Referent. Ing. Michael REISEL. Technischer Leiter in der Abteilung Wohnungsförderung
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- Jutta Auttenberg
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1 Referent Ing. Michael REISEL Technischer Leiter in der Abteilung Wohnungsförderung 1
2 Änderung der NÖ WOHNUNGSFÖRDERUNGSRICHTLINIEN 2005 Beschlussfassung: 27. Jänner März 2009 (Konjunkturpaket) 2
3 INHALTSVERZEICHNIS Neuerungen Eigenheim-Sanierung bis Berechnungsbeispiele Eigenheim-Sanierung Neuerungen bei Heizkesseltausch bis Neuerungen bei Solar und Wärmepumpen bis Ausblick auf 20 bis 2012 bei Eigenheim-Sanierung, Solar und Wärmepumpen sowie Heizkesseltausch 3
4 4
5 Richtlinienänderungen für Ansuchen ab
6 Wie funktioniert die Eigenheimsanierung? Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einer Ausleihung in Höhe von 5 % über die Dauer von Jahren Alternativ dazu ab für thermische Gesamtsanierungen mit Energieausweis einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30 % der anerkannten Sanierungskosten höchstens jedoch ,-- pro Wohneinheit KONJUNKTURPAKET: ,-- nur bis ,-- vom bis
7 EINMALZUSCHUSS ab Direktzuschuss 30 %, maximal ,-- als Alternative zum gestützten Bankdarlehen bei Förderungen nach dem 0 Punkte Modell (2009 und 20) Einfamilienhaus, Wohnnutzfläche 130 m² saniert wird: Vollwärmeschutzfassade Fenstertausch Dämmung der obersten Geschoßdecke Dämmung der Kellerdecke Ökologische Baustoffe nur für 2009: statt ,--; max ,-- Gesamtbaukosten: ,-- Verbesserung = 50 % förderbares Darlehen: Basis Energieausweis 60 Punkte Ökologische Baustoffe 15 Punkte 75 Punkte förderbare Gesamtbaukosten ,-- Gesamtförderung 5 % auf Jahre (jährlich 1.800,--) ,-- oder alternativ dazu einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 30 % der förderbaren Gesamtbaukosten ist weiter gleich ,-- x 30 % ergibt Zuschussbetrag.800,-- 7
8 Förderungshöhe Einreichung ohne Energieausweis bis zu 50 % der anerkannten Sanierungskosten ausgenommen behindertengerechte Maßnahmen und Denkmalschutz (bis zu 0 %) Einreichung mit Energieausweis bis zu 0 % der anerkannten Sanierungskosten mit Punktesystem 8
9 0-Punkte-Sanierung Basis Energieausweis 1 Punkt = 1 % Förderung Verbesserung von 50 % oder mehr 60 % oder mehr 70 % oder mehr oder bei Erreichen einer Mindestenergiekennzahl von 70 kwh/m².a bezogen auf den Referenzstandort Tattendorf 60 Punkte 70 Punkte 80 Punkte 60 Punkte 9
10 0-Punkte-Sanierung 1 Punkt = 1 % Förderung Nachhaltigkeit Punkte Heizungsanlage mit erneuerbarer Energie bzw. biogene Fernwärme 25 alternativ dazu monovalente Wärmepumpenanlagen oder Anschluss an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelungsanlagen alternativ dazu raumluftunabhängige Kachelöfen (5) kontrollierte Wohnraumlüftung 5 alternativ dazu Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung 3 Solaranlage oder Wärmepumpenanlage 5 Barrierefreiheit ökologische Baustoffe bis zu 15 Sicherheitspaket bis zu 3 Beratung, Berechnung 1 Erstellung eines Gesamtkonzeptes 1 begrüntes Dach bis zu 4 (12) Punkte auf Basis Gestaltung Punkte Denkmalschutz 25 Die maximale Förderung ist bei 0 Punkten gegeben!
