jährlicher Zuschuss (3 % von 69.363,--) 2.081,-- (gerundet) Gesamtzuschuss für 10 Jahre 20.810,-- (gerundet) 45 23