Ausblick 2012 und News aus der Förderpraxis
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- Kurt Schuster
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1 NÖ WOHNUNGSFÖRDERUNGSRICHTLINIEN 2011 Ausblick 2012 und News aus der Förderpraxis 1
2 2
3 Förderungstabelle 2012 Tabelle für Eigenheime 1 Punkt = 300,-- für Ansuchen ab : EKZ in kwh/m²a A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0, Punkte 80 Punkte 13 Abs. 5 Ausnahmeregelung möglich wie folgt 3
4 Ausnahmeregelung ab % Überschreitung des HWB bei A/V Verhältnis 0,8 oder mehr möglich wenn: thermische Solaranlage zur Raumheizung solarer Deckungsanteil mindestens 15 % des errechneten HWB ODER mindestens 2 kw peak Photovoltaikanlage Wenn eine der beiden Anlagen installiert wird, wäre ein HWB von 40 kwh/m².a,bei A/V 0.80 möglich. 4
5 PLUS Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit Punkte Heizungsanlage mit erneuerbarer Energie bzw. biogene Fernwärme 20 alternativ dazu monovalente Wärmepumpenanlagen oder (15) Anschluss an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelungsanlagen alternativ dazu raumluftunabhängige Einzelöfen (5) kontrollierte Wohnraumlüftung 7 ökologische Baustoffe bis zu 15 Sicherheitspaket bis zu 5 Beratung, Berechnung (insbesondere Energieausweis) 1 begrüntes Dach bis zu 5 Garten- Freiraumgestaltung, Regenwassernutzung 3 Barrierefreiheit 10 Solaranlage oder Wärmepumpenanlage zur Warmwasserbereitung 5 Solaranlage für Warmwasserbereitung und Zusatzheizung 10 Photovoltaikanlage 15 5
6 Passivhäuser - Solarverpflichtung Wenn bei einem Passivhaus ein wassergeführtes klimarelevantes Heizsystem eingebaut wird, dann gilt die Solarverpflichtung analog der EH Förderung (siehe Broschüre Seite 13). - Einzelöfen - Speicheröfen - Specksteinöfen - Kachelöfen sind davon nicht betroffen! Wenn der Heizwärmebedarf nur über das Lüftungssystem abgedeckt wird, entfällt die Solarverpflichtung! 6
7 Bauträgerprojekte Definitionen Anlassbezogene Begriffsdefinitionen: Reihenhaus lt. NÖ Bautechnikverordnung 1 Begriffsbestimmungen Ist ein Wohngebäude mit 1. reihenartig, nicht übereinander angeordneten Wohnungen (einschließlich Keller und Dachboden) 2. höchstens 3 Geschoßen mit Aufenthaltsräumen über dem anschließenden Gelände 3. jeweils eigenen Wohnungseingängen unmittelbar vom Freien Ein- oder Zweifamilienhaus lt. NÖ Bautechnikverordnung 1 Begriffsbestimmungen Ist ein Wohngebäude mit einer oder zwei Wohnungen und höchstens 2 Hauptgeschoßen. Wohngebäude lt. NÖ Bauordnung 4 Z. 7 Ist ein Gebäude, das ganz oder überwiegend zum Wohnen genutzt wird. 7
8 Bauträgerprojekte Definitionen Anlassbezogene Begriffsdefinitionen: Eigenheim: Definition NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 Ein Eigenheim ist ein Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen. Ein- oder Zweifamilienhaus lt. NÖ Bautechnikverordnung 1 Begriffsbestimmungen Ist ein Wohngebäude mit einer oder zwei Wohnungen und höchstens 2 Hauptgeschoßen. Wohnhaus Definition NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 Ein Wohnhaus ist ein Gebäude, das baubehördlich zumindest teilweise für Wohnzwecke bewilligt ist. Wohngebäude lt. NÖ Bauordnung 4 Z. 7 Ist ein Gebäude, das ganz oder überwiegend zum Wohnen genutzt wird. 8