11 Zu-, Um-, Auf-, Einbauten ab wahlweise in der Eigenheimförderung oder in der Eigenheimsanierung Die Förderung ist möglich mit oder ohne Energieausweis 11
12 Einmalzuschuss Für Abwanderungsgemeinden wird der Zuschuss um 20 % erhöht maximal 2.400,-- Konjunkturpaket: für 2009 max ,-- Die Ankaufsförderung wird für Ansuchen ab von ,-- auf ,-- erhöht Der 5 %-ige Zuschuss zu einer Ausleihung bleibt aufrecht. 12
13 Rechenbeispiel 1 Energiekennzahl vor Sanierung: 240 kwh/m².a Energiekennzahl nach Sanierung: 60 kwh/m².a Verbesserung 75 % Sanierungsmaßnahmen: Vollwärmeschutzfassade: 16 cm ,-- Fenstertausch: Holz/Alu U w 0,8 W/m².k ,-- OG-Deckendämmung: 30 cm 3.500,-- KG-Deckendämmung: cm 3.500,-- Gesamtsanierungskosten: ,-- Punkte/Prozent: Verbesserung Berechnung ökologische Baustoffe Summe: 80 Punkte 1 Punkt 5 Punkte 86 Punkte 13
14 Rechenbeispiel 1 förderbare Baukosten: 86 % von ,-- = ,-- Gesamtförderung 5 % auf Jahre: 5 % von ,-- = 24.5,-- (jährlich 2.451,--) Alternative Einmalzuschuss: 30 % von ,-- = ,-- (befristet bis ) 14
15 Rechenbeispiel 2 Energiekennzahl vor Sanierung: 240 kwh/m².a Energiekennzahl nach Sanierung: 48 kwh/m².a Verbesserung 80 % Sanierungsmaßnahmen: Vollwärmeschutzfassade: 16 cm ,-- Fenstertausch: Holz/Alu Uw = 0,8 W/m².k ,-- OG-Deckendämmung: 30 cm 3.500,-- KG-Deckendämmung: cm 3.500,-- Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.000,-- Pelletsheizung + Solaranlage (16 m²) ,-- Gesamtsanierungskosten: ,-- Punkte/Prozent: Verbesserung 80 Punkte Pelletsheizung 25 Punkte Solaranlage (16 m²) 5 Punkte Berechnung 1 Punkt ökologische Baustoffe 5 Punkte Summe: 116 Punkte 15
16 Rechenbeispiel 2 förderbare Baukosten: 0 % (von 116 %) von max ,-- (130 m² x 660,--) = ,-- Gesamtförderung 6 % (Abwanderungsgemeinde) auf Jahre: 6 % von ,-- = ,-- (jährlich 5.148,--) Alternative Einmalzuschuss: 30 % von ,-- = ,-- max ,-- (mit 20 % Abwanderungsbonus) (befristet bis ) 16
17 Rechenbeispiel 2 Variante 1 Da 116 Förderpunkte erreicht werden, könnte die Solaranlage mittels Direktförderung gesondert gefördert werden!!! förderbare Baukosten: 0 % (von 111 %) von ,-- (130 m² x 660,--) = ,-- Gesamtförderung 6 % (Abwanderungsgemeinde) auf Jahre: 6 % von ,-- = ,-- (jährlich 5.0,--) Alternative Einmalzuschuss: 30 % von ,-- = ,-- max ,-- (mit 20 % Abwanderungsbonus) (befristet bis ) Zusätzlich: Direktförderung für Solaranlage (16 m²) 30 % von.000,-- = 3.000,-- (befristet bis ) 17
18 Rechenbeispiel 2 Variante 2 Da 116 Förderpunkte erreicht werden, könnte die Pelletsheizung mittels Direktförderung gesondert gefördert werden!!! förderbare Baukosten: 91 % von ,-- ( , ,--) = ,-- Gesamtförderung 6 % (Abwanderungsgemeinde) auf Jahre: 6 % von ,-- = ,-- (jährlich 4.204,--) Alternative Einmalzuschuss: 30 % von ,-- = ,-- max ,-- (mit 20 % Abwanderungsbonus) (befristet bis ) Zusätzlich: Direktförderung für Pelletsheizung 30 % von ,-- = 5.400,-- max ,-- (befristet bis ) 18
19 Rechenbeispiel 2 Variante 3 Da 116 Förderpunkte erreicht werden, könnte die Solaranlage und die Pelletsheizung mittels Direktförderung gesondert gefördert werden!!! förderbare Baukosten: 86 % von ,-- ( , ,--) = ,-- Gesamtförderung 6 % (Abwanderungsgemeinde) auf Jahre: 6 % von ,-- = ,-- (jährlich 3.457,--) Alternative Einmalzuschuss: 30 % von ,-- = ,-- max ,-- (mit 20 % Abwanderungsbonus) (befristet bis ) Zusätzlich: Direktförderung für Solaranlage (16 m²) - 30 % von.000,-- = 3.000,-- (befristet bis ) Zusätzlich: Direktförderung für Pelletsheizung - 30 % von ,-- = 5.400,-- max ,-- (befristet bis ) 19
20 Beispiele: Zusammenfassung Rechenbeispiel 2 0 Variante 1 0 Zuschuss Einmalzuschuss Direkt- Punkte Jahre 30%, max ,-- förderungen % (bis ) (bis ) (v. 116) , , (v. 111) , , ,-- (Solar) Variante , , ,-- (Pellets) Variante , , ,-- (Solar) 5.000,-- (Pellets) Variante 2 : max. Förderung!! (Einmalzuschuss) 20
21 21
22 WAS wird gefördert? SOLARANLAGEN Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung 30% bei bis zu 1.500, - mindestens 4m² Kollektorfläche - mindestens 300 l Warmwasserspeicher Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung und Zusatzheizung 30% bis zu 2.200, - mind. 15 m² Kollektorfläche bei Flach- Standard -Kollektoren - 12 m²/300 l bei Vakuumkollektoren) - mind. 300 l Warmwasserspeicher, Konjunkturpaket: - zwischen und nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 5.000,-- statt 2.200,-- - saldierte Rechnungen aus dem oben angeführten Zeitraum 22
23 WAS wird gefördert? Wärmepumpen bei Wärmepumpenanlagen zur Warmwasseraufbereitung 30 % bis zu 1.0, (gilt auch für Lüftungskompaktgeräte) bei Wärmepumpenanlagen zur Beheizung und allenfalls zur Warmwasseraufbereitung (monovalenter Heizbetrieb) 30 % bis zu 2.200, bei Wärmepumpenanlagen zur Beheizung und allenfalls zur Warmwasseraufbereitung Jahresarbeitszahl 4,0 (monovalenter Heizbetrieb) 30 % bis zu 2.950,-- Konjunkturpaket: - zwischen und nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 5.000,-- statt 2.950,-- - saldierte Rechnungen aus dem oben angeführten Zeitraum 23
24 Förderung - Klimaanlagen Einbau einer ortsfesten Klimaanlage in einem Eigenheim nur mit Photovoltaikanlage förderbar seit nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30 % maximal 1.500,-- 24
25 Förderung - Klimaanlagen Einbau von Lüftungsanlagen mit Kühlfunktion und Warmwasserbereitung (Kompaktgeräte) nur mit Photovoltaikanlage nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 30 % maximal 1.500,-- Betrag setzt sich zusammen aus: 1.0,-- für Warmwasserbereitung und 400,-- für Kühleffekt 25
26 Wie wird gefördert? Die Obergrenze von 2.950,-- für alle Anlagen ist gefallen. Kombinationen, Wärmepumpe für Heizung und Solaranlage kann mit dem jeweiligen Höchstsatz gefördert werden Wie werden bereits geförderte Solaranlagen für Warmwasserbereitung in anderen Förderungsbereichen behandelt? Ergänzungen bzw. Erweiterungen sind bis zur maximalen Förderungshöhe möglich. 26
27 Beispiele Solaranlage zur Warmwasserbereitung im Jahr 2006 gefördert mit 1.500,-- im Jahr 2009 Erweiterung der Kollektorflächen auf Zusatzheizung Förderung von 700,-- möglich Wärmepumpenanlage zur Warmwasserbereitung im Jahr 2006 gefördert mit 1.0,-- im Jahr 2009 zusätzlich Wärmepumpe für monovalenten Heizbetrieb Förderung bis zu 2.950,-- möglich Solaranlage zur Warmwasserbereitung im Jahr 2006 gefördert mit 1.500,-- Im Jahr 2009 zusätzlich Wärmepumpe für Warmwasserbereitung Förderung bis zu 1.0,-- möglich 27
28 Förderung von Photovoltaikanlagen Verlängerung bis