9 Definitionen für 2012 Bis zu 2 Wohneinheiten baubewilligt Energiekennzahl 36 kwh/m².a bei A/V 0,8 Einfamilienhaus Zweifamilienhaus 1. WE 100 % 2.WE +40 % 1. WE 100 % 2. WE: nur nahe stehende Personen EH-NEU 100% EH-NEU 100% + 40% Grundstück Grundstück 9
10 Definitionen für 2012 Bis zu 2 Wohneinheiten baubewilligt Energiekennzahl 36 kwh/m².a bei A/V 0,8 Doppelhaus mit 1 Trennwand Doppelhaus mit 2 Trennwänden 1. WE 100 % 2. WE +40 % 1. WE 100 % 2. WE 100 % Grundstück Wenn parifiziert 2x EH-NEU 100% möglich Mögliche Realteilung Grundstück 2 Trennwände Die EKZ ist Blockweise zu berechnen 10
11 Definitionen für 2012 Aneinander gereihte Einfamilienhäuser baulich von einander getrennt (vom Fundament bis inkl. Dach) 5 x Eigenheim Grundstück Die EKZ ist Blockweise zu berechnen 11
12 NEU ab
13 förderbare Maßnahmen Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind sowohl Verbesserungsarbeiten als auch Erhaltungsarbeiten: a) Dachsanierung b) Wärmeschutz oberste Geschoßdecke c) Wärmeschutz Fußboden d) Wärmeschutz Kellerdecke e) Wärmeschutz Dachschräge f) Vollwärmeschutzfassade g) Fassadensanierung (nur bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden) h) Fenstertausch i) Fenstersanierung (nur bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden) j) Trockenlegung k) Barrierefreiheit l) behindertengerechte Maßnahmen m) Wärmepumpe zur Heizung 13
14 förderbare Maßnahmen förderbar sind: n) Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung o) raumluftunabhängiger Einzelofen p) Heizung auf Basis biogener Brennstoffe (Holzprodukte) q) Fernwärmeanschluss r) thermische Solaranlagen s) Pufferspeicher t) Photovoltaikanlagen u) Wohnraumlüftung v) Instandsetzungsarbeiten nach Hochwässern w) Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz x) Sicherheitseinrichtungen (Einbruchsschutz) 14
15 Wohnungsvergrößerungen Nicht mehr förderbar!!! ausschließlich komplette Wohneinheiten durch Ein-, Auf-, Um- und Zubauten Bei Wohnungsein-, auf-, um- und zubauten können Rechnungen für bauliche Maßnahmen ohne Oberflächenendausführung anerkannt werden (Innentüren, Böden, Malerei, Tapeten, etc.) 15
16 Wohnungsneuschaffung (max. 2 WE) Zu welchen Gebäuden kann zugebaut werden? Nur zu bestehenden Gebäuden mit der Nutzung Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft Nicht mit EHS förderbare Wohnungen: - Zubauten zu Gerätehütten, - zu Garagen, - zu sonst. nicht näher definierte Nutzungen Zubauten müssen mit dem Gebäudebestand in Berührung stehen! Freistehende neue Wohneinheiten (Eigenheime) sind ausschließlich in der Eigenheimförderung förderbar!!! 16
17 Sanierungsobjekte für Sanierungsobjekte mit bis zu 500 m² bestehender und zu sanierender Wohnnutzfläche (gerechnet vom Gebäudebestand vor der Sanierung) Generalsanierungen: Wie viel von der Gebäudesubstanz muss bestehen bleiben? Mindestens die Grundaußenmauern des Gebäudes bzw. ein vollwertiger Raum (Wände, Boden, Decke) ACHTUNG: Wohnungen in Mehrfamilienwohnhäusern werden nicht mehr gefördert!!(ausnahme:behindertengerechte Massnahme,Heizung,Hochwasser) 17
18 Förderungstabellen ( 19 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011) Sanierungsmaßnahmen gemäß 1 Z. 11 Abs. 2, die die unten angeführten Mindestanforderungen nicht erreichen 25 Punkte ODER Basis Energieausweis am tatsächlichen Standort bei Erreichen einer Verbesserung von Punkte 40 % % % 90 ODER 18
19 Förderungstabellen ( 19 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011) oder bei Erreichen einer Energiekennzahl von 60 kwh/m².a bei A/V 0,8 bezogen auf eine Heizgradtagzahl von Kd/a (Referenzklima) oder bei Erreichen einer Energiekennzahl von 40 kwh/m².a bei A/V 0,8 bezogen auf eine Heizgradtagzahl von Kd/a (Referenzklima) 10 kwh/m².a Passivhausstandard bezogen auf eine Heizgradtagzahl von Kd/a (Referenzklima) Die Punkteanzahl ergibt sich aufgrund der jeweiligen Energiekennzahl in Abhängigkeit von Oberflächen-Volumsverhältnis (A/V Verhältnis) gemäß u.a. Tabelle. EKZ in kwh/m²a A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0, Punkte 70 Punkte 100 Punkte 19
20 Nachhaltigkeit Punkte Heizungsanlage mit erneuerbarer Energie bzw. biogene Fernwärme 20 alternativ dazu monovalente Wärmepumpenanlagen oder (15) Anschluss an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelungsanlagen alternativ dazu raumluftunabhängige Einzelöfen (5) kontrollierte Wohnraumlüftung 7 Barrierefreiheit 10 ökologische Baustoffe bis zu 15 Sicherheitspaket bis zu 3 Beratung, Berechnung (insbesondere Energieausweis) 1 Erstellung eines Gesamtkonzeptes 1 begrüntes Dach bis zu 4 Solaranlage oder Wärmepumpenanlage zur 5 Warmwasserbereitung Solaranlage für Warmwasserbereitung und Zusatzheizung 10 Photovoltaikanlage bis zu 15 Standortqualität Punkte Denkmalschutz 35 20
21 Nachhaltigkeitstabelle Erstellung eines Gesamtkonzeptes (1 Punkt) Unter Federführung der landesnahen Gesellschaft ECOPLUS und der Wirtschaftskammer NÖ werden Gesamtsanierungsberater ausgebildet und zertifiziert. Hiefür werden spezifische Schulungen abgehalten (auch die Wohnbauförderung ist Bestandteil) und nach Abschluss ein Zertifikat ausgestellt. Mit der Zertifizierung dürfen Gesamtsanierungskonzepte für interessierte Bauherrn (natürliche Personen, gemeinnützige Bauträger ) ausgestellt werden. Hiefür wird im Rahmen der Eigenheimsanierung 1 Punkt zuerkannt (der jeweilige Bezirkstechniker entscheidet ob dieses erstellte Gesamtsanierungskonzept abverlangt wird oder nicht). 21
22 Punkteermittlung NEU Sanierungsmaßnahmen gemäß 1 Z. 11 Abs Punkte PLUS Wenn Maßnahmen durchgeführt werden, die in der Nachhaltigkeitstabelle abgebildet sind, werden die entsprechenden Punkte aus dieser Tabelle zugeschlagen. 22
23 Bonus- und Basissanierung Grundlage: Gebäudedatenblatt C (NEU) Wenn thermische Maßnahmen durchgeführt werden, gibt es folgende Möglichkeiten: Bonussanierung: liegt dann vor, wenn laut Gebäudedatenblatt entweder eine mindestens 40 %-ige Verbesserung bzw. eine Mindestenergiekennzahl (AV abhängig) erreicht wird Broschüre Seite 8 Basissanierung: liegt dann vor, wenn laut Gebäudedatenblatt die Voraussetzungen für eine Bonussanierung nicht erreicht werden Broschüre Seite 9 23
24 Photovoltaikanlage bis zu 15 Punkte 15 Punkte: Werden dann zuerkannt, wenn die Photovoltaikanlage jede einzelne Wohnung über einen eigenen Zählpunkt versorgt (netzgekoppelte Anlage). 5 Punkte: Wenn die Photovoltaikanlage lediglich Allgemeinflächen des Hauses (z.b. Stiegenhaus, Waschküche) versorgt, werden pro Wohnung 5 Punkte zuerkannt. 24