29 Förderungsbeträge für PV-Anlagen Aktion bis Errichtung der Anlage förderbar mit 3.000,-- pro installierten kw peak maximal 4 kw peak bei Eigenheimen mit 1 WE maximal 5 kw peak bei Eigenheimen mit 2 WE Hinweis: maximal 50 % der Investitionskosten förderbar Die Photovoltaikanlage ist nur dann förderbar, wenn sie am Wohnhaus oder am Grundstück auf dem sich das Wohnhaus befindet, installiert wird. 29
30 30
31 Förderungshöhe 30 % der Investitionskosten, jedoch max. Hackschnitzelheizung mit automatischer Brennstoffzufuhr..... bis zu 2.950,-- Pelletsanlage mit automatischer Brennstoffzufuhr... bis zu 2.950,-- Stückholzkessel mit Pufferspeicher... bis zu 2.550,-- Fernwärmeanschlüsse. bis zu 1.500,-- Konjunkturpaket: - zwischen und nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 5.000,-- - saldierte Rechnungen aus dem oben angeführten Zeitraum 31
32 für jede weitere Wohnung, die mit der neuen Heizung versorgt wird, erhöhen sich diese Obergrenzen um je 370,-- Konjunkturpaket: - zwischen und jede weitere Wohnung um 600,-- - saldierte Rechnungen aus dem oben angeführten Zeitraum soferne es als behindertengerechte Maßnahme erforderlich ist, kann der Heizkesseltausch auch für andere Kessel oder Thermen gefördert werden (15 % - max. 1.0,--) 32
33 Förderung von Einzelöfen auf Basis fester Biomasse (Holzprodukte) Beschlussfassung: 28. Oktober 2008 Gültigkeit ab 1. November Pelletsofen.. bis zu 750,-- 2. Kaminofen... bis zu 750,-- 3. Speicherofen (wie z.b. Kachel-, Specksteinofen). bis zu 750,-- Das gesamte Ausmaß der Förderung darf jedoch 30 % der anerkannten Investitionskosten je Anlage nicht überschreiten. Die Einzelöfen haben den NÖ Bauvorschriften, insbesondere der NÖ Bautechnikverordnung 1997 zu entsprechen. 33
34 Förderung von Einzelöfen auf Basis fester Biomasse (Holzprodukte) Die befugte Person - insbesondere der Rauchfangkehrer -bestätigt: die fachgerechte Installation samt Zusatzmaßnahmen dass der Einzelofen die gesamte Wohnung/Eigenheim versorgt dass keine Heizanlage mit angeschlossenem Heizwärmeverteilungssystem vorhanden ist 34
35 Allgemeine Bestimmungen Antragsteller können nur natürliche Personen sein 6 Monate Zeit zum Einreichen (ab Inbetriebnahme der neuen Anlage) die Anlage muss den geltenden Normen entsprechen einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss 35
36 NEUERUNGEN ab
37 Vorgeschichte NÖ EU: EPBD 2002 Energy Performance of Buildings Directive Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz Von Gebäuden 37
38 WARUM? OIB Richtlinie 6 (neuer Energieausweis) des Österreichischen Institutes für Bautechnik auf Basis EU Gebäuderichtlinie vom Art. 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen aufgrund des Paktums zum Finanzausgleich 2007 Auswirkungen auf Wohnbauförderungsrichtlinien 38
39 WARUM? Anpassung der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 auf vorgenannte Inhalte und Vorgaben Änderungen erstrecken sich über die Laufzeit der Art. 15a B-VG Vereinbarung bis einschließlich
40 Allgemeiner Teil Energiekennzahl: NEU: Es ist die Berechnungsmethode gemäß Richtlinie 6 des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB) bei einer Heizgradtagzahl von Kd/a (Kelvin Tage) anzuwenden. 40
41 Allgemeiner Teil Erklärung Oberflächen Volumsverhältnis A/V Verhältnis A=Oberfläche, V=Volumen Ausdruck über die Kompaktheit eines Gebäudes 41
42 Gegenüberstellung A / V V = 511 m³ A = 309 m² A/V = 0,60 V = 511 m³ A = 384 m² A/V = 0,75 V= 511 m³ A = 384 m² A/V = 0,75 V = 511 m³ A = 437 m² A/V = 0,86 42
43 Je kleiner das A/V desto geringer sind die Wärmeverluste über die Gebäudehülle! 43
44 Bedeutung für die Anforderung ab in der Förderung 44
45 Das A/V-Verhältnis des Gebäudes bestimmt die zu erreichende Energiekennzahl 45
46 A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 EKZ in kwh/m²a Mindestenergiekennzahl die bei einem A/V Verhältnis von 0,70 erreicht werden muss. 46
47 47 kwh/m²a in EKZ 0,20 0,25 0,30 0,35 0,40 0,45 0,50 0,55 0,60 0,65 0,70 0,75 0,80 A/V Verhältnis
48 A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 EKZ in kwh/m²a EKZ laut EAW 42 kwh/m²a 33 kwh/m²a A/V Verhältnis 0,75 0,70 0,65 EKZ Punkte Punkte in Punkte kwh/m²a 13 Abs. 6 48
49 Zwischenwerte sind kaufmännisch zu runden ab A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 EKZ Punkte in Punkte Punkte kwh/m²a 13 Abs. 6 Ist das A/V Verhältnis größer als 0,80, gelten die Werte der Spalte 0,80! ab Zwischenwerte sind kaufmännisch zu runden A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 EKZ Punkte in Punkte kwh/m²a 13 Abs. 6 49
50 Innovative klimarelevante Heizsysteme nachfolgende Heizungssysteme stellen eine Förderungsvoraussetzung im gesamten Wohnungsneubau dar!!! ab
51 Innovative klimarelevante Heizsysteme 51
52 Heizungssysteme als Förderungsvoraussetzung a) Heizung mit biogenen Brennstoffen Systeme auf Basis erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung möglichst hoher Effizienzstandards; Heizungssysteme auf Basis emissionsarmer, biogener Brennstoffe sind nach Möglichkeit mit thermischen Solaranlagen zu kombinieren. 52
53 Heizung mit biogenen Brennstoffen - Pelletsanlagen - Hackschnitzelanlagen - Stückholzkessel mit Pufferspeicher - Heizeinsätze in ortsfestgesetzten Öfen und Herden 53
54 Heizungssysteme als Förderungsvoraussetzung b) Wärmepumpen elektrisch betriebene Heizungswärmepumpensysteme mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von zumindest 4, wobei nach Möglichkeit eine Kombination mit Solaranlagen(thermisch od.pv) zu erfolgen hat 54
55 Wärmepumpen mögliche förderbare Systeme Wärmepumpen mit Direktverdampfung Sole/Wasserwärmepumpen Wasser/Wasserwärmepumpen Luft/Wasserwärmepumpen samt angeschlossenem Wärmeverteilungssystem in Niedertemperatur (Fußboden- und Wandheizungen) 55
56 Was ist die Jahresarbeitszahl und wie wird sie ermittelt? Die Effizienz der Wärmepumpenheizungsanlage (inkl. Wärmeabgabesystem) wird in der Jahresarbeitszahl (JAZ) ausgedrückt. Eine JAZ von 4,0 bedeutet, dass über die Dauer eines Jahres/einer Heizperiode für die Erzeugung von 4 kwh Wärme max. 1 kwh Strom eingesetzt werden muss. Die für die Förderung relevante JAZ ist gemäß der VDI-Richtlinie 4650 zu berechnen. 56
57 Wärmepumpen Mindestjahresarbeitszahl Die Mindestjahresarbeitszahl kann unter folgenden Voraussetzungen zwischen 3 und 4 liegen (jedoch mind. 3) wenn: bei der Eigenheimerrichtung: die Energiekennzahl 15 kwh/m² pro Jahr beträgt oder eine wirtschaftliche Nutzbarkeit von Erdwärme und Wasser nicht gegeben ist bei der Eigenheimsanierung: die Energiekennzahl 15 kwh/m² pro Jahr beträgt oder Wirtschaftlichkeit der Neuherstellung des Abgabesystems nicht gegeben ist (z.b.: Umstellung von Radiatoren auf Fußbodenheizung) 57