25 Übergangsbestimmungen Solar / PV Gilt für Eigenheimförderung und Eigenheimsanierung: Die Punkte können nur für Ansuchen ab zuerkannt werden. NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien Abs. 3 Bei späteren Abänderungen von Ansuchen um Förderung der Errichtung oder der Sanierung von Eigenheimen (Abschnitt II, III NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005) können auch Punkte für Solaranlage oder Wärmepumpenanlage zur Warmwasserbereitung (5), Solaranlage für Warmwasser und Zusatzheizung (10) und Photovoltaikanlage (bis zu 15) zuerkannt werden. In der Eigenheimförderung muss für Ansuchen vor dem die Fertigstellungsmeldung vorliegen und kann daher z.b. eine Photovoltaikanlage nur mehr in der Eigenheimsanierung gefördert werden. In der Eigenheimsanierung werden Aufstockungen nach den alten Richtlinien behandelt, d.h. 50 % ohne Energieausweis bzw. zusätzliche 15 Punkte mit Energieausweis(max.100 Punkte) 25
26 Förderungstabellen ( 19 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011) Bei der Einzelbauteilsanierung an der thermischen Gebäudehülle sind folgende energetische Mindeststandards einzuhalten. Die Vorlage des Gebäudedatenblattes (Beilage C) ist erforderlich. Tabelle Einzelbauteilsanierung U-Wert-Vorgaben für Förderung der Sanierung einzelner Bauteile Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) 1,35 W/(m²K) Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) 1,10 W/(m²K) Außenwand 0,25 W/(m²K) Oberste Geschossdecke, Dach 0,20 W/(m²K) Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 0,35 W/(m²K) 26
27 Nachfolgende Folien gelten für: Eigenheimförderung und Eigenheimsanierungsförderung 27
28 Mindestgröße bei Solar- und PV-Anlagen Solaranlage zur Warmwasserbereitung - mindestens 4 m² Kollektorfläche - Warmwasserspeicher 300 l - Bi-, Multivalentspeicher, Frischwassermodule sind möglich Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung - mindestens 15 m² Kollektorfläche (12 m² bei Vakuumkollektoren) - Warmwasserspeicher 300 l - Bi-, Multivalentspeicher, Frischwassermodule sind möglich 28
29 Mindestgröße bei Solar- und PV-Anlagen Photovoltaikanlage im Zuge einer Heizungswärmepumpe - 2 kw peak installierte Leistung Photovoltaikanlage im Zuge einer Warmwasserwärmepumpe (COP 3,0) - 2 kw peak installierte Leistung 29
30 Solarverpflichtung Keine Solar-, Photovoltaikanlage ist erforderlich, wenn - keine Dachfläche von Süd-Ost bis Süd-West in entsprechender Größe und Neigung vorhanden ist - Verschattung durch Gebäude, Bewaldung, etc. gegeben ist - wenn die Wirtschaftlichkeit baulicher Maßnahmen aufgrund des Baufortschrittes zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht gegeben ist - wenn ein Wohnraumlüftungskompaktgerät mit Wärmerückgewinnung einschließlich Warmwasseraufbereitungsfunktion eingebaut wird 30
31 Ökologische Baustoffe Zertifizierte ökologische Baustoffe - Produktangebot wird leider immer weniger - leichtfertiger Umgang im Punktesystem (Neubau und Sanierung) - vielfach werden Punkte markiert, die nicht mit den beantragten Arbeiten übereinstimmen (z.b.: Vollwärmeschutz beantragt - Punkte für Ausbauplatten angekreuzt!!) - spätestens im Zuge der Endabrechnung kommt die Ernüchterung bei den Förderwerbern (Punkteverlust = Förderungsreduktion) - frustrierte Antragsteller 31
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