58 Heizungssysteme als Förderungsvoraussetzung c) Fernwärme Fernwärme aus hocheffizienten Kraft-Wärme- Koppelungs-Anlagen im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt, ABl. Nr. L 52 vom S. 50, und sonstige Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt. (Abwärme aus Industrieprozessen, etc.) 58
59 Was ist eine Kraft-Wärmekoppelungsanlage KWK? Das sind Verbrennungsanlagen die zur Stromerzeugung dienen und als Nebenprodukt Heißwasser produzieren. Diese Abwärme wird über Fernwärmeleitungen unter anderem zu Wohngebäuden geleitet und zu Heiz- bzw. Warmwasserbereitungssystemen verwendet. z.b. Gaskraftwärmekoppelungsanlage Theiß bei Krems Abwärme wird unter anderem bis nach Krems geführt! 59
60 Heizungssysteme als Förderungsvoraussetzung d) Fernwärme Fernwärme mit einem Anteil erneuerbarer Energie von zumindest 80 %. Bei Fernwärme auf Basis erneuerbarer Energie wird nur Heißwasser erzeugt, dass über entsprechende Fernwärmeleitungen zu den Abnehmern gelangt. 60
61 Heizungssysteme als Förderungsvoraussetzung d) Erdgas-Brennwert-Anlagen Erdgas-Brennwert-Anlagen in Kombination mit thermischen Solaranlagen, - wenn keine Fernwärmeanschlussmöglichkeit besteht - aus Gründen der Luftreinhaltung - mangels Zulieferungs- und/oder Lagerungsmöglichkeiten - wenn die wirtschaftliche Zumutung nicht gegeben ist Der Anteil der solaren Erträge soll dabei optimiert werden. Gibt es Ausnahmen zur Installation einer Solaranlage? wenn lagebedingt nicht möglich (Grundstück, Gebäudeausrichtung, Verschattungen die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben ist 61
62 Ausnahmemöglichkeiten für die Verpflichtung thermischer Solaranlagen wenn keine ausreichend nach Süden orientierte Dachfläche in entsprechender Größe vorhanden ist wenn in der Umgebung bzw. auf Nachbargrundstücken Verschattungselemente (Gebäude, Bewaldung, etc.) die Nutzung und die Wirtschaftlichkeit beeinflussen wenn die Wirtschaftlichkeit baulicher Maßnahmen im fertigen Wohnungsverband nicht gegeben ist (nur bei bestehenden Gebäuden) 62
63 63
64 Richtlinienänderungen für Ansuchen ab
65 Ab Das förderbare Nominale wird nach einem Punktesystem wie folgt ermittelt: Basis Energieausweis am tatsächlichen Standort bei Erreichen einer Verbesserung von Punkte 40 % % % 90 oder bei Erreichen einer Energiekennzahl von 70 kwh/m².a bei A/V 0,8 bezogen auf eine Heizgradtagzahl von Kd/a (Referenzklima) oder bei Erreichen einer Energiekennzahl von 50 kwh/m².a bei A/V 0,8 bezogen auf eine Heizgradtagzahl von Kd/a (Referenzklima) oder bei Erreichen einer Energiekennzahl von 30 kwh/m².a bei A/V 0,8 bezogen auf eine Heizgradtagzahl von Kd/a (Referenzklima) kwh/m².a Passivhausstandard bezogen auf eine Heizgradtagzahl von Kd/a (Referenzklima) Die Punkteanzahl ergibt sich aufgrund der jeweiligen Energiekennzahl in Abhängigkeit von Oberflächen-Volumsverhältnis (A/V Verhältnis) gemäß nachfolgender Tabelle. 65
66 A/V Verhältnis EKZ in kwh/m²a A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0, Punkte Punkte Punkte 0 Punkte Ist das A/V Verhältnis größer als 0,80, gelten die Werte der Spalte 0,80! Der Energieausweis wird nach den Erfordernissen der OIB Richtlinie 6 berechnet. 66
67 Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit Punkte Heizungsanlage mit erneuerbarer Energie bzw. biogene Fernwärme 20 alternativ dazu monovalente Wärmepumpenanlagen oder Anschluss an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelungsanlagen (15) alternativ dazu raumluftunabhängige Einzelöfen gemäß 22 Abs. 4 (5) kontrollierte Wohnraumlüftung 7 alternativ dazu Lüftungsanlagen ohne Wärmerückgewinnung 3 Solaranlage oder Wärmepumpenanlage 5 Barrierefreiheit ökologische Baustoffe bis zu 15 Sicherheitspaket bis zu 3 Beratung, Berechnung 1 Erstellung eines Gesamtkonzeptes 1 begrüntes Dach bis zu 4 Standortqualität Punkte Denkmalschutz 25 jeweils nach Möglichkeit mit thermischer Solaranlage jeweils nach Möglichkeit mit Solaranlage/PV Anlage 67
68 Einzelbauteilsanierung ab Tabelle Einzelbauteilsanierung U-Wert-Vorgaben für Förderung der Sanierung einzelner Bauteile Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) Außenwand Oberste Geschossdecke, Dach Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 1,35 W/(m²K) 1, W/(m²K) 0,25 W/(m²K) 0,20 W/(m²K) 0,35 W/(m²K) Die Einzelbauteilsanierung wird mit 50 % der anerkannten Sanierungskosten gefördert (kein Energieausweis erforderlich). Eine U-Wert Bestätigung ist beizubringen. 68
69 ab für Ansuchen ab Wärmepumpenanlagen sind nach Möglichkeit mit Solaranlagen (thermisch oder PV) zu kombinieren 69
70 15a B-VG Vorgabe ab Wärmepumpenanlagen sind nach Möglichkeit mit Solaranlagen (thermisch oder PV) zu kombinieren & 70
71 ab sind Wärmepumpenanlagen nach Möglichkeit mit Solaranlagen zu kombinieren Wärmepumpenanlagen zur Warmwasserbereitung, bei Ansuchen ab hat die Jahresarbeitszahl 3,0 zu betragen bis zu 1.0,-- Wärmepumpenanlagen zur ausschließlichen Beheizung (monovalenter Heizbetrieb) und allenfalls zur Warmwasserbereitung (gilt für Ansuchen bis ) bis zu 2.200,-- Wärmepumpenanlagen mit einer Jahresarbeitszahl 4,0 zur Beheizung (monovalenter Heizbetrieb) und allenfalls zur Warmwasserbereitung bis zu 2.950,-- In begründeten Ausnahmefällen reicht bei Ansuchen ab eine Mindestjahresarbeitszahl zwischen 3 und 4 aus. Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt sodann bis zu 2.200,-- 71
72 Ausnahmemöglichkeiten für die Verpflichtung thermischer Solaranlagen wenn keine ausreichend nach Süden orientierte Dachfläche in entsprechender Größe vorhanden ist wenn in der Umgebung bzw. auf Nachbargrundstücken Verschattungselemente (Gebäude, Bewaldung, etc.) die Nutzung und die Wirtschaftlichkeit beeinflussen wenn die Wirtschaftlichkeit baulicher Maßnahmen im fertigen Wohnungsverband nicht gegeben ist. 72
73 für Ansuchen ab ab Biomasseheizungen sind nach Möglichkeit mit Solaranlagen (thermisch) zu kombinieren 73
74 15a B-VG Vorgabe ab Wärmepumpenanlagen sind nach Möglichkeit mit Solaranlagen (thermisch) zu kombinieren & 74
75 Förderungshöhe 30 % der Investitionskosten, jedoch max. Hackschnitzelheizung mit automatischer Brennstoffzufuhr..... bis zu 2.950,-- Pelletsanlage mit automatischer Brennstoffzufuhr... bis zu 2.950,-- Stückholzkessel mit Pufferspeicher... bis zu 2.550,-- Fernwärmeanschlüsse. bis zu 1.500,-- 75
76 für jede weitere Wohnung, die mit der neuen Heizung versorgt wird, erhöhen sich diese Obergrenzen um je 370,-- soferne es als behindertengerechte Maßnahme erforderlich ist, kann der Heizkesseltausch auch für andere Kessel oder Thermen gefördert werden (15 % - max. 1.0,--) 76
77 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 77
Ing. Gerhard Puchegger die umweltberatung NÖ - Süd
